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Berufsunfähigkeits­versicherung kündigen: Mit Vorsicht zu genießen

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Ist es sinnvoll, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) zu kündigen? Sagen wir es mal so: Es gibt manchmal gute Gründe, die BU zu kündigen. Trotzdem solltest du auf keinen Fall überstürzt handeln. Denn ob die Kündigung der Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll ist oder nicht, ist die eine Frage. Die andere ist, ob beim neuen Anbieter automatisch alles besser wird.

Das musst du wissen:
  • Deine Kündigung musst du nicht begründen. Überlege aber gut, denn es gibt Fristen und keinen Rückkaufs­wert.
  • Beim Wechsel geht dein momentanes Alter und aktueller Gesundheits­zustand in die Beitrags­rechnung mit ein. Es könnte also teuer werden – außer du fin­dest einen gün­stigeren An­bieter wie Get­surance.
  • Die Kündigung ist eine lang­fristige Entscheidung. Verlockende Angebote solltest du genau prüfen.

Kurz erklärt: Die Berufsunfähigkeits­versicherung (BU)

Wenn wir über die Berufs­unfähig­keits­versicherung sprechen, dann müssen wir auch über Gesetze sprechen. Das ist wichtig, weil du sicher wissen willst, wie der Staat dir hilft, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Um es kurz zu machen: fast gar nicht!

Etwas Schutz vor der Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für Menschen, die vor 1961 geboren sind, und selbst die haben vom Staat nicht viel zu erwarten. Du hingegen musst dich komplett selbst absichern, um im Fall des Falles nicht im Regen zu stehen. Auch deshalb ist die Berufs­unfähig­keits­versicherung notwendig.

Welche Arten der BU gibt es?

Das ist schnell erklärt:

  1. Die selbstständige Berufs­unfähig­keits­versicherung (BU)
  2. Die Berufs­unfähig­keits­zusatzversicherung (BUZ)

Normalerweise ist es am besten, eine selbstständige BU abzuschließen und alles andere mit einem extra Vertrag zu regeln. Es gibt allerdings auch Versicherer, bei denen eine kombinierte BU günstiger ist als eine selbstständige. Du solltest dir die Angebote also genau anschauen und darauf achten, dass die Berufs­unfähig­keits­rente nicht zu niedrig angesetzt wird. Denn eine Arbeits­unfähig­keits­versicherung, die im Fall der Fälle nicht ausreicht, bringt dir nicht viel.

Unter­schiede zwischen selbst­ständiger und zusätzlicher BU?

Das kann durchaus knifflig werden. Denn wenn du eine Zusatz­versicherung abgeschlossen hast, kann es sein, dass du es mit unterschiedlichen Kündigungsfristen zu tun bekommst. Dadurch kann die Kündigung der BU unter Umständen etwas schwieriger werden. Wenn du Pech hast, kannst du eine eingebaute Renten­versi­cherung nur schwer kündigen, außerdem machst du dabei eine ganze Menge Verlust, weil die Versicherung nur einen Teil wieder an dich auszahlt.

BU und Alters­vorsorge: Eine gute Mischung?

Ein ziemlich heißes Eisen. Denn erst mal wirkt es ja ganz schön, wenn du Beruf und Alters­vorsorge oder Todesfall­schutz unter einen Hut bringen kannst. Aber auf den zweiten Blick sieht es womöglich nicht mehr so gut aus. Kritiker bemängeln häufig, dass BU und Altersvorsorge in einem Vertrag zu schlechteren Konditionen führen. Es kann also sein, dass du mehr zahlen musst, aber weniger Leistung bekommst, wenn du beides mischst.
Außerdem kann es schwer werden, die Altersvorsorge zu kündigen, wenn du sie dir nicht mehr leisten kannst. Weil du dann womöglich die Berufs­unfähig­keits­versicherung gleich mit kündigen musst. Flexibilität sieht anders aus.

Fassen wir doch mal die Vorteile und Nachteile eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zusammen:

Vorteile Nachteile
Ein ganz klarer Vorteil ist die steuerliche Absetzbarkeit, wenn du zum Beispiel gleichzeitig einen Vertrag über eine Altersvorsorge abgeschlossen hast. Über deine Einkommenssteuererklärung kannst du also Steuern sparen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Du kannst die Leistungen einer BU und einer anderen Vorsorge miteinander verbinden.

Manchmal sind die Beiträge bei einer BUZ günstiger als bei einer selbstständigen BU.

Die Gesundheitsfragen sind bei einer BUZ nicht so umfangreich wie bei einer BU.

Wenn du deine BUZ mit einer Altersvorsorge koppelst, müssen mindestens 50 Prozent in diesen Altersvorsorgevertrag gehen. Ist das nicht der Fall, fällt der steuerliche Vorteil weg.

Willst du die Renten- oder Lebensversicherung kündigen, muss auch die BU dran glauben.

Niedrige Beiträge, schön und gut. Aber das bedeutet für dich eben auch meistens, dass die Leistungen nicht so gut sind.

Was toll klingt, kann dir ganz schnell auf die Füße fallen, wenn du die Versicherung tatsächlich brauchst. Denn die Versicherung entdeckt oft falsche Angaben und weigert sich dann, dir Leistungen zuzusagen.

Noch ein Wort zu Riester-Verträgen. Die kannst du zwar auch mit einer BU koppeln, empfehlenswert ist das aber nicht. Denn in die BUZ dürfen höchstens 15 Prozent der Beiträge aus dem Riester-Vertrag fließen. Das ist nicht viel und reduziert deine BU-Rente.

Warum solltest du deine BU kündigen?

Kann man die BU kündigen, kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen? Das ist die Frage aller Fragen! Da die BU zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört, solltest du dir sehr genau überlegen, ob du sie wirklich kündigen willst.

Aus zwei Gründen werden Berufs­unfähig­keits­versicherungen meistens gekündigt:

  1. Weil die Beiträge erhöht werden.
  2. Weil der Service schlecht ist.

Mit „Service“ ist meistens die Schadensbearbeitung gemeint. Wenn du deine Versicherung mal brauchst und sie dir nicht hilft oder sich sogar weigert, die Leistung zu erbringen, dann ist das natürlich ein guter Grund für dich, „Bye Bye“ zu sagen.

Bild: AdobeStock, sean824

Es wäre übrigens ein Irrtum, wenn du denken solltest: „Berufs­unfähig­keits­versicherung kündigen, Geld zurück, alles gut“. Denn da du bei der BU keinen Sparanteil hast, gibt es bei der Kündigung auch nichts zurück. Du hast also keinen Rückkaufswert der Berufs­unfähig­keits­versicherung, so wie es den bei einer Lebensversicherung als Altersvorsorge gibt. Es gibt zwar auch die BU mit Beitragsrückerstattung, die ist aber teurer und daher nicht empfehlenswert. Diese Form der BU wird auch Berufs­unfähig­keits­versicherung mit Beitragsrückgewähr genannt.

Mit welcher Be­gründung kannst Du kündigen?

Das ist das Schöne! Du musst Deine Kündigung überhaupt nicht begründen. Denn die BU ist keine Pflichtversicherung. Weder musst du die Kündigung der BU begründen, noch musst nachweisen, dass du woanders eine abgeschlossen hast. Bei deinem Kündigungs­schreiben der Berufs­unfähig­keits­versicherung musst du nur dran denken, dich an die Kündigungsfristen zu halten.

In bestimmten Situationen kann auch dein Versicherer die Berufs­unfähig­keits­versicherung kündigen: Wenn du zum Beispiel die Gesundheitsfragen nicht richtig beantwortet hast. Kommt das raus, bist du unter Umständen raus.

Kann es sein, dass eine Kündig­ung nicht möglich ist?

Ein ganz klares Nein. Wenn du dich an die Kündigungsfristen hältst, kann die Versicherung dagegen nichts tun, du kannst deine BU-Versicherung kündigen. Falls du eine BUZ hast, ist es aber möglich, dass die Kündigung schwieriger ist, weil unterschiedliche Bedingungen gelten. Das war es aber auch schon, das Kündigungs­schreiben für die Versicherung braucht keine Begründung. Also gilt für die Berufs­unfähig­keits­versicherung: Kündigungsfrist beachten reicht.

Kündigungs­fristen bei der BU-Versicherung

Ist die Kündigungs­frist der Berufsunfähigkeits­versicherung immer gleich?

Nicht immer, aber meistens. Meistens ist die Kündigung der Versicherung zum Ende eines Versicherungsjahres möglich oder zum Ende der Zahlungs­periode. Zahlst du monat­lich deine Beiträge, so ist es in der Regel möglich, die BU monatlich zu kündigen, beispielsweise die BU Get­surance Job. In der Regel reicht es, die Kündi­gung einen Monat vorher abzu­schicken. Aller­dings solltest du das auf jeden Fall als Ein­schreiben mit Rückschein machen, denn Versicherungen mögen Kündigungen natürlich nicht besonders. Es ist unter normalen Umständen nicht möglich, eine Berufs­­unfähig­­keits­­ver­siche­rung vorzeitig zu kündi­gen.

In be­stimmten Situa­tionen hast du jedoch ein Sonder­kündigungs­recht – bei­spiels­weise dann, wenn sie ihre Bei­träge erhöht, ohne gleich­zeitig auch den Schutz zu erhöhen. Auch in diesem Fall denke aber unbedingt an das Einschreiben mit Rückschein. So klappt es mit der Kündigung der Berufs­unfähig­keits­versicherung.

Du kannst die Berufsunfähigkeitsversicherung im Alter ebenfalls kündigen, das macht keinen Unterschied. Aber dann wird es sicher sehr schwer, eine neue BU zu finden. Außerdem gilt bei der Berufs­unfähig­keits­versicherung: Beiträge zurück gibt es nur, wenn du das extra vereinbart hast.

Was ändert sich beim neuen An­bieter?

Wird alles besser?

Kann sein, muss aber nicht. Es ist natürlich denkbar, dass dein neuer Versicherer tatsächlich das bessere Angebot hat. Die Frage ist nur, ob das für dich auch besser ist. Je länger du deine alte BU hattest, desto älter wirst du (das macht sich auch bemerkbar, wenn du noch jung bist). Und die Beiträge werden immer nach deinem jetzigen Alter berechnet.

Ein weiterer Punkt ist die Gesund­heits­prüfung. Wenn du den Antrag stellst und inzwischen Wehwehchen oder sogar eine echte Krankheit bekommen hast, könnte es schwer werden mit deinem neuen Vertrag. Wenn es ganz dumm läuft, kommst du nirgends mehr unter.

Viel­leicht möchtest du deine BU kündigen, weil du bei deinem bisherigen An­bieter zu hohe Risiko­zuschläge zahlen musst und dir eine günsti­gere Ver­siche­rung suchen. Die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job bei­spiels­weise verlangt weder bei Vor­erkran­kungen noch bei Risiko­sport­arten Risiko­zuschläge von dir. Bevor du deine alte Ver­siche­rung kündigst, solltest du jedoch unbe­dingt prüfen, ob das neue Angebot dich wirklich weniger Geld kostet.

Was du beim neuen An­bieter beachten solltest

Ein günstiger Beitrag ist zwar verlockend, aber nicht alles, was zählt. Deshalb solltest du beim neuen Anbieter genau auf die Leistungen schauen. Was auf keinen Fall im Vertrag stehen sollte, ist die Verweisungsklausel, auch abstrakte Verweisung genannt. Die besagt, dass der Versicherer dich auch zu anderen Jobs verpflichten kann. Angenommen, du bist Tischler und wirst berufsunfähig. Gibt es die Verweisungsklausel, kommt der Versicherer womöglich um die Zahlung herum, indem er dir vorschreibt, von jetzt an einen Schreibtisch-Job zu machen. Ohne diese Verweisungsklausel darf er das nicht. Aller­dings ent­halten nur noch sehr wenige Ver­siche­rungs­bedingungen diese ab­strakte Verwei­sung. Noch ein paar Punkte sind wichtig:

  1. Kalkuliere die BU-Rente nicht zu niedrig. Du kannst zwar dadurch Beiträge sparen, aber wenn du wirklich deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, wird eine zu niedrige BU-Rente zur Belastung.
  2. Warte möglichst nicht zu lange. Bei jeder BU gilt, dass du sie so früh wie möglich abschließen solltest, weil sie dann einfach am günstigsten ist.
  3. Vergleiche verschiedene Angebote miteinander, oder hole dir Hilfe von einem unabhängigen Experten.

Du kannst auch bei deinem BU-Ver­sicherer bleiben

Warum beim alten Anbieter bleiben?

Weil für die Höhe des Beitrages dein Eintrittsalter entscheidend ist. Bei einem Anbieterwechsel wird der Beitrag nach deinem aktuellen Alter berechnet. Da ist es meist günstiger für dich, wenn du bei deinem alten Anbieter bleibst – und deine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung zu gewohnten Kosten behalten kannst.

Ist mein Ver­sicherer sauer, wenn ich einen anderen Anbieter wähle?

Glücklich wird dein Versicherer wahrscheinlich nicht sein. Wahrscheinlich wird er dich zunächst überzeugen wollen, dass du doch bei ihm bleibst. Du solltest dir auf jeden Fall seine neuen Tarifen angucken. Oft kommen da im Laufe der Zeit nämlich bessere Tarife auf den Tisch. Das erzählen die Versicherer ihren Kunden allerdings in der Regel nicht. Du musst also schon etwas Initiative zeigen.

Fataler Irrtum: Der Staat wird‘s schon richten

Hilft mir der Staat denn nicht, wenn ich nicht mehr ar­beiten kann?

Hilfe kann man das kaum noch nennen, was du von der gesetzlichen Renten­versi­cherung zu erwarten hast. Mal angenommen, du wirst mit 45 Jahren berufsunfähig und verdienst zu diesem Zeitpunkt rund 2.000 Euro netto. Wenn du tatsächlich alle Voraussetzungen für die staatliche Erwerbs­minde­rungsrente erfüllst, kommen dabei nur knapp 1000 Euro raus. Viele bekommen nur die halbe Erwerbs­minde­rungsrente genehmigt, das wären dann knapp 500 Euro. Im Jahr 2012 lag die durchschnittliche Höhe der tatsächlich ausgezahlten Erwerbs­minde­rungsrente bei gerade mal 600 Euro.

Was Du über die staat­lichen Leistungen wissen musst:

Die Hürden sind hoch, besonders wenn du Berufsanfänger bist. Denn um die staatliche Erwerbs­minde­rungsrente zu erhalten, musst du mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Renten­versi­cherung eingezahlt haben. Aber das ist noch nicht alles:

  1. Um zumindest die halbe Erwerbs­minde­rungsrente zu bekommen, prüft der Staat, ob du nicht doch noch sechs Stunden pro Tag arbeiten kannst.
  2. Damit du die volle Erwerbs­minde­rungsrente bekommst, müssen es weniger als drei Stunden täglich sein, die du arbeiten kannst.
  3. Was für eine Ausbildung du hast, ist egal. Stell dir vor, die hast Jura studiert und wirst berufsunfähig. Dann kann der Staat dir vorschreiben, in irgendeinem anderen Beruf zu arbeiten, und sei es nur als Hilfsarbeiter.

BU kündigen? Gemach, gemach …

An­gebot erst mal genauer ansehen

Sicher ist es verlockend, wenn du ein Angebot auf den Tisch bekommst, das viel günstiger ist als das deiner alten BU-Versicherung. Aber der Teufel steckt im Detail, und davon gibt es bei der BU einige. Es nützt dir herzlich wenig, wenn du zwar einen rekordverdächtig niedrigen Beitrag zahlst, im Ernstfall aber keine oder nur eingeschränkte Leistungen erhältst. Deswegen ist es so wichtig, dich von jemandem beraten zu lassen, der sich gut auskennt und unabhängig ist.

Die Kündigung ist eine lang­fristige Entscheidung, also keine Hektik

Bei der Berufs­unfähig­keits­versicherung ist es ein bisschen wie bei der Altersvorsorge. Du bindest dich für lange Zeit und hast meist Nachteile, wenn du kündigst. Deshalb ist es umso wichtiger, auch Kleinigkeiten zu beachten.
Die Hauptsache ist, dass du eine BU-Versicherung hast. Zwar schreibt der Staat dir diese Absicherung nicht vor. Wenn es aber hart auf hart kommt, lässt er dich fast auf ganzer Linie ohne Hilfe dastehen. Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung bedeutet für dich also vor allem eines: Unabhängigkeit. Und das ist ein sehr gutes Gefühl.

Häufige Fragen

  • Wann kommt es bei einer Berufs­unfähig­keits­versicherung zu einer Auszahlung?

    Zur Auszahlung kommt es bei deiner BU, wenn die Berufsunfähigkeit durch einen Arzt nachgewiesen und von der Versicherung anerkannt wurde.
  • Gibt es eine Vorlage, mit der ich meine Berufs­unfähig­keits­versicherung kündigen kann?

    Im Internet gibt es viele Musterschreiben, die du benutzen kannst, um deine BUV zu kündigen. Das Kündigungs­schreiben der Berufs­unfähig­keits­versicherung als Vorlage kannst du verwenden, wenn du sicher bist, dass es alles enthält, was wichtig ist.
6 Kommentare
  1. Reiner sagt

    Ich habe da auch mal eine Frage zur Berufs­unfähig­keits­versicherung . Meine läuft bis Ende 2020. Bringrt es etwas wenn ich jetzt meine Versicherung kündige. Gesundheitlich bin ich fitt und berufsmässig kann ich meinen Jop die nächsten 3 Jahre auch noch problemlos ausüben..

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Reiner,

      auch wenn du dich im Moment noch fit fühlst, kann es dennoch sein, dass du in den letzten drei Jahren berufsunfähig wirst. Das solltest du bedenken. Ob du in dieser recht kurzen Zeit auf deinen Versicherungsschutz verzichten möchtest, musst du selbst entscheiden – überlege es dir aber gut.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  2. Arne sagt

    Hallo,
    ich habe meine Versicherung gerade bei der Alten Leipziger gekündigt da ich jetzt im Ausland wohne und hier besser abgesichert bin. Die AL berechnet mir jedoch Stornogebühren in Höhe von 600€ bei einem Rückkaufwert von 1300€ nach Abzug der Storno. Ist dies rechtens, das ca. 1/3 des Betrages Stornogebühren sind?

    Viele Grüße
    Arne

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Arne,

      wenn eine Versicherung noch nicht lange gelaufen ist, ist es normal, dass die Stornogebühren einen großen Teil des Rückkaufwertes aufzehren. Bei einer längeren Laufzeit sinkt dieser Anteil.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  3. Thomas G. sagt

    Hallo,
    meine Frage bezieht sich auf die erste Frage.
    Wenn ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe, die nur noch 1 Jahr läuft,
    dann wird doch, wenn ich berufsunfähig bin nur für ein Jahr die vereinbarte Rente z.B. 1000 € ausbezahlt = 12000 €.
    Wäre es dann nicht sinnvoll zu kündigen, wenn der Versicherungsbeitrag in keinem Verhältnis zum Risiko steht ? 12* 100 € = 1200 €.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Thomas G., selbst wenn der Kunde erst Anfang November erkranken sollte, würde die Versicherung sich noch lohnen, da er bis dahin 1.000€ gezahlt hätte, jedoch 2.000€ ausgezahlt bekommen würde. Ob es tatsächlich wahrscheinlich ist, in diesem letzten Versicherungsjahr zu erkranken, muss der Kunde selber einschätzen. Wenn er das Risiko als gering einstuft, kann er die Versicherung kündigen. Viele Grüße

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