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5 Fakten zur Versiche­rungspolice – einfach & verständlich

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Was ist eigentlich eine Ver­siche­rungs­police? Wenn du dir diese Frage stellst, dann bist du hier genau richtig. Dieses Fremd­wort ist einfach nur ein anderer Ausdruck für den Versiche­rungs­schein, den du beim Abschluss einer Versiche­rung erhältst. Hier zeigen wir dir in 5 Fakten, warum die Police so wichtig ist und welche Angaben sie enthalten sollte.

Das musst du wissen:
  • Eine Versicherungs­police ist eine Urkunde, die deinen Vertrag mit dem Ver­sicherungs­unternehmen über die abge­schlos­sene Ver­siche­rung belegt.
  • Diese Versiche­rungs­police musst du gut aufheben. Am aller­besten als Original, denn du benötigst sie, wenn du im Schadens­fall Geld von der Versiche­rung willst.
  • Die Police enthält alle wichtigen Daten wie zum Beispiel die Namen der Betei­ligten, die Leistun­gen, die zu zahlenden Beiträge und eine Versiche­rungsschein­nummer.

1) Das ist eine Versicherungs­police

“Eine Versiche­rungs­police: Was ist das?” Kein Problem, so kompliziert ist das gar nicht. Ursprüng­lich kommt das Wort Police aus dem Grie­chischen. “Apodeixis” bedeutet soviel wie Nach­weis. Ein anderer Ausdruck für Versiche­rungs­police ist heutzutage auch Versiche­rungs­schein. Dabei handelt es sich um nichts anderes als um einen Beleg für den Versiche­rungs­vertrag, den du mit einem Versiche­rungsunter­nehmen abschließt. Bei jeder abge­schlos­senen Ver­siche­rung wird in Deutsch­land eine Versicherungs­police ausgestellt. Das folgende Bild zeigt dir die erste Seite einer Versiche­rungs­police als Beispiel. Sie wurde 2016 für eine Berufsun­fähigkeitsver­sicherung ausgestellt.

Versicherungs­schein zu einer Berufsun­fähigkeits­versiche­rung

Bild: Getsurance

Eine Versicherungs­police ist wirklich wichtig. Sie hat nämlich die Bedeutung einer Urkunde. Und eine Urkunde ist ein “Schrift­stück, durch das etwas beglaubigt oder bestätigt wird, ein Dokument mit Rechts­kraft” – so die Erklärung im Duden. Und ohne diese Urkunde, eben ohne die Ver­siche­rungs­police, gehst du das Risiko ein, dass du unter Umständen keine Leistun­gen von der Versiche­rung erhältst. Dazu gibt es nämlich eine Regelung im Bürger­lichen Gesetz­buch (BGB). Und dort heißt es in § 808, Absatz 2:

Der Schuldner ist nur gegen Aushän­digung der Urkunde zur Leistung verpflich­tet. Ist die Urkunde abhanden ge­kom­men oder vernichtet, so kann sie […] für kraftlos erklärt werden.

Mit “Schuldner” ist in unserem Fall das Versiche­rungs­unternehmen gemeint. Es muss also nur zahlen, wenn die Police, die Versiche­rungsur­kunde, vorliegt. Es gibt Beispiele für andere wichtige Urkunden, mit denen du vielleicht schon zu tun hattest. Dazu gehören die Geburtsur­kunde, die Heirats­urkunde und das Testament.

2) Das sollte die Versiche­rungs­police enthalten

Für alle Versiche­rungen wird eine Police ausgestellt, egal ob für die Berufsun­fähig­keits­ver­siche­rung, die Haus­rat­ver­siche­rung oder alle Arten von Lebensver­sicherungen. Zum 1. Januar 2008 trat das neue Versiche­rungsvertrags­gesetz (VVG) in Kraft. Damit wurde nach Ansicht des Gesamt­verbandes der Deutschen Versiche­rungswirt­schaft (GDV) der Verbraucher­schutz erheblich verbessert. Dazu gehört zum Beispiel die Abschaffung des bis dahin gültigen “Policen­modells”. Danach bekam derjenige, der eine Versiche­rung abschließen wollte, die Versiche­rungsbedin­gungen erst gemeinsam mit der Police zum Vertrags­abschluss zugeschickt. Mit dem neuen Gesetz werden die Versiche­rungsbedin­gungen bereits vor Vertrags­abschluss ausgehändigt. Außerdem bekamen die Versicherer im VVG erweiterte Infor­mations- und Beratungs­pflichten auferlegt. So müssen dem Antrag­steller auch Unter­lagen mit genauen Angaben zum Versiche­rungsunter­nehmen und eine übersicht­liche Beschreibung der Leistungs­merkmale der jeweiligen Versiche­rung geschickt werden.

Die Bestimmungen des Versiche­rungs­vertrags­gesetzes regeln in 216 Para­grafen das Verhältnis zwischen dir und dem Versicherer. Auch die Bestand­teile der Versiche­rungs­police und deren Bedeutung werden darin behandelt. Typische Elemente einer Police sind demnach:

  • Datum von Beginn und Ende der Ver­siche­rung
  • Namen der Betei­ligten und deren An­schrift
  • Versiche­rungs­summe
  • Leistungen, Leistungs­ausschlüsse
  • Prämien und mögliche Prämien­stufen
  • Regeln bei Selbst­behalt (Selbst­beteiligung)
  • Regeln bei grober Fahr­lässig­keit
  • Ver­siche­rungs­schein­nummer
  • Unter­schrift beider Vertrags­parteien

3) Besonder­heiten beim Versicherungs­schein

Jede Police, also jede Versiche­rungs­urkunde, enthält Infor­mationen, die für dich besonders wichtig sind. Einer dieser Punkte ist das Widerrufs­recht, das in jeder Police erklärt ist. Danach kannst du inner­halb einer bestimmten Frist ohne Angabe eines Grundes die Vertragser­klärung widerrufen. Diese Frist beträgt bei den meisten Versiche­rungen mindestens 14 Tage (§ 8 VVG), nur bei Lebens- und Rentenver­siche­rungen sind es 30 Tage (§ 152 VVG). Wichtig ist aller­dings, dass du deinen Widerruf schrift­lich anmeldest.

Zu deinem Versicherungs­vertrag gehören auch die Allgemeinen Versiche­rungsbe­dingungen (AVB). Sie entsprechen den Allge­meinen Geschäfts­bedingungen (AGB) anderer Unter­nehmen und sind so formuliert, dass sie für eine möglichst große Anzahl an Verträgen gelten. Sie bilden eine Art Rahmen, in den deine indivi­duellen Verein­barungen wie Höhe der Leistungen und deine Beiträge eingefügt sind. Die AVB müssen dir die Versicherer vor Vertrags­abschluss ebenfalls zukommen lassen.

Nicht bei allen Ver­siche­rungen musst du warten, bis du die Ver­siche­rungs­police per Post zuge­sendet be­kommst. Die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job zum Bei­spiel kannst du kom­plett on­line bean­tragen – und er­hältst auch deine Police in digi­taler Form.

4) Kündigung einer Versiche­rungs­police

Natürlich kannst du deine Versiche­rungs­police auch kündigen. Dabei solltest du diese Kündigung unbedingt schrift­lich einreichen. Wichtig ist dabei auch deine eigen­händige Unter­schrift. Um sicher zu gehen, dass dein Brief mit der Kündigung auch wirk­lich beim Versiche­rungsunter­nehmen ankommt, nutzt du am besten ein Einschrei­ben mit Rück­schein – so wird dir der Versand deines Schreibens und der Erhalt beim Empfänger bestätigt. Und du musst dich an die bestehen­den Kündi­gungs­fristen halten. Welche Kündi­gungs­fristen für dich gelten, hängt von der abgeschlos­senen Versiche­rung ab. Überlegst du dir zum Beispiel, deine Berufsun­fähigkeits­versiche­rung zu kündigen, beträgt die Kündigungsfrist je nach Versiche­rungs­police zwischen einem und drei Monaten. Meist können die Verträge zum Ende der laufenden Zahlungs­periode gekündigt werden, also in der Regel nach einem Jahr. Ein Sonder­kündigungs­recht hast du zusätzlich, wenn der Versicherer die Beiträge, aber nicht seine Leistungen erhöht. Allerdings solltest du dir die Kündigung einer Berufsun­fähigkeitsver­siche­rung (BU) genau überlegen, denn dein bis dahin ein­gezahl­tes Geld ist dann futsch.

5) Tipps zur Versiche­rungs­police

Falls du einmal deine Ver­sicherungs­police verlieren solltest, wenn du sie zum Beispiel nach einem Umzug einfach nicht mehr finden kannst, ist das kein Problem. Du kannst bei deiner Versiche­rung einfach eine neue beantragen. In der Regel sollte dir unkompliziert und schnell eine neue Aus­führung zugeschickt werden. Die meisten Versiche­rungen bieten Muster­briefe an, mit denen du eine Verluster­klärung für deinen Versiche­rungs­schein – für deine Police – abgeben kannst. Wir haben für dich einmal den passenden Wort­laut einer Verlust­anzeige vorbereitet. Unsere Empfehlung lautet:

Beispiel für den Wort­laut einer Verlust­anzeige:
Der Versiche­rungs­schein ist verloren gegangen. Ich bestätige ausdrück­lich, dass ich die Rechte und Ansprüche aus der Versiche­rung weder abgetreten noch verpfändet und den Ver­siche­rungs­schein keinem Dritten ausgehändigt habe. Den Verlust des Ver­siche­rungs­scheines begründe ich wie folgt: Ich habe ihn verloren. Sollte der Versiche­rungs­schein wieder aufgefunden werden, verpflichte ich mich, diesen unverzüg­lich der Versiche­rung zurückzugeben.

Wichtig ist dabei, dass du die Versiche­rungs­police mit ihrer Nummer und allen anderen wichtigen Daten angibst. Dazu gehören die Art der Versiche­rung, dein Name und die korrekte Adresse. Die Versiche­rungs­schein­nummer findest du übrigens auch auf den Rechnun­gen und Briefen von der Versiche­rung.

Einen Tipp haben wir noch für dich: Achte auch auf das Datum, zu welchem der Versiche­rungs­schutz beginnt. Entscheidend ist nicht das Datum, an dem du den Ver­sicherungs­schein unter­schreibst, sondern der in der Police ausdrück­lich genannte Tag, an dem die Versicherung beginnt.

Häufige Fragen

  • Wie lautet für eine Versicherungs­police die Definition und wie sieht eine Versiche­rungs­police aus?

    Die Versicherungs­police ist ein schrift­liches Dokument, das die Einzel­heiten des Vertrages zwischen dir und dem Versiche­rungsunter­nehmen beschreibt. Sie kann einen Umfang von einer oder mehreren Seiten haben. Es müssen dort alle wichtigen Bestand­teile enthalten sein, die sowohl die Leistun­gen der Versiche­rung als auch deine zu zahlenden Prämien beschrei­ben.
  • Ich habe meinen Versiche­rungs­schein verloren: Was tun?

    Es ist nicht schlimm, wenn du deine Versiche­rungs­police verloren hast, auch wenn sie ein wichtiges Dokument ist. Du schreibst einfach einen Brief an deine Versiche­rung und kannst so eine neue Versiche­rungs­police anfordern. Diese wird dir unkompliziert helfen und eine Neuaus­fertigung schicken. Du kannst auch für diese Verlust­anzeige ein vorgeschriebenes Muster benutzen, wie du es weiter oben in unserem Ratgeber­artikel findest.
  • Kann man eine Versiche­rungs­police mit anderen ver­gleichen?

    Ja, das kannst du, denn hinter den Policen verbergen sich ja die Leistun­gen der Versiche­rungen. Die Stiftung Waren­test und ihre Zeit­schrift Finanz­test sind gute Rat­geber und ver­gleichen immer wieder Kosten und Angebote der ver­schiedenen Versiche­rungsunter­nehmen. Mit einem Preisver­gleich kannst du die Versiche­rung heraus­suchen, die für dich besonders günstig ist.
5 Kommentare
  1. Olaf M. sagt

    Hallo und guten Tag.
    Ich habe einen Versicherungsschein, der Aussagt, versichert sind: Brand, Blitzschlag, Leitungsasser, Bruchschäden innerhalb und außerhalb von Gebäuden sowie Nässeschäden.
    Jetzt hatte ich einen Abwasserrohrbruch und die Versicherung und auch das Landgericht sind er Meinung, dass die allgemeinen Versicherungsbedingungen vorrangig zu betrachten sind. Ich bin damit zum OGH und dieses Gericht will meine Revision abweisen mit der Begründung. Das einem normalen Verbraucher klar sein müsste, dass Bruchschäden begrenzt werden können in den AVB’s und die AVB’s vorrangig des Versicherungsscheins zu betrachten sind. Wenn ich ehrlich bin kann ich das nicht recht verstehen. Wie ist da ihre Meinung und wie sollte ich weiter vorgehen.
    Gruß aus Herten

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Olaf,

      in diesem Fall kommt es darauf an, was tatsächlich in den allgemeinen Versicherungsbedingungen drin steht: Gibt es Ausschlüsse von bestimmten Bruch- oder Nässeschäden oder nicht? Gibt es dort Ausschlüsse, dann lass dich hierzu von einem Anwalt beraten – er kann genauer einschätzen, ob diese Ausschlüsse in deinem Fall zutreffen oder nicht.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  2. Jens sagt

    Hallo, leider habe ich durch Umzug eine Versicherungspolice verloren (zum Glueck nur Eine). Nun versuche ich seit ueber 3 Monaten mittels anfangs 6 eMails und nun auch bislang 6 Telefonaten mit jeweils unterschiedlichen Mitarbeitern eine neue Police zu bekommen und werde jede Woche aufs neue vertroestet, ala „schicken wir sofort raus“ . . . Ankommen tut nie etwas . Macher Mitarbeiter sagte mir auch das er im CRM sehen kann das die bereits versand wurde, ein anderer wiederum das bisher nichts rausging. Ich habe an meiner neuen Addresse bereits Post erhalten von dieser Versicherung, u.a. auch die Bestaetigung des Adresswechsel . Was kann ich tun ? Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine neue Police ?
    vielen Dank

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Jens, danke für deine Anfrage. Wir haben dir die Versicherungspolice noch einmal gesendet. Viele Grüße

  3. Thomas Reiniger sagt

    Als ich vor einigen Jahren meine erste Versicherung abschloss, war ich überwältigt von der Menge an Papierkram, den ich aufbewahren musste. Eines Tages konnte ich meine Versicherungspolice nicht mehr finden und geriet in Panik. Aber zum Glück erklärte mir mein Versicherungsvertreter, dass ich einfach eine neue Police beantragen kann, und innerhalb weniger Tage hatte ich eine neue Police in der Hand.

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