Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Die „Gesetzliche Erwerbsminderungsrente“ ist eine staatliche Sozialleistung, die von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt wird, um Personen finanziell abzusichern, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Sie ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und dient dazu, den Lebensunterhalt der Betroffenen zu unterstützen, wenn sie aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen nicht mehr in der Lage sind, ihrer bisherigen Tätigkeit oder einem anderen Beruf nachzugehen.
Die Gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird in zwei Stufen gewährt:
- Vollständige Erwerbsminderung: Wenn eine Person aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann oder keinerlei Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann, erhält sie eine volle Erwerbsminderungsrente.
- Teilweise Erwerbsminderung: Wenn eine Person zwar noch zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, aber nicht mehr in der Lage ist, ihren bisherigen Beruf oder einen anderen zumutbaren Beruf auszuüben, hat sie Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente.
Die Höhe der Gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel von den bisherigen Rentenbeiträgen, dem durchschnittlichen Einkommen, der Dauer der Beitragszahlung und dem Grad der Erwerbsminderung.
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Die Gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann jedoch nur einen Teil des bisherigen Einkommens abdecken und reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Hier kommt die Bedeutung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel.
Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherung: Ein Versicherungsnehmer hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 Euro abdeckt. Aufgrund einer schweren Erkrankung ist er nicht mehr in der Lage, seinem Beruf als Ingenieur nachzugehen und erhält eine Teilrente aus der Gesetzlichen Erwerbsminderungsrente in Höhe von 800 Euro. Dank seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhält er zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente von 700 Euro. Insgesamt erhält er somit eine monatliche Absicherung von 1.500 Euro, was ihm hilft, seinen Lebensunterhalt trotz Berufsunfähigkeit zu sichern.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt somit die Leistungen der Gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und bietet eine individuellere Absicherung, die besser auf die persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Verpflichtungen des Versicherungsnehmers zugeschnitten ist. Sie ermöglicht eine umfassendere finanzielle Sicherheit im Falle einer Berufsunfähigkeit und kann den Unterschied zwischen einer bescheidenen staatlichen Rente und einer angemessenen Lebensgrundlage ausmachen.
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