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Verweisungsverzicht

Der „Verweisungsverzicht“ bezieht sich auf eine Klausel oder Bedingung im Versicherungsvertrag, die besagt, dass im Falle eines Anspruchs auf Leistungen keine Verweisung auf andere Berufe oder Versicherungsarten erfolgt. Mit anderen Worten, der Versicherer kann den Versicherungsnehmer nicht dazu verpflichten, in einen anderen Beruf oder eine andere Versicherungsart zu wechseln, um Anspruch auf Leistungen zu haben. Hier sind Beispiele für den Verweisungsverzicht in verschiedenen Versicherungskontexten:

Beispiel für Verweisungsverzicht in der BU: Ein Architekt erleidet aufgrund einer schweren Erkrankung eine Berufsunfähigkeit und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Dank des Verweisungsverzichts in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung muss er nicht in einen anderen Beruf wechseln, um Anspruch auf die vereinbarten Berufsunfähigkeitsleistungen zu haben.

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Beispiel für Verweisungsverzicht in der Krebsversicherung: Eine Person wird mit einer Krebserkrankung diagnostiziert und entscheidet sich für eine alternative Behandlungsmethode, die von der herkömmlichen Behandlung abweicht. Dank des Verweisungsverzichts in ihrer Krebsversicherung kann sie dennoch Anspruch auf Leistungen haben, da die Art der Behandlung keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat.

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Beispiel für Verweisungsverzicht in der Risikolebensversicherung: Ein Versicherungsnehmer verstirbt durch einen Unfall. Dank des Verweisungsverzichts in seiner Risikolebensversicherung erhalten seine Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme, unabhängig davon, ob der Tod durch Unfall oder Krankheit verursacht wurde.

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Der Verweisungsverzicht bietet den Versicherungsnehmern zusätzliche Sicherheit und Schutz, da sie in schwierigen Situationen keine Kompromisse bei ihren Entscheidungen eingehen müssen, um Leistungen zu erhalten.

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