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Die Berufs­unfähig­keits­versicherung in der Steuer­erklärung absetzen – so geht’s

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Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten deiner Berufs­unfähig­keits­versiche­rung, denn es erkennt die gezahlten Beiträge als Vorsorge­aufwendungen an, die dein steuerpflichtiges Brutto­einkommen mindern. In welcher Höhe deine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung steuerlich absetzbar ist, hängt davon ab, ob es sich um einen eigen­ständigen Vertrag handelt oder um eine BU-Zusatzversicherung in Kombination mit einer Rürup-Rente (auch: Basisrente). Je nach Variante gelten unterschiedliche Spielregeln.

Das musst du wissen:
  • Du kannst deine Beiträge zur Berufs­unfähig­keits­versiche­rung (BU) steuerlich absetzen, wenn du sie in der „Anlage Vorsorge­aufwand“ deiner Steuer­erklärung angibst.
  • Die Rente im Fall der Berufs­unfähig­keit zählt zum Einkommen und muss versteuert werden.
  • Der Grundfreibetrag von 9.744 Euro (2021) bleibt immer steuerfrei. Eine Rente von 735 Euro pro Monat – egal ob eigenständige BU oder BUZ – bleibt unversteuert.

Eigenständige Berufs­unfähig­keits­versicherung (BU)

Die Kosten einer eigenständigen Berufs­unfähig­keits­versicherung zählen aus Steuersicht zu den sonstigen Vorsorge­aufwendungen, die das Finanzamt nur bis zu relativ geringen Höchstgrenzen anerkennt. Zu den sonstigen Vorsorge­aufwendungen gehören Beiträge zu folgenden Versicherungen:

  • Kranken- und Pflege­pflicht­versicherung (Arbeitnehmer­anteil)
  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmeranteil)
  • freiwillige Unfall- und Haftpflichtversicherungen
  • freiwillige Risiko­lebens­versicherungen
  • freiwillige Erwerbs­unfähigkeits- und Berufs­unfähig­keits­versiche­rungen

Wichtig: Für Arbeitnehmer (Angestellte und Beamte) liegt der insgesamt abzugs­fähige Höchst­betrag für sonstige Vorsorge­aufwendungen bei 1.900 Euro im Jahr, für beruflich Selbstständige bei 2.800 Euro (Stand 2021).

Achtung: In der Praxis übersteigen oft schon deine Aufwendungen für Kranken- und Pflege­versicherung diesen Höchst­betrag. Nur wenn der Kranken- und Pflege­versicherungs­beitrag geringer ist als die Höchst­grenze, bleibt dir noch Spielraum zum Absetzen anderer Versicherungen wie der Berufs­unfähig­keits­versiche­rung.
Sonstige Vorsorgebeiträge (Beispiel)* Arbeitnehmer, 25 Jahre, Jahresgehalt 30.000 Euro Selbstständiger, 25 Jahre, Jahreseinkommen 45.000 Euro
Kranken- und Pflege­versicherung 2.450 Euro 1.920 Euro
+ Arbeitslosenversicherung 450 Euro 0 Euro
+ Private Haftpflichtversicherung 54 Euro 54 Euro
+ Kfz-Haftpflichtversicherung 352 Euro 384 Euro
+ Berufs­unfähig­keits­versicherung 420 Euro 420 Euro
= Sonstige Vorsorge­aufwendungen insgesamt 3.306 Euro 2.778 Euro
Steuerlich anrechenbare sonstige Vorsorge­aufwendungen 1.900 Euro 2.800 Euro

*Zirka-Werte

Im Beispiel schöpft der Arbeitnehmer die abzugs­fähigen sonstigen Vorsorge­aufwendungen bereits durch die Kranken- und Pflege­versicherung aus, die Beiträge zu seiner Berufs­unfähig­keits­versiche­rung in der Steuererklärung verringern die zu zahlende Lohnsteuer nicht zusätzlich. Der Selbstständige bleibt dagegen unter dem Höchstbetrag, so dass sich seine BU-Versicherung voll steuermindernd auswirken kann.

Wo muss ich die BU bei der Steuererklärung angeben?

Bleibt nur noch eine offene Fra­ge zur Steuer­erklä­rung und der Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung, nämlich wo du sie ein­tragen musst. Sie gehört in Zeile 49 der Anlage Vor­sorge­auf­wand. Außer, es handelt sich um eine Berufs­unfähig­keits-Zusatz­ver­siche­rung. Deren Beson­der­heiten erkläre ich dir im nächsten Ab­schnitt.

Mein Tipp: Falls du nicht sicher bist, gib einfach die Kosten deiner Berufs­­unfähig­­keits­­ver­siche­­rung in der Steuer­­erklä­rung. Das Finanzamt berechnet dann automatisch den maximal anrechnungsfähigen Betrag. Ein einfaches Tool zur Erstellung der Steuererklärung ist übrigens wundertax. Beim Eingeben deiner Daten erhältst du Tipps zu absetzbaren Kosten und alle Eingaben werden direkt auf Plausibilität geprüft.

Berufs­unfähig­keits-Zusatz­versicherung (BUZ)

Du kannst einen größeren An­teil deiner Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung in der Steuer­erklä­rung absetzen, wenn du deinen Berufs­­unfähig­­keits­­schutz als Zusatz­versicherung zu einer Rürup-Rente abschließt. In diesem Fall profitierst du von den hohen Abzugs­möglichkeiten, die das Alters­einkünfte­gesetz für die private Alters­vorsorge vorsieht.

Höherer Steuervorteil

Mit einem Kombivertrag aus Rürup-Rente und BUZ kannst du Beiträge bis zu 25.786,80 Euro (Stand 2021) im Jahr als Sonderausgaben in der Steuer­erklärung geltend machen, wenn du ledig bist. Ab­zugs­fähig sind zurzeit 92 % der entrich­teten Beiträge. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 %, bis die Beiträge im Jahr 2025 zu 100 % absetzbar sind.

Beispiel: Du zahlst 1.800 Euro jährlich in einen Kombivertrag aus BUZ und Rürup-Rente ein, dein persönlicher Steuersatz liegt bei 25 %.

Steuerersparnis durch Kombivertrag aus BUZ und Rürup-Rente
Steuerjahr 2019 2020 2024 2025
Abzugsfähiger Anteil 88% 90% 98% 100%
Abzugsfähiger Betrag* 1.584€ 1.620€ 1.764€ 1.800€
Steuerersparnis* 396 € 405 € 441 € 450 €

*Zirka-Werte

Wichtig: Die höhere Steuerersparnis für Beiträge zu Kombi-Policen aus BUZ und Rürup-Rente gewährt dir das Finanzamt nur, wenn dein Vertrag folgende Anforderungen erfüllt:

  • Die Auszahlung der Leistung muss als laufende Monatsrente erfolgen,
  • die Beiträge müssen zu mindes­tens 50 % in die Altersrente fließen,
  • die Altersrente darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr beginnen,
  • Ansprüche aus dem Vertrag sind nicht vererbbar, beleihbar oder veräußerbar.

Möch­test du deine BUZ von der Steuer ab­setzen, musst du sie – anders als eine eigen­ständige Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung – in der Steuer­erklä­rung in Zeile 7 der Anlage Vor­sorge­aufwand ein­tragen.

Tipps für deine Versicherung

Vor Abschluss eines Kombi-Vertrags aus BUZ und Rürup-Rente solltest du unbedingt prüfen, ob diese Anfor­derungen erfüllt sind. Andernfalls kannst du die erhöhte Steuerersparnis nach dem Alterseinkünftegesetz nicht nutzen.

Wie wird die ausgezahlte Berufs­unfähig­keits­rente besteuert?

Falls du tatsächlich berufsunfähig wirst, zahlt der Versicherer dir eine feste Monatsrente. Dieses Geld zählt zum Einkommen, du musst es grundsätzlich versteuern. Die Höhe der Besteuerung hängt auch in der Rentenbezugsphase davon ab, ob du eine eigenständige Berufs­unfähig­keits­versicherung abgeschlossen hast oder eine BUZ mit Rürup-Rente.

Eigenständige Berufs­unfähigkeits­versiche­rung

Wenn du Rente aus einer separaten Berufs­unfähig­keits­versiche­rung beziehst, wird davon nur der so genannte Ertrags­anteil besteuert. Der Ertrags­anteil richtet sich nach der Laufzeit der Rente, also nach dem Zeitraum zwischen der ersten Rentenzahlung und dem Vertragsende.

Je kürzer die Laufzeit der Rente, desto niedriger ist der Ertrags­anteil, auf den Einkommensteuer fällig wird. Eine Tabelle der nach Laufzeit gestaffelten Ertrags­anteile findest du hier.

Beispiel: Der 34-jährige Björn erkrankt und wird berufsunfähig, der Versicherer zahlt ihm die vereinbarte Rente von 1.200 Euro im Monat. Björns BU-Vertrag endet mit dem 63. Lebensjahr, die Laufzeit der Rente ist also auf 29 Jahre beschränkt. Der Ertrags­anteil liegt in diesem Fall bei 30 Prozent, damit sind 360 Euro der BU-Rente steuerpflichtig. Angenommen, Björn hat einen persönlichen Steuersatz von 15 %, dann zahlt er für seine BU-Rente monatlich 54 Euro Einkommensteuer.

Berufs­unfähig­keits-Zusatz­versiche­rung

Die Berufsunfähigkeitsrente aus einem Kombivertrag BUZ/Rürup-Rente wird – wie schon die gezahlten Beiträge – nach den Sonderregeln des Alterseinkünftegesetzes besteuert. Danach gilt: Der steuerpflichtige Anteil steigt bis zum Jahr 2020 in 2-%-Schritten, danach jährlich um 1 %, so dass ab 2040 volle Steuerpflicht besteht.

Steuerpflichtiger Anteil der Rente aus einem Kombivertrag BUZ/Rürup
Jahr Zu versteuernder Anteil der BUZ-Rente
2019 78%
2020 80%
2021 81%
2022 82%
2023 83%
2024 84%
2039 99%
2040 100%
Wichtig: Der zu versteuernde Anteil berechnet sich dann über die gesamte Laufzeit der BU-Rente nach dem Prozentsatz des Kalenderjahres, in dem die Rentenzahlung vom Versicherer bewilligt wird.

Beispiel: Ina Schmidt wird aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig, ab Februar 2019 bekommt sie eine BUZ-Rente von 1.000 Euro im Monat aus ihrem Kombivertrag Rürup/BUZ. Solange die Rente gezahlt wird, muss Ina 78% davon versteuern, also 780 Euro. Angenommen, Ina hat einen persönlichen Steuersatz von 12 %, dann zahlt sie für ihre BU-Rente monatlich 93,60 Euro an Einkommensteuer.

Grundfreibetrag ist immer steuerfrei

Damit dein Existenzminimum gesichert bleibt, sind Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags von jährlich 9.744 Euro (Stand: 2021) in jedem Fall steuerfrei. Steuerpflichtig ist nur der Teil deines Einkommens, der diesen Grundfreibetrag überschreitet. Falls du keine sonstigen Einkünfte hast, bleibt also eine BU-Rente von 764 Euro im Monat komplett unbesteuert – egal ob es sich um eine eigenständige BU oder um eine BUZ handelt.

Was passt zu mir – die eigenständige BU oder eine BU-Zusatz­versicherung?

Eine eigenständige Berufs­unfähig­keits­versicherung ist sinnvoll, wenn du dich gezielt und ausschließlich gegen Berufs­unfähigkeit absichern willst. Der gesamte Beitrag fließt dann in den Berufs­unfähig­keits­schutz und kommt im Versiche­rungs­fall deiner BU-Rente zugute. Die Ersparnis an Lohnsteuer während der Einzahlphase ist zwar gering, dafür wird die Rentenleistung vergleichsweise niedrig besteuert.

Die Kombination von Rürup-Rente und BU-Zusatzversicherung lohnt sich aus steuerlicher Sicht, wenn du gut verdienst, einen hohen Steuersatz hast und ohnehin noch fürs Alter vorsorgen willst – zum Beispiel als Selbstständiger ohne Anspruch auf gesetzliche Rente oder als Angestellter mit überdurchschnittlichem Gehalt. Die Steuerersparnis eines Kombivertrags ist während der Einzahlphase deutlich größer als bei einer eigenständigen BU, dafür werden die Rentenzahlungen höher besteuert.

Achtung: Mit Rürup-Rente plus BUZ bist du an beide Komponenten fest gebunden. Um jederzeit Leistungs­anspruch bei Berufs­unfähig­keit zu haben, musst du auch den Beitrags­anteil für die Rürup-Rente über die gesamte Laufzeit zuverlässig zahlen.

Wie finde ich die richtige Versicherung für Berufs­unfähig­keit?

Wenn du eine Berufs­unfähig­keits­versicherung suchst, solltest du die Angebote in Ruhe prüfen. Je jünger du bist, umso günstiger sind die Tarife. Das gilt nicht nur für den Preis­vergleich, sondern auch für die Leistungen. Die Berufs­­unfähig­­keits­­ver­­siche­­rung Get­­surance Job bei­­spiels­­weise kannst du kom­plett online ab­­schlie­ßen, wozu du nur wenige Fragen beant­worten musst.

Häufige Fragen

  • Wo kann ich die Berufs­unfähig­keits­versiche­rung in meiner Steuererklärung eintragen?

    Um die Steuervorteile zu nutzen, musst du die Beiträge zu deiner Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung in der Steuer­erklä­rung in diesem Formu­lar eintra­gen, der Anlage Vor­sorge­aufwand. Den Jahres­beitrag einer eigen­ständigen BU musst du dort in Zeile 49 und den Beitrag einer Berufs­unfähig­keits-Zusatz­ver­siche­rung in Zeile 7 schreiben. Mein Tipp: Du kannst deine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung in der Steuer­erklä­rung mit­hilfe von Elster, der elek­troni­schen Steuer­erklä­rung, bequem am eigenen Computer ein­tragen und die ganze Steuer­erklä­rung per Maus­klick an das Finanz­amt über­mitteln.
  • Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rückzahlung sinnvoll?

    Bei manchen Versicherern bekommst du eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung mit Rückzahlung. Das Modell: Wenn der Versicherer während deiner Vertragslaufzeit gewinnbringend wirtschaftet, wird dir am Laufzeit-Ende eine Überschussbeteiligung ausgezahlt, sofern der Leistungsfall nicht eingetreten ist. Die Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht garantiert, in Zeiten dauerhaft niedriger Marktzinsen fällt sie oft gering aus.
  • Was ist eine kapitalbildende Berufs­unfähig­keits­versicherung?

    Darunter versteht man eine Kapital­lebens­versiche­rung in Kombination mit einer BU-Zusatz­versicherung. Diese Konstruktion ist jedoch nicht zu empfehlen, denn Kapital-Lebens­versicherungen erzielen heute kaum noch Rendite, bieten wenig Steuervorteile und binden dein Geld für viele Jahre. Den Beitragsanteil für die BUZ kannst du steuerlich nur im Rahmen der sonstigen Vorsorge­aufwendungen absetzen, die meist schon durch den Beitrag zur Kranken- und Pflege­versiche­rung ausgeschöpft sind. Achtung: Der Rückkaufswert einer Kapital-Lebens­versicherung liegt oft unter der Summe der eingezahlten Beiträge, wenn du den Vertrag vorzeitig kündigst – außerdem erlischt in diesem Fall dein BU-Schutz.
  • Wie hoch ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung?

    Wenn du eine Kapital-Lebens­versicherung vorzeitig beenden willst, muss der Versicherer dir den Rückkauf anbieten, das schreibt der Gesetzgeber so vor. Der Rückkaufswert der Lebensversicherung hängt von den bisher geleisteten Beiträgen ab und davon, welche Kosten der Versicherer beim Rückkauf verrechnet. Den aktuellen Rückkaufswert einer Lebens­versicherung rechnet der Versicherer für dich aus. In den ersten Jahren der Laufzeit ist der Rück­kaufs­wert oft niedriger als die Summe der gezahlten Beiträge, weil mit den Beiträgen zunächst die bei Vertragsabschluss angefallenen Kosten und Gebühren beglichen werden müssen.
  • Was muss ich zum Thema Lebens­versiche­rung und Steuer wissen?

    Beiträge zu einer Risiko-Lebens­versicherung sind steuerlich als Vorsorge­aufwendungen absetzbar. Der Steuervorteil einer Kapital-Lebens­versicherung greift dagegen am Ende der Laufzeit: Wenn dir eine Kapital-Lebens­versicherung ausgezahlt wird, musst du nur den so genannten Ertragsanteil versteuern – also den Überschuss der Auszahlung über die Summe der Sparbeiträge, die du während der Laufzeit eingezahlt hast.Die Hälfte dieses Ertragsanteils ist außerdem steuerfrei, wenn bei Auszahlung der Versicherung folgende Bedingungen erfüllt sind:

    • Der Vertrag hatte eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren,
    • die Ablaufleistung wird in einer Summe ausgezahlt,
    • die Auszahlung erfolgt nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahrs,
    • der Todesfallschutz umfasst mindestens 50 Prozent der Beitragssumme.
  • Welche Versicherungen sind noch steuerlich absetzbar?

    Du kannst nicht nur die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung in der Steuer­erklä­rung geltend machen, son­dern auch alle anderen Ver­siche­rungen, die der Vorsorge dienen, also der Sicherung von Gesundheit und Vermögen. Dazu zählen neben dem Berufs­unfähigkeits­schutz auch Kranken­versicherung, Unfall­versicherung, Altersvorsorge, Risiko-Lebens­versicherung oder Haftpflicht­policen wie Privathaft­pflicht, Kfz-Haftpflicht oder Tierhalter-Haftpflicht­versicherung. Nicht von der Steuer absetzen kannst du dagegen private Sach­versiche­rungen wie Hausrat­versiche­rung, Kfz-Kasko, Reisegepäck­versicherung oder Gebäude­versicherung. Wichtig: Falls du eine Rechtsschutz­versicherung besitzt, kannst du den Teil des Beitrags steuerlich geltend machen, der auf den Berufs-Rechtsschutz entfällt, denn hier handelt es sich um beruflich veranlasste Werbungskosten.
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