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Die Höhe der Erwerbs­minderungs­rente – Wie viel zahlt dir der Staat?

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Unfälle oder Krankheiten können dich dazu zwingen, deinen Job aufzugeben. Dein Einkommen fällt dann weg. Damit du in solchen Fällen deinen Lebensunterhalt trotzdem bestreiten kannst, springt die staatliche Erwerbsminderungs­rente ein. In diesem Artikel erklären wir dir, unter welchen Umständen du die Erwerbs­minderungs­rente vom Staat erhältst, wie viel Geld sie dir zahlt (nicht sehr viel!) und welche Zusatz­versicherungen dir helfen können.

Das musst du wissen:
  • Du bekommst eine staatliche Erwerbs­minderungs­rente, wenn du nicht mehr oder nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten kannst.
  • Es gibt eine volle und eine halbe (teilweise) Erwerbs­minderungs­rente.
  • Auf die Erwerbsminderungsrente sind noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern zu zahlen.
  • Die Höhe der staatlichen Erwerbs­minderungs­rente ist meist sehr gering, so dass wir dir empfehlen, eine private Zusatz­versicherung abzuschließen.

Was ist eine Erwerbs­minderungs­rente?

Die Erwerbs­minderungs­rente (auch: EM-Renteist eine monatliche Zahlung (Rente), für die die gesetzliche Rentenversicherung aufkommt. Als erwerbsgemindert giltst du, wenn du nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kannst. Vor der Renten­reform 2001 bestand der staatliche Schutz aus einer gesetzlichen Berufs­unfähigkeits­rente und einer Erwerbs­unfähigkeits­rente. Dieses System wurde durch die heutige „zweistufige Rente“, die Erwerbs­minderungs­rente, ersetzt. Zweistufig meint, dass es eine teilweise und eine volle Erwerbsminderung gibt. Interessant: Der Staat nimmt also an, dass man nicht mehr berufs- oder erwerbsunfähig sein kann, sondern nur noch erwerbsgemindert.

Unterschiede vor und nach 1961 geboren

Zudem gibt es eine Unterscheidung zwischen Menschen, die vor 1961 und denen, die ab 1961 geboren wurden. Ist man vor 1961 zur Welt gekommen, hat man Anspruch auf eine staatliche Unter­stützung, wenn man seinen erlernten Beruf oder einen gleichwertigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Du bist höchst­wahr­scheinlich nach 1961 geboren. Da sieht die Sache schon anders aus: Du erhältst nur dann eine Erwerbs­minderungs­rente, wenn du aufgrund gesundheitlicher Probleme gar keiner Arbeit mehr als sechs Stunden nachgehen kannst. Ganz gleich, ob du einen anderen Beruf findest oder nicht: Kannst du als Handwerker nicht mehr körperlich arbeiten, aber noch im Büro Tätigkeiten ausführen, bekommst du keine Erwerbsminderungsrente.

Auch die Höhe der Rente wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Sie ist in erster Linie abhängig davon, ob du voll oder teilweise erwerbsgemindert bist. Bei der teilweisen Erwerbs­minderung bekommst du logischerweise auch nur die halbe Erwerbs­minderungs­rente, während du bei voller Erwerbsminderung die volle Erwerbs­minderungs­rente erhältst. Eine höhere Rente gibt es meist nur von einer Zusatzversicherung, wie z.B. einer Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung, die du privat abschließen musst. Um dann eine BU-Rente zu erhalten, muss eine Berufs­unfähigkeit bei dir festgestellt werden. Zudem hast du zuvor monatlich Beiträge an den Versicherer gezahlt und somit einen Anspruch auf eine Berufs­unfähigkeits­rente erworben.

Mehr Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Alternative zur Erwerbsminderungsrente erhältst du hier.

Volle oder halbe Erwerbs­minderungs­rente?

Wenn du einen Antrag auf Erwerbs­­minde­rungs­­rente stellst, musst du logischer­weise erwerbsgemindert sein. Der Grad deiner Erwerbs­fähigkeit wird anhand der Arbeitsstunden, die du täglich leisten kannst, festgestellt:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Die erhältst du, wenn du nur noch weniger als 3 Stunden am Tag irgendeiner Beschäftigung nachgehen kannst.
  • Halbe Erwerbs­minderungs­rente: Wenn du noch zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten kannst, bekommst du nur die Hälfte der Erwerbs­minderungs­rente.

Wonach richtet sich die Höhe der Erwerbs­minderungs­rente?

Theoretisch bekommt jeder, der einen Antrag auf Erwerbs­minderung­srente stellt und dieser bewilligt wird, eine Rente ausgezahlt. Eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommst du jedoch nur in wenigen Fällen sofort. Damit du einen Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung hast, müssen laut Deutscher Renten­versicherung zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachgewiesene medizinische Notwendigkeit: Du musst ärztliche Untersuchungen oder Gutachten vorlegen, die beweisen, dass du weder in deinem noch in einem anderen Beruf mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kannst. Das kann mitunter ein langwieriger Prozess ein.
  • Erfüllung der Mindestversicherungszeiten: Du musst mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert gewesen sein. Hinzu kommt: Stellst du einen Antrag auf Erwerbs­­minde­rungs­­rente, musst du in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflicht­beiträge gezahlt haben, wenn du die Rente tatsächlich erhalten willst. Berufs­anfänger, Azubis und Studenten haben also gar keinen Anspruch auf die Erwerbs­minderungs­rente! Sollten sie erwerbsunfähig werden, sehen sie keinen Cent vom Staat.

Die Wartezeit von fünf Jahren entfällt nur, wenn du aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Verletzung im Wehr- oder Zivildienst arbeitsunfähig wirst. Außerdem verzichtet dein Versicherungsträger auf die Wartezeit, wenn du eine Berufskrankheit erleidest, weil du beispielsweise jahrelang mit Asbest gearbeitet hast.

Beachte: Arbeitest du in der Selbstständigkeit, musst du dich freiwillig pflichtversichern und Beiträge zahlen, sonst erfüllst du eine der Erwerbs­minderungs­renten-Voraus­setzungen nicht!

Dein bisher erzieltes Bruttoeinkommen beeinflusst die Höhe der Erwerbs­unfähigkeits­rente. Das heißt, dass du geringfügig mehr Geld erhältst, wenn du bereits längere Zeiten Einkommenseinbußen aufgrund deiner Einschränkung hast. Damit ist gemeint, dass deine Rente vorerst etwas höher ausfällt, wenn du beispielsweise seit zwei Jahren nicht mehr richtig arbeiten konntest und aufgrund der geringeren Arbeitszeit weniger Einkommen hattest. Dieses System gilt seit 2014. Natürlich wird die Rentenhöhe auch von deinem monatlichen Einkommen und den noch kommenden Versicherungsjahren abhängig gemacht, in denen du in deine Rentenversicherung eingezahlt hättest. Grundsätzlich wird deine Rente so berechnet, als hättest du bis zum 62. Lebensjahr weiterhin gearbeitet (auch Zurechnungszeit genannt). Diese Zurechnungszeit wurde 2019 verlängert. So wird diese Zeit bis 2031 bis zum Regelrentenalter bis 67 erhöht.

Generell kannst du die Erwerbs­­­minde­­­rungs­­­­rente auf Zeit oder bis zum Beginn der Alters­­­rente beantragen, wenn du so lange eine Behinde­­rung hast oder ander­­­weitig einge­­­schränkt bist.

Wie hoch ist eine durch­schnittliche Erwerbs­minderungs­rente?

Die Erwerbs­minderungs­rente zu berechnen, ist gar nicht so einfach. Die Höhe der Rente ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Um deine Erwerbs­minderungs­rente zu berechnen, musst du beachten,

  • dass du rentenversichert bist
  • wie viele Jahre du in die Rentenversicherung eingezahlt hast (mind. 5)
  • wie hoch dein Nettoeinkommen ist
  • Überwiegender Arbeitsort (Ost / West)
  • wie stark deine verminderte Erwerbsfähigkeit ausgeprägt ist (voll/teilweise)

Um die Höhe der Erwerbs­minderungs­rente zu berechnen, kannst du ungefähr die Hälfte deines Nettoeinkommens als volle Erwerbs­minderungs­rente veranschlagen und ca. ein Viertel deines Einkommens als halbe Erwerbs­minderungs­rente. Beachten solltest du allerdings, dass von diesen Rentenbeiträgen noch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie ggfs. Steuern gezahlt werden müssen.

In der folgenden Tabelle haben wir mal drei Beispiele aufgelistet. Wie du sehen kannst, ist die Höhe der staatlichen Erwerbs­minderungs­rente sehr niedrig. In den wenigsten Fällen kann man damit seinen Lebensunterhalt dauerhaft bestreiten.

Person Brutto-/Nettolohn teilweise Erwerbs­minderungs­rente volle Erwerbs­minderungs­rente
Mann, 44 Jahre eingezahlt,  2 Kinder, veheiratet, Ost B: 2.500€
N: 1.967€
444,08€ 888,16€
Frau, 35 Jahre eingezahlt, 1 Kind, verheiratet, Ost B: 1.300€
N: 991€
220,15€ 440,30€
Mann, 23 Jahre eingezahlt, nicht verheiratet, kein Kind, West B: 3.500€
N: 2275€
590,68€ 1181,36€


Vereinfacht kann man also sagen:

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung = ¼ Netto-Monatsgehalt
Rente wegen voller Erwerbsminderung = ½ Netto-Monatsgehalt

Aber beachte:
Wenn du krank oder eingeschränkt bist, aber trotzdem noch 3 oder mehr Stunden pro Tag arbeiten könntest, erhältst du nur die halbe Rente. Es ist gar nicht so einfach, eine „volle Erwerbsunfähigkeit“ bestätigt zu kommen. Daher rechne nicht automatisch mit der vollen Erwerbs­minderungs­rente.

Ist dir die staatliche Erwerbs­minde­rungs­rente zu niedrig? Dann kannst du dich mit der privaten Berufs­unfähig­keits­versiche­rung Getsurance Job absichern. Mit dieser erhältst du z.B. 1.000 Euro im Monat, wenn du deinem Beruf nicht mehr nachgehen kannst. In unserem Artikel haben wir zudem erklärt, warum eine private Berufs­unfähig­keits­versiche­rung sinnvoll ist.

Vier zusätzliche Versicherungen zur Erwerbs­minderungs­rente

Die staatliche Erwerbs­minderungs­rente ist also ziemlich gering; es wird auf alle Fälle eine sogenannte „Versorgungslücke“ auf dich zukommen. Damit ist die Differenz zwischen deinem jetzigen Einkommen und der staatlichen Rente, die du im Falle von Berufs- oder Erwerbs­unfähigkeit erhältst, gemeint. Du wirst leider deutlich weniger Geld zur Verfügung haben, als wenn du arbeiten würdest. Statistiken zeigen, dass in Deutschland knapp jeder Vierte berufsunfähig wird. Deine Krankenkasse zahlt dir bei dauerhafter Krankheit kein Geld und auch eine Frührente mit 30 ist nicht das Wahre, weil in diesem Alter erhebliche Rentenabschläge abgezogen werden. Daher stellen wir dir im Folgenden vier Optionen von Zusatzversicherungen vor, die du in Betracht ziehen könntest.

  • Berufs­unfähigkeits­versicherung
  • Betriebsversicherung
  • Antrag auf Grundsicherung
  • Erwerbs­unfähigkeits­versicherung

1. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU-Versicherung) zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du in deinem letzten Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Deine BU-Renten-Höhe, welche du bei Versiche­rungs­abschluss selbst festlegen kannst, unterscheidet sie sich deutlich von der Höhe der Erwerbs­minderungs­rente.

Auch Experten wie die Stiftung Waren­test und Finanz­test empfehlen den Abschluss einer BU-Ver­siche­rung. Eine BU bieten eigentlich alle großen Ver­siche­rungs­­unter­nehmen an, z.B. Generali, HDI, Gothaer oder Hanse Merkur. Die Berufs­unfähig­keits­versiche­rung Getsurance Job ist besonders, weil sie auch für Menschen mit psychischen Vorerkrankungen ab 19,90 im Monat erhältlich ist.

2. Auch eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung (EU) kann dir helfen, die Versorgungslücke zu schließen. Wie die BU wird auch die EU von den meisten Versicherern angeboten. Meist ist die EU günstig im Vergleich zu einer Berufs­unfähigkeits­versicherung, die Kosten sind oft niedriger. Das Problem ist dabei jedoch: Die EU zahlt dir eine monatliche Rente (manchmal auch “Arbeits­unfähig­keits­rente” genannt) erst dann, wenn du so eingeschränkt bist, dass du in gar keinem Beruf mehr arbeiten kannst. Sie zahlt also nicht, wenn du nur deinen eigentlichen Beruf nicht mehr ausüben kannst, andere Jobs aber noch möglich sind. Möchtest du mehr Infos zur EU erhalten, lies dir doch einmal unseren Artikel zur Erwerbs­­unfähig­keits­­­versiche­rung durch.

3. Eine weitere Form, dich zusätzlich abzusichern, ist eine Betriebsversicherung, die manche Arbeitgeber anbieten. Hier kannst du eine Berufs­unfähigkeits­versicherung im Kollektiv mit deinen Kollegen erhalten. Dir wird dann monatlich ein minimaler Teil deines Gehalts abgezogen, der als Beitrag für die BU gilt. Dieses Angebot machen oft größere Unternehmen und Arbeitgeber im öffentlichen Dienst.

4. Wenn deine Erwerbs­minderungs­rente trotz Hinzuverdienst nicht zum Leben ausreicht, kannst du auch eine Grundsicherung beantragen. Wenn du pro Monat nicht mehr als 750 Euro zum Leben hast, unterstützt dich der Staat mit einer für dich errechneten Summe. Ob deine Erwerbs­minderungs­rente für dich ausreichend sein würde, kannst du mit Erwerbs­minderungs­renten-Rechnern feststellen und so deine Erwerbs­minderungs­renten-Höhe berechnen.

Wie du siehst, gibt es mehrere Möglich­keiten, eine Erwerbs­minderungs­rente aufzustocken. Natürlich kannst du auch selbst einen Hinzuverdienst, z.B. durch einen Nebenjob oder Arbeit von Zuhause, hinzusteuern. Für solche Hinzuverdienste gibt es jedoch finanzielle Grenzen, die du beachten musst, da sonst die Rentenzahlung unterbrochen wird.

Häufige Fragen

  • Wie hoch ist die Erwerbs­minderungs­rente?

    Wie hoch deine Erwerbs­minderungs­rente ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel von deinem Alter bei Rentenbeginn, deinen Beitragszahlungen, dementsprechend auch von deinem bisherigen Gehalt, davon ob du voll oder teilweise erwerbsgemindert bist usw. Pauschal kann man sagen, dass eine volle Erwerbs­minderungs­rente ca. 1/2 deines Nettogehalts, eine halbe Erwerbs­minderungs­rente 1/4 deines Nettogehalts entspricht. Davon müssen dann noch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Steuern abgezogen werden.

Mehr Informationen zur Frage: Was zahlt der Staat bei Berufsunfähigkeit? 

  • Ist die Erwerbs­minderungs­rente steuerlich absetzbar?

    Du kannst zumindest einen Teil deiner Rentenzahlungen für die Erwerbs­minderungs­rente von der Steuer absetzen. Um es einfacher zu sagen: Das, was du monatlich in deine Rentenversicherung einzahlst, gilt als Vorsorgeaufwendung. Du kannst eine bestimmte Menge der gezahlten Beiträge absetzen, z.B. von 30.000 Euro Rente knapp 4.500 Euro.
  • Wie kann ich Erwerbs­­minde­rungs­­rente die Höhe berechnen?

    Dafür gibt es spezielle Erwerbs­minderungs­renten-Rechner. Du kannst auch einfach eine Faustformel verwenden, wenn du es nicht bis auf den Cent genau wissen möchtest.
    ½ Nettogehalt entspricht der vollen Erwerbs­minderungs­rente, während ¼ deines Nettogehalts in etwa so viel wie die halbe Erwerbs­minderungs­rente ist.
  • Wo ist der Unterschied zu einer Berufs­unfähigkeits­versicherung?

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die du abschließen kannst. Eine BU zahlt dir eine Berufs­unfähigkeits­rente, wenn du in deinem bisher ausgeübten Beruf länger als sechs Monate nicht mehr arbeiten kannst.
    Die Berufs­unfähigkeits­versicherung greift bereits, wenn du deine Tätigkeit nur noch zu 50% ausüben kannst. Die Leistungen, inkl. der Rentenhöhe, sind hier deutlich umfangreicher als bei der staatlichen Erwerbs­minderungs­rente. Diese bekommst du nämlich nur, wenn du regelmäßig Rentenbeiträge gezahlt hast und dann erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig wirst.

    Bei der BU kannst du im Vorfeld selbst festlegen, welche Rentenhöhe du im Fall der Berufsunfähigkeit erhalten möchtest. Die Erwerbsminderungsrente kannst du zusätzlich noch beantragen, wenn du die Voraussetzungen dafür erfüllst.

95 Kommentare
  1. John sagt

    Bin vom leiter gestürzt hab mir dabei beide versen gebrochen kann nicht länger als 1 stunde stehen hab vorher 17 jahre in die rentenkasse eingezahlt bin 37 jahre und habe 4 kinder was nun könnte ich einen erwerbsminderungsrente beantragen danke?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo John,

      du erhältst eine Erwerbsminderungsrente dann, wenn du in gar keinem Beruf mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kannst. Wenn du nicht länger als eine Stunde am Tag stehen kannst, ist es dennoch möglich, dass du eine Arbeit ausüben kannst, bei der du ausschließlich sitzt. Wenn du keine weiteren Beschwerden hast, wird der Staat wohl keine Erwerbsminderungsrente auszahlen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich Peiker

  2. Elke sagt

    Hallo
    Ich habe seit Jahren Probleme mit der Bandscheiben
    Für Operation wäre ich noch zu jung
    Geh jetzt zum 2.mal in3 Jahren auf Reha. Mir wird immer wieder gesagt ich soll meinen Job nicht mehr ausüben (Metzgerei Verkäuferin), aber ich soll nicht lange stehen, sitzen, schwer heben, keine gebückte Haltung ausüben. Wäre da rente ratsam (bin seit 30jahren)berufstätig.
    Vielleicht kann man mir hier weiterhelfen

    1. Kathrin Sühlsen sagt

      Hallo Elke,

      Sie können eine Erwerbsminderungsrente vom Staat dann erhalten, wenn Ihre Bandscheibenprobleme so schwer sind, dass Sie nur noch weniger als sechs Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten können. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können Sie mit Ihrem Arzt und Ihrer Rentenversicherung abklären. Ich rate Ihnen, dies dringend zu tun – vielleicht käme ja auch eine Umschulung für Sie infrage.

      Viele Grüße
      Kathrin

  3. Martin sagt

    Hallo. Ich stehe vor einem großem Problem. Ich bin seit einem Jahr Brufsunfähig und werde sehr wahrscheinlich in die Erwerbsminderungsrente geschickt. Nun habe ich leider nicht vorgesorg und habe keinerlei Zusatzversicherungen abgeschlossen. Ich weis, das war nicht gerade optimal und ich könnte mich selbst dafür….. Naja. Meine Frage lautet, gibt es Möglichkeiten das doch sehr geringe Einkommen aufzustocken? Kann man sich trotz schlechter Diagnose und Prognose nachversichern?

    LG Martin

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Martin,

      leider ist es nicht möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, wenn Sie bereits erwerbsgemindert sind. Dann müsste die Versicherung ja direkt nach dem Abschluss zahlen, worauf sich kein Versicherer einlassen würde. Es ist jedoch möglich, zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente die Grundsicherung zu beantragen, wenn die Rente gering ausfällt und unter dem Existenzminimum bleibt. Die Grundsicherung können Sie beim örtlichen Sozialamt beantragen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

      1. Martin sagt

        Oh man. Naja , vielen Dank für die Antwort. Ich sehe schwarz für meine Zukunft. Aber so ist das manchmal. Man denkt immer man braucht diese Dinge eventuell nicht und dann wird man eines besseren belehrt. Bis vor Monaten noch topfit und dann von einem auf den anderen Tag siehts nicht mehr so rosig aus.

        LG Martin

  4. Privat sagt

    Hallo.Ich habe ein schweren Krankheit MS
    Ich habe Gangstörung,Schwindelgefühl,Gleichgewichtstörung,Bluthochdruck,Diäbetiker meine Arzt hatt mir empfohlen das ich zur voller erwerbsminderzngsrente gehen soll,ich habe seit 01.08.1992 an Rentenkasse eingezahlt,
    Was wird mir ein monatlicher Beitrag Bewillig ?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo,

      die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt nicht nur davon ab, wie lange du in die Rentenkasse eingezahlt hast. Auch die Höhe des Einkommens, was du in dieser Zeit verdient hast, wirkt sich auf die Rentenhöhe aus. Genauere Auskunft hierzu kann dir die Deutsche Rentenversicherung geben.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

      1. Marzahn sagt

        Ich bin arbeitslos und kann nur 3 Stunden arbeiten habe aber keine Beiträge mehr zahlen können da ich überall wegfallen tuhe weil mein Mann zu viel verdient. Ich lebe von daß Geld meines Mannes da ich überall rausfalle. Wir bekommen kein Wohngeld ich bekomme keine Grundsicherung und Hartz4 fallen wir eh raus. Was steht mir noch zu???

        1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

          Hallo Marzahn,

          in diesem Fall solltest du noch einmal beim Sozialamt prüfen lassen, ob du nicht doch noch die Grundsicherung erhalten könntest. Neben der Grundsicherung, Hartz IV und der Erwerbsminderungsrente gibt es für deine Situation sonst nämlich keine staatlichen Hilfen.

          Viele Grüße,
          Wolfdietrich

          1. Gerda L. sagt

            Mein Sohn ist voll erwerbsgemindert bis zum Jahr 2045. Er hatte als 20jähriger eine Versicherung abgeschlossen und erhält dafür ca. 30 EurO, muss aber ca. 22 Euro monatlich weiterbezahlen, wie hoch wird dann seine Rente im Jahr 2045 von der Versicherung sein, wenn er es erlebt? Die Versicherung hieß mal Kaiserrente, irgendwie verstehe ich das nicht. Freundl. Grüße (anonym)

          2. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

            Hallo Gerda,

            wie hoch die Altersrente für deinen Sohn im Jahr 2045 genau sein wird, kann ich dir nicht sagen. Dafür solltest du direkt bei der Versicherung nachfragen.

            Viele Grüße,
            Wolfdietrich

      2. Carmen W. sagt

        Hallo,ist dies dann der Betrag der im rentenauszug zu ersehen ist?

        1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

          Hallo Carmen,

          ja, in dem jährlichen Rentenauszug – offiziell „Renteninformation“ genannt – steht drin, wie viel Rente du nach dem aktuellen Stand erhalten würdest. Deren Höhe wird anhand der Dauer der Beitragszahlungen als auch anhand von deren Höhe berechnet.

          Viele Grüße,
          Wolfdietrich

  5. Carmen W. sagt

    Hallo,
    wenn jemand die Erwerbsminderungsrente erhält und 47 Jahre ist, erhält er dann mit 67 Jahren seine höhere normale Rente?
    Vielen Dank für eine Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Carmen

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Carmen,

      genauso ist es. Die Erwerbsminderungsrente wird bis zur Altersgrenze der Regelaltersrente ausgezahlt. Personen, die 1964 oder später geboren sind, erhalten also ab einem Alter von 67 die Regelaltersrente anstelle der Erwerbsminderungsrente.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  6. Petra Hohl sagt

    Hallo, ich werde im September 62, arbeite als Krankenschwester in der Sozialstation 40%. Aber selbst das fällt mir schon schwer. Habe einen Gleitwirbel Rücken, Arthrose in den Knien. Letztes Jahr in Reha, was aber nicht viel gebracht hat. Die Rentenversicherung meint, ich könnte mit 63 (Okt.18) in Rente gehen mit Abschlägen, was ich auch machen würde. Kann man trotzdem noch für das 1Jahr Erwerbsminderung beantragen? Ist es sinnvoll oder habe ich dann weitere Nachteile bei der Rente zu erwarten?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Petra,

      wenn du in dem einen Jahr vor Beginn der Altersrente nicht arbeitest und damit auch nicht in die Rentenversicherung einzahlst, dann wird sich auch die Altersrente etwas verringern. Wie viel das in deinem Fall genau ist, kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung erfahren.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  7. Louis sagt

    Hallo,
    Ich habe Mukoviszidose, und habe sehr hohe Ausfall-/ Krankheitszeiten. Dazu kommen 5h Therapie am Tag. Meine Lungenfunktion liegt bei 40% mit Sauerstoff. Ich bin 23 Jahre alt und bin gerade dabei meine EHK Ausbildung nachzuholen. Ohne Betrieb da mich keiner nimmt. Das Arbeitsamt meinte ich solle doch jetzt schon in Rente gehen. Ich habe nur Angst das ich dann von der Hand zum Mund lebe. Ich habe mont. medizinische kosten alleine von 350Eur. ohne das Spritgeld für die Aufwendungen wie wöchentliche Krankenhausfahreten, Physotherapie, Einkaufe etc.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Louis,

      wenn du nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kannst und mindestens drei Jahre lang in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hast, kannst du die Erwerbsminderungsrente beantragen. Ist das nicht der Fall oder würde die Erwerbsminderungsrente zu niedrig ausfallen, dann kannst du immer noch die Grundsicherung beantragen. Lass dich für deinen speziellen Fall am besten vom Sozialamt oder der Deutschen Rentenversicherung beraten.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  8. Monika sagt

    Wenn , man das hoert und liest dann vergeht einen die lust am leben!!!! Erst wuerst du bestrafft, das du krank bist. Und dann bekommst du noch einen mit, von deiner remtenstelle. Oh, oh, deutschland wie tief bist du gesunken.
    Ich selber bin 1962 geboren und 1986 erwerbsunfaehig seit juli 2017 heißt meine rente volle erwerbsminderungsrente. Wie geht es mit mir jetzt weiter. Meine rente betraegt im Moment 654 euro.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Monika,

      wenn du 1962 geboren wurdest und die nächsten Jahre noch erwerbsunfähig bist, dann erhältst du die Erwerbsminderungsrente noch so lange, bis du 66 Jahre und acht Monate alt bist. Ab dann bekommst du die volle Altersrente.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

      1. sabti sagt

        Herr Dr. Wolfdietrich Peiker
        guten Tag

        ich bin 56 Jahre alt
        seit 7 Jahre arbeite ich bei VW.
        Geschieden und ich habe 3 kinder.
        netto 2600 Euro.
        wie viel bekomme ich wenn ich als Erwerbsminderung bin?

        MfG
        Atif S.

        1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

          Hallo Atif,

          wie hoch deine Erwerbsminderungsrente genau sein wird, kannst du bei der Rentenversicherung erfahren. Ihre Höhe hängt ab davon, wie viele Jahre du in die Rentenversicherung eingezahlt hast,
          wie hoch deine Beiträge zur Rentenversicherung waren und wie lange du noch arbeiten kannst.

          Viele Grüße,
          Wolfdietrich

  9. Michael sagt

    Hallo,
    Ich habe seit 2005 einen Aortenklappenersatz und somit einen GDB von 30%.
    Ich habe jetzt einen Gleichstellungsantrag gestellt,damit ich einem Schwerbehinderten mit 50% Gleichgestellt werde.
    Die Ärzte sagten mir das ich einen Antrag auf halbe Erwerbsunfähigkeit stellen soll,weil ich nicht mehr als 6Stunden arbeiten soll,dies erfolgt nun in 7 Wochen beim Rentenberater.
    Es ist aber geplant das ich jetzt in 4 Wochen nach längerer Krankheit wieder Arbeiten gehe aber nur für 6 Stunden.
    Meine Frage: Da ich dann ja kein volles Gehalt mehr erhalte und die Rente noch nicht bewilligt bist.
    Wer kommt dann für meinen fehlenden Lebensunterhalt auf…Sozialamt,Grundsicherung??
    Viele Grüße

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Michael,

      wenn du eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beantragt hast, dann wird dir diese rückwirkend ausgezahlt, wenn du sie innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung beantragt hast. Eine befristete Erwerbsminderungsrente wird erst mit Beginn des siebten Monats nach Eintritt der Erwerbsminderung ausgezahlt. Je nachdem, wie hoch dein Einkommen zur Zeit ist, kannst du auch zusätzliche Unterstützung vom Sozialamt erhalten. Erkundige dich am besten direkt dort, welche Möglichkeiten du in deinem speziellen Fall hast.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  10. Hans-Jürgen sagt

    Ich bekomme Erwerbsminderungsrente und die ist immer noch befristet obwohl ich sie schon seid ca. 6 Jahren bekomme. .Ab wann wird sie unbefristet gezahlt. Ich kann aufgrund das 24 Stunden also rund um die Uhr Sauerstoff benötige.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Hans-Jürgen,

      eine unbefristete Erwerbsminderungsrente wird dann gezahlt, wenn es als unwahrscheinlich gilt, dass du wieder voll erwerbsfähig wirst. Das ist nach § 102 Absatz 2 Satz 5 Sozialgesetzbuch (SGB) VI ab neun Jahren Erwerbsminderung der Fall.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  11. GOM sagt

    Hallo,
    Ich beziehe Alg 2, seit dem 21.01.2011, vorher habe ich ab 2002 neben des Studiums und der Kindeserziehung als wenig verdienende freiberuflich-selbststaendige Kleinunternehmerin (19?) gearbeitet. Ich bin Außer-EU-Bürgerin, habe eine Niederlassungsaufenthaltstatus, war mit einem Deutschen ca. 12 jahre verheiratet, war über dem Ehemann versichert gewesen, wir haben ein gemeinsames Kind, es seit 2011 bei dem Vater lebt und bei der Scheidung Nov. 2011, einen Rentenabgleich verzichtet. Nun habe ich seit 2015 50% Behinderung (Neuantrag wird gestellt), dazu kam Fybromialgie, HWS Bandscheibenvorfall Vorstufe, Gelenkfunktionsstörung, Skoliose, Depression (Behinderungsgrund), kronische Schmerzen und andere unwichtige Krankheiten. Als Studentin hatte ich paar mal für Rentenversicherung bezahlt. Jetzt wird gesagt, es geht in Richtung Rente.
    Ich mag gern wissen, ob ich einen Anspruch auf Rente habe oder einen Sozialfall werde und wieviel Rente bekommen könnte.
    Dank im voraus,
    LG,
    GOM

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo GOM,

      eine Erwerbsminderungsrente kannst du dann bekommen, wenn du in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre lang Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt hast. Wie hoch die Rente in deinem Fall ausfällt, kannst du bei der Rentenversicherung erfragen. Bekommst du keine Rente, kannst du stattdessen die Grundsicherung beantragen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  12. Monika sagt

    Hallo herr dr. Peiker!
    Mein mann wird im naechsten jahr 60. Ist im vergangenden jahr leider auch noch arbeitslos gewurden und bekommt bis dez 2018 arbeitslosengeld. Er erlitt vor zwei jahren einen Herzinfarkt und wurde darauf hin in die Arbeitslosigkeit entlassen. Meine frage ist. Kann mein mann im naechsten jahr eine erwerbsminderungs rente fuer die letzten jahre bis zur alters rente beantragen. Oder sogar mit abzuegen gleich in die A- Rente gehen. Vielen Dank fuer eine antwort von ihnen.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Monika,

      Ihr Mann kann eine Erwerbsminderungsrente bis zum 66. Geburtstag (seiner Regelaltersgrenze) erhalten, wenn er nur noch weniger als 6 Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten kann. Liegt eine Schwerbehinderung vor, ist eine Altersrente mit Abschlägen für Ihn bereits ab dem 61. Geburtstag möglich (und eine Rente ohne Abschläge ab dem 64. Geburtstag), ansonsten ab dem 63. Geburtstag.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  13. Artur F. sagt

    bin seid 2014 aus meinem beruf raus bezog dann arbeitslosengeld und wurde dann krank mittlerweile bin ich seid fast 2 jahren krank habe pfelgegrad 1 und bin 70% schwerbehindert mit dem buchstaben G lauf gutachten kann ich keine tätigkeiten mehr ausüben weder in meinem beruf oder noch was anderes wie hoch fällt meine erwerbsunfäigkeitsrente aus und wodurch wird siue berechnet vom früheren gehalt der firma oder vom krankengeld über eine antwort wäre ich sehr dankbar lg artur

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Artur,

      wie hoch die Erwerbsminderungsrente in deinem Fall ist, hängt davon ab, wie lange du wie viel Geld in die Rentenversicherung eingezahlt hast, als du gearbeitet hast. Wenn du nur noch weniger als 3 Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kannst, dann bekommst du die volle Erwerbsminderungsrente.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

      1. Artur F. sagt

        hallo Dr. Wollfdietrich Peiker,
        ich habe seid meiner lehrzeit 1973- zu meinem auscheiden 2014 in die rentenversicherung einbezahlt, dazu kommt noch das ich jetzt nuur noch krankengeld bis zum 6.12 bwekomme danach muss ich mich wahrscheinlich wieder arbeitelos melden, ich habe rerst am 17.11, 2017 die medizinische untersuchung von der rentenversicherung wegen der erwerbsünfähigkeits rente was hab ich für aussichten?

        1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

          Hallo Artur,

          nicht nur der Zeitraum, während dem du in die Rentenversicherung eingezahlt hast, ist für die Höhe der Erwerbsminderungsrente entscheidend, sondern auch die Höhe deines Einkommens. Genauere Auskunft zur Höhe deiner persönlichen Rente kann dir die Deutsche Rentenversicherung geben. Wenn die Untersuchungsergebnisse erst nach Auslaufen des Krankengeldes feststehen sollten, kannst du die Erwerbsminderungsrente für diesen Zeitraum rückwirkend erhalten.

          Viele Grüße,
          Wolfdietrich

  14. Marianne sagt

    Das ist ja alle lieb gemeint aber so schnell bekommt man keine Erwerbsminderung. Ich hatte es beantragt und ärztliche Berichte lagen vor mit Handgelenken und anderes .Wisst ihr was passiert ist ,ja die Begutachter hat das nicht untersucht, weil das auch nicht ihr Fachbereich ist und haben frei raus entschieden, ich bekomme nicht Rente .Von oben herrab wurde ich behandelt ,wie der letzte Dreck. Zudem kam ich kurz vorher damals aus dem Krankenhaus ,wegen Traumatisierung eines Schicksalsschlag es .Ich war fix und fertig und hatte niemand und auch nicht die Kraft Widerspruch einzulegen da ich wieder Begutachtung hätte und Ängste .Ich hatte mich in meine Wohnung verkrochen über Wochen .

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Marianne,

      wenn du der Meinung bist, dass die Deutsche Rentenversicherung dir die Erwerbsminderungsrente verweigert, obwohl sie dir zusteht, solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen, der sich im Sozialrecht auskennt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  15. Etayaa sagt

    Habe in 2011 eine sehr schwere Erkrankung gehabt. Kann aufgrund dessen nicht mehr in meinem alten Job arbeiten, kann aber auch nur max. 5 Stunden täglich arbeiten. Kann ich trotz Teilzeitjob (25 h/ Woche – 5 Std. täglich) eine Erwerbsminderungsrente beantragen und wie stehen meine Chancen diese auch zu bekommen?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Etayaa,

      wenn du nur noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kannst, dann kannst du die halbe Erwerbsminderungsrente bekommen. Und zwar auch dann, wenn du einen Teilzeitjob ausübst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  16. Fr Maafi sagt

    hallo ,ich habe seit 2008 einen Hypophysen Tumor wurde drei mal operiert,seitdem habe ich nicht arbeiten können.Jetzt denke ich über eine Berufsunfähigkeitsrente nach,ich wurde vom Arbeitsamt als Arbeitsunfähig gestuft .ich habe keine Ahnung ob ich dafür in frage komme.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Maafi,

      wenn dich das Arbeitsamt als arbeitsunfähig eingestuft hat, heißt das nicht gleichzeitig, dass du auch berufsunfähig bist. Berufsunfähig bist du dann, wenn du deinem letzten Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger nachgehen kannst. Dann kannst du eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen – allerdings nur, wenn du eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast. Vom Staat gibt es bei Berufsunfähigkeit leider kein Geld, sondern nur bei Erwerbsminderung. Das heißt, du bekommst eine Erwerbsminderungsrente, wenn du nur noch 6 Stunden oder weniger in irgendeinem Beruf arbeiten kannst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  17. cristall sagt

    Hallo Dr. Peiker

    Seit 2016 habe ich meinen Brustkrebs behandeln lassen und war ca 4 Monate im Krankengeld. Dann habe ich wieder von jan bis Sept. 2017 gearbeitet. Leider kam dann das Rezidiv/ Metastasen in der Wirbelsäule mit Wirbelbruch. Der wurde operiert und nun wieder Bestrahlung und dann noch Chemo.
    Ich hoffe das ich danach noch Teilzeit arbeiten kann da ich alleinerziehend bin ….also halbe Erwerbsminderungsrente….beantragen?
    Und kann man genau ausrechnen wie viel ich dann dazu verdienen darf?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Cristall,

      die halbe Erwerbsminderungsrente bekommst du dann, wenn du noch zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten kannst. Die Hinzuverdienstgrenze orientiert sich am Jahreseinkommen der letzten Jahre, liegt 2018 jedoch bei mindestens 14.798,70 Euro jährlich.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  18. Elisabeth sagt

    Hallo habe nach 2,5 Jahren Kampf mit der DRV,wegen teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit laut Sozialgericht den Kampf gewonnen,warte jetzt auf den Bescheid von der DRV,meine Frage:wie hoch wird die Rente sein ,da ich vor 1961 geboren bin,und über 40 Jahren Berufstätig war.? L.G.Elisabeth

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Elisabeth,

      wie hoch deine Rente sein wird, hängt nicht nur von der Dauer ab, für die du gearbeitet hast. Sondern auch davon, wie hoch die Beiträge waren, die du in der Zeit an die Rentenversicherung gezahlt hast. Die Deutsche Rentenversicherung kann dir Auskunft geben, wie viel du genau bekommen würdest.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  19. Oki sagt

    hallo ,

    Ich habe im letzten jahr nierenkrebs bekommen und mir wurde die Niere und Harnleiter komplett entnommen. Seitdem wurde ich auch schon 5 mal operiert . Ich bin Physich so am Ende das ich garnicht mehr dran denken will . habe 89 Kg gewogen vor Op jetzt 125kg innerhalb 1 jahres!! Bin Selbständig seit 15 Jahren mit meinem Reisebüro was ich einfach nicht mehr ausüben kann körperlich ist alles ein Qual und Pyhsche ist bei mir Ebbe und will nicht mehr .
    Ich bin wirklich in einem grossen Loch gefallen wünsche niemanden sowas. Nun habe ich das Problem ich habe seit meiner Selbständigkeit mich nur Privat Krankenversichert aber wie viele andere auch keine Rente eingezahlt weil es einfach nicht möglich ist und war. Ich bin auch in Pyhschologischer Behandlung wieder weil ich nur unter Angst leben muss und schlaflose Nächte habe. Dazu ist bei mir eine schwerwiegende Schlafapnoe festgestellt worden durch ein Schlafloabor weil Abends Atemnot bekomme. Eine Schlafmaske sollte mir dort Abhilfe verschaffen was nicht so richtig klappen will. .
    Nun möchte ich den Weg einschlagen mich abzusichern , die frage ist kann ich überhaupt was bekommen oder soll ich erst noch zusatzverischerung abschliesen und machen das die Versicherungen überhaupt bei meinem Krankheitsbild noch mit oder ist das unabhängig weil habe noch nichts angefordert von der Lva oder sonstigen Instituten. Bitte helfen Sie mir weiter denn ich weiss einfach nicht mehr weiter.
    Vielen Lieben Dank im voraus

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Oki,

      wenn du bereits berufsunfähig bist, ist es leider fast unmöglich, noch eine private Absicherung zu bekommen. Ob du die Möglichkeit hast, in deinem Fall noch die staatliche Erwerbsminderungsrente zu beziehen, kann dir die Deutsche Rentenversicherung sagen. Und selbst wenn du keine Erwerbsminderungsrente bekommst, kannst du wenigstens noch die Grundsicherung bekommen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  20. Marlene sagt

    Hallo Dr.Peiker,

    Meine Tochter (45 Jahre alt) kann weniger als 6 Std. arbeiten und hat deshalb eine Erwerbsminderungsrente beantragt.Leider hat sie in den letzten 5 Jahren nur ca.3 Monate gearbeitet und bezieht seit ueber einem Jahr Krankengeld. Wie sehen ihre Chancen auf EM aus?
    Sie lebt in den Niederlanden und ich moechte wissen ob ,falls EM abgelehnt wird, sie Grundsicherung von Deutschland in den NL bekaeme.
    Danke im voraus.

    Marlene (Kanada)

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Marlene,

      da deine Tochter vor 1984 geboren ist, ist es unter Umständen möglich, eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, auch wenn sie in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Die Grundsicherung zu bekommen, ist jedoch nur möglich, wenn deine Tochter ihren Wohnsitz in Deutschland hat.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  21. Branka sagt

    Hallo Dr. Peiker
    Ich habe volle Erwerbsminderungsrente bekommen vor 2 Woche aber ich war überrascht über höhe von Geld.
    Meine brutto Einkommens letzte 5 jahre war 2.200 Euro ,ich bin klasse 1 und ich habe gearbeitet 19 jahre .
    Ich habe 16,5148 Entgeltpunkte . Bitte Antworten Si warum ist so wenig ausgefallen weil überall wo ich gelesen habe steht 1/3 von brutto oder zirka 1/2 netto Einkommen berechnen.
    Viele Gruße

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Branka,

      die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt nicht nur vom Bruttoeinkommen der letzten Jahre und der Arbeitsdauer ab, sondern auch davon, was du in früheren Jahren verdient hast. Die 1/2 vom Nettoeinkommen sind nur ein Durchschnittswert. Es kann jedoch sein, dass dir nicht die volle Erwerbsminderungsrente ausgezahlt wird, die dir zusteht. In dem Fall solltest du das nochmal überprüfen lassen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  22. slawa sagt

    Hallo alle miteinander,

    bei mir geht es um meinen Vater geb. 1956. Wir sind Grad im Rechtsstreit mit der Rentenkasse, die haben uns jetzt allerdings ein Angebot unterbreitet, da mein Vater nicht mehr als 4h arbeiten kann, aber trotzdem keine Schwerbehinderung hat(30% jeweils Rücken/linkes Bein/Linke Hand). Das Angebot würde aber erst ab der 2 ärztlichen Untersuchung beginnen, das wäre dann ende 2017, obwohl wir den Antrag eigentlich Dezember 2015 gestellt hatten. Das Angebot der Kasse wäre dann, das er für 6Monate teilweise erwerbsminderungsRente kriegt und danach bis zum Jahr 2021 die volle Erwerbsminderungsrente erhält. Der Betrag fällt nicht sehr hoch aus und da wollte ich wissen, ob von dem Betrag, der in dem Informations- schreiben der Rentenkasse angegeben ist noch etwas abgezogen wird (Krankenversicherung und etc.) und ob Ihr uns Raten würdet das Angebot anzunehmen oder es vor Gericht auszutragen.

    Grüße slawa

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Slawa,

      in dem komplexen Fall wäre es am besten, wenn ihr euch Rat von einem spezialisierten Anwalt sucht, der sich im Sozialrecht auskennt. Von der Erwerbsminderungsrente werden noch Beiträge für die Renten- und Pflegeversicherung abgezogen, was oft ungefähr 10 Prozent sind.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  23. Daniela M. sagt

    Guten Tag,
    ich habe eine etwas Kompliziertere Frage. Ich bin durch einen Unfall mit Ärztefehler (bewisen) EU ., ich habe 3 jahre als Azubi gelernt und dann noch
    4 Jahre ausbildungSchulisch insg.. wo ich keine Rente gezahlt habe.
    Die letzten Jahre war ich selbstständig und habe freiwillig gezahlt.
    Nun bekomme ich über 200€ weniger, als eine Freundin, die jetzt, mit 37 ,eu bekommt. Das finde ich sehr viel. Ich bin 42 und seit ich 33 bin berentet.
    Das was nun die Kerfrage ist, die Haftpflicht vom Krankenhaus zahlt meine Rentenbeiträge weiter, so als würde ich arbeiten. Daher frage ich mich, ob damit eine eurente nicht mit mehr als die normale Rentenerhöhung, pro Jahr gerechnet wird.
    Und wie es ist, we,, ich von einem Minijob meine Rente ebenfalls erhöhe.
    Danke im Voraus
    D.
    meyer

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Daniela,

      die Höhe deiner Erwerbsminderungsrente hängt ab von dem aktuellen Rentenwert und dessen Erhöhung, deinen bisherigen Beiträgen zur Rentenversicherung und davon, wie lange du überhaupt noch arbeiten kannst. Es ist möglich, dass du mit einem Minijob Geld hinzuverdienst. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente kannst du bis zu 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass dir etwas auf die Rente angerechnet wird.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  24. Vladimir sagt

    mit grossem Interesse lese ich Ihre Materialien. Aber ich wohne in Wien. So was ähnliches für Österreich habe ich im Internet nicht gefunden. Wenn Sie so lieb sind könnten mir in diesem Fall helfen und zu entsprechende Seite schicken? Hochachtungsvoll

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Vladimir,

      Informationen zur Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension in Österreich findest du auf der Webseite der Pensionsversicherung.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  25. ines sagt

    Habe Depression und bipolare Störung und kann nicht mehr in meinem erlernt an Beruf als Erzieherin arbeiten.vor 2 Jahren wurde Antrag auf Erwerb SMI Aderung abgelehnt.da ich anscheinend noch 6 Stunden arbeiten könnte. ich sehe das aber nicht so.was kann ich tun.wie oft kann ich neuen Antrag stellen

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Ines,

      es gibt keine Obergrenze dafür, wie oft du einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen kannst. Du kannst also einen erneuten Antrag auf Erwerbsminderung stellen, da es ja sein kann, dass sich der gesundheitliche Zustand verschlechtert hat.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  26. Chris sagt

    Ich hatte vor 4,5 Jahren einen Bandscheibenvorfall. Dieser wurde behandelt. Seit 3 Jahren habe ich keine Probleme mehr. Führt diese zu einem Ausschluss von Rückenleiden bei der BU Rente bei Ihnen?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Chris,

      bei Getsurance Job gibt es keine Ausschlüsse von Krankheiten wie Bandscheibenvorfall. Beantworte einfach die Fragen auf unserer Webseite und du siehst, wie du dich absichern kannst: https://getsurance.de/checkout/

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  27. Detlev,L. sagt

    Ich bin seit Nov. 2014 und erhalte Erwerbsunfähigkeitsrente und 100% schwer Behindert ! Meine Monatliche Rente bträgt 580 € ! Ich habe 34 Jahre Steuern eingezahlt und werde jetzt,mit diesem Sterbegeld abgespeist ! Gibt es einen Mindestsatz,für die EU Rente,dem jeden Bürger zusteht ! Wenn mir jemand eine Auskunft geben kann,wäre ich sehr dankbar ! Wenn möglich,Bitte mit einem §,oder einem Gerichtsbeschluß ! Danke !!!

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Detlev,

      es gibt leider keinen Mindestsatz der EU-Rente. Wenn sie bei dir sehr niedrig ausfällt, kannst du sie jedoch mit der Grundsicherung aufstocken. Erkundige dich dazu beim Sozialamt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  28. Sven l. sagt

    Hallo meine Name ist Sven bei mir wurde 2015 der Krebs neuentokriner thumor metasierend festgestellt ich bin seit diesen Jahr voll Erwerbs unfähig und bekomme von der Renten Kasse gerade 310 Euro und vom Sozialamt 154 Euro wie kann eine mensch davon leben mit 464 € kann man was dagegen machen weil mir stehen auch 2 jahre meine Arbeitslosengeld zu vielleicht kann mir hier jemand helfen vielen dank im voraus mfg Sven

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Sven,

      es ist möglich, dass du bei einer niedrigen Erwerbsminderungsrente zusätzlich eine Grundsicherung beim Sozialamt beantragen kannst, wenn du das nicht bereits getan hast. Arbeitslosengeld steht dir nur zu, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  29. Simona sagt

    Hallo habe fragen ich habe gemacht eine reha und ich kann arbeiten nur WENIG WIE 3STUNDE ODER IN MEINE ALTE ARBEIT UND LTA 6STUNDE HAB

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Simona,

      in dem Fall kannst du die volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Beantragen kannst du sie bei deiner Rentenversicherung.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  30. Christine sagt

    Ich habe seit zwei Monaten starke Rückenschmerzen. Nach etlichen Untersuchungen war Diagnose (fortgeschrittene Osteoporose -4,22) Die Diagnose kann man nicht rückgängig machen, nur versuchen es nicht schlimmer werden zu lassen. Zur Zeit bekomme ich Physiotherapie und Rehasport. Ich arbeite seit über 23 Jahren im Baumarkt in Teilzeit 5,5 Stunden am Tag. Ich möchte aber auch weiterhin arbeiten. Kann ich trotz allem eine teilweise Erwerbsminderung beantragen ?Ich bin Geburtsjahr 1958 und könnte mit 64 Jahren ohne Abschläge in die Rente gehen, da ich dann 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt habe.

    Mfg Christine

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Christine,

      wenn die Osteoporose dich so stark einschränkt, dass du nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kannst, dann kannst du eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen – und nach wie vor deinen Teilzeitjob machen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  31. Manuel sagt

    Hallo zusammen,

    ich bin Familienvater von zwei kleinen Kindern. Ich selbst bin 33 Jahre alt. Arbeite über 10 Jahre in der gleichen Firma. Vor einem Jahr hatte ich ein Arbeitsunfall. Technischer Defekt einer Maschine. Ich habe diese auf den Kopf bekommen. Gehirnerschütterung und Wirbelsäule verstaucht. War insgesamt 3 Monate durch die BG krankgeschrieben. Dann war ich paar Tage arbeiten und merkte das es mir Psychisch nicht gut damit geht. Hab mich erneut krankschreiben lassen und war über die BG bei einer Psychologischen Betreuung. Dort wurde ich nach 3 Sitzungen abgespeist, ich sollte wieder arbeiten gehen, meine Psyche hat nur mit Unzufriedenheit im Unternehmen zu tun (ich sage Bull shit). Ja dann musste ich ja wieder arbeiten gehen. Soweit so gut, soweit klappte alles, bis jetzt. Der Unfall ist nun ein Jahr her. Von heute auf Morgen fühle ich mich Psychisch und Mental so angeschlagen, das ich kaum Esse, kaum schlafe, mein Herzschlag bis an die Decke geht, Rückenschmerzen, extremes Unwohlsein im Bauchbereich und düstere Gedanken.
    Dies geht leider schon seit über eine Woche so. Meine Frau macht das fertig das ich so bin, sie hat Angst mich zu verlieren. Trotzdem bin ich arbeiten um Geld reinzubringen (Familie muss gut Unterhalten sein). Mir gehts von Tag zu Tag schlechter. Ich hab aber Angst das wenn ich irgendwo zum Psychologen gehe, die Firma mich kündigt und wir mit nix da stehen. Es besteht zwar seit 6 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung aber trotzdem weiss ich nicht weiter. Bitte um Hilfe

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Manuel,

      in deinem Fall solltest du dich von einem Arzt untersuchen lassen. Wenn er feststellt, dass du berufsunfähig bist, dann kannst du von deiner Berufsunfähigkeitsversicherung deine Rente beantragen. Wenn er feststellt, dass du gar keinen Beruf mehr für 6 Stunden oder länger ausüben kannst, dann kannst du die staatliche Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung bekommen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  32. Judit S. sagt

    Hallo, bin ich 29Jahre alte jungs.Seit wann ich 24 Berufsunfall gehabt. Meine Erwerbsminderungrente kann ich andere EU Länder bekommen. Bitte antworten. Dankeschön

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Judit,

      auch wenn du ins EU-Ausland umziehst, kannst du die Erwerbsminderungsrente uneingeschränkt weiter erhalten.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  33. Esther sagt

    Hallo,
    wie sieht es mit der EMR aus, wenn ich ca. 8 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt habe und dann knapp 10 Jahre im Ausland war (davon 3 Jahre nicht EU) und in der Zeit 2 Kinder bekommen habe?
    Gruß, Esther

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Esther,

      die Erwerbsminderungsrente bekommst du dann, wenn du mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hast UND wenn du in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Beiträge gezahlt hast. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt außerdem von der Höhe der Beiträge ab, die du in die Rentenversicherung eingezahlt hast.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  34. Steffan sagt

    Hallo, Bin 35 Jahre Alt habe 2 kleine Kinder bin Verheiratet, habe damals 3 Jahre eine Ausbildung gemacht und im Anschluss war ich 8 Jahre bei der Bundeswehr, nach der Bundeswehrzeit wurde ich aufgrund von Psychischen problemen von der Bundeswehr Krankgeschrieben da ich als Krank nach der Aktiven Dienstzeit nicht gleich Arbeiten konnte. Leider geht es mir seid 2 Jahren immer noch nicht gut extreme Ängste, Soziale Ängste, Depressionen dazu Körperliche Symtome. Bin bei der Rehaabteilung vom Arbeitsamt gemeldet und selbst dort schaffe ich es nur mit mühe hin, muss am vorarbend einige Medikamente nehmen um diesen kleinen schritt zu schaffen. Habe nicht mehr die hoffnung auf Besserung, war 3 mal in Akut Kliniken und einmal in einer Reha diese sagt ich könnte noch Arbeiten obwohl es mir Psychisch und dadurch Körperlich nicht gut geht. Was kann ich tun um zumindest meine Familie abzusichern das sie nicht wegen mir finanziell rückschläge erleiden muss, habe Angst die Wohnung zu verlieren, unser Auto, kinder müssen in den Kindergarten etc. bin Nervlich seit Jahren nicht mehr stabil. Habe ein GdB von 30% mit Gleichstellung und laufe bis ende 2019 noch über die Bundeswehr und dann falle ich in Harz4 wenn ich kein Job finde oder in machen kann. Was kann ich alles tun um das zu verhindern? ich weiß nicht ob wir mit Teilrente oder Vollrente unseren Lebendsstandart halten können ohne alles zu verlieren.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Steffan,

      wenn du Hartz IV oder eine Erwerbsminderungsrente bekommst, erhältst du zusätzlich die Mietkosten für eine angemessene Wohnung. Für Familien mit Kindern gelten dabei größere Wohnungen als angemessen als für Alleinstehende. Und auch Kindergeld steht dir weiterhin zu. Außerdem ist es möglich, dass du Kosten für Bildung deiner Kinder erstattet bekommst sowie die Kosten für dein Auto, sofern das für die soziale Teilhabe notwendig ist. Lass dich hierzu am besten vom Sozialamt hierzu beraten.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

      1. Steffan sagt

        Werde mich beim Sozialamt erkundigen. Mich würde hierzu noch Interessieren was eine angemessene Wohnung bedeutet, wieviel qm stehen uns zu
        (2 kinder+2 Erwachsene)? nochmals Vielen Dank für die hilfreichen Infos

        1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

          Hallo Steffan,

          diese sogenannten „Kosten der Unterkunft“ sind von Stadt zu Stadt verschieden. Du findest die „Kosten der Unterkunft“ auf der Webseite vom Jobcenter deiner Stadt.

          Viele Grüße,
          Wolfdietrich

          1. Özlem sagt

            Guten Tag,bin Schilddrüsenkrebs Patient habe 3 op‘s mit 3 Bestrahlungen hinter mir habe auch eine Schwerbehindertenausweis von 80% erhalten kann nicht mehr als 6 std am Tag arbeiten habe 2 Kinder bin 36 Jahre jung habe auch 10 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt was würde ich für eine Rente bekommen und wieviel Euro?Bruttogehalt ist 1200€-1300€
            LG Ackermann

          2. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

            Hallo Özlem, wenn Sie nur noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten, dann würden Sie die halbe Erwerbsminderungsrente kriegen, was ungefähr einem Viertel des Nettoeinkommens entspricht. In Ihrer letzten Renteninformation müsste ein Richtwert drinstehen. Eine genauere Auskunft kann sie von der Rentenversicherung bekommen. Viele Grüße

  35. steinberger sagt

    hallo…
    ich bekomme eine volle erwerbsmindestrente

    da sie sehr gering ist,habe ich Wohngeld beantragt..jedoch sind die Wartezeiten 6monate und mehr..
    sie schreiben: die hälfte vom Nettogehalt,würde diese o.a. rente beantragen. von welchem netto? vom letzten Monat der arbeit??

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Steinberger,

      „Hälfte vom Nettogehalt“ ist nur ein Näherungswert. Die genaue Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt davon ab, wie viel Geld du bisher in die Rentenversicherung eingezahlt hast. Das hängt wiederum davon ab, wie lange du gearbeitet hast und wie viel Geld du dabei verdient hast. Wenn deine Erwerbsminderungsrente sehr niedrig ist, kannst du unter Umständen zusätzlich Grundsicherung bekommen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  36. J.C. sagt

    Lieber Herr Dr. Peiker,
    Ich bekomme seit fast drei Jahren eine Teilerwerbsminderuns-Rente. Ich arbeite jeden Tag 4,5 Stunden. Mein Gesundheitszustand wird leider nicht besser, aber da ich meine Arbeit sehr gerne mache, versuche ich bis zum Rentenalter (67 Jahre) weiter zu machen. Im Moment bekomme ich knapp 500 Euro als halbe EM und arbeite so, dass ich knapp unter meiner Dazuverdienst-grenze liege. Ich bin 53 Jahre alt. Meine Frage: Bekomme ich später als Rente dann 1000 Euro oder liegt der Betrag dann hoeher? Ursprünglich haette ich über 1400 Euro bekommen wenn ich nicht erkrankt wäre. Grüsse von J.C.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo J.C.,

      wie hoch deine Altersrente genau sein wird, hängt davon ab, wie viel und wie lange du in die Rentenversicherung eingezahlt hast. Frage am besten bei der Deutschen Rentenversicherung nach, wie viel Rente du mit 67 Jahren bekommen wirst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  37. Marlin sagt

    Sind schon einige Fragen; ?
    Nun ich, werde dieses Jahr 60 und bin seit 12 Jahren als ehemaliger Sebstständiger BU – Rentner über eine Private VS. im Juni dieses Jahres habe ich 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt mit Pflichtbeiträge sowie die letzten 5 Jahre freiwillig mit Mindestbeitrag pro Monat.
    Meine anerkannte Behinderung derzeit 60 %. Gesetzlicher Rentenanspruch 560,00 € ab 2023
    Geboren 1959. Im Dezember diesen Jahres läuft die BU Rente aus, somit würde ich keine Renten bzw. Einkünfte haben. Etwas Geld ist zwar angespart würde aber nur eventuell 1 Jahr reichen.
    Bin noch privat Krankenversichert , Miete etc. sehe es so kommen bei beantragung der EMR 50 %
    = 280-300€ im Monat oder Voll 580,00 € ?. Die Gundsicherung mit BHAW 60 % laut Netz was ich gelesen habe würde es ca. um die 1.270,00 € liegen abzüglich meiner Rente. ? Höhe ungewiss.
    Nun bezahle ich im Monat schon 600,00 Krankenversicherung + Miete und NK 610,00.
    selbst mit einer eventuellen Grundsicherung hätte ich nichts zu essen. die Nettomiete ist für 2 Zimmer 400,00 €
    Nehme ich den Betrag ? 1270,00 minus Rente max 560,00 bleiben 710,00 € über minus KK 600,00 € minus GEZ, NK, etc. bleibt gar nichts über zum Leben. welche Möglichkeit habe ich die Krankenkassenbeiträge zu senken bzw. zu wechseln in die Gesetzliche. Noch habe ich 10 Monate Zeit. Danach wird es eng.
    Danke für eine Antwort bzw. RAT.
    Es Grüsst der MA

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Marlin,

      es ist möglich, dass du zusätzlich zu der Grundsicherung noch Wohngeld beantragen kannst, damit du von Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung nicht auch noch deine Miete zahlen musst. Und wenn du die Grundsicherung bekommst, dann kann auch ein Teil der Beiträge für die Krankenversicherung übernommen werden.

      Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist leider eher schwierig. Mehr Informationen dazu findest du hier: https://www.finanztip.de/pkv/pkv-rueckkehr-gkv/

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  38. GOTTSCHLING sagt

    HOLLO BIN 1959 GEBOREN HABE EINEN GDB VON 80% MIT Kennzeichen G:LEIDE AN EINER VERSTEIFUNG DER LWS;HWS TOTAL EINBESCHRÄNGT DAZU SEIT 10 JAHREN MIGRÄNEPATIENTIN DAZU GANZ SRARK ARTHROSE AM SAKRALGELENK:ARBEITEN FÄLLT SCHWER KONZENTRATION AUCH DAHER MÖCHTE ICH FRAGEN OB MIR EINE TEIL ERWERBSMINDERUNGSRENTE ZUSTEHT UND WIE VIEL MUSS MEIN VERDIENST SEIN DIESES GELD ZU ERHALTEN

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Gottschiling,

      es ist gut möglich, dass du mit deinen gesundheitlichen Problemen zumindest eine halbe Erwerbsminderungsrente bekommst. Das muss ein Arzt konkret feststellen. Voraussetzungen dafür sind auch, dass du vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre versichert warst und dass du in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hast. Wie hoch dein Verdienst war, wirkt sich nur auf die Höhe der Rente aus. Aber nicht darauf, ob du die Rente bekommst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  39. Bille sagt

    Hallo Dr Peiker, ich bekomme seit 2001 eine Teil-Erwerbsunfähikeitrente unbefristet und habe immer noch 5 Stunden am Tag gearbeitet an 5 Tagen/Woche. im Dez 17 wurde ein Antrag auf volle Erwerbsunfähigkeit gestellt (Dieser wurde irrtümlich auf Verlängerung und dann korrigiert auf volle Erwerbsunfähigkeit.kaut telefonischer Auskunft wurde mir mitgeteilt, dass ich wohl die volle Rente bekomme allerdings dann nur auf Zeit. Ich hoffe nicht ein Eigentor geschossen zu haben von der unbefristeten Teilerwersbunfähigkeit auf die befristet Vollerwerbsunfähikeit. Könnte ich evtl. den Antrag widerrufen? MFG Sibylle

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Bille,

      wenn dir eine unbefristete Teilrente tatsächlich lieber ist als eine befristete Vollrente, dann müsste es möglich sein, den Antrag zurückzuziehen. Frage hierzu bei deiner Rentenversicherung nach.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  40. CK sagt

    Liebes Beratungsteam
    Als MS Kranke mit einem GB von 50% denke ich darüber nach in die teilerwerbsrente zu kommen. Ich habe die Berechnungen grob verstanden, jetzt stellt sich mir allerdings die Frage, wenn ich auf 28 Stunden in meinem bisherigen Job weiter Arbeite und entsprechendes Gehalt beziehe funktioniert das trotzdem mit dem Viertel oder wird mir da anteilmäßig je nach Verdienst etwas abgezogen ?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo CK,

      wenn du eine Erwerbsminderungsrente bekommst, kannst du nur bis zu einer bestimmten Höhe etwas hinzuverdienen, ohne das es der Rente angerechnet wird. Die Höhe dieser Hinzuverdienstgrenze ist von Person zu Person unterschiedlich. Hier müsstest du bei der Rentenversicherung nachfragen, wo genau deine persönliche Hinzuverdienstgrenze liegt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

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