"

Dienst­unfähig­keits­versicherung für Lehrer und Lehramts­studenten

2

Du bist Lehrer oder Lehramts­student? Falls du später aus gesundheitlichen Gründen deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst (und das kommt häufiger vor, als du denkst), kann dich eine Dienst­unfähig­keits­versiche­rung absichern. Im folgenden Artikel beantworten wir dir dazu die wichtigsten Fragen und sorgen für Klarheit.

Das musst du wissen:
  • Da du als Lehrer meist großem Stress ausgesetzt bist, trägst du ein höheres Risiko, durch psychische Erkrankungen berufs­unfähig zu werden. Daher ist es für dich besonders sinnvoll, eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung (BU) abzuschließen.
  • Von Dienst­unfähig­keit spricht man, wenn du als Beamter wegen einer Krankheit oder den Folgen eines Unfalls in den Ruhestand versetzt wirst und keine Beschäftigung mehr als Beamter finden kannst – auch wenn du gar nicht berufs­unfähig bist.
  • Eine Dienst­unfähig­keits­ver­siche­rung (DU) zahlt dir eine Dienst­unfähig­keits­rente aus, wenn du als Beam­ter in den Ruhe­stand ver­setzt wirst. In den meis­ten Fällen bist du dann je­doch auch berufs­unfähig, so dass du auch von einer nor­malen BU Geld kriegen würdest. Diese ist zudem günstiger als eine DU.

Wenn du erst einmal die Bedeutung von Berufs­unfähig­keit und Erwerbs­unfähig­keit verstehen möchtest, kannst du unseren Artikel Erwerbs­unfähig­keit oder Berufs­unfähig­keit – Das ist der Unter­schied lesen. Im Gegensatz zu Berufs- oder Erwerbs­unfähig­keit betrifft Dienst­unfähig­keit nur diejenigen Personen, die als Beamte tätig sind.

Was zahlt der Staat?

Vielen denken, dass der Staat ausreichend für sie sorgt, wenn sie unerwartet berufs­unfähig werden sollten. Die Wahrheit ist eine andere – die finanzielle Absicherung durch den Staat ist meistens leider sehr gering.

Bist du als Beamter tätig? Dann erhältst du vom Staat ein Ruhegehalt, wenn du dienst­unfähig wirst und nicht mehr als Lehrer beschäftigt sein kannst. Wie hoch das ungefähr sein wird, kannst du weiter unten im Abschnitt “Ruhegehalt bei Beamten” nachlesen. Bist du allerdings als angestellter Lehrer tätig? Dann erhältst du im Fall von Berufs­unfähig­keit vom Staat nur eine sogenannte Erwerbs­minderungs­rente, die im Schnitt nur ca. 735€ pro Monat beträgt. Und auch diese gibt es nur, wenn du ausreichend lange Rentenbeiträge gezahlt (sprich: gearbeitet) hast und in keinem anderen Beruf mehr arbeiten kannst.

Erwerbs­minderungs­rente bei Angestellten

Als angestellter Lehrer gelten für dich dieselben Regeln wie für alle Arbeit­nehmer: Seit 2001 gibt es die staatliche Berufs­unfähig­keits­rente nicht mehr. Seitdem bekommen alle nach 1961 Geborenen nur noch die so genannte Erwerbs­minderungs­rente. Als erwerbsgemindert gelten Personen, die nur noch weniger als drei Stunden pro Tag in irgendeiner Tätigkeit einsetzbar sind. Sie erhalten dann eine Erwerbs­minderungs­rente von der deutschen Rentenversicherung. Die Leistungen der Erwerbs­minderungs­rente sind allerdings sehr gering, vor allem im Vergleich zur früheren staat­lichen Berufs­unfähig­keits­rente.

Wie gering die Erwerbs­minderungs­rente tatsächlich ausfällt, verdeutlicht dir das folgende Beispiel: Unsere Beispiel­person Isabel ist eine 33-jährige, allein­stehende Frau. Für ihre Wohnung zahlt sie im Monat 550 Euro Miete zzgl. 150 Euro Neben­kosten. Ihr Einkommen aus einem Nebenjob beträgt 400 Euro. Isabel würde eine Erwerbs­minderungs­rente in Höhe von 709 Euro erhalten. Das liegt sogar unter Hartz IV Niveau; theoretisch würde Isabel nämlich 869 Euro Hartz IV bekommen. Auch sind die Bedingungen, die gesetz­liche Erwerbs­minderungs­rente überhaupt zu bekommen, sehr streng. Jemand, der noch mindestens 3 Stunden in irgendeinem Job arbeiten kann, kriegt nur die halbe Erwerbs­minderungs­rente.

Ruhegehalt bei Beamten

Wenn du als Beamter tätig bist, fällt deine Absicherung im Fall von Berufs­unfähig­keit (=Ruhegehalt) deutlich höher aus. Allerdings bekommst du das Ruhegehalt erst nach deiner Ver­beamtung auf Lebens­zeit und erst nachdem du für fünf Jahre als Beamter gearbeitet hast. Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf bekommen keine Dienst­unfähig­keits­rente vom Staat, sondern nur die Erwerbs­minderungs­rente (siehe oben).

Unsere Beispielkundin Isabel würde als verbeamtete Lehrerin auf Basis eines früheren Einkommens von 2.460 € (netto) ein Ruhegehalt in Höhe von 1.429 € (netto) erhalten. Es ergibt sich eine sogenannte Versorgungslücke von 1.031 €. Das ist die Differenz zwischen Isabels gewohntem Einkommen und dem neuen Ruhegehalt.

Diese Versorgungslücke vergrößert sich erheblich mit zunehmendem Einkommen. Schau dir mal dieses Beispiel an: Carola ist 40 Jahre alt, alleinstehend und ebenfalls verbeamtete Lehrerin. Ihr Einkommen beträgt 2.949 € (netto). Wenn sie dienst­unfähig wird, erhält sie ein Ruhegehalt in Höhe von 1.381 € (netto). Es ergibt sich eine Differenz von 1.568 €. Die 40-jährige Carola muss also eine größere Versorgungslücke schließen als die 33-jährige Isabel (Stand: 2016).

Name Isabel Carola
Alter 33 Jahre 40 Jahre
Früheres Einkommen (netto) 2.460 € 2.949 €
Ruhegehalt 1.429 € 1.381 €
Versorgungslücke 1.031 € 1.568 €

Die Stiftung Warentest empfiehlt jedem Berufstätigen, sich gegen das Risiko einer Berufs­unfähig­keit abzusichern. Wie die obigen Beispiele zeigen, ist eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung auch für Lehrer sinnvoll, egal, ob sie Beamte sind oder nicht. Allerdings gelten für Lehrer im öffentlichen Dienst weitere Be­sonder­heiten, die du beim Abschluss beachten solltest.

Gerade weil Lehrer ein er­höhtes Risiko haben, berufs­unfähig zu werden, sollten auch sie sich privat ab­sichern. Die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job z.B. können auch sie zu einem güns­tigen Preis bekommen, nämlich schon ab 19,90 Euro im Monat.

Je jünger, desto günstiger die Beiträge

Als junge Lehrerin oder junger Lehrer solltest du idealerweise schon im Studium eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung abschließen. Je älter du bist, desto teurer wird eine BU be­ziehungs­weise eine Dienst­unfähig­keits­versicherung, auch für Lehrer. Schiebst du den Abschluss dieser Versiche­rung jedoch heraus, so reichen schon Krank­schriften wegen psychischer Belastungen durch den Hausarzt aus, dass dich später kaum ein Versicherer aufnehmen will. Wegen der Gesundheits­prüfung sollte der Abschluss in deinem Berufsfeld so früh wie möglich erfolgen, da viele Versicherer nur noch sehr junge Antragsteller problemlos akzeptieren.

Einer Studie des Analysehauses Morgen & Morgen zufolge sind psychische Erkrankungen die häufigste Ursache von Dienst­unfähig­keit. Da du als Lehrer oder Lehrerin berufsbedingt besonders großem Stress ausgesetzt bist, ist die Wahr­scheinlich­keit, berufs- oder dienstunfähig zu werden, bei dir sehr groß. Zudem stufen viele Ver­siche­rungs­gesell­schaften Lehrkräfte in eine der höheren Risikogruppen ein und verlangen dementsprechend höhere Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versiche­rung. Je jünger du beim Abschluss aber bist, desto günstiger sind deine Beiträge. Daher solltest du bereits eine Berufs­unfähigkeits­versiche­rung als Student abschließen.

Die echte Dienst­unfähig­keits­klausel

Der einzige Unterschied zwischen einer Berufs­unfähig­keits- und einer Dienst­unfähig­keits­ver­siche­rung für Lehrer ist die Dienst­unfähig­keits­klausel. Die Dienst­unfähig­keit selbst muss ärztlich festgestellt und bescheinigt werden. Da sowohl die Berufs­unfähig­keit als auch die Dienst­unfähig­keit vielfach unterschiedlich definiert werden können, beinhalten Versicherungen auch unterschiedliche Leistungen. Nur wenn die Versicherung eine echte Dienst­unfähig­keits­klausel enthält, wird die Versicherung die vereinbarte Rente auch in dem Fall leisten, wenn dir nur eine Dienst­unfähig­keit und keine allgemeine Berufs­unfähig­keit bescheinigt wird. Dies ist bei­spiels­weise dann der Fall, wenn du noch als pri­vater Nach­hilfe­lehrer, aber nicht mehr als Beam­ter im Schul­dienst arbeiten könn­test und dein Gehalt als pri­vater Nach­hilfe­lehrer fast genau­so hoch wäre wie das als ver­beamteter Lehrer.

Nehmen wir mal an, dass du in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wirst, obwohl der Grad deiner Berufs­unfähig­keit noch über 50 Prozent liegt. In diesem Fall würde dir eine normale Berufs­unfähig­keits­versiche­rung keine monatliche Rente zahlen. Wenn du eine BU-Versicherung mit echter Dienst­unfähig­keits­klausel abge­schlossen hast, bist du jedoch abgesichert. Einige Versicherungs­bedingungen bein­halten auch eine “unechte” Dienst­unfähig­keits­klausel, die dich nur unter bestimmten Umständen schützt. Du solltest also genau hinsehen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Wichtig: Die echte Dienst­unfähig­keits­klausel stellt eine wichtige Voraus­setzung für Lehrer dar, im Falle eines Falles die vereinbarte Rente auch tatsächlich zu erhalten.

Wie erkenne ich „echte“ und „unechte“ Dienst­unfähig­keits­klauseln?

Eine echte Dienst­unfähig­keits­klausel kannst du als Lehrer an dieser Formu­lierung in deinem Ver­siche­rungs­vertrag erkennen:

Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allge­meiner Dienst­unfähig­keit beziehungsweise die Ent­lassung wegen allge­meiner Dienst­unfähig­keit als Berufs­unfähig­keit.

Demgegen­über gibt es verschiedene „unechte“ Dienst­unfähig­keits­klauseln. Die folgende schließt z.B. Beamte von Leis­tungen aus, die noch nicht “Beamte auf Lebens­zeit” sind.

Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienst­unfähig­keit als Berufs­unfähig­keit.

Bei dieser „unechten“ Form der Klausel in der Berufs­unfähig­keits­versiche­rung fehlt der Zusatz, dass auch die Entlassung wegen Dienst­unfähig­keit als Berufs­unfähig­keit uneingeschränkt anerkannt wird. So würdest du als verbeamteter Lehrer, der noch nicht den Status „auf Lebenszeit“ besitzt, von den Leistungen ausgeschlossen werden, wenn du dienst­unfähig wirst. Für Beamte auf Widerruf und auf Probe sowie Beamtenanwärter ist in diesem Fall also keine Sicherheit gewährleistet.

Andere Tarife schließen auch für Beamte auf Lebenszeit die Dienst­unfähig­keit nicht mit ein. Diese Tarife sind natürlich zu geringeren Beiträgen zu haben. Eine solche unechte Dienst­unfähig­keits­klausel könnte zum Beispiel so formuliert sein:

    1. Vollständige Berufs­unfähig­keit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
    2. Für Beamte gilt: Wird ein Beamter wegen Dienst­unfähig­keit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufs­unfähig­keit des versicherten Beamten nach Satz 1.

Wenn deine Versicherung diese Formulierung enthält, musst du als Lehrer oder Lehrerin für den Erhalt einer Rente dieselben Voraussetzungen erfüllen wie deine nicht-verbeamteten Kollegen und alle anderen Angestellten. Dann musst du ärztlich nachweisen, dass du (komplett) berufs­unfähig bist.

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer sinnvoll?

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob Leh­rer nur eine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung mit Dienst­unfähig­keits­klausel ab­schlie­ßen soll­ten. Doch sie hat einen ent­schei­denden Nach­teil: Das Risi­ko, dass der Staat Beamte in den Ruhe­stand ver­setzt, ist höher als das Risiko, dass sie wirk­lich berufs­unfähig werden. Des­halb müssen Beamte für eine BU mit Dienst­unfähig­keits­klausel in der Regel mehr bezah­len als für eine nor­male BU. Möch­test du Geld sparen und dich trotz­dem gegen Berufs­unfähig­keit absi­chern, empfeh­len wir dir eine BU ohne DU-Klausel.

Als Kosten­bei­spiel ver­glei­chen wir hier die monat­lichen Bei­träge von Ver­siche­rungen mit und ohne Dienst­unfähig­keits­klausel. Die Anga­ben gelten für einen 25-jähri­gen Gymnasiallehrer, der bis zum Alter von 62 Jah­ren eine Rente von 1.000 Euro monat­lich er­halten möchte. Sein Lehrer­beruf besteht zu 15 Prozent aus kör­per­licher Arbeit.

Monat­liche Bei­träge einer Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung für Gymna­sial­lehrer

An­bieter DU-Klau­sel Bei­trag pro Monat
Get­surance Job mit Psyche nein 34,49 Euro
Nürn­berger SBU 2900 Pre­mium nein 50,11 Euro
HUK-Co­burg Dienst­unfähig­keits­ver­siche­rung ja 46,10 Euro
Württem­bergi­sche BURV DU ja 62,91 Euro

*Quel­len: Web­seiten der HUK-­Coburg sowie Check­24, 12/2017

Wo­von hängen die Kos­ten ab?

Berufs­unfähig­keits­versiche­rungen für Lehrer kosten je nach Eintrittsalter, Rentenhöhe und Laufzeit unterschiedlich viel. Es spielt auch eine Rolle, ob du an einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder einem Gymnasium tätig bist. Das Risiko, dass ein Grundschullehrer dienstunfähig wird, wird beispielsweise höher eingeschätzt als das Risiko für einen Gymnasiallehrer. Dementsprechend müssen Grundschullehrer meist mehr zahlen als Gymnasiallehrer.

Das ist jedoch nicht bei allen Ver­siche­rungen der Fall, Get­surance Job bei­spiels­weise macht keine Unter­schiede nach Schul­arten. Dein individueller Beitrag lässt sich nach wenigen Angaben schnell ermitteln. Es gibt zur Dienst­unfähig­keits­versiche­rung für Lehrer Rechner, mit denen du deinen individuellen Vergleich anstellen kannst. Je höher die monatliche BU-Rente, desto höher ist natürlich auch dein Beitrag. Die Kosten steigen mit der BU-Rente ungefähr proportional an.

Ist die Höhe der Ab­siche­rung flexibel?

Du kannst die Höhe der vereinbarten Dienst­unfähig­keits­rente auch später nochmal verändern. Eine Beitrags­reduzierung bei der Dienst­unfähig­keits­ver­siche­rung als Lehrer kann sinnvoll sein, sobald du den Status “Beamter auf Lebenszeit” erhältst. Denn damit steigt dein Anspruch auf staatliche Unterstützung. Du bekommst dann zwar eine niedrigere Rente dazu, wenn du dienst­unfähig wirst, musst aber auch nur einen geringeren Beitrag zahlen. Das freigewordene Geld kannst du zum Beispiel für eine private Zusatzrente zur Pension oder eine Pflegerente verwenden – oder für einen Urlaub.

Was ist die beste Dienst­unfähig­keits­versiche­rung für Lehrer?

Ein Versicherungsvergleich hilft dir, die für dich beste Lösung zu finden. Der “Testsieger” ist aber für jeden Lehrer eine andere Versicherung. Das liegt beispielsweise an der unterschiedlichen Anzahl an Dienstjahren, der Form der Beschäftigung als Beamter oder Angestellter und eventuellen Vorer­krank­ungen. Die beste Dienst­unfähig­keits­versiche­rung für Lehrer lässt sich also nicht allgemein bestimmen. Ferner hängt die Beitragshöhe einer Dienst­unfähig­keits­versiche­rung davon ab, wie hoch die vereinbarte versicherbare Rente ist. Als Faustregel gilt, dass eine Absicherung unter 1.000 Euro im Monat nur wenig hilfreich ist. Ein Vergleich von Dienst­unfähig­keits­versiche­rungen auf Basis deiner eigenen Daten und Kriterien lohnt sich also.

Häufige Fragen

  • Ist eine Dienst­unfähig­keits­versiche­rung für Lehrer sinnvoll?

    Ja, denn das staat­liche Ruhe­gehalt reicht nicht aus, um deinen Lebensstandard zu erhalten. Von daher ist für dich eine Dienst­unfähig­keits­ver­siche­rung als Lehrer sinn­voll. Lehrer, die nicht in der Beamten­lauf­bahn tätig sind, und Beamte auf Wider­ruf, auf Probe oder Beamten­­anwärter sollten auf jeden Fall eine BU ab­schlie­ßen, da sie im Ernst­fall nicht mal ein Ruhe­gehalt be­kommen würden.
  • Ist eine Dienst­unfähig­keits­versiche­rung kündbar?

    Seitens des Versicherers ist eine Dienst­unfähig­keits­versiche­rung glück­licher­weise nicht kündbar, da du zwar älter, aber nicht gesünder wirst. Die Kündigung durch dich gegenüber dem Versicherer ist in der Regel ganz oder teilweise möglich. Wenn du deine Beiträge zur Dienst­unfähig­keits­versiche­rung monatlich bezahlst, ist eine monatliche Kündigung ohne Kündigungsfristen möglich.Falls du nicht mehr als Lehrer arbeiten möchtest und freiwillig aus dem Schuldienst ausscheidest, kannst du die Deckung automatisch auf eine normale Berufs­unfähig­keits­versiche­rung umstellen. Ohne eine erneute Gesundheitsprüfung, ohne eine Veränderung der Prämie. Es besteht dann sofort voller Versicherungsschutz für die neue ausgeübte Tätigkeit.
  • Worauf muss ich bei Abschluss einer Dienst­unfähig­keits­versiche­rung achten?

    Es ist häufig von Vorteil, dass deine Versicherung eine echte Dienst­unfähig­keits­klausel beinhaltet. Anhand eines Online-Rechners für die Dienst­unfähig­keits­versiche­rung für Lehrer ist ein Ver­gleich mög­lich, mit dem du deinen persön­lichen Test­sieger fin­den kannst, um die beste Dienst­unfähig­keits­versiche­rung für dich als Lehrer zu finden.
  • Wann sollte ich eine Dienst­unfähig­keits­versiche­rung als Lehrer abschließen?

    So früh wie möglich! Je älter du wirst, desto unwahrscheinlicher ist es wegen der Gesundheitsprüfung, dass du die Versicherung abschließen darfst. Zudem wird sie mit zunehmendem Alter deutlich teurer.
2 Kommentare
  1. Anne-Katrin M. sagt

    Hallo, ich möchte etwas wichtiges ergänzen (Quelle: https://www.finanzvergleich100.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-bu-vergleich/): bei den meisten Versicherungsfirmen gibt es ein altersbezogenes Aufnahmenkriteirum für BU-Versicherungen, und zwar, der Antragssteller darf nicht älter als 55 Jahre sein. Fazit: man muss sich eine Versicherung rechtzeitig überlegen.

    1. Natalie Burford sagt

      Hallo Anne-Katrin,
      vielen Dank für deinen Beitrag. Du hast ganz Recht, viele Versicherungen legen eine Altersgrenze fest. Mit 55 Jahren können viele Arbeitnehmer/innen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr erhalten. Das Risiko ist den Anbietern dann zu hoch und der Einzahlungszeitraum verkürzt sich zu stark. Je früher die Berufsunfähigkeitsversicherung also abgeschlossen wird, desto umfassender und günstiger ist der Schutz.
      Beste Grüße, Natalie

Hinterlasse einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.