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Wer braucht eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung?

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Eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung springt für dich ein, wenn du schwer krank bist und nicht mehr arbeiten kannst. Sie zahlt dir dann eine monatliche Rente. Auf staatliche Hilfen kannst du dich leider nicht verlassen. Die Frage „Wer braucht eine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung?“ beantwortet sich damit fast von selbst: Jeder, der nicht gerade hunderttausende von Euro auf der hohen Kante hat, braucht diese Versiche­rung.

Jeder Vierte wird berufs­unfähig

Jeder dritte Mann und jede fünfte Frau wird vorzeitig berufsunfähig. Das geht aus den Statistiken der Deutschen Renten­versiche­rung hervor. Obwohl man bei Berufs­unfähig­keit zunächst an Unfall und Krankenhaus denkt, ist die häufigste Ursache für den dauerhaften Arbeitsausfall eine andere: psychische Erkrankungen. Fast die Hälfte aller Erwerbs­unfähigen scheidet wegen einer psychischen Störung aus dem Berufsleben aus.

Die konkreten Krankheitsbilder sind vielfältig. Am häufigsten sind Angst­störungen, Alkohol­probleme (vor allem bei Männern), Depressionen (vor allem bei Frauen) und Zwangsstörungen. Es ist also ein Fehler zu denken, man bräuchte keine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung, weil man in einem Bürojob arbeitet.

Ursachen für Berufs­unfähig­keit
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Nach 18 Monaten kein Kranken­geld mehr

Wenn du krank wirst, zahlt dein Arbeit­geber bis zu 6 Wochen lang dein Gehalt weiter. Danach hast du bis zu 72 Wochen lang Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse. Insgesamt bist du also für 78 Wochen (18 Monate) auf der sicheren Seite. Eine Faustregel besagt, dass das Kranken­geld ungefähr 80% deines Nettogehalts beträgt. Nicht schlecht! Nach Ablauf der 18 Monate hast du jedoch keinen Anspruch mehr auf Krankengeld und bist auf die staatliche Erwerbs­minderungsrente angewiesen. Und die ist alles andere als üppig.

Wenig Hilfe vom Staat

Früher zahlte der Staat eine relativ groß­zügige Rente bei Erwerbs­unfähig­keit. Die fetten Jahre sind jedoch vorbei. Heute bekommt jeder nach 1960 Geborene nur noch eine magere „Rente wegen Erwerbs­minderung“. Wie hoch die in deinem Fall ist, kann ich dir nicht ohne weiteres sagen. Die Berechnungs­regeln dafür sind kompliziert. Glücklicherweise gibt es auch hier eine Faustregel: Teile dein Nettogehalt durch 2, dann hast du in etwa die Höhe deiner Erwerbs­minderungsrente. Wenn du jetzt denkst, „Super, reicht doch!“, dann gehörst du zu den wenigen Deutschen, die keine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung brauchen, weil sie genügend große finanzielle Reser­ven haben.

Was ist mit der gesetzlichen Unfall­versiche­rung?

Als Angestellter bist du in der gesetzlichen Unfall­versicherung (GUV) pflicht­versichert. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber monatliche Beiträge an die GUV für dich abführt, ohne dass du davon etwas mitbekommst. Wenn du durch einen Arbeits­unfall oder eine Berufs­krankheit erwerbsunfähig wirst, zahlt die gesetzliche Unfall­versiche­rung dir eine sogenannte „Verletztenrente“. Das Problem dabei ist, dass die meisten Unfälle sich während der Freizeit ereignen und nicht auf der Arbeit. Wenn du in deiner Freizeit verunglückst, hast du keinen Anspruch auf Verletzten­rente. Die Kriterien für Berufskrankheiten sind leider sehr, sehr streng. Wenn du nicht gerade Lösungs­mittel eingeatmet hast oder unter „Augenzittern der Bergleute“ leidest, gehst du wahrscheinlich nicht als berufskrank durch.

Hallo Bürgergeld (ehemals Hartz IV)

Wenn deine Erwerbs­minderungsrente oder Verletzten­rente nicht zum Leben reicht, hast du einen Anspruch auf Sozialhilfe. Die Art der Hilfe richtet sich danach, ob und wie viel du noch arbeiten kannst:

  • Wenn du teilweise erwerbs­gemindert bist und keinen Job hast (wen wundert’s?), hast du Anspruch auf das Bügergeld (ehemals Arbeits­losengeld II).
  • Wenn du voll erwerbsgemindert bist, hast du Anspruch auf die „Grundsiche­rung im Alter und bei Erwerbsminderung“.

In beiden Fällen gelten die gleichen Regelsätze. Mit anderen Worten: Du empfängst eine Leistung auf Bürgergeld-Niveau. Deine Erwerbs­minderungsrente oder Verletzten­rente wird übrigens darauf angerechnet.

Wer braucht eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung? Fast jeder!

Die Stiftung Warentest empfiehlt nicht umsonst, dass jeder Angestellte eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung ab­schli­eßen sollte. Dein Lebens­standard hängt von deinem Arbeits­einkommen ab. Wenn es wegfällt, hast du ein Riesen­problem. Die Kranken­kassen und die gesetzliche Renten- und Unfall­versiche­rung zahlen entweder nur wenig oder nur unter bestimmten Bedingungen. Eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung zahlt nicht, wenn du nur kurzfristig erkrankt bist. Sie zahlt dir eine Rente, wenn du voraus­sichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50% berufs­unfähig bist. Damit kann sie dich vor dem finanziellen Ruin bewahren.

Ich hoffe, dass ich die Frage „Wer braucht eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung?“ verständlich beantwortet habe. Wenn noch Unklar­heiten bestehen, lass es mich bitte wissen und schreibe einen Kommentar!

Möch­test du dich gegen Berufs­unfähig­keit ab­sichern, aber keine seiten­langen Papier­formu­lare aus­füllen, wie das bei vielen Anbie­tern der Fall ist? Dann schau dir doch die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job an – die kannst du mit weni­gen Klicks kom­plett online bean­tragen.
6 Kommentare
  1. Ricco sagt

    Was ist mit selbstständigen, denen die ganzen „klassischen“ Leistungen wie Krankengeld sowieso nicht zustehen?
    Wie verhält sich hier die Berufsunfähigkeits-Versicherung?

    1. Viktor Becher sagt

      Hi Ricco, die BU verhält sich bei Selbstständigen genauso wie bei Angestellten. Sie ist für erstere sogar noch wichtiger, gerade wenn kein Krankentagegeld in Aussicht steht.

  2. Viktor sagt

    Gibt es Infos mit wie vielen Jahren im Durchschnitt die Berufsunfähigkeit eintritt? Also wie viele Jahre vor der gesetzlichen Rente?

    Was ist mit der Dauer? Sind die meisten Menschen dann dauerhaft berufsunfähig, also bis zur Rente?

    1. Viktor Becher sagt

      Hi Viktor, eine Erwerbsminderung tritt durchschnittlich im Alter von 51,3 Jahren ein (Quelle: Deutsche Rentenversicherung in Zahlen 2015). Zur Dauer der Berufsunfähigkeit gibt es leider keine offiziellen Zahlen. Laut eigenen Statistiken der Gothaer liegt die durchschnittliche Dauer bei 3,83 Jahren (Stand 2015).

  3. Elaina Pye sagt

    Servus, danke für den Beitrag. Ist sehr Interessant! Grüße aus Bayern

  4. Twyla Acencio sagt

    Hallo, toller Artikel! Bitte mehr Artikel dieser Art. Viele Grüße

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