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Steuererklärung: Welche Versiche­rungen du absetzen kannst

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Wenn du deine Versicherungen beim Finanzamt geltend machst, erhältst du oft bares Geld zurück. Doch welche Versicherungen lassen sich überhaupt absetzen? Wo du deine Versicherungen in der Ein­kommen­steuer­erklärung einträgst und wie hoch dein Steuervorteil wirklich ist, beant­worten wir dir in diesem Artikel.

Das musst du wissen:
  • Versicherungen zur Gesundheits­vorsorge und zur Ein­kommens­absicherung kannst du als Vorsorge­aufwen­dungen absetzen. Dazu zählen z.B. Kranken­versicherung, Haftpflicht-, Unfall-, Berufs­unfähig­keits- und Renten­versiche­rung.
  • Beruflich bedingte Versicherungen wie Arbeits­rechtsschutz-, Berufs­haftpflicht- oder Dienst­haftpflicht­versicherung machst du als Werbungs­kosten in deiner Steuer­erklärung geltend.
  • Steuerlich nicht absetzbar sind reine Sach­versicherungen wie Hausrat­versicherung, Kfz-Kaskoschutz, Gebäude-, Fahrrad- oder Reisegepäck­versicherung.

Versicherungen sind nicht nur wichtig, sondern können dir auch helfen, Geld vom Finanzamt zurück zu erhalten. Absetzbare Versicherungsbeiträge mindern nämlich dein zu versteuerndes Einkommen. Wie hoch dein finanzieller Vorteil ausfällt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab, der mit dem Einkommen steigt. Faustregel: Je höher dein Steuersatz und je mehr du ab­setzen kannst, um so größer ist deine Steuerersparnis!

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Hier findest du in alphabetischer Reihenfolge die wichtigsten Ver­siche­rungen und ihre steuerlichen Absetz­möglich­keiten:

1) Basisrente

Wenn du eine Basisrente (auch: Rürup-Rentenversicherung) abgeschlossen hast, kannst du die Beiträge nach dem Alters­einkünfte­gesetz zu einem jährlich wachsenden Anteil steuerlich als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Absetzbar sind zurzeit 94% des Jahresbeitrags (Stand 2022). Dieser Prozent­satz steigt mit jedem Jahr um 2%, bis die Basisrente im Jahr 2025 zu 100% absetzbar ist – maximal bis zu einem Höchstbetrag von 25.639 Euro für Ledige bzw. 51.278 Euro für Verheiratete.

Beispiel: Simon zahlt als beruflich Selbst­ständiger 150 Euro im Monat in seine Basisrente ein. Das Finanzamt erkennt 94% des Jahresbeitrags an, das sind 1.692 Euro pro Jahr. Bei einem persönlichen Steuersatz von 25 % spart Simon somit 396 Euro Einkommen­steuer – er erhält praktisch einen Zuschuss vom Staat zu seiner Alters­vorsorge.

Praxis-Tipp: Den Jahresbeitrag zu deiner Basisrente entnimmst du der Beitrags­beschei­nigung des Versicherers und gibst ihn in Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand an.

2) Berufs­haft­pflicht­versiche­rung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für viele Freiberufler unerlässlich, zum Beispiel für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Hebammen oder IT-Dienstleister.

  • Als Selbst­ständige:r kannst du die Beiträge zu deiner Berufs­haft­pflicht­versicherung als Betriebsausgaben in deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung absetzen. Dadurch mindert sich dein steuerpflichtiger Gewinn.
  • Wenn du angestellt arbeitest, zum Beispiel als Anwalt, Architekt oder Bauingenieur, kannst du die Kosten deiner Berufs­haft­pflicht­versiche­rung in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Gib in diesem Fall den Jahresbeitrag ab Zeile 46 der Anlage N an.

3) Berufs­unfähig­keits­versiche­rung

In welcher Höhe du eine Berufs­unfähig­keits­versicherung (BU) von der Steuer absetzen kannst, hängt davon ab, ob es sich um einen eigenständigen Vertrag handelt oder um eine BU-Zusatz­versiche­rung in Kombination mit einer Rürup-Rente.

  • Die Beiträge zu einer eigenständigen Berufs­unfähig­keits­versiche­rung zählen steuerlich zu den Vor­sorge­auf­wendungen. Du kannst sie in Zeile 49 der Anlage Vorsorge­aufwand eintragen.
  • Falls du deinen Berufs­unfähigkeits­schutz als Zusatz­versiche­rung zu einer Basisrente abgeschlossen hast, trägst du den gesamten Beitrag für den Kombivertrag in Zeile 7 der Anlage Vorsorge­aufwand ein.

Mein Tipp: Weitere Informationen zum Thema BU und Steuer findest du in meinem Beitrag “Die Berufs­unfähig­keits­versiche­rung in der Steuer­erklärung absetzen”.

Falls du noch keine Berufs­­unfähig­­keits­­versiche­­rung haben solltest, empfehle ich dir, dich einmal mit dem Thema aus­­einander­­zusetzen. Die BU gehört nämlich zu den wichtigsten Ver­­siche­rungen überhaupt. Sie ersetzt dein Einkommen, wenn du wegen einer Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst. Eine günstige Variante ist die Berufs­unfähig­keits­versiche­rung Getsurance Job. Erfahre mehr zu den Liestungen.

4) Haftpflicht­versicherung

Mit Haft­pflicht­versicherungen sorgst du dafür, dass von dir geschädigte Personen zuverlässig finanziell entschädigt werden. Der Gesetzgeber belohnt das und berücksichtigt deine Beiträge zu jeder Haft­pflicht­versicherung für den privaten Lebensbereich in der Steuer­erklärung als Vor­sorge­aufwen­dungen. Absetzbar sind Beiträge zu Haft­pflicht­policen wie:

  • Privathaftpflicht
  • Kfz-Haftpflicht
  • Hundehaftpflicht
  • Pferdehaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Gewässerschaden-Haftpflicht für Öltankbesitzer
  • Bootshaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht

Eine Haftpflichtversicherung ist in der Regel also steuerlich absetzbar. Deine Beiträge zu Haftpflichtpolicen kannst du zusammenrechnen und in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand in deiner Steuer­erklärung angeben.

5) Kapital-Lebens­versiche­rung

Die Beiträge zu einer Kapital-Lebens­versiche­rung kannst du nur dann als Vorsorge­aufwendungen von der Steuer absetzen, wenn der Ver­sicherungs­vertrag vor dem 1. Januar 2005 geschlossen wurde. Gib in diesem Fall den Jahresbeitrag in Zeile 51 der Anlage Vorsorge­aufwand ein.
Ab 2005 abgeschlossene Kapital-Lebens­versiche­rungen sind nicht mehr steuerlich absetzbar. Im Gegenzug wird aber die spätere Auszahlung der Kapitals nur sehr gering besteuert, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren,
  • die Ablaufleistung wird in einem Betrag ausgezahlt,
  • die Auszahlung erfolgt nach Vollendung des 60. Lebensjahrs (für Neuverträge seit 2012 nach Vollendung des 62. Lebensjahrs),
  • der Todesfallschutz beträgt mindestens 50 Prozent der Beitragssumme.

6) Kfz-Versicherung

Steuerlich absetzen kannst du den Beitragsanteil, der auf die Kfz-Haftpflichtversicherung entfällt. Ebenfalls absetzbar ist der Anteil für eine Personen-Unfallversicherung, sofern du diesen Baustein in deiner Kfz-Police abgeschlossen hast. Gib diese Kosten in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand (Unfall- und Haft­pflicht­versiche­rungen) an.

Achtung: Nicht steuerlich absetzbar ist der Beitragsanteil für den Teil- oder Vollkaskoschutz.
  • Kilometer­pauschale für den Weg zur Arbeit

    Du bist Arbeitnehmer? Dann kannst du auch die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend machen. Trage ab Zeile 31 in der Anlage N ein, an wie viel Arbeitstagen im Jahr du die angegebene Strecke zur Arbeits­stätte zurückgelegt hast. Je Entfernungskilometer erkennt das Finanzamt eine Pauschale von 30 Cent als Werbungskosten an.

  • Geschäfts­fahrzeug: Versicherung ist Betriebs­ausgabe

    Falls du selbstständig bist und ein Auto geschäftlich nutzt, kannst du bei der Steuer­erklärung den gesamten Beitrag zur Kfz-Versicherung einschließlich Haftpflicht, Kasko und Unfallschutz als Betriebsausgabe in deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geltend machen. Dadurch vermindern sich der zu versteuernde Gewinn bzw. deine steuerpflichtigen Einkünfte.

Achtung: Wenn du die Kfz-Versicherung als Selbstständiger bereits als Betriebsausgabe absetzt, kannst du sie nicht mehr als Vorsorge­aufwand geltend machen.

7) Kranken­versicherung

Die Beiträge zu deiner Kranken­versicherung (KV) erkennt das Finanzamt in voller Höhe an, soweit sie das normale Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen absichern („Basis­kranken­versicherung“).
Wenn du als Angestellter gesetzlich kranken­versichert bist, trägst du den von dir finanzierten Arbeitnehmeranteil am Kranken­versicherungs­beitrag in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Falls du zum Beispiel als Selbstständiger zeitweise freiwillig und ohne Anspruch auf Krankengeld gesetzlich versichert warst, gibst du den darauf entfallenden Beitragsanteil in Zeile 12 an. Sofern du einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung abgeschlossen hast, trägst du Rückerstattungen in den Zeilen 14 und 15 ein.

Auch wenn du privat kranken­versichert bist, kannst du die Kosten steuerlich absetzen – sowohl den Beitrag für dich selbst wie auch für deinen Ehe- oder eingetragenen Lebens­partner und für deine Kinder.
Voll absetzbar sind Beiträge zur privaten KV, soweit sie die medizinische Basisversorgung ähnlich einer gesetzlichen Kranken­versiche­rung abdecken. Von deinem Anbieter erhältst du eine Bescheinigung über den Beitragsanteil für diesen Basisschutz. Trage diesen Wert in Zeile 23 der Anlage Vorsorge­aufwand ein.
Beitrags­erstattungen gibst du in Zeile 25 an. Beiträge für Extra­leistungen außerhalb der Basis­kranken­versicherung (z.B. für Einzelzimmer und Chef­arzt­behandlung in der Klinik) machst du in Zeile 27 geltend.

Praxis-Tipp: Die benötigten Zahlen für deine Steuer­erklärung findest du in der Jahres-Lohn­abrechnung vom Arbeitgeber und in der Jahres­abrechnung deines Kranken­versicherers. Parallel werden die Werte automatisch ans Finanzamt gemeldet.

8) Kranken­zusatz­versiche­rung

Krankenzusatzversicherungen ersetzen Kosten, die nicht von den gesetzlichen Kassen getragen werden – zum Beispiel für teuren Zahnersatz, für Brille und Kontaktlinsen oder für Privatleistungen in der Klinik. Auch ein Kranken­haus­tage­geld kannst du absichern.

Über die Basisversorgung hinausgehende Beiträge für solche Leistungsextras einer gesetzlichen Kasse gibst du in Zeile 22 der Anlage Vorsorge­aufwand an. Falls du eine private Kranken­zusatz­versiche­rung besitzt, trägst du den Jahresbeitrag abzüglich Beitrags­rücker­stattungen in Zeile 27 ein.

9) Pflege­versicherung

  • Gesetzliche Pflege­versicherung

    Als Arbeitnehmer bist du gesetzlich pflegeversichert. Den Beitrag tragen dein Arbeitgeber und du je rund zur Hälfte. Den Arbeit­nehmer­anteil kannst du der Jahres-Lohnsteuer­bescheinigung entnehmen. Trage diesen Wert in Zeile 13 der Anlage Vorsorge­aufwand ein.

    Wenn du als Arbeitnehmer oberhalb der so genannten Versicherungspflichtgrenze verdienst, kannst du dich privat kranken- und pflegeversichern. Der Arbeitgeber übernimmt weiterhin rund die Hälfte des Beitrags. In diesem Fall gibst du deinen Arbeit­nehmer­anteil am Pflege­versiche­rungs­beitrag in Zeile 24 an.

  • Pflege-Zusatz­versiche­rung

    Eine Pflege­zusatz­versiche­rung schließt die Lücke zwischen gesetzlicher Pflegeversicherung und tatsächlichem Finanzbedarf im Pflegefall. Falls du eine Pflege­zusatz­versiche­rung besitzt, machst du den Jahres­beitrag abzüglich Beitrags­rücker­stattungen in Zeile 28 der Anlage Vorsorge­aufwand geltend.

10) Reisekranken­versicherung

Auch die Kosten einer Reise­kranken­versiche­rung kannst du als als Vor­sorge­aufwen­dungen geltend machen. Als gesetzlich Kranke­nversicherter setzt du den Beitrag über Zeile 22 der Anlage Vor­sorge­aufwand ab, als Privat­versicherter über die Zeile 27.

Tipp: Wenn du die Reise­kranken­versiche­rung für einen beruflichen Auslands­aufenthalt benötigst, kannst du als Arbeitnehmer den Beitrag in voller Höhe als Werbungskosten ansetzen oder als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, wenn du selbstständig bist.

11) Rechtsschutz­versicherung

Eine Rechts­schutz­versicherung ist anteilig absetzbar, sofern sie den Baustein “Arbeits­rechts­schutz” enthält. Die Kosten für den Arbeits­rechts­schutz kannst du in deiner Steuer­erklärung als Werbungskosten ansetzen.

Im Regelfall ist der Anteil für den Arbeits­rechtsschutz gesondert in der Beitragsrechnung ausgewiesen. Falls nicht, frage einfach beim Rechts­schutz­versicherer an, welcher Teil des Beitrags auf den Arbeits­rechtsschutz entfällt.

Achtung: Weitere Rechtsschutz­bausteine wie Straf­rechts­schutz, Verkehrs­rechts­schutz oder Miet­rechts­schutz lassen sich steuerlich nicht absetzen.

12) Riester-Rente

Als Riester-Sparer erhältst du ohnehin staatliche Zulagen, dein Eigenanteil ist dann nicht zusätzlich absetzbar. Bis zu 2.100 Euro im Jahr an Riester-Beitrag erkennt das Finanzamt allerdings als Sonder­ausgaben an. Wenn du überdurchschnittlich verdienst und einen hohen persönlichen Steuersatz hast, kann sich dieser Sonder­ausgaben­abzug mehr lohnen als die staatlichen Zulagen. Mehr zu diesem Thema erfährst du auch in unserem Artikel „Riester-Rente: Zulagen oder Steuervorteil?“

Tipp für deine Steuer: Gib deine Riester-Beiträge in der Zeile 4 bis 9 der Anlage AV an. Das Finanzamt prüft dann, ob Zulagen­förderung oder Sonder­ausgaben­abzug dir mehr finanziellen Vorteil bringen und wendet automatisch die günstigere Lösung für dich an.

13) Risiko­lebens­versiche­rung

Beiträge zu einer Risiko­lebens­versiche­rung, die ausschließlich im Todesfall leistet, werden vom Finanzamt steuerlich als Sonder­ausgaben anerkannt. Den Jahresbeitrag zu einer Risiko­lebens­versiche­rung machst du als Beitrags­zahler in Zeile 50 der Anlage Vorsorge­aufwand geltend.

14) Unfall­versicherung

Wenn du eine private Unfall­versicherung besitzt, machst du den Jahresbeitrag in Zeile 50 der Anlage Vorsorge­aufwand steuerlich geltend.
Beiträge zu Unfallversicherungen, die ausschließlich gegen berufliche Unfälle schützen (einschließlich Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte), erkennt das Finanzamt als Werbungskosten an. Trage den Jahresbeitrag unter „weitere Werbungskosten“ ab Zeile 45 der Anlage N ein.

Wichtig: Als Selbstständiger machst du Beiträge zu einer beruflichen Unfallversicherung als Aufwand in deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geltend.

15) Sterbe­geld­versicherung

Die Sterbegeldversicherung ermöglicht eine würdevolle Beisetzung und schützt die Hinter­bliebenen des Versicherten vor unerwartet hohen Kosten.

Sterbegeldversicherungen werden vom Gesetzgeber wie Kapital-Lebens­versiche­rungen behandelt: Die Beiträge sind nur noch steuerlich als Vorsorge­aufwand absetzbar, wenn der Vertrag vor 2005 geschlossen wurde. Den Jahresbeitrag machst du in diesem Fall in Zeile 50 der Anlage Vorsorge­aufwand geltend.

16) Tierhalter-Haft­pflicht­versiche­rung

Du besitzt als Tierbesitzer eine Haftpflichtversicherung für deinen Hund oder für dein Pferd? Dann kannst du die Beiträge wie andere Haft­pflicht­versiche­rungen auch als Sonder­ausgaben in Zeile 50 der Anlage Vorsorge­aufwand steuerlich geltend machen.

Versicherungen absetzen: Wie sinkt meine Steuer­belastung?

Steuerlich absetzbare Beiträge zu Versicherungen mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Wie hoch dein Steuervorteil ausfällt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Faustregel: Je höher dein Steuersatz und je mehr du absetzen kannst, um so größer ist deine Steuer­ersparnis.

Beispiel:

– Katrin ist Krankenschwester und verdient jährlich 36.000 Euro brutto. Als Arbeitnehmerin kann sie maximal 1.900 Euro an Vorsorge­aufwendungen absetzen. Diese Höchstgrenze erreicht sie schon mit ihren jährlichen Beiträgen zu Kranken- und Pflege­versiche­rung von 3.060 Euro, die in voller Höhe steuerlich anerkannt werden. Für ihre Berufshaftpflichtversicherung zahlt sie 240 Euro im Jahr, die sie als Werbungskosten* geltend macht.

– Leonard verdient als Industriekaufmann mit halber Stelle 22.000 Euro im Jahr. Er zahlt jährlich Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge von 1.900 Euro, so dass auch er weitere Vorsorge­versiche­rungen nicht absetzen kann. Die Kosten für seinen Arbeits­rechts­schutz von 110 Euro erkennt das Finanzamt als Werbungskosten an.

– Marie ist Architektin, sie verdient brutto 45.000 Euro im Jahr. Als Selbst­ständige darf sie bis zu 2.800 Euro jährlich als Vorsorge­aufwendungen absetzen. Zusätzlich zu den Kosten ihrer privaten Kranken­versiche­rung von 1.920 Euro kann sie deshalb auch ihre Privathaftpflicht (Jahresbeitrag 60 Euro) und ihre Erwerbs­unfähig­keits­versiche­rung (Jahresbeitrag 820 Euro) geltend machen. Ihre Berufs­haft­pflicht­police (Jahres­beitrag 330 Euro) setzt sie als Werbungs­kosten ab.

* Auch ohne Nachweis erkennt das Finanzamt 1.000 Euro pauschal als Werbungskosten an. Das Geltend­machen von Versiche­rungen als Werbungs­kosten lohnt sich also nur, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten diese Pauschale übersteigen. Das ist aber oft schon der Fall, wenn du einen längeren Arbeitsweg hast, im Steuerjahr aus beruflichen Gründen umgezogen bist oder wenn du ein häusliches Arbeitszimmer absetzen kannst.

Versicherungen Katrin Leonard Marie
– Als Vorsorgeaufwendungen absetzbar (Kranken- und Pflege­versicherung, Berufs­unfähig­keits-, Haftpflicht-, Unfall­versicherung usw.) 3.060 € 1.900 € 2.800 €
– Als Werbungskosten absetzbar (z.B. Arbeits­rechts­schutz, Dienst- und Berufshaft­pflicht) 240 € 110 € 330 €
Absetzbare Versicherungen insgesamt 3.300 € 2.010 € 3.130 €
Persönlicher Steuersatz 21% 14% 24%
Steuervorteil (Absetzbare Versicherungen x persönlicher Steuersatz) 693,00 € 281,40 € 751,20 €


Beispiel: Steuervorteil durch Versicherungsbeiträge (Werte geschätzt)

Die absetzbaren Versicherungen mindern dein steuerpflichtiges Einkommen. Um deinen tatsächlichen finanziellen Vorteil zu ermitteln, multiplizierst du die Summe der absetzbaren Versicherungsbeiträge einfach mit deinem persönlichen Steuersatz.

  • Leonard aus dem Beispiel zahlt 14 % Ein­kommen­steuer und kann Versiche­rungs­beiträge von insgesamt 2.010 Euro absetzen. Sein Steuervorteil beträgt 281,40 Euro (2.010x 14 %).

Deinen persönlichen Steuersatz kannst du mithilfe deines aktuellen Steuer­bescheids berechnen: Nimm die gezahlte Einkommensteuer mal Hundert und teile durch dein steuerpflichtiges Einkommen.

  • Katrin aus dem Beispiel zahlt 7.560 Euro Einkommensteuer bei einem Einkommen von 36.000 Euro. Ihr persönlicher Steuersatz liegt deshalb bei 21 % (7.560 x 100 / 36.000).

Häufige Fragen

  • Wie weise ich dem Finanz­amt meine Versicherungs­beiträge nach?

    Deine Sozialbeiträge (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) werden automatisch an das Finanzamt gemeldet und in deiner “elektronischen Lohnsteuerkarte” erfasst, zusätzliche Nachweise musst du nicht erbringen. Das gilt für auch für deine Beiträge zu einer Basisrente oder zu einer Riester-Vorsorge.
    Private Versicherungen wie Haftpflicht-, Unfall-, Lebens-, Berufs- oder Erwerbs­unfähigkeits­versiche­rung gibst du einfach in der Steuer­erklärung an. Falls das Finanzamt Belege verlangt, legst du Kopien des Versicherungs­vertrags und der jährlichen Beitragsrechnung vor.Wenn du eine laufende Versicherung einmal gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht hast, reicht in den Folgejahren als Beleg ein Nachweis der Zahlungen, zum Beispiel durch Kopien der Kontoauszüge.
  • Wo kann ich Versicher­ungen in meiner Steuer­erklärung eintragen?

    • Die meisten Policen wie zum Beispiel Kranken­versiche­rung, Haftpflicht-, Berufs­unfähig­keits- oder Lebens­versiche­rungen gibst du in der Anlage Vorsorgeaufwand deiner Einkommens­teuer­erklärung an.
    • Beruflich bedingte Versicherungen wie Arbeitsrechtsschutz, Berufshaftpflicht- oder Diensthaft­pflichtver­sicherung machst du als Werbungskosten in der Anlage N geltend.
    • Beiträge zu Riester-Verträgen trägst du in der Anlage AV ein.
  • Wann muss ich meine Steuer­erklärung abgeben?

    Deine Steuer­erklärung für das Steuerjahr 2021 muss bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eintreffen – das geht auch online mithilfe des Elster-Systems. Falls du deine Steuerklärung von einem Steuerberater erstellen lässt, gewährt das Finanzamt eine Fristverlängerung bis zum 31. August 2023.
  • Kann ich auch Versicherungs­beiträge für mein(e) Kind(er) absetzen?

    Wenn du als privat Kranken­versicherter Beiträge für die Kranken- und Pflege­versicherung deines Kindes bzw. deiner Kinder zahlst, kannst du diese Kosten als Vorsorge­aufwendungen absetzen. Trage die Werte in Zeile 40 bis 45 der Anlage Vorsorge­aufwand ein, für kindergeld­berechtigte Kinder ab Zeile 31 der Anlage Kind.
  • Welche Versicher­ungen sind nicht steuerlich absetzbar?

    Als Privatperson kannst du reine Sachversicherungen wie Kfz-Kaskoschutz, Hausratversicherung, Gebäude-, Fahrrad- oder Reisegepäckversicherung nicht steuermindernd geltend machen. Der Grund: Sie dienen weder der persönlichen Vorsorge noch brauchst du sie, um deinen Beruf ausüben zu können.
5 Kommentare
  1. H.-J. Schmeil sagt

    Sehr übersichtlich und schlüssig aufgebaut. Sehr gute Anleitung für das Ausfüllen des Steuerbescheides.
    Leider sind einige Aspekte für Rentner nicht explizit mit herausgearbeitet. Dennoch eine „beruhigend“
    angenehme Grundlage.
    Mit freundlichen Grüßen!

    1. Kathrin Sühlsen sagt

      Hallo Herr Schmeil,

      danke für Ihren Kommentar! Rentner müssen nur dann Steuern bezahlen, wenn ihr Einkommen über einem bestimmten Freibetrag liegt. Bei der Steuererklärung werden für Rentner dann eine Reihe von Besonderheiten interessant, um einen Teil ihres Einkommens von der Steuer absetzen zu können. Dazu gehören beispielsweise der Altersentlastungsbetrag oder der Behindertenpauschbetrag. Auch bestimmte Ausgaben, die im Alter anfallen, lassen sich absetzen, wie beispielsweise eine Haushaltshilfe.

      Viele Grüße
      Kathrin

  2. Holger L. sagt

    Genau danach habe ich gesucht! Sitze gerade an meiner Steuererklärung und war mir nicht so sicher was ich absetzen kann und was nicht.
    Liebe Grüße

  3. Franco sagt

    Sehr Aufschlußreich, leider hat das Finanzamt bei mir und meiner Frau, die Privat Haftpflicht, KFZ Haftpflicht u.s.w nicht berücksichtigt. Mein Fehler das ich die nicht als Sonderausgaben eingegeben habe. Als ich aber mit dem Finanzamt Telefoniert habe, wurde mir gesagt, das meine Frau Ihre 14 KM täglich schon berücksichtigt wurden und deshalb die auf Sie laufenden Versicherungen ohnehin nicht berücksichtigt werden würden. Meine hingegen wurden Berücksichtigt trotz meine 103 KM täglich zur Arbeit. Nun weiß ich nicht ob ich ein Wiederspruch einlegen soll und wie ich ihn Formulieren sollte.
    Gruß
    Franco

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Franco,

      wenn deine Ausgaben für Privathaftpflicht- und Kfz-Haftpflicht nicht berücksichtigt wurden, kannst du einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Dafür hast du jedoch nur einen Monat Zeit, nachdem du diesen erhalten hast. Was du bei so einem Einspruch genau zu beachten hast, kannst du unter anderem auf der Webseite von SmartSteuer lesen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

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