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Insolvenz von Versicherungen: Was passiert mit deinem Geld?

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Wenn du eine geeig­nete Ver­siche­rung für dich suchst, ist es dir sicher wich­tig, einen ver­trauens­würdigen An­bieter zu fin­den. Schließ­lich möch­test du, dass die Ver­siche­rung auch zahlt, wenn der Leis­tungs­fall ein­tritt und du Geld von ihr möch­test. Viel­leicht machst du dir Sor­gen darüber, was passiert, wenn deine Ver­siche­rung insol­vent wird. Hier erkläre ich dir, warum Insol­venz von Ver­siche­rungen sehr unwahr­scheinlich ist und wie dein ei­gener Vertrag in diesem Fall ge­schützt wird.

Dass eine Ver­siche­rung ihre Schul­den nicht mehr be­zahlen kann, kommt nur aus­ge­sprochen selten vor. Sie wird näm­lich selber von einer Rück­ver­siche­rung abge­sichert.

Wenn eine Ver­siche­rung dennoch insol­vent wird, so wird dein Ver­siche­rungs­vertrag in Deutsch­land von einem Siche­rungs­fonds über­nommen, dem soge­nannten Pro­tek­tor.

Auch in anderen euro­päischen Län­dern werden Ver­sicher­te durch viel­fältige Ge­setze ge­schützt, bei­spiels­weise in Liech­ten­stein.

Insol­venz von Ver­siche­rungen: Sehr unwahr­schein­lich

Ver­siche­rungen be­kommen Geld von den Kunden, die ihre Beiträge zahlen, aber auch Kapi­tal von Banken und Inves­toren. Dafür haben diese Geld­geber ein Recht darauf, unter be­stimm­ten Um­ständen Geld von der Ver­siche­rung zurück­zube­kommen: Ver­siche­rungs­nehmer können bei Ein­tritt des Ver­siche­rungs­falls Leis­tungen bekommen und Kapital­geber können ihr Kapital zurück­fordern. Nun kann es sein, dass diese Schulden einer Ver­siche­rung größer sind als das Vermögen, das die Ver­siche­rung hat. Das ist bei­spiels­weise dann der Fall, wenn beson­ders viele Kunden Ver­siche­rungs­leis­tungen bean­tragen. Dann gilt diese Ver­siche­rung als insol­vent.

Das ist jedoch sehr unwahr­schein­lich. Denn Ver­siche­rungen haben viele Kunden. Und wenn einige von den Ver­sicherten Geld ausge­zahlt kriegen, bean­tragen andere wiederum keine Leis­tungen, aber zahlen weiter­hin ihre Beiträge. So ist das Geschäft von Ver­siche­rungen in den aller­meisten Fällen eine sehr ausge­glichene Ange­legenheit und zu Insol­venzen kommt es so gut wie nie. In Deutsch­land gab es von 2000 bis 2017 insgesamt 543.929 Unter­nehmens­insol­venzen (Statis­tisches Bundes­amt 2018) – und darunter war nur eine einzige Lebens­ver­siche­rung, die Mann­heimer Leben (siehe unten).

Bei den Ver­siche­rungen arbeiten soge­nannte Aktuare. Sie rechnen aus, wie hoch die Beiträge für eine Ver­siche­rung sein müssen, damit alle Kunden Geld kriegen können, bei denen es zu einem Leis­tungs­fall kommt – bei­spiels­weise einer Berufs­unfähig­keit. Aktuare haben viel Er­fahrung damit, zu berech­nen, mit welcher Wahr­schein­lich­keit Kunden Gelder ver­langen und sorgen dafür, dass Ver­siche­rungen stabil bleiben.

Rück­ver­siche­rer schützen Ver­siche­rungen

Auch wenn die Aktuare gute Arbeit leisten – theo­retisch kann es den­noch passieren, dass eine Ver­siche­rung auf einmal mehr Geld an ihre Kunden aus­zahlen muss als erwartet. Dies ist bei­spiels­weise dann der Fall, wenn außer­gewöhn­lich viele Kunden berufs­unfähig werden und Geld von ihrer Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung bean­tragen. Was passiert dann? Müssen die Kunden nun etwa auf ihr ver­sproche­nes Geld ver­zichten?

Nein! Denn jede Ver­siche­rung hat einen großen Bruder an ihrer Seite, der ihr in solchen Situa­tionen unter die Arme greift – nämlich eine Rück­versiche­rung. Das ist eine Art Ver­siche­rung für Ver­sicherer. Wenn ein neuer Kunde eine Ver­siche­rung abschließt und der Ver­sicherer von ihm Bei­träge bekommt, dann gibt sie einen kleinen Anteil davon an den Rück­versiche­rer ab. Sollten unerwartet viele Kunden Leis­tungen beantragen, so dass der Ver­sicherer nicht alles aus­zahlen kann, gibt die Rück­versiche­rung ihm das benötigte Geld. So lassen sich Insol­venzen von Ver­siche­rungs­unter­nehmen meist abwenden.

Eine der größten Rück­ver­siche­rungen der Welt ist die Rein­surance Group of America (RGA). Sie hat ein Vermögen von 53 Milliar­den US-Dollar. Damit kann sie Ver­siche­rungen wie die inno­vative Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job stützen – selbst dann, wenn tau­sende Kunden auf einmal berufs­unfähig werden sollten.

Was passiert bei Insol­venz einer Lebens­ver­siche­rung?

Kommt es zu dem sel­tenen Fall, dass eine Ver­siche­rung dennoch insol­vent wird, geht es für Lebens­ver­siche­rungen – zu denen auch die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung (BU) gehört – fol­gender­maßen weiter:

  1. Wenn ein Ver­siche­rungs­unter­nehmen seine Schulden nicht mehr be­gleichen kann, muss es dies bei der Finanz­aufsicht Bafin anzeigen. Diese sorgt dafür, dass das Insol­venz­verfahren eröffnet wird. Während diesem wird ein Plan entwickelt, wie die Gläu­biger ihr Geld zurück bekommen können.
  2. Während dem Ver­fahren muss das zustän­dige Insol­venz­gericht einen spe­ziellen Pfleger bestellen, der sich darum kümmert, dass die Inte­ressen der Ver­sicherten gewahrt bleiben. Das ist in § 317 des Ver­siche­rungs­auf­sichts­gesetzes (VAG) vo­rgesch­rieben.
  3. Bei dem ganzen Insol­venz­verfahren gilt: Die Forde­rungen der Ver­sicherten haben Vorrang vor den Forde­rungen anderer Kapital­geber. Das heißt: Zuerst muss die Ver­sicherung Geld an die Ver­siche­rungs­nehmer auszahlen (bei­spiels­weise ihre Berufs­unfähig­keits­rente), bevor andere Gläu­biger ihre Kredite zurück­gezahlt bekommen (§315 VAG).
  4. Damit der Ver­siche­rer zumindest einen Teil der Schulden zurück­zahlen kann, muss er in der Regel seine Ver­siche­rungs­verträge abgeben. Verträge von Lebens­versiche­rungen (zu denen auch die BU gehört) gehen in Deutsch­land an die Protek­tor Lebens­ver­siche­rungs-AG, wofür die Finanz­aufsicht Bafin sorgt. Protektor sorgt dafür, dass die Ver­träge der Ver­sicherten weiter­geführt werden und dass sie weiter­hin ihre Leis­tungen ausge­zahlt kriegen, wenn sie bereits Leis­tungen bekommen. An den Verträgen ändert sich dabei nichts.
  5. Die Zeit beim Protektor ist für die Ver­siche­rungs­verträge nur eine Übergangs­zeit. Danach werden sie von einem anderen Ver­siche­rungs­unternehmen über­nommen und von diesem ganz normal weiter­geführt. Die Finanz­aufsicht Bafin muss so eine Über­nahme geneh­migen, um die Interessen der Ver­sicherten zu wahren.

Woher nimmt Protektor ihr Geld, um Ver­siche­rungs­verträge über­gangs­weise weiter­zu­führen? Alle Lebens­ver­sicherer, die im Gesamt­verband der deutschen Ver­siche­rungs­wirt­schaft organi­siert sind, müssen Geld in einen Siche­rungs­fonds zahlen, mit dem Protektor die Ver­siche­rungs­verträge weiter­führt. Im Dezem­ber 2015 hatte er ein Gesamt­vermögen von circa 937 Mill­ionen Euro. Sollte selbst dieses Vermögen knapp werden, müssten die Lebens­ver­siche­rer nach­zahlen.

Bei­spiel: Die Pleite der Mann­heimer Leben

Dies ist ein sicherer Not­fall­plan für Lebens­ver­siche­rungen. Und das beste daran ist: Er musste erst einmal einge­setzt werden, nämlich als die Mann­heimer Lebens­ver­siche­rung AG insol­vent wurde:

  1. Die Mann­heimer Leben musste im Jahr 2003 Insol­venz anmelden. Grund dafür war, dass sie Kapital in ris­kanten Aktien angelegt hat und während der damaligen Börsen­krise verlor.
  2. Ihre 344.000 Ver­siche­rungs­verträge sollten gerettet werden, damit ihre Kunden das Geld nicht umsonst eingezahlt haben und weiterhin ihren Ver­siche­rungs­schutz genießen. Dafür gründete die Ver­siche­rungs­wirt­schaft 2004 den Protektor, der die Ver­träge alle weiter­führte.
  3. Im Jahr 2017 übernahm Viri­dium die ver­blie­benen 100.000 Ver­siche­rungen vom Protek­tor. Diese soge­nannte Run-Off-Firma spe­ziali­siert sich darauf, be­stehende Ver­siche­rungen zu verwal­ten – und zwar beson­ders effi­zient und kosten­sparend.
  4. Fazit: Kein einziger Kunde der Mann­heimer Leben verlor bei der ganzen Sache seinen Ver­siche­rungs­schutz. Ihre Ver­träge werden bis heute fort­gesetzt, sofern die verein­barte Lauf­zeit nicht schon abgelaufen ist.

Aktien­speku­lationen können bei kapital­gebundenen Lebens­ver­siche­rungen passie­ren, da diese ihren Kunden ver­sprechen, das einge­zahlte Geld mit Zinsen zurück­zuzahlen, wenn es nicht zu einem Leis­tungs­fall kommt. Getsurance Job zum Bei­spiel ist eine reine Risiko­ver­siche­rung, die es nicht nötig hat, mit Speku­lationen ihren Kunden Zinsen zu ver­schaffen.

Insol­venz von Ver­siche­rungen in anderen Ländern

In anderen Ländern sind die gesetz­lichen Vor­schriften teil­weise noch strenger als in Deutsch­land – bei­spiels­weise in Liech­ten­stein, wo die Square­life Lebens­ver­siche­rungs-AG ihren Sitz hat.

Meldet ein Ver­siche­rungs­unter­nehmen mit Sitz in Liech­ten­stein Insolvenz an, so werden die Verträge zwar nicht an eine Gesell­schaft wie den Protektor übertragen, die von einem Siche­rungs­fonds gestützt wird. Dafür schreibt das liech­ten­steinische Gesetz vor, dass alle Beiträge, die von den Ver­sicher­ten einge­zahlt wurden, als Sonder­masse gelten. Diese darf von den Gläubigern über­haupt nicht ange­tastet werden, im Gegen­satz zu sonstigem Vermögen. Artikel 161 des Ver­siche­rungs­aufsichts­gesetzes (VersAG) schreibt nämlich Fol­gendes vor:

Die Ver­mögens­werte zur Be­deckung der ver­siche­rungs­technischen Rück­stellungen bilden im Konkurs eine Sonder­masse […] zur Befrie­digung der Ver­siche­rungs­forde­rungen.

Wie diese Sonder­masse zu behan­deln ist, steht in Artikel 45 Absatz 1 der Konkurs­ordnung (KO):

Gläubiger, die Ansprüche auf abge­sonderte Befrie­digung aus be­stimmten Sachen des Gemein­schuldners haben (Ab­sonde­rungs­gläubiger), schließen, soweit ihre Forde­rungen reichen, die Konkurs­gläubiger von der Zahlung aus diesen Sachen (Sonder­massen) aus.

Das heißt konkret, dass die Sonder­masse dazu dient, den Kunden der Ver­siche­rung im Ernst­fall ihre Leis­tungen auszu­zahlen. Andere Konkurs­gläubiger – wie bei­spiels­weise Banken oder Inves­toren – dürfen da nicht ran. Wenn es zu einer Insol­venz einer liechten­steinischen Ver­siche­rung kommt, wird sich – auch ohne Protektor – ein anderer Ver­siche­rer finden, der die Verträge übernimmt und weiter­führt.

Doch auch im Fürsten­tum Liech­ten­stein ist die Insol­venz von Ver­siche­rungen sehr selten. Die Finanz­markt­aufsicht Liechten­stein (FMA) passt darauf auf, dass Ver­siche­rungen mit genügend sicheren Finanz­mitteln aus­ge­stattet sind, um Leis­tungen an die Kunden auszu­zahlen – und bei­spiels­weise nicht zu viel Kapi­tal in unsicheren Wert­papieren anlegen.

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