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Arbeitsunfall: Was das ist und welche Folgen er hat

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Bist du auf dem Weg zur Arbeit schwer gestürzt oder hast dich an einer Arbeitsmaschine so schwer verletzt, dass du nicht weiter arbeiten kannst? Hier erfährst du, wann ein Unfall ein Arbeitsunfall ist und was du nach einem Arbeits­unfall unbedingt beachten solltest.

Das musst du wissen:
  • Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der dir während deiner Arbeit passiert. Er muss als solcher von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden.
  • Auch sogenannte Wegeunfälle werden wie Arbeitsunfälle gehandhabt. Sie passieren auf dem Weg zu oder von deiner Arbeit und sind auch über die gesetz­liche Unfall­versicherung versichert.
  • Wird dein Arbeitsunfall anerkannt, stehen dir umfassende Leistungen von der gesetzlichen Unfall­versicherung zu.

Wann ist ein Unfall ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist eine ziemlich eindeutige Angelegenheit: Er ist ein Unfall, der dir als versicherte Person beim Nachgehen einer versicherten Tätigkeit passiert beziehungsweise ein Unfall, der in direkter Verbindung mit einer versicherten Tätigkeit steht. Laut der Definition des Arbeitsunfalls (§8 SGB VII) sind so auch Schüler in der Schule, Studenten an der Uni und Kinder im Kindergarten versichert. “Zufällige” Unfälle, wie zum Beispiel ein plötzlicher Schlaganfall am Arbeitsplatz, sind nicht versichert. Der Schlaganfall steht so gesehen nicht in direkter Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit, weil er theoretisch auch außerhalb der Arbeitszeit hätte passieren können.

Die häufigsten Arbeitsunfälle

Ein Arbeitsunfall passiert schneller als du denkst. Die häufigsten Unfälle am Arbeitsplatz passieren laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) nämlich durch Stolpern, Rutschen oder Stürzen (SRS-Unfälle). Vor solchen Unfällen kannst du dich nur schwer schützen. Genau aus diesem Grund sind die SRS-Unfälle seit Jahrzehnten der Hauptgrund für Arbeitsunfälle und nicht etwa gefährliche Maschinen oder Geräte, die erst an zweiter Stelle folgen. 2020 wurden laut DGUV rund 689.656 Arbeitsunfälle gemeldet. Davon endeten 233 sogar tödlich (von den tödlichen Unfällen wiederum ist jeder fünfte auf Stolpern, Rutschen oder Stürzen zurückzuführen). Das ist trotz ständiger Verbesserungen der Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber immer noch sehr viel. Du solltest das Arbeitsunfall-Risiko daher auf keinen Fall unterschätzen. Auf der Arbeit stürzen kann theoretisch jeder.

Die fünf häufigsten Arbeitsunfälle

Unfall durch Stolpern, Rutschen oder Stürzen auf
der Arbeit (SRS-Unfälle)
29,8%
Unfall durch Arbeiten mit Arbeitsgegenständen 18,8%
Unfall durch Arbeiten mit Handwerkzeug 17,9%
Unfall durch Tragen von schweren Lasten 11,6%
Unfall durch Bedienen von Arbeitsmaschinen 5%

*Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitsunfallgeschehen 2020

Abgrenzung zu Berufskrankheiten

Arbeitsunfälle muss man von den Berufskrankheiten abgrenzen. Diese entwickeln sich durch spezielle Bedingungen im Beruf über Jahre hinweg. Hierzu zählt zum Beispiel Lungenkrebs durch das Einatmen von chemischen Stoffen im Industriegewerbe. Der Nachweis einer Berufskrankheit ist wesentlich komplizierter als der Nachweis von einem Arbeitsunfall.

Arbeitsunfall oder nicht?

Es gibt einige Arten von Unfällen, bei denen du nicht auf den ersten Blick erkennen kannst, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht. Innerhalb der Arbeitsunfall-Definition (§8 SGB VII) ist das wichtigste Erkennungsmerkmal immer die direkte Verbindung zur beruflichen Tätigkeit.

  • Unfall auf dem Weg zur Arbeit
    Auch Unfälle, die von oder auf dem Weg zur Arbeit passieren, gehören zu den Arbeitsunfällen. Stürzt du also auf dem Weg zur Arbeit, bist du über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Hier musst du aber aufpassen: Ein Unfall gilt nur dann als Wegeunfall, wenn er auf dem direkten Weg zur Arbeit passiert. Bist du noch kurz einkaufen gegangen und verletzt dich im Supermarkt, ist der Unfall laut Wegeunfall-Definition (§ 8 II SGB VII) nicht über die gesetzliche Unfall­versicherung versichert. Notwendige Umwege zur Arbeit, um beispiels­weise die Kinder in den Kindergarten zu bringen oder aufgrund einer Baustelle gezwungenermaßen einen Umweg zu nehmen, sind jedoch mitversichert. Du musst einen Wegeunfall genauso melden wie einen Arbeitsunfall, damit die Unfallversicherung alle notwendigen Leistungen und Maßnahmen übernimmt.
  • Unfall im Homeoffice
    Was du vielleicht nicht wusstest: Auch Unfälle im Homeoffice an deinem Schreibtisch sind versichert. Der Unfallschutz ist der gleiche, wie bei der Arbeit direkt im Betrieb beziehungs­weise im Unternehmen. Aber wenn dir ein Unfall auf dem Weg zu deiner privaten Toilette oder in deine Küche passiert, bist du nicht versichert. Der Versicherungsschutz bezieht sich wirklich nur auf die Arbeit an deinem Schreibtisch. Das ist im Büro anders. Hier sind auch die Wege versichert.
  • Unfall auf der Toilette
    Unfälle auf der Toilette sind grundsätzlich nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Die Toilette ist zu “privat” und zählt daher nicht zum Arbeits­bereich. Somit gibt es den Arbeits­unfall auf der Toilette nicht. Wie einen Absatz weiter oben beschrieben: Verletzt du dich hingegen auf dem Weg zur Toilette, fällt der Unfall unter den gesetzlichen Versicherungsschutz
  • Unfall beim privaten Telefongespräch
    Auch das private Telefongespräch ist – aus ähnlichen Gründen wie der Unfall auf der Toilette – nicht versichert. Passiert dir also ein Unfall während dir deine Oma erzählt, was es am Wochenende zu essen gibt, greift der Versicherungsschutz nicht.
  • Unfall beim Essen
    Auch das Mittagessen oder der kleine Snack zwischendurch zählen zum privaten Bereich. Das heißt: Wenn du dich beim Essen in der Mittagspause, am Schreibtisch oder in der Kantine ernsthaft verletzt, bist du nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
  • Unfall auf der Betriebsfeier
    Eine Betriebsfeier steht in direkter Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit – somit besteht hier ein Versicherungsschutz. Aber Achtung! Die Feier muss offiziellen Charakter haben.
  • Unfall auf einer Schulung oder Tagung
    Auch hier gilt, dass ein Unfall abgesichert ist, wenn eine direkte Verbindung zur beruflichen Tätigkeit besteht.

Wer zahlt nach einem Arbeitsunfall?

Gehst du einer versicherten Tätigkeit nach, dann zahlt dein Arbeitgeber Beiträge für dich in die gesetzliche Unfallversicherung ein. Solltest du irgendwann einen Arbeitsunfall erleiden, übernimmt der staatliche Unfallversicherungsträger alle Kosten, die für dich durch den Unfall entstanden sind. Es gibt verschiedene von diesen Trägern. Dein zuständiger Unfall­versicherungs­träger richtet sich nach der Branche, in der du arbeitest. Bist du in einem privaten Wirtschaftsunternehmen beschäftigt, ist die jeweilige gewerbliche Berufs­genossenschaft bei einem Arbeits­unfall zuständig. Arbeitest du im Bund, beim Land, in einer Gemeinde oder bist Schüler bzw. Student, sind die Unfall­versicherungs­träger der öffentlichen Hand für dich zuständig. Das sind zum Beispiel die Unfallkassen. Beschäftigte und Familienangehörige in einem land­wirtschaft­lichen Betrieb müssen sich an die landwirtschaftliche Berufs­genossenschaft wenden. Dein Arbeitgeber kann dir ganz genau sagen, welcher Versicherungsträger im Falle eines Arbeitsunfalls für dich zuständig ist. Aber auch auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung findest du genaue Informationen dazu, ob nach einem Unfall eine Berufsgenossenschaft oder ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand für dich zuständig ist.

Was wird gezahlt?

Was zahlt deine Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall und welche Entschädigungen stehen dir nach einem Arbeitsunfall zu? Die gesetzliche Versicherung übernimmt alle notwendigen Leistungen, die sehr unterschiedlich ausfallen können, je nachdem, wie schwer deine Verletzung ist. Grundsätzlich werden nach einem Arbeitsunfall alle Arzt- und Behand­lungskosten übernommen, das nennt sich dann “Heilbehandlung und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation”. Daneben gibt es auch “Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben”: Muss aufgrund des Unfalls dein Arbeitsplatz umgestaltet werden, zahlt dies die gesetzliche Versicherung. Sie übernimmt auch die Kosten einer Umschulung, falls du deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausführen kannst.

Bist du durch deinen Unfall sogar arbeitsunfähig, zahlt dir der Versicherungs­träger nach dem Arbeitsunfall ein Verletztengeld aus. Dieses bekommst du meist, nachdem die Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers bei Krankheit endet, also nach sechs Wochen. Übrigens: Schmerzensgeld gibt es nicht. Hält die Arbeitsunfähigkeit länger an, erhältst du auch eine Unfallrente. Eine spezielle Arbeits­unfähigkeits­versiche­rung gibt es nicht. Endet der Unfall als tödlicher Arbeitsunfall, bekommen deine Angehörigen eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt. Sachschäden hingegen werden im Normalfall nicht übernommen.

Wird dein Arbeits­unfall nicht anerkannt, übernimmt deine Krankenkasse alle notwendigen Arztkosten. Die Leistungen sind aber nicht annähernd so umfassend wie die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wie musst du bei einem Arbeitsunfall vorgehen?

Auf der Arbeit übersiehst du den Mülleimer, stolperst und brichst dir ein Handgelenk. Wie die Statistiken der DGUV weiter oben zeigen: Das ist keine Seltenheit, sondern eine der häufigsten Ursachen von Arbeitsunfällen. Doch wie geht man nach so einem Unfall richtig vor und wer muss den Arbeitsunfall melden? Als allererstes musst du nach deinem Unfall natürlich zu einem Arzt. Hast du die Wahl, solltest du einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. So bist du auf der sicheren Seite. Bist du nämlich noch über den Unfalltag hinaus krank, musst du auf jeden Fall einen Durchgangsarzt aufsuchen. Ein Durchgangsarzt ist auf Unfallverletzungen spezialisiert und entscheidet über die weitere Behandlung der Unfallverletzung. Das weitere Vorgehen entscheidet er sozusagen im Namen des zuständigen Versi­che­rungs­trägers. In Deutschland gibt es rund 3.800 solcher Ärzte. Sie sind unter anderem auch in Krankenhäusern tätig. Du kannst dich über deinen nächsten Durchgangsarzt über die Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfall­versicherung informieren. Oder du fragst gleich morgen einmal deinen Arbeitgeber. Der sollte in jedem Fall Name und Adresse des nächsten zuständigen Durchgangsarzts wissen.

Meldung des Arbeitsunfalls

Diagnostiziert dein Durchgangsarzt, dass deine Arbeitsunfähigkeit durch den Unfall länger als drei Tage andauert, muss er den Arbeitsunfall melden und deine zustän­dige Unfallversicherung informieren. Die Arbeitsunfall-Meldung muss zusätzlich auch über deinen Arbeitgeber erfolgen. Hier besteht Arbeitsunfall-Meldepflicht! Beim Anerkennungsverfahren durch den zuständigen Unfallversicherungsträger wird der Unfallbericht des Arbeitsunfalls von der Versicherung genau geprüft. Gegebenenfalls wird auch ein Gutachter eingeschaltet. Wird dein Arbeits­unfall nicht anerkannt, besteht für dich die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Hierbei solltest du unbedingt die Frist von einem Monat beachten! Und keine Panik: Wie bereits erwähnt, übernimmt deine Krankenkasse im Falle der Nicht-Anerkennung alle notwendigen Kosten.

Bei der Prüfung des Arbeitsunfalls durch einen Gutachter muss dir die Unfallversicherung die Möglichkeit geben, aus mindestens drei Gutachtern einen auszuwählen. Wähle den, dem du am meisten vertraust.

Berufs­unfähig­keits­versicherung oder private Unfall­versicherung zusätzlich sinnvoll?

Um sich bei einem Unfall nicht auch noch einen Kopf um das Finanzielle machen zu müssen, ist eine zusätzliche private Absicherung immer zu empfehlen. Wird der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt und du bist danach womöglich arbeits­unfähig, kann das ohne weitere Absicherungen zu finanziellen Engpässen führen. Kannst du gar nicht mehr arbeiten, steht dir zwar die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente zu. Diese reicht aber kaum aus, um sorgenfrei leben zu können. Im Jahr 2020 lag die Erwerbs­minderungs­rente bei nur 882 € im Monat. Außerdem habe junge Menschen, die noch nicht mindestens drei Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, gar keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungs­rente!

Die Berufs­unfähig­keits­versicherung

Eine sehr gute Möglichkeit, sich finanziell abzusichern, ist eine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU). Kannst du deinen Job wegen eines Unfalls nicht mehr vollständig ausüben (weniger als 50% der bisherigen Arbeitsleistung), zahlt dir die BU eine monatliche Rente, die du selbst bei Antragstellung festlegst. Wenn du also einen Unfall hast und deine Arbeit nicht mehr ausführen kannst, bist du durch eine BU finanziell gut abgesichert. Alles Wichtige rund um die BU findest du auch in unserem Ratgeberartikel zur Berufsunfähigkeit.

Suchst du eine geeignete Ver­siche­rung, um dich vor den finan­ziellen Folgen von Arbeits­unfällen, aber auch Frei­zeit­unfällen und Krank­heiten abzu­sichern? Die inno­vative Berufsunfähigkeitsversicherung Get­surance Job sichert dich auch für den Fall ab, dass du wegen Unfall­verletz­ungen deinem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen kannst.

Die private Unfallversicherung

Auch eine private Unfall­versicherung kann sinnvoll sein. Denn: In der Freizeit passieren weit mehr Unfälle als auf der Arbeit. Verletzt du dich jedoch in deiner Freizeit, stehen dir keine Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Gehst du in deiner Freizeit dann auch noch einem besonders risikoreichen Sport nach, solltest du dich in jedem Fall einmal genauer über eine private Unfall­versicherung informieren. Sie ist nämlich dann sinnvoll, wenn du einem besonders hohen Freizeit-Unfallrisiko ausgesetzt bist. Kleinere Unfälle ohne bleibende Schäden deckt sie meist nicht ab. Nach einem schweren Unfall zahlt dir die private Unfall­versicherung (je nachdem wie es vereinbart wurde) entweder einmalig einen Festbetrag oder eine Unfallrente. Die Versicherungssumme legst du beim Abschluss der Versicherung fest; empfohlen wird eine Höhe vom Vier- bis Sechsfachen deines jährlichen Einkommens.

Häufige Fragen

  • Was besagt das Arbeitsschutzgesetz?

    Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu, das Arbeitsumfeld möglichst “unfallrisikoarm” zu gestalten. Es orientiert sich an EU-Richtlinien, deren Ziel es ist, die Gesundheit aller Mitarbeiter durch einen umfassenden Arbeitsschutz (Maßnahmen wie z.B. ergonomischer Schreibtischstuhl im Bürojob) zu sichern.
  • Gibt es eine Arbeitsunfallversicherung?

    “Arbeitsunfallversicherung” ist letztendlich nur eine alternative Bezeichnung für die gesetzliche Unfallversicherung. Eine private Arbeitsunfallversicherung gibt es so gesehen nicht. Sie würde sich auch nicht lohnen, da Arbeitnehmer automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind.
  • Arbeitsunfall bei Beamten?

    Bei Beamten heißt der Arbeitsunfall “Dienstunfall”. Passiert einem Beamten ein Dienstunfall, steht ihm die sogenannte Unfallfürsorge zu. Auch Beamte müssen den Dienstunfall unbedingt melden, damit alle notwendigen Unfallfürsorgeleistungen übernommen werden.
  • Gibt es Beispiele für Arbeitsunfälle, die besonders häufig passieren?

    Bei den Arbeitsunfällen sind die Ursachen am häufigsten Stolpern, Rutschen oder Stürzen, die soge­nann­ten SRS-Unfälle. Im Winter auf dem Weg zur Arbeit ausrutschen, die letzte Stufe der Eingangstreppe übersehen oder sich den Fuß auf der Arbeit auf dem Weg zur Toilette aufgrund einer Unebenheit im Boden verknacksen. Nur einige wenige Beispiele – die Liste der möglichen Arbeitsunfälle ist endlos. Auch der Umgang mit Handwerkzeug oder Arbeitsmaschinen verursacht viele Unfälle. Zum Beispiel verfehlt ein Handwerker den Nagel und verletzt sich an der Hand oder es werden Quetschungen durch eine große Maschine verursacht.
2 Kommentare
  1. Hannah sagt

    Echt guter Text!
    Verständlich und übersichtlich!

    1. Anonymous sagt

      finde ich nicht

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