Berufsun­fähig­keit: Was heißt das eigent­lich?

Sicher kennst du das: Husten, Schnupfen und Fieber hauen dich um – krank ist jeder mal. In den aller­meisten Fällen bist du nach ein paar Tagen wieder fit und gesund. Doch was ist, wenn dich eine Krank­heit oder ein Unfall für ein halbes Jahr oder länger aus der Bahn werfen? Dann droht dir Berufsun­fähigkeit. Was das genau ist, erklären wir hier.

Das musst du wissen:
  • Du bist berufsun­fähig, wenn du deinen aktuellen Beruf voraussicht­lich dauer­haft nicht mehr ausüben kannst.
  • Arbeitsun­fähigkeit ist etwas anderes: Du kannst deine Arbeit wegen einer Krankheit vorübergehend nicht ausüben, aber erhältst weiterhin deinen Lohn oder Kranken­geld.
  • Die häufigsten Ursachen für Berufsun­fähig­keit sind psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angst­störungen.
  • Bist du erst einmal berufs­unfähig, dann fällt dein Einkommen weg. Dir drohen große finanzielle Probleme. Hier kann dich eine Berufsun­fähigkeits­ver­sicherung finanziell schützen.

Berufsunfähigkeit erklärt

Du musst beim Begriff Berufsun­fähig­keit zwei Bereiche unter­scheiden.

  • Der eine ist die Berufsun­fähigkeit in der Deutschen Renten­ver­sicherung. Bis 2001 hatten alle, die in die gesetzliche Renten­ver­sicherung einzahlten, einen Anspruch auf eine staat­liche Rente wegen Berufsun­fähigkeit. Seitdem hat sich die staatliche Unter­stützung jedoch stark verringert, sodass der eigene Lebensstandard kaum gehalten werden kann. Die Deutsche Rentenversicherung gibt folgende Definition: „Berufsunfähig sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung ihren bisherigen versicherungspflichtigen Beruf nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich ausüben können.“ In dem Falle erhält man vom Staat eine Berufsunfähigkeits­rente. Diese Rente wurde 2001 allerdings durch die sogenannte Erwerbs­minderungs­rente ersetzt. Der Staat geht also nicht mehr davon aus, dass du „berufsunfähig“ wirst, sondern „erwerbsgemindert“. Dafür ist nicht mehr dein aktueller Beruf entscheidend. Um die Erwerbs­minderungs­rente zu bekommen, kommt es vielmehr darauf an, dass du aus gesund­heit­lichen Gründen gar keinen Beruf mehr ausüben kannst. Diese neue Regelung gilt für alle, die ab dem 02.01.1961 geboren sind.
  • Der zweite Bereich ist die Berufsun­fähigkeit in der privaten Versicherung. Da die staatliche Erwerbs­minderungsrente recht gering ist, kannst du dich privat mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung absichern. Dabei geht es um deinen aktuellen Beruf. Du bist dann berufs­unfähig, wenn du deinen zurzeit ausgeübten Beruf nur noch zu weniger als 50 Prozent ausüben kannst. Und das für mindestens 6 Monate. Zwei Beispiele machen das deutlich: Ein Dach­decker kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, wenn er nach einem Unfall nicht mehr schwer heben kann. Oder ein Marketing-Experte bekommt so starke Depressionen, dass er nicht mehr kreativ arbeiten oder mit Kunden sprechen kann.

Hohes Risiko für jeden

Jeder sollte sich klar darüber sein, dass das Risiko, berufsunfähig zu werden, hoch ist. Denn jeder Vierte in Deutschland ist im Laufe seines Lebens von Berufsunfähigkeit betroffen. Nach Angaben des Gesamt­verbandes der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) wurden 2014 von den Versicherungsunternehmen 40.200 Fälle von Berufsunfähigkeit anerkannt. Es gibt bestimmte Berufe, bei denen das Berufsunfähigkeitsrisiko höher ist als bei anderen. Dazu gehören Jobs mit einem hohen Gefahrenpotenzial wie etwa Fitnesstrainer, Schauspieler oder Tanzlehrer. Aber auch körperlich schwer arbeitende Menschen, wie Gerüstbauer, Metzger und Krankenpfleger besitzen ein höheres Risiko berufsunfähig zu werden als beispielsweise Anwälte und Bankkaufleute. Trotzdem heißt das nicht, dass du weniger gefährdet bist, wenn du einen Bürojob hast. Die häufigste Ursache für Berufsun­fähigkeit sind nämlich psychische Erkrankungen und diese können jeden betreffen (mehr dazu weiter unten im Artikel).

Unter­schied zwischen Berufsun­fähigkeit und Arbeits­unfähig­keit

Der Blick auf die Berufsun­fähigkeit im Vergleich zur Arbeits­unfähig­keit macht einige Unter­schiede deutlich. Bei Arbeitsun­fähigkeit handelt es sich nämlich um einen Begriff aus dem Arbeits- und Sozialrecht. Deine vorüber­gehende Arbeitsun­fähigkeit bescheinigt dir dein Arzt, er stellt dann eine Krank­schreibung – den “Gelben Schein” – aus, die du deinem Arbeitgeber vorlegen musst. Die häufigsten Ursachen für eine “Krank­schreibung” sind Erkrankungen des Skelett- und Muskel­systems wie Arthritis, Knorpel­schäden oder ein Band­scheiben­vorfall. An zweiter Stelle kommen laut DAK Gesundheits­report Erkrankungen der Atemwege, also etwa eine Erkältung. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die häufigsten Ursachen für Arbeits­unfähig­keit im Jahr 2015.

Häufigste Ursachen für Arbeitsunfähigkeit

Quelle: DAK Gesundheitsreport 2016

Bist du bei einem Arbeit­geber angestellt und dann mal wegen einer Krank­heit arbeitsunfähig gemeldet, dann muss er dir trotzdem deinen Lohn oder dein Gehalt in voller Höhe weiterhin zahlen. Diese Entgelt­fort­zahlung gilt sechs Wochen lang. Du hast in dieser Zeit also keinen finanziel­len Verlust. Das gilt auch für gering­fügig Beschäftigte. Sollte deine Krank­heit länger als sechs Wochen dauern, dann übernimmt deine Kranken­kasse die Fort­zahlung, in Form des Kranken­geldes. Allerdings nicht zu 100 Prozent. Das Krankengeld hat eine Höhe von 70 Prozent deines letzten Brutto­einkommens und es wird längstens 72 Wochen lang von der Kranken­kasse gezahlt. Eine spezielle Arbeitsun­fähigkeits­ver­sicherung gibt es nicht. Ist deine Arbeits­unfähig­keit nach einem Arbeits­unfall aufgetreten oder die Folge einer Berufs­krankheit, dann bekommst du von der gesetz­lichen Unfall­ver­sicherung das sogenannte Verletzten­geld und kein Kranken­geld.

Die Entgelt­fort­zahlung bei Arbeits­unfähig­keit geht bis zu 6 Wochen. Sie wird vom Arbeit­geber gezahlt und bedeutet vollen Lohnaus­gleich. Das Kranken­geld wird bis zu 72 Wochen gezahlt. Es beträgt 70 Prozent vom Brutto­lohn und wird von der Kranken­kasse überweisen. Danach gibt es dann aber nichts mehr.

Gründe für Berufsunfähigkeit

Viele Menschen glauben, dass es meistens Unfälle sind, die zu Berufsun­fähigkeit führen. Doch das stimmt nicht. Sie nehmen mit 10 Prozent nur einen kleinen Teil als mögliche Berufsun­fähigkeits-Gründe ein. Im Vorder­grund stehen mit 31 Prozent psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angst­störungen. Berufs­unfähig­keit durch Depression ist also nicht selten. An zweiter Stelle der Ursachen für Berufs­unfähig­keit sind Erkrankungen des Skelett- und Muskel­apparates zu nennen. Dazu gehören zum Beispiel Rückenleiden, Band­scheiben­vorfälle oder Arthrose an den Gelenken. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die häufigsten BU-Ursachen:

Ursachen Berufsunfähigkeit Anteil
Psychische Erkrankungen 31%
Erkrankungen von Skelett und Muskeln 22%
Sonstige Ursachen 16%
Tumore 14%
Unfälle 10%
Kreislauferkrankungen 8%

*Quelle: Morgen & Morgen, 04/2016

Mit einer gesunden Lebensweise kannst du gegen viele Erkrankungen bereits im Vorfeld etwas tun. So helfen Sport und gesundes Essen, beispielsweise mit der Eiweiß-Diät, gegen Übergewicht, das zum Beispiel bei Herz- und Kreislauferkrankungen eine entscheidende Rolle spielt.

Was passiert, wenn ich berufsunfähig bin?

Nehmen wir einmal den schlimmsten Fall an und du wirst berufsun­fähig. Auf der einen Seite stehen die gesund­heit­lichen Probleme, die dich belasten. Hinzu kommt dann aber auch noch ein finanzieller Aspekt: Bist du berufs­unfähig, dann erhältst du kein Geld mehr von deinem Arbeit­geber. Er ist ja nur im Fall einer vorüber­gehenden Krankschreibung zur Lohnfort­zahlung ver­pflichtet. Du hast also von einem Tag zum anderen kein Ein­kommen mehr und damit große Probleme, deinen Lebens­standard zu erhalten. Es gibt zwar eine staatliche Absicherung in Form der Erwerbs­minderungs­rente, doch die wird nur unter ganz bestimmten Voraus­setzungen ausgezahlt. Zum Beispiel zahlt sie nur dann, wenn du überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kannst. Zudem musst du mindestens 3 Jahre in die gesetz­liche Renten­versicherung eingezahlt haben. Hinzu kommt, dass die Erwerbs­minderungs­rente sehr gering ist und meistens nicht ausreicht, um dauerhaft den Lebens­unter­halt zu sichern.

Die staatliche Erwerbs­minderungs­rente ist sehr gering und wird nur ausge­zahlt, wenn du in gar keinem Beruf mehr arbeiten kannst. 2015 betrug sie im Durch­schnitt 735 Euro im Monat.

Um die Risiken einer Berufsun­fähigkeit abzusichern, empfehlen wir eine zusätz­liche Berufsun­fähigkeits­ver­sicherung. Eine Berufsun­fähigkeitsver­sicherung ist für jede Berufs­gruppe interessant. Wir haben uns zum Beispiel in einem Ratgeber­artikel ausführ­lich mit der Berufsun­fähigkeits­versicherung für Ärzte beschäftigt. Den privaten Berufsun­fähigkeits­schutz wollen wir dir jetzt kurz erklären.

Berufsun­fähigkeitsver­sicherung ist sinn­voll

Eine private Berufsun­fähigkeitsver­sicherung (BU) zahlt dir eine monat­liche Rente, wenn du dauerhaft deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Mit der BU kannst du eine mögliche Berufs­unfähigkeit absichern und im Fall von Berufsun­fähigkeit einen Antrag auf BU-Rente stellen. Die Höhe der Berufsun­fähigkeits­rente legst du gemeinsam mit dem Versicherer bei Antrag­stellung fest. Wir empfehlen dir, die Hälfte deines Netto­einkommens als BU-Rente abzusichern, mindestens aber 1.000 Euro. Im Laufe deines Berufs­lebens zahlst du dafür monat­liche Beiträge an die Versicherung. Bestimmt fragst du dich: Was kostet eine Berufsun­fähigkeitsver­sicherung? Die Höhe der Beiträge kann sehr unter­schied­lich sein und hängt von verschiedenen Punkten ab.

  • Von deinem Alter beim Beginn des Versicherungsvertrages. Es gilt: Je jünger du in die BU Versicherung einsteigst, desto günstiger sind die Tarife.
  • Von deinem Beruf. Es gibt Berufsgruppen, bei denen das Risiko berufsunfähig zu werden, höher ist. Dazu gehören zum Beispiel körperlich schwer arbeitende Menschen. Diese zahlen dann mehr.
  • Von der Höhe der vereinbarten BU-Rente. Je höher dein Rentenanspruch bei Berufsunfähigkeit ist, desto höhere Beiträge musst du zahlen.
  • Von deinem Gesundheitszustand. Du musst beim Abschluss einer Versicherung auf Berufsunfähigkeit Gesundheitsfragen beantworten. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Gesundheits­fragen gibt es nicht. Gesunde Menschen ohne Vorer­krankungen zahlen den normalen Monatsbeitrag. Hast du bereits Vorerkrankungen, können Risikozuschläge auf dich zukommen.
Möchtest du trotz Vor­erkran­kungen dein Ein­kommen ab­sich­ern, kann die inno­vative Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job für dich inter­essant sein. Hier musst du gar keine Risiko­zuschläge zahlen, ganz egal, wel­che Krank­heiten du bereits hattest. Und auch wenn du bereits in psy­cholo­gischer Be­hand­lung warst, findest du hier einen geeig­neten Schutz für dich.

Häufige Fragen

  • Gibt es eine Berufs­unfähig­keit bei Beamten?

    Bei Beamten hat die Berufsun­fähigkeit einen anderen Namen. Sie heißt dann Dienst­unfähig­keit. Von Dienst­unfähig­keit spricht man, wenn du als Beamter von deinem Dienst­herrn wegen einer Krankheit in den Ruhestand versetzt wirst. Für Beamte ist daher eine Dienstun­fähigkeitsver­sicherung sinnvoll.
  • Ist eine Berufsun­fähigkeitsver­sicherung für Studenten nötig?

    Ja. Denn gerade als Student steht dir häufig nicht einmal die staat­liche Erwerbs­minderungs­rente zu. Die erhältst du nämlich nur, wenn du mindestens 3 Jahre in die Sozial­ver­sicherung eingezahlt hast. Und welcher Student kann das schon vorweisen? Als Student oder als Auszubildender ist eine Berufs­unfähgkeits­versiche­rung durchaus sinnvoll, und du kommst in den Vorteil besonders günstiger Tarife, sogenannter Ein­steiger­tarife. Die Versicherer berechnen diese Tarife anders, weil du als junger Erwachsener meist gesünder bist. Außerdem hast du dann eine lange Vertrags­lauf­zeit, was ebenfalls die Tarife günstig beeinflusst. Nach einigen Jahren steigt dann dein Beitrag über den des Normal­tarifs. So können sich auch Studenten mit schmalem Geld­beutel eine BU leisten.
  • Sind die Kosten für eine BU steuer­lich absetzbar?

    Grundsätz­lich ja. In deiner Steuerer­klärung kannst du die Berufsun­fähigkeitsver­sicherung mit Kosten und Ausgaben als “Vorsorge­auf­wendungen” angeben. Das geht bis zu 1900 Euro im Jahr bei Angestellten und bis zu 2800 Euro bei Selbst­ständigen. Unter Vorsorge­aufwendungen fallen alle Versicherungen, die deine private Gesund­heits­vorsorge und Einkommens­absicherung betreffen.
  • Was ist eigentlich eine Berufs­unfähigkeits­zusatzver­sicherung?

    Bei dieser Form wird die BU mit einem anderen Vertrag wie etwa mit einer Lebens­versicherung verbunden. Diese Kombination kann aber zu Problemen führen, wenn du etwa nur die Berufsun­fähigkeitsver­sicherung kündigen möchtest. Dann würde nämlich auch der Vertrag der Lebensver­sicherung aufgelöst werden. Wir empfehlen die Berufs­unfähigkeits­zusatzver­sicherung daher nicht.
  • Was bedeutet Erwerbsunfähigkeit?

    Erwerbsunfähig bist du, wenn du gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen kannst. Bist du beispielsweise an Demenz erkrankt, dann kannst du irgendwann gar keine Arbeit mehr ausüben. Auch gegen Erwerbs­unfähigkeit kannst du dich privat absichern mit der Erwerbs­unfähigkeits­versicherung. Sie ist meistens günstiger als die BU, zahlt jedoch nur dann, wenn du gar keiner Ar­beit mehr nach­gehen kannst.
  • Wie sinnvoll sind Versicherungen wie eine Unfall­versicherung oder eine Rechts­schutzver­sicherung?

    Eine Rechts­schutz­versicherung kann in vielen Situationen hilfreich sein. Im Zusammen­hang mit einer Berufsun­fähigkeitsver­sicherung etwa, wenn es Streit mit dem Versicherer um die Auszahlung einer BU Rente geht. Dann unterstützt dich die Rechts­schutz­ver­sicherung bei der Wahrnehmung deiner Rechte. Eine Unfallver­sicherung deckt Schäden ab, die in Folge eines Unfalls entstanden sind. Also wenn du zum Beispiel von einem Auto angefahren wirst und dabei Wirbel­verrenkungen erleidest. Im Normalfall wird dir dann eine Einmalzahlung ausgezahlt, mit der du alle notwendigen Kosten begleichen kannst.
4 Kommentare
  1. Uwe P. sagt

    Können mir die Zahlung aus einer privaten BU-Versicherung auf das Krankengeld angerechnet werden? Bekomme zur Zeit Zahlung aus Der BU und bin wegen meiner Erkrankung, die im November 2015 erkannt wurde, aus der Firma ausgeschieden und die Krankenkasse müsste nun auch KG zahlen.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Uwe,

      auch wenn du die Rente einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bekommst, hast du Anspruch auf das volle Krankengeld. Die BU-Rente wird nur beim Arbeitslosengeld II und bei der Grundsicherung angerechnet.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  2. Annika sagt

    Ich bekomme seit 2009 eine Berufunfähigkeitsrente. Darf ich jetzt eine andere Tätigkeit für 6 Wochen ausüben, ohne dass diese angerechnet wird?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Annika,

      wenn der Versicherungsvertrag eine konkrete Verweisung enthält, dann erhältst du die Rente wahrscheinlich weiterhin, wenn diese Tätigkeit weniger als 80 Prozent deines alten Einkommens bringt oder wenn sie nicht die gleiche „soziale Wertschätzung“ hat wie deine alte Arbeit. Du solltest in die Versicherungsbedingungen schauen, um sicher zu gehen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

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