Dafür brauchst du eine Arbeitsausfall-Versicherung
Eine Arbeitsausfall-Versicherung zahlt Menschen eine monatliche Rente aus, wenn sie für längere Zeit krankgeschrieben sind und nicht mehr arbeiten können. Diese Rente ersetzt ihr Einkommen, wenn sie nur noch Krankengeld oder eine niedrige Erwerbsminderungsrente bekommen. Wir erklären hier genauer, wie die Arbeitsausfall-Versicherung funktioniert und wie sie dir im Ernstfall hilft.
Von der Arbeitsausfall-Versicherung bekommst du eine monatliche Rente ausgezahlt, wenn du für 90 Tage oder länger krankgeschrieben bist. Als Nachweis dient hierfür der gelbe Schein.
Mit dieser Rente wird dein Einkommen ersetzt, welches dein Arbeitgeber bei Krankschreibung nur sechs Wochen lang weiterzahlt.
Die Arbeitsausfall-Versicherung ist wesentlich unkomplizierter als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Und sie hat im Gegensatz zur Krankentagegeldversicherung keine Ausschlüsse.
Arbeitsausfall-Versicherung – schnelle Hilfe bei längerer Krankschreibung
Wenn du längere Zeit nicht mehr arbeiten kannst und auf dein bisheriges Einkommen verzichten musst, hilft dir eine Arbeitsausfall-Versicherung. Und so funktioniert sie:
- Sobald du ununterbrochen für 90 Tage oder länger krankgeschrieben bist, kannst du die Rente der Arbeitsausfall-Versicherung beantragen.
- Als Nachweis genügt dazu die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung („gelber Schein“), die du einfach als Handyfoto oder Scan an die Versicherung schicken kannst.
- Nach einer kurzen Prüfung überweist dir die Versicherung jeweils zum Ende des Monats die Rente, die du beim Abschluss ausgewählt hast.
- Solltest du nicht mehr krankgeschrieben, aber dafür erwerbsgemindert sein, musst du einfach nur den entsprechenden Rentenbescheid einreichen. Dann bekommst du deine Arbeitsausfall-Rente weiterhin ausgezahlt.
Bei einer Arbeitsausfall-Versicherung erhältst du die Rente zum ersten Mal für den ganzen Monat, in den der 90.Tag deiner Krankschreibung fällt. Die Rente bekommst du so lange, wie du krankgeschrieben bist, maximal für 24 Monate. Auch wenn du nur teilweise erwerbsgemindert bist und in Teilzeit wieder arbeiten kannst, hast du einen Anspruch auf die volle Arbeitsausfall-Rente.
Der Staat zahlt zu wenig
Vielleicht denkst du, dass der deutsche Staat dein Einkommen ausreichend ersetzt. Dies ist leider nicht der Fall. So versorgt das Sozialsystem dich, wenn du längere Zeit nicht mehr arbeiten kannst:
- Nachdem dein Arbeitgeber sechs Wochen lang deinen Lohn fortgezahlt hat, erhältst du von deiner Krankenkasse das Krankengeld. Dies beträgt jedoch meist 20 bis 30 Prozent weniger als dein Nettoeinkommen und wird höchstens 72 Wochen lang ausgezahlt.
- Wenn du länger krankgeschrieben bist, bekommst du nur noch die Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung. Sie ist lediglich so hoch wie die Hälfte oder ein Drittel deines Nettoeinkommens.
Nun stell dir vor, dass du mit diesem Geld all deine Ausgaben finanzieren musst: Miete zahlen, Verpflegung, Kinder versorgen, eventuell einen Kredit bedienen – das kann gerade mit der niedrigen Erwerbsminderungsrente sehr schwierig werden. Deshalb solltest du für längere Krankheit privat vorsorgen.
Arbeitsausfall-Versicherung im Vergleich
Vielleicht hast du schon einmal von anderen Versicherungen gehört, die dir bei längerer Krankheit oder nach einem Unfall das Einkommen ersetzen. Meist ist hierbei von der Berufsunfähigkeits- oder der Krankentagegeldversicherung die Rede. Doch beide Alternativen haben gegenüber der Arbeitsausfall-Versicherung wesentliche Nachteile.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dir jeden Monat eine Rente aus, wenn du deinen bisherigen Beruf für 6 Monate oder länger nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben kannst. Um das Geld zu bekommen, genügt es jedoch nicht, einfach den gelben Schein einzureichen. Stattdessen musst du einen ausführlichen Bericht von deinem Arzt, eine genaue Berufsbeschreibung von deinem Arbeitgeber, Einkommensnachweise und gegebenenfalls weitere Dokumente einreichen. Bis alle Unterlagen überprüft sind und dir die Rente ausgezahlt wird, kann längere Zeit vergehen.
Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung wird von privaten Krankenversicherungen angeboten, lässt sich aber auch von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen abschließen. Sie zahlt dir für jeden Tag, an dem du krankgeschrieben bist, Geld aus. Das Tagegeld hat jedoch nicht unbedingt die Höhe, die du beim Abschluss tatsächlich ausgewählt hast. Du bekommst maximal so viel, dass das Krankentagegeld zusammen mit dem Krankengeld dein Nettoeinkommen nicht übersteigt. Es kann also sein, dass du für ein bestimmtes Tagegeld entsprechend hohe Beiträge gezahlt hast, aber letztendlich nur einen Teil davon kriegst, weil dein letztes Nettoeinkommen niedriger war.
Ein Krankentagegeld ist dabei an weitere Bedingungen geknüpft: Während du stationär im Krankenhaus oder auf Kur bist, zahlt die Versicherung dir nur Geld aus, wenn sie dem vorher zugestimmt hat. Auch wenn du durch Alkoholkonsum arbeitsunfähig wurdest oder die Weisungen des Arztes nicht befolgst, siehst du von der Versicherung keinen Cent.
Vergleich verschiedener Absicherungen für dein Einkommen
Die folgende Tabelle fasst alle wichtigen Merkmale der drei Einkommens-Absicherungen zusammen. Bitte beachte, dass die dargestellten Merkmale sich auf marktübliche Versicherungsbedingungen beziehen. Von Anbieter zu Anbieter kann es dabei Unterschiede geben.
Merkmal | Arbeitsausfall-Versicherung | Berufsunfähigkeitsversicherung | Krankentagegeldversicherung |
---|---|---|---|
Leistungsfall | Krankschreibung oder Erwerbsminderung für 90 Tage und länger | Versicherter kann bisherigen Beruf für 6 Monate oder länger zu 50 Prozent oder weniger ausüben | Krankschreibung für 43 Tage und länger für gesetzlich Versicherte
Krankschreibung für 8 Tage und länger (für privat Versicherte) |
Nachweise für Leistung | Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung („gelber Schein“) | Darstellung für Ursache der Berufsunfähigkeit
ausführliche Berichte der Ärzte Berufsbeschreibung des Arbeitgebers häufig auch Angaben zum Einkommen, behandelnden Ärzten, Versorgungsträger etc. |
Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung („gelber Schein“) |
Begrenzung der Leistungshöhe | volle Auszahlung der vereinbarten Rente, wenn Arbeitsunfähigkeit den ganzen Monat besteht
anteilige Auszahlung, wenn nur für Teil des Monats arbeitsunfähig |
keine, volle Auszahlung der vereinbarten Rente | zusammen mit Krankengeld darf Krankentagegeld nicht höher sein als durchschnittliches Nettoeinkommen des letzten Jahres |
Dauer der Leistung | 2 Jahre | Bis zum gewählten Endalter (meist Beginn der Altersrente) | Bis zu Beginn von Berufsunfähigkeit oder Bezug der Altersrente |
Weitere Auflagen für Leistung | ab zweitem Rentenmonat muss Patientenquittung und Einkommensnachweis eingereicht werden | Versicherung kann Untersuchung durch selbst bestellte Ärzte verlangen
Versicherter muss Ende der Berufsunfähigkeit melden |
Versicherung kann Untersuchung durch selbst beauftragten Arzt verlangen
Weisungen des Arztes ist Folge zu leisten Anforderung zusätzlicher Gutachten möglich Versicherter muss Ende der Arbeitsunfähigkeit melden |
Übliche Leistungsausschlüsse | keine | keine Rente, wenn Kunde eine Arbeitsstelle in einem anderen, vergleichbaren Beruf findet (konkrete Verweisung)
keine Rente, wenn Berufsunfähigkeit absichtlich oder durch Kriegsereignisse, radioaktive Strahlen, ABC-Waffen etc. verursacht |
kein Tagegeld während stationären Aufenthalten und Kuren, außer der Versicherer hat vorher zugestimmt
kein Tagegeld, wenn Krankheit oder Unfälle absichtlich oder durch Alkoholkonsum, Entzugsmaßnahmen, Kriegsereignisse verursacht |
Wartezeiten | keine, voller Versicherungsschutz ab Beginn der Laufzeit | keine, voller Versicherungsschutz ab Beginn der Laufzeit | 3 Monate ab Versicherungsbeginn
8 Monate für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie keine Wartezeit bei Unfällen |
Beiträge | über gesamte Laufzeit stabil | können steigen | können steigen |
Quelle: Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung, Stand: 01/2020