"

Die Glieder­taxe: So viel ist dein Fuß wert!

8

Die Glieder­taxe ist bei einer Unfall­versiche­rung besonders wichtig. Sie bestimmt nämlich, wie stark du nach einem Unfall körper­lich beein­trächtigt bist und wie viel Geld du von der Ver­siche­rung erhältst. Doch welche Körper­teile sind für den Ver­siche­rer besonders teuer? Wie hoch ist die Glieder­taxe von einem Finger oder einem Fuß? Das liest du hier!

Das musst du wissen:
  • In den Bedingungen einer Unfall­ver­siche­rung sind für die meisten Körper­teile Glieder­taxen in Prozent fest­gelegt.
  • Die Glieder­taxen bestimmen, wie stark dein Körper insgesamt beein­trächtigt ist, wenn einzelne Glied­maßen nicht mehr richtig funktio­nieren. Davon hängt ab, wie viel Geld du nach einem Unfall bekommst.
  • Teurere Premium-Ver­siche­rungen ordnen den Körper­teilen oft höhere Glieder­taxen zu. Dadurch erhältst du bei einem Unfall mehr Geld.

Was ist die Glieder­taxe?

Eine private Unfall­versiche­rung zahlt dir dann Geld aus, wenn du dir bei einem Unfall Verlet­zungen zugezogen hast und deshalb dauerhaft körperlich beeinträchtigt bist. Bei den meisten Ver­siche­rungen ist dies ab drei Jahren der Fall, was dein Arzt mit einem Gutachten bestätigen muss. Die finan­zielle Leistung deiner Ver­siche­rung ist umso höher, je stärker dein Körper beein­träch­tigt ist. Und das kannst du genau berech­nen – mit Hilfe der Glieder­taxe, die vielen Körper­teilen zugeordnet ist.

Höhe der Glieder­taxe für bestimmte Körper­teile

Als eine Orien­tierung, wie stark verschiedene Glied­maßen die Invali­dität beein­flussen, zeigen wir dir hier einen Aus­zug aus den Allge­meinen Unfall­ver­siche­rungs­bedin­gungen (AUB) 2014 vom Gesamt­verband der Deut­schen Ver­siche­rungs­wirt­schaft e.V. (GDV). Beachte jedoch, dass dies nur Empfeh­lungen sind, von denen die einzelnen Ver­siche­rungen abweichen können. Welche Glieder­taxe bei deiner Ver­siche­rung gilt, entnimmst du den allge­meinen Ver­siche­rungs­bedin­gungen (AVB). Die Glieder­taxe entspricht bei vielen Ver­siche­rungen jedoch den folgenden Empfeh­lungen, sofern es sich um die günstigen Basis­produkte handelt.

Übliche Glieder­taxen für ver­schie­dene Körper­teile

Arm 70% Fuß 40%
Bein bis über Mitte Ober­schenkel 70% Gehör auf einem Ohr 30%
Arm bis ober­halb Ellen­bogen 65% Daumen 20%
Arm unter­rhalb Ellen­bogen 60% Geruchssinn 10%
Bein bis Mitte Ober­schenkel 60% Zeigefinger 10%
Hand 55% große Zehe 5%
Bein bis unter­halb Knie 50% Geschmacks­sinn 5%
Auge 50% anderer Finger 5%
Bein bis Mitte Unter­schenkel 45% andere Zehe 2%

*Quelle: Allge­meine Unfall­ver­siche­rungs­bedin­gungen 2014 des GDV (2.1.2.2.1)

Wie die Glieder­taxe die Zahlung der Ver­siche­rung bestimmt

So kannst du mit der Glieder­taxe ermit­teln, was dir die Ver­siche­rung nach einem Unfall zahlt:

  • Unfall­ver­siche­rungen ordnen den meisten Körper­teilen Prozent­werte zu. Dabei hat dein Arm bis unterhalb des Ellen­bogens bei­spiels­weise eine Glieder­taxe von 60 Prozent.
  • Stellt dein Arzt fest, dass du deinen rechten Arm nach einem Unfall unter­halb des Ellen­bogens nur noch zur Hälfte bewegen kannst, wird die Glieder­taxe von 60 Prozent halbiert. Anhand der Glieder­taxe in der Tabelle und dem Gut­achten deines Arztes ergibt sich also eine Ein­schrän­kung von insgesamt 30 Prozent.
  • Wenn du bei dem Unfall auch noch den linken Zeige­finger ganz ver­loren hast, zählst du dessen volle Glieder­taxe von 10 Prozent mit den 30 Prozent deines rechten Armes zusammen. Demnach ergibt die Funktions­unfähig­keit einen gesamten Invali­ditäts­grad von 40 Prozent.
  • Wie viel Geld erhältst du bei einem Invali­ditäts­grad von 40 Prozent? Das hängt davon ab, welche Ver­siche­rungs­summe (auch Grund­summe genannt) du im Ver­siche­rungs­vertrag vereinbart hast. Diese wird nämlich mit dem Invali­ditäts­grad multi­pliziert, um die Invali­ditäts­leistung zu erhalten, die du im Unglücks­fall tat­sächlich ausge­zahlt bekommst. Bei einem Invali­ditäts­grad von 40 Prozent und einer Ver­siche­rungs­summe von 150.000 Euro würdest du also 60.000 Euro von der Ver­siche­rung erhalten.

Wenn du einen Vertrag für die Unfall­ver­siche­rung abschließt, kannst du auch eine Progression vereinbaren. Hast du nach einem Unfall einen hohen Invali­ditäts­grad, so erhältst du nicht nur einen (großen) Teil, sondern ein Viel­faches deiner Ver­siche­rungs­summe. Solche Verträge bringen jedoch höhere Kosten mit sich als Ver­siche­rungen ohne Progres­sion.

Wie viel Geld dir eine Unfall­ver­siche­rung tat­säch­lich aus­zahlt, hängt also davon ab, wie stark dein Körper tat­säch­lich ein­ge­schränkt ist. Eine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung (BU) ist hier die bessere Alter­native: Wenn es zum Ernst­fall kommt und du deinen Beruf nicht mehr aus­üben kannst, be­kommst du die volle Berufs­unfähig­keits­rente aus­ge­zahlt, die du ver­einbart hast. Die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job zah­lt auch dann, wenn du durch einen Un­fall berufs­unfähig wirst.

Wie wird die Invali­dität für andere Körper­teile ermit­telt?

Du siehst in der Tabelle jedoch auch, dass nicht jedem Körper­teil ein Prozent­satz zugeordnet ist. So gibt es keine eigene Glieder­taxe für Bewegungs­einschränkung der Schulter und auch keine Glieder­taxe für die Wirbel­säule, obwohl Verlet­zungen an diesen Stellen dich stark ein­schränken können. Wie in solchen Fällen zu verfahren ist, steht in den AUB von 2014 im Abschnitt 2.1.2.2.2:

Bemessung außerhalb der Glieder­taxe

Für andere Körper­teile oder Sinnes­organe richtet sich der Invali­ditäts­grad danach, in welchem Umfang die normale körper­liche oder geistige Leistungs­fähig­keit insgesamt dauerhaft beein­trächtigt ist. Maßstab ist eine durch­schnitt­liche Person gleichen Alters und Geschlechts. Die Be­mes­sung erfolgt aus­schließ­lich nach medi­zinischen Gesichts­punkten.

Du siehst: Auch wenn es für deine Unfall­verlet­zung keine konkrete Glieder­taxe gibt, wird dennoch einen Prozent­satz ermittelt, der deine Invali­dität ausdrückt. Du gehst also auch in diesem Fall nicht leer aus, auch wenn der Spiel­raum bei der Bestimmung des Invali­ditäts­grades hier größer ist. Ein häufiger Streit­punkt waren bisher Verlet­zungen der Schulter. Der Bundes­gerichtshof (BGH) entschied jedoch am 1. April 2015 in einem Urteil (IV ZR 104/13), dass bei dauerhaften Schulter­verlet­zungen nicht die Glieder­taxe des Armes heran­gezogen werden kann, sondern ein eigener Invali­ditäts­grad bestimmt werden soll, wenn in den Ver­siche­rungs­bedin­gungen nicht explizit eine Glieder­taxe für die Schulter erwähnt ist.

Ver­besserte Glieder­taxe

Premium-Produkte der Unfall­ver­siche­rung haben häufig höhere, ver­besserte Glieder­taxen als die Basis­ver­siche­rungen, welche sich an den Empfeh­lungen der AUB orientieren. Wenn ein Kunde der “Primus Plus”-Unfall­ver­siche­rung der Swiss Life nach einem Unfall sein Bein bis zur Mitte des Ober­schenkels gar nicht mehr bewegen kann, hat er dank ver­besser­ter Glieder­taxe einen Invali­ditäts­grad von 75 Prozent. Die Kunden des Basis­produktes “Primus” können hingegen nur eine Invali­dität von 65 Prozent ihrer Ver­siche­rungs­summe geltend machen. Du siehst, dass die Glieder­taxen bei der Swiss Life – aber auch bei manchen anderen Versicherungen – bereits beim Basis­produkt über den Empfeh­lungen der AUB liegen.

Ob so eine gehobene Unfall­ver­siche­rung sinn­voll ist für dich, musst du selbst ent­schei­den. Je nach Beruf empfiehlt sich für dich even­tuell auch eine spe­zielle Versicherung, die bestimmten Glied­maßen höhere Taxen zuordnet als anderen. Für einen Chirurgen bei­spiels­weise ist eine Glieder­taxe beson­ders günstig, bei der die Hände mit einem hohen Prozent­satz eingestuft sind.

Im Gegen­satz zum privaten Schutz ist eine Glieder­taxe in der gesetz­lichen Unfall­ver­siche­rung nicht üblich. Demnach findest du weder eine Glieder­taxe noch eine Tabelle bei der Berufs­genossen­schaft oder anderen gesetzlichen Ver­siche­rungen.

Häufige Fragen

  • Was ist eine Glieder­taxe?

    Bei einer Unfall­ver­siche­rung bestimmt die Glieder­taxe deinen Invali­ditäts­grad, von dem wiederum abhängt, wie viel Geld du von der Ver­siche­rung erhältst, wenn dein Körper nach einem Unfall dauerhaft beein­trächtigt ist. Ist ein Körper­teil von dir voll­ständig einge­schränkt, entspricht dessen Glieder­taxe (von der Unfall­versiche­rung festgelegt) deinem Invali­ditäts­grad. Sind mehrere Körper­teile vollständig einge­schränkt, werden deren Glieder­taxen zum Invali­ditäts­grad zusammen­gezählt. Funktio­niert ein Körper­teil nur einge­schränkt, so fließt nur ein Teil von seiner Glieder­taxe in den Invali­ditäts­grad ein. Für manche Glied­maßen gibt es jedoch keine Glieder­taxe von der Unfall­versiche­rung, wenn keine Glieder­taxe in der Tabelle zu finden ist.
  • Was bedeutet ver­besserte Glieder­taxe?

    Ent­schei­dest du dich für ein Premium-Produkt der Unfall­versiche­rung, so hat jeder Körper­teil eine höhere Glieder­taxe. Die private Unfall­versiche­rung zahlt dir dann bei einem totalen Verlust der Hand bei­spiels­weise 70 statt der üblichen 55 Prozent der Ver­siche­rungs­summe aus, wenn sie die Gliede­rtaxe der Hand ent­sprechend hoch ansetzt. Ist dein Bein beein­trächtigt, kann die Glieder­taxe bis unters Knie 70 statt 50 Prozent betragen.
  • Wie wird die Glieder­taxe berechnet?

    Eigent­lich wird die Glieder­taxe nicht berechnet. Vielmehr legt die private Unfall­ver­siche­rung eine Glieder­taxe für die meisten Körper­teile fest, welche du in den allge­meinen Ver­siche­rungs­bedin­gungen nachlesen kannst. Mit den Prozent­sätzen der einzelnen Glied­maßen kannst du ausrechnen, wie hoch dein Invali­ditäts­grad nach einem Unfall ist und wie viel Geld du von deinem Ver­sicherer bekommst.
  • Wie finde ich eine geeignete Unfall­ver­siche­rung?

    Suchst du einen geeig­neten Anbieter für einen Unfall­schutz, kannst du einen Preis­vergleich von Produkten der Allianz, Swiss Life oder anderer Anbie­ter zurate ziehen, bei­spiels­weise von der Zeit­schrift Finanz­test der Stiftung Waren­test. Bevor du dich für ein Angebot ent­schei­dest, solltest du jedoch bei Körper­teilen, die dir beson­ders wichtig sind, die Glieder­taxe der Anbieter verglei­chen. Die beste Glieder­taxe für dich ist die, welche den Körper­teilen, die für dich beson­ders wichtig sind, hohe Glieder­taxen zuordnet. Eine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung bietet dir jedoch einen breiteren Schutz als eine Unfall­ver­siche­rung.
8 Kommentare
  1. Jean sagt

    Ich hatte am 19 Dezember 2017 ein Arbeitsunfall,mir wird am Donnerstag das linke bein amputiert,und nun wiie geht es weiter ist meine Frage.
    Ich weiss die BG übernimmt ziemlich viel .
    Verliere ich viel Geld von meinen Lohn .
    Bekomme ist ne Abfindung

    LG Jean

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Jean,

      was du von der Berufsgenossenschaft genau bekommst, lässt sich nicht allgemein sagen. Am besten erkundigst du dich direkt dort. Eine Abfindung von deinem Arbeitgeber ist auch möglich. Im Zweifel kannst du dich von einem Anwalt beraten lassen, welche Arten von Zahlungen du in deinem Fall kriegen kannst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  2. Kevin sagt

    Guten Tag,
    ich hatte letztes Jahr einen Sport Unfall und habe seit dem eine hochgradige fusheberparese das bein ist teilweise ab Knie abwärts taub, meine Zehen kann ich wieder heben noch nach vorne abdrücken meine Frage ist welchen invalidätsgrad könnte ich ca.erhalten.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Kevin,

      wenn ein Fuß eingeschränkt ist, ist üblicherweise ein Invaliditätsgrad von bis zu 40 Prozent möglich.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

      1. Dagmar Stiegler sagt

        Guten Tag,
        Dr.Wolfdietrich Peiker
        ich habe mir Januar 2021 mein Sprunggelenk (Trümmerbruch)gebrochen. Stellschrauben wurden nach 7 Wochen entfernt und dieses Jahr ein Teil der restlichen Schrauben entfernt . Ich fühle mich in meiner Bewegung eingeschränkt, das abrollen funktioniert nich perfekt. Wieviel Anspruch steht mir von der Versicherung zu.
        Liebe Grüße
        Dagmar Stiegler

        1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

          Hallo Frau Stiegler, die Gliedertaxe für einen Fuß liegt üblicherweise bei 50%. Angenommen Sie können den Fuß nur noch halb so gut bewegen wie vorher, würde sie 25% der vereinbarten Versicherungssumme kriegen. Viele Grüße

  3. Hans-Werner B. sagt

    Guten Tag
    Ich habe unverschuldet durch einen Unfall mein linkes Bein bis Mitte Knie verloren.
    Laut Gliedertaxe soll ich 50% Invaliede sein.
    Ich habe eine Unfallversicherung mit Topschutz abgeschlossen.
    In den Versicherungsunterlagen steht auch drin das bei einem Verlust des Beines bis unterhalb der Kniescheibe 50% Invaliedität zugesprochen wird.
    Aber nach Aussage der Versicherrung bin ich aber nur 35% Invaliede.
    Obwohl ich Topschutz abgeschlossen habe, hätte ich nur einen Anspruch auf 5000.- Euro.
    Wie kann das sein???
    Ich bezahle Monatlich über 40.- Euro für diese Versicherung.
    Ich würde mich über eine Antwort freuen.

    Gruss H.W.Beyer

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Hans-Werner,

      in deinem Fall solltest du zuerst bei der Versicherung nachfragen, weshalb dir nicht die 50% Invalidität aus den Unterlagen zugesprochen wurden. Eventuell liegt hier ein Fehler vor. Sollte die Versicherung bei ihren 35% bleiben, dann kannst du dich von einem Anwalt beraten lassen, der sich im Versicherungsrecht auskennt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

Hinterlasse einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.