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Abstrakte Verweisung

In der Versicherungsbranche bezieht sich die „Abstrakte Verweisung“ auf eine Bestimmung in Berufsunfähigkeitsversicherungen, die besagt, dass der Versicherer dich im Falle von Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf verweisen kann, den du theoretisch ausüben könntest. Dadurch könnten Leistungen verweigert werden, selbst wenn du deinen aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kannst. 

Es ist wichtig zu beachten, dass gute Berufsunfähigkeitsversicherungen heutzutage keine Klauseln zur abstrakten Verweisung mehr enthalten. Das bedeutet, dass sie dich nicht dazu zwingen können, einen anderen Beruf auszuüben, wenn du aufgrund von gesundheitlichen Gründen deinen aktuellen Beruf nicht mehr ausführen kannst. Stattdessen berücksichtigen solche Versicherungen deine individuellen Fähigkeiten und Qualifikationen, um zu bestimmen, ob du berechtigt bist, Berufsunfähigkeitsleistungen zu erhalten.

Die Abschaffung der abstrakten Verweisungsklausel in Berufsunfähigkeitsversicherungen stellt sicher, dass du den umfassenden Schutz erhältst, den du benötigst, um dich in schwierigen Zeiten finanziell abzusichern, ohne in einem unpassenden oder nicht geeigneten Beruf arbeiten zu müssen. Dies gibt dir die Sicherheit, dass du im Ernstfall die Unterstützung erhältst, die du benötigst, um deine Lebensqualität aufrechtzuerhalten.
Mehr zum Thema „BU“ findest du in unserem Ratgeber.

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