"

Ver­siche­rung kündi­gen: Deine Rechte und To Do’s

5

Du möch­test deine Ver­siche­rung kündigen? Dafür hast du viel­leicht gute Gründe, aller­dings solltest du über so einen Schritt vorher gründ­lich nach­denken. Wenn du dich schließ­lich dazu ent­schie­den hast, die Bezie­hung zu deinem Ver­siche­rer zu beenden, musst du einiges beachten. Was genau, erfährst du hier!

Das musst du wissen:
  • Eine Ver­siche­rung zu kündigen kann Vor-, aber auch Nach­teile haben.
  • Du kannst eine Ver­siche­rung nur zu bestimmten Zeit­punkten kündigen (oft zum Ende des Ver­siche­rungs­jahres) und musst dabei eine be­stimmte Frist vor diesem Zeit­punkt beachten.
  • Um eine Ver­siche­rung zu kündi­gen, kann unser Muster dir weiter­helfen. Die Kündi­gung musst du näm­lich meist schrift­lich per Post ein­senden.

Unter­schied von Wider­ruf und Kündi­gung

Es kann auch dir pas­sieren: Du hast eine Ver­siche­rung beantragt und erst nachdem du deinen Ver­siche­rungs­schein erhalten hast, wird dir bewusst, dass das doch nicht das richtige Produkt für dich ist. In diesem Fall musst du nicht bis zum nächst­möglichen Kündi­gungs­zeit­punkt warten, sondern kannst die Ver­siche­rung sofort wider­rufen. Ein solcher Wider­ruf ist inner­halb von 14 Tagen möglich, nachdem du den Ver­siche­rungs­schein (auch: Ver­siche­rungs­police) erhalten hast. Bei Lebens­ver­siche­rungen ist die Wider­rufs­frist oft 30 Tage lang.

Wann es möglich ist, einen Vertrag anzu­fechten

Den Ver­siche­rungs­antrag stellst du nor­maler­weise über einen Ver­siche­rungs­vermit­tler, wie ein Ver­treter oder ein Makler. Wenn dein Ver­mittler dich bei der Antrag­stellung falsch informiert hat, dann hast du mög­licher­weise das Recht, den Vertrag anzu­fechten. Viele Kunden denken in so einem Fall leider, “Da hab ich wohl Pech gehabt, hätte ich mal bloß den Antrag genauer gelesen.” Es heißt ja auch immer, nur schrift­liche Zusagen zählen. Nix da! Wenn ein Vermit­tler dir Quatsch erzählt und dich damit ge­täuscht hat, dann ist das nicht deine Schuld. In diesem Fall kannst du den Ver­siche­rungs­vertrag an­fechten.

Warum die Ver­siche­rung kündigen?

Wenn du einen Ver­siche­rungs­vertrag aufheben möchtest und weder die Mög­lich­keit zum Wider­ruf noch zur An­fechtung hast, kannst du die Ver­siche­rung kündigen. Bevor du dich end­gültig zu diesem Schritt ent­schei­dest, solltest du darüber noch einmal genau nach­denken. Dies hat näm­lich Vor- und Nach­teile.

Gründe für Kündi­gung

  • In erster Linie werden Ver­siche­rungen gekün­digt, wenn das Risiko, welches sie ab­sichern, nicht mehr gegeben ist. Dies ist bei­spiels­weise dann der Fall, wenn ein Auto oder ein Haus ver­kauft werden und die dazu­gehöri­gen Ver­siche­rungen nun nicht mehr nötig sind.
  • Manch­mal möchten Ver­siche­rungs­nehmer ihr Ver­trags­verhält­nis dann beenden, wenn es zum Schadens­fall kam und die Ver­siche­rung keine Leis­tungen erbracht hat. Dies jedoch nur selten der Fall, nämlich dann, wenn der Ver­sicher­te tat­sächlich kein Recht auf diese Leis­tungen hat.
  • Ein weiterer häufiger Grund, warum Men­schen ihre Ver­siche­rung kündigen wollen, ist, dass ihnen die Kosten zu hoch werden. Zum Bei­spiel, wenn Ver­sicher­te zeitweise arbeits­los sind und sie deshalb weniger Ein­kommen haben.

Gründe gegen Kündi­gung

  • Das Haupt­problem bei einer Kündi­gung der Ver­siche­rung ist, dass dir dabei der Ver­siche­rungs­schutz verlorengeht. Es ist näm­lich möglich, dass der Leis­tungs­fall genau dann ein­tritt, nachdem du den Ver­siche­rungs­vertrag aufgelöst hast.
  • Möch­test du nach erfolgter Kündi­gung später erneut eine Ver­siche­rung ab­schließen, besteht bei manchen Ver­siche­rungs­arten das Risiko, dass dieser Vertrag teurer wird als dein erster. Dies ist bei­spiels­weise bei einer Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung (BU) der Fall, welche für ältere Perso­nen generell mehr kostet als für jüngere.
  • Bei man­chen Ver­siche­rungen kriegst du am Ende der Lauf­zeit zwar Geld zurück, bei­spiels­weise bei einer kapital- oder fonds­gebundenen Lebens­versiche­rung. Wenn du bereits nach wenigen Jahren eine Lebens­versiche­rung vorzeitig kündigen möchtest, kann es jedoch sein, dass du – wenn über­haupt – nur einen kleinen Teil deiner Bei­träge zurück­bekommst.
Wenn du zeit­weise knapp bei Kasse bist, kann es eine Alter­native zur Kündi­gung sein, die Ver­siche­rung für bestimmte Zeit bei­trags­frei zu stellen. Dadurch bleibst du in deinem bishe­rigen Vertrag, statt einen neuen ab­schlie­ßen zu müssen, der eventuell schlech­tere Bedin­gungen hat. Für den Zeit­raum der Beitrags­frei­stellung ist die Ver­siche­rung jedoch nicht dazu verpflich­tet, dir Leis­tungen auszu­zahlen.

Ordent­liche Kündi­gung

Möchtest du Ver­siche­rungen kündigen, so musst du dabei die Regeln beachten, die in den allge­meinen Ver­siche­rungs­bedin­gungen (AVB) im Abschnitt “Kündigung” drin stehen. Diese be­schrei­ben, wann du den Vertrag ohne konkrete Gründe beenden kannst, was auch als ordent­liche Kündi­gung be­zeich­net wird. Üblicher­weise musst du die Kündi­gung als Brief verfas­sen und per Post einsenden, eine Online-Kündi­gung per E-Mail wird bei Ver­siche­rungen oft nicht akzep­tiert. Ein Kündi­gungs­schreiben solltest du als Ein­schrei­ben mit Rück­schein ein­reichen. Auch wenn das etwas mehr kostet: So kannst du nach­weisen, dass das Schrei­ben frist­gerecht beim Ver­sicherer ange­kommen ist.

Zeit­punkte und Fristen für die Kündi­gung

Eine Ver­siche­rung zu kündi­gen, ist nur zu bestim­mten Zeiten möglich. Das sind die Kündi­gungs­zeit­punkte, welche du in den allge­meinen Ver­siche­rungs­bedin­gungen deines Anbieters finden kannst, sofern in deinem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Häufig ist das zum Ende des laufen­den Ver­siche­rungs­jahres. Das erste Ver­siche­rungs­jahr beginnt mit dem Ab­schluss deiner Ver­siche­rung. Gerade bei länger laufenden Verträgen ist es jedoch so, dass du sie erst nach mehreren Jahren Lauf­zeit kündigen kannst.

Der Kündi­gungs­zeit­punkt ist nicht das einzige, worauf du achten musst. Genauso wichtig ist die Kündi­gungs­frist. Vor Ablauf dieser Frist muss dein Kündi­gungs­schrei­ben bei der Ver­siche­rung eintreffen, wenn du den Ver­trag zum nächsten Kündi­gungs­zeit­punkt auflösen willst. In dieser Tabelle findest du typische Kündi­gungs­zeit­punkte und -fristen für ver­schie­dene Ver­siche­rungsarten. Es ist jedoch möglich, dass einzelne Ver­siche­rungen in ihren allge­meinen Bedin­gungen Zeit­punkte und -fristen ent­halten, welche hiervon abwei­chen:

Art der Ver­siche­rung Typischer Kündi­gungs­zeit­punkt Typische Kündi­gungs­frist
Haft­pflicht-, Hausrat-, Unfall- und Rechts­schutz­ver­siche­rung erster Zeit­punkt bei Ver­trags­ende, danach Ende Ver­siche­rungs­jahr drei Monate
Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Ende Ver­siche­rungs­jahr oder Ende Zahlungs­periode ein Monat
Kfz-Haft­pflicht- und Kasko­versiche­rung Ende Ver­siche­rungs­jahr ein Monat
Lebens­versiche­rung Ende Ver­siche­rungs­jahr oder Ende Zahlungs­periode ein Monat
Aus­lands­reise-Kranken­versiche­rung erster Zeit­punkt bei Vertrags­ende, danach Ende Ver­siche­rungs­jahr drei Monate
Gesetz­liche Kranken­versiche­rung (Kündi­gung mit Ver­siche­rungs­wechsel) Wechsel zu privater Ver­siche­rung jederzeit möglich, wenn keine Ver­siche­rungs­pflicht mehr besteht; Wechsel zu anderer gesetz­licher Kasse jederzeit möglich (nach mindes­tens 18 Monaten Mit­glied­schaft) Wechsel nach zwei vollen Monaten ab Kündi­gung

Muster für Kündi­gungs­schreiben

Da du Ver­siche­rungen nur schrift­lich kündigen kannst, möchtest du vielleicht wissen, wie ein solches Kündi­gungs­schreiben für eine Ver­siche­rung formu­liert sein muss. Wenn du eine Ver­siche­rungen zu einem normalen Zeit­punkt kündigen möchtest, musst du keine Gründe angeben. Du musst ledig­lich angeben, dass du die Ver­siche­rung zu einem be­stim­mten Zeit­punkt kündigen möchtest. Du kannst zur Kündi­gung deiner Ver­siche­rung dieses Muster verwenden, allerdings musst du es vorher für deinen konkre­ten Fall anpassen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Ein­haltung der Kündi­gungs­frist von [Dauer der Kündi­gungs­frist] kündige ich hiermit meine Ver­siche­rung [Nummer des Ver­siche­rungs­scheins] zum Ende des Ver­siche­rungs­jahres, also den [Datum, zu dem gekündigt wird]. Gleich­zeitig wider­rufe ich die Ein­zugs­ermächti­gung, die ich Ihnen erteilt habe. Bitte schicken Sie mir eine schrift­liche Bestäti­gung dieser Künd­igung.

Mit freund­lichen Grüßen

Erika Muster­frau

Außer­ordent­liche Kündi­gung

Wenn du eine Ver­siche­rung zu den vor­gege­benen Zeit­punkten innerhalb der angege­benen Fristen kündigen möchtest, handelt es sich um eine ordent­liche Kündi­gung. Verpasst du einen dieser Zeit­punkte, musst du normaler­weise bis zum nächsten Zeit­punkt warten – es sei denn, es liegt ein Grund für eine außer­ordent­liche Kündi­gung vor! Dann kannst du die Ver­siche­rung auch außerhalb der ordent­lichen Zeiten kündigen. Das Ver­siche­rungs­vertrags­gesetz (VVG) erlaubt eine solche Kündi­gung in folgenden Fällen:

  • Die Ver­siche­rung erhöht ihre Beiträge, ohne gleich­zeitig den Umfang ihres Schutzes zu vergrö­ßern (§ 40 Abs. 1 VVG).
  • Die Ver­siche­rung vermin­dert ihren Schutz, ohne gleich­zeitig die Beiträge zu senken (§ 40 Abs. 2 VVG).
  • Wenn ein Ver­siche­rungs­fall einge­treten ist und die Ver­hand­lungen dazu abge­schlossen wurden, darfst du – aber auch der Ver­siche­rer – den Ver­trag kündigen (§ 92 Abs. 1, Abs. 2 VVG).
  • Sonder­kündi­gungs­recht, wenn die gesetz­liche Kranken­kasse Zusatz­beiträge erhebt (§ 175 Abs. 4 S. 5 Fünftes Buch Sozial­gesetz­buch, SGB V).

Darüber hinaus gibt es bei spe­ziellen Ver­siche­rungs­arten weitere Gründe für eine außer­ordent­liche Kündi­gung. So kannst du unter Um­ständen eine Haus­rat­ver­siche­rung bei einem Umzug beenden und eine Kfz- oder Auto­ver­siche­rung kündigen, wenn du das Fahr­zeug verkaufst.

Möchtest du ein Schrei­ben für eine außer­ordent­liche Kündi­gung verfassen, musst du daran denken, dass du im Gegen­satz zur ordent­lichen Kündi­gung die Gründe angibst, weshalb du ein Recht auf eine außer­ordent­liche Kündi­gung hast.

Bei­spiel: Kündi­gung einer Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung

Möchtest du deine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung kündigen, solltest du dir diesen Schritt vorher gut überlegen. Denn auf die Absicherung deiner Arbeits­kraft solltest du auf keinen Fall verzichten. Wenn du das Gefühl hast, deine BU sei zu teuer, kannst du natür­lich eine andere ab­schlie­ßen. So soll­test du bei der Kündi­gung deiner alten BU vorgehen:

  1. Bevor du deine alte BU kündigst, solltest du einen neuen Anbieter finden, der dich direkt im Anschluss absichern kann. So entsteht keine Ver­siche­rungs­lücke.
  2. Vergleiche Tarife verschiedener Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rungen und beantworte die Gesund­heits­fragen gewissen­haft.
  3. Nimmt der neue Ver­siche­rer dich zu günsti­geren Bei­trägen an, dann lass dir den voll­ständigen Ver­siche­rungs­vertrag zum Unter­schreiben zu­schicken (nur dann kannst du 100% sicher sein, dass du eine neue BU erhältst). Das Start­datum der neuen Ver­siche­rung kannst du an das Ablauf­datum deiner alten Ver­siche­rung anpassen. Beispiel: Alte BU kündigen zum 30.04., neue BU starten lassen ab 01.05. So geht kein Ver­siche­rungs­schutz verloren!
  4. Erst jetzt kündige deine alte Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung. Eine BU kannst du in der Regel zum Ende des Ver­siche­rungs­jahres oder zum Ende der Zahlungs­periode kündigen, etwa zum Ende des Monats, wenn du monat­liche Bei­träge zahlst.
Die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job kannst du jeder­zeit zum Ende des Monats kündigen. Wenn du zwischen­durch knapp bei Kasse bist, kannst du die Bei­träge für diese Ver­siche­rung jedoch auch stunden oder eine Beitrags­pause einlegen, damit du deinen wich­tigen Schutz nicht ver­lierst.

Häufige Fragen

  • Wie kann ich eine Ver­siche­rung kündigen?

    Ob es sich um die Kündi­gung einer Rechts­schutz­ver­siche­rung oder die Kündi­gung einer Unfall­ver­siche­rung handelt: Vom Prinzip her funktion­iert das Verfahren immer ähnlich. Kündigen kannst du in schrift­licher Form zum nächst­möglichen Kündi­gungs­zeit­punkt, welcher in den allge­meinen Ver­siche­rungs­bedin­gungen fest­geschrie­ben ist. Dabei musst du darauf achten, dass das Schrei­ben innerhalb einer bestimmten Frist beim Ver­siche­rer ankommt. Einen solchen Schritt solltest du dir jedoch gut überlegen: Vor allem eine Kündi­gung der wichtigen Haft­pflicht­ver­siche­rung solltest du nur dann vor­nehmen, wenn du bereits einen anderen An­bie­ter gefunden hast und dadurch keine Ver­siche­rungs­lücke entsteht.
  • Ist es nötig eine Frist einzuhalten, wenn ich meine Ver­siche­rung kündigen will?

    Wenn es sich um eine ordent­liche Kündi­gung handelt, musst du auf jeden Fall die Fristen und Zeit­punkte ein­hal­ten, welche in den AVB vorge­geben sind. Wenn ein Grund für eine außer­ordent­liche Kündi­gung einge­treten ist, ist es jedoch auch möglich, den Vertrag außer­halb dieser Zeiten zu kündigen.
  • Welchen Unter­schied gibt es zwischen einer ordent­lichen und einer außer­ordent­lichen Kündi­gung einer Ver­siche­rung?

    Die ordent­liche Kündi­gung besteht darin, dass du ein Schrei­ben innerhalb der angege­benen Kündi­gungs­frist an die Ver­siche­rung sendest, um zum nächst­möglichen Zeit­punkt zu kün­di­gen. Ein bestim­mter Grund muss hierbei nicht angegeben werden. Eine außer­ordent­liche Kündi­gung hingegen kannst du auch außerhalb dieser Fristen ein­reichen, wenn ein bestim­mter Grund dafür vorliegt, wie bei­spiels­weise eine Beitrags­erhöhung oder dem Ein­tritt eines Schadens­falls.
  • Gibt es für die Kündi­gung einer Ver­siche­rung eine geeignete Vorlage?

    Du findest für die Kündi­gung geeignete Vor­la­gen auf unserer Rat­geber­seite, aber auch auf anderen seri­ösen Seiten im Inter­net. Aller­dings solltest du diese Vor­lagen immer für deinen spe­ziellen Fall an­passen und nicht wörtlich über­nehmen.
5 Kommentare
  1. Werner k. sagt

    Guten Tag,
    ich erwarte ein Kündigung meiner Autoversicherung ,kann ich daraufhinalle meine weiteren Versicherungen bei der gleichen Versicherung kündigen?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Werner,

      normalerweise ist es auch bei Autoversicherungen so, dass du jede Versicherung bei dem jeweiligen Anbieter kündigen musst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

    2. Lydia sagt

      Jeder Versicherungsvertrag muss mit der jeweiligen Versicherung explizit gekündigt werden . Geht auch alles auf einem schreiben aber es muss deutlich sein das du jeden Vertrag kündigen willst . Du musst trotzdem für jede Versicherung die abgemachten Fristen einhalten.

  2. Sarah sagt

    Hallo, ich habe letzte Woche eine private Lebensversicherung über einen Vermittler abgeschlossen. Bei genauerer Betrachtung war das ein großer Fehler. Schicke ich die Kündigung an den Vermittler oder die Versicherung? Ich finde das Verwirrend. Oder an beide?

    Vielen Dank und viele Grüße

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Sarah,

      normalerweise hast du in den ersten 14 Tagen nach Abschluss einer Versicherung ein Widerrufsrecht. Wenn du deine Lebensversicherung erst letzte Woche abgeschlossen hast, müsstest du sie noch schriftlich widerrufen können, ohne dass du den ersten Beitrag zahlen musst. Um sicherzugehen, kannst du den Widerruf an beide schicken, sowohl den Vermittler als auch an die Versicherung.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

Hinterlasse einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.