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Erwerbs­unfähig­keit oder Berufs­unfähig­keit – der Unter­schied!

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Für dich als junger Mensch ist der Verlust der Arbeitskraft ein hohes Risiko: Deine monatlichen Kosten laufen weiter, auch wenn du wegen einer Erkrankung oder nach einem schweren Unfall plötzlich kein Geld mehr verdienst. Die mageren Leistungen der gesetzlichen Renten­versicherung reichen zum Leben meist nicht aus. In diesem Beitrag erkläre ich dir den Unter­schied zwischen Erwerbs­unfähig­keit und Berufs­unfähig­keit – außerdem erfährst du, wie du dich gegen diese Gefahren bestmöglich absichern kannst.

Das musst du wissen:
  • Die Unter­schiede zwischen Berufs­unfähig­keit, Erwerbs­unfähig­keit und Erwerbs­minde­rung zu kennen lohnt sich, denn es gibt jeweils andere Voraus­setzungen und Leistungen.
  • Die Erwerbs­minderungs­rente der gesetzlichen Renten­versiche­rung reicht in der Regel nicht aus, um den Lebens­standard halten zu können.
  • Eine private Ab­sicherung muss nicht teuer sein. Je früher du sie abschließt, desto besser.

Begriffserklärung: Berufs­unfähigkeit, Erwerbs­unfähigkeit, Erwerbs­minderung

  • Von Berufsunfähigkeit spricht man, wenn du wegen Gesundheits­problemen nicht mehr in deinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kannst. Beispiel: Du bist Krankenpfleger. Nach einem Bandscheiben­vorfall und mehreren Operationen musst du deinen Job aufgeben, weil du nicht mehr in vorgebeugter Position arbeiten und keine Patienten mehr heben kannst. In anderen Tätigkeiten – zum Beispiel im Büro oder als Empfangskraft – wärst du aber noch einsetzbar. Du bist daher berufsunfähig.
  • Erwerbs­unfähig­keit ist gegeben, wenn du aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr berufstätig sein kannst, auch nicht in einem anderen als dem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf. Beispiel: Du erkrankst am Parkinson-Syndrom. Nach einiger Zeit ist deine Feinmotorik so stark eingeschränkt, dass du überhaupt nicht mehr arbeiten kannst – nicht einmal in einfachen und wenig belastenden Tätigkeiten. Du bist dann erwerbsunfähig.
  • Erwerbsminderung ist ein Begriff aus dem deutschen Rentenrecht. Voll erwerbsgemindert sind Personen, die weniger als drei Stunden täglich in irgendeiner beliebigen Tätigkeit einsetzbar sind. Falls du weniger als sechs, aber noch mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kannst, giltst du als teilweise erwerbs­gemindert. Wer täglich sechs Stunden oder mehr arbeitsfähig ist, ist per Definition nicht erwerbsgemindert.
  • Unterschied_EU_BU_EM
    Wie du siehst, unterscheiden sich die Definitionen erheblich. So ist z.B. der Nachweis einer Berufsunfähigkeit ein ganz anderer als bei einer Erwerbsminderung.

    Der gesetzliche Schutz reicht nicht

    Wenn du als Auszubildender oder Arbeitnehmer gesetzlich renten­versichert bist, bekommst du bei Erwerbs­minderung zwar eine Erwerbs­minderungs­rente (auch bekannt als „Frührente“) – allerdings nur, falls es gar keine Tätigkeit mehr gibt, in der du noch sechs Stunden täglich arbeiten könntest.

    Dein bisheriger Beruf spielt dabei keine Rolle: Selbst als Akademiker darf die gesetzliche Rentenversicherung dich auf einen ganz anderen Job verweisen und die Erwerbsminderungsrente verweigern. Wenn du weniger als sechs, aber mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig bist, hast du lediglich Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Ein Antragsformular für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente findest du bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Das Problem: Die Höhe der gesetzlichen Erwerbs­minderungs­rente hängt von deinem letzten Bruttolohn ab und davon, wie lange du bereits Rentenbeiträge zahlst. Weil du als junger Mensch erst seit kurzem im Berufs­leben stehst, reicht die Erwerbs­minderungs­rente in aller Regel nicht aus, um auch nur die wichtigsten Ausgaben des täglichen Lebens zu decken. Im Ernstfall musst du mit einem drastischem Einkommens­verlust rechnen.
    Beispiel: Die 25jährige Anja verdient als Bürokauffrau 2.800 Euro brutto, sie ist seit sechs Jahren gesetzlich rentenversichert. Wegen einer dauerhaften psychischen Erkrankung verliert sie ihre Stelle, nach Einschätzung der Renten­versiche­rung könnte sie aber noch drei Stunden täglich in einer leichteren Tätigkeit arbeiten. Anja hat Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von rund 490 Euro – davon kann sie nicht einmal ihre monatliche Kaltmiete von 580 Euro decken.

    Weil ihre Erwerbsminderungsrente zum Leben nicht ausreicht, muss die junge Frau einen Antrag auf Bürgergeld-Leistungen stellen. Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt insgesamt 502 Euro, für Miete erstattet die Arbeitsagentur unter Berücksichtigung des Mietniveaus in Anjas Wohnort höchstens 350 Euro, die Heizkosten von 70 Euro im Monat werden übernommen. Anja hat also ins­gesamt einen An­spruch auf 922 Euro. Da sie bereits 490 Euro aus der Erwerbs­minde­rungs­rente kriegt, bekommt sie noch die rest­lichen 339 Euro ihres Regel­bedarfs als Bürgergeld-Leis­tung aus­gezahlt*:

    Regelbedarf 409 Euro
    +Kaltmiete 350 Euro
    +Heizkosten 70 Euro
    = Summe Bedarf 922 Euro
    Erwerbsminderungsrente 490 Euro
    = BürgergeldLeistung 432 Euro

    *Zirka-Werte, Stand 2023

    Achtung: Wenn du der gesetzlichen Rentenversicherung noch keine fünf Jahre angehörst, bekommst du überhaupt keine gesetzliche Erwerbs­minderungsrente. Für Berufseinsteiger und junge Leute ist die private Absicherung deshalb besonders dringend.

    Wie sichere ich mein Risiko am besten ab?

    Gegen den Verlust deiner Arbeitskraft kannst du dich zum Glück finanziell schützen – entweder mit einer Berufs­unfähig­keits­versiche­rung oder Erwerbs­unfähig­keits­versiche­rung. Beide sind als eigenständige Versicherung oder als Zusatz­versiche­rung z.B. zu einem Altersrente-Produkt erhältlich. Vertragspartner sind in beiden Fällen private Versicherungsgesellschaften, die dir im Ernstfall eine fest vereinbarte Monatsrente überweisen. Die Leistung beider Varianten unterscheidet sich allerdings deutlich:

    Private Erwerbs­unfähigkeits­versiche­rung

    Eine Erwerbs­unfähig­keits­versiche­rung zahlt die vereinbarte Rente nur, wenn du zu 100 % erwerbs­unfähig bist und in keinem Beruf mehr arbeiten kannst – also im allerschlimmsten Fall. Das Problem: Falls du „nur“ berufsunfähig wirst, aber keine andere Arbeit findest, die du mit deiner angeschlagenen Gesundheit noch ausüben könntest, leistet eine Erwerbs­unfähig­keits­versiche­rung nicht.

    Private Berufs­unfähig­keits­versiche­rung

    Eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung springt schon dann ein, wenn du im erlernten oder im aktuellen Beruf für voraussichtlich sechs Monate oder länger zu mehr als 50 % berufsunfähig bist – wenn du also weniger als die Hälfte der Arbeits­leistung erbringen kannst, die du in gesundem Zustand leisten könntest.

    Anders als die Erwerbs­unfähig­keits­versiche­rung zahlt die Berufs­unfähig­keits­versiche­rung unabhängig davon, ob du weniger belastende Arbeiten theoretisch noch ausüben könntest oder nicht. So ist dein Einkommen bei gesundheitlichen Einschränkungen in jedem Fall gesichert. Du bleibst frei von finanziellen Sorgen und kannst dich – falls deine Gesundheit es noch zulässt – ohne Zeitdruck beruflich neu orientieren. Die Berufs­unfähig­keits­versiche­rung bietet also den umfas­sendsten Schutz – gerade als junger Mensch ist das wichtig, um den Einkommensverlust bei dauernder Arbeitsunfähigkeit zuverlässig aufzufangen.

    Wenn du berufs­unfähig oder sogar erwerbs­unfähig wirst, musst du auf einen großen Teil deines bisherigen Einkommens verzichten – es sei denn, du hast eine private Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung. Sie zahlt dir nämlich in beiden Fällen monatlich Geld aus. Es gibt viele verschiedene Produkte am Markt – die Berufsunfähigkeitsversicherung Getsurance Job ist eine davon.
  • Berufs­unfähig­keits­versiche­rung Erwerbsunfähigkeits-
    versicherung
    Renten­versicherung
    Was wird gezahlt? Berufs­unfähig­keits­rente Erwerbs­unfähig­keits­rente Gesetzliche
    Erwerbsminderungsrente
    Wann wird gezahlt? Du kannst den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens 6 Monate zu weniger als 50% ausüben Du kannst weder deinen aktuellen Beruf noch irgendeinen anderen ausüben. Du kannst weniger als 6 Stunden am Tag irgend­einer Arbeit nachgehen. Bei weniger als 6, aber mindes­tens 3 Stunden bekommst du die halbe, bei weniger als 3 Stunden die volle Erwerbs­minde­rungs­rente.
    Wie berechnet sich die Monatsrente? Höhe der Rente wird im Ver­sicherungs­vertrag vereinbart Höhe der Rente wird im Ver­sicherungs­vertrag vereinbart Abhängig vom letzten Bruttolohn und den Beitrags­zeiten
    Ab wann gilt der Versicherungs­schutz? Ab Zahlung des ersten Beitrags Ab Zahlung des ersten Beitrags Frühestens nach 5 Beitragsjahren in der gesetzlichen Renten­versiche­rung

    *angenommen, die Beispiel­person hat eine private Berufs­unfähig­keits- oder Erwerbs­unfähig­keits­rente von 1.000 Euro versichert

    Was kostet mich die Absiche­rung meiner Arbeits­kraft?

    Weil vollständige Erwerbsunfähigkeit in der Praxis deutlich seltener eintritt als Berufs­unfähigkeit, erhältst du eine Erwerbs­unfähig­keits­versiche­rung für weniger Geld als eine vollwertige Berufs­unfähigkeits­versiche­rung – du bekommst dafür jedoch auch nicht den vollen Schutz einer BU. Die Beiträge zu beiden Versicherungen richten sich nach deinem Alter, der Risiko­einstufung deines Berufs, deinem Gesundheitszustand, der benötigten Rente und der gewünschten Versicherungsdauer.

    Ein 25-jähriger Bank­kauf­mann, der im Ernst­fall eine Rente von 1.000 Euro monat­lich bis zum Alter von 65 erhalten möchte, kann eine Erwerbs­unfähig­keits­ver­siche­rung ab 18 Euro erhalten. Die BU Get­surance Job bei­spiels­weise kostet ihn 22,74 Euro und Get­surance Job mit Psyche 30,62 Euro. Diese Ver­siche­rungen zahlen jedoch schon dann, wenn der Bank­kauf­mann seinem bis­herigen Beruf nicht mehr nachgehen kann und nicht erst dann, wenn er erwerbs­unfähig ist.

    Mein Tipp: Je jünger du bei Abschluss deiner Berufs- oder Erwerbs­unfähig­keits­versiche­rung bist, desto günstiger ist der monatliche Beitrag während der gesamten Laufzeit. Es lohnt sich also doppelt, die eigene Arbeitskraft so früh wie möglich abzusichern. Übrigens: Auch als Schüler, Student oder Berufs­einsteiger findest du geeignete Angebote.

    Welche Ver­sicherung ist die richtige für mich?

    Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht meistens nicht annähernd, um den Einkommensausfall auszugleichen, wenn du plötzlich wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kannst. Daher empfehle ich dir eine vollwertige Berufs­unfähig­keits­versiche­rung, denn sie zahlt in jedem Fall, auch wenn du theoretisch noch in anderen Tätigkeiten einsetzbar wärst.

    Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung springt dagegen nur bei 100-prozentiger Invalidität ein – das ist in der Praxis aber nicht immer der Fall, auch wenn du in deinem bisherigen Job berufsunfähig bist. Ein Erwerbs­unfähig­keits­schutz ist deshalb nur dann sinnvoll, wenn du wegen deiner Risiken keine echte Berufs­unfähig­keits­versiche­rung bekommst oder wenn der Beitrag zu hoch ist.

    • Ist mit Arbeits­unfähig­keits­versicherung und Berufs­unfähig­keits­versiche­rung das gleiche gemeint?

      Der Begriff Arbeits­unfähig­keits­versiche­rung wird meist gleichbedeutend mit Berufs­unfähig­keits­versiche­rung verwendet. In beiden Fällen ist eine Versicherung gemeint, von der du eine private Rente bekommst, wenn du deinen Beruf für längere Zeit nicht mehr ausüben kannst.  Arbeits­unfähig bedeutet aber eigent­lich, dass du für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr arbeiten kannst (also wenn du “krankgeschrieben” bist). Berufs­unfähig meint, wenn du dauerhaft nicht mehr deinen Job ausüben kannst.
    • Welche Gesundheits­fragen muss ich bei der Antrag­stellung erwarten?

      Im Antrag zu einer Berufs­unfähig­keits­versiche­rung musst du Fragen zu deinem Gesundheitszustand beantworten – zum Beispiel nach aktuellen oder früheren Erkrankungen, nach Beschwerden, Behandlungen, ärztlichen Diagnosen, Krankenhausaufenthalten oder Operationen. So kann der Versicherer dein Berufs­unfähig­keits­risiko realistisch einschätzen. Wenn dem Versicherer das Risiko zu hoch erscheint, kann er deinen Antrag ablehnen. Alternativ kann er bestimmte Erkrankungen aus dem Ver­siche­rungs­schutz ausschließen oder einen Risikozuschlag verlangen. Die BU Getsurance Job verhält sich jedoch anders: Hier müssen nur wenige Gesundheitsfragen beantwortet werden; Risikozuschläge gibt es nicht. Achtung: Falls du die Gesund­heits­fragen im Antrags­formular falsch oder unvollständig beantwortest, kann dich das im Ernstfall später die Berufs­unfähig­keits­rente kosten.
    • Brauche ich zusätzlich zur Berufs­­unfähig­­keits­­ver­siche­­rung noch eine Unfall­­ver­siche­rung?

      Eine Unfall­­ver­siche­rung springt finan­ziell ein, wenn du durch einen Unfall bleibende Gesund­heits­­schäden erleidest. Immerhin sind 10% aller Fälle von Berufs­unfähig­keit auf einen Unfall zurückzuführen – andere Ursachen sind jedoch häufiger. Eine Unfall­versiche­rung kann deshalb einen echten Berufs­­unfähig­­keits­­schutz nicht ersetzen.
    • Worauf muss ich beim Ab­schluss meiner Berufsunfähigkeits­versicherung achten?

      Dein Berufs­unfähig­keits­versiche­rer sollte in den Vertragsbedingungen unbedingt auf eine „abstrakte Verweisung“ verzichten. Andernfalls könnte der Versicherer – ähnlich der Erwerbs­unfähig­keits­versiche­rung – die Leistung verweigern, wenn du in einer anderen Tätigkeit noch einsetzbar wärst. Deine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung sollte laut Vertrag auch rückwirkend zahlen. Du erhältst die Rente dann nachträglich für jeden Monat ab Beginn deiner Berufs­unfähig­keit, auch wenn die Berufsunfähigkeit erst nach einiger Zeit festgestellt wird, z.B. weil ärztliche Gutachten erstellt werden müssen.
    • Kann man Erwerbsminderungs­rente und Berufs­unfähig­keits­rente gleichzeitig bekommen?

      Ja, das ist möglich! Anders als viele denken, wird weder die Berufs­unfähig­keits­rente auf die Erwerbs­minderungs­rente angerechnet noch anders herum. Du solltest allerdings nicht davon ausgehen, dass du bei einer Berufs­unfähigkeit die volle Erwerbs­minderungs­rente bekommst, denn viele erhalten in diesem Fall nur die halbe Erwerbsminderungsrente oder gar keine.
    • Kann ich die Beiträge für BU oder EU von der Steuer absetzen?

      Im Steuerrecht werden die Berufs­­unfähig­­­keits­­­ver­­siche­­­rung und die Erwerbs­­­unfähig­­­keits­­­ver­­siche­­­rung genau gleich behandelt. Wenn du die gezah­­lten Beiträge in deiner Steuer­­­erklärung angibst, kannst du sie even­­tuell von deiner Steuer absetzen. Die Details erklären wir dir in unserem Artikel zur Berufs­­unfähig­­keits­­ver­­siche­­rung in der Steuer­­erklä­­rung.
6 Kommentare
  1. Anonym sagt

    Ich bin im Alter von 12 schwer erkrankt und seit meinem 15. Lebensjahr komplett erwerbsunfähig (konnte noch nicht mal die Schule abschließen).
    Mittlerwekle bin ich fast 21. Aktuell zahlen mir meine Eltern Unterhalt.
    Da ich ja noch nie gearbeitet und somit noch nie in die Rentenkasse eingezahlt habe, steht mir ja keine Erwerbsminderungsrente zu.
    Wovon soll ich denn dann leben? Müssen meine Eltern mir ein Leben lang Unterhalt zahlen? Was ist wenn sie arbeitslos werden oder sterben? Wer wäre dann zuständig?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo,

      wenn du keine Erwerbsminderungsrente erhältst, kannst du Geld in Form der sogenannten Grundsicherung bekommen. Wie du diese beantragen kannst und wie viel Geld du bekommst, kannst du beim Sozialamt erfragen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  2. Thomas sagt

    Hallo, ich beziehe seit 1997 eine Erwerbsunfähigkeitsrente (50 % Schwerbehinderung) – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst (war in der Altenpflege tätig und aufgrund eines Verkehrsunfalls beziehe ich die Ewerbungsunfähigkeitsrente/Verletztenrente 50 %). Ich möchte nun versuchen, einen Job im Büro zu finden auf 450 Euro bzw., wenn es gesundheitlich möglich ist, einen Teilzeitjob (20 Stunden/Woche). Wie wirkt sich das auf meine 50%ige Erwerbsunfähigkeitsrente aus? Wird die komplett gestrichen oder erhalte ich die in voller Höhe weiterhin, wenn ich eine Beschäftigung finde? Vielen Dank im voraus

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Thomas,

      du bekommst die 50-Prozentige Erwerbsminderungsrente dann, wenn du für weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kannst. Und zwar unabhängig davon, ob du einen Teilzeitjob findest oder nicht. Du müsstest de 50-Prozentige Erwerbsminderungsrente also auch dann erhalten, wenn du einen Teilzeitjob mit 20 Stunden pro Woche ausübst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  3. Stephan sagt

    Hallo, ich bin seit 2012 rückwirkend voll erwerbsgemindert, aber meine Berufsunfähigkeits-Versicherung zahlt nicht. Laut der Versicherung und dessen Gutachtern habe ich die Berufsunfähigkeit nicht bewiesen. Die vielen stationären Aufenthalte und Reha-Maßnahemen reichen der Versicherung nicht. Da kann man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur weniger als 3 Stunden arbeiten, aber laut Versicherung kann man in seinem qualifizierten Beruf mehr als 50% arbeiten. Hier läuft doch was falsch. Ich denke, solch ein Thema sollte man diesem Beitrag ergänzen, damit man auch sieht, wie es im schlimmsten Fall laufen kann.

    Top Beitrag, vielen Dank.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Stephan,

      nicht jeder Versicherung reicht alleine der Status der vollen Erwerbsminderung als Nachweis für die Berufsunfähigkeit aus. Einige Versicherungen verlangen, dass du eine eigene Diagnose vom Arzt brauchst, um deine Berufsunfähigkeit nachzuweisen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

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