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Aufschubzeit

Die Aufschubzeit ist eine Art „Karenzzeit“ oder Wartezeit, die in Versicherungsverträgen eingeführt wird. Sie dient dazu, die Versicherungsgesellschaften vor moralischem Risiko zu schützen und zu verhindern, dass Personen kurz vor einem erwarteten Schadenfall eine Versicherung abschließen, um sofortige Leistungen zu erhalten. Während der Aufschubzeit ist der Versicherungsnehmer zwar bereits ein Vertragspartner, aber der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser vereinbarten Zeitspanne in Kraft.

Beispiel: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat eine Aufschubzeit von 12 Monaten für psychische Erkrankungen. Wenn der Versicherte aufgrund einer psychischen Erkrankung berufsunfähig wird und die Aufschubzeit noch nicht abgelaufen ist, wird er in diesem Zeitraum keine Leistungen erhalten.

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