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Abstrakte Verweisung der Berufs­unfähig­keits­versiche­rung

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Wahrscheinlich hast du auch schon gehört, wie wichtig es ist, sich gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft abzusichern. Eine Möglichkeit ist die Berufs­unfähig­keits­versicherung (BU). Wenn du auf der Suche nach einer geeigneten Versicherung bist, solltest du natürlich auf viele Faktoren achten (z.B. ausreichende Höhe der BU-Rente, zahlbarer monatlicher Beitrag). Eine wichtige Klausel, die in Versi­cherungs­verträgen vorkommen kann, ist die abstrakte Verweisung. Wir erklären dir, was es damit auf sich hat und wie du mit dieser Klausel umgehst.

Das musst du wissen:
  • In einigen Verträgen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) ist die abstrakte Verweisung enthalten. Damit kann der Versicherer dich auf einen anderen Beruf verweisen und dir die Zahlung der BU-Rente verweigern, auch wenn du keinen anderen Beruf gefunden hast.
  • Nicht immer ist diese Klausel in den Verträgen eindeutig bezeichnet. Achte auf die genauen Formulierungen.
  • Du solltest beim Abschluss eines Vertrages zur BU darauf achten, dass der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Bei vielen An­bietern wie z.B. Get­surance findest du sie nicht mehr.

Was ist eine Berufsunfähigkeits­versicherung?

Die Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) ist keine Schadenversicherung im klassischen Fall wie eine Haftpflicht- oder Unfall­versicherung. Die BU schützt dich, falls ein bestimmter Umstand in der Zukunft eintreten sollte, in diesem Fall also die Berufsunfähigkeit. Das bedeutet, dass du wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage bist, deinen Beruf auszuüben. Folg­lich hast du dann auch kein Einkommen mehr; auch vom Staat gibt es nur sehr begrenzt Unter­stützung in Form der Erwerbsminderungs­rente (die ist leider nicht sehr hoch). Hast du vorher jedoch eine private Berufsun­fähig­keits­versicherung abgeschlossen und solltest du dann irgendwann nicht mehr arbeiten können, zahlt die Versicherung dir eine monatliche BU-Rente, z.B. 1.000 Euro, bis zum regulären Renten­eintrittsalter. Die Höhe der Rente kannst du bei Vertrags­schluss selbst festlegen, abhängig davon zahlst du wie bei jeder anderen Versicherung monatlich Beiträge.

Berufsunfähigkeit unterscheidet sich von Erwerbsunfähigkeit

Die Berufsun­fähigkeit tritt ein, wenn du aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls zu mehr als 50 Prozent nicht mehr in der Lage bist, deinen erlernten Beruf auszuüben. Zudem muss dies ein andauernder Zustand sein, das heißt, ein Arzt oder Gutachter hat prognostiziert, dass du länger als sechs Monate dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst.

Nicht verwechseln darfst du diese Definition mit dem Begriff der Erwerbs­unfähigkeit. Diese ist gesetzlich definiert und beginnt, wenn du aufgrund körperlicher oder seelischer Beein­trächtigungen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kannst. Wenn du erwerbs­unfähig bist, kannst du bei deiner gesetzlichen Renten­versicherung eine Erwerbsminderungs­rente beantragen. Sie zahlt aber selten mehr als den Bürgergeld-Satz (Hartz IV) inklusive Wohngeld. Im Schnitt sind es zurzeit nur ca. 700 Euro pro Erwerbs­unfähigen. Eine gesetzliche Berufsun­fähigkeit gibt es für alle Arbeitnehmer nicht mehr, die nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Nur wer vorher geboren ist, kann noch eine Berufsunfähig­keitsrente bei der gesetzlichen Rentenver­sicherung beantragen . Einen guten Überblick über die beiden Begriffe gibt dir unser Artikel “Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit – Das ist der Unterschied!”.

Auch Arbeitsunfähigkeit ist etwas anderes

Zudem gibt es noch die Arbeitsunfähigkeit. Dies bedeutet, dass du vorübergehend erkrankt bist, diese Krankheit aber wieder voll ausheilt. Bist du also vom Arzt krank geschrieben und kannst für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten, giltst du als arbeitsunfähig. Eine Arbeits­unfähigkeits­versicherung brauchen Angestellte aber nicht, da sie bei Arbeitsunfähigkeit mit der Entgeltfort­zahlung im Krankheitsfalle ihren Lohn weiter erhalten. Wenn du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist, zahlt dir deine Kranken­kasse Krankengeld. Das hört aber irgendwann auch auf, wenn deine Krankheit zum Dauer­zustand wird. Auch eine private Rentenver­sicherung als Alters­vorsorge hilft bei Berufsun­fähigkeit nicht weiter, weil sie erst zum regulären Renten­eintrittsalter zur Auszahlung kommt. Dann ist also eine Berufsunfähigkeits­versicherung angebracht.

Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der BU viele Klauseln, die du vor Vertragsunter­zeichnung beachten solltest. Eine sehr wichtige ist die abstrakte Verweisung. Im Folgenden erläutern wir dir, wie sich diese in der BU auswirkt.

Abstrakte Verweisung in der BU

Der Industrie­mechanikermeister Mahmut hat vor Jahren eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne abstrakte Verweisung abgeschlossen. In den Versiche­rungs­bedingungen hatte sein Anbieter den Verzicht auf die abstrakte Verweisung erklärt. Nach einem Motorradunfall, bei dem Mahmut eine schwere Ober­schenkel­fraktur mit Bänderrissen im Knie erlitten hat, kann er nicht mehr an seinen Maschinen arbeiten. Das lange Stehen und das Tragen schwerer Materialien über fünf Kilogramm haben ihm die Ärzte künftig untersagt. Der Versicherer zahlt Mahmut nun eine Berufsunfähigkeits­rente. Hätte sein Vertrag allerdings eine abstrakte Verweisung enthalten, hätte der Versicherer Mahmut auch auf einen anderen Beruf verweisen können, denn Mahmut ist nach der Reha wieder fast vollständig arbeitsfähig. Nur eben nicht mehr in seinem alten Beruf. Dabei muss der Beruf, auf den die Versicherung Mahmut verwiesen hätte, aber seinem Lebensstand und seinen Qualifikationen entsprechen. Aber das ist hier ja, ohne abstrakte Verweisung, sowieso nicht der Fall. Mit dem Verzicht auf abstrakte Verweisung in der BU bekommt Mahmut daher eine monatliche BU-Rente ausgezahlt, auch wenn er theoretisch noch einen Bürojob machen könnte.

Heut­zutage ver­zich­ten viele An­bieter auf die ab­strakte Ver­weis­ung, unter anderem die inno­vative Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job. Sie zahlt dir dann eine Rente aus, wenn du nicht mehr dazu in der Lage bist, deinen bis­herigen Beruf auszu­üben – auch wenn du theo­retisch noch einer ver­gleich­baren Arbeit nach­gehen könn­test.

Unterschied abstrakte und konkrete Verweisung

Eine konkrete Verweisung hat letzt­end­lich die gleichen Folgen wie eine abstrakte Verweisung. Das heißt, die Berufs­unfähig­keits­­versiche­rung verweist dich auf einen anderen Job und zahlt dir deine BU-Rente nicht. Bei der konkreten Verweisung jedoch kann dir die Versicherung nur dann Leistungen verweigern, wenn du tatsächlich einen neuen Job gefunden hast, welcher es dir erlaubt, deine Lebens­stellung zu halten. Bei einer Berufs­unfähig­keits­­versiche­rung mit abstrakter Verweisung kommt es hingegen nicht darauf an, ob in dem von der Versicherung genannten Verweisungs­­beruf gerade freie Arbeits­plätze vorhanden sind. Das Risiko, in diesem Verweisungs­­beruf auch tatsächlich Fuß zu fassen, liegt also immer bei dir als Versichertem. Deshalb empfehlen wir dir, dass du nur eine BU-Versicherung abschließt, die mindestens auf die abstrakte Verweisung verzichtet.

Abstrakte Verweisung Konkrete Verweisung
Wenn du berufsunfähig bist, kann dich die Versicherung auf einen Alternativberuf verweisen. Du kannst deinen alten Beruf wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben, aber findest eine alternative Tätigkeit.
Der neue Beruf muss dabei dem Lebensstatus sowie den Kenntnissen und Fähigkeiten des erlernten Berufs gleichwertig sein. Der nun ausgeübte Beruf ist vergleichbar mit den Fähigkeiten, Kenntnissen und Lebensstatus des erlernten Berufs.

Abstrakte Verweisung: Formulierung

Nicht immer steht in den Klauseln der Versicherer der Begriff „abstrakte Verweisung“. Hier musst du die Texte genau studieren, um aus dem Geschriebenen das vertraglich Bindende zu identifizieren. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft e.V. (GDV) formuliert es in seinen Musterbedingungen wie folgt:

Klausel abstrakte Verweisung

„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Person […] außerstande ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Der letzte Satzteil ist die abstrakte Verweisung. Denn wenn du eine andere Tätigkeit ausüben kannst, zahlt der BU-Versicherer nichts.

Gerichte definieren abstrakte Verweisung

Zu der abstrakten Verweisung auf einen gleichwertigen Beruf gab es in der Vergangenheit zahlreiche Gerichts­verfahren und Urteile. So hat die Rechtsprechung Bedingungen dafür definiert, wann ein Versicherer die abstrakte und konkrete Verweisung geltend machen darf. Hierbei geht es immer um die Verhältnis­mäßigkeit. Eine große Bedeutung hat neben dem Einkommen im Verweisungsberuf der Erhalt des Lebensstatus und damit auch der gesellschaftlichen Anerkennung, die mit einer beruflichen Tätigkeit verbunden werden. Drei Bedingungen sind es letztlich, die eine abstrakte oder konkrete Verweisung gestatten:

Abstrakte Verweisung Definition:

  • Der neue Beruf muss den Kenntnissen und Fähigkeiten sowie der Ausbildung und der Erfahrung des ursprünglich erlernten Berufes entsprechen.
  • Die mit dem alten Beruf erreichte Lebensstellung und der damit verbundene Status müssen auch in der neuen Tätigkeit erhalten bleiben. Dies ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn nach eingetretener Berufsunfähigkeit nur noch ein selbstständiger Beruf zu bekommen ist.
  • Das Gehalt darf nur minimal niedriger sein.

Beste Berufs­unfähig­keits­versicherung mit Verzicht auf abstrakte Verweisung

Wenn du eine BU abschließen möchtest, die keine abstrakte Verweisung enthält, solltest du zunächst verschiedene Angebote mit einem Versicherungsrechner vergleichen. Bei deinem Preisvergleich solltest du auch die Testergebnisse von Stiftung Warentest studieren. Die prüft regelmäßig die verschiedenen Anbieter und veröffentlicht ihre Ergebnisse in der Fachzeitschrift Finanztest. Berücksichtige nicht nur die Kosten, sondern auch die Leistungen der verschiedenen Produkte. In unserem Ratgeber­artikel „Berufsun­fähigkeitsver­sicherung im Test“ zeigen wir verschiedene Test­verfahren und deren Vor- und Nachteile. Eine weitere Recherche­quelle sind die Rating­agenturen Franke & Bornberg sowie Morgen & Morgen. Beide unabhängigen Unternehmen bewerten regelmäßig die verschiedenen BU-Versicherungs­angebote nach strengen Prüfkriterien.

Fazit

Die abstrakte Verweisung im Fall von Berufs­unfähig­keit ist heikel, wenn dein Anbieter nicht darauf verzichtet. Die Berufs­unfähig­keits­versicherung zahlt dann nämlich nicht. Viele Berufsunfähigkeits­versicherungen verzichten mittlerweile auf die abstrakte Verweisung, trotzdem solltest du genau darauf achten, was in deinem Vertrag steht. Interessanterweise fanden wir für unsere Modellkunden nur einen Anbieter – die HDI mit dem Tarif EGO Top BV15 – der sowohl den Verzicht auf abstrakte als auch konkrete Verweisung erklärt (Stand: 10/2016). Der Unterschied zwischen konkreter und abstrakter Verweisung liegt ja im jeweils handelnden Akteur: Die abstrakte Verweisbarkeit ist das Recht deines Versicherers, dich auf einen anderen Beruf zu verweisen. Bei der konkreten Verweisung hast du bereits einen ähnlichen Job angenommen, auf den dich der Versicherer dann verweist. Die Berufs­unfähigkeits­versiche­rung zahlt in beiden Fällen nicht mehr. Die Klausel der abstrakten Verweisung steht im Versicherungsvertrag: Die abstrakte Verweisung BU erkennst du an Formu­lierungen wie „oder eine andere Tätigkeit“ oder auch ausführlicher „und außerstande ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Häufige Fragen

  • Ist eine BU ohne Verzicht auf abstrakte Verweisung billiger?

    Eine BU-Versicherung ohne den Verzicht auf eine abstrakte Verweisung findest du in der Regel unter den Basis-Tarifen. Eine solche günstige Berufsunfähigkeits­versicherung schränkt aber meistens die Leistungen ein. In den Komfort-Tarifen ist die abstrakte Verweisung in der BU fast immer ausgeschlossen. Diese Tarife sind aber auch teurer. Aber sie lohnen sich in jedem Fall, weil dein Versicherungsschutz auch besser ist.
  • Sollen auch schon Schüler und Studenten eine BU mit abstraktem Verweisungsverzicht abschließen?

    In jedem Fall. Auch wenn du dabei nur deinen vorläufigen Berufswunsch angeben kannst, solltest du in jedem Fall bereits einen Vertrag mit dem Verzicht auf abstrakte Verweisung abschließen. Denn je jünger du bist, desto günstiger wird eine BU für dich.
  • Gilt der Verzicht auf abstrakte Verweisung auch für Beamten?

    Generell gibt es keinen Grund, warum es für Beamte keine Berufs­unfähigkeits­versicherung geben sollte, die auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Hier kann aber eine Beamten­klausel von Vor­teil sein. Denn Beamte können nicht nur berufs­unfähig, sondern auch dienst­unfähig werden. Sie sollten sich also einen BU-Vertrag suchen, der die Dienstunfähigkeit versichert. Das wird dann auch umgangs­sprachlich Dienst­unfähigkeits­versiche­rung genannt.
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