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Ausschlüsse

In Versicherungsverträgen finden sich häufig sogenannte „Ausschlüsse“. Diese Klauseln definieren spezifische Situationen, Schäden, Ereignisse oder Risiken, für die der Versicherer keine Leistungen erbringt. Ausschlüsse dienen dazu, bestimmte Risiken zu begrenzen oder auszuschließen, um die Versicherungsprämien erschwinglich zu halten und Missbrauch zu verhindern.

Beispiele für Ausschlüsse in der Krebsversicherung:

Vorerkrankungen: Eine Person wurde vor Vertragsabschluss bereits erfolgreich von einer Krebserkrankung geheilt. Später entwickelt sie jedoch einen erneuten Krebs, der eine andere Behandlung erfordert. In diesem Fall könnte die Krebsversicherung den erneuten Krebs als Ausschluss betrachten und keine Leistungen dafür erbringen.

Bestimmte Krebsarten: Einige Krebsversicherungen können bestimmte Krebsarten von der Deckung ausschließen, die statistisch gesehen weniger häufig auftreten oder eine bessere Prognose haben.

Altersgrenze: Eine Krebsversicherung kann bestimmte Leistungen nur bis zum Alter von 70 Jahren erbringen, danach werden sie ausgeschlossen.

Weitere versicherungsrelevante Begriffe findest du hier.