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Dafür brauchst du eine Arbeitsausfall-Versicherung

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Eine Arbeits­ausfall-Ver­siche­rung zahlt Men­schen eine monat­liche Rente aus, wenn sie für längere Zeit krank­geschrie­ben sind und nicht mehr arbeiten können. Diese Rente ersetzt ihr Einkommen, wenn sie nur noch Kranken­geld oder eine niedrige Erwerbs­minde­rungs­rente bekommen. Wir erklären hier genauer, wie die Arbeits­ausfall-Ver­sicherung funktio­niert und wie sie dir im Ernstfall hilft.

Von der Arbeits­ausfall-Ver­siche­rung bekommst du eine monat­liche Rente ausge­zahlt, wenn du für 90 Tage oder länger krank­geschrie­ben bist. Als Nachweis dient hierfür der gelbe Schein.

Mit dieser Rente wird dein Ein­kommen ersetzt, welches dein Arbeit­geber bei Krank­schreibung nur sechs Wochen lang weiter­zahlt.

Die Arbeits­ausfall-Ver­sicherung ist wesent­lich unkompli­zierter als die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung. Und sie hat im Gegen­satz zur Kranken­tage­geld­ver­siche­rung keine Ausschlüsse.

Arbeits­ausfall-Ver­sicherung – schnelle Hilfe bei längerer Krank­schreibung

Wenn du längere Zeit nicht mehr arbeiten kannst und auf dein bisheriges Ein­kommen verzichten musst, hilft dir eine Arbeits­ausfall-Ver­sicherung. Und so funktio­niert sie:

  1. Sobald du ununter­brochen für 90 Tage oder länger krank­geschrieben bist, kannst du die Rente der Arbeits­ausfall-Ver­sicherung beantragen.
  2. Als Nachweis genügt dazu die Arbeits­unfähig­keits-Beschei­nigung („gelber Schein“), die du einfach als Handy­foto oder Scan an die Ver­sicherung schicken kannst.
  3. Nach einer kurzen Prüfung überweist dir die Ver­siche­rung jeweils zum Ende des Monats die Rente, die du beim Abschluss ausge­wählt hast.
  4. Solltest du nicht mehr krank­geschrieben, aber dafür erwerbs­gemindert sein, musst du einfach nur den ent­sprechenden Renten­bescheid einreichen. Dann bekommst du deine Arbeits­aus­fall-Rente weiter­hin aus­gezahlt.

Bei einer Arbeits­aus­fall-Ver­sicherung erhältst du die Rente zum ersten Mal für den ganzen Monat, in den der 90.Tag deiner Krank­schreibung fällt. Die Rente bekommst du so lange, wie du krank­geschrieben bist, maximal für 24 Monate. Auch wenn du nur teilweise erwerbs­gemindert bist und in Teilzeit wieder arbeiten kannst, hast du einen Anspruch auf die volle Arbeits­ausfall-Rente.

Die Ursachen für längere Arbeits­unfähig­keit sind vielfältig: Menschen, die einer körper­lichen Arbeit nachgehen, werden häufig wegen Verletz­ungen des Bewegungs­apparates oder ihres Rückens krank­geschrieben. Büro­angestellte hingegen leiden häufig unter psychischen Erkran­kungen und können deshalb nicht mehr am Arbeits­platz erscheinen. Schwere Erkrankungen wie Krebs, Schlag­anfall oder ein Herz­infarkt können wiederum alle Menschen gleicher­maßen treffen.

Der Staat zahlt zu wenig

Viel­leicht denkst du, dass der deutsche Staat dein Einkommen ausreichend ersetzt. Dies ist leider nicht der Fall. So versorgt das Sozial­system dich, wenn du längere Zeit nicht mehr arbeiten kannst:

  1. Nachdem dein Arbeit­geber sechs Wochen lang deinen Lohn fort­gezahlt hat, erhältst du von deiner Kranken­kasse das Krankengeld. Dies beträgt jedoch meist 20 bis 30 Prozent weniger als dein Netto­einkommen und wird höchstens 72 Wochen lang ausge­zahlt.
  2. Wenn du länger krank­geschrieben bist, bekommst du nur noch die Erwerbs­minderungs­rente von der Renten­versicherung. Sie ist lediglich so hoch wie die Hälfte oder ein Drittel deines Netto­einkommens.

Nun stell dir vor, dass du mit diesem Geld all deine Ausgaben finan­zieren musst: Miete zahlen, Verpfle­gung, Kinder versorgen, eventuell einen Kredit bedienen – das kann gerade mit der niedrigen Erwerbs­minderungs­rente sehr schwierig werden. Deshalb solltest du für längere Krankheit privat vorsorgen.

Achtung: Häufig bekommst du das Kranken­­geld der Kranken­­­kasse für weniger als 72 Wochen ausge­­zahlt. Du kannst den Anspruch nämlich ver­­lieren, wenn ein Arzt fest­­­stellt, dass deine Erwerbs­­­fähig­keit dauerhaft bedroht oder gemindert ist. Dann fällst du schon vor Ende der 72 Wochen in die Erwerbs­­­minde­­rungs­­­rente.

Arbeits­­aus­­fall-Ver­­siche­­rung im Ver­­gleich

Viel­­leicht hast du schon einmal von anderen Ver­­siche­­rungen gehört, die dir bei längerer Krank­­heit oder nach einem Unfall das Ein­­kommen ersetzen. Meist ist hierbei von der Berufs­­unfähig­­keits- oder der Kranken­­tage­­geld­­ver­­siche­­rung die Rede. Doch beide Alter­­nativen haben gegen­­über der Arbeits­­aus­­fall-Ver­­siche­­rung wesent­­liche Nach­­teile.

Berufs­­unfähig­­keits­­ver­­siche­­rung

Eine Berufs­­unfähig­­keits­­ver­­siche­­rung zahlt dir jeden Monat eine Rente aus, wenn du deinen bisherigen Beruf für 6 Monate oder länger nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben kannst. Um das Geld zu bekommen, genügt es jedoch nicht, einfach den gelben Schein einzu­­reichen. Statt­­dessen musst du einen aus­­führlichen Bericht von deinem Arzt, eine genaue Berufs­­beschrei­­bung von deinem Arbeit­­geber, Ein­­kommens­­nachweise und gege­­benen­­falls weitere Dokumente einreichen. Bis alle Unter­­lagen über­­prüft sind und dir die Rente ausge­­zahlt wird, kann längere Zeit vergehen.

Kranken­­tage­­geld­­ver­­siche­­rung

Die Kranken­­tage­­geld­­ver­­siche­­rung wird von privaten Kranken­­ver­­siche­­rungen angeboten, lässt sich aber auch von Mitgliedern gesetz­­licher Kranken­­kassen abschließen. Sie zahlt dir für jeden Tag, an dem du krank­­geschrieben bist, Geld aus. Das Tagegeld hat jedoch nicht unbedingt die Höhe, die du beim Abschluss tatsäch­­lich ausgewählt hast. Du bekommst maximal so viel, dass das Kranken­­tage­­geld zusammen mit dem Kranken­­geld dein Netto­­einkommen nicht übersteigt. Es kann also sein, dass du für ein bestimmtes Tagegeld ent­­sprechend hohe Beiträge gezahlt hast, aber letzt­­endlich nur einen Teil davon kriegst, weil dein letztes Netto­­einkommen niedriger war.

Ein Kranken­­tage­­geld ist dabei an weitere Bedingungen geknüpft: Während du stationär im Kranken­­haus oder auf Kur bist, zahlt die Versicherung dir nur Geld aus, wenn sie dem vorher zugestimmt hat. Auch wenn du durch Alkohol­­konsum arbeits­­unfähig wurdest oder die Weisungen des Arztes nicht befolgst, siehst du von der Ver­­siche­­rung keinen Cent.

Ein weiterer, wesent­­licher Nachteil der Kranken­­tage­­geld­­ver­­siche­­rung: Sie zahlt dir das Geld nur so lange aus, bis du berufs­­unfähig bist. Zeichnet sich also ab, dass du nicht nur vorüber­­gehend krank bist, sondern für längere Zeit nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst, bekommst du gar nichts mehr aus dieser Ver­­siche­­rung!

Ver­­gleich verschiedener Absiche­­rungen für dein Ein­­kommen

Die folgende Tabelle fasst alle wichtigen Merkmale der drei Ein­­kommens-Absiche­­rungen zusammen. Bitte beachte, dass die darge­­stellten Merkmale sich auf markt­­übliche Ver­­siche­­rungs­­bedingungen beziehen. Von Anbieter zu Anbieter kann es dabei Unter­­schiede geben.

Merkmal Arbeitsausfall-Versicherung Berufsunfähigkeits­versicherung Krankentagegeld­versicherung
Leis­­­tungs­­fall Krank­­schrei­­bung oder Erwerbs­­minde­­rung für 90 Tage und länger Ver­­sicherter kann bishe­­rigen Beruf für 6 Monate oder länger zu 50 Prozent oder weniger ausüben Krank­­schreibung für 43 Tage und länger für gesetz­­lich Ver­­sicherte

Krankschreibung für 8 Tage und länger (für privat Ver­­sicherte)

Nach­­weise für Leis­tung Arbeits­­unfähig­­keits-Beschei­­nigung („gelber Schein“) Dar­­stellung für Ursache der Berufs­­unfähig­­keit

ausführliche Berichte der Ärzte

Berufs­­beschrei­­bung des Arbeit­­gebers

häufig auch Angaben zum Einkommen, behan­­delnden Ärzten, Versorgungs­­träger etc.

Arbeits­­unfähig­­keits-Beschei­­nigung („gelber Schein“)
Begren­­zung der Leis­tungs­­­höhe volle Auszah­­lung der verein­­barten Rente, wenn Arbeits­­unfähig­­keit den ganzen Monat besteht

anteilige Auszahlung, wenn nur für Teil des Monats arbeits­­unfähig

keine, volle Auszahlung der verein­­barten Rente zusammen mit Kranken­­geld darf Kranken­­tage­­geld nicht höher sein als durch­­schnitt­­liches Netto­­einkommen des letzten Jahres
Dauer der Leis­tung 2 Jahre Bis zum gewählten Endalter (meist Beginn der Alters­­rente) Bis zu Beginn von Berufs­­unfähig­­keit oder Bezug der Alters­­rente
Weitere Auflagen für Leistung ab zweitem Renten­­monat muss Patienten­­quittung und Ein­­kommens­­nachweis einge­­reicht werden Ver­­siche­­rung kann Unter­­suchung durch selbst bestellte Ärzte verlangen

Ver­­sicherter muss Ende der Berufs­­unfähig­­keit melden

Ver­­siche­­rung kann Unter­­suchung durch selbst beauf­­tragten Arzt verlangen

Weisungen des Arztes ist Folge zu leisten

Anforderung zusätz­­licher Gutachten möglich

Versicherter muss Ende der Arbeits­­unfähig­­keit melden

Übliche Leistungs­­ausschlüsse keine keine Rente, wenn Kunde eine Arbeits­­stelle in einem anderen, vergleich­­baren Beruf findet (konkrete Verweisung)

keine Rente, wenn Berufs­­unfähig­­keit absicht­­lich oder durch Kriegs­­ereignisse, radio­­aktive Strahlen, ABC-Waffen etc. verursacht

kein Tagegeld während statio­­nären Aufent­­halten und Kuren, außer der Versicherer hat vorher zuge­­stimmt

kein Tage­­geld, wenn Krank­­heit oder Unfälle absicht­­lich oder durch Alkohol­­konsum, Entzugs­­maßnahmen, Kriegs­­ereignisse verursacht

Warte­­zeiten keine, voller Ver­­siche­­rungs­­schutz ab Beginn der Lauf­­zeit keine, voller Ver­­siche­­rungs­­schutz ab Beginn der Lauf­­zeit 3 Monate ab Ver­­siche­­rungs­­beginn

8 Monate für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie

keine Wartez­­eit bei Unfällen

Beiträge über gesamte Lauf­­zeit stabil können steigen können steigen

Quelle: Muster­­bedin­­gungen für die Berufs­­unfähig­­keits- und Kranken­­tage­­geld­­ver­­siche­­rung, Stand: 01/2020

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