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Unfall­ver­siche­rung kündi­gen: Rechte und To Do’s

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Wenn du deine private Unfall­ver­siche­rung kündigen willst, solltest du dir diesen Schritt erst einmal gut über­legen. Schließ­lich verlierst du dann eine finan­zielle Absiche­rung dafür, falls du nach einem Unfall dauerhaft körper­lich beein­trächtigt bist. Wenn du dich für eine Kündi­gung ent­schieden hast, fragst du dich sicher: Wann kannst du den Vertrag kündigen und wie musst du dabei genau vorgehen? Das erklä­ren wir dir hier!

Das musst du wissen:
  • Du solltest dir gut überlegen, eine Unfall­versiche­rung zu kündigen, weil du dadurch einen wichtigen Schutz verlierst.
  • Eine Unfall­ver­siche­rung kannst du üblicher­weise zum Ende des laufenden Ver­siche­rungs­jahres schrift­lich kündigen, musst dabei jedoch eine Frist von drei Monaten einhalten.
  • Zusätz­lich hast du in manchen Fällen ein Recht zu einer außer­ordent­lichen Kündi­gung außer­halb der normalen Kündi­gungs­zeit­punkte.

Warum eine Unfall­versiche­rung kündi­gen?

Bevor du deiner Unfall­ver­siche­rung eine Kündigung sendest, solltest du dir gut überlegen, ob du diese Ver­siche­rung nicht doch behalten möchtest. Es gibt nämlich gute Gründe für, aber auch gegen eine solche Ver­siche­rung.

Gründe für eine Kündi­gung einer Unfall­ver­siche­rung

  • Viel­leicht hast du den Unfall­schutz abgeschlossen, weil du besonders risikoreiche Hobbys wie Ski- oder Motorrad­fahren betrieben hast. Nun hast du dein riskantes Hobby aufgegeben und brauchst auch nicht mehr den Unfall­schutz.
  • Eventuell war der Haupt­grund für die Unfall­versiche­rung, deine kostbare Arbeits­kraft abzusichern. Nun hast du dich jedoch dafür entschieden, die wesentlich sinnvollere Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung (BU) abzu­schließen und brauchst die Ver­siche­rung gegen Unfälle nicht mehr.
  • Wenn die Ver­siche­rung ihre Beiträge erhöht oder du (zeitweise) weniger Ein­kommen hast, kann es sein, dass du die Unfall­ver­siche­rung kündigen willst, weil dir die Kosten zu hoch werden. Auch dies ist ein häufiger Kündi­gungs­grund.
  • Es ist auch möglich, dass du bereits einen Unfall hattest und die Ver­siche­rung dir keine Leistungen ausgezahlt hat. Auch wenn das nur selten vorkommt, ist es dennoch ein Grund für dich, den Vertrag zu kündi­gen.
Wenn du eine bes­sere Alter­native zur Unfall­ver­siche­rung suchst, ist die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job für dich inter­essant. Damit bekommst du auch dann eine Rente aus­ge­zahlt, wenn du wegen kör­per­lichen oder psy­chischen Krank­heiten deiner Arbeit nicht mehr nach­gehen kannst.

Gründe gegen eine Kündi­gung der Unfall­ver­siche­rung

  • Wer seine private Unfall­ver­siche­rung kündigt, verliert den Ver­siche­rungs­schutz. Passiert dir nach der Kündigung ein Unfall in der Frei­zeit, kann es sein, dass du auf den Folge­kosten sitzen bleibst, weil die gesetz­liche Unfall­ver­siche­rung nur bei Unfällen am Arbeits­platz oder auf dem Arbeits­weg zahlt.
  • Hast du deine Ver­siche­rung gekündigt und entschei­dest dich erneut dazu, eine Unfall­ver­siche­rung abzu­schließen, so kann es sein, dass dein neuer Vertrag teurer wird als die Ver­siche­rung, die du vorher hattest.
  • Bist du zeit­weise knapp bei Kasse, musst du deine Unfall­versiche­rung nicht gleich kündigen. Manche Ver­sicherer bieten die Möglich­keit, die Ver­siche­rung für eine bestimmte Zeit beitrags­frei zu stellen, bis du finan­ziell wieder besser dastehst.

Ordent­liche Kündigung einer Unfall­versiche­rung

Wenn du einen Ver­siche­rungs­vertrag kündigen möchtest, ohne dass ein beson­derer Grund vorliegen muss, spricht man von einer ordent­lichen Kündigung. Für diese musst du bestimmte Regeln und Fristen beachten, die du in den allgemeinen Ver­siche­rungs­bedin­gungen (AVB) deines Anbieters finden kannst. Eine Kündigung solltest du immer in schrift­licher Form mit einem Brief an den Versicherer senden, am besten als Einschreiben mit Rückschein. Dann hast du einen Beweis in der Hand, dass du die Kündigung auch wirklich frist­gerecht abgesendet hast. Um die Unfallversicherung zu kündigen, kann unser Muster im über­nächsten Abschnitt dir dabei helfen, das Kündi­gungs­schreiben zu formulieren.

Zeit­punkte und Fristen für Kündi­gung einer Unfall­versiche­rung

Der Vertrag eines Unfall­schutzes läuft nach seiner Unter­zeichnung zunächst eine gewissen Zeit lang, ohne dass eine ordentliche Kündigung möglich ist. Bei einem Ein­jahres­vertrag ist dies ein Jahr und bei Verträgen, die drei oder mehr Jahre lang laufen, drei Jahre. Erst nach Ablauf dieser Zeit kannst du den Vertrag kündigen, und zwar immer zum Ende eines Ver­siche­rungs­jahres. Ein Ver­siche­rungs­jahr beginnt mit Abschluss der Versicherung, was nicht immer Anfang Januar sein muss. Reichst du zum Ende des Ver­siche­rungs­jahres keine Kündigung ein, wird der Vertrag auto­matisch jedes Jahr um ein weiteres Jahr verlängert.

Willst du deine Unfall­versiche­rung kündigen, ist die Frist, die in den Ver­siche­rungs­bedin­gungen steht, genauso wichtig wie der mögliche Kündi­gungs­zeit­punkt. Die Kündi­gungs­frist beträgt bei Unfall­ver­siche­rungen in der Regel drei Monate. Das heißt: Endet das laufende Ver­siche­rungs­jahr am 30. Juni, so muss deine Kündigung spätestens am 31. März bei der Versiche­rung eintreffen. Sende sie also pünktlich ab! In der folgenden Tabelle zeigen wir dir die möglichen Zei­tpunkte und Fristen für eine ordent­liche Kündigung der Unfall­ver­siche­rung nach Ver­trags­lauf­zeit:

Zeit­punkte und Fristen für ordent­liche Kündi­gung einer Unfall­ver­siche­rung

Lauf­zeit des Vertrages Zeit­punkte für ordent­liche Kündi­gung Fristen für ordent­liche Kündi­gung
1 Jahr zum ersten Mal nach 1 Jahr, dann zum Ende jedes Ver­siche­rungs­jahres 3 Monate
3 Jahre zum ersten Mal nach 3 Jahren, dann zum Ende jedes Ver­siche­rungs­jahres 3 Monate
5 Jahre und mehr zum ersten Mal nach 3 Jahren, dann zum Ende jedes Ver­siche­rungs­jahres 3 Monate

*Quelle: Stiftung Waren­test, 2019

Muster für Kündi­gungs­schreiben bei einer Unfall­versiche­rung

Möchtest du deine Unfall­versiche­rung kündigen, kann unsere Vorlage dir dabei helfen, das schriftliche Kündi­gungs­schreiben zu formu­lieren. Du musst diesen Text jedoch erst für deinen indivi­duellen Fall anpassen, bevor du ihn absenden kannst.

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Berück­sichtigung ihrer Kündi­gungs­frist von [Dauer der Kündi­gungs­frist] kündige ich hiermit meine Unfall­ver­siche­rung [Nummer des Ver­sicherungs­scheins] zum Ende des Ver­siche­rungs­jahres, also zum [Datum, zu dem gekündigt wird]. Gleich­zeitig widerrufe ich die Einzugs­ermächti­gung für die Ver­siche­rungs­beiträge, die ich Ihnen erteilt habe. Bitte schicken Sie mir eine schrift­liche Bestäti­gung dieser Kündigung.

Mit freund­lichen Grüßen

Erika Musterfrau

Gibt es von der Unfall­ver­siche­rung bei Kündigung Geld zurück?

Nach reiflichen Über­legungen hast du dich dazu ent­schlossen, deine Unfall­versiche­rung zu kündigen. Einen Rück­kaufs­wert gibt es bei solchen Ver­siche­rungen jedoch nicht, im Gegensatz zu Kapital­lebens­ver­siche­rungen. Dennoch ermöglichen manche Anbieter dir, bei Ende des Ver­siche­rungs­verhält­nisses deine Beiträge zurückzu­erhalten, wenn du keine Unfall­leistungen in Anspruch genommen hast. Hast du so eine Unfall­versiche­rung mit Bei­trags­rück­gewähr abge­schlossen und dich dazu entschieden, die Unfall­versiche­rung zu kündigen, kriegst du Geld zurück. Allerdings fallen die ver­sprochenen Renditen dabei er­fahrungs­gemäß ziemlich niedrig aus. Bist du momentan auf der Suche nach einer Unfall­versiche­rung, solltest du daher auf eine Bei­trags­rück­gewähr verzichten, weil eine solche Ver­siche­rung deutlich höhere Beiträge verlangt.

Außer­ordent­liche Kündigung einer Unfall­versiche­rung

Du kannst das Ver­siche­rungs­verhältnis jedoch auch außerhalb der vor­ge­gebenen Zeit­punkte und Fristen beenden, was als außer­ordentliche Kündigung bezeichnet wird. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Um­stän­den möglich, die für alle Ver­siche­rungs­arten gelten und sogar im Ver­siche­rungs­vertrags­gesetz (VVG) festgelegt sind. Demnach kannst du eine Unfall­versiche­rung bis zu einem Monat nach den folgenden Ereig­nissen außer­ordentlich kündigen:

  • Nimmt die Unfall­versiche­rung eine Beitrags­erhöhung vor, ohne gleichzeitig den Ver­siche­rungs­schutz zu erweitern, kann du die Versiche­rung kündigen (§ 40 Abs. 1 VVG).
  • Vermindert die Ver­siche­rung ihre Leist­ungen und ihren Schutz, ohne gleich­zeitig die Beiträge zu senken, darfst du ebenfalls deine Unfall­versiche­rung vorzeitig kündigen (§ 40 Abs. 2 VVG).
  • Kam es zu einem Schadens­fall, hast du ein Sonder­kündi­gungs­recht, nachdem die Verhand­lungen zu diesem Ver­siche­rungs­fall abge­schlossen wurden (§ 92 Abs. 1, Abs. 2 VVG).
Alle Informa­tionen in diesem Artikel beziehen sich auf die allge­meinen Unfall­ver­siche­rungs­bedin­gungen (AUB) von 2014, welche der Gesamt­verband der Deutschen Ver­siche­rungs­wirtschaft e.V. (GDV) zur Verfügung stellt. Obwohl sie nur Empfeh­lungen für die einzelnen Anbieter sind und sich nicht als verbind­lich ansehen lassen, bieten sie dennoch eine gute Orien­tierung dazu, was in den AVB vieler Unfall­versiche­rungen drin stehen kann.

Häufige Fragen

  • Wann kann ich meine Unfall­versiche­rung kündigen, welche Frist muss ich beachten?

    Beim Kündigen einer Unfall­versiche­rung musst du beachten, dass eine ordentliche Kündigung nur zu bestimmten Zeit­punkten möglich ist. Dies ist meistens zum Ende eines Ver­sicherungs­jahres, wobei du eine Kündi­gungs­frist von drei Monaten einhalten musst. Bei bestimmten Ereig­nissen kannst du deinen Vertrag auch außer­ordentlich kündigen, beispiels­weise dann, wenn die Versiche­rung die Beiträge erhöht, ohne gleich­zeitig ihren Leistungs­umfang zu erweitern.
  • Gibt es zur Kündi­gung der Unfall­versiche­rung ein Muster?

    Für das Kündi­gungs­schreiben an die Unfall­versiche­rung kannst du unsere Vorlage verwenden oder ein anderes Muster verwenden. Du musst diese Muster jedoch immer an deinen speziellen Fall anpassen und kannst sie nicht wörtlich kopieren.
  • Was ist eine Unfall­versiche­rung mit Bei­trags­rück­gewähr?

    Im Gegen­satz zu einer Kapital­lebens­versiche­rung gibt es keinen Rück­kaufs­wert bei der Unfall­versiche­rung, hier ist statt dessen von der Beitrags­rück­gewähr die Rede. Hierbei erhältst du Geld zurück, wenn du so eine Unfall­versiche­rung kündigen möchtest. Die Aus­zahlung beinhaltet jedoch meist nur magere Zinsen, weshalb sich die deutlich teureren Bei­träge einer Ver­sicherung mit Bei­trags­rück­gewähr nicht lohnen.
  • Braucht man eine Unfall­versiche­rung?

    Eine Unfall­ver­siche­rung ist dann sinnvoll, wenn du entweder ein besonders hohes Unfall­risiko in deiner Frei­zeit hast oder wenn du deine Arbeits­kraft nicht auf andere Weise abge­sichert hast, bei­spiels­weise mit einer Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung. Suchst du einen geeigneten Anbieter, kannst du mit einem Vergleichs­rechner den richtigen Anbieter für dich finden, welcher für dich besonders günstig ist. Auch die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Waren­test hat verschie­dene Anbieter einem Preis­vergleich unterzogen, der dir eine erste Orien­tierung bieten kann.
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