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Vorsicht bei der Unfall­versi­cherung mit Bei­trags­rück­gewähr!

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Die private Unfall­versi­cherung kann für Menschen mit erhöhtem Unfall­risiko in der Freizeit eine sinnvolle Versi­cherung sein. Es gibt eine spezielle Variante der Unfall­versi­cherung, die nur auf den ersten Blick sinnvoll erscheint: die Unfall­versi­cherung mit Bei­trags­rück­gewähr. Mit dieser Ver­siche­rung sicherst du dich nicht nur finanziell gegen Unfälle ab, sondern sollst gleichzeitig Geld für die Zukunft sparen können. Das hört sich fast zu schön an, um wahr zu sein. So ist es auch! Was die Unfall­versi­cherung mit Bei­trags­rück­gewähr genau ist, welche Nachteile sie hat und wie du sie kündigst, erfährst du in diesem Artikel!

Das musst du wissen:
  • Die Unfall­versi­cherung mit Beitrags­rück­gewähr ist eine Kombi aus einer Unfall­versi­cherung und einer Geldanlage, ähnlich wie bei der Kapital­lebens­versi­cherung.
  • Eine Unfall­versi­cherung mit Beitrags­rück­gewähr ist nicht sinnvoll, um Geld anzulegen. Es gibt bessere Möglich­keiten, die dir wesentlich mehr Gewinne geben können.
  • Wir raten von dieser Art der Unfall­versi­cherung ab, da die Nachteile überwiegen.

Was ist eine private Unfall­versi­cherung mit Beitrags­rück­gewähr?

Bei der Unfall­versi­cherung mit garan­tierter Beitrags­rück­gewähr (UBR) werben die Versi­cherungen damit, dass du dich sowohl finanziell gegen einen Unfall absicherst als auch Geld für deine Zukunft sparst. Somit ist die UBR eine Kombi aus Unfall­versi­cherung und Geld­anlage, ähnlich wie bei der Kapital­lebens­versi­cherung. Hast du einen ent­sprechen­den Vertrag abgeschlossen, zahlst du einen monatlichen Beitrag an den Anbieter deiner Versi­cherung. Ein Teil deiner Beiträge fließt in deinen Unfall­versi­cherungs­schutz und der andere Teil wird angelegt und verzinst.

Im Todes­fall der versicherten Person oder zum Ende der Laufzeit (dem Ablauf­termin) wird dann eine Prämie ausgezahlt. Diese Prämie ergibt sich aus den Beiträgen, die in den Jahren angelegt und verzinst wurden, plus gege­benen­falls einen von der Versi­cherung erwirt­schafteten Über­schuss. Wieviel Geld dir am Ende ausgezahlt wird, hängt sowohl von der Verzinsung deines angelegten Geldes als auch von den tatsächlich erwirt­schaft­eten Über­schüssen der Ver­siche­rung ab. Das Versprechen der Unfall­versi­cherung mit garantierter Beitrags­rück­zahlung ist kritisch zu sehen. Schon die Bezeichnung kann in die Irre führen: Du bekommst nämlich nicht deine Beiträge für den Unfall­schutz selbst zurück, sondern nur die zusätzlichen Beiträge, die angelegt und verzinst wurden.

Ist eine Unfall­versicherung mit Beitrags­rückgewähr sinnvoll?

Die Vorteile einer Unfall­versi­cherung mit Beitrags­rück­zahlung scheinen klar: Du kannst zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, indem du dich finanziell gegen schwere Unfall­folgen absicherst und gleichzeitig etwas für deine Alters­vorsorge tust. Grandios! Doch wo ist der Haken? Es gibt dabei eine ganze Reihe von Nachteilen:

  • Teure Beiträge: Im Vergleich zu einer reinen Unfall­versi­cherung sind die Beiträge für eine Unfall­versi­cherung mit Beitrags­rück­zahlung wesentlich höher. Das ergibt sich daraus, dass du zusätzlich Geld für die Kapital­anlage zahlst, um die “garantierte Beitrags­rück­zahlung” zu gewährleisten. Unterschiede hinsichtlich der Leistungen bei einem Unfall gibt es jedoch nicht.
  • Lange Bindung: Die Laufzeit der UBR ist meist sehr lang (20 Jahre und mehr). Möchtest du deinen Vertrag vorzeitig kündigen, zum Beispiel weil du die hohen Beiträge nicht mehr zahlen kannst, musst du mit Verlusten rechnen. Du be­kommst dann nämlich deine bisher einge­zahlten Beiträge – ähnlich wie bei der vor­zeitigen Kündigung einer Lebens­versi­cherung – nicht wieder vollständig ausgezahlt.
  • Keine sicheren Gewinne: Vergleicht man die UBR mit alternativen Anlage­möglich­keiten, kannst du bei anderen Geld­anlagen wesentlich mehr für deine Zukunft sparen. Die UBR bietet dir keine sichere und gute Geld­anlage, da die Zinsen auf das angelegte Geld meist sehr gering sind. Sie ist letztendlich also einfach nur eine sehr schlecht verzinste Geld­anlage.
Wenn du dir über­legst, ob eine Unfall­ver­siche­rung mit oder ohne Beitrags­rückgewähr sinnvoller ist, solltest du beden­ken, dass eine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung (BU) gene­rell die bessere Wahl ist. Die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Getsurance Job bei­spiels­weise zahlt dir dann regel­mäßig eine Rente aus, wenn du deinen bis­herigen Beruf nicht mehr aus­üben kannst – und zwar auch bei Berufs­unfähig­keit durch Krank­heiten und Kräfte­verfall.

Kosten der Unfall­versi­cherung mit Beitragsrückgewähr

Eine reine Unfall­versi­cherung (ohne Extras) kannst du je nach Beruf bereits für 8 bis 12 Euro pro Monat abschließen. Sie ist also relativ günstig. Wie bereits erwähnt, zahlst du bei einer UBR nicht nur für den Unfall­schutz, sondern auch für eine Kapital­anlage. Die Zeitschrift Ökotest hat 2016 einen umfassenden Vergleich ver­schiedener UBR-Tarife durchgeführt und kam beim Preis­vergleich zu dem Ergebnis, dass eine UBR oftmals das vier- oder fünffache einer reinen Unfall­versi­cherung kostet. Auch innerhalb der UBR-Tarife variieren die Kosten stark. Der “Unfall­versi­cherung mit Beitrags­rück­gewähr-Test” ergab auch, dass es bei man­chen Ver­siche­rungen eine negative Rendite gab. Das heißt, dein ange­legtes Geld würde sich über die Jahre sogar verringern.

Steuer­liche Behandlung der Unfall­versi­cherung mit garantierter Beitrags­rück­gewähr

Da die UBR sowohl als Unfall­versi­cherung als auch als eine Art Geld­anlage ein­geordnet wird, gibt es ein paar spezielle steuerliche Aspekte, die du kennen solltest.

Ist eine Unfall­versi­cherung mit garantierter Beitrags­rück­gewähr steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge deiner Unfall­versi­cherung mit garan­tierter Beitrags­rück­zahlung sind steuerlich absetzbar. Die UBR wird jedoch nicht wie eine reine Unfall­versi­cherung in der Steuer­erklärung angegeben. Aufgrund ihrer Anlage­funktion wird sie während der Laufzeit wie eine Lebens­versi­cherung versteuert und ist in deiner Steuer­erklärung in einer Anlage als private Alters­vorsorge aufzuführen. So kannst du auch deine Unfall­versi­cherung mit Bei­trags­rück­gewähr bei der Steuer geltend machen.

Steuern bei der Aus­zahlung der Kapital­anlage

Wie am Ende der Laufzeit der Unfall­versi­cherung mit Beitrags­rück­gewähr die steuer­liche Behand­lung bei Aus­zahlung deiner Kapital­anlage ist, hängt besonders vom Zeitpunkt deines Vertrags­abschlusses ab. Entscheidend ist hierbei, ob du die Versicherung vor oder nach dem 01.01.2005 abgeschlossen hast.

Vor dem 01.01.2005: Hast du deine UBR vor diesem Datum abgeschlossen und erfüllst bestimmte Voraus­setzungen, ist die Rück­zahlung der Unfall­versi­cherung mit Beitrags­rück­gewähr bei ihrer Auszahlung komplett steuerfrei. Diese Voraus­setzungen sind:

  • Dein UBR-Vertrag begann vor dem 01.01.2005.
  • Die Laufzeit deines Vertrags beträgt mindestens 12 Jahre.
  • Du lässt dir die Leistung komplett auf einmal auszahlen.
  • Du hast deinen ersten Beitrag spätestens bis zum 31.03.2005 eingezahlt.
  • Du hast insgesamt mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt.
Übrigens: Die gleichen Kriterien für die Steuern gelten bei der Aus­zahlung deiner Kapital­anlage, wenn du die Versicherung vorzeitig kündigst.

Nach dem 31.12.2004: Hast du deine UBR nach diesem Datum abge­schlos­sen, ist die Auszahlung des angesparten Kapitals steuer­pflichtig. Es gilt das Alters­einkünfte­gesetz (AltEinkG), nach dem dein indi­vidueller Steuer-Prozentsatz auf deine Kapital­erträge angewendet wird. Die Kapital­erträge sind der Betrag, den du erhältst, wenn du vom angesparten Kapital die Versi­cherungs­beiträge abziehst. Einen umfassenden Alterseinkünfte-Rechner findest du auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Steuern. Vor der Auszahlung wird zusätzlich auto­matisch die Kapital­ertragsteuer (25%) abgezogen, die dann mit deinem persönlichen Prozent­satz verrechnet wird. Bei der Auszahlung im Todes­fall hingegen bleibt die Versi­cherungs­leistung komplett steuerfrei.

Und was ist mit der Versteuerung der Auszahlung nach einer Kündigung? Bei Rückkauf (Kündigung) deiner Versi­cherung wird ebenfalls der Kapital­ertrag versteuert. Hier gilt dann aber: Rück­kaufs­wert minus Summe gezahlter Beiträge gleich Kapital­erträge. Bei vorzeitiger Kündigung liegt der Rück­kaufs­wert unter dem angesparten Kapital.

Lief der Vertrag mindestens 12 Jahre und wird nach Voll­endung des 60. Lebens­jahres (bei Neu­verträgen seit 2012: dem 62. Lebens­jahr) ausge­zahlt, wird nur die Hälfte des Kapital­ertrags versteuert.

Wie kann ich eine Unfall­versi­cherung mit Beitragsrückgewähr kündigen?

Hast du bereits eine UBR abge­schlos­sen und benötigst nun das Geld aus deiner Geld­anlage oder möchtest ganz einfach die teuren Beiträge nicht mehr zahlen, kannst du die Unfall­versi­cherung mit garantierter Beitrags­rück­zahlung auch kündigen. Bei einer vorzeitigen Kündigung (bevor die Laufzeit des Versi­cherungs­vertrags abgelaufen ist), entstehen jedoch meist hohe Verluste. Bei einer Kündigung erhältst du (wie auch bei einer Lebens­versi­cherung) nämlich nur den so­ge­nannten Rück­kaufs­wert der Versicherung zurück. Bei einer Unfall­versi­cherung ist der Rück­kaufs­wert das, was der Versicherer dir an Geld bietet, wenn du deine Unfall­versi­cherung mit Beitrags­rück­gewähr vorzeitig kündigen möchtest. Bei einer Kündigung verlangst du also den Rück­kauf deiner UBR durch die Versicherung. Da dieser Rück­kaufs­wert (im Verhältnis dazu, was du bereits in die Versicherung eingezahlt hast) meist recht niedrig ist, hast du Verluste. Weitere Informationen und Tipps rund um die Kündigung einer privaten Unfall­versi­cherung findest du auch in unserem Artikel “Unfall­versi­cherung kündigen: Rechte und To Do’s”.

Verluste bei Kündigung: Laufzeit entscheidend!

Es gilt: Je länger die Laufzeit der Versicherung, desto höher ist auch ihr Rück­kaufs­wert. Kündigst du deine UBR bereits in den ersten Jahren nach Abschluss, liegt der Rück­kaufs­wert meist weit unter den gezahlten Beiträgen. Über den genauen Rück­kaufs­wert kannst du dich beim Anbieter deiner UBR erkundigen. Oder wirf einen Blick in die letzten Unterlagen, die du von deiner Versi­cherung zugeschickt bekommen hast. Da wird der Rück­kaufs­wert oftmals aufgeführt. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Laufzeit und Art des Tarifs.

Möchtest du deine Unfall­versi­cherung mit Beitragsrückgewähr kündigen, da du zur Zeit die hohen Beiträge nicht mehr zahlen kannst, gibt es eine eine weitere Möglichkeit: Du kannst die UBR beitragsfrei stellen. Hierbei bleibt dein bereits eingezahltes Kapital erhalten, aber du zahlst für einen gewissen Zeitraum keine weiteren Beiträge mehr. In dieser Zeit erlischt jedoch auch dein Unfall­schutz und die Versicherung zahlt meist nur sehr geringe Zinsen auf dein bereits ein­gezahltes Kapital.

Häufige Fragen

  • Braucht man eine Unfall­versi­cherung?

    Eine private Unfall­versi­cherung ist nicht immer notwendig. Als Angestellter bist du auf deiner Arbeit bereits über die gesetzliche Unfall­versi­cherung gegen Arbeitsunfälle versichert. Gehst du in deiner Freizeit jedoch risikoreicheren Hobbies nach, wie zum Beispiel Skaten oder Reiten, kann eine Unfall­versi­cherung für dich sinnvoll sein. Hast du in deiner Freizeit einen schweren Unfall, können dich die Folge­kosten nämlich finan­ziell belasten, wenn sie über die ärztliche Behandlung hinaus­gehen, die von der Kranken­versi­che­rung über­nommen wird. Auch wenn du keine Berufs­unfähig­keits­versi­cherung oder andere Absicherungen deiner Arbeits­kraft erhalten kannst, ist die Unfall­versi­cherung eine gute Wahl. In unserem Artikel “Ist eine private Unfall­versi­cherung sinnvoll? 6 Facts” gehen wir dieser Frage ganz genau auf den Grund.
  • Was bedeutet Beitrags­rück­gewähr?

    Die Bei­trags­rück­gewähr ist eine Sonder­leistung mancher Versi­cherungen. Sie wird zum Beispiel in einer Kombination mit der privaten Unfall­versi­cherung angeboten. Die Beitrags­rück­gewähr verspricht die Rück­erstattung eines Teils der gezahlten Versi­che­rungs­bei­träge durch den Versicherer an den Versi­cherungs­nehmer nach Ablauf einer bestimmten Vertrags­lauf­zeit.
  • Wo finde ich für eine Unfall­versi­cherung mit Beitrags­rück­gewähr den Test­sieger?

    Den aktuellsten Test zur Unfall­versi­cherung mit Beitrags­rück­gewähr gibt es von der Zeit­schrift Ökotest aus dem Jahr 2016. Die Ergebnisse hinsichtlich Verzinsung und Aus­zahlung von Überschüssen waren insgesamt jedoch so mangelhaft, dass keine Noten vergeben wurden und so auch kein Test­sieger ermittelt werden konnte. Du interessierst dich für eine reine Unfall­versi­cherung ohne Beitrags­rück­gewähr? 
2 Kommentare
  1. Sinah Krause sagt

    Hallo, ich finde dies ist ein interessanter Eintrag. Ich würde mir davon wünschen. Herzliche Grüße

  2. Röder Hans-Martin sagt

    Interessanter wird das ganze bei der WWK-Unfall-Invest bei der der Sparanteil in ETFs und frei wählbaren Fonds angelegt wird. Hier ist der Unterschied zwischen Risiko-Unfall und UBR nicht so groß und trotzdem bekommt man seine Beiträge oder sogar noch mehr zurück

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