Gesetzliche Unfallversicherung: So viel zahlt sie
Die gesetzliche Unfallversicherung besteht bereits seit 1885 und ist damit eine der ältesten staatlichen Absicherungen in Deutschland. Doch sie ist noch lange kein alter Hut, denn sie ist auch für dich wichtig. Wenn du einen Arbeitsunfall hast, dann springt die gesetzliche Unfallversicherung ein und kümmert sich um deine Behandlung. Was sie noch alles leistet, zeigen wir dir hier.
Das musst du wissen:
- Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, wenn du einen Arbeitsunfall oder einen Wegeunfall hast oder an einer Berufskrankheit leidest.
- Es gibt zirka eine Million Arbeitsunfälle pro Jahr in Deutschland.
- Die Kosten für die Versicherung tragen die Arbeitgeber. Sie müssen für jeden Arbeitnehmer in die gesetzliche Unfallversicherung Beiträge einzahlen.
Was ist überhaupt die gesetzliche Unfallversicherung?
Am besten ist es, wenn du bisher mit der gesetzlichen Unfallversicherung noch nichts zu tun hattest. Denn das bedeutet, dass du noch keinen Arbeitsunfall und keine Berufskrankheit hattest. Das sind nämlich die beiden wichtigsten Aufgabenbereiche der Unfallversicherung, die gesetzlich geregelt ist. Und das schon seit 1885 mit dem Unfallversicherungsgesetz, also seit mehr als 125 Jahren. Damals entstanden in den Städten immer mehr Fabriken und daher waren auch immer mehr Arbeiter in diesen Fabriken tätig. Da die Zahl der Arbeitsunfälle rasant zunahm, wurde eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle ins Leben gerufen. Bis heute ist sie ein wichtiger Zweig der Sozialversicherung in Deutschland.
Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
Zu den Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) gehören die medizinische und berufliche Rehabilitation nach Arbeits- und Wegeunfällen. Hinzu kommt, dass nach einer Berufskrankheit die berufliche Teilhabe der Betroffenen wieder hergestellt werden soll. Außerdem kommen noch die finanzielle Unterstützung von Versicherten hinzu und im Todesfall auch Zahlungen an die Hinterbliebenen. Die GUV wird also dann tätig, wenn du zum Beispiel als Programmierer auf dem Weg zur Arbeit mit deinem Fahrrad stürzt und dir einen Arm brichst. Du bist auch unfallversichert, wenn du als Handwerker bei der Arbeit eine schwere Bohrmaschine fallen lässt und du dir dabei dein Bein verletzt. Die folgende Tabelle erklärt den genauen Unterschied zwischen den drei Bereichen Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit:
Definition der wichtigsten Tätigkeitsfelder der GUV
Arbeitsunfall | Ein Unfall, den du bei der Ausübung deiner Arbeit oder auf einer Dienstreise erleidest. Auch Betriebsfeiern, Ausflüge und Betriebssport gehören dazu. |
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Wegeunfall | Ein Unfall, den du auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg hast. Auch notwendige Umwege wie zum Kindergarten oder Umleitungen zählen dazu. |
Berufskrankheit | Eine Krankheit, die du durch besondere Belastungen in deinem Beruf erleidest. Diese Erkrankungen müssen in der Berufskrankheiten-Verordnung enthalten sein. Das ist eine Liste mit allen anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. |
Rund eine Million Arbeitsunfälle passieren jedes Jahr in Deutschland. Die häufigsten Ursachen für einen Arbeitsunfall sind übrigens Stolpern, Stürzen und Rutschen mit 30 Prozent. Zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten gehören Lärmschwerhörigkeit, allergische Atemwegserkrankungen und die Staublungenkrankheit. Allerdings ist es nicht einfach, eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen, denn nur rund 20 Prozent aller Verdachtsanzeigen werden von der Versicherung angenommen. Eine weitere wichtige Tätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Prävention. Die GUV unterstützt Arbeitgeber bei der Einrichtung von vorbeugenden Maßnahmen.
Du merkst schon: Für Versicherte dreht sich hier alles rund um die Arbeit. Aber nicht nur: Du kannst die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auch als Student und als Schüler in Anspruch nehmen. Und du hast sogar einen gesetzlichen Unfallschutz, wenn du ehrenamtlich tätig bist.
Muss ich in die gesetzliche Unfallversicherung einzahlen?
Nein, das musst du nicht! Aber wer zahlt die gesetzliche Unfallversicherung? Diese Versicherung wird ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert. Das Sozialgesetzbuch VII regelt, dass jedes Unternehmen für seine Mitarbeiter an die gesetzliche Unfallversicherung Beiträge zahlen muss. Damit ist jeder fest angestellte Arbeitnehmer, in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst, über die GUV versichert. Ganz egal, ob du dauerhaft oder nur vorübergehend für das Unternehmen tätig bist. Der Versicherungsschutz gilt auch für Azubis.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat mehrere Träger, die für die Ausführung der Aufgaben zuständig sind. Das sind:
- Neun Berufsgenossenschaften. Sie sind die Träger der GUV der privaten Wirtschaft. Das sind zum Beispiel für die gesetzliche Unfallversicherung die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, die Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution, die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und die Verwaltungsberufsgenossenschaft.
- 19 Unfallkassen. Sie sind die Träger der Unfallversicherung für die Angestellten des öffentlichen Dienstes. Ihre Zuständigkeit ist gegliedert nach Bund, Ländern und Gemeinden. 2015 haben die Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse zur Unfallversicherung Bund und Bahn fusioniert.
- Vier Feuerwehr-Unfallkassen, die für die Unfallversicherung der Feuerwehren zuständig sind.
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Sie ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
Was zahlt mir die gesetzliche Unfallversicherung?
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind vielfältig. Auf der einen Seite sind das organisatorische Dinge wie die Abrechnung mit Krankenhäusern. Auf der anderen Seite der Leistungen der GUV bekommst du Geld ausgezahlt. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die gesetzliche Unfallversicherung und ihre Leistungen:
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- Kosten für Heilbehandlungen: Das sind Kosten für den Krankenhausaufenthalt, die Arztrechnungen, Medikamente, Physiotherapie, Psychotherapie und Heilmittel.
- Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit: Wenn du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist, dann bekommst du Verletztengeld. Das ist mehr als das sonst übliche Krankengeld der Krankenkassen. Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens. Es darf aber nicht höher sein als dein Nettoverdienst. Zum Vergleich: Das Krankengeld der Krankenkassen hat nur eine Höhe von 70 Prozent des Bruttoverdienstes. Verletztengeld wird bis zu 78 Wochen lang gezahlt.
- Übergangsgeld: Wenn du an berufsfördernden Maßnahmen wie Umschulungen teilnimmst, kannst du ja in dieser Zeit nicht arbeiten gehen. Daher bekommst du ein Übergangsgeld. Wenn du bereits Kinder hast, beträgt es 75 Prozent deines letzten Nettoeinkommens. Falls du keine Kinder hast, bekommst du 68 Prozent vom letzten Netto.
- Pflegegeld: Solltest du nach einem Unfall so hilflos sein, dass du nicht mehr alleine klar kommst und eine Unterstützung brauchst, dann gibt es Pflegegeld von der GUV. Die Höhe hängt vom Grad deiner Pflegebedürftigkeit ab.
- Rentenleistungen: Wenn du länger als 26 Wochen an den Folgen eines Arbeitsunfalls leidest, dann kann dir die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente auszahlen. Diese Leistung wird für die gesetzliche Unfallversicherung auch als Leistungsart 14 bezeichnet. Die Höhe dieser Rente hängt unter anderem von deinem bisherigen Verdienst ab. So wird bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit eine Vollrente gezahlt. Die beträgt zwei Drittel des bis dahin erzielten Brutto-Jahresarbeitsverdienstes.
Im Todesfall erhalten auch die Angehörigen Zahlungen
- Hinterbliebenenleistungen: Kommt es zu einem tödlichen Arbeitsunfall, dann erhalten die Hinterbliebenen ein einmaliges Sterbegeld. Außerdem können Hinterbliebenenrenten gezahlt werden, die aber nicht mehr als 80 Prozent des Brutto-Jahresarbeitsverdienstes betragen dürfen.
- Überführungskosten: Sollte bei einem Todesfall im Ausland eine Überführung notwendig sein, können unter bestimmten Voraussetzungen die Überführungskosten erstattet werden.
Wieviel zahlt mir die gesetzliche Unfallversicherung?
Spielen wir einmal einen Fall durch. Du bist nach einem Arbeitsunfall länger außer Gefecht gesetzt. Zum Beispiel, wenn du in deinem neuen Job als Touristikkaufmann eine ganze Kiste mit Katalogen heben willst und dabei einen Bandscheibenvorfall erleidest. In den ersten sechs Wochen deiner Arbeitsunfähigkeit bekommst du wie jeder andere Kranke dein Gehalt weiter vom Arbeitgeber gezahlt. Danach erhältst du von deiner Berufsgenossenschaft in der Unfallversicherung Verletztengeld, eine Lohnersatzleistung. Die Höhe des Verletztengeldes ist nun von deinem bisherigen Einkommen abhängig. Es beträgt 80 Prozent deines Bruttogehalts, darf aber nicht über deinem Nettoeinkommen liegen. Die folgende Übersicht zeigt das Verletztengeld, das du bekommst, im Vergleich mit einem Durchschnitts-Verdiener.
Beispiel 1 zeigt Tim Peters, er ist 25 Jahre alt und als Hochschulabsolvent in der Tourismusbranche tätig. Er hat keine Kinder, ist ledig, lebt in Baden-Württemberg und hat die Steuerklasse 1.
Beispiel 2 zeigt Peter Mustermann, er ist 35 Jahre alt und mit seinem Einkommen der typische Durchschnitts-Verdiener in Deutschland mit einer Vollzeitstelle. Auch er ist ledig, hat keine Kinder und arbeitet in Baden-Württemberg mit der Steuerklasse 1.
Tim Peters | Peter Mustermann | |
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Höhe des Bruttoeinkommens | 2.250 Euro / Monat | 2.720 Euro / Monat |
Theoretische Höhe Verletztengeld, 80 % vom Bruttoeinkommen | 1.800 Euro / Monat | 2.176 Euro / Monat |
Höhe des Nettoeinkommens | 1.522 Euro / Monat | 1.775 Euro / Monat |
Reale Höhe des Verletztengeldes, Auszahlbetrag | 1.522 Euro / Monat | 1.775 Euro / Monat |
*Quellen: Statista 2017, Brutto-Netto-Rechner.info und eigene Berechnungen (gerundet)
Tim Peters erhält ein monatliches Verletztengeld in Höhe von 1.522 Euro. Peter Mustermann dagegen einen Betrag von 1.775 Euro.
Für wen ist zusätzlich eine private Unfallversicherung sinnvoll?
Die Unfallversicherung gesetzlich zu regeln, ist sicherlich eine gute Sache. Durch die Unfallversicherungspflicht der Arbeitgeber sind viele Millionen Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Doch es bestehen auch Lücken in der Absicherung. Denn die GUV betrifft nur den Bereich der Arbeit. Dabei kommt es gerade in der Freizeit und zu Hause zu besonders vielen Unfällen. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der registrierten Unfälle und deren Entstehungsort.
Anzahl der registrierten Unfälle mit Verletzungsfolgen 2014
Unfallort | Registrierte Unfälle |
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Freizeit | 3,89 Mio. |
Hausbereich | 3,15 Mio. |
Schule | 1,34 Mio. |
Arbeitsunfälle | 1,0 Mio. |
Verkehr | 0,39 Mio. |
Gesamt | 9,77 Mio. |
*Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Der übergroße Anteil der Unfälle außerhalb der Arbeit macht deutlich, dass die Mehrheit der Unfälle nicht durch die GUV abgedeckt sind. Für die Folgen dieser Unfälle, etwa beim Radfahren oder beim Fensterputzen, bist du ohne private Unfallversicherung nicht versichert. Da hilft eine private Unfallversicherung. Eine private Unfallversicherung ist sinnvoll für alle, die risikoreiche Hobbys haben. Wenn du also gerne und oft tauchst oder sogar begeisterter Downhill-Biker bist, dann hast du natürlich ein erhöhtes Unfallrisiko. Dann solltest du über eine private Unfallversicherung nachdenken. Auch wenn du als Selbstständiger oder freiberuflich tätig bist, bist du meistens nicht automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dieser kannst du jedoch freiwillig beitreten oder gleich eine private Absicherung suchen.
Die Absicherung deiner Arbeitskraft ist wichtig
Mit einer privaten Unfallversicherung kannst du also dein Einkommen für bestimmte Situationen absichern. Besser ist dafür jedoch die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie zahlt die eine monatliche Rente aus, wenn du deinem aktuellen Beruf länger als sechs Monate nicht mehr nachgehen kannst – egal, ob du einen Unfall hattest oder erkrankt bist.
Häufige Fragen
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Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung kommt es zum Versicherungsfall, wenn du bei deiner Arbeit oder auf dem Weg dorthin einen Unfall hast. Ein weiteres Beispiel eines Versicherungsfalls ist der Eintritt einer Berufskrankheit. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für die Behandlungskosten auf und zahlt unter Umständen monatliche oder einmalige Leistungen an die Betroffenen oder deren Angehörige. -
Wer zahlt für die gesetzliche Unfallversicherung?
Der Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, über seine Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung für deren Finanzierung aufzukommen. Er zahlt direkt an die Träger, die die gesetzliche Unfallversicherung anbieten. Das sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen. Dieser Umstand ist günstig für dich als Arbeitnehmer, weil du für deine Absicherung nichts bezahlen musst. -
Wie kann ich Versicherungen wie die gesetzliche oder private Unfallversicherung vergleichen?
Ein Vergleich der GUV macht keinen Sinn, weil es da keine Auswahl gibt. Die Zuständigkeiten sind gesetzlich vorgeschrieben. Dagegen kannst du die Bedingungen einer privaten Unfallversicherung mit einem Test hervorragend vergleichen und solltest dies vor einem Abschluss auch tun. -
Muss ich für Verletztengeld Steuern bezahlen?
Nein, das musst du nicht. Verletztengeld ist eine Lohnersatzleistung, die steuerfrei gezahlt wird. Allerdings musst du es bei der Steuererklärung angeben, da es bei der Festsetzung des Steuersatzes berücksichtigt wird.
Ich bin 60 Jahre und Rohrleger im Tiefbau. Ich habe 46 Jahre gearbeitet und werde nun in die Arbeitslosigkeit verbannt.
Ich hatte ein Arbeitsunfall ( Kniescheibe gebrochen ). Nach 78 Wochen Verletztengeld wurde die Zahlungen eingestellt.
Mein Unfallarzt darf mich nicht mehr auf der Krankheit Arbeitsunfähig schreiben aber weiter Behandeln..
Die Berufsgenossenschaft hat entschieden,das ich auf Grund meiner Behinderung ( Beschwerden )
mein Beruf als Rohrleger nicht mehr ausführen kann und darf. Ich musste mich denn Arbeitsamt zur Verfügung stellen obwohl mich mein Arbeitgeber nicht gekündigt hat und es auch nicht machen wird.
Bei jeder Belastung über das Knie habe ich große Schmerzen. Eine Umschulung kommt auf Grund meines alters, Behinderung und Schulbildung nicht in frage. Die BG sagt, für ihr Alter können wir nichts.
Hallo Gerhard,
damit du dich unter diesen speziellen Umständen kündigen lassen kannst, solltest du einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen. Wenn du vor dem 2.1.1961 geboren bist, dann kannst du sogar noch die staatliche Berufsunfähigkeitsrente bekommen, wenn du gesundheitlich nicht mehr in der Lage bist, deinen bisherigen Beruf auszuüben. Die Erwerbsminderungsrente bekommst du erst dann, wenn du so stark eingeschränkt bist, dass du pro Tag weniger als sechs Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kannst. Ist lediglich die Kniescheibe betroffen, so steht dir diese Rente also leider nicht zu.
Viele Grüße,
Wolfdietrich
mein beileid gehard
ICH BIN NACH EINEM ARBEITSUNFALL IN DER LINKEN UND RECHTEN HAND KAUM NOCH ARBEITSFÄHIG:
DIE BG HAT MEINE LINKE HAND MIT 30 % und die rechte Hand mit 20% eingestuft:
Hierauf bekomme ich bereits Unfallrente.
ICH BIN JETZT KURZ VOR DER 78 WOCHE UND SOLL NUN EINEN RENTENANTRAG STELLEN!:
ICH: DACHTE DIE BG ZAHLT MEINE RENTE WEITER!!
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ICH BIN WEITER IN BEHANDLUNG: MEINE LINKE HAND WIRD IN DIESEM JAHR KOMMPLETT VERSTEIFT!!
IN MEINER RECHTEN HAND SOLL EIN KÜNSTLICHES GELENK EINGESETZT WERDEN!!
ZAHLT MIR DIE BG ZU MEINER EIGENEN RENTE;DIE ICH JETZT BEANTRAGEN SOLL, ZUSÄTZLICH RENTE ALS VERLUSTAUSGLEICH??
Hallo Ralf,
was deine Berufsgenossenschaft genau zahlt, kann ich leider nicht sagen. Von daher solltest du dich bei ihr direkt erkunden. Prinzipiell ist es jedoch möglich, dass du gleichzeitig ein Recht auf Unfallrente und auf Erwerbsminderungsrente haben kannst.
Viele Grüße,
Wolfdietrich