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Welche Kosten kommen auf Krebspatient:innen zu?

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Bei einer Krebserkrankung fallen Kosten an, die die meisten Menschen im Vorfeld nicht berücksichtigen: Schließlich gibt es die Krankenkassen. Dass diese aber nicht alle finanziellen Mehraufwendungen übernehmen, stellen manche Patient:innen erst fest, wenn sie sich mitten in der Therapie befinden. Es gibt eine Reihe von Kostenfaktoren – aber zum Glück auch die Möglichkeit zur Vorsorge.

Inhaltsverzeichnis

  1. Kosten durch die Krebserkrankung und Therapie
  2. Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen – gesetzlich und private?
  3. Welche Hilfen und Sozialleistungen stehen Krebspatienten zu?
  4. Finanzielle Vorsorge gegen eine mögliche Krebserkrankung
  5. FAQ

Kosten durch die Krebserkrankung und Therapie

Für die unmittelbare Behandlung von Krebs entstehen Kosten, die einen hohen fünfstelligen oder gar sechsstelligen Betrag erreichen können. Der Großteil dieser Kosten wird von den Krankenkassen übernommen. Um wie viel Geld es sich genau handelt, hängt vom Einzelfall und von der angewendeten Therapie ab. Zu den häufigsten Therapien zählen:

  • Chemotherapie
  • Strahlentherapie
  • Operationen

Zudem werden ständig neuartige Therapiemethoden entwickelt. Dazu zählen beispielsweise Radiochirurgie oder Immuntherapie, für die allerdings nicht alle Krankenkassen die Kosten vollständig übernehmen.

Diese Behandlungen sind aber längst nicht alle Kostenfaktoren, die im Rahmen einer Krebsbehandlung auftreten können: Wer etwa zusätzliche Therapien oder bestimmte Medikamente wünscht, um zum Beispiel die Nebenwirkungen der Chemotherapie zu behandeln, muss meist selbst in die Tasche greifen.

Weitere Kosten, die entstehen können, sind etwa solche für:

  • Kinderbetreuung
  • Hilfe im Haushalt
  • Fahrten zu den Behandlungen

Oft handelt es sich hier um eine schwer bezahlbare Zusatzbelastung, da das Krankengeld sowieso schon geringer ist als der vorherige Verdienst. Das bedeutet, dass Krebspatienten und -patientinnen nicht nur ihre gleichbleibenden regelmäßigen Kosten von 70 Prozent des vorherigen Bruttoeinkommens bestreiten müssen, sondern darüber hinaus noch die Mehrkosten tragen, die ihnen durch die Behandlung entstehen.

Info: Im Krankheitsfall erfolgt die Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Nach sechs Wochen wird Krankengeld gezahlt. Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Einkommens vor der Krankschreibung. Allerdings ist es nach oben hin gedeckelt, der gesetzliche Höchstbetrag pro Tag liegt derzeit bei 112,88 Euro.

Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen – gesetzlich und private?

Betroffene können bei einer Krebserkrankung grundsätzlich mit einer Kostenübernahme für die hauptsächlichen Therapien zur Bekämpfung der Krankheit rechnen – also Chemotherapie, Operation und/oder Strahlentherapie.

Info: Achtung – wer sich für eine Klinik in etwas weiterer Entfernung oder für eine teurere Strahlentherapie entscheidet, kann unter Umständen auf den Kosten sitzen bleiben! Die Kassen sind nicht dazu verpflichtet, auf spezielle Wünsche wie z.B. die Behandlung durch einen bestimmten Arzt einzugehen. Hier gilt es, im Vorfeld etwaige Fragen mit der Krankenkasse abzuklären. Trotzdem kann die eigene Klinikwahl unter Umständen sinnvoll sein, wenn dort z.B. ein ganz bestimmter Fokus gesetzt wird oder die Qualität der Behandlungen einen besonders guten Ruf hat.

Zudem gibt es viele zusätzliche mögliche Behandlungen, um das körperliche und seelische Gleichgewicht beizubehalten oder wieder herzustellen. Hier zahlen die Kassen ebenfalls nicht alle Behandlungen, mit der Auszahlung aus der Krebsversicherung besteht für Patient:innen ein geringerer finanzieller Druck, Kosten können zum teil privat übernommen werden.

Nicht zu vergessen: die Krankenkassen bezahlen auch viele Untersuchungen zur Krebsvorsorge. Welche es gibt und wann du dich untersuchen lassen solltest, erklären wir in dem Artikel zur Krebsvorsorge.

Naturheilkundliche Verfahren

Wer sich für naturheilkundliche Verfahren entscheidet, kann bei gesetzlichen Krankenkassen nicht auf eine Kostenübernahme hoffen. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die Therapie in den meisten Fällen anteilig – um welche Summen es sich handelt, hängt von der Kasse und auch von der Art der Versicherung ab.

Perücken

Perücken werden, wenn die Ärzte ein Rezept ausstellen, für Kinder, Jugendliche und Frauen von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Männliche Patienten haben kein Anrecht auf eine Kostenübernahme für Perücken. Ob die private Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Ernährungsumstellung

In vielen Fällen ist bei der Krebsbehandlung die Ernährungsumstellung eine der wichtigen Maßnahmen. Patient:innen, die bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, sollten sich die sogenannte „ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ ausstellen lassen und bei der Kasse nachfragen, wie hoch der Zuschuss für eine begleitende Ernährungsberatung ausfallen wird. Meistens übernehmen die gesetzlichen Kassen den Großteil der Kosten für eine Ernährungsberatung. Bei den privaten Kassen hängt die Kostenübernahme wiederum von den vereinbarten Leistungen ab. Häufig aber fällt die Zuzahlung für die Patient:innen relativ gering aus.

Supportivtherapie

Unter Supportivtherapien versteht man unterstützende Behandlungsverfahren, die nicht primär der Heilung einer Erkrankung dienen, jedoch den Heilungsprozess beschleunigen oder Symptome schwächen. Um den Körper während der Behandlung fit zu halten, empfehlen die onkologischen S3-Leitlinien eine Supportivtherapie inzwischen eine Bewegungstherapie. Nicht alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen bei Krebs die Kosten dafür – jede:r Betroffene sollte allerdings einen Antrag auf die Kostenübernahme bei der Kasse stellen, da immer mehr Krankenkassen diese Maßnahmen bezahlen.

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Psychische Belastungen

Da eine Krebserkrankung auch eine schwere psychische Belastung ist, übernehmen sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen im Normalfall die Kosten für eine regelmäßige Betreuung durch Psychoonkolog:innen oder Psycholog:innen. Allerdings ist es auch hier wichtig, vor der Beginn der Behandlungen mit den Kassen den genauen Ablauf und die Kostenübernahme zu besprechen. Leider ist es nicht immer möglich, zeitnah einen Kassentherapeuten zu finden und daher entscheiden sich einige Patient:innen dafür, die Kosten der Therapie privat zu tragen.

Info: Psychoonkologie ist ein interdisziplinäres Fachgebiet in der Behandlung von Krebspatient:innen. In der psychoonkolgischen Beratung werden z.B. alle Fragen rund um die Erkrankung und Therapie, sowie daraus resultierende Probleme in Beruf und Alltag thematisiert.

Physiotherapie

Physiotherapie ist wichtig, um während oder nach der Krebsbehandlung die Funktionsfähigkeit des Körpers wieder herzustellen. Daher übernehmen gesetzliche Krankenkassen den Großteil der Kosten. Allerdings müssen volljährige Patient:innen immer eine Zuzahlung leisten, nämlich eine Pauschale von 10,00 Euro und eine prozentuale Beteiligung an den Kosten von 10 Prozent pro erbrachter Leistung. Das gilt allerdings nur bis zu einer von zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens bzw. einem Prozent bei chronisch kranken Patient:innen. Der Umfang der Kostenübernahme bei privaten Krankenkassen hängt wiederum von den vereinbarten Leistungen ab.

Osteopathie

Osteopatie gilt als eigenständige, ganzheitliche Firm der Medizin, bei der Diagnostik und Behandlung mit den Händen erfolgen. Maßnahmen bei Osteopathen werden nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Diejenigen, die sich an den Kosten beteiligen, tun dies bis zu bestimmten Höchstwerten und auch nur für eine beschränkte Anzahl von Terminen. Voraussetzung ist eine Überweisung an eine:n Osteopath:in mit anerkannter beruflicher Qualifikation. Zudem sollten Patient:innen sich im Vorfeld über die anfallenden Kosten informieren und sie der Krankenkasse mitteilen. Der Umfang der Kostenübernahme durch die privaten Kassen variiert wiederum je nach Vertrag.

Krebsmedikamente

Krebsmedikamente werden grundsätzlich zu einem Großteil von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt. Pro Medikament müssen Patient:innen eine Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro leisten, allerdings nur bis zu einer gewissen Belastungsgrenze: Diese liegt bei zwei (bzw. für chronisch Kranke einem) Prozent des Bruttojahreseinkommens. Hier ist es wichtig zu wissen, dass die Belastungsgrenze nicht nur Zuzahlungen für Medikamente, sondern auch für stationäre Aufenthalte und häusliche Pflege umfasst. Die Krankenkasse stellt eine Bescheinigung aus, wenn die Belastungsgrenze für das Jahr erreicht ist, und die Patient:innen sind daraufhin für das restliche Jahr von den Zuzahlungen befreit. Bei den privaten Kassen ergibt sich die Kostenübernahme für Medikamente aus dem Tarif.

Kosten für Reha

Die Kosten für die Reha nach einer Krebsbehandlung werden für Erwerbstätige, die wieder in den Beruf zurückkehren werden, von der Rentenkasse übernommen und für Rentner von der gesetzlichen Krankenkasse. Arbeitnehmer:innen im öffentlichen Dienst, die beihilfeberechtigt sind, müssen einen Amtsarzt aufsuchen, damit die Kosten erstattet werden. Privatpatient:innen hingegen sollten die Kostenübernahme mit ihrer Kasse abklären. 

krebs kosten
Auflistung der Kosten, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden

Welche Hilfen und Sozialleistungen stehen Krebspatienten zu?

Neben den oben genannten Leistungen übernehmen verschiedene Sozialträger weitere Kosten, etwa für

  • Hilfsmittel (Prothesen, Geh- und Sprechhilfen, Hörgeräte, Artikel zur Stomaversorgung, Rollstühle, Windeln etc.)
  • den Großteil der Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen im Rahmen der Strahlen- oder Chemotherapie sowie der Dialyse, falls die Krankenkasse die Übernahme im Vorfeld bewilligt
  • Übergangspflege zu Hause nach der Behandlung (auch ohne Pflegestufe)
  • längerfristige häusliche Pflege (mit Pflegestufe)
  • eine Haushaltshilfe unter bestimmten Bedingungen
  • Palliativversorgung in Fällen, in denen eine Heilung nicht mehr möglich ist 

Zudem besteht die Möglichkeit, bei Krebserkrankungen einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Dieser soll die Nachteile, die durch die Erkrankungen entstehen, teilweise auffangen und ausgleichen.

Finanzielle Vorsorge gegen eine mögliche Krebserkrankung

Um bei Krebs die zusätzlichen Kosten aufzufangen, eignet sich eine Krebsversicherung am besten: Innerhalb weniger Tage nach der Diagnose wird den Versicherten die vereinbarte Summe ausgezahlt – unbürokratisch, schnell und zuverlässig. Auf diese Weise lassen sich die Belastungen durch die Behandlungskosten und weitere finanzielle Einbußen leichter tragen – insbesondere da die meisten Krebspatient:innen aufgrund der Therapie nicht voll arbeiten können und daher das Einkommen wegfällt bzw. auf die Höhe des Krankengeldes reduziert ist. Die Krebsversicherung von Getsurance lässt sich innerhalb weniger Minuten unkompliziert online abschließen.

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FAQ

Was zahlt die Krankenkasse bei Krebs?

Die Krankenkassen – gesetzliche und private – zahlen bei Krebs die Behandlungen, die unmittelbar zur Bekämpfung der Krankheit notwendig sind. Bei zusätzlichen Therapien sollten die Patient:innen im Vorfeld abklären, welche Kosten übernommen werden können. Für Medikamente leisten sie selbst regelmäßig kleinere Zuzahlungen.

Werden Krebsmedikamente von der Krankenkasse bezahlt?

Der Großteil der Krebsmedikamente wird von den Krankenkassen bezahlt. Wichtig ist dabei, dass die Medikamente – verschreibungspflichtig oder nicht – zur Behandlung von Krebs geeignet sind. Die Kosten werden nicht komplett übernommen: Die Patient:innen leisten Zuzahlungen, die pro Medikament zwischen fünf und zehn Euro liegen, allerdings nur bis zur Erreichung der jährlichen Belastungsgrenze.

Wie lange zahlt die Krankenkasse bei Krebs?

Nachdem der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall übernommen hat, springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Dies wird im Höchstfall 72 Wochen lang ausgezahlt und beträgt nach Abzügen meist 70 bis 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. 72 Wochen klingt zunächst viel, aber Krebs kann sehr langwierig sein, und nicht immer ist die Dauer der Krankengeldzahlung ausreichend.

Wer hilft finanziell bei Krebs?

Neben den Krankenkassen gibt es weitere Sozialleistungsträger, an die Betroffene sich im Bedarfsfall wenden können. Es ist aber ratsam, eine Krebsversicherung abzuschließen: Sie zahlt im Falle der Erkrankung die vereinbarte Summe aus und sorgt so dafür, dass Betroffene sich während dieser schwierigen Phase keine Gedanken um das Geld machen müssen. Weitere Anbieter solcher Krebsversicherungen ist z.B. auch unser Mutterkonzern, die Nürnberger Versicherung.

Welche Hilfen gibt es für Krebskranke?

  • Die Krankenkassen übernehmen für die Krebsbehandlung die Kosten. In den meisten Fällen bezuschussen sie notwendige Hilfs- und Heilmittel und andere Maßnahmen, die die Gesundheit wieder herstellen sollen. Sie zahlen Krankengeld, kurzzeitige Pflege und Palliativbehandlungen.
  • Direkt nach dem Ausfall im Job zahlen Arbeitgeber:innen sechs Wochen lang weiter Gehalt.
  • Wer wegen der Krebserkrankung gar nicht oder nur mehr eingeschränkt erwerbsfähig ist, kann eine Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung beantragen.
  • Patient:innen, die sich nicht mehr selbst versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind, erhalten von der Pflegeversicherung Leistungen, die sie unterstützen. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit kommen steuerliche Erleichterungen hinzu.
  • Das Sozialamt, die Kranken- oder Rentenversicherung sind der richtige Ansprechpartner für die Übernahme der Reha nach der Krebsbehandlung. Wer während der Reha keine Lohnfortzahlung und kein Krankengeld mehr erhält, bekommt von der Rentenversicherung Übergangsgeld.
  • Beim Versorgungsamt können Patient:innen im Bedarfsfall den Schwerbehindertenausweis beantragen.
  • Wird die Krebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt, erhalten betroffene Patient:innen von der Berufsgenossenschaft bestimmte Leistungen für Therapie und Reha.
  • Die Belastungsgrenze verhindert, dass die Zusatzzahlungen zu hoch werden.

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4 Kommentare
  1. Detlef Witt sagt

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Frau hat Brustkrebs und außerdem Krebs im Mund- Rachenraum. Dieser wurde operativ entfernt. Meine Frau wollte eigentlich eine Bestrahlung, um die OP zu verhindern. Leider hat meine Frau noch eine Kiefernekrose die negativ von der Bestrahlung beeinflusst worden wäre. Also OP, die bereits vorbei ist und jetzt will man dennoch bestrahlen. Meine Frau lehnt diese jedoch ab und wird jetzt von dem behandelnden Arzt zur Zahlung der Behandlung erpresst. Kann das sein. Wie soll meine Frau sich in diesem Fall verhalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Detlef Witt

  2. Jutta Schmidt sagt

    Ich wünsche jedem Menschen, der an Krebs erkrankt ist, das Allerbeste! Geniesst die Zeit, so lange es möglich ist! Mein Mann bekam nach einer Prostata-Total-OP nach 10 Jahren Metastasen an verschiedenen Stellen im Körper, später dann vor allem Knochenmetastasen! Eine Lithitiumtherapie wurde empfohlen, die nach langer Zeit des Wartens wegen der hohen Kosten von einer Kommission genehmigt wurde! Nach zwei Anwendungen ohne irgendeine Besserung ist mein Mann verstorben – 14 Jahre nach der OP

    1. Niczewitz sagt

      Mein Leben hätte ich schon längst ein Ende gesetzt wenn da nicht meine Kinder wären. Vom Onkologen im Stich gelassen und von den Behörden teilweise als Aussetziger behandelt in Deutschland ist schlimmer als die Krankheit. Es gibt keine Ärzte mehr die nach ihrem Eid behandeln. Hier zählt nurnoch das Geld,die Massenabvertigung bringt die Kohle und dabei bleibender Patient auf die Strecke.

  3. Pneumo Frankfurt sagt

    Ich finde es toll, wie viel Wissen wir über unseren Körper
    und seine Funktionsweise haben. Das hilft uns,
    besser für unsere Gesundheit zu sorgen.

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