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BAföG-Rückzahlung: So kannst du mehr Geld behalten

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Um die BAföG-Rück­zahlung kommst du nicht herum, wenn du dein Studium mit dieser staat­lichen Förderung finanziert hast. Doch eventuell musst zu weniger zurück­zahlen, als du denkst! Wie geht das genau? Und wann musst du das Geld zurück­zahlen? Das erfährst du hier!

Die Hälfte des BAföG ist ein Dar­lehen, das du dem Staat wieder zurück­zahlen musst.

Unter bestimmten Umständen musst du jedoch nicht ganz so viel zurück­zahlen, bei­spiels­weise dann, wenn du das BAföG früher zurück­zahlen kannst als geplant.

Normaler­weise musst du das Darlehen in viertel­jährlichen Raten beglei­chen, deren Höhe mindestens bei 390 Euro (Stand 2020) liegt.

Was ist das BAföG?

Eigentlich passt die Abkürzung nicht so richtig: BAföG steht für Bundes­­ausbildungs­­förderungs­­gesetz – in diesem stehen alle Regeln drin, u.a. wie du vom Staat die begehrte Aus­bildungs­förderung bekommen kannst. Verbringst du die meiste Zeit in Hörsälen und Biblio­theken, hast du nämlich nur wenig Zeit, genug Geld zu verdienen, um dein Leben zu finanzieren. Aller­dings bekommt nicht jeder BAföG, denn dazu musst du folgende Voraus­setzungen erfüllen:

  • Du beginnst dein Bachelor­studium oder dein Master­studium vor dem 45. Geburtstag.
  • Es handelt sich dabei um deine erste Ausbildung. Fängst du später ein zweites Studium an, bekommst du meistens nichts.
  • Das Einkommen von deinen Eltern, deinem Ehe­gatten oder Lebens­partner darf einen bestimmten Betrag nicht über­schreiten.
  • Du musst deutscher Staats­bürger sein oder zumindest einen aufenthalts­rechtlichen Status besitzen.

Wie viel Geld du genau bekommst, hängt davon ab, welches Einkommen deine Eltern oder dein Ehegatte haben und was du selbst verdienst. Zur Zeit liegt der monatliche Höchst­satz des BAföG bei 934 Euro (Stand: 09/2022). Dazu gehören auch Zuschüsse zur student­ischen Kranken­versicherung. Die Förderungshöchstdauer des BAföG dauert so lange, wie die Regel­studien­zeit deines Studien­­ganges dauert.

Was musst du bei der BAföG-Rück­zahlung alles zurück­zahlen?

Zuerst die gute Nachricht: Die Hälfte des ganzen BAföG, das du bekommst, ist ein Zuschuss – und damit ein Geschenk von Vater Staat! Und hier die schlechte: Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, dass du wieder zurück­zahlen musst. Zum Glück werden dabei nicht auch noch Zinsen berechnet. Aus diesem Grund ist das BAföG attraktiver als ein Studenten­kredit.

Das heißt jedoch nicht, dass jeder Student die komplette Hälfte des BAföG zurück­zahlen muss. Ein Rabatt ist in einigen Fällen möglich. Wir erklären dir im nächsten Abschnitt, wie du mehr von deinem Darlehen behalten kannst, als ursprüng­lich geplant.

So kriegst du bei der BAföG-Rück­zahlung einen Rabatt

Für die BAföG-Rück­zahlung ist ein Erlass in folgenden Situationen möglich:

  • Du zahlst das BAföG früher zurück als geplant, entweder ganz oder zum Teil. Wie das genau funktion­iert, erklären wir dir im nächsten Abschnitt.
  • Hast du dein Studium nach dem 28.2.2001 begonnen, so wird die maximale Summe, die du bezahlen musst, auf 10.000 Euro gedeckelt. Mehr musst du dann nicht zurück­zahlen – auch wenn der Darlehens­anteil deines BAföG deutlich darüber liegt.

Wenn du dein Studium bis zum 31. Dezember 2012 abge­schlossen hast, gibt es zwei weitere Möglich­keiten für einen Rabatt, wenn du das BAföG zurück­zahlen musst. Einen Erlass bekommst du in diesem Fall:

  • wenn du bei deinem Studium einer der besten 30 Prozent deines Jahr­ganges warst
  • oder wenn du das Studium vor Ende der Regel­studien­zeit abge­schlossen hast.

Hast du das Studium erst nach 2012 beendet oder bist noch dabei, kannst du von diesen Rabatten leider nicht mehr profitieren.

Vorzeitige Rückzahlung des BAföG

Es freut den Staat besonders, wenn du das BAföG früher zurück­zahlen kannst als geplant. Deshalb gibt er dir dann einen Rabatt auf die Gesamtschuld. Du kriegst auch dann einen Erlass, wenn du nur einen Teil vorzeitig zurück­zahlst. Die Höhe des Rabattes hängt dabei von der Höhe der Zahlung ab und von der Höhe der Gesamtschuld. Hast du eine Gesamtschuld von 5.000 Euro und kannst sie auf einmal begleichen, so reduziert sich diese um 13 Prozent und du musst nur 4.350 Euro zahlen. Kannst du bei der BAföG-Rück­zahlung 15.000 Euro auf einmal zahlen, kriegst du sogar 27,5 Prozent Rabatt auf die Gesamtschuld. Eine ausführ­liche Tabelle mit allen Rabatten für Einmal­zahlungen findest du auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA), wir zeigen dir hier einen Auszug als Orien­tierung. Diese Behörde ist sowohl für die Aus­zahlung als auch Rück­zahlung deines BAföG zuständig.

Rabatte bei vor­zeitiger Rück­zahlung des BAföG-Darlehens oder eines Teils davon

Höhe des vorzeitig
zurück­gezahlten Betrages
Nachlass von der Gesamtschuld
1.000€ 6%
2.500€ 9%
5.000€ 13%
7.500€ 17%
10.000€ 21%
12.500€ 24,50%
15.000€ 27,50%

*Quelle: Webseite des Bundes­­ver­waltungs­­amtes, “Vorzeitige Rück­zahlung”, 2022

Für die Prozentzahl des Rabattes ist es uner­heblich, ob du die BAföG-Rück­zahlung auf einen Schlag leistest oder nur einen Teil zurück­zahlst.

Unter bestimmten Umständen haben auch Schüler einen Anspruch auf BAföG, beispiels­weise dann, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, weil der Schulweg von dort zu weit ist. Normaler­weise ist das ganze BAföG für Schüler ein Zuschuss, der nicht zurück­gezahlt werden muss. Ausge­nommen davon sind Schüler, welche die Förderung erhalten haben, als sie auf eine höhere Fach­hoch­schule oder Akademie gingen.

Beispiel-Rechnungen für die BAföG-Rück­zahlung

Hier zeigen wir dir, wie viel Geld unsere beiden Studenten – Philipp und Dilek – während ihres Studiums erhalten haben und was sie davon genau zurückz­ahlen müssen. Beide können nämlich von unter­schiedlichen Rabatten profitieren.

Beispiel­rechnungen für die Rück­zahlung des BAföG

Philipp Dilek
Monat­liche Förderung 600 € 250 €
Dauer der Förderung 5 Jahre 3 Jahre
Gesamt­förderung 36.000 € 9.000 €
Davon Darlehen, das zurück­zuzahlen ist (50%) 18.000 € 4.500 €
Rabatt für vorzeitige Rück­zahlung teilweise Rück­zahlung des Darlehens in Höhe von 5.000€: Rabatt von 18,5% auf Darlehen vorzeitige Rück­zahlung des restlichen Darlehens von 4.500€: Rabatt von 17% auf Darlehen
Gesamtes Darlehen abzüglich Rabatt 14.670 € 3.735 €
Studien­beginn nach dem 28.2.2001? ja: die Summe, die zurück­gezahlt werden muss, wird auf Maximal­betrag von 10.000€ gedeckelt ja: das Darlehen liegt jedoch bereits unter dem Maximal­betrag, es bleibt bei 4.500€
Gesamtes Darlehen, das zurück­zuzahlen ist 10.000 € 3.735 €

Die Angaben zur BAföG-Rückzahlung in dieser Tabelle sind ohne Gewähr. Wenn du genau wissen möchtest, welche Summe du begleichen musst, kann dir dabei ein BAföG-Rück­zahlungs­rechner helfen. Diese findest du auf einigen Seiten im Internet.

So funktioniert die BAföG-Rück­zahlung

Nun weißt du, was du insgesamt zurückzahlen musst. Aber wie funktio­niert die BAföG-Rück­zahlung nun genau? Dafür gibt es im Wesent­lichen vier Regeln:

  1. Die Tilgung beginnt fünf Jahre nach Ende der Regel­studien­zeit deines Studien­ganges. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange du tatsächlich studiert hast. Normaler­weise müsstest du in der Zeit bereits fest im Berufs­leben stehen, so dass es kein Problem für dich sein sollte, deine Schulden zu begleichen.
  2. Dabei musst du im Normal­fall viertel­jährliche Raten bezahlen. Diese haben mindestens eine Höhe von 390 Euro, was 130 Euro pro Monat entspricht.
  3. Die dritte Regel besagt, dass der Darlehens­anteil des BAföG – abzüglich aller Rabatte – innerhalb von 20 Jahren an den Staat zurück­gezahlt werden muss. Wenn dies mit viertel­jährlichen Raten von 390 Euro nicht klappen sollte, musst du höhere Raten bezahlen. Mit der Deckelung auf 10.010 Euro reichen jedoch die Mindest­raten normaler­weise aus.
  4. Wie oben gezeigt, kannst du das Darlehen jedoch auch vorzeitig zurück­zahlen, entweder ganz oder auch nur in Teilen. Dann kannst du für die BAföG-Rück­zahlung sogar einen Erlass bekommen.

Das BVA verlangt bei der BAföG-Rück­zahlung grundsätzlich ein Last­schrift­einzugs­verfahren, um die ganze Zahlung zu erleich­tern. Dafür musst du der Bundes­kasse Halle ein ent­sprechendes Mandat erteilen.

Freistellung von der Rück­zahlung

Vielleicht hast du fünf Jahre nach Ende der Regel­studien­zeit noch keinen Beruf mit guter Bezahlung gefunden. Dann können die Raten für das BAföG-Darlehen schon eine Belastung für dich sein. Zum Glück kannst du dich in solchen Fällen von den Raten frei­stellen lassen und den Beginn der Rück­zahlung verschieben. Dieses Geld wird dann aber später fällig.

Du erinnerst dich daran, dass das komplette Darlehen in 20 Jahren zurück­gezahlt werden muss? Wenn du dich freistellen lässt, kannst du den Beginn dieser 20 Jahre maximal um 10 Jahre hinaus­zögern. Eine Frei­stellung ist allerdings auch länger möglich.

Bei der Frei­stellung von der BAföG-Rück­zahlung spielt dein Einkommen eine entschei­dende Rolle. Wenn dieses nach Abzug von Steuern und Sozial­abgaben eine bestimmte Grenze nicht über­schreitet, den sogenannten Freibetrag, kannst du dich von den Raten frei­stellen lassen. Wie hoch dein persönlicher Frei­betrag ist, hängt davon ab, ob du verhei­ratet bist und Kinder hast:

Frei­beträge für Frei­stellung von der BAföG-Rück­zahlung (Stand: 08/2022)

Frei­betrag für jeden BAföG-Rück­zahler 1.605€
Zusätz­licher Freibetrag, wenn das Einkommen deines Ehe­gatten oder Lebens­partners dessen Freibetrag nicht übersteigt 805€
Zusätz­licher Frei­betrag für jedes Kind 730€

*Quelle: BAföG-Webseite des BMBF,  08/2022

Bei der Frei­stellung gibt es jedoch einen Sonderfall: Es kann sein, dass dein anrechen­bares Einkommen höher ist als dein gesamter Frei­betrag, aber weniger als 130 Euro (die Mindest­rate pro Monat) darüber liegt. Dann besteht die Frei­stellung darin, dass in dem Jahr nur verminderte Raten fällig werden.

Um von der BAföG-Rückzahlung eine solche Freistellung zu beantragen, kannst du einen Antrag auf der BAföG-Online-Seite des BVA stellen. Dabei ist es nötig, Nachweise zu deinem Einkommen nachzu­reichen. Du kannst dich immer für ein Jahr frei­stellen lassen, danach musst du eine erneute Frei­stellung beantragen.

Stundung

Mit der Frei­stellung ist es also möglich, den Tilgungs­beginn nach hinten zu verschieben. Vielleicht hast du den Einstieg ins Berufs­leben recht schnell geschafft und planmäßig mit der Rückzahlung begonnen. Dann jedoch hat dich das Schicksal getroffen: Du hast deinen Job verloren und bist nun arbeitslos. Oder du wurdest durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit berufs­unfähig. Und auf einmal werden die BAföG-Raten zur Belastung.

Dann kannst du für die BAföG-Rück­zahlung um eine Stundung bitten. Das bedeutet, dass du für eine bestimmte Zeit lang nicht die anstehenden Raten beglei­chen musst. Dafür ist jedoch nötig, nachzu­weisen, dass du dich finanziell wirklich in einer schwierigen Lage befindest. Anders als bei der Frei­stellung besteht bei einer Stundung kein Rechts­anspruch! Anhand folgender In­forma­tionen entscheidet das Bundes­verwaltungs­amt nach eigenem Ermessen, ob eine Stundung des BAföG für dich in Frage kommt:

  • Dein eigenes Einkommen.
  • Dein Vermögen, auch dann, wenn es bei­spiels­weise in Grund­besitz oder Aktien steckt.
  • Alle monat­lichen Ausgaben, wie Miete, Elektrizität, Kleidung, Beiträge für sinnvolle Versiche­rungen etc.
  • Das Einkommen und Vermögen deines Ehegatten beziehungs­weise Lebens­partners.

Im Gegen­satz zur Frei­stellung musst du für die Zeit der Stundung jedoch Zinsen zahlen. Diese werden individuell nach Ende der Stundungs­phase festgelegt.

Um finan­zielle Eng­pässe im spä­teren Leben zu ver­meiden, solltest du dich privat ab­sichern. Die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job zahlt dir dann monat­lich Geld aus, wenn du deiner bis­herigen Ar­beit wegen Krank­heit oder eines Unfalls nicht mehr nach­gehen kannst. Das pas­siert immer­hin jedem Vier­ten in Deutsch­land eines Tages.

Konse­quenzen bei Zahlungs­verzug

Die recht­zeitige Rück­zahlung des BAföG solltest du nicht versäumen, wenn du dem Staat kein Geld schenken möchtest. Bei Zahlungs­verzug erwarten dich nämlich folgende Maßnahmen:

  • Wenn du den Zahlungs­termin für eine Rate über­schreitest, wird eine Mahngebühr von 2 Euro fällig. Dann solltest du den gefor­derten Betrag innerhalb einer Woche überweisen. Ansonsten kann das BVA ein Voll­streckungs­verfahren gegen dich einleiten.
  • Begleichst du deine geforderte Rate für mehr als 45 Tage nicht, können zusätzlich Zinsen anfallen.

Bist du umgezogen und hast vergessen, das BVA über deinen neuen Wohnsitz zu infor­mieren, muss es deine neue Adresse selbst ermitteln. Diese Adress­ermittlung kostet 25 Euro.

Was passiert, wenn du nach ein paar Semestern merkst, dass dein Studien­fach doch nicht das richtige für dich ist und das Studium abbrichst? Auch in diesem Fall ist eine Rück­zahlung des BAföG notwendig, unabhängig davon, ob du die Aus­bildung abge­schlossen hast oder nicht.

Ist die BAföG-Rück­zahlung steuerlich absetz­bar?

Viele Ausgaben kannst du in deiner Steuer­erklärung geltend machen. Dabei lassen sich nicht nur Kosten für deine berufliche Tätigkeit, sondern beispiels­weise auch die Beiträge mancher Ver­siche­rungen steuerlich absetzen. Allerdings kannst du die BAföG-Rückzahlung bei der Steuer nicht geltend machen.

Der Bundes­finanzhof kam mit seinem Urteil vom 7. Februar 2008 (VI R 41/05) zwar zu dem Schluss, dass die Zinsen von Krediten zu Bildungs­zwecken geltend gemacht werden können. Zinsen gibt es beim BAföG jedoch nicht, sodass die BAföG-Rück­zahlung auch nicht steuerlich absetzbar ist. Anders ist dies bei Studenten­krediten, bei deren Rück­zahlung du wenigstens die Zinsen absetzen kannst.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Bafög-Rückzahlung?

Normaler­weise gilt die eine Hälfte des BAföG als Zuschuss, den du behalten kannst, und die andere Hälfte als zinsloses Darlehen, dass du an den Staat zurück­zahlen musst. In einigen Fällen kannst du jedoch bei der BAföG-Rück­zahlung von einem Nachlass profitieren. Wenn du beispiels­weise das Darlehen vorzeitig begleichst oder dein Studium bis 2012 besonders gut abge­schlossen hast, musst du weniger als die Hälfte von deinem BAföG zurück­zahlen. Kannst du auf einmal alle Schulden begleichen oder zumindest einen Teil davon, dann erwartet dich ebenfalls ein Teil­erlass, wenn dun das BAföG zurück­zahlen musst! Ein Rechner, wie er auf einigen Webseiten angeboten wird, kann dir dabei helfen, den genauen Betrag zu ermitteln. Bedenke jedoch, dass die Ergebnisse, die ein BAföG-Rück­zahlungs­rechner ausspuckt, unter Umständen auch falsch sein können.

Wann beginnt die Bafög-Rückzahlung?

Sicher fragst du dich angesichts der BAföG-Rückzahlung: Wann wird die erste Rate fällig und in welchem Rhythmus muss ich die nächsten Raten beglei­chen? Fünf Jahre nach Ende der Regel­studien­zeit beginnt die Rückzahlung. Diese erfolgt in viertel­jährlichen Raten von mindestens 390 Euro. Dabei muss das gesamte Darlehen innerhalb von 20 Jahren beglichen werden. Sollten die Mindest­raten von 390 Euro dafür nicht ausreichen, verlangt das BVA höhere Raten von dir. Du kannst die BAföG-Rück­zahlung jedoch zunächst aussetzen, wenn du nicht genug verdienst.

Ist bei der BAföG-Rückzahlung eine Befreiung möglich?

Die fünf Jahre nach Ende der Regel­studien­zeit sind vergangen, du bist immer noch knapp bei Kasse und möchtest das BAföG lieber später zurück­zahlen. Wann ist das möglich? Wenn dein anrechen­bares Einkommen einen be­stimmten Frei­betrag nicht über­schreitet, kannst du dich frei­stellen lassen. Bei der BAföG-Rück­zahlung liegt der Frei­betrag bei 1.145 €, wenn du nicht verheiratet bist und keine Kinder hast. Eine solche Frei­stellung ist jeweils für ein Jahr möglich.

Wann verjährt die Bafög-Rückzahlung?

Auch wenn viele Studenten gerne daran glauben möchten: Leider gibt es bei der Bafög-Rück­zahlung keine Ver­jährung! Sie ist ein Darlehen, das nach 20 Jahren – beziehungs­weise nach 30 Jahren, mit 10-jähriger Frei­stellung – auf jeden Fall zu begleichen ist. Die BAföG-Rück­zahlung verjährt damit genauso wenig wie die Rück­zahlung anderer Darlehen.

Muss ich weniger BAföG zurückzahlen mit Kind?

Unter be­stimmten Umständen verlangt der Staat weniger Geld bei der BAföG-Rück­zahlung. Ein Kind wird dabei jedoch nicht mehr berück­sichtigt. Bis 2009 war es jedoch noch möglich, einen Rabatt für die BAföG-Rück­zahlung zu erhalten, wenn die be­treffende Person ein Kind erziehen musste.

107 Kommentare
  1. jj sagt

    hallo, ich bin aufgrund von kindererziehunh bis 2020 freigestellt, i muss 10tausend zurueckzahlen…falls ich zb 2019 „vorzeitig“ zurueckzahlen moechte, wird mir der rabatt fruehzeitige rueckzahlung gewaehrt?
    danke

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo,

      die Höhe des Rabattes hängt davon ab, wie viel Geld genau du vorzeitig zurückzahlen kannst und wie hoch die Gesamtschuld ist. Wenn deine Gesamtschuld bei 10.000 Euro liegt und wenn du die ganzen 10.000 Euro vorzeitig zurückzahlst, bekommst du einen Rabatt von 28,50 Prozent auf die Gesamtschuld von 10.000 Euro, also 2.850 Euro.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

      1. Helene Maier sagt

        Hallo kann jemand behilflich sein, mei Sohn hat 6 Jahre studiert, nach 6 Jahren wird Bafög nicht mehr unterstützt, selbst zu verdienen darf nur Basis, wie soll er durchkommen. Miete zahlen Auto Versicherung zahlen und s.w. Wir Eltern müssen auch dazu noch was geben ca 225 euro.Kann ich noch irgendwo ein Antrag auf hilfe stellen?..

      2. Ella sagt

        Hallo. Ich habe nur 2 Jahre Bafög bekommen und muss jetzt nicht die Hälfte sondern alles zurückbezahlen. Kann das sein?

    2. Svenja sagt

      Hallo,
      Ich hab jetzt nach 4 1/2 Jahren meinen Rückzahlungsbescheid bekommen. Bin bei der 10 000 Euro deckelung. Hab leider auch nicht die Möglichkeit die 6000 euro sofort zu bezahlen. Ist es möglich mit der Ratenzahlung zu beginnen und hinterher den kompletten Restbetrag zu zahlen, bekommt man dann auch noch Erlass?
      Ist es generell möglich den Betrag zu minimierem z.B. wenn ich studiert habe, aber nicht nach meinem studierten Beruf entlohnt werde? In meinem Fall… hab soziale Arbeit studiert, arbeite aber im Kindergarten und bin als Erzieherin, nicht als Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin im Tvöd eingestuft.
      LG. Und Danke

      1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

        Hallo Svenja,

        wenn du mit der Ratenzahlung beginnst und später einen Teil auf einmal zurückzahlst, dann bekommst du für diesen Teil Rabatt. Ein weiterer Nachlass aufgrund deines gewählten Berufes ist nicht möglich. Du kannst dich jedoch von der Rückzahlung freistellen, wenn dein Einkommen zu niedrig sein sollte.

        Viele Grüße,
        Wolfdietrich

  2. Jens sagt

    Moin,

    ich muss „nur“ 5100€ zurückzahlen, aber ich bin verheiratet und habe drei Kinder.

    Da meine Frau inzwischen wieder arbeitet, kommen wir in den Bereich, in dem wir die 105€ je Monat zahlen müssen.

    Allerdings werden wir gemeinsam bei der Steuer veranlagt und müssen dem Finanzamt ca. 1600€ /per Anno vorstrecken, wirkt sich das auf die Einkommen aus?

    Wie wird das Gehalt meiner Frau (800-950€) auf die Freibeträge gewertet?

    Grüße

    Jens

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Jens,

      wenn das Gehalt deiner Frau Ihren Freibetrag nicht übersteigt, dann erhöht sich dein Freibetrag von 1.145 Euro um 570 Euro auf 1.715 Euro. Mit jedem Kind erhöht sich dein Freibetrag um weitere 520 Euro.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

      1. Romina sagt

        Hallo,
        ich befinde mich auf einer längeren Weltreise und möchte meine Befreiung der Bafög Rückzahlung erneut beantragen. Wie kann ich nachweisen, dass ich kein Einkommen habe? Und, zählen Verdienste bspw. von Work Travel Tätigkeiten in Australien als Einkommen dazu? Danke im Voraus!

  3. ramus sagt

    Hallo,
    ich habe heute den Rückzahlungsbescheid bekommen. mein Gesamtschulden betragen ca. 16.200,-€. In dem Bescheid steht wenn ich den Betrag auf einen Schlag zahle würde ich ca. 9830 zahlen.
    wenn ich den Gesamt Betrag nicht auf einen Schlag zahle, wie viel muss ich insgesamt zurückzahlen die 16200 oder 10.000,-€?

    wenn 10.000 dann lohnt sich ein Kredit bei mir anscheinend nicht oder was meinen die experten?
    freue mich über eurer antworten und Danke im Voraus

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Ramus,

      wenn du das Studium nach dem 28.2.2001 begonnen hast, dann musst du insgesamt nur 10.000 Euro zurückzahlen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  4. Irina sagt

    Hallo,
    ich musste mein Studium im Wintersemester 12/13 wegen meine zweite Schwangerschaf abbrechen und habe 9.486 Euro zum zurückzuzahlen. Im Moment bin ich verheiratet,habe zwei kleine Kinder und befinde mich in einer Umschulung nach SGB III.
    Kann ich eine Befreiung beantragen?
    Danke im Voraus

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Irina,

      du kannst den Beginn der Rückzahlung um maximal 10 Jahre hinauszögern, indem du dich freistellen lässt. Dies ist dann möglich, wenn dein Nettoeinkommen den Freibetrag von 2.185 Euro nicht übersteigt. Dieser Freibetrag setzt sich zusammen aus dem Freibetrag für dich selbst (1.145 Euro) und zweimal einem zusätzlichen Freibetrag für deine Kinder (je 520 Euro).

      Wenn du mit der Rückzahlung des BAföG bereits begonnen hast, dann kannst du statt einer Freistellung eine Stundung beantragen. Ob eine solche Stundung für dich in Frage kommt, liegt jedoch im Ermessen des Bundesverwaltungsamtes.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

      1. Hilal sagt

        Hallo, ich bin jetzt im Master (7.Semester; leider dauert es länger durch meine Depressionen), bin über 30, elternunabhängiges Bafög also. Habe jetzt Rückzahlung von 395€ erhalten heute. Wieviel muss ich aber am Ende des Masters komplett zurückzahlen? Irgendwie kriegt man keine richtige Antwort im Internet. Ich dachte die Obergrenze liegt bei 10.010€….habe Angst, dass es jetzt doch mehr ist 😳.
        Über eine schnellstmögliche Rückmeldung freue ich mich sehr!

  5. Mali sagt

    Hallo Herr Peiker,

    ich befinde mich derzeit im letzten Semester meines Studiums und bekomme daher auch noch BAföG. Da ich vor einigen Jahren aber bereits für ein nach zwei Semestern abgebrochenes Studium BAföG erhalten habe, soll ich bereits zum 30. Juni diesen Jahres mit der Rückzahlung beginnen.
    Da ich zurzeit noch BAföG erhalte und auch kein weiteres Einkommen habe, möchte ich mich freistellen lassen. Auf der Seite vom Bundesverwaltungsamt heißt es, eine Freistellung „wird in der Re­gel für 1 Jahr ge­währt und ist rück­wir­kend ma­xi­mal 4 Mo­na­te vor dem An­trag­s­ein­gang mög­lich“. Dies verwirrt mich etwas.
    Bis wann muss ich die Freistellung denn nun spätestens stellen? Bis 30. Juni (oder kurz vorher), um keine Mahnung zu erhalten, oder z. B. auch erst im September oder Oktober, da eine Freistellung ja auch rückwirkend möglich ist?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Mali,

      theoretisch müsste es reichen, den Antrag bis Ende Oktober einzureichen. Um keine Mahnung zu bekommen, solltest du das jedoch mit dem BAföG-Amt absprechen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  6. Stefan sagt

    Hallo Herr Peiker,

    Ich zahle z.Z. alle drei Monate die 315 Euro BAföG zurück.

    Ich bin glücklicherweise in die Situation gekommen, meine Restschuld mit einer Zahlung begleichen zu können.

    Ich finde allerdings keine Infos darüber ob das bei laufender Rückzahlung möglich ist und falls ja, ob sich dann ggf. noch ein Nachlass auf die Restschuld ergeben könnte?

    Würde mich sehr über eine Auskunft von Ihnen freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Stefan,

      du kannst immer dann einen Nachlass kriegen, wenn du die Restschuld mit einer Zahlung begleichst, auch wenn du mit der Rückzahlung bereits begonnen hast.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  7. ilias sagt

    Könnte man auch in raten von 50 Euro im Monat bafög zurück zahlen ?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Ilias,

      die Mindesthöhe der BAföG-Rückzahlung beträgt 105 Euro im Monat. Weniger pro Monat ist nicht möglich. Du kannst jedoch versuchen, dich von der Rückzahlung erst einmal freistellen zu lassen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  8. Ramona sagt

    Hallo
    meine Frag ist: da ich mein Studium nach dem 28.2.2001 begonnen habe, dann muss ich insgesamt nur 10.000 Euro zurückzahlen. Kann ich darauf auch einen Erlass bekommen bei vorzeitige Rückzahlung oder geht das in diesem Fall nicht?
    Grüße Ramona

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Ramona,

      du bekommst deinen Erlass auch dann, wenn du nach 2001 angefangen hast zu studieren. Den Erlass bekommst du zwar nicht auf die 10.000 Euro, die du maximal zurückzahlen musst. Der Erlass wird immer auf die Hälfte deines Darlehens gegeben. Es ist jedoch möglich, dass du mit Erlass letztendlich weniger als 10.000 Euro zurückzahlen musst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  9. Anna sagt

    Hallo
    Ich habe 2010 mit meinem Politik Studium angefangen und habe Bafög bekommen. Zwei Semester später habe ich meinen Studiengang gewechselt und habe mein Bafög weiter bekomme, bis ich 2012 aufgehört habe und eine Ausbildung angefangen habe. Wann muss ich mit einer Rückzahlung rechnen? Welche Regelstudienzeit zählt?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Anna,

      normalerweise zählt in diesem Fall die Regelstudienzeit des zweiten Studiums

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  10. Müller sagt

    Hallo, habe heute ein schreiben bekommen, das ich von 01.04.2012-01.05.2012 578€ zurück zahlen muss.
    Jetzt bin ich verheiratet habe 3 Kinder und z.zt in Elternzeit.
    Was kann man da am besten machen?
    Danke

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Müller,

      du kannst dich von der Rückzahlung freistellen lassen, wenn dein Nettoeinkommen 1.145 Euro plus 520 Euro pro Kind nicht überschreitet.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  11. Ed sagt

    Hallo, bin verheiratet und habe zwei Kinder, meine Gattin und meine Kinder sind nicht erwerbstätig. Wenn ich richtig rechne, komme ich auf einen gesamten Freibetrag von 2755 EUR. Ist das richtig?
    Was ist, wenn nach 10 Jahren maximaler Hinauszögerung der Rückzahlung immer noch die Voraussetzungen für eine Freistellung gegeben sind (also Einkommen kleiner als Freibetrag)? Muss das Bafög dann zurückgezahlt werden? Wenn ja wann?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Ed,

      das stimmt, wenn das Einkommen deiner Gattin deren Freibetrag nicht übersteigt. Ansonsten gilt für dich ein Freibetrag von 2.185 Euro.

      Du kannst dich auch nach Ablauf der 10 Jahre weiterhin freistellen lassen von der BAföG-Rückzahlung. Dann hast du jedoch trotzdem nur noch 20 Jahre Zeit, das Darlehen zurückzuzahlen. Wenn du dich weitere 10 Jahre freistellen lässt, musst du deine Schulden also innerhalb von 10 Jahren zurückzahlen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  12. Denis sagt

    Hallo Herr Dr. Wolfdietrich Peiker,

    Sie sagten in einem vorherigen Beitrag „du bekommst deinen Erlass auch dann, wenn du nach 2001 angefangen hast zu studieren. Den Erlass bekommst du zwar nicht auf die 10.000 Euro, die du maximal zurückzahlen musst. Der Erlass wird immer auf die Hälfte deines Darlehens gegeben.“

    Bedeutet dies, dass wenn ich z.B. 35.000€ Bafög erhalten habe, davon 50% als Darlehn beläuft meine Restschuld auf 17500€.
    Da das Bafög jedoch bis auf 10.000€ gedeckelt ist müsste ich nur 10.000€ zurück zahlen.
    Nach Ihrer Aussage bezüglich des Erlass auf die Darlehnssumme würde eine vorzeitige Rückzahlung bei einem Decklungsbetrag von 10.000€ keinen finanziellen Vorteil bringen, verstehe ich dies richtig ?

    LG
    Denis

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Denis,

      es ist tatsächlich möglich, dass eine vorzeitige Rückzahlung keinen Vorteil bringt, wenn dadurch die reduzierte Restschuld immer noch über 10.000 Euro liegt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  13. Steffi sagt

    Hallo Herr Dr. Peiker,
    Mein Mann zahlt die 315 Euro monatlich zurück. Wir arbeiten beide, ich habe einen Sohn und wir haben zusammen 2 weitere Kinder. Da ich Studiengebühren abzahle und mein Mann jetzt noch seinen Master macht, würden wir die Zahlungen gerne 1 Jahr aussetzen. Wir liegen aber über den Freibeträgen. Besteht trotzdem im Rahmen des Ermessens die Möglichkeit die Gebühren zu Stunden oder zu senken?
    Viele Grüße

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Steffi,

      wenn ihr über den Freibeträgen liegt, ist eine Freistellung leider nicht möglich. Es bleibt nur die Möglichkeit, eine Stundung zu beantragen, wenn ihr in einer finanziell schwierigen Situation seid.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  14. Tarek sagt

    Hallo Herr Dr. Peiker,
    ich musste bis zum 15.09 ungefähr 2500 Euro zurückzahlen, dann habe ich einen Antrag auf Stundung gestellt, die wollen von mir jetzt selbstschuldnerische Bürgschaft durch einen tauglichen Bürgen
    das kann ich nicht hinkriegen.
    ich bin Flüchtling in Deutschland und arbeite parallel zu meinem Studium Teilzeit-job mit Gehalt ca.650 Euro
    Viele Grüße

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Tarek,

      wenn dein Nettoeinkommen unter 1.145 Euro im Monat liegt, kannst du dich von der Rückzahlung des BAföG freistellen lassen. Dazu ist es nicht notwendig, eine selbstschuldnerische Bürgschaft einzureichen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  15. Vicky sagt

    Hallo,
    die Rückzahlung ist bei mir im November fällig, ich plane alles auf einmal zurück zu bezahlen. Auf die 10.000 Euro kommen dann die 28,5% Rabatt hinzu.
    Meine Fragen hierzu:
    1) Ziehe ich den Rabattbetrag von den 10.000 Euro ab und überweise das dann ausstehende Geld? Oder überweise ich die 10.000 Euro und erhalte eine Rückzahlung in Höhe des Rabattbetrags?
    2) Muss ich die einmalige Überweisung anmelden oder einen Antrag auf vorzeitige Rückzahlung stellen? Ich finde dazu nirgendwo etwas und alle Links führen gefühlt im Kreis herum, ich bin langsam echt planlos.
    Ich würde mich echt freuen, wenn ich hierzu Antworten bekäme…

    Viele Grüße!

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Vicky,

      wenn du das BAföG auf einmal zurückzahlst und einen Rabatt bekommen möchtest, dann musst du dem Bundesverwaltungsamt erst einmal einen „Antrag auf Nachlass von der Darlehens-(rest)schuld“ stellen. Dann entscheidet das Amt darüber, was du genau zurückzahlen musst. Diesen Betrag musst du dann überweisen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  16. Öz sagt

    Hallo,

    Wir sind ein Ehe paar, das während des Studiums geheiratet hat und sind beide noch am Studiere. Für meinen Mann ist der Rückzahlungsbescheid schon da, bei mir sind noch etwa 2 Jahre bis zum Bescheid.
    Gemeinsam hätten wir Schulden in Höhe von 23.500€. Wir arbeiten beide in Nebenjobs uns sorge selbst, gerade so, für useren Unterhalt.

    Meine Frage: Kann man unsere Bafög-Schulden zusammenrechnen, also als eine Rückzahlung sehen, um somit bei Vorauszahlung auf einen Nachlass von 49% zu hoffen???

    Vielen Dank und Schöne Grüße,
    Öz

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Öz,

      es ist leider nicht möglich, die BAföG-Schulden zusammenzurechnen und gemeinsam einen Nachlass zu bekommen. Wenn ihr ein geringes Einkommen habt, so könnt ihr euch jedoch von der Rückzahlung freistellen lassen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  17. Lena sagt

    Hallo Wolfdietrich!
    Ich befinde mich zurzeit noch in meinem Bachelorstudium, das ich im Jahr 2015 begonnen habe. Bafög habe ich nur für das zweite Jahr erhalten und da das nur ein geringer Satz war und ich nebenbei arbeiten gehe und es eigentlich jetzt schon gerne zurückzahlen und es erledigt haben wollen würde, stellt sich nun die Frage, ob das überhaupt geht. Ich habe auf keiner Seite einen Hinweis darauf gefunden, ob man das Bafög schon zurückzahlen kann, bevor man die erste „Aufforderung“ nach 4 1/2 Jahren erhält.

    Meine Frage also: Ist es möglich und wenn ja, welche Schritte muss ich dafür gehen?

    Liebe Grüße
    Lena

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Lena,

      du kannst auch vor der Aufforderung zur Rückzahlung einen „Antrag auf Nachlass von der Darlehens-(rest)schuld“ beim Bundesverwaltungsamt stellen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  18. Adam sagt

    Hallo,

    ich habe gehört dass, falls man länger als die Regelstudienzeit braucht, auch mehr Bafög zurückzahlen muss.

    in meinem Fall brauche ich nun 8 anstatt 7 Semester, wobei ich im 8. Semester ohnehin kein Bafög mehr erhalte sowie brauche.

    kann die Rückzahlung in diesem Fall höher sein als die üblichen 50 Prozent?

    ich wäre sehr dankbar für eine Antwort, da ich Gerade Versuche, einige Vorlesungen und die Bachelor-Arbeit in das 7. Semester zu pressen um dies abzuwenden.

    MfG
    Adam

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Adam,

      wenn du länger als die Regelstudienzeit brauchst, musst du nicht mehr BAföG zurückzahlen. Die Rabatte richten sich danach, wie viel du vorzeitig zurückzahlen kannst und nicht nach deiner tatsächlichen Studiendauer.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  19. Julian sagt

    Sehr informativer Artikel, vielen Dank.
    Meine Situation sieht wie folgt aus: ich habe ein Semester studiert und danach meine Studium abgebrochen. 8 Monate nach Abbruch habe ich eine Ausbildung begonnen. Insgesamt muss ich knapp 1400€ zurückzahlen. Ich sagte meiner zuständigen Bafög Stelle, dass ich 11 Monate nach Abbruch (01.01.19) den vollen Betrag ab bezahle. Nun merke ich aber, dass der Plan wohl nicht ganz aufgeht. Welche Pflichten habe ich? Kann ich eine Teilzahlung machen und wenn ja wie hoch muss diese sein? Wie viel Monate habe ich Zeit die Summe zurückzuzahlen?
    Vielen Dank im Voraus!

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Julian,

      du kannst auch nur einen Teil des BAföGs vorzeitig zurückzahlen. Dann ist der Rabatt auf die Rückzahlung entsprechend geringer. Besondere Verpflichtungen hast du dabei nicht.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  20. Lena S. sagt

    Hallo Herr Peiker,
    kann man auch nach der Freistellung einen Nachlass iHv 28,5% erhalten?
    Ist eine Rückzahlung überhaupt noch „vorzeitig“, wenn sie bereits nach der Freistellung erfolgt?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Lena

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Lena,

      auch nach einer Freistellung ist es noch möglich, zumindest Teile des BAföG vorzeitig zurückzuzahlen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  21. Nina sagt

    Hallo Herr Peiker,

    ich habe mein Bachelor Studium soeben absolviert und arbeite auch schon. Verdiene 1.400 Netto, mein Mann hat ein Einkommen von 1.700 Netto und hinzu habe ich ein Kind. Ich muss insgesamt 10.000 Euro zurückzahlen, da ich nach dem 28.02.2001 angefangen habe. Kann ich einen Antrag auf Befreiung stellen? Wenn ja, wie berechne ich die Freibeträge? Können Sie mir da weiterhelfen?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Nina,

      mit einem Kind hast du insgesamt einen Freibetrag von 1.665 Euro, was mehr als 105 Euro (die minimale Höhe einer BAföG-Rate) über deinem Nettoeinkommen liegt. Damit kannst du einen Antrag auf Freistellung von der Rückzahlung stellen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  22. Anica K. sagt

    Hallo Herr Peiker,
    ich habe zwei Bachelorabschlüsse gemacht und habe für den 1. BAföG bekommen. Nun bin ich im Masterstudium, bekomme für dieses auch wieder BAföG 450/Monat (offiziell plus ca. 300 von meiner Mutter was sie mir aber nicht auszahlt), soll aber nun das Geld für den Bachelor zurückzahlen. Nun möchte ich eine Freistellung beantragen. Leider arbeite ich als Nebenjob in Projekten in denen ich sehr unterschiedlich Lohn bekomme. Den einen Monat gar nichts, den anderen viel. Jetzt im Antragsmonat sogar unverhältnismäßig viel mit 3000 Euro. Insgesamt komme ich aber nicht über 450€/Monat im Jahr. Aber natürlich über 1.145€ für diesen Monat. Wenn ich nun aber alles zurückzahlen muss in den Monaten in denen ich über den Betrag komme reicht es in den Monaten ohne Gehalt nicht fürs überleben. Was kann ich tun?

    vielen Dank im Voraus!

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Anica,

      generell werden Freibeträge bei unregelmäßigem Einkommen so gehandhabt, dass das durchschnittliche Einkommen über mehrere Monate hinweg berücksichtigt wird und nicht das Einkommen der einzelnen Monate. Du solltest dich bei dem BAföG-Amt direkt erkundigen, wie in deinem Fall zu verfahren ist.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  23. Mine sagt

    Hallo Herr Peiker,
    ich hatte 5 Semester lang Bafög erhalten.Ich bin mit meinem Studium fertig und nicht erwerbstätig. Bin verheiratet und habe zwei Kinder. Mein Ehemann Arbeit und verdient knapp 3000€. Meine Frage: muss mein Mann die Raten bezahlen oder kann ich es freistellen bis ich anfange zu arbeiten?

    Viele Grüße

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Mine,

      dein Ehemann muss deine BAföG-Raten nicht zurückzahlen. Du kannst dich jedoch von der Rückzahlung freistellen lassen, wenn dein Einkommen unter 2.185 Euro im Monat liegt. Das ist der Freibetrag für eine Person mit zwei Kindern.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  24. Katharina sagt

    Muss mein Ehepartner für meine BaföG-Schulden aufkommen oder zählt nur mein Einkommen? Er verdient über 3000€ netto. Ich selbst bin nicht erwerbstätig. Wir haben beide Bafög erhalten (waren damals schon verheiratet), mein Mann hat seine Schulden schon beglichen.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Katharina,

      nur du alleine musst deine BAföG-Schulden zurückzahlen. Du kannst dich von der Rückzahlung jedoch freistellen lassen, wenn dein Einkommen einen bestimmten Freibetrag nicht überschreitet.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  25. Ida sagt

    Hallo Herr Peiker,
    meine Darlehnshöhe liegt bei über 10.000 €, ist jedoch durch den Beginn nach 28.02.2001 gedeckelt. Aufgrund einer Freistellung habe ich noch nicht mit der Rückzahlung begonnen.
    – Wann werden die 20 Jahre für die Darlehnsrückzahlung angesetzt? Beginnen diese mit dem ursprünglichen Rückzahlungsbeginn vor der Freistellung? Oder mit dem tatsächlichen Rückzahlungsbeginn, also nach der Freistellung?
    – Falls eine vorzeitige Rückzahlung keinen finanziellen Vorteil bringt, erhält man nach einem „Antrag auf Nachlass von der Darlehens-(rest)schuld“ einen Rabatt auf den gedeckelten Darlehnsbetrag von 10.000 € oder wird der gesamte Darlehnsbetrag dabei berücksichtigt?

    Vielen Dank für Ihre Zeit und Grüße

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Ida,

      – Die 20 Jahre beginnen erst mit Ende der Freistellung, spätestens jedoch 10 Jahre nach Beginn der Freistellung. Du kannst dich zwar auch länger als 10 Jahre von der Rückzahlung freistellen lassen. Allerdings musst du dann deine Schulden trotzdem innerhalb der 20 Jahre zurückzahlen.

      – Rabatte auf die Summe, die du zurückzahlen musst, erhältst du immer auf den gesamten Betrag. Erst nach Abzug des Rabattes wird auf 10.000 Euro gedeckelt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

    2. Franzi sagt

      Ich bin zur zeit von der Rückzahlung befreit und das schon ca 5 Jahre auf Grund von 6 Kindern die ich bekommen habe. Ich arbeite nicht (soweit man das bei 6 Kindern als arbeitslos bezeichnen kann), bin verheiratet und wohne im Ausland. Sollte sich an meiner Situation nichts ändern und ich liege die nächsten 20 oder 30 Jahren unter dem Freibetrag – was passiert am Ende????

  26. Anna sagt

    Leider stellte ich heute fest, dass die Ratenzahlungen meines Tilgungsplans (Rückzahlungsbescheid von 2011) nicht die Deckelung von 10.000€ beinhalten, obwohl das Darlehn dort als »zinslos« und »nach dem 28.02.2001« vermerkt ist. Darunter ist jedoch der Hinweis zur Begrenzung der Rückzahlung nach §17. Abs. 2 S. vermerkt.

    Auf http://www.bva.bund.de findet sich die Info, dass »Darüber hinausgehende Beträge erlöschen, wenn Sie die 10.000,00 EUR abgelöst haben. Im Tilgungsplan werden Ihnen lediglich die zurückzuzahlenden Beträge (also maximal 10.000,00 EUR) angezeigt.«

    Muss ich etwa (wegen des versäumten Widerspruchs, der mir damals nicht nötig erschien) die volle Summe von 17.000 € zurückzahlen? Wie kann ich jetzt am besten weiter verfahren? Die Rückzahlung steht vor der Tür und ich bekomme Panik.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Anna,

      in dem Fall solltest du dich zunächst ans Bundesverwaltungsamt wenden und um Korrektur deines Rückzahlungsbescheids bitten. Wenn sie die Korrektur nicht vornehmen, solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen, der sich im Verwaltungs- und Sozialrecht auskennt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  27. Ebru sagt

    Hallo, ich wurde letztes Jahr von der Rückzahlung freigestellt. Ich kann jetzt doch die gesamte Summe auf einmal zahlen, jedoch habe ich in dem neuen Bescheid, kein „vorzeitige Rückzahlung gefunden“ wie in meiner erstem Aufforderung. Bin ich nun verpflichtet die Raten zu zahlen, oder kriege ich jetzt auch noch den Rabatt, wenn ich die gesamte Summe zahlen möchte. Oder war das nur einmalige Möglichkeit?
    Danke

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Ebru,

      wenn sich später herausstellt, dass du das BAföG vorzeitig zurückzahlen kannst, dann müsstest du nach wie vor einen Rabatt bekommen. Stelle am besten einen „Antrag auf Nachlass von der Darlehens-(rest)schuld“ beim Bundesverwaltungsamt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  28. Adam sagt

    Hallo zusammen,

    Ich habe 8699euro zurück zu zahlen, der Rabatt beläuft sich auf 26.5%, also ca. 6400€ wenn ich alles auf einen Schlag bezahle. Bekomme ich einen extra Rabatt wenn ich ein Kind habe. Mit freundlichen Grüßen Adam

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Adam,

      wenn du Kinder hast, bekommst du bei der vorzeitigen Rückzahlung des BAföG keinen weiteren Rabatt. Kinder spielen nur dann eine Rolle, wenn du dich von der Rückzahlung freistellen möchtest.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  29. Gudrun sagt

    Hallo, ich habe bis September 2014 in NRW Bafög bezogen. Ich habe keine hohen Schulden und da ich im Beruf stehe bereits das Geld angespart. Jetzt habe ich das Bafögamt per email angeschrieben und gefragt, wie es mit einer vorzeitigen Rückzahlung aussieht, ob ich die machen könnte und welcher Antrag nötig ist. Als Antwort kam ein Brief mit einer Übersicht meiner Schulden und dem Hinweis, ich müsse auf den offiziellen Brief mit Zahlungsaufforderung nächstes Jahr warten, dann erst könne ich einen Antrag auf vorzeitige Rückzahlung stellen. Stimmt das? Wenn nein, wo muss ich welchen Antrag hinschicken, um die Rückzahlung so schnell wie möglich zu machen?
    Danke

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Gurdun,

      du kannst versuchen, die Rückzahlung auch schon vorher zu beantragen. Dazu musst du einen „Antrag auf Nachlass von der Darlehens-(rest)schuld“ zum Bundesverwaltungsamt senden.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  30. Elli sagt

    Hallo,

    Ich habe heute meinen Rückzahlungsschreiben bekommen. Ich habe einen Betrag von 9179 € zurückzuzahlen. Ich habe 2010 mein BAföG bezogen. Allerdings konnte ich meinen Bachelor nicht abschließen und habe mein Studiengang gewechselt. Ich bin jetzt dabei meine Bachelorarbeit und 2 Prüfungen zu machen (war ein Semester im Ausland) und würde dann glaube ich erst Mitte 2019 meinen Bachelor in der Hand haben. Der Rückzahlungsbeginn der Raten ist der 30.04.2019. Nun müsste ich die erste Rate bis zum 30.06.2019 zurückzahlen oder bis zum 30.06.2019 auf einmal 6654,77€ (Höchstnachlass) zurückzahlen. Ich mache einen Minijob und bekomme 330€ im Monat gerade (damit finanziere ich meine Studienausgaben) und lebe bei meinen Eltern. Ich habe auch ein Bausparvertrag die meine Eltern zahlen, allerdings kann ich es nicht für mich nehmen, da ich die Summe schon meine Eltern mündlich zurückgegeben habe, da ich bei ihnen wohne und mein Vater ist Alleinverdiener und wie die Wohnung wegen Denkmalschutzsanierung wechseln müssen. Es läuft unter mrinen Namen aus Bequemlichkeit und auch die Summe ist nicht groß. Ich möchte meinen Vater nicht um ein Kredit fragen und ich weiß nicht ob ich eins in meine Situation bekomme. Ich würde natürlich den ganzen Betrag auf einmal zahlen wenn es möglich ist.

    Mir bleibt wohl nur die Freistellung für ein Jahr übrig. Handelt es sich, dass man, wenn man sich von den Daten freistellt später nicht den Betrag auf einmal zahlen kann und keinen Nachlass hat. Bei mir geht es um ein paar Monate bis ich etwas erster finde. Da hättet ich eine Frage, nehmen wir an ich lasse mich für ein Jahr freistellen(dann müsste ich 2020 zahlen), finde aber nach 30.06.2019 schnell einen Job bevor die Freistellungsfrist abläuft und könnte ein Kredit aufnehmen, könnte ich da nur den Betrag 6654,77€ zahlen oder müsste ich 9179 €. Und das gleiche nach der Freistellungsfrist könnte ich da also 2020 auch den Betrag von 6654,77€ auf einmal zahlen und das wars oder entfällt mir der Nachlass wenn ich mich für ein Jahr freistelle von den Raten ?

    Meine zweite Frage, wenn ich mich für ein Jahr noch von den Raten freistelle, kann ich das überhaupt mit einem Bausparvertrag? Meine Eltern zahlen da 40€ monatlich. Zählt dieser Bausparvertragssumme als Einkommen ?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Elli,

      ohne Ehepartner und ohne Kinder hast du einen Freibetrag von 1.145 Euro pro Monat. Nur wenn du ein höheres Einkommen als diese 1.145 Euro hast, musst du damit beginnen, deine BAföG-Schulden zurückzuzahlen. Mit deinem Minijob plus Bausparvertrag kommst du nicht über diesen Freibetrag. Von daher kannst du dich von der Rückzahlung freistellen lassen.

      Wenn du das BAföG noch kurz vor der Freistellung zurückzahlen kannst, dann bekommst du den vollen Rabatt auf die Rückzahlung, da du ja nicht freigestellt wirst. Auch nach der Freistellung kannst du noch einen Rabatt bekommen, wenn du die Schulden auf einmal zurückzahlst. Allerdings nicht auf den Teil, der eigentlich während der Freistellungszeit fällig wäre.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  31. Maik sagt

    Ich habe 3500,00 Bafög Schulden und war bis Mitte 2016 frei gestellt. Für das Folgejahr habe ich den Antrag mangels Einkommenssteuerbescheide (selbstständige Tätigkeit) nicht rechtzeitig abgeben können. Daraufhin kam es zu einem Rückzahlungsbescheid über die ganze Summe sofort. Ich habe dem per Email widersprochen und alle Unterlagen nachgereicht. Aufgrund zu geringen Einkommens hätte ich weiterhin freigestellt werden sollen. Weil der Widerspruch aber nicht eigenhändig unterschrieben war, wurde er abgelehnt und Raten von insgesamt 2662.00 € fällig gestellt so wie ein Strafzins in Höhe von 475,00€ hinzugefügt. Beides wurde dann „netterweise“ zum Nullzins für ein Jahr gestundet, weil ich nicht über der Einkommensgrenze bin. Man hat mir keinen Hinweis gegeben, dass der Widerspruch in der übermittelten Form nicht gültig ist. Ich hätte also keine Chance den nachzureichen. Auch in der Rechtsbelehrung zu dem Bescheid stand nichts davon. In der Folge kann ich für den gestundeten Betrag keinen Rabatt mehr bei vorzeitiger Tilgung beantragen und habe die Mehrlast von 475,00€ Zinsen. Ist das rechtens, das nach der Vgvo kein Hinweis auf fehlende Form gegeben wird? Der Gesamtschaden beträgt für mich an die 1000,00 €, obwohl ich zu keinem Zeitpunkt über der Einkommensgrenze war.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Maik,

      in deinem speziellen Fall wäre es das beste, wenn du dich von einem Anwalt beraten lässt, der sich auf Sozialrecht spezialisiert hat.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  32. Danny sagt

    Hi,

    ich zahle bereits seit einigen Jahren das Bafög zurück, kann man auch während dieser Phase vorzeitig mit Rabatt den Rest zurückzahlen?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hi Danny,

      auch wenn du bereits einige Raten zurückgezahlt hast, kannst du immer noch einen Rabatt bekommen, wenn du den Rest auf einmal zurückzahlst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  33. Tina sagt

    Hallo,
    Ich bin im 6 Monat schwanger mit dem 1. Kind und habe kein eigenes Einkommen. Aber ich bin verheiratet und mein Mann arbeitet. Habe ich überhaupt eine Chance auf Freistellung? Wie wird das Gehalt meines Mannes angerechnet?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Tina,

      das Gehalt deines Mannes wird dir nicht angerechnet. Es spielt nur dann eine Rolle, wenn das Einkommen deines Mannes unter seinem Freibetrag liegt. Dann wird dein eigener Freibetrag nämlich um 570 Euro erhöht.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  34. Josef sagt

    Hallo , Ich hab mein Studium im 4 Semester abgebrochen und hab vom.amt eine Nachzahlung von 3000 Euro erhalten. Ich bin jetzt in einer Ausbildung, und hab noch ein Kredit am laufen das Amt will das ich den Betrag sofort komplet zahle oder jeden Monat 30 Euro, kann ich die Zahlung nicht verschieben bis ich ausgelernt bin?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Josef,

      du musst normalerweise 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit damit anfangen, dein BAföG zurückzuzahlen. Du kannst dich jedoch von der Rückzahlung freistellen lassen, wenn dein Nettoeinkommen nicht über 1.145 Euro liegt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  35. Jasmin sagt

    Hallo,
    Ich habe eine Frage zu der Tabelle auf folgender Seite vom Bafög:
    https://www.bafög.de/de/darlehensrueckzahlung-200.

    Ich verstehe das ganze Nachlasssystem, aber wie kommen beim Bafög diese drei Rückzahlungskategorien zustande? Auf allen anderen Informationsplattformen geht es immer um die Abstufung von 0.5% Erhöhung im Nachlass bei steigender Rückzahlungssumme was in dieser Tabelle dem Betrag von 105€ p.M. entspräche. Was ist mit den anderen Beträgen? Auf der Seite gibt es dazu keine schlüssigen Informationen.

    Herzliche Grüße,
    Jasmin Habel

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Jasmin,

      leider ist der Link nicht mehr gültig. Kannst du bitte einen funktionierenden Link schicken?

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  36. Lisa sagt

    Hallo,
    ist es denn möglich auch nach Beginn der Rückzahlung in Raten auf eine einmalige Zahlung überzugehen und somit einen Rabatt zu erhalten?
    Vielen, lieben Dank im Voraus!

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Lisa,

      auch wenn du bereits ein paar Raten bezahlt hast, kannst du für die Rückzahlung der restlichen Schuld immer noch einen entsprechenden Rabatt erhalten.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  37. Richard sagt

    Hallo Wolfdietrich,

    ich studiere seit 2014 und werde im Septemer 2019 mein Studium beenden. In dieser Zeit habe ich immer den Höchstsatz bekommen. Nun würde ich gerne wissen, wie hoch ein möglicher Nachlass, bei sofortiger Darlehensbegleichung, wäre.
    Leider findet sich im Netz hierzu allerlei Blödsinn.
    Hoffe du kannst mir helfen.

    Viele Grüße
    Richard

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Richard,

      die Höhe des Nachlasses hängt davon ab, wie viel Geld du auf einmal zurückzahlen kannst. Wenn du beispielsweise eine Schuld von 18.000 Euro hast, dann erhältst du bei vollständiger, vorzeitiger Rückzahlung einen Rabatt von 41,5 Prozent und musst nur noch 10.530 Euro zurückzahlen. Da du nach dem 28.2.2001 mit dem Studium begonnen hast, wird dieser Betrag zusätzlich auf 10.000 Euro gedeckelt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  38. Walter sagt

    Hallo,
    ich habe Bafög-Schulden von etwa 9.000 Euro. Das Amt hat mir angeboten etwa 6.500 Euro auf einen Schlag zu bezahlen. Momentan ist für mich sowohl die monatliche Rückzahlung der 9.000 Euro als auch eine einmalige Zahlung von 6.500 Euro schwierig. Ich würde daher gerne eine Stundung beantragen.
    Meine Frage: Wenn die Stundung um bspw. ein Jahr gewährt wird, bleibt mir dann immer noch die Möglichkeit 6.500 Euro auf einen Schlag zu zahlen?
    Vielen Dank!

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Walter,

      den Rabatt gibt es für jede Summe, die du zahlst, bevor sie fällig wird. Wenn du die Beitragszahlung für ein Jahr gestundet hast, dann kannst du für die Rückzahlung des Geldes, dass normalerweise in diesem Jahr fällig geworden wäre, keinen Rabatt mehr bekommen. Für den Rest des Geldes kannst du jedoch noch einen Rabatt bekommen, wenn du ihn vorzeitig zurückzahlst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  39. melanie k sagt

    hallo,

    ich muss folgendes fragen! ich habe im bafög bescheid foerderungshoechstdauer 03/17 stehen, habe aber das letzte mal 04/16 bafög erhalten, da ich abgebrochen habe! 1. ab wann zaehlen die 5 jahre? ab 03/17 oder 04/16 zwecks zurueckzahlen des bafögs?

    2. ich bin im mai 2016 nach united kingdom ausgewandert, habe seitdem keinen wohnsitz, kein deutsches einkommen und kein konto mehr in deutschland! bin dort also nicht mehr gemeldet! wie sieht es mit der freistellung zur rueckzahlung aus? ich kann kein einkommen in deutschland nachweisen, aber einkommen hier in United kingdom auf meinem britischen konto von meinem britischen arbeitgeber! zaehlt das oder kann ich mich freistellen lassen weil ich ja in deutschland kein einkommen habe?

    Mit freundlichen Grüßen
    melanie

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Melanie,

      Zu 1. Die 5 Jahre beginnen mit dem Ende der Regel­studien­zeit, bei dir also 03/17. Unabhängig davon, wie lange du tatsächlich studiert hast.

      Zu 2. Bei der Freistellung wird dein gesamtes Einkommen berücksichtigt, also nicht nur das, was du in Deutschland bekommst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  40. Tina sagt

    Hallo, für mich würde sich eine vorzeitige Rückzahlung rentieren. Ist diese dann via Überweisung oder auch über ein Lastschrift zu vollziehen. In dem Lastschriftsmandat-Formular ist jedoch eine mehrmalige Zahlung angekreuzt. Wie kann ich mitteilen, dass ich vorzeitig alles mit einmal zahlen will?
    Vielen Dank für Ihren Rat
    Tina

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Tina,

      wenn du einen Teil des BAföG vorzeitig zurückzahlen möchtest, dann musst du einen „Antrag auf Nachlass von der Darlehens-(rest)schuld“ zum Bundesverwaltungsamt senden. Normalerweise funktioniert so eine einmalige Rückzahlung dann per Überweisung.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  41. Sarah sagt

    Hallo, ich habe zwischen 2013 und 2019 ein BAföG-Staatsdarlehen sowie ein 11-monatiges BAföG-Bankdarlehen der KfW erhalten. Gibt es bei derm Bankdarlehen eine Möglichkeit der Freistellung oder Stundung wenn man ein gewisses Einkommen unterschreitet bzw. kein Einkommen hat? Und was passiert wenn man seine Schulden auch nach 30 Jahren bzw. die KfW-Schulden nach 22 Jahren oder zur ersten fälligen Rate nicht zurückzahlen kann, weil man ein minimales Einkommen hat und kein Vermögen? Wie könnte ich ansonsten verhindern, dass Raten eingezogen werden wenn ich das Geld zum Leben benötige?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Sarah,

      auch bei dem Bankdarlehen der KfW hast du ähnliche Möglichkeiten, eine Freistellung oder Stundung zu beantragen wie beim Staatsdarlehen. In bestimmten Härtefällen ist auch eine längere Freistellung oder Stundung möglich, damit du genug Geld zum Leben behalten kannst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  42. Daniela sagt

    Hallo,
    Ich habe nach meinem Studium eine Ausbildung begonnen und habe mich dann freistellen lassen, als ich die Rückzahlung meines Bafögs beginnen sollte.
    Dazu habe ich 2 Fragen: wenn ich einen Nebenjob auf 450€ Basis habe, wird der dann zu meinem Netto Einkommen dazu gezählt (für den Freibetrag)?
    Und ich bin jetzt verheiratet, es gilt ja, wenn das Einkommen meines Mannes unter seinem Freibetrag liegt, wird mein Freibetrag erhöht. Aber was versteht man unter „seinem“ Freibetrag? Wieviel wäre das?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Daniela,

      auch ein Nebenjob auf 450€-Basis wird zum Nettoeinkommen dazugezählt. Der Freibetrag deines Ehepartners hängt von mehreren Faktoren ab, mehr dazu findest du beispielsweise hier: https://www.finanztip.de/freibetraege-pauschbetraege/

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  43. Diana@doben.de sagt

    HALLO,
    ICH HABE NOCH EINE Restschuld von 1800 Euro,
    Mein Freibetrag sind mit zwei Kindern 2185 Euro, ich liege mit meinem VERDIENST DARUNTER
    ICH BIN VERHEIRATET UND WIR SIND GEMEINSAM VERANLAGT
    DAS Eikommen meines Mannes wird nun zu meinem Einkommen dazugerechnet…somit übersteigen wir die Freigrenze und ich muss zahlen……..weiterhin sind 10 Jahre vergangen…..Ist das richtig gedacht?

    MIT FREUNDLICHEN GRÜßEN
    Di

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Diana,

      wenn das Einkommen deines Mannes zu deinem Einkommen dazugerechnet wird und ihr die Freigrenze überschreitet, dann ist es tatsächlich nötig, dass du deine Restschuld zurückzahlst. Wenn du jedoch nicht mehr als 105 Euro über dem Freibetrag liegst, musst du nur verminderte Raten bezahlen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  44. Kevin sagt

    Bezüglich meiner Bafögförderung, habe ich folgendes Problem:

    Im März 2018 habe ich meinen Bachelor verkürzt im 5. Semester absolviert und bin dann anschließend im April direkt in den Master eingesprungen. Bafög stand mir für den Bachelor eigentlich für 6 Semester bis zum August zu, welches ich dann ganz normal weiter bezogen habe. Im Oktober stellte ich dann für die nächsten beiden Folgesemester des Masterstudienganges von September 2018 bis August 2019 einen neuen Antrag. Daraufhin habe ich jedoch von dem Studierendenwerk einen Bescheid bekommen, in dem Stand, dass ich nach meinem Bachelor im März direkt mein Abschlusszeugnis hätte nachreichen müssen und für den Master einen extra Antrag hätte stellen müssen, was mir nicht bekannt war. Die Summe der Bafögförderung wäre jedoch für den kompletten Zeitraum gleich geblieben und ist auch Aktuell die selbe. Dementsprechend war ich für diesen Zeitraum trotzdem förderungsberechtigt.

    Nun verlangt das Studierendenwerk wegen diesen formalen Fehler mehrere tausend Euro innerhalb eines Monats von mir zurück, welches ich für das erste Semester im Master benötigte.

    Gibt es hier irgendeine Möglichkeit, da raus zu kommen?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Kevin,

      in deinem speziellen Fall solltest du deine Situation erst einmal dem Bundesverwaltungsamt erklären und fragen, ob es möglich ist, dass du auf die Rückzahlung verzichten kannst. Gelingt dies nicht, kannst du dich von einem Anwalt beraten lassen, der sich im Sozialrecht auskennt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  45. Luciano sagt

    Hallo,

    ich bin derzeit noch am Studieren und habe so gesehen noch sehr lange Zeit bis ich mit der Rückzahlung beginnen muss.
    Ich würde aber gerne schon jetzt „ohne zu warten“ das Darlehn schon zurückzahlen wollen

    ist dies möglich ?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Luciano,

      wenn du es dir leisten kannst, kannst du auch jetzt schon das Darlehen zurückzahlen. Dazu musst du einfach einen „Antrag auf Nachlass von der Darlehens-(rest)schuld“ beim Bundesverwaltungsamt stellen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  46. Möbs sagt

    Hallo Herr Dr. Peiker,
    mein Bafög DA beträgt 10.005,– Euro habe es vorsichtshalber für 2 Jahre stunden lassen. Meine Frage:
    bei vorzeitiger Rückzahlung gibt es einen Erlass? (könnte es mir evt. leihen. FA Erzieher bin jetzt im Juli `19 fertig und muss noch mein Anerkennungsjahr machen. Bitte um Ihren Rat und Hilfe vielen herzlichen Dank!

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Möbs,

      als vorzeitige Rückzahlung gelten alle Raten, die du zurückzahlen kannst, bevor sie ursprünglich fällig wurden. Das heißt: Für die Raten, die eigentlich in den 2 Jahren fällig gewesen wären, kannst du keinen Rabatt mehr bekommen. Für den Rest des Geldes, das du auf einmal zurückzahlen kannst, bekommst du hingegen einen Rabatt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  47. Sanchez sagt

    Hallo Her Dr. Peiker,

    ich habe den Höchstsatz über 3 1/2 Jahre erhalten. Das heißt meine Gesamtsumme liegt definitiv über 10000 Euro. Ich muss ja aber nach der Regelung nur 10 000 Euro zurück zahlen. Wenn ich jetzt alles auf einmal zurückzahlen möchte, erhalte ich auf die 10 000 Euro auch den Rabatt von 28,5%?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Sanchez,

      nein, das Ganze läuft so: Auf das Geld, dass du zurückzahlen musst, wir erst der Rabatt gegeben – und dann wird die Summe auf 10.000 Euro gedeckelt. Der Rabatt wird nicht auf die 10.000 Euro gegeben.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  48. Jeannny sagt

    Hallo und guten Tag,
    meine Rückzahlung soll lt. Feststellungsbescheid zum Oktober diesen Jahres beginnen. Mein Einkommen wird aber mit Sicherheit noch über ein Jahr den Freibetrag nicht überschreiten.
    Da eine Freistellung ab Antragsmonat gewährt wird, sollte ich den Antrag daher auch erst kurz vor Rückzahlungsbeginn (Oktober) stellen oder am besten doch schon jetzt?
    Danke vorab!

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Jeannny,

      du kannst den Antrag auf Freistellung schon jetzt stellen, sofern du die nötigen Nachweise für dein Einkommen vorweisen kannst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  49. Judith sagt

    Hallo,
    ich habe gestern den Brief vom Bundesverwaltungsamt bekommen, dass ich mein BAföG zurückzahlen soll.
    Nun ist es aber so, dass ich mein Studium erst aus privaten und dann aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen habe…dann habe ich das Studium 2,5 Jahre später in einer anderen Stadt wieder aufgenommen. Es wurde nicht alles anerkannt und nun studiere ich immer noch und werde sicher noch 2,5 Jahre brauchen.
    Ich muss insgesamt 10.000€ zurückzahlen. Wenn ich es bis zum Ende des Jahres zurückzahle, müsste ich allerdings nur 8.062,44€ zurückzahlen. Gilt dies auch, wenn ich mich bis zum Ende des Studiums freistellen lasse? Also in 2,5 Jahren, kann ich da auch noch die 8.062,44 € zahlen? Oder ist das nur zum jetzigen Zeitpunkt möglich?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Judith,

      du bekommst den Rabatt immer auf den Teil des Geldes, den du vorzeitig zurückzahlst. Für Raten, die du in der Zeit der Freistellung zurückzahlen müsstest, kannst du also keinen Rabatt mehr bekommen. Wenn du das restliche Geld jedoch auf einmal zurückzahlen kannst, kannst du dafür noch einen Rabatt bekommen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  50. Bernadette Pala sagt

    Hallo, ich bin noch bis Februar 2024 freigestellt, mein Dtudium war nach 2001, dh bei mir sind noch die vollen 10.000€ offen. Da ich aber auch nach Februar noch in Elternzeit bin werde ich erneut um Freistellung bitten. Ich habe fünf Kinder (wg der Freibeträge), mein Nettoeinkommen wird auch später diesen Betrag nicht überschreiten. Heißt das ich werde wahrscheinlich keine 10.000€ zurück zahlen müssen?
    Und wenn doch, welche Rabattmöglichkeiten habe ich? Dabei zu beachten ist dass ich das Geld nicht gesamt habe und auch keine 6000€ für eine sofortige Zahlung dann.
    Vielen Dank, Bernadette

  51. Vera sagt

    Hallo,

    ich habe einen Antrag auf Freistellung am 30.11.2023 gestellt, der bis heute nicht bearbeitet ist. Meine erste Rate wäre am 31.12.2023 fällig gewesen, die ich aber ja, den Umständen geschuldet, noch nicht bezahlt habe. Jetzt weiß ich nicht wirklich was ich machen soll, weil die Rate ja längst überfällig ist.
    Über Hilfe würde ich mich freuen!
    Liebe Grüße
    Vera

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