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Dafür brauchst du eine Krebsversicherung

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Eine Krebs­ver­siche­rung hilft Men­schen in der Not: Sie zahlt ihnen eine Geld­summe aus, sobald bei ihnen eine Krebs­erkran­kung fest­ge­stellt wird. Dieses Geld steht ihnen dann frei zur Verfügung. Warum Krebs­patienten die Versicherungssumme gut gebra­uchen können, er­klären wir dir in diesem Artikel.

Das musst du wissen:

  • Die Kran­ken­kasse zahlt oft nur medi­zinisch not­wendige Heil­behand­lungen. Für neu­artige, schonen­dere Thera­pien und diverse Zuzah­lungen müssen Krebs­patienten in die eigene Tasche greifen.
  • 80 Prozent aller Krebs­patien­ten haben durch die Erkran­kung höhere Ausgaben. Eine Krebs­ver­siche­rung gibt ihnen die dafür not­wendigen finan­ziellen Mittel.
  • Vielen Patien­ten droht zusätz­lich ein Verlust des Ein­kommens – weil ihnen bei einer Krebs­erkran­kung gekün­digt werden darf und weil die Sozial­leistungen bei län­gerer Krank­heit mangel­haft sind.

Dafür brau­chen die Deut­schen eine Krebs­ver­siche­rung

Mit dem Geld aus einer Krebs­ver­siche­rung würden die Deut­schen beson­ders gerne neu­artige Thera­pien bezahlen. Das ergab eine Umfrage von Get­surance unter 1.045 Deut­schen im Januar 2019, bei der sich 64 Prozent der Befragten für schon­endere Be­hand­lungs­formen gegen­über der klassi­schen Strahlen- oder Chemo­therapie ent­schieden. Diese werden nämlich häufig nicht von Kranken­kassen über­nommen. Auf Platz zwei stehen alter­native Heil­methoden: 37 Prozent der Befrag­ten würden das Geld für tradi­tionelle chine­sische Medizin, Ayurveda oder Vitamin­kuren verwenden, die ebenfalls nicht im Leistungs­katalog der Kassen stehen.

Jeweils 36 Prozent möchten das Geld aus einer Krebs­ver­siche­rung nutzen, um sich eine Auszeit vom Beruf zu nehmen, be­ziehungs­weise das weg­fallende Gehalt auszu­gleichen, wenn sie durch die Krank­heit ihren Beruf ver­lieren sollten. Auch psycho­logische Betreuung, Chef­arzt­behand­lung oder Haus­halts­hilfen sind vielen Deut­schen wichtig. Du siehst: Der Nutzen einer Krebs­ver­siche­rung ist viel­fältig. Im Folgen­den erklären wir dir näher, was Kranken­kassen nicht oder nur teil­weise zahlen.

Dafür würden die Deut­schen Geld ausgeben, falls sie an Krebs erkranken

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Krebsversicherung - die gewünschte Geldverwendung bei einer Krebserkrankung ist in einem Balkendiagramm dargestellt

*Quelle: Online-Befra­gung durch Get­surance unter 1.045 Deut­schen, Januar 2019

Scho­nende Thera­pien, die die Kassen nicht zahlen

Kranken­kassen zahlen Krebs­patienten in Deut­schland alle Behand­lungen, die sie brauchen, um den Krebs zu bekäm­pfen. Doch oft haben tradi­tionelle Metho­den wie Strahlen- oder Chemo­therapie unan­genehme Neben­wirkungen – bei­spiels­weise Haar­aus­fall, Blut­armut und Fun­ktions­störungen ver­schiedener Organe. Patienten be­schrei­ben neu­artige Immun­thera­pien als wesent­lich ange­nehmer. Diese werden jedoch häufig nicht von der Kranken­kasse bezahlt.

So funktio­nieren Immun­therapien

Bei einer Immun­therapie wird das kör­pereigene Immun­system in den Kampf gegen bös­artige Tumore einge­spannt. Dieses muss dazu jedoch erst akti­viert werden – denn Tumor­zellen stammen aus dem eigenen Körper und werden normaler­weise nicht als fremde Ein­dring­linge wahr­genommen. Dies kann auf ver­schie­dene Weise geschehen:

  • Durch Impfungen lernen die Abwehr­zellen des Krebs­patienten, Tumor­zellen zu erkennen. So können sie diese angreifen.
  • Bei einem anderen Ansatz blockie­ren sogenannte Checkpoint-Inhi­bitoren körper­typische Moleküle auf Tumor­zellen, wodurch sie von Immun­zellen nicht mehr als eigene Zellen ange­sehen und atta­ckiert werden.
  • Im Mittel­punkt von passiven Immun­therapien wiederum stehen künst­lich erzeugte Anti­körper. Diese sind speziell auf Tumor­zellen zuge­schnitten und heften sich an diese an. Auch so lässt sich eine Immun­reaktion auslösen.

Immun­thera­pien eignen sich bisher vor allem zur Behand­lung von Hautkrebs, Lungen­krebs und be­stimmten Formen von Leukämie. Bei anderen Krebs­arten sind ihre Erfolge allerdings noch über­schaubar. Außerdem wirken Immun­therapien nicht bei jedem Patienten und können auch übermäßig starke Immun­reak­tionen hervor­rufen. In Zukunft ist hier jedoch mit Fort­schritten zu rechnen.

Die Kosten für solche Immun­thera­pien können 50.000 bis 150.000 Euro betragen. Sie sind auch deshalb so teuer, weil sie oft für Patienten indi­viduell ange­passt werden müssen. Bisher über­nehmen deut­sche Kranken­kassen nur einzelne Ver­fahren – und es dauert eine Weile, bis der Gemein­same Bundes­aus­schuss neue Ver­fahren in den Leis­tungs­katalog auf­nimmt.

Ergän­zende Maß­nahmen für die Chemo­therapie

Auch wenn ein Patient sich für klass­ische Thera­pien ent­scheidet, kann er beglei­tend dazu Maß­nahmen anwen­den, die die Neben­wirkun­gen dieser Behand­lungen redu­zieren können. Beim Scalp-Cooling tragen Patienten während der Chemo­thera­pie eine Kühl­kappe auf dem Kopf. Damit wird die Kopf­haut schwächer durch­blutet, wodurch weniger Chemi­kalien an die Haar­wurzeln gelangen. So lässt sich der Haar­ausfall in Grenzen halten. Aller­dings müssen auch diese Kosten in Höhe von circa 100 Euro pro Anwen­dung vom Patien­ten selbst ge­tragen werden.

Nicht nur am Kopf, sondern auch an den Extre­mitäten können solche Kühler unange­nehme Neben­wirkungen ver­meiden. Das sind zum Bei­spiel Nerven­schäden, die zu Schmer­zen, Taub­heits­gefühl oder ver­mehrter Kälte­empfind­lich­keit führen.

Kryo­konser­vierung von Sperma und Eier­stock­gewebe

Ein weiterer, größerer Kosten­punkt kann bei der Behand­lung von Krebs an Hoden oder Eier­stöcken anfallen. Muss dabei ein Hoden oder Teile der Eier­stöcke entfernt werden, empfiehlt es sich, Sperma oder Eier­stock­gewebe vorher zu ent­nehmen und einge­froren zu kon­servieren. Nach er­folg­reicher Krebs­behand­lung lässt sich damit der Kinder­wunsch erfüllen. So eine Kryo­konser­vie­rung muss jedoch selbst bezahlt werden: Wird bei­spiels­weise Sperma zwei Jahre lang aufge­hoben, kann dies 1.000 Euro kosten.

Alter­native Heil­methoden

Alter­native Heil­metho­den stehen meist eben­falls nicht im Leis­tungs­katalog der Kranken­kassen. Spe­zielle Thera­pien wie Ayur­veda, Immun­stärkung oder Nahrungs­ergän­zungs­mittel müssen Patienten aus eigener Tasche zahlen. Sie können den Heilungsprozess unterstützen und dafür sorgen, dass der Kampf gegen den Krebs als ange­nehmer empfun­den wird. Keines­falls dürfen sich Krebs­patienten nur auf solche Heil­methoden verlassen, sie können die Krank­heit nicht allein besiegen, jedoch die Schul­medizin gut ergänzen.

Kosten, die Kassen nur zum Teil über­nehmen

Insge­samt 80 Prozent aller Krebs­patien­ten gaben bei einer Studie des NCT Heidel­berg an, dass sie durch die Krank­heit Mehr­ausgaben hätten. Das liegt nicht nur daran, dass sie neuartige Thera­pien oder beglei­tende Maß­nahmen zu tradi­tionellen Behand­lungen zahlen – sondern auch an einer ganzen Reihe von Selbst­beteili­gungen, die zusätz­lich zur Kassen­leistung anfallen. Das Gesetz setzt den Kranken­kassen nämlich enge Grenzen:

„Die Leis­tungen müssen aus­reichend, zweck­mäßig und wirt­schaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwen­digen nicht über­schreiten.“ (Sozial­gesetz­buch V §12 Abs. 1 S. 1)

Mit anderen Worten: Die Kranken­kasse zahlt alles, was Krebs­patienten zum Über­leben brauchen – aber eben auch nicht mehr. Deshalb müssen gesetz­lich Kranken­versiche­rte folgende Zuzah­lungen leisten (Sozial­gesetz­buch V §§ 31 ff.):

Kosten­punkt Eigene Zuzah­lung Maxi­male Zuzah­lung
Arznei­mittel 10 Prozent 10 Euro pro Arznei­mittel
Heil­mittel wie Massagen oder Lymph­drainagen 10 Prozent plus 10 Euro pro Verord­nung keine Ober­grenze
Hilfs­mittel wie Brust­prothesen und Roll­stühle 10 Prozent 10 Euro pro Hilfs­mittel / 10 Euro pro Monats­bedarf
Fahrt­kosten 10 Prozent 10 Euro pro Fahrt
Kranken­haus­aufent­halt 10 Euro pro Tag 28 Tage pro Jahr
Häus­liche Kranken­pflege 10 Prozent plus 10 Euro pro Verord­nung 28 Tage pro Jahr
Haus­halts­hilfe / Kinder­betreuung (maximal 4 Wochen lang) 10 Prozent 10 Euro pro Tag

Begren­zung von Zuzah­lungen

Um die finan­zielle Belas­tung von Krebs­patienten in Grenzen zu halten, sind all diese Zuzah­lungen gesetz­lich gedeckelt. Die Belas­tungs­grenze liegt bei zwei Prozent des jähr­lichen Brutto­einkommens einer Familie, bei chronisch Kranken liegt sie bei nur einem Prozent. Je nach Höhe des Ein­kommens können sich solche Zuzah­lungen jedoch zu einem relativ hohen Betrag summieren. Und eine Haus­halts­hilfe oder Kinder­betreuung müssen Patienten nach vier Wochen sogar komplett selbst zahlen. Für solche Zwecke ist eine Krebsversicherung sinnvoll.

Auch eine Behand­lung durch einen besonders quali­fizierten Chef­arzt ist von den Kranken­kassen nicht vorge­sehen, obwohl dies von vielen Patienten gewünscht wird. Dies kann bis zu drei­einhalb mal so viel kosten wie derselbe Ein­griff, wenn er durch einen normalen Arzt erfolgt.

Aus­gleich des ver­lorenen Ein­kommens

Krebs­patien­ten sind nicht nur von höheren Ausgaben be­troffen – fast 40 Prozent aller Krebs­patien­ten haben zusätz­lich Ein­kommens­einbußen, wie die Studie des NCT Heidelberg ergab. Davon wiederum sehen sich 60 Prozent einem Verlust von mehr als 500 Euro monat­lich ausge­setzt. Dies liegt daran, dass die Sozial­leistungen bei längeren Krank­heiten mangel­haft sind – und, dass gerade bei Krebs oft die Kündi­gung droht.

Monat­liche Ein­kommens­einbußen bei Tumor­erkrankung
Krebsversicherung - Einkommenseinbussen von Krebspatienten sind als Tortendiagramm dargestellt

*Quelle: Natio­nales Centrum für Tumor­erkran­kungen (NCT) Heidel­berg, 2019

Mangel­hafte Sozial­leistungen bei längerer Krank­heit

Wenn ein Arbeit­nehmer wegen eines bös­artigen Tumors längere Zeit krank­geschrieben ist, kann er sich folgender­maßen finan­zieren:

  1. In den ersten 6 Wochen bekommt er seinen bis­herigen Lohn fort­gezahlt und hat erst einmal keine Ein­kommens­einbußen.
  2. Danach erhält er maximal 72 Wochen lang Kranken­geld von der Kranken­kasse, das in der Regel 20 bis 30 Prozent niedriger ist als sein Netto­einkommen.

Ist der Patient noch länger erkrankt, kann er nur noch eine Erwerbs­minde­rungs­rente von der Renten­versiche­rung bekommen. Diese beträgt oft nur die Hälfte oder ein Drittel des Netto­ein­kommens. Gerade jüngere Patienten geraten so oft unter die Armuts­grenze.

Achtung: Schon vor Ablauf der 72 Wochen kann der Patient den Anspruch auf Kranken­geld verlieren und in die niedrige Erwerbs­minde­rungs­rente verschoben werden. Dies ist dann der Fall, wenn ein Arzt der Krankenkasse mitteilt, dass die Erwerbs­fähig­keit des Patienten dauer­haft bedroht oder gemin­dert ist. Meist bitten die Kranken­kassen den behan­delnden Arzt darum, einzu­schätzen, ob ein Patient nur vorüber­gehend oder dauer­haft einge­schränkt ist.

Kündigung wegen Krebs – leider keine Seltenheit

Der Kündigungsschutz reicht in Deutschland heutzutage sehr weit. Leider ist es ein Irrtum, dass eine Kündigung wegen langfristiger Krankheit unzulässig sei. Dieser Fall gilt als personenbezogene Kündigung – und ist zulässig, wenn der Arbeitgeber Folgendes nachweisen kann:

  1. Die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers sind erheblich beeinträchtigt, da durch die Krankheit zu hohe Kosten entstehen und der betriebliche Ablauf gestört ist. Dies kann schon ab sechs Wochen Krankschreibung pro Jahr gegeben sein (Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 05.09.2011, Az: 5 Sa 152/11).
  2. Auch in Zukunft ist häufige oder lange andauernde Arbeitsunfähigkeit zu erwarten, was der Arbeitgeber nachweisen kann, indem er die bisherigen Krankschreibungszeiten belegt (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.05.2015, Az: 2 AZR 565/14).
  3. Es ist nicht möglich, ein milderes Mittel als Alternative zur Kündigung zu wählen. Das ist beispielsweise möglich, indem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf einen anderen, geeigneteren Arbeitsplatz versetzt oder er sich an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement beteiligt (Urteil des Lan­des­ar­beits­ge­richts Ber­lin-Bran­den­burg vom 27.02.2019, Az: 17 Sa 1605/18, Rn.19).

Nach einer solchen Kündigung müssen Krebspatienten ihre Ausgaben mit Arbeitslosengeld stemmen. So droht ihnen bereits dann ein Einkommensverlust, auch wenn sie nicht längere Zeit am Stück krankgeschrieben und auf Krankengeld angewiesen sind.

Geschwächt nach Gesundung: das Fatigue-Syndrom

Auch nachdem Patienten den Krebs besiegt haben, leiden sie oft unter dem chronischen Erschöpfungssyndrom (auch Fatigue genannt). Dabei sind sie ständig müde, haben Konzentrationsprobleme und sind häufig nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben. Das Fatigue-Syndrom kann nach ein paar Wochen überstanden sein. Es ist jedoch möglich, dass es sich über Monate oder sogar Jahre hinzieht. Wer für so lange Zeit nicht arbeitsfähig ist und kein Geld verdienen kann, braucht andere Geldquellen als Krankengeld und Erwerbsminderungsrente, um seinen Lebensstandard zu halten.

Fazit: Eine Krebs­ver­siche­rung hilft dir in der Not

In Deutsch­land wird das Exis­tenz­minimum gesichert und jeder Mensch, der an Krebs erkrankt ist, bekommt alle not­wendigen Heil­behand­lungen. Wie du gesehen hast, kann eine Kreb­serkran­kung dennoch ein großes Loch in dein Budget reißen. Stell dir vor, du musst bei gerin­gerem Einkommen und zusätz­lichen Kosten deine all­täglichen Ausgaben stemmen – also Miete beglei­chen, deine Familie versorgen und Kredite zurück­zahlen. Vor allem wenn du der Haupt­ernährer deiner Familie bist, kannst du schnell an deine Grenzen kommen, wenn du deiner Familie den gewohnten Lebens­standard bieten möchtest.

Deshalb solltest du für diesen Fall privat vorsorgen – am besten mit einer speziellen Krebs­ver­siche­rung, die dir bei Krebsdiagnose eine Geldsumme auszahlt, über die du dann frei ver­fügen kannst.

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2 Kommentare
  1. Astrid Lebitsch-Csandl sagt

    Bekomm ich das Gekd auch wenn ich aus Österreich bin.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Es gibt die Krebsversicherung auch in Österreich von Getsurance: getsurance.at/krebsversicherung

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