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Konkrete Verweisung

Die „Konkrete Verweisung“ ist ein Begriff in der Versicherungsbranche, der sich auf eine Klausel in Versicherungsverträgen bezieht, insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Klausel besagt, dass der Versicherungsnehmer keine Leistungen erhält, wenn er aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die seiner Ausbildung, Erfahrung und Fähigkeiten entspricht.

Das Konzept der „Konkreten Verweisung“ zielt darauf ab, Versicherungsmissbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Versicherungsleistungen nur in Fällen erbracht werden, in denen der Versicherungsnehmer tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, jegliche geeignete Arbeit auszuüben, nicht nur seinen ursprünglichen Beruf.

Beispiel für die Konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung:

Angenommen, ein Handwerker erleidet aufgrund eines Unfalls eine Verletzung, die es ihm unmöglich macht, seinen bisherigen Beruf als Schreiner auszuüben. Da er jedoch eine kaufmännische Ausbildung absolviert hat, könnte er noch in der Lage sein, eine Bürotätigkeit auszuführen. In diesem Fall könnte die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der „Konkreten Verweisung“ keine Leistungen erbringen, da er in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die seinen Fähigkeiten entspricht.

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