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Gesetz­liche Unfallver­sicherung: So viel zahlt sie

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Die gesetz­liche Unfall­versiche­rung besteht bereits seit 1885 und ist damit eine der ältesten staat­lichen Absiche­rungen in Deutsch­land. Doch sie ist noch lange kein alter Hut, denn sie ist auch für dich wichtig. Wenn du einen Arbeits­unfall hast, dann springt die gesetz­liche Unfall­versiche­rung ein und kümmert sich um deine Be­hand­lung. Was sie noch alles leistet, zeigen wir dir hier.

Das musst du wissen:
  • Die gesetz­liche Unfall­versiche­rung zahlt, wenn du einen Arbeits­unfall oder einen Wege­unfall hast oder an einer Berufs­krankheit leidest.
  • Es gibt zirka eine Million Arbeits­unfälle pro Jahr in Deutschland.
  • Die Kosten für die Versiche­rung tragen die Arbeit­geber. Sie müssen für jeden Arbeit­nehmer in die gesetzliche Unfallver­sicherung Beiträge einzahlen.

Was ist über­haupt die ge­setz­liche Unfall­ver­siche­rung?

Am besten ist es, wenn du bisher mit der gesetz­lichen Unfall­versiche­rung noch nichts zu tun hattest. Denn das bedeutet, dass du noch keinen Arbeits­unfall und keine Berufs­krankheit hattest. Das sind nämlich die beiden wichtigsten Aufgaben­bereiche der Unfallver­sicherung, die gesetz­lich geregelt ist. Und das schon seit 1885 mit dem Unfall­versicherungs­gesetz, also seit mehr als 125 Jahren. Damals entstanden in den Städten immer mehr Fabriken und daher waren auch immer mehr Arbeiter in diesen Fabriken tätig. Da die Zahl der Arbeitsunfälle rasant zunahm, wurde eine Versicherung gegen Arbeits­unfälle ins Leben gerufen. Bis heute ist sie ein wichtiger Zweig der Sozial­versiche­rung in Deutschland.

Aufgaben der gesetz­lichen Unfall­versiche­rung

Zu den Aufgaben der gesetz­lichen Unfallver­sicherung (GUV) gehören die medizinische und beruf­liche Rehabili­tation nach Arbeits- und Wegeun­fällen. Hinzu kommt, dass nach einer Berufskrankheit die berufliche Teilhabe der Betroffenen wieder hergestellt werden soll. Außerdem kommen noch die finanzielle Unterstützung von Versicherten hinzu und im Todesfall auch Zahlungen an die Hinter­bliebenen. Die GUV wird also dann tätig, wenn du zum Beispiel als Program­mierer auf dem Weg zur Arbeit mit deinem Fahrrad stürzt und dir einen Arm brichst. Du bist auch unfall­versichert, wenn du als Hand­werker bei der Arbeit eine schwere Bohr­maschine fallen lässt und du dir dabei dein Bein verletzt. Die folgende Tabelle erklärt den genauen Unter­schied zwischen den drei Bereichen Arbeits­unfall, Wegeunfall und Berufs­krankheit:

Definition der wichtigsten Tätigkeitsfelder der GUV

Arbeitsunfall Ein Unfall, den du bei der Ausübung deiner Arbeit oder auf einer Dienst­reise erleidest. Auch Betriebs­feiern, Ausflüge und Betriebs­sport gehören dazu.
Wegeunfall Ein Unfall, den du auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg hast. Auch notwendige Umwege wie zum Kinder­garten oder Umlei­tungen zählen dazu.
Berufskrankheit Eine Krankheit, die du durch besondere Belastungen in deinem Beruf erleidest. Diese Erkran­kungen müssen in der Berufs­krankheiten-Verordnung enthalten sein. Das ist eine Liste mit allen anerkannten Berufs­krankheiten in Deutschland.

Rund eine Million Arbeits­unfälle passieren jedes Jahr in Deutschland. Die häufigsten Ursachen für einen Arbeitsunfall sind übrigens Stolpern, Stürzen und Rutschen mit 30 Prozent. Zu den häufigsten anerkannten Berufs­krank­heiten gehören Lärmschwer­hörigkeit, allergische Atem­wegs­erkran­kungen und die Staub­lungen­krankheit. Allerdings ist es nicht einfach, eine Erkrankung als Berufs­krankheit anerkannt zu bekommen, denn nur rund 20 Prozent aller Verdachts­anzeigen werden von der Versicherung angenommen. Eine weitere wichtige Tätigkeit der gesetz­lichen Unfallver­siche­rung ist die Prävention. Die GUV unterstützt Arbeit­geber bei der Einrichtung von vorbeugenden Maß­nahmen.

Du merkst schon: Für Versicherte dreht sich hier alles rund um die Arbeit. Aber nicht nur: Du kannst die Leistun­gen der gesetz­lichen Unfall­versiche­rung auch als Student und als Schüler in Anspruch nehmen. Und du hast sogar einen gesetz­lichen Unfall­schutz, wenn du ehren­amtlich tätig bist.

Muss ich in die gesetzliche Unfallversicherung einzahlen?

Nein, das musst du nicht! Aber wer zahlt die gesetz­liche Unfall­versiche­rung? Diese Versiche­rung wird ausschließ­lich von den Arbeit­gebern finanziert. Das Sozial­gesetz­buch VII regelt, dass jedes Unter­nehmen für seine Mit­arbeiter an die gesetz­liche Unfall­versiche­rung Beiträge zahlen muss. Damit ist jeder fest angestellte Arbeit­nehmer, in der privaten Wirt­schaft und im öffent­lichen Dienst, über die GUV versichert. Ganz egal, ob du dauerhaft oder nur vorüber­gehend für das Unter­nehmen tätig bist. Der Versiche­rungs­schutz gilt auch für Azubis.

Die gesetz­liche Unfall­versiche­rung hat mehrere Träger, die für die Aus­führung der Aufgaben zuständig sind. Das sind:

  • Neun Berufs­genossen­schaften. Sie sind die Träger der GUV der privaten Wirt­schaft. Das sind zum Beispiel für die gesetz­liche Unfall­versiche­rung die Berufs­genossen­schaft der Bauwirt­schaft, die Berufs­genossenschaft für Handel und Waren­distribution, die Berufs­genossen­schaft für Gesund­heits­dienst und Wohlfahrts­pflege und die Verwaltungs­berufs­genossenschaft.
  • 19 Unfallkassen. Sie sind die Träger der Unfall­versiche­rung für die Ange­stellten des öffent­lichen Dienstes. Ihre Zuständig­keit ist gegliedert nach Bund, Ländern und Gemeinden. 2015 haben die Unfall­kasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfall­kasse zur Unfall­versicherung Bund und Bahn fusioniert.
  • Vier Feuer­wehr-Unfall­kassen, die für die Unfallver­sicherung der Feuer­wehren zuständig sind.
  • Sozialver­sicherung für Landwirt­schaft, Forsten und Garten­bau (SVLFG). Sie ist zuständig für die Durch­führung der landwirt­schaft­lichen Unfall­versiche­rung.

Was zahlt mir die gesetzliche Unfallversicherung?

Die Leistungen der gesetz­lichen Unfall­versiche­rung sind viel­fältig. Auf der einen Seite sind das organisato­rische Dinge wie die Abrechnung mit Kranken­häusern. Auf der anderen Seite der Leistungen der GUV bekommst du Geld ausgezahlt. Die folgende Liste gibt einen Über­blick über die gesetz­liche Unfall­versiche­rung und ihre Leistungen:

    • Kosten für Heil­behand­lungen: Das sind Kosten für den Kranken­hausaufent­halt, die Arzt­rechnungen, Medikamente, Physio­therapie, Psycho­therapie und Heil­mittel.
    • Verletzten­geld bei Arbeitsun­fähigkeit: Wenn du länger als sechs Wochen arbeits­unfähig bist, dann bekommst du Verletzten­geld. Das ist mehr als das sonst übliche Kranken­geld der Kranken­kassen. Das Verletzten­geld beträgt 80 Prozent des bisherigen Brutto­einkommens. Es darf aber nicht höher sein als dein Netto­verdienst. Zum Vergleich: Das Kranken­geld der Kranken­kassen hat nur eine Höhe von 70 Prozent des Bruttover­dienstes. Verletzten­geld wird bis zu 78 Wochen lang gezahlt.
    • Übergangs­geld: Wenn du an berufs­fördernden Maß­nahmen wie Umschulungen teil­nimmst, kannst du ja in dieser Zeit nicht arbeiten gehen. Daher bekommst du ein Übergangs­geld. Wenn du bereits Kinder hast, beträgt es 75 Prozent deines letzten Netto­einkommens. Falls du keine Kinder hast, bekommst du 68 Prozent vom letzten Netto.
    • Pflegegeld: Solltest du nach einem Unfall so hilflos sein, dass du nicht mehr alleine klar kommst und eine Unter­stützung brauchst, dann gibt es Pflege­geld von der GUV. Die Höhe hängt vom Grad deiner Pflege­bedürftig­keit ab.
    • Renten­leistungen: Wenn du länger als 26 Wochen an den Folgen eines Arbeits­unfalls leidest, dann kann dir die gesetz­liche Unfallver­sicherung eine Rente auszahlen. Diese Leistung wird für die gesetz­liche Unfallver­sicherung auch als Leistungsart 14 bezeichnet. Die Höhe dieser Rente hängt unter anderem von deinem bisherigen Verdienst ab. So wird bei voll­ständigem Verlust der Erwerbs­fähigkeit eine Vollrente gezahlt. Die beträgt zwei Drittel des bis dahin erzielten Brutto-Jahres­arbeitsver­dienstes.

Im Todesfall erhalten auch die Ange­hörigen Zahlun­gen

  • Hinter­bliebenen­leistungen: Kommt es zu einem tödlichen Arbeits­unfall, dann erhalten die Hinter­bliebenen ein einmaliges Sterbe­geld. Außerdem können Hinter­bliebenen­renten gezahlt werden, die aber nicht mehr als 80 Prozent des Brutto-Jahres­arbeitsver­dienstes betragen dürfen.
  • Überführungs­kosten: Sollte bei einem Todes­fall im Ausland eine Über­führung notwendig sein, können unter bestimmten Voraus­setzungen die Überführungs­kosten erstattet werden.
Solltest du unterwegs einen Wege­unfall haben, gehe am besten zu einem Durch­gangs­arzt, der eine spezielle Zulassung der GUV für die Heil­behand­lung nach Arbeits- und Wegeun­fällen hat. Er steuert die Behand­lung und rechnet mit den Unfall­kassen ab. Du kannst entweder erst zu deinem Hausarzt gehen und dir dort eine Über­weisung ausstellen lassen. Oder du nutzt die Webseite des DGUV dazu, einen Durch­gangs­arzt in deiner Nähe zu finden.

Wieviel zahlt mir die gesetz­liche Unfallver­sicherung?

Spielen wir einmal einen Fall durch. Du bist nach einem Arbeits­unfall länger außer Gefecht gesetzt. Zum Beispiel, wenn du in deinem neuen Job als Touristik­kaufmann eine ganze Kiste mit Katalogen heben willst und dabei einen Band­scheibenvor­fall erleidest. In den ersten sechs Wochen deiner Arbeitsun­fähigkeit bekommst du wie jeder andere Kranke dein Gehalt weiter vom Arbeit­geber gezahlt. Danach erhältst du von deiner Berufs­genossen­schaft in der Unfallver­sicherung Verletztengeld, eine Lohnersatz­leistung. Die Höhe des Verletzten­geldes ist nun von deinem bisherigen Einkommen abhängig. Es beträgt 80 Prozent deines Brutto­gehalts, darf aber nicht über deinem Nettoein­kommen liegen. Die folgende Übersicht zeigt das Verletzten­geld, das du bekommst, im Vergleich mit einem Durch­schnitts-Verdiener.

Beispiel 1 zeigt Tim Peters, er ist 25 Jahre alt und als Hochschul­absolvent in der Tourismus­branche tätig. Er hat keine Kinder, ist ledig, lebt in Baden-Württem­berg und hat die Steuer­klasse 1.
Beispiel 2 zeigt Peter Mustermann, er ist 35 Jahre alt und mit seinem Einkommen der typische Durchschnitts-Verdiener in Deutschland mit einer Vollzeit­stelle. Auch er ist ledig, hat keine Kinder und arbeitet in Baden-Württem­berg mit der Steuer­klasse 1.

Tim Peters Peter Muster­mann
Höhe des Bruttoein­kommens 2.250 Euro / Monat 2.720 Euro / Monat
Theoretische Höhe Verletzten­geld, 80 % vom Brutto­einkommen 1.800 Euro / Monat 2.176 Euro / Monat
Höhe des Nettoein­kommens 1.522 Euro / Monat 1.775 Euro / Monat
Reale Höhe des Verletzten­geldes, Auszahl­betrag 1.522 Euro / Monat 1.775 Euro / Monat

*Quellen: Statista 2017, Brutto-Netto-Rechner.info und eigene Berechnungen (gerundet)

Tim Peters erhält ein monat­liches Ver­letzten­geld in Höhe von 1.522 Euro. Peter Muster­mann dagegen einen Betrag von 1.775 Euro.

Für wen ist zusätzlich eine private Unfall­versiche­rung sinnvoll?

Die Unfallver­sicherung gesetzlich zu regeln, ist sicherlich eine gute Sache. Durch die Unfallver­sicherungs­pflicht der Arbeit­geber sind viele Millionen Arbeit­nehmer bei Arbeits­unfällen und Berufs­krank­heiten versichert. Doch es bestehen auch Lücken in der Absicherung. Denn die GUV betrifft nur den Bereich der Arbeit. Dabei kommt es gerade in der Freizeit und zu Hause zu besonders vielen Unfällen. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der registrierten Unfälle und deren Entstehungs­ort.

Anzahl der registrier­ten Unfälle mit Verletzungs­folgen 2014

Unfallort Registrierte Unfälle
Freizeit 3,89 Mio.
Hausbereich 3,15 Mio.
Schule 1,34 Mio.
Arbeits­unfälle 1,0 Mio.
Verkehr 0,39 Mio.
Gesamt 9,77 Mio.

*Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Der über­große Anteil der Unfälle außerhalb der Arbeit macht deutlich, dass die Mehrheit der Unfälle nicht durch die GUV abgedeckt sind. Für die Folgen dieser Unfälle, etwa beim Radfahren oder beim Fenster­putzen, bist du ohne private Unfall­versiche­rung nicht versichert. Da hilft eine private Unfall­versiche­rung. Eine private Unfallver­sicherung ist sinnvoll für alle, die risiko­reiche Hobbys haben. Wenn du also gerne und oft tauchst oder sogar begeisterter Downhill-Biker bist, dann hast du natür­lich ein erhöhtes Unfall­risiko. Dann solltest du über eine private Unfall­versiche­rung nach­denken. Auch wenn du als Selbst­ständiger oder freiberuf­lich tätig bist, bist du meistens nicht automatisch in der gesetz­lichen Unfallver­sicherung versichert. Dieser kannst du jedoch frei­willig beitreten oder gleich eine private Absiche­rung suchen.

Die Absicherung deiner Arbeits­kraft ist wichtig

Mit einer privaten Unfall­ver­siche­rung kannst du also dein Ein­kommen für be­stimmte Situa­tionen ab­sichern. Besser ist dafür je­doch die Berufs­un­fähig­keits­ver­­siche­rung (BU). Sie zahlt die eine monat­­liche Rente aus, wenn du deinem aktu­ellen Beruf länger als sechs Monate nicht mehr nach­gehen kannst – egal, ob du einen Unfall hattest oder er­krankt bist.

Möchtest du dich nicht nur für Arbeits­unfälle, sondern auch für andere Ur­sachen von Berufs­unfähig­keit ab­sichern, kannst du zum Bei­spiel die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job wählen. Sie zahlt dir auch dann eine Rente aus, wenn du wegen einem Un­fall berufs­unfähig wirst.

Häufige Fragen

  • Wann zahlt die gesetz­liche Unfallver­sicherung?

    Bei der gesetz­lichen Unfallver­sicherung kommt es zum Ver­sicherungs­fall, wenn du bei deiner Arbeit oder auf dem Weg dorthin einen Unfall hast. Ein weiteres Beispiel eines Versiche­rungs­falls ist der Eintritt einer Berufs­krankheit. Die gesetz­liche Unfallver­sicherung kommt für die Behandlungs­kosten auf und zahlt unter Umständen monatl­iche oder einmalige Leistun­gen an die Betroffenen oder deren Angehörige.
  • Wer zahlt für die gesetz­liche Unfallver­sicherung?

    Der Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, über seine Beiträge an die gesetz­liche Unfallver­sicherung für deren Finanzie­rung aufzu­kommen. Er zahlt direkt an die Träger, die die gesetz­liche Unfallver­sicherung anbieten. Das sind die Berufs­genossen­schaften und die Unfall­kassen. Dieser Umstand ist günstig für dich als Arbeit­nehmer, weil du für deine Absicherung nichts bezahlen musst.
  • Wie kann ich Versiche­rungen wie die gesetz­liche oder private Unfallver­sicherung ver­gleichen?

    Ein Vergleich der GUV macht keinen Sinn, weil es da keine Auswahl gibt. Die Zuständig­keiten sind gesetz­lich vorge­schrieben. Dagegen kannst du die Bedingungen einer privaten Unfall­versicherung mit einem Test hervorragend vergleichen und solltest dies vor einem Abschluss auch tun.
  • Muss ich für Verletzten­geld Steuern bezahlen?

    Nein, das musst du nicht. Verletzten­geld ist eine Lohnersatz­leistung, die steuer­frei gezahlt wird. Aller­dings musst du es bei der Steuerer­klärung angeben, da es bei der Festsetzung des Steuer­satzes berücksichtigt wird.
5 Kommentare
  1. Gerhard B. sagt

    Ich bin 60 Jahre und Rohrleger im Tiefbau. Ich habe 46 Jahre gearbeitet und werde nun in die Arbeitslosigkeit verbannt.
    Ich hatte ein Arbeitsunfall ( Kniescheibe gebrochen ). Nach 78 Wochen Verletztengeld wurde die Zahlungen eingestellt.
    Mein Unfallarzt darf mich nicht mehr auf der Krankheit Arbeitsunfähig schreiben aber weiter Behandeln..
    Die Berufsgenossenschaft hat entschieden,das ich auf Grund meiner Behinderung ( Beschwerden )
    mein Beruf als Rohrleger nicht mehr ausführen kann und darf. Ich musste mich denn Arbeitsamt zur Verfügung stellen obwohl mich mein Arbeitgeber nicht gekündigt hat und es auch nicht machen wird.
    Bei jeder Belastung über das Knie habe ich große Schmerzen. Eine Umschulung kommt auf Grund meines alters, Behinderung und Schulbildung nicht in frage. Die BG sagt, für ihr Alter können wir nichts.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Gerhard,

      damit du dich unter diesen speziellen Umständen kündigen lassen kannst, solltest du einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen. Wenn du vor dem 2.1.1961 geboren bist, dann kannst du sogar noch die staatliche Berufsunfähigkeitsrente bekommen, wenn du gesundheitlich nicht mehr in der Lage bist, deinen bisherigen Beruf auszuüben. Die Erwerbsminderungsrente bekommst du erst dann, wenn du so stark eingeschränkt bist, dass du pro Tag weniger als sechs Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kannst. Ist lediglich die Kniescheibe betroffen, so steht dir diese Rente also leider nicht zu.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

    2. liliana sagt

      mein beileid gehard

  2. RALF P. sagt

    ICH BIN NACH EINEM ARBEITSUNFALL IN DER LINKEN UND RECHTEN HAND KAUM NOCH ARBEITSFÄHIG:
    DIE BG HAT MEINE LINKE HAND MIT 30 % und die rechte Hand mit 20% eingestuft:

    Hierauf bekomme ich bereits Unfallrente.

    ICH BIN JETZT KURZ VOR DER 78 WOCHE UND SOLL NUN EINEN RENTENANTRAG STELLEN!:
    ICH: DACHTE DIE BG ZAHLT MEINE RENTE WEITER!!
    :
    ICH BIN WEITER IN BEHANDLUNG: MEINE LINKE HAND WIRD IN DIESEM JAHR KOMMPLETT VERSTEIFT!!
    IN MEINER RECHTEN HAND SOLL EIN KÜNSTLICHES GELENK EINGESETZT WERDEN!!

    ZAHLT MIR DIE BG ZU MEINER EIGENEN RENTE;DIE ICH JETZT BEANTRAGEN SOLL, ZUSÄTZLICH RENTE ALS VERLUSTAUSGLEICH??

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Ralf,

      was deine Berufsgenossenschaft genau zahlt, kann ich leider nicht sagen. Von daher solltest du dich bei ihr direkt erkunden. Prinzipiell ist es jedoch möglich, dass du gleichzeitig ein Recht auf Unfallrente und auf Erwerbsminderungsrente haben kannst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

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