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4 Fakten zum Invali­ditäts­grad

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Der Invali­ditäts­grad spielt dann eine Rolle, wenn du nach einem Un­fall von deiner pri­vaten Unfall­ver­siche­rung Geld bekommen möchtest. Er beschreibt nämlich, wie stark dein Körper genau einge­schränkt ist. Welchen Invali­ditäts­grad bringt eine dauer­hafte Ver­let­zung an der Wirbel­säule oder am Bein mit sich? Und wie wirkt sich der Invali­ditäts­grad auf die Zahlung deiner Ver­siche­rung aus? Wir liefern dir hier vier Fakten zu diesem wichtigen Wert.

Das musst du wissen:
  • Der Invali­ditäts­grad drückt deine körperliche Beein­trächt­igung in Prozent aus und hängt davon ab, welche Körper­teile wie stark einge­schränkt sind.
  • Je höher der Invali­ditäts­grad ist, desto mehr Geld bekommst du von deiner Unfall­ver­siche­rung, nachdem du bei einem Unfall dauer­hafte Ver­letz­ungen davon­getragen hast.
  • Hast du einen Vertrag mit Progres­sion, so bekommst du bei einem hohen Invali­ditäts­grad mehr Geld als bei einer Ver­siche­rung ohne Progression.

1. Der Invali­ditäts­grad drückt aus, wie stark du körper­lich einge­schränkt bist.

Was bedeutet “Invali­dität” genau, vor allem dann, wenn es um die Unfall­ver­siche­rung geht? Das erfährst du in den Allgemeinen Unfall­ver­siche­rungs­bedi­ngungen (AUB) 2014 vom Gesamt­verband der Deutschen Ver­siche­rungs­wirt­schaft e.V. (GDV). Dabei handelt es sich um Muster­bedin­gungen, welche für die einzelnen Ver­siche­rungs­gesell­schaften zwar nicht verbind­lich sind, jedoch zumeist in ihren Grund­zügen übernommen werden. Unter Punkt 2.1.1.1 findest du in den AUB für Invali­dität die folgende Definition:

[…] Eine Invali­dität liegt vor, wenn unfall­bedingt die körper­liche oder geistige Leis­tungs­fähig­keit dauer­haft beein­trächtigt ist.

Dauer­haft ist eine Beein­trächti­gung, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.

Bei einem Knochen­bruch bekommst du von der Ver­siche­rung demnach kein Geld, weil dieser nach einer gewissen Zeit wieder verheilt. Nur wenn du blei­bende Schäden davon­getragen hast, zahlt dir eine private Unfall­versiche­rung ihre Leistung aus. Der Invali­ditäts­grad drückt dabei in Prozent aus, wie stark dein Körper insgesamt beein­trächtigt ist. Um den Invali­ditäts­grad fest­stellen zu lassen, musst du deinen Arzt aufsuchen, welcher deine Ver­letzungen gegenüber der Ver­siche­rung bestätigen muss.

2. Wie hoch der Invali­ditäts­grad ist, hängt von den betroffenen Körper­teilen ab.

Bei einem Unfall kannst du dir ganz unter­schied­liche Verletz­ungen zuziehen. Hast du bei­spiels­weise einen kleinen Zeh verloren, schränkt dich dieser Verlust weniger ein als wenn dein ganzer Arm gelähmt ist. Mit anderen Worten: Deine Invali­dität ist unter­schied­lich stark. Doch wie wird der Grad der Invali­dität durch die Unfall­ver­siche­rung genau bestimmt?

  1. Meistens bestimmt bei der Unfall­ver­siche­rung die Glieder­taxe den Invali­ditäts­grad. Diese Taxe ist ein Prozent­satz, der besagt, wie stark sich die Verletz­ung eines Körper­teils auf den gesamten Invali­ditäts­grad auswirkt. Kannst du dein Bein unterhalb vom Knie gar nicht mehr bewegen, hast du einen Invali­ditäts­grad von 50 Prozent, weil in diesem Fall die Glieder­taxe 50 Prozent beträgt. Kannst du einen ganzen Arm nicht mehr bewegen, so bist du zu 70 Prozent einge­schränkt.
  2. Wenn Glied­maßen nur teil­weise beein­trächtigt sind, so fließt nur ein Teil der Glieder­taxe in den Invali­ditäts­grad ein. Wenn ein Fuß eine Glieder­taxe von 40 Prozent hat, du ihn jedoch noch zur Hälfte bewegen kannst, hast du einen Invali­ditäts­grad von 20 Prozent.
  3. Sind mehrere Körper­teile betroffen, so kannst du den gesamten Invali­ditäts­grad berechnen, indem du die Ein­schrän­kungen der einzelnen Körper­teile zusammen zählst. Ein zur Hälfte ein­ge­schränkter Arm (Gliedertaxe: 70%) und ein voll­ständig gelähmter Fuß (Glieder­taxe: 40%) ergeben also einen Invali­ditäts­grad von insgesamt 75 Prozent (50% x 70% + 100% x 40% = 75%).
  4. Aller­dings ist nicht allen Körper­teilen in den allge­meinen Ver­siche­rungs­bedin­gungen der einzelnen Anbieter eine Glieder­taxe zuge­ordnet. Bei­spiels­weise wird der Invali­ditäts­grad bei ver­letzter Wirbel­säule häufig nicht mit einer bestimmten Glieder­taxe bestimmt, sondern dadurch, wie stark die Leis­tungs­fähig­keit des Körpers durch die Ver­letzung insgesamt einge­schränkt ist.

Möchtest du für ver­schie­dene Körper­teile die Glieder­taxe und damit den maximal möglichen Invali­ditäts­grad vergleichen, musst du einen Blick in die allge­meinen Ver­siche­rungs­bedin­gungen werfen. Hier siehst du nicht nur, dass bei Bein­verletz­ungen der Invali­ditäts­grad unter­schied­lich hoch sein kann, je nachdem, bis zu welcher Höhe das Bein beein­trächtigt ist, sondern auch, wie hoch einzelne Sinne wie der Sehsinn oder das Gehör einge­stuft werden.

Du siehst: Wie viel Geld du tat­säch­lich von einer Unfall­ver­siche­rung kriegst, hängt davon ab, wie stark dein Körper nach einem Unfall einge­schränkt ist. Bei einer Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung (BU) hin­gegen be­kommst du die volle, verein­barte Rente, wenn du deinen Beruf nicht mehr aus­üben kannst – unab­hängig davon, wie stark du beein­trächtigt bist. Die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job zahlt dir auch dann jeden Monat Geld aus, wenn du nach einem Unfall berufs­unfähig bist.

3. Je höher der Invali­ditäts­grad, desto mehr zahlt die Unfall­versiche­rung.

Wieviel Geld bekommst du nun insgesamt von der Unfall­ver­siche­rung, wenn du dauerhaft (also länger als drei Jahre) mit einem bestimmten Invali­ditäts­grad leben musst? Wenn du eine eigen­ständige Unfall­ver­siche­rung abschließt – oder eine ent­spre­chende Zusatz­versiche­rung – vereinbarst du dabei einen bestimmten Geld­betrag, der als Ver­siche­rungs­summe oder auch Grund­summe bezeichnet wird. Welchen Anteil dieser Summe du im Unfall erhältst, hängt vom Grad der Invali­dität ab. Bei einem Invali­ditäts­grad von 50 Prozent erhältst du 50 Prozent der vereinbarten Ver­siche­rungs­summe und bei 100 Prozent die volle Summe. Das Geld, das du letzt­endlich erhältst, wird auch als Invali­ditäts­leistung bezeichnet. Du findest ein paar Rechen­bei­spiele zum Invali­ditäts­grad in dieser Tabelle:

Invali­ditäts­leistung in Ab­hängig­keit von Ver­siche­rungs­summe und Invali­ditäts­grad

Ver­siche­rungs­summe Invali­ditäts­grad 25% Invali­ditäts­grad 50% Invali­ditäts­grad 75%
120.000 € 30.000 € 60.000 € 90.000 €
200.000 € 50.000 € 100.000 € 150.000 €
280.000 € 70.000 € 140.000 € 210.000 €

Diese Werte gelten jedoch nur für Ver­siche­rungen, die keine Pro­gre­ssion im Vertrag veran­kert haben. Wie die Progres­sion funktioniert, erfährst du im nächsten Abschnitt.

4. Mit einer Progres­sion erhältst du bei hohem Invali­ditäts­grad noch mehr Geld.

Es gibt Ver­siche­rungs­verträge, bei denen du deutlich mehr Geld erhältst als einen Anteil deiner Ver­siche­rungs­summe, der deinem Invali­ditäts­grad entspricht. Solche Ver­träge bein­halten eine soge­nannte Progres­sion. Wenn du eine Ver­siche­rung mit Pro­gres­sion hast, dann bekommst du bei hohem Invali­ditäts­grad einen höheren Anteil von der Ver­siche­rungs­summe als bei einem Vertrag ohne Pro­gres­sion. Ein Pro­gres­sions­satz von 350 Prozent bedeutet, dass du bei einem Invali­ditäts­grad von 100 Prozent nicht etwa 100 Prozent der Ver­siche­rungs­summe, sondern ganze 350 Prozent von ihr erhältst. Eine Ver­siche­rung mit Pro­gres­sion ist allerdings weniger günstig als ein Vertrag ohne.

Doch Achtung! Es gibt bessere und schlechtere Pro­gres­sionen auf dem Markt, bei denen die Leis­tung der Ver­siche­rung unter­schiedlich stark ansteigt. Hast du einen Pro­gressions­satz von 350 Prozent vereinbart, kann eine Ver­siche­rung bei einem Invali­ditäts­grad von 50 Prozent ganze 100 Prozent der Ver­siche­rungs­summe bezahlen. Eine andere hingegen bezahlt dir dann jedoch nur 75 Prozent der Ver­siche­rungs­summe, obwohl beide Ver­siche­rungen bei 100 Prozent Invali­dität 350 Prozent der Summe aus­zahlen würden. Von daher solltest du genau prüfen, welche Form die Pro­gressions­kurve der ver­schie­denen Anbieter hat. Dabei kann dir auch ein erfahrener Ver­siche­rungs­makler helfen.

Häufige Fragen

  • Was ist der Invali­ditäts­grad?

    Bei der Unfall­ver­siche­rung ist die Invali­dität von zentraler Bedeu­tung, also das Ausmaß, in dem dein Körper nach einem Unfall dauerhaft einge­schränkt ist. Dies wird durch den Invali­ditäts­grad in Prozent ausge­drückt. Je höher der Invali­ditäts­grad ist, desto mehr Geld erhältst du von deiner Ver­siche­rung ausge­zahlt.
  • Wer stellt den Invali­ditäts­grad fest?

    Möchtest du nach einem Unfall den Grad der Invali­dität fest­stellen lassen, um von deiner Ver­siche­rung Geld zu erhalten, musst du dich an einen Arzt wenden. Denn nur ein profes­sioneller Medi­ziner kann den Invali­ditäts­grad fest­stellen und ihn der Ver­siche­rung gegenüber bestätigen.
  • Wie wird der Invali­ditäts­grad ermittelt?

    Den Invali­ditäts­grad berechnen kannst du, indem du die Glieder­taxe des betroffenen Körper­teils mit dem Ausmaß multi­plizierst, in dem dieses eingeschränkt ist. Ein Bein hat eine Glieder­taxe von 50 Prozent. Kannst du dieses nur noch zur Hälfte be­wegen, macht dies einen Invali­ditäts­grad von 25 Prozent aus. Bei manchen Ver­siche­rungen wirst du bei bestimmten Verlet­zungen mit einem höheren Invali­ditäts­grad eingestuft, weil diese eine verbes­serte – also höhere – Glieder­taxe beinhalten. Solche Verträge bringen jedoch höhere Kosten mit sich.
  • Wie­viel Invali­dität gibt es nach einem Kreuz­band­riss?

    Für den Invali­ditäts­grad nach einem Kreuz­band­riss lässt sich keine all­gemein­gültige Angabe machen, eine spezielle Glieder­taxe und damit einen Invali­ditäts­grad für das Knie gibt es nicht. Die Invali­ditäts­leistung hängt in diesem Fall davon ab, wie lange die Beein­trächti­gung besteht und wie stark das Bein insgesamt einge­schränkt ist durch den Kreuz­band­riss.
  • Wie finde ich eine geeig­nete Unfall­versiche­rung?

    Suchst du eine Unfall­versiche­rung, kannst du mehrere Tests lesen, bei denen verschiedene Anbieter einem Preis­vergleich unterzogen wurden. Die Zeit­schrift Finanz­test der Stiftung Waren­test, aber auch das Analyse­haus Franke und Bornberg können dir eine erste Orien­tierung ver­schaffen. Even­tuell ist es jedoch sinn­voller für dich, wenn du eine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung abschließt. Sie zahlt dir immer dann Geld aus, wenn du deiner Arbeit länger nicht mehr nach­gehen kannst, ganz egal, ob ein Unfall oder eine Krank­heit daran schuld ist.
17 Kommentare
  1. Fabian sagt

    Ich habe seit drei Jahren eine private UV. Mit Progression. Zuerst habe ich mir vor über einem Jahr das linke vordere Kreuzband gerissen. Es gab eine Bestätigung des Operateurs über 10 % Invalidität. Danach schicke mich die Versicherung zum Gutachter. Diese will im Frühjahr erneut begutachten bevor er entscheidet. Zwischenzeitlich habe ich mir bei einem Arbeitsunfall das andere vordere Kreuzband fast komplett durchgerissen. Wieder Meldung an UV. Mein Spezialist bescheinigte mir 13 %. Termin für Gutachter der Versicherung ist in zwei Wochen. Ich arbeite auf dem Bau, ich bin körperlich massiv eingeschränkt. Und die UV hält mich hin.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Fabian,

      in diesem Fall wünsche ich dir, dass der Gutachter der Versicherung deine Invalidität angemessen einstufen wird und dass du bald die Versicherungsleistung erhalten wirst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  2. Eva sagt

    Hallo!
    Tochter hat sich im Turnunterricht eine Wirbel – Fraktur des 1,2 und 4 Brustwirbels zugezogen. Der erste Brustwirbel bleibt ein Lebenlang 15 % Schief. Ist das auch eine Invalidität? Bitte um Info! Haben nehmlich eine private Unfallversicherung und weis jetzt nicht ob dieser schiefe Wirbel unter Invalidität fällt?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Eva,

      für die Wirbelsäule steht in den Versicherungsbedingungen einer Unfallversicherung normalerweise keine eigene Gliedertaxe drin. Um den Invaliditätsgrad von deiner Tochter zu bestimmen, muss ein Arzt feststellen, wie stark deine Tochter durch diese Verletzung insgesamt eingeschränkt ist. Dieser Invaliditätsgrad entscheidet darüber, wie viel Geld deine Tochter von der Unfallversicherung bekommt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  3. Mario S. sagt

    Hallo, habe viel recherchiert und viele widersprüchliche Aussagen und Urteile gelesen.
    Mein Fall :
    Offener Bruch des Schien-Wadenbeins im Bereich Sprunggelenk, mit Infektion und Fixateur, da die Dauer der Behandlung mehrere Monate betrug, soll das gebrochene Sprunggelenk versteift werden, da, nach Abheilung Wunde und Infektion ca 4 -5 Monate, das gebrochene Sprunggelenk durch die nicht Bewegung verklebt sei.
    Zählt das dann auch als Invalidität von 40%, wie vom BGH entschieden oder kann die Versicherung dies herabstufen oder sogar ganz ablehnen?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Mario,

      wenn der BGH entschieden hat, dass diese Einschränkung einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent entspricht, dann ist es wahrscheinlich, dass die Versicherung dies genauso sieht. Kleinere Abweichungen sind hiervon jedoch möglich.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  4. Chrissi sagt

    Hallo Zusammen, mein Lebenspartner hat sich um August beim Fussball eine Weber C Fraktur im Wadenbein zugezogen, 6 Wochen später kam noch eine 2 stufige Thrombose hinzu.
    Er wird sein Bein nie wieder voll belasten können und ist aller Voraussicht nach für immer auf Blutverdünner inkl. Kompressionsstrümpfe angewiesen.
    Meine Frage, besteht die Chance auf einen Invalitditätsgrad und wenn ja welcher Arzt muss das beurteilen?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Chrissi,

      wenn dein Lebenspartner sein Bein nie wieder voll belasten kann, ist es möglich, dass er deshalb einen Invaliditätsgrad erhält. Ein geeigneter Arzt, der so etwas feststellen kann, ist beispielsweise ein Orthopäde.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  5. Klaus K. sagt

    Guten Tag,

    mein Vater hatte eine Unfallversicherung. Vor einem Jahr ist er gestürzt mit der Folge einer Gehirnblutung. Intensivstation, Krankenhaus, Reha. Dann Zuhause mit Pflegedienst usw., dann noch 4 Wochen in einem Pflegeheim, dort ist er leider verstorben. Die Gehirnblutung erkannte die Versicherung als Unfallfolge an und bezahlte hier Krankenhaustagegeld und Schmerzensgeld. Für die auch abgeschlossene Unfallrente verlangt die Versicherung die Feststellung von 50% Invalidität. Ich habe mich etwas eingelesen, es geht aber immer nur um die Gliedertaxe usw. Mein Vater hat aber vor allem seine kognitiven Fähigkeiten verloren.
    Viele Grüße

    Klaus

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Klaus,

      auch bei einer Gehirnblutung kann ein Arzt einen Invaliditätsgrad feststellen, auch wenn dabei keine Gliedertaxe eine Rolle spielt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  6. Johannes sagt

    Guten Tag,
    ich habe mir im rechten Knie das vordere Kreuzband, den Meniskus und das Innenband gerissen!
    Nach etwas über 2 Jahren liegt nun ein Angebot der UV auf dem Tisch, dass 1/10 Invalidität angeboten werden, ohne Gutachten. Dabei bezieht sich die UV ausschließlich auf den Kreuzbandriss und Meniskus und Innenband sind nicht aufgeführt!
    Mein Knie ist seitlich instabil, obwohl ich regelmäßig Muskelaufbau im Fitnessstudio mache…
    Die Streckung dagegen ist sehr gut.
    Wie kann ich klären, ob ich das Angebot annehmen soll, oder ob ein Gutachten besser ist?
    Danke für die Rückmeldung

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Johannes,

      bei Einschränkungen des Knies ist es durchaus möglich, dass ein höherer Invaliditätsgrad vorliegt als 10 Prozent. Gerade wenn Meniskus und Innenband nicht berücksichtigt wurden, solltest du ein Gutachten machen lassen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  7. Alexander sagt

    Ich hab mir bei einem Unfall die Gelenkflächen eines Fingermittelgelenks derart verletzt dass mir der UVR einen Beeinträchtigung von 5/10 zugestanden und entschädigt hat. Zwischenzeitlich habe ich das defekte Gelenk durch eine Prothese ersetzen lassen, wovon der UVR noch nichts weis. Aufgrund einer weiterhin bestehenden Beeinträchtigung des Bewegungsablaufes und des Fausschlußes sowie von andauernden Schmerzen, denke ich daran die Invalitität neu bemessen zu lassen zum in kürze die 3 Jahres Frist abläuft und eine Verbesserung des Zustandes nicht mehr zu erwarten ist. Ist davon auszugehen, dass ich aufgrund der künstlichen Gelenkes und der Einschränkungen einen höheren Grad der Invalitität erreiche weil die Schädigung dauerhaft ist oder ist durch eine höhere/bessere passive Beweglichkeit des Fingergliedes eher mit einer Reduzierung des Invaliditätsgrades verbunden mit einer Rückforderung der Versicherungsleistung zu rechnen?

    Über Ihre Einschätzung und ein Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße
    Alexander

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Alexander,

      ohne genaue Informationen ist es leider nicht möglich, dir eine genaue Einschätzung zu geben, ob dein Invaliditätsgrad reduziert wird oder nicht. Es ist jedoch möglich, dass dein Invaliditätsgrad reduziert wird, wenn du deinen Finger mit der Prothese besser bewegen kannst als vorher.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  8. Jana sagt

    Hallo,ich hatte letztes Jahr April einen Unfall mit Schien – Wadenbeinbruch und einem komplexen Trümmerbruch des Tibiakopfes. Auch nach knapp einem Jahr später trotz Reha und 10 monatiger Physio lässt sich das Kniegelenk nur bis maximal 50 Grad beugen. Eine Knie TP kommt auf Grund meines noch relativ jungen Alters trotz der erheblichen Bewegungseinschrànkung nicht in Betracht. Wie viel Prozent Invalidität wären das ihrer Meinung? Danke für eine Info….

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Jana,

      wenn du dein Knie nur halb so weit beugen kannst wie in gesundem Zustand, ist ein Invaliditätsgrad von bis zu 30 Prozent wahrscheinlich. Der Invaliditätsgrad in deinem konkreten Fall muss jedoch von einem Arzt bestimmt werden.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

      1. Franz sagt

        Hallo, ich habe mir durch einen Fahrrad Sturz das rechte Handgelenk gebrochen und wurde operiert.
        Nach einem Jahr wurde die Platte, die bei der OP eingesetzt worden ist, entfernt, da ich dauerhaft leichte Schmerzen und schon bei geringer Belastung starke Schmerzen im Handgelenk und Unterarm hatte. Leider sind die Schmerzen geblieben. Heben und tragen sind mit der rechten Hand Auch der Bewegungsräder der Hand ist eingeschränkt. Ich bin übrigens Rechtshänder.
        Die Versicherung bezieht zwar den Unterarm mit ein (Invalidität 70%) bestimmt aber meine tatsächliche Invalidität mit 10% . Ist das realistisch?

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