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Nach­ver­siche­rungs­garantie – so er­höhst du deinen Ver­siche­rungs­schutz

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Eine Nach­ver­siche­rungs­garan­tie gehört bei man­chen An­bie­tern zur Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung (BU) dazu. Sie er­mög­licht es dir, später bei be­stimmten Ereig­nissen deinen Ver­siche­rungs­schutz zu er­höhen – ohne noch einmal die Gesund­heits­fragen zu beant­worten. Du soll­test auf jeden Fall eine BU mit dieser Option ab­schließen – denn dein finan­zieller Bedarf wird später steigen. Hier er­fährst du, wie die Nach­ver­siche­rungs­garantie bei der BU genau funk­tioniert.

Was bedeu­tet die Nach­ver­siche­rungs­garantie bei der BU?

Wenn du deine BU beantragst, kannst du die Höhe der Berufs­unfähig­keits­rente fest­legen. Das ist das Geld, das du be­kommst, wenn du deiner Arbeit nicht mehr nach­gehen kannst. Du soll­test die Höhe der BU-Rente so fest­legen, dass du deinen bis­herigen Lebens­stil finan­zieren kannst, wenn dein Ein­kommen weg­fällt. Wenn du noch jung bist, genügt dir dafür viel­leicht eine niedrige Rente.

Doch was ist später? Sehr wahr­schein­lich wird dein Bedarf steigen und du hättest gerne eine höhere BU-Rente als ur­sprüng­lich ver­ein­bart. Dies ist bei­spiels­weise in folgenden Situa­tionen der Fall:

  • Du hast deine BU schon als Student abge­schlossen und dabei eine niedrige Rente verein­bart, um Geld zu sparen. Nun jedoch hast du deinen ersten rich­tigen Job und möch­test deinen Schutz erwei­tern.
  • In zehn, zwanzig Jahren hast du ein höheres Gehalt als heute. Dann wird dir umso mehr Geld fehlen, wenn du berufs­unfähig wirst.
  • Du baust ein Haus und be­kommst Kinder. In dieser Situa­tion wird die niedrige BU-Rente von damals sicher nicht mehr genü­gen, um all deine Ausga­ben zu finan­zieren.

Dies sind nur drei Bei­spiele, warum eine Er­höhung des Ver­siche­rungs­schutzes für dich inter­essant werden kann. Normaler­weise musst du dann die Gesund­heits­fragen vom Antrag noch einmal beant­worten. Schließ­lich stellt es für eine Ver­siche­rung ein höheres Risiko dar, wenn sie dir im Ernst­fall mehr Geld auszahlt. Hast du in der Zwischen­zeit eine Vor­erkran­kung be­kommen, hast du also ein Problem. Ein Glück, dass es die Nach­ver­siche­rungs­garantie gibt – mit ihr kannst du zu be­stimmten An­lässen deinen Ver­siche­rungs­schutz auch später noch er­höhen. Und zwar, ganz ohne noch einmal die Gesund­heits­fragen zu beant­worten.

Gibt es noch andere Mög­lich­keiten, deinen Ver­siche­rungs­schutz zu erhöhen, ohne noch einmal die Gesund­heits­fragen zu beant­worten? Ja, die gibt es! Wenn deine BU eine Beitrags­dynamik enthält, dann erhöht sich dein Beitrag auto­matisch jedes Jahr um einen be­stimmten Prozent­satz. Das sind meist ein bis drei Prozent. Dabei steigt auch deine verein­barte BU-Rente. So wird die Infla­tion aus­gleichen.

Nach­ver­siche­rungs­garantie bei Get­surance Job

Die inno­vative Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job gibt dir nicht nur die Mög­lich­keit, deine BU in weni­gen Minuten kom­plett online zu bean­tragen. Sie bietet dir auch eine ganze Palette von Nach­ver­siche­rungs­garantien, mit denen du deinen Schutz später ganz bequem er­höhen kannst. Bei folgenden Ereignissen kannst du deine BU-Rente erhöhen, ohne dass du noch einmal die Gesund­heits­fragen beant­worten musst:

  • Heirat bzw. Regis­trierung nach dem Lebens­partner­schafts­gesetz (LPartG)
  • Geburt oder Adop­tion eines Kindes
  • rechts­kräftige Schei­dung oder Auf­hebung der Lebens­partner­schaft
  • Auf­nahme einer Finan­zierung für frei­beruf­liche oder selbst­ständige Tätig­keit
    (in Höhe von min­des­tens 50.000 Euro)
  • Erwerb von Eigen­tum an einer Immo­bilie zu eigenen Wohn­zwecken
  • Ab­schluss einer beruf­lichen Quali­fikation (bspw. Aus­bildung oder Studium)
  • erst­malige Auf­nahme einer selbst­ständigen Tätig­keit
  • Weg­fall der Ver­siche­rungs­pflicht in einem berufs­stän­dischen Ver­sorgungs­werk
  • Weg­fall oder Kür­zung einer berufs­ständi­schen oder betrieb­lichen Alters­verso­rgung
  • nach­haltiger Stei­gerung des Brutto­jahres­ein­kommens bei nicht selbst­ständigen Ver­sicherten um min­destens 10% im Ver­gleich zum Vor­jahres­ein­kommen
  • Tod des Ehe­partners oder einge­tragenen Lebens­partners
  • Erhalt einer Leis­tung aus der gesetz­lichen Pflege­ver­siche­rung auf­grund Pflege­bedürftig­keit des Ehe­partners oder einge­tragenen Lebens­partners
  • sowie zum fünf­ten Jahres­tag des Ver­siche­rungs­beginns

Weitere In­forma­tionen zur Nach­ver­siche­rungs­garantie von Get­surance Job kannst du den „Allge­meinen Bedin­gungen für die BU in den Vari­anten ‚Job Comfort‘ und ‚Job Premium'“ § 7 (Version: 1.9.2017) sowie „Bedin­gungen für die Unfall-Berufs­unfähig­keits­zusatz­ver­siche­rung ‚Job Start'“ § 7 (Version: 1.10.2017) ent­nehmen.

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