Fragen & Antworten zur Burnout-Versicherung
Falls du bereits in ärztlicher Behandlung wegen Burnout-Symptomen bist oder deshalb Untersuchungen beziehungsweise Beratungen geplant hast, kannst du leider nicht mehr versichert werden. Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen für die Burnout-Versicherung solltest du stets wahrheitsgemäß antworten, sonst kann es gegebenenfalls zu einem Leistungsausschluss kommen. Außerdem gibt es bei der Versicherung eine Wartezeit von sechs Monaten.
Du kannst versichert werden, wenn die Therapie mehr als fünf Jahre zurückliegt.
Ausgenommen sind Therapien für Familienprobleme, Beziehungsprobleme, Trauerbegleitung, Essstörungen - damit kannst du jederzeit versichert werden.
Die Versicherung kann zwischen 18 und 55 Jahren abgeschlossen werden.
Du kannst die Burnout-Versicherung ab einem Alter von 18 Jahren abschließen.
Aktuell ist das nicht möglich. Die Versicherung kann jeder Erwachsene ab 18 Jahren für sich selbst abschließen.
Grundsätzlich ist ein Versicherungsabschluss möglich, sofern eine vorherige Burnout-Diagnose und alle dazugehörigen Behandlungen sowie Untersuchungen mindestens 5 Jahre zurückliegen.
Die kompletten Bedingungen für die Getsurance Burnout-Versicherung findest du hier.
Burnout ist ein Syndrom als Folge von chronischem Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich bewältigt wurde. Nach ICD-11 Klassifikation wird Burnout mit dem Diagnoseschlüssel QD85 gekennzeichnet. Wir zahlen die unten aufgeführten Leistungen auch, wenn anstelle von Burnout die Zusatzdiagnose Z73 „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“ nach ICD-10 Klassifikation gestellt wird.
Wir zahlen dir eine Therapie von 24 Sitzungen bei einem privaten Psychotherapeuten, wenn bei dir eine Burnout-Diagnose auf Grundlage eines anerkannten Tests gestellt und eine solche Therapie empfohlen wird.
Die Therapie kann per Videokonferenz oder in Präsenz durchgeführt werden und muss einer der folgenden gesetzlich anerkannten Therapieform entsprechen: Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, systemische Therapie.
Ja. Bei einem solchen Therapeuten kannst du wesentlich schneller einen Therapieplatz bekommen als bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung. Aber die gesetzliche Krankenkasse würde die Therapie nur in Ausnahmefällen übernehmen. Daher empfiehlt sich eine Zusatzversicherung, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Wir würden auch die Kosten für einen Kassentherapeuten zahlen, sofern sie noch nicht von einer Krankenkasse übernommen wurden. Allerdings ist die Wartezeit dort meist deutlich länger als bei Therapiepraxen ohne Kassenzulassung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ausschließlich Therapien bei Psychotherapeuten mit Kassensitz. Hier liegen die durchschnittlichen Wartezeiten bis Therapiebeginn jedoch bei sechs Monaten und mehr. Solch lange Wartezeiten können bei Burnout die Krankheit verschlimmern. Auf eine private Psychotherapie wartest du i.d.R. nur wenige Wochen.
Die Versicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung speziell für die Diagnose Burnout. Andere psychische Erkrankungen sind nicht inbegriffen, da sie meist deutlich länger behandelt werden müssen als Burnout. Würden wir auch solche Erkrankungen abdecken, wären die Beiträge deutlich höher.
Nicht versichert sind alle Arten von psychischen Diagnosen, die sich nicht auf eine Burnout-Erkrankung beziehen. Diese Erkrankungen sind von unserem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Versicherung und ihre entsprechenden Leistungen wurde spezifisch für Burnout-Erkrankungen entwickelt. Andere psychische Erkrankungen benötigen oft andere Behandlungsmethoden und -zeiträume, die wir mit unserer Krankenzusatzversicherung leider nicht abdecken können.
Die Versicherung startet jeweils zum 1. Tag des kommenden Monats.
Nach Ablauf eines Vertragsjahres kannst du die Versicherung jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen.
Ja. Die Burnout-Versicherung hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Danach kannst du die Versicherung monatlich kündigen.
Du kannst die Versicherung nach Ende der Mindestlaufzeit von einem Jahr zum Ende des laufenden Monats kündigen. Maximal läuft die Versicherung bis zum 70. Lebensjahr.
Wir können die Beiträge im Nachhinein anpassen. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn die Kosten im Gesundheitswesen steigen oder Leistungen häufiger in Anspruch genommen werden als angenommen. Die Erhöhung muss auf jeden Fall durch einen externen mathematischen Sachverständigen überprüft werden. Wir teilen dir rechtzeitig mit, wenn sich die Beiträge erhöhen.
Die telefonische Sofortberatung, das Präventionsangebot sowie die psychologischen Beratungsgespräche kannst du ab dem 2. Monat der Versicherung nutzen. Der Versicherungsschutz für die Burnout-Therapie beginnt nach sechs Monaten. Dann zahlen wir dir bei Diagnose die Kosten für eine private Psychotherapie von 24 Sitzungen und übernehmen die Vermittlung eines Therapieplatzes.
Ab dem 2. Monat der Versicherung stehen dir bereits die genannten Leistungen zur Vorbeugung eines Burnouts zu.
Ja, das ist möglich. Kennst du bereits einen privaten Therapeuten, dem du vertraust, kannst du deine Therapie bei ihm machen. Dann kannst du die Rechnungen bei uns einreichen - und wir erstatten dir die Therapiekosten. Beachte jedoch, dass die Burnout-Diagnose anhand eines anerkannten psychologischen Tests gestellt werden muss.
Wenn du meinst, dass du an Burnout erkrankt bist, kannst du dich erstmal an unsere telefonische Sofortberatung wenden. Wenn sie bei dir den Bedarf einer Burnout-Therapie feststellt oder du bereits eine Diagnose von einem Arzt hast, wird sie für dich einen passenden Burnout-Therapeuten in deiner Umgebung oder online finden.
Nein. Du musst den Burnout von einem Arzt oder einem Psychotherapeuten diagnostizieren lassen, wenn wir die Kosten für die Therapie übernehmen sollen. Einen Neurologen musst du dafür nicht aufsuchen.
Ein Arzt oder ein Psychotherapeut muss den Burnout durch ein gängiges Testverfahren nachweisen. Wichtig ist, dass der Diagnosecode für Burnout im ärztlichen Attest niedergeschrieben ist. Wir richten uns nach den Codes der WHO: Nach QD85 im ICD-11 Katalog handelt es sich bei Burnout um ein Syndrom als Folge von chronischem Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich bewältigt wurde. Außerdem wird die Zusatzdiagnose Z73 „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung'' beim Antrag der Leistungen akzeptiert.
Bevor du die Psychotherapie beginnst, benötigen wir von dir eine Burnout-Diagnose auf Basis eines anerkannten Tests mit Therapieempfehlung sowie das Leistungsverzeichnis von deiner Krankenversicherung. Dann entscheiden wir, ob wir dir die Therapie bezahlen können. Wenn du danach die Kosten deiner Therapie erstattet bekommen möchtest, musst du uns die entsprechenden Rechnungen schicken.