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Kann man bei Berufsunfähigkeit arbeiten?

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Je nach Grund der Berufsunfähigkeit möchtest du deine BU-Rente vielleicht noch etwas aufstocken und fragst dich, ob du durch z.B. einen Nebenjob etwas dazu verdienen kannst. Wir erklären dir im Artikel, worauf du achten solltest beim Arbeiten trotz Berufsunfähigkeit.

Inhaltsverzeichnis

  1. Arbeiten trotz Berufsunfähigkeit?
  2. Hinzuverdienstmöglichkeiten bei BU
  3. BU-Rente und Kleingewerbe
  4. BU-Rente und 450-Euro Job
  5. BU-Rente und in Teilzeit arbeiten
  6. FAQ

Arbeiten trotz Berufsunfähigkeit?

Du hast irgendwann mal eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und musst jetzt aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls auf die BU-Rente zurückgreifen? Doch irgendwie reicht das Geld von vorne bis hinten nicht, aufgrund von  Inflation und steigenden Kosten? Daher bist du am überlegen, ob du deine BU-Rente vielleicht durch einen Nebenjob etwas aufstocken kannst? 

Oder überlegst du aktuell, ob du eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollst und vor allem in welcher Höhe? Dann ist das Thema Hinzuverdienst zur BU-Rente vielleicht auch nicht ganz uninteressant für dich. Wir wollen dir daher mal einen Überblick zu den aktuellen Möglichkeiten geben.

Gründe der Berufsunfähigkeit

Zunächst einmal ist es wichtig zu überlegen, warum du berufsunfähig werden kannst.

In Deutschland wird aktuell jede:r Vierte berufsunfähig. Zu den häufigsten Ursachen gehören in den meisten Fällen diese Erkrankungen:

  • Psychische Erkrankungen (z.B. Burnout, Depression),
  • Erkrankungen des Skeletts oder des Bewegungsapparates,
  • Krebs,
  • Herz- und Kreislauferkrankungen,
  • Unfälle

Berufsunfähigkeit bedeutet in dem Zusammenhang, dass ein Arzt bescheinigt, dass du zu mind. 50% deinen bisherigen Hauptberuf für mehr als sechs Monate nicht mehr ausführen kannst. Dann kannst du einen Antrag auf die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente bei deinem Versicherer stellen. Du erhältst, nach der Prüfung der Unterlagen, anschließend die beantragte BU-Rente. In der Regel sollte diese 70% deines bisherigen Nettoeinkommens betragen.

Sollte sich deine Erkrankung mit der Zeit bessern und du wieder Kraft und Reserven hast, um zu arbeiten, stellt sich vielleicht die Frage, ob du zur BU-Rente etwas dazu verdienen kannst.

Hinzuverdienstmöglichkeiten bei BU

Grundsätzlich ist es so, dass du bei der BU-Rente etwas hinzu verdienen könntest. Natürlich gibt es dazu klare Regeln. Grundlegend ist es so, dass der Nebenverdienst den Status “berufsunfähig” nicht unglaubwürdig machen sollte. Denn die BU-Rente wird entweder komplett oder gar nicht ausgezahlt.

Dazu ist es notwendig, dass du mit deiner Versicherung über dein Vorhaben und deren Konditionen ehrlich sprichst. Dann kann eine passende Lösung für deinen Fall gefunden werden. Die Versicherung wird nämlich anhand der Kriterien 

  • Einkommen beim Zuverdienst
  • Sozialer Status
  • Wertschätzung

beurteilen, ob du mit deinem Nebenjob deine BU-Rente aufstocken darfst, ohne dass sie dir aberkannt wird.

Zunächst prüft der Versicherer, ob das Einkommen beim Nebenjob lukrativer als der frühere Beruf ist bzw. gleich ist. Im nächsten Schritt werden die Tätigkeiten im Job näher betrachtet: wenn sie geringer im sozialen Status als auch Wertschätzung sind, kann man davon ausgehen, dass der Nebenverdienst anerkannt ist.

Nehmen wir mal ein konkretes Beispiel:

Eine Anwältin leidet unter Depressionen und wird daher als berufsunfähig eingestuft. In ihrer Therapie lernt sie, dass körperliche Betätigung ihr gut tut, vor allem spazieren gehen. Daher möchte sie als Hundesitterin etwas Geld dazu verdienen. In diesem Fall sind die drei Kriterien soweit erfüllt: der Stundenlohn ist viel geringer als das frühere Gehalt, der Beruf einer Hundesitterin ist weniger angesehen und wertgeschätzt in der Gesellschaft als der einer Anwältin.

Falls der Nebenjob mit dem vorherigen Beruf sehr ähnlich ist, sowohl vom Einkommen als auch den Tätigkeiten, wird der Versicherer prüfen, ob der Status der Berufsunfähigkeit noch aktuell ist. Insofern kann es auch passieren, dass du doch wieder in die Arbeitswelt zurückkehren musst.

Dazu prüft der Versicherer deinen Fall individuell, denn jede Situation ist anders.

BU-Rente und Kleingewerbe

Betreibst du vielleicht neben deinem Hauptberuf noch ein Kleingewerbe, so kann sich diese Tätigkeit auch auf deine Berufsunfähigkeit auswirken. 

Zunächst wird die Berufsunfähigkeit in Bezug auf deinen Hauptberuf entschieden. Möchtest du dein Kleingewerbe trotz Berufsunfähigkeit weiterführen und bist dazu auch in der Lage, ist das grundsätzlich möglich. Dazu gibt es auch keine offizielle Zuverdienstgrenze bei der privaten BU-Rente, wie beispielsweise die 450 Euro bei der Rentenversicherung. Allerdings gibt es eine Faustregel für den Zuverdienst: dieser sollte das Einkommen aus der früheren Haupttätigkeit nicht überschreiten.

Auch solltest du dich darauf einstellen, dass die Versicherung genau wissen möchte, was du in deinem Kleingewerbe machst und warum du in der Lage bist, dieses auszuführen – deinen Hauptberuf aber nicht mehr. Sei in solchen Fällen immer ehrlich. Versicherer wollen dadurch Betrugsversuche ausschließen.

BU-Rente und 450-Euro Job

Hier ist zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zu unterscheiden. Falls du keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast und nun aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, dann wirst du versuchen, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Bekommst du diese, dann musst du beim Zuverdienst auf die Grenzen und Regelungen achten. 

Die Hinzuverdienstgrenze liegt aktuell bei 6.300 Euro im Jahr, wenn du erwerbsunfähig bist. Das entspricht 525 Euro im Monat. Alles, was du darüber hinaus verdienst, wird dann der Erwerbsminderungsrente angerechnet. Insofern solltest du genau berechnen, was sich für dich lohnt.

Hingegen gibt es bei der Berufsunfähigkeitsrente keine direkten Grenzen im Bezug auf den Hinzuverdienst. Als Faustregel gilt, dass du bei deinem Nebenjob nicht mehr als bei deinem früheren Hauptjob verdienen darfst. Sonst wird die Berufsunfähigkeit in Frage gestellt.

BU-Rente und in Teilzeit arbeiten?

Ob du trotz Berufsunfähigkeit noch in Teilzeit, z.B. bei deinem vorherigen Arbeitgeber arbeiten kannst, um deine BU-Rente aufzustocken, muss individuell betrachtet werden.

Zunächst einmal solltest du nicht mehr als 50% der Arbeitszeit in dem Beruf ausüben, sonst kann dir die BU-Rente aberkannt werden. Denn schließlich beruht sie auf der Übereinkunft, dass du deinen bisherigen Beruf zu 50% der Zeit nicht mehr ausüben kannst.

Hattest du also z.B. 8 Stunden am Tag als Grafikdesignerin gearbeitet und möchtest nun für ein paar Stunden täglich diese Tätigkeit wieder aufnehmen, dann empfehlen wir dir, dies nicht mehr als 3h täglich zu tun. Zudem musst du deinen Versicherer darüber informieren.

Wirst du generell eine neue Tätigkeit aufnehmen, so kann der Versicherer ein Nachprüfungsverfahren ankündigen. Mit diesem wird dein Gesundheitszustand geprüft und abgeleitet, ob du für eine Wiedereingliederung ins Berufsleben bereit bist.

Möchtest du beispielsweise in deinem alten Beruf in Teilzeit starten, muss bewiesen werden, dass du die 50% Grenze der Berufsunfähigkeit nicht überschreitest. Das heißt, der Versicherer möchte wissen, ob du nicht auch bereits wieder in Vollzeit arbeiten könntest.

FAQ

Was darf man bei Berufsunfähigkeit dazuverdienen?

Ein Zuverdienst ist bei Berufsunfähigkeit grundsätzlich möglich und ist auch erstmal nicht auf 450 Euro gedeckelt.

Jedoch solltest du die genauen Umstände, Tätigkeiten sowie den Verdienst deinem Versicherer melden. Dieser wird dann anhand der genannten Kriterien klären, ob sich der Zuverdienst im Rahmen hält und die Berufsunfähigkeit weiterhin gegeben ist. Als Faustregel sollte der Zuverdienst zur BU-Rente nicht mehr als 70% deines vorherigen Einkommens betragen.

Wie viele Stunden darf ich bei Berufsunfähigkeit arbeiten?

Je nach Beschäftigungsart ist das auch mit deinem Versicherer zu klären. Grundsätzlich solltest du nicht mehr als 50% im Vergleich zu deiner Arbeitszeit vor der Berufsunfähigkeit arbeiten.

Kann mich der Arbeitgeber bei Berufsunfähigkeit kündigen?

Um es kurz zu sagen: ja. Grundlage für den Kündigungsgrund ist, dass eine dauerhafte Erkrankung einen Kündigungsgrund darstellt (§ 1 Absatz 2 Kündigungsschutzgesetz). Diese ist in der Regel bei einer Berufsunfähigkeit gegeben.

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