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Was zahlt die Hausrat­versiche­rung? Mehr als du denkst!

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Die meisten denken, eine Hausrat­versiche­rung zahlt nur für Sachen, die inner­halb der Wohnung kaputt­gehen oder gestoh­len werden. Das ist nicht richtig. Im Rahmen der Außen­versicherung werden auch Kosten übernommen, die außerhalb der Wohnung entstehen. Ebenfalls wenig bekannt sind Folgeschäden: Die Hausrat­versiche­rung ersetzt auch Schäden, die als Folge von versicher­ten Schäden entstehen. Anstatt lang­weilige Versicherungs­bedingun­gen herunterzubeten, möchte ich in diesem Post die Frage „Was zahlt die Hausrat­versiche­rung?“ anhand von Beispie­len beant­worten.

Was zahlt die Hausrat­ver­siche­rung: Schäden außer­halb der Wohnung

  • Während deines Urlaubs auf Mallorca wird in dein Hotel­zimmer eingebrochen. Die Einbrecher erbeuten ein Smart­phone, iPad und zahlreiche Marken­klamotten. Der Schaden beläuft sich auf 2000 Euro. Deine Hausrat­versiche­rung übernimmt die Kosten.
  • Ebenfalls im Urlaub wirst du Opfer eines Raub­über­falls. Du händigst dem Täter deine Geld­börse mit 100 Euro Bargeld und deine Digital­kamera im Wert von 500 Euro aus, weil er dich mit einem Messer bedroht. Deine Haus­ratversiche­rung erstattet dir den gesamten Verlust. Sie zahlt nämlich auch bei Raub, hier im Rahmen der Außen­versiche­rung.

Hintergrund: Im Rahmen der sogenannten Außen­versiche­rung sind deine Sachen auch dann geschützt, wenn du dich bis zu drei Monate lang nicht zu Hause aufhältst. Dieser Schutz gilt welt­weit. Zu beachten ist, dass die Außen­versiche­rung in der Regel bis 10% der Versiche­rungs­summe abdeckt. Wenn du z.B. eine Hausrat­versiche­rung über 50.000 Euro hast, sind Schäden bis zu 5000 Euro außen­ver­sichert.

Du siehst, dass du bereits als Student von dieser Versicherung profitieren kannst. Mehr Informationen dazu liest du in unserem Artikel Hausratversicherung für Studenten. Unter bestimmten Umständen kannst du die Beiträge zur Hausratversicherung von der Steuer absetzen.

Was zahlt die Hausrat­versicherung: Folgeschäden

Eine Hausrat­versiche­rung ersetzt auch sogenannte Folge­schäden. Hier sind zwei Bei­spiele dafür:

  • Dein Advents­kranz gerät in Brand, nachdem eine Kerze umgekippt ist. Du schnappst dir einen Mantel und löschst damit das Feuer. Dummer­weise war das dein Lieblings­mantel im Wert von 500 Euro. Außerdem haben umher­fliegende Funken den Wohn­zimmer­teppich versengt, der 400 Euro gekostet hat. Die Hausrat­versiche­rung bezahlt den gesamten Schaden. Sogar einen neuen Advents­kranz darfst du dir kaufen!

Hintergrund: Dass der Brand vom Advents­kranz ausge­gangen ist, spielt keine Rolle, solange du die Kerzen nicht unbeauf­sichtigt gelassen hast. Der Schaden am Teppich wird als Folge­schaden des Brandes behandelt, deshalb wird er erstattet. Weil du den Mantel verwendet hast, um einen größeren Schaden zu ver­hin­dern, ist dein Versiche­rer dazu verpflichtet, auch diesen Schaden zu bezahlen.

  • Du hast deine Wäsche in einem abgeschlos­senen Gemein­schafts­raum deines Wohn­hauses aufgehängt. Bei einem Einbruch wird ein Teil deiner Wäsche gestohlen. Einige deiner Klamotten haben die Täter zerrissen zurück­gelassen. Deine Haus­ratversiche­rung übernimmt den gesamten Schaden.

Hintergrund: Dein Hausrat ist auch dann versichert, wenn du ihn in einem abge­schlos­senen Gemein­schafts­raum aufbe­wahrst. Die zerrissenen Klamotten werden ersetzt, weil es sich um Vandalismus handelt, der als Folge­schaden eines Ein­bruchs versichert ist.

Was zahlt die Haus­rat­versiche­rung: Wieder­be­schaf­fungs­wert

In manchen Fällen zahlt eine Hausrat­ver­siche­rung mehr, als die kaputte Sache ursprüng­lich gekostet hat. Dazu ein Beispiel:
Durch einen Brand ist deine Musik­anlage kaputt­gegangen. Du hattest sie für 2000 Euro im Sonder­angebot gekauft. Eine gleich­wertige Anlage findest du jetzt nur noch für 2300 Euro. Die Ver­siche­rung bezahlt die gesamten 2300 Euro. Der Grund dafür ist: Eine Haus­ratver­sicherung ersetzt den Wieder­beschaffungs­wert von Sachen zum Neupreis.

Das Wert­vollste, was du hast, sind jedoch nicht etwa deine Musik­anlage oder dein Fernseher, sondern deine Arbeits­kraft. Hast du schon einmal daran gedacht, wie du dich finan­zieren sollst, wenn du eines Tages deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst? Deshalb solltest du eine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung (BU) abschlie­ßen, die dir in dem Fall Geld auszahlt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung Get­surance Job zum Bei­spiel gibt es bereits ab 19,90 Euro im Monat.
63 Kommentare
  1. Christoph L. sagt

    Vielen Dank für diesen sehr schön zusammen gefassten und informativen Artikel! Er hat mir sehr geholfen!

  2. Franz sagt

    Hallo

    Super Infos. Danke.
    Frage: Bei uns ist der Boiler kaputt gegangen aufgrund eines undichten Sicherheitsventiles. Der Bolier wurde vor 7 Monaten durch ein Fachfirma installiert.
    Wer haftet?
    Wer zahlt?
    Und vorallem was?
    Das Gebäude hat eine Gebäudeversicherung und eine Hausratversicherung!
    Danke
    mfg
    Franz

    1. Viktor Becher sagt

      Hallo Franz, Wasserschäden durch einen kaputten Boiler werden von den meisten Hausratversicherungen und Gebäudeversicherungen nicht übernommen, da es sich um einen typischen Ausschluss handelt. Ganz genau weißt du es, wenn du in deinen Versicherungsbedingungen nachliest. Ob die Fachfirma in der Haftung ist, kann ich dir nicht sagen. Ruf am besten mal bei deiner Versicherung an und frage dort nach, ich kann mir vorstellen, dass sie dir in der Haftungsfrage weiterhelfen können!

  3. Giusy sagt

    Hallo.
    Bei uns war am Samstag ein etwas stärkerer Sturm. Dadurch ist unsere Terrassen Tür bis zum anschlag nach innen auf gegangen und der Rahmen ist dadurch kaputt gegangen. Übernimmt sowas die Gebäude Versicherung?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Giusy,

      eine Wohngebäudeversicherung zahlt dann, wenn das Wohngebäude selbst beschädigt wurde oder Einrichtungen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie auch Türrahmen. Du erhältst auch dann Geld von der Versicherung, wenn die Schäden durch Naturgefahren entstanden sind, wie beispielsweise starke Stürme. Allerdings kann es sein, dass du fahrlässig gehandelt hast, wenn du die Terrassentür zu Beginn des Sturms nicht zugemacht hast. In diesem Fall ist es möglich, dass die Versicherung nichts zahlt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich Peiker

  4. Steffi L. sagt

    Hallo, eine ganz „blöde“ Frage: unsere Katze hat eine Maus in’s Wohnzimmer geschleppt (leider lebend) … diese hat sich unbemerkt im Sofa eingenistet und den Bezug zerfetzt :o( greift da irgendeine Versicherung?? DANKE für Ihre Antwort!

    1. Kathrin Sühlsen sagt

      Hallo Frau Lahmann,

      leider muss ich Ihnen sagen, dass in diesem Fall keine Versicherung greift. Möbelstücke lassen sich zwar mit einer Hausratversicherung absichern. Allerdings zahlt diese nur dann, wenn sie durch äußere Einwirkungen wie Feuer, Wasser oder Einbruch beschädigt wurden. Ihre eigene Katze gilt dabei nicht als äußerer Einfluss. Wenn die Katze einer anderen Person Ihr Sofa beschädigt hätte, dann würde deren Tierhaftpflichtversicherung greifen.

      Viele Grüße,
      Kathrin

  5. Heidi R. sagt

    Hallo,
    Wenn z.B. bei einem Wohnungsbrand die gesamte Kleidung verbrennt, in welcher Höhe wird diese dann erstattet? Müssen sämtliche Teile dann durch Belege nachgewiesen werden? Das wäre doch gar nicht möglich.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Heidi,

      wenn du von der Versicherung Kleidung ersetzt bekommen möchtest, für die du keine Belege hast, solltest du diese fotografieren. Diese Fotos kannst du dann der Versicherung als Nachweis senden, falls es zu einem Brand kommen sollte.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  6. Hajo sagt

    Hallo
    Bei unserer Kleinkläranlage ist die Pumpe wegen zu viel Wasser durchgebrannt. Springt hierfür eine Versicherung ein?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Hajo,

      normalerweise deckt eine Hausratversicherung nur Schäden an Gegenständen ab, die sich innerhalb von Wohnräumen oder Garagen befinden. Wenn sich deine Kleinkläranlage unter der Erde befindet, ist das nicht der Fall. Frag aber sicherheitshalber nochmal bei deinem Versicherer nach.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  7. Rene sagt

    Hallo,
    Ich habe am Mittwoch eine Haustür für meine neue Garage geliefert bekommen.
    Die Tür darf nur Stehend gelagert werden und deshalb hab ich Sie bis zum Einbau auf die überdachte Terasse gestellt.
    Am Donnerstag gab es Sturm und die Haustür ist Umgefallen und Defekt.
    Ich habe eine Hausrat und Gebäudeversicherung. Laut Schreiben meiner Versicherung ist die gelieferte Haustür nicht Versichert.
    Ist das Richtig ?

    Danke im Vorraus schon mal.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Rene,

      eine Hausratversicherung zahlt nur dann Schäden an Gegenständen, die außerhalb des Hauses aufbewahrt wurden, wenn sie eine sogenannte Außenversicherung enthält. Ob das bei deiner Versicherung der Fall ist, kannst du deinem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen entnehmen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  8. Petra sagt

    Hallo,
    ich hätte auch eine Frage:
    Habe mir jetzt eine Waschmaschine gekauft, mit Aquaschlauch, die in meiner angemieteten Wohnung im Hauswirtschaftsraum steht.
    Falls es hier mal zu einem Wasserschaden durch geplatzten Schlauch kommen sollte, würde die Hausratversicherung bezahlen?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Petra,

      wenn Schaden an deinem beweglichen Eigentum entsteht, dann springt die Hausratversicherung ein. Wenn das Wasser hingegen deine Mietwohnung oder die Wohnung von Nachbarn beschädigt und damit andere Personen geschädigt werden, zahlt das deine private Haftpflichtversicherung.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  9. Sahan sagt

    Hallo,
    Ich hatte schon mal einen ähnlichen Fall, wie dem mit den weihnachtskranz, mein kleiner junge spielte mit einem langen spieß an einer Kerze auf dem Tisch und fachte damit ein Stück von unserer ledercouch an . Ich war im selben Raum hatte nur ihm den rücken kurz zugedreht. Würde in so einem Fall die hausrat ödet die Haftpflicht einspringen

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Sahan,

      in dem Fall springt die Hausratversicherung ein, aber nur dann, wenn ihr die Aufsichtspflicht nicht grob vernachlässigt habt. Die Haftpflichtversicherung würde nur Schäden zahlen, die euer Kind am Eigentum von anderen Personen hinterlassen hat.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  10. J sagt

    Hallo.

    Meine kinder haben letzten monat unseren 2-wochen jungen fernseher kaputt gemacht?
    Dieser schaden übernimmt aber keiner, oder?

    Gruß

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo J.,

      eine Hausratversicherung übernimmt so einen Schaden üblicherweise nicht, da sie nur bei Schäden durch Feuer, Wasser, Einbruch o.Ä. zahlt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  11. Elena sagt

    Hallo meine Kinder haben auf unserer Couch ein Getränk verschüttet. Die Couch ist gerade mal 1 Jahr alt. Es sind jetzt richtig fiese Flecken drauf. Wir haben versucht das ganze anzurufen aber es sind jetzt wasserränder auf der Couch. Als es passiert ist war ich im Raum. Habe meine aifsichtspflicht somit nicht verletzt. Kommt eine Hausratversicherung für so etwas auf?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Elena,

      die Hausratversicherung zahlt bei Schäden, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruch entstehen. Ein durch Kinder verschüttetes Getränk zählt leider nicht dazu.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  12. Mimi sagt

    Guten Morgen Herr Peiker,
    Unsere Tochter ist mit unserem Auto gegen unser Horror gefahren. Jetzt ist vom elektrischen Torantrieb ein Teil kaputt. Übernimmt solche Schäden die Hausratversicherung?
    Danke im Voraus für Ihre Antwort..
    Mit freundlichem Gruß
    Mimi

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Halo Mimi,

      die Hausratversicherung zahlt normalerweise weder bei Schäden, die durch einen Autounfall entstehen, noch bei Schäden an einem Hoftor.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  13. Mimi sagt

    Ähhhh Hoftor meinte ich…. Doofe Autokorrektur
    Gruß Mimi

  14. Regina sagt

    Seit heute Nacht läuft Wasser durch die Decke einer Freundin. Die Hausverwaltung ist seit Stunden informiert, aber es kommt noch niemand heraus. Der Mieter über ihr hat die Tür nicht öffnen wollen, woraufhin zunächst einmal die Polizei verständigt wurde. Bei Eintreffen der Polizei hat er dann doch geöffnet und erklärt, dass sein Kühlschrank ausgelaufen sei. Das kann bei dieser Menge an Wasser nicht möglich sein. Vermutlich war es die Spülmaschine oder die Waschmaschine. Wer kommt denn nun für die Schäden auf, falls der Mieter über ihr keine Haftpflichtversicherung hat? Wer kommt zum Beispiel für die Schäden an ihrem Inventar auf? Eventuell ihre eigene Hausratversicherung?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Regina,

      wenn die Nachbarin keine Haftpflichtversicherung hat und an dem Wasserschaden schuld ist, muss sie persönlich für den entstandenen Schaden haften. Sollte ein technischer Fehler an dem betreffenden Gerät vorliegen, so ist eventuell der Hersteller haftungspflichtig. Die Hausratversicherung der Nachbarin würde nur dann den Schaden bezahlen, wenn sie ihn nicht selbst verschuldet hat.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  15. Leopold K. sagt

    hallo ich bin bei der ergo versichert und möchte gerne erfahren was bei ofenverpuffung bezahlt wird . habe ein Angebot von ca 770 euro. brutto
    danke

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Leopold,

      wie viel eine Hausratversicherung zahlt, hängt sowohl von dem entstandenen Schaden ab als auch von der Versicherungssumme, die du bei Abschluss der Versicherung vereinbart hast.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  16. Klaus sagt

    Hallo, wir wurden von einer Rohrreinigungsfirma übers Ohr gehauen Strafanzeige wurde bereits gestellt. Zahlt unsere Versicherung trotzdem die Rechnung? In der Hausrat und der Gebäudeversicherung ist das mit drin (Rohrreinigung). Aber wie verhält sich das in diesem Fall?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Klaus,

      wenn eine Hausratversicherung notwendige Rohrreinigungen abdeckt, muss sie auf jeden Fall die Kosten für tatsächlich korrekt durchgeführte Reinigungen übernehmen. Wie es sich bei einem Betrug dieser Firma verhält, kann dir nur die Versicherung selbst oder ein geeigneter Anwalt sagen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  17. Torsten B. sagt

    Meine Freundin wollte mal wieder die Wohnung umgestalten und streichen. Als sie Farbe in einen kleineren Eimer umfüllen wollte, klingelte es an der Tür, sie erschrak und der Farbeimer fiel vom Waschbecken in die zu waschende Wäsche. Einige Sachen sind nicht mehr zu retten. Zahlt das ihre oder meine Hausratversicherung – wir sind beide bei der gleichen Versicherung?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Torsten,

      es ist leider nicht üblich, dass eine Hausratversicherung in solchen Fällen zahlt. Normalerweise übernehmen Hausratversicherungen nur Schäden, die durch Brand, Leitungswasser, Unwetter, Einbruch oder Vandalismus entstehen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  18. Sabine sagt

    Zahlt eine Hausratversicherung nur meinen eigenen Hausrat in meiner Wohnung?
    Ich habe einen Wasserschaden in der Küche in meiner Wohnung. Die Versicherung will nicht zahlen, sie sagen, es ist nicht meine Küche.
    Küche wurde vom ersten Vermieter eingebaut, keine Notiz im Mietvertrag, keine extra Miete für die Küche. In der Zwischenzeit gab es einen Vermieterwechsel.
    Neuer Vermieter sagt, sie stellen keine Küchen, es ist nicht ihre Küche.
    Versicherung sagt, sie müssen nur Schäden an meinem Hausrat zahlen. Stimmt das so. ?
    In den Unterlagen steht: zum Hausrat gehören alle Sachen (ohne Waren), auch wenn sie dem Versicherten nicht gehören…
    Wir versichern ihren gesamten Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die in ihrem Haushalt zur privaten Nutzung dienen….
    ….. Küchen…sind auch versichert,soweit sie fremdes Eigentum sind….
    Also eigentlich verstehe ich, es ist egal, wem die Küche gehört, sie müssen den Schaden/ eine neue Küche bezahlen …?
    Vielen Dank für Rat und Tat!
    Sabine

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Sabine,

      üblicherweise sind Küchen von einer Hausratversicherung abgedeckt, wenn es sich nicht um individuell hergestellte Einbauküchen handelt. Damit die Hausratversicherung zahlt, müsstest du von deinem ersten Vermieter eine Bestätigung besorgen, dass die Küche an dich übergeben wurde und dass diese jetzt dir gehört. Dann sollte die Küche erstattet werden.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  19. Lisa sagt

    Hallo Zusammen,

    mir ist die Shisha im Wohnzimmer meiner Elternumgekippt.. und die Kohle hat 3 Große Brandlöcher hinterlassen.. War natürlich keine Absicht..
    Die Couch ist ca 4 Jahre alt.. Bekomme ich den Schaden ersetzt? 🙁

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Lisa,

      in dem Fall müsste das die Hausratversicherung deiner Eltern übernehmen. Wenn die Shisha grob fahrlässig umgekippt wurde, dann kann es sein, dass die Hausratversicherung nur einen Anteil zahlt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  20. Lerch sagt

    Hallo, ich war zu Gast bei meinem Bekannten und in der Nacht werend wir schliefen ist eingebrochen worden. Alle meine Wertsachen sind entwendet worden. Zalt die Hausratversicherung meines Bekannten in dem Fall?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Lerch,

      normalerweise zahlt eine Hausratversicherung auch dann, wenn fremdes Eigentum aus einer Wohnung oder einem Haus entwendet wurde.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  21. Regina E. sagt

    Die HaushaltVersicherung aus DDR Zeiten wurde übernommen, Versicherungsbeiträge werden gezahlt. Änderungen wurden bis zum Brandschaden nicht angezeigt.
    Durch den Brand sind 3 Zimmerdecken zu streichen und verkohlte Regalbretter zu erneuern. Übernimmt die Haushaltsversicherung diese Kosten?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Regina,

      die Hausratversicherung übernimmt Schäden, die durch Feuer entstanden sind. Also müsste sie auch die Malerarbeiten an den Zimmerdecken und den Austausch der verkohlten Regalbretter zahlen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  22. Salamon sagt

    Meine Tochter hat ein Aquarium und steht im 1:OG und hatte einen Dichtung kaputt ( ganz neu gekauft) mein Büro befindet sich im Erdgeschoss mit meinen Computer , ich bemerke es aber nicht und schaltete alle Geräte an ! Die natürlich kaputtgegangen sind Monitor und pc

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Salamon,

      wenn im Haus Schäden durch Wasser entstehen, ist es möglich, dass die Hausratversicherung den Schaden ersetzt. Vorausgesetzt, du hast eine solche abgeschlossen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

    2. Melanie sagt

      Guten Tag, ich habe folgende Frage. Mir ist ein Teller von der Arbeitaplatte runtergefallen und hat die Tür eines Küchenschrankes beschädigt. Ich habe mich dabei auch geschnitten. In meiner Hausratversicherung ist grobe Fahrläsigkeit inkludiert(falls wichtig) Kann ich den Schaden der Versicherung melden, oder ist das kein Hausratversicherungsschaden? Danke für Ihre Antwort

  23. Tuba sagt

    Hallo, welche Versicherung würde bei einem Fallrohr/Regenrinne zahlen das evtl verstopft oder undicht ist?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Tuba,

      wenn durch eine verstopfte oder undichte Regenrinne Wasser in das Gebäude eindringt, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Wenn nur an der Regenrinne oder der Außenwand des Hauses Schaden entsteht, dann übernimmt die Wohngebäudeversicherung diesen Schaden.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  24. Luna sagt

    Wenn meine Adventskranzkerze eine daneben stehende Tupperware-Schüssel versengt (angeschmolzen) hat, hätte das die Hausrat-Versicherung übernommen?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Luna,

      in welchem Ausmaß die Hausratversicherung einen Feuerschaden übernimmt, hängt davon ab, ob der Feuerschaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde oder nicht. Bei grober Fahrlässigkeit kann es sein, dass die kostbare Schüssel nicht ersetzt wird.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  25. Semiha sagt

    Guten Tag,
    Wir hatten einen Brandfall im Keller, wodurch unteranderem Reifen verbrannt sind.
    Der Rauch ist in unsere Wohnung, über das Treppenhaus, eingedrungen.
    Die komplette Wohnung, wie auch alle Möbel, haben nun eine Rußschicht.
    Meine Mutter hat eine kleine Bibliothek mit ca. 500 Büchern die auf einem Regal aufstellt sind.
    Auf allen Büchern ist ein Rußbelag.
    Die Wohnung ist seit 6 Wochen unberührt und unbewohnbar.
    Wir haben ein paar Bücher mitgenommen und festgestellt dass die Seiten einen starken Geruch angenommen haben.
    Unsere Hausrat meint nun , dass die obere bzw die betroffenen Stellen einfach abgewischen werden können.
    Dies war nur ein Beispiel, das gleiche wird auch über fast alle Möbel gesagt.
    Wir finden es nicht logisch, und wollten mal nachfragen was sie dazu sagen.
    Vielen Dank für die Zeit die sie sich nehmen.
    Liebe grüße.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Semiha,

      eine Hausratversicherung muss für alle Schäden am Hausrat aufkommen, die durch einen Brand entstehen. Ob eine Rußschicht und Rauchgeruch auch als Schaden einzustufen sind, kann dir ein Anwalt oder Sachverständiger sagen, der sich auf Versicherungsrecht spezialisiert hat.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  26. Christoph sagt

    Schönen Guten Abend,

    ich hatte einen Leitungswasserschaden im Keller. 2 der 5 Boxen von Teufel wurden beschädigt. Muss die Versicherung nur für die 2 Boxen aufkommen oder für das komplette Set? Das Problem ist, dass man diese zwei Boxen neu nicht mehr bekommt.

    Viele Grüße
    Christoph

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Christoph,

      normalerweise übernimmt die Hausratversicherung nur den Schaden, der tatsächlich entstanden ist – in deinem Fall dürfte das nur der Wert der zwei beschädigten Boxen sein.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  27. Marianne sagt

    Hallo ich habe eine Kunstledercouch die dermaßen zerstört ist. Die Couch steht direkt unter einem Dachgiebelfenster. Ich vermute das die UV Strahlung den Stoff angegriffen hat. Gehört das auch zu Feuer bzw. Hausrat? Speziell UV Strahlung bzw Sonneneinstrahlung ?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Marianne,

      Schäden durch UV-Strahlung sind normalerweise nicht durch eine Hausratversicherung abgedeckt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  28. Rebekka sagt

    Hallo,ich kam heute vom Einkaufen,parkte auf dem Hof und mein Platz ist neben dem Haus des Nachbars.es stürmt heute sehr.Ich wollte aussteigen und öffnete die Autotür und es hat einen Knall gegeben.so schnell konnte ich gar nicht die Autotüre festhalten und sie knallte volle Wucht gegen die Hauswand. Ein riessen knick in der Türe und alles verkratzt. Zählt das mit zur Hausratversicherung da es in unserem Hof passierte?
    Danke schon einmal.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Rebekka,

      dein Auto gehört nicht zum Hausrat und deshalb wird der Schaden auch nicht von der Hausratversicherung gezahlt. Schäden an Fahrzeugen werden statt dessen von der Kaskoversicherung übernommen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  29. Anja R. sagt

    Hallo, unser Trampolin ist durch den Wind durch 2 vorgärten gefegt und hat zwei Zäune unserer Nachbarn zerlegt. Meine Hausrat sagt jetzt sie zahlen dafür nicht, da es nicht mein Verschulden gewesen ist sondern der Sturm. Wer kommt für diesen Schaden auf? Müssen das meine Nachbarn ihrer Hausratversicherung selbst melden?

    LG

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Anja,

      wenn der Zaun deiner Nachbarn beschädigt wurde, ist weder deine Hausratversicherung noch die deines Nachbarn der richtige Ansprechpartner, da ein Gartenzaun normalerweise nicht als Hausrat gilt. Deine Nachbarin müsste sich an ihre Wohngebäudeversicherung wenden, die für solche äußeren Schäden aufkommt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  30. Nadine sagt

    Hallo, wir haben einen riesigen Rußschaden durch Küchenbrand.
    Die Versicherung hat Reinigung der Möbel und Kleidung genehmigt.
    Auch Unterbringung wurde übernommen .
    Nun werden wir unter Druck gesetzt die Entsorgungsliste zu vervollständigen.
    Sonst würde die letzte Rechnung an die Sanierer nicht erfolgen.
    Wir haben vier Kinder und wirklich viel Hausrat.
    Was kann ich tun?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Nadine,

      um Geld von der Hausratversicherung zu bekommen, ist es natürlich notwendig, genau aufzulisten, was alles bei diesem Brand zu Schaden gekommen ist. Kannst du genauer beschreiben, was das Problem hierbei ist? Dann kann ich dir helfen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  31. Adrian sagt

    Hallo, ich habe aus versehen meine Shisha umgekippt und die Kohlen landeten auf meiner Couch.
    Nun habe ich 3 Brandlöcher und wollte wissen, ob dies nun zum Neuwert oder Zeitwert durch meine Hausratversicherung ersetzt wird?
    (Couch ist bereits gute 6 Jahre alt und gibt es so im Handel nicht mehr zu kaufen)

    LG

    1. Adrian sagt

      PS: Gilt dieser Schaden als Total- oder Teilschaden?

  32. Tiram sagt

    Hallo, bei uns sind Schuhe nicht mehr brauchbar, da Flüssigkeit aus dem Auto auf den Schuh gelaufen ist. Bei der Kupplung war was kaputt, dass diese Flüssigkeit in den Innenraum kam.
    Unsere Versicherung will nicht zahlen. Würde es eine solche Versicherung geben, die das zahlen würde? Wenn wir eine Versicherung finden, die das zahlen würden, würde unsere auch zahlen.
    Vielen Dank.

  33. Dustin sagt

    Hallo zusammen,
    ich wende mich an euch mit einem sehr speziellen und ziemlich ärgerlichen Fall, der mich an den Rand der Verzweiflung bringt.

    Ich bin vor kurzem in eine tolle Neubauwohnung eingezogen. Fakt ist, diese muss irgendwie eingerichtet werden. Daraufhin zum nächsten Möbelgeschäft gefahren und alles ausgesucht. Bis dahin alles prima. Schrank wurde geliefert und montiert. Küche wurde bestellt, da diese natürlich zugeschnitten und nach vorheriger Farb- und Materialauswahl angefertigt werden muss. Küchengeräte ebenso alle neu vom Fachhändler seit mehreren Tagen bereits vorliegen.

    Nun folgendes, Küche ist zum heutigen Tag aufbaubereit, da alle Elemente nach vorheriger Anforderung geliefert worden sind.
    Schrank ist aufgebaut und steht, alles schön und gut.

    Vor zwei Tagen das böse Erwachen. Wasserschaden an Decke und zwei Wänden. Erster Gedanke: die Wohnung drüber. Fehlanzeige. Auch diese ist nämlich betroffen. So wie auch zwei weitere Wohnungen im Gebäude. Ursache des ganzen Wasserschadens. Erhebliche Mängel bei Fertigstellung des Dachaufbaus.

    In der Wohnung bereits starker Schimmelbefall durch klar feuchte Decken und Wände. Einziger Ausweg: Erneuerung des Dachs, Kernsanierung der Wohnung.
    Mir wird ans Herz gelegt auszuziehen, da sich diese Situation nicht einmal in den nächsten Wochen gar Monaten regulieren wird.

    Meine Frage: Wer kommt für die mir entstandenen Kosten auf? Wer trägt die Kosten der von mir bereits in Auftrag gegebenen Möbel und fertiggestellten Arbeiten? Wer trägt die nun nicht weit hergeholten Umzugskosten?

    Ich bin sehr auf Eure Hilfe angewiesen und wäre Euch allen sehr dankbar. Aktuell sehe ich nur noch rot und zudem ein Berg an Zusatzkosten auf mich zukommen – hinsichtlich auch einer neuen Wohnung und deren Einrichtung in Hinblick auf das Wesentliche.

    Liebe Grüße und vielen Dank!

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