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Ist die Hausrat­versiche­rung steuer­lich absetzbar?

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Eine Hausratver­sicherung ist steuerlich normaler­weise nicht absetzbar. Das ist die schlechte Nachricht. Aber keine Sorge, wir haben auch eine gute Nachricht. Und die lautet: Es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. Was diese Ausnahmen genau sind und wie du sie in deiner Steuerer­klärung angibst, erklären wir hier.

Das musst du wissen:
  • Die Regel lautet: Eine Hausratver­sicherung ist steuer­lich nicht absetzbar. Wie so oft gibt es aber auch hier Ausnahmen von der Regel.
  • Du kannst die Ausgaben für deine Haus­ratver­sicherung in der Steuerer­klärung geltend machen, wenn du zu Hause ein Arbeits­zimmer hast.
  • In deiner Steuerer­klärung kannst du die Ausgaben für deine Haus­ratver­sicherung entweder als Werbungs­kosten oder als Betriebs­ausgaben angeben, je nachdem, ob du dein Arbeits­zimmer zu Hause oder in separaten Büro­räumen hast.

Das kann die Hausratver­sicherung

Wurde bei dir eingebrochen und ein Fenster ist dabei kaputt gegangen? Hattest du einen Wasser­schaden und deine Klamotten sind jetzt unbrauch­bar? Oder dir ist eine Kerze umgekippt und dein Tisch hat Brand­schäden? Nur gut, wenn du in diesen Fällen eine Haus­ratversiche­rung abgeschlossen hast. Die kommt nämlich für diese Schäden auf und zahlt dir einen Ersatz. Eine Hausrat­versiche­rung zahlt mehr als du denkst: Der Ver­sicherungs­schutz greift nicht nur in deiner eigent­lichen Wohnung, sondern auch außerhalb, zum Beispiel im Keller. Sobald du also Dinge hast, die wertvoll sind, lohnt sich eine Hausrat­versicherung.

Eine Hausrat­versiche­rung schützt dich vor finan­ziellen Ver­lusten, falls dein “Hausrat” infolge von Sturm, Blitz, Einbruch, Vandalismus oder Wasser­schäden zerstört wird. Du erhältst im Schadens­fall den Wieder­beschaffungs­wert, also den Neuwert der Dinge. Das sind die aktuellen Anschaffungs­kosten des betreffenden Gegen­standes in gleicher Qualität wie der alte.

In Deutschland gibt es nach Angaben des Gesamtver­bandes der Deutschen Versiche­rungswirt­schaft (GDV) 25,8 Millionen Verträge zur Hausrat­versicherung. Und alleine mit deinem Fernseher, deinem Computer, Tablet, Handy und weiteren elektro­nischen Geräten kommt eine ganz hübsche Summe zusammen. Wenn du dann noch an deine Bücher, CDs und weitere Möbel­stücke denkst, ist das schon mal ein Wert von einigen tausend Euro, den du zu Hause hast.

Ist die Hausrat­versicherung steuer­lich absetzbar?

Falls du schon eine Hausrat­versiche­rung abge­schlossen hast, fragst du dich vielleicht: “Kann man die Haus­ratversiche­rung von der Steuer absetzen?”. Die Antwort ist ein klares “Nein, aber…!” Generell ist die Hausrat­ver­siche­rung steuerlich nicht absetzbar. Das hat einen einfachen Grund. Nach dem Steuer­recht kannst du nur Versiche­rungen steuer­lich geltend machen, die der Vorsorge für deine Gesund­heit oder für dein Ein­kommen dienen. Dazu gehören zum Beispiel die Berufsun­fähigkeits­versiche­rung, die Haft­pflichtver­sicherung und die Kranken­versiche­rung. Da sie der Vorsorge dienen, werden sie auch Vorsorge­versicherungen genannt. Du kannst sie in der Steuer­erklä­rung unter dem Punkt “Vorsorge­auf­wen­dun­gen” angeben und somit absetzen. Sie gehören damit zu den Sonder­ausgaben.

Bei der Hausratver­sicherung handelt es sich dagegen um eine Sachver­sicherung. Deshalb kannst du die Hausrat­ver­sicherung mit ihren Beiträgen, so wie bei einer Wohnge­bäudever­sicherung (oft auch als Hausver­sicherung bezeichnet), nicht beim Finanzamt geltend machen. Und jetzt kommt das “Aber”, denn es gibt eine Ausnahme von dieser Regel. Und die hängt damit zusammen, ob du ein Arbeits­zimmer in deiner Wohnung hast.

So kannst du die Hausratver­sicherung doch absetzen

Du kannst von der Steuer einen Teil der Hausrat­versiche­rung absetzen, wenn du ein Arbeits­zimmer in deiner Wohnung hast, das vom Finanzamt anerkannt wird. Dann brauchst du deine Versicherung oder zumindest einen Teil davon nämlich für deinen Beruf. Aber die Bedingungen dafür sind sehr streng. Der Bundesfinanzhof stellte 2016 klar, welche Voraus­setzungen erfüllt sein müssen, damit ein Arbeits­zimmer in der Steuerer­klärung anerkannt wird:

Ein häusliches Arbeits­zimmer setzt neben einem büromäßig eingerich­teten Raum voraus, dass es ausschließ­lich oder nahezu ausschließ­lich für betrieb­liche oder beruf­liche Zwecke genutzt wird.

Das Arbeits­zimmer muss also so eingerichtet sein, dass es offen­sichtlich dem Beruf und keiner privaten Nutzung dient. Steht ein Sofa in dem Zimmer, könnte das ein Hinweis auf eine private Nutzung sein. Außerdem soll das Arbeits­zimmer ein Teil der Wohnung oder des dazu gehörenden Hauses sein und durch eine Tür vom Rest der Wohnung abgetrennt sein. Wenn das gegeben ist, kannst du die Ausgaben für die Hausratver­sicherung anteilig von der Steuer absetzen.

Dieses Beispiel zeigt dir, wie die anteilige Anrechnung des Arbeits­zimmers funktioniert: Deine Wohnung hat eine Wohn­fläche von 70 Quadrat­metern. Du nutzt davon einen Raum von 10 Quadrat­metern als Arbeits­zimmer. Das sind dann 14,3 Prozent der Wohn­fläche. Das bedeutet, dass 14,3 Prozent deiner jähr­lichen Ausgaben für die Hausrat­versicherung steuerlich absetzbar sind.

Das deutsche Steuer­recht hat ja den Ruf, ein sehr kompliziertes zu sein. Deshalb lohnt es sich auch in vielen Fällen, einen Steuer­berater hinzuzu­ziehen. Auch in unserem Fall gibt es zwei Varianten, wie die Ausgaben für deine Hausratver­sicherung im Zusammen­hang mit dem Arbeits­zimmer geltend gemacht werden können.

  • Handelt es sich um ein Arbeits­zimmer in deiner Wohnung, dann musst du die Hausrat­versiche­rung als Werbungs­kosten in der Anlage N angeben.
  • Hast du als Selbst­ständiger spezielle Büro­räume angemietet und für diese eine eigene Hausratver­sicherung abge­schlossen, musst du die Beiträge für deine Versiche­rung als Betriebs­ausgaben in der Anlage EÜR angeben.

Wie du das genau machst, zeigen wir dir jetzt.

Die Hausratver­sicherung ist steuer­lich absetz­bar – So gehst du vor!

Fragst du dich bei der Hausrat­versiche­rung in der Steuerklärung, wo du diese eintragen musst? Du musst Angaben zu den Kosten deiner Hausratver­sicherung zur Steuerer­klärung in bestimmten Formularen machen. Dabei kommen zwei Möglich­keiten in Betracht. Hast du das Arbeits­zimmer in deiner Wohnung oder in deinem Haus, dann benötigst du Anlage N. Dort trägst du die anteiligen Ausgaben für die Hausrat­versicherung in Zeile 43 ein – sie sind dann ein Teil der Werbungs­kosten:

Anlage N:

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Formularcenter

Bist du selbst­ständig tätig, hast du für deine Arbeit eigene Büro­räume angemietet und für diese Räume extra eine Hausrat­versicherung abge­schlossen, dann brauchst du für deine Angaben Anlage EÜR. Dort trägst du die Beiträge für deine Hausratver­sicherung als einen Teil der Betriebs­ausgaben in Zeile 45 ein.

Anlage EÜR:

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Formularcenter

Tipps zur Hausratversicherung in deiner Steuererklärung

Natürlich will das Finanzamt für deine Angaben auch Belege sehen. Du musst dich also darauf vorbe­reiten, dass du für deine Angaben zur Hausrat­versiche­rung einige Nachweise vorlegen musst. Dazu gehören:

  • Mit einer Kopie deines Versicherungs­scheines (Versicherungspolice) beweist du, dass die einge­tragene Versiche­rung überhaupt existiert.
  • Mit Konto­auszügen (ebenfalls als Kopie) zeigst du, dass du auch wirk­lich deine Beiträge einge­zahlt hast.
  • Es kann sein, dass dein Finanzamt einen extra ausgestellten Beitrags­nachweis sehen will. Das ist kein Problem, denn den stellt dir deine Versiche­rung kurzfristig aus.
  • Es wird wahrschein­lich vorkommen, dass dein Finanz­amt deine Angaben zum Arbeits­zimmer überprüft. Das kann zum Beispiel mit der Kopie eines Grund­risses deiner Wohnung geschehen, um deine Angaben zur Zimmer­größe zu checken.

Einen Tipp haben wir noch: Das Finanzamt berechnet für dich in jedem Jahr einen Werbungs­kostenpausch­betrag – auch Arbeit­nehmerpausch­betrag genannt – in Höhe von 1000 Euro. Das bedeutet, dass dir automatisch dieser Frei­betrag von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Wenn du mit deinen tatsächlich anfal­­lenden Werbungs­kosten über diesen Betrag von 1000 Euro kommst, dann lohnt sich das Ein­reichen deiner Steuerer­klärung auf alle Fälle.

Andere wichtige Versicherungen in der Steuer­erklärung

Wie oben schon angedeutet, gibt es weitere wichtige Versiche­rungen, die du in deiner Steuerer­klärung angeben kannst, damit du deine Steuer­zahlung reduzierst. Dazu gehört sicherlich die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Mit ihr sicherst du dich gegen den finanziellen Verlust ab, wenn du aus gesund­heit­lichen Gründen deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Von dieser erhältst du, wenn du berufsun­fähig wirst, eine monat­liche Rente. Deine Beiträge trägst du in der Steuerer­klärung in Zeile 49 der Anlage Vorsorge­aufwand ein.

Die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job zum Bei­spiel kannst du in wenigen Minu­ten komp­lett online ab­schlie­ßen. Du bekommst sie schon ab 19,90 Euro im Monat.

Eine weitere wichtige Versiche­rung ist die Privat­haft­pflichtver­sicherung. Falls du unabsichtlich jemand anderem einen Schaden zufügst, zahlt die Haft­pflichtver­sicherung eine Entschädigung. Du kannst die Beträge in Zeile 50 bei den Vorsorge­aufwendun­gen eintragen. Falls du viel und lange verreist, ist für dich eine Reise­krankenver­sicherung sehr sinnvoll. Die Ausgaben kannst du als Vorsorge­aufwand in Zeile 27 angeben. In unserem Ratgeber­artikel “Steuerer­klärung: Welche Versicherung du absetzen kannst” zeigen wir dir ganz ausführlich, worauf du bei deiner Steuerer­klärung achten solltest und was du in der Steuer­erklärung wo eintragen musst.

Häufige Fragen

  • Wann kann man die Hausrat­versiche­rung als Werbungs­kosten steuer­lich absetzen?

    Da es sich bei der Hausratver­sicherung um eine Sachver­sicherung handelt, ist sie steuer­lich nicht absetzbar. Es gibt aber Ausnahmen von dieser Regel. Denn die Frage müsste eigentlich lauten: “Welche Auswir­kungen hat ein Arbeits­zimmer für die Absetz­barkeit der Hausrat­versicherung?” Hast du nämlich ein vom Finanz­amt anerkanntes Arbeits­zimmer, dann ist die steuer­liche Anrechnung möglich.
  • Was bedeutet eigentlich “Elster” im Zusammen­hang mit der Steuerer­klärung?

    Elster ist die Abkürzung für “Elektro­nische Steuer­erklärung”. Damit kannst du deine Steuerer­klärung im Internet nahezu papierlos einreichen. Alle notwendigen Formulare sind dort hinterlegt und du findest auch Tipps zum Ausfüllen der Unter­lagen.
  • Wo finde ich Hausratver­sicherungen im Vergleich?

    Die Stiftung Waren­test hat zuletzt Anfang 2017 Tarife zur Hausratver­sicherung untersucht. Die Ergebnisse, die auch in der Zeit­schrift Finanztest veröffentlicht wurden, bieten einen Preisver­gleich und zeigen dir, welcher Anbieter besonders günstig ist.
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