4 Fakten zum Invaliditätsgrad
Der Invaliditätsgrad spielt dann eine Rolle, wenn du nach einem Unfall von deiner privaten Unfallversicherung Geld bekommen möchtest. Er beschreibt nämlich, wie stark dein Körper genau eingeschränkt ist. Welchen Invaliditätsgrad bringt eine dauerhafte Verletzung an der Wirbelsäule oder am Bein mit sich? Und wie wirkt sich der Invaliditätsgrad auf die Zahlung deiner Versicherung aus? Wir liefern dir hier vier Fakten zu diesem wichtigen Wert.
Das musst du wissen:
- Der Invaliditätsgrad drückt deine körperliche Beeinträchtigung in Prozent aus und hängt davon ab, welche Körperteile wie stark eingeschränkt sind.
- Je höher der Invaliditätsgrad ist, desto mehr Geld bekommst du von deiner Unfallversicherung, nachdem du bei einem Unfall dauerhafte Verletzungen davongetragen hast.
- Hast du einen Vertrag mit Progression, so bekommst du bei einem hohen Invaliditätsgrad mehr Geld als bei einer Versicherung ohne Progression.
1. Der Invaliditätsgrad drückt aus, wie stark du körperlich eingeschränkt bist.
Was bedeutet “Invalidität” genau, vor allem dann, wenn es um die Unfallversicherung geht? Das erfährst du in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) 2014 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Dabei handelt es sich um Musterbedingungen, welche für die einzelnen Versicherungsgesellschaften zwar nicht verbindlich sind, jedoch zumeist in ihren Grundzügen übernommen werden. Unter Punkt 2.1.1.1 findest du in den AUB für Invalidität die folgende Definition:
[…] Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.
Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
Bei einem Knochenbruch bekommst du von der Versicherung demnach kein Geld, weil dieser nach einer gewissen Zeit wieder verheilt. Nur wenn du bleibende Schäden davongetragen hast, zahlt dir eine private Unfallversicherung ihre Leistung aus. Der Invaliditätsgrad drückt dabei in Prozent aus, wie stark dein Körper insgesamt beeinträchtigt ist. Um den Invaliditätsgrad feststellen zu lassen, musst du deinen Arzt aufsuchen, welcher deine Verletzungen gegenüber der Versicherung bestätigen muss.
2. Wie hoch der Invaliditätsgrad ist, hängt von den betroffenen Körperteilen ab.
Bei einem Unfall kannst du dir ganz unterschiedliche Verletzungen zuziehen. Hast du beispielsweise einen kleinen Zeh verloren, schränkt dich dieser Verlust weniger ein als wenn dein ganzer Arm gelähmt ist. Mit anderen Worten: Deine Invalidität ist unterschiedlich stark. Doch wie wird der Grad der Invalidität durch die Unfallversicherung genau bestimmt?
- Meistens bestimmt bei der Unfallversicherung die Gliedertaxe den Invaliditätsgrad. Diese Taxe ist ein Prozentsatz, der besagt, wie stark sich die Verletzung eines Körperteils auf den gesamten Invaliditätsgrad auswirkt. Kannst du dein Bein unterhalb vom Knie gar nicht mehr bewegen, hast du einen Invaliditätsgrad von 50 Prozent, weil in diesem Fall die Gliedertaxe 50 Prozent beträgt. Kannst du einen ganzen Arm nicht mehr bewegen, so bist du zu 70 Prozent eingeschränkt.
- Wenn Gliedmaßen nur teilweise beeinträchtigt sind, so fließt nur ein Teil der Gliedertaxe in den Invaliditätsgrad ein. Wenn ein Fuß eine Gliedertaxe von 40 Prozent hat, du ihn jedoch noch zur Hälfte bewegen kannst, hast du einen Invaliditätsgrad von 20 Prozent.
- Sind mehrere Körperteile betroffen, so kannst du den gesamten Invaliditätsgrad berechnen, indem du die Einschränkungen der einzelnen Körperteile zusammen zählst. Ein zur Hälfte eingeschränkter Arm (Gliedertaxe: 70%) und ein vollständig gelähmter Fuß (Gliedertaxe: 40%) ergeben also einen Invaliditätsgrad von insgesamt 75 Prozent (50% x 70% + 100% x 40% = 75%).
- Allerdings ist nicht allen Körperteilen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter eine Gliedertaxe zugeordnet. Beispielsweise wird der Invaliditätsgrad bei verletzter Wirbelsäule häufig nicht mit einer bestimmten Gliedertaxe bestimmt, sondern dadurch, wie stark die Leistungsfähigkeit des Körpers durch die Verletzung insgesamt eingeschränkt ist.
Möchtest du für verschiedene Körperteile die Gliedertaxe und damit den maximal möglichen Invaliditätsgrad vergleichen, musst du einen Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen werfen. Hier siehst du nicht nur, dass bei Beinverletzungen der Invaliditätsgrad unterschiedlich hoch sein kann, je nachdem, bis zu welcher Höhe das Bein beeinträchtigt ist, sondern auch, wie hoch einzelne Sinne wie der Sehsinn oder das Gehör eingestuft werden.
3. Je höher der Invaliditätsgrad, desto mehr zahlt die Unfallversicherung.
Wieviel Geld bekommst du nun insgesamt von der Unfallversicherung, wenn du dauerhaft (also länger als drei Jahre) mit einem bestimmten Invaliditätsgrad leben musst? Wenn du eine eigenständige Unfallversicherung abschließt – oder eine entsprechende Zusatzversicherung – vereinbarst du dabei einen bestimmten Geldbetrag, der als Versicherungssumme oder auch Grundsumme bezeichnet wird. Welchen Anteil dieser Summe du im Unfall erhältst, hängt vom Grad der Invalidität ab. Bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent erhältst du 50 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme und bei 100 Prozent die volle Summe. Das Geld, das du letztendlich erhältst, wird auch als Invaliditätsleistung bezeichnet. Du findest ein paar Rechenbeispiele zum Invaliditätsgrad in dieser Tabelle:
Invaliditätsleistung in Abhängigkeit von Versicherungssumme und Invaliditätsgrad
Versicherungssumme | Invaliditätsgrad 25% | Invaliditätsgrad 50% | Invaliditätsgrad 75% |
---|---|---|---|
120.000 € | 30.000 € | 60.000 € | 90.000 € |
200.000 € | 50.000 € | 100.000 € | 150.000 € |
280.000 € | 70.000 € | 140.000 € | 210.000 € |
Diese Werte gelten jedoch nur für Versicherungen, die keine Progression im Vertrag verankert haben. Wie die Progression funktioniert, erfährst du im nächsten Abschnitt.
4. Mit einer Progression erhältst du bei hohem Invaliditätsgrad noch mehr Geld.
Es gibt Versicherungsverträge, bei denen du deutlich mehr Geld erhältst als einen Anteil deiner Versicherungssumme, der deinem Invaliditätsgrad entspricht. Solche Verträge beinhalten eine sogenannte Progression. Wenn du eine Versicherung mit Progression hast, dann bekommst du bei hohem Invaliditätsgrad einen höheren Anteil von der Versicherungssumme als bei einem Vertrag ohne Progression. Ein Progressionssatz von 350 Prozent bedeutet, dass du bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent nicht etwa 100 Prozent der Versicherungssumme, sondern ganze 350 Prozent von ihr erhältst. Eine Versicherung mit Progression ist allerdings weniger günstig als ein Vertrag ohne.
Doch Achtung! Es gibt bessere und schlechtere Progressionen auf dem Markt, bei denen die Leistung der Versicherung unterschiedlich stark ansteigt. Hast du einen Progressionssatz von 350 Prozent vereinbart, kann eine Versicherung bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent ganze 100 Prozent der Versicherungssumme bezahlen. Eine andere hingegen bezahlt dir dann jedoch nur 75 Prozent der Versicherungssumme, obwohl beide Versicherungen bei 100 Prozent Invalidität 350 Prozent der Summe auszahlen würden. Von daher solltest du genau prüfen, welche Form die Progressionskurve der verschiedenen Anbieter hat. Dabei kann dir auch ein erfahrener Versicherungsmakler helfen.
Häufige Fragen
-
Was ist der Invaliditätsgrad?
Bei der Unfallversicherung ist die Invalidität von zentraler Bedeutung, also das Ausmaß, in dem dein Körper nach einem Unfall dauerhaft eingeschränkt ist. Dies wird durch den Invaliditätsgrad in Prozent ausgedrückt. Je höher der Invaliditätsgrad ist, desto mehr Geld erhältst du von deiner Versicherung ausgezahlt. -
Wer stellt den Invaliditätsgrad fest?
Möchtest du nach einem Unfall den Grad der Invalidität feststellen lassen, um von deiner Versicherung Geld zu erhalten, musst du dich an einen Arzt wenden. Denn nur ein professioneller Mediziner kann den Invaliditätsgrad feststellen und ihn der Versicherung gegenüber bestätigen. -
Wie wird der Invaliditätsgrad ermittelt?
Den Invaliditätsgrad berechnen kannst du, indem du die Gliedertaxe des betroffenen Körperteils mit dem Ausmaß multiplizierst, in dem dieses eingeschränkt ist. Ein Bein hat eine Gliedertaxe von 50 Prozent. Kannst du dieses nur noch zur Hälfte bewegen, macht dies einen Invaliditätsgrad von 25 Prozent aus. Bei manchen Versicherungen wirst du bei bestimmten Verletzungen mit einem höheren Invaliditätsgrad eingestuft, weil diese eine verbesserte – also höhere – Gliedertaxe beinhalten. Solche Verträge bringen jedoch höhere Kosten mit sich. -
Wieviel Invalidität gibt es nach einem Kreuzbandriss?
Für den Invaliditätsgrad nach einem Kreuzbandriss lässt sich keine allgemeingültige Angabe machen, eine spezielle Gliedertaxe und damit einen Invaliditätsgrad für das Knie gibt es nicht. Die Invaliditätsleistung hängt in diesem Fall davon ab, wie lange die Beeinträchtigung besteht und wie stark das Bein insgesamt eingeschränkt ist durch den Kreuzbandriss. -
Wie finde ich eine geeignete Unfallversicherung?
Suchst du eine Unfallversicherung, kannst du mehrere Tests lesen, bei denen verschiedene Anbieter einem Preisvergleich unterzogen wurden. Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest, aber auch das Analysehaus Franke und Bornberg können dir eine erste Orientierung verschaffen. Eventuell ist es jedoch sinnvoller für dich, wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Sie zahlt dir immer dann Geld aus, wenn du deiner Arbeit länger nicht mehr nachgehen kannst, ganz egal, ob ein Unfall oder eine Krankheit daran schuld ist.
Ich habe seit drei Jahren eine private UV. Mit Progression. Zuerst habe ich mir vor über einem Jahr das linke vordere Kreuzband gerissen. Es gab eine Bestätigung des Operateurs über 10 % Invalidität. Danach schicke mich die Versicherung zum Gutachter. Diese will im Frühjahr erneut begutachten bevor er entscheidet. Zwischenzeitlich habe ich mir bei einem Arbeitsunfall das andere vordere Kreuzband fast komplett durchgerissen. Wieder Meldung an UV. Mein Spezialist bescheinigte mir 13 %. Termin für Gutachter der Versicherung ist in zwei Wochen. Ich arbeite auf dem Bau, ich bin körperlich massiv eingeschränkt. Und die UV hält mich hin.
Hallo Fabian,
in diesem Fall wünsche ich dir, dass der Gutachter der Versicherung deine Invalidität angemessen einstufen wird und dass du bald die Versicherungsleistung erhalten wirst.
Viele Grüße,
Wolfdietrich
Hallo!
Tochter hat sich im Turnunterricht eine Wirbel – Fraktur des 1,2 und 4 Brustwirbels zugezogen. Der erste Brustwirbel bleibt ein Lebenlang 15 % Schief. Ist das auch eine Invalidität? Bitte um Info! Haben nehmlich eine private Unfallversicherung und weis jetzt nicht ob dieser schiefe Wirbel unter Invalidität fällt?
Hallo Eva,
für die Wirbelsäule steht in den Versicherungsbedingungen einer Unfallversicherung normalerweise keine eigene Gliedertaxe drin. Um den Invaliditätsgrad von deiner Tochter zu bestimmen, muss ein Arzt feststellen, wie stark deine Tochter durch diese Verletzung insgesamt eingeschränkt ist. Dieser Invaliditätsgrad entscheidet darüber, wie viel Geld deine Tochter von der Unfallversicherung bekommt.
Viele Grüße,
Wolfdietrich
Hallo, habe viel recherchiert und viele widersprüchliche Aussagen und Urteile gelesen.
Mein Fall :
Offener Bruch des Schien-Wadenbeins im Bereich Sprunggelenk, mit Infektion und Fixateur, da die Dauer der Behandlung mehrere Monate betrug, soll das gebrochene Sprunggelenk versteift werden, da, nach Abheilung Wunde und Infektion ca 4 -5 Monate, das gebrochene Sprunggelenk durch die nicht Bewegung verklebt sei.
Zählt das dann auch als Invalidität von 40%, wie vom BGH entschieden oder kann die Versicherung dies herabstufen oder sogar ganz ablehnen?
Hallo Mario,
wenn der BGH entschieden hat, dass diese Einschränkung einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent entspricht, dann ist es wahrscheinlich, dass die Versicherung dies genauso sieht. Kleinere Abweichungen sind hiervon jedoch möglich.
Viele Grüße,
Wolfdietrich
Hallo Zusammen, mein Lebenspartner hat sich um August beim Fussball eine Weber C Fraktur im Wadenbein zugezogen, 6 Wochen später kam noch eine 2 stufige Thrombose hinzu.
Er wird sein Bein nie wieder voll belasten können und ist aller Voraussicht nach für immer auf Blutverdünner inkl. Kompressionsstrümpfe angewiesen.
Meine Frage, besteht die Chance auf einen Invalitditätsgrad und wenn ja welcher Arzt muss das beurteilen?
Hallo Chrissi,
wenn dein Lebenspartner sein Bein nie wieder voll belasten kann, ist es möglich, dass er deshalb einen Invaliditätsgrad erhält. Ein geeigneter Arzt, der so etwas feststellen kann, ist beispielsweise ein Orthopäde.
Viele Grüße,
Wolfdietrich
Guten Tag,
mein Vater hatte eine Unfallversicherung. Vor einem Jahr ist er gestürzt mit der Folge einer Gehirnblutung. Intensivstation, Krankenhaus, Reha. Dann Zuhause mit Pflegedienst usw., dann noch 4 Wochen in einem Pflegeheim, dort ist er leider verstorben. Die Gehirnblutung erkannte die Versicherung als Unfallfolge an und bezahlte hier Krankenhaustagegeld und Schmerzensgeld. Für die auch abgeschlossene Unfallrente verlangt die Versicherung die Feststellung von 50% Invalidität. Ich habe mich etwas eingelesen, es geht aber immer nur um die Gliedertaxe usw. Mein Vater hat aber vor allem seine kognitiven Fähigkeiten verloren.
Viele Grüße
Klaus
Hallo Klaus,
auch bei einer Gehirnblutung kann ein Arzt einen Invaliditätsgrad feststellen, auch wenn dabei keine Gliedertaxe eine Rolle spielt.
Viele Grüße,
Wolfdietrich
Guten Tag,
ich habe mir im rechten Knie das vordere Kreuzband, den Meniskus und das Innenband gerissen!
Nach etwas über 2 Jahren liegt nun ein Angebot der UV auf dem Tisch, dass 1/10 Invalidität angeboten werden, ohne Gutachten. Dabei bezieht sich die UV ausschließlich auf den Kreuzbandriss und Meniskus und Innenband sind nicht aufgeführt!
Mein Knie ist seitlich instabil, obwohl ich regelmäßig Muskelaufbau im Fitnessstudio mache…
Die Streckung dagegen ist sehr gut.
Wie kann ich klären, ob ich das Angebot annehmen soll, oder ob ein Gutachten besser ist?
Danke für die Rückmeldung
Hallo Johannes,
bei Einschränkungen des Knies ist es durchaus möglich, dass ein höherer Invaliditätsgrad vorliegt als 10 Prozent. Gerade wenn Meniskus und Innenband nicht berücksichtigt wurden, solltest du ein Gutachten machen lassen.
Viele Grüße,
Wolfdietrich
Ich hab mir bei einem Unfall die Gelenkflächen eines Fingermittelgelenks derart verletzt dass mir der UVR einen Beeinträchtigung von 5/10 zugestanden und entschädigt hat. Zwischenzeitlich habe ich das defekte Gelenk durch eine Prothese ersetzen lassen, wovon der UVR noch nichts weis. Aufgrund einer weiterhin bestehenden Beeinträchtigung des Bewegungsablaufes und des Fausschlußes sowie von andauernden Schmerzen, denke ich daran die Invalitität neu bemessen zu lassen zum in kürze die 3 Jahres Frist abläuft und eine Verbesserung des Zustandes nicht mehr zu erwarten ist. Ist davon auszugehen, dass ich aufgrund der künstlichen Gelenkes und der Einschränkungen einen höheren Grad der Invalitität erreiche weil die Schädigung dauerhaft ist oder ist durch eine höhere/bessere passive Beweglichkeit des Fingergliedes eher mit einer Reduzierung des Invaliditätsgrades verbunden mit einer Rückforderung der Versicherungsleistung zu rechnen?
Über Ihre Einschätzung und ein Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Alexander
Hallo Alexander,
ohne genaue Informationen ist es leider nicht möglich, dir eine genaue Einschätzung zu geben, ob dein Invaliditätsgrad reduziert wird oder nicht. Es ist jedoch möglich, dass dein Invaliditätsgrad reduziert wird, wenn du deinen Finger mit der Prothese besser bewegen kannst als vorher.
Viele Grüße,
Wolfdietrich
Hallo,ich hatte letztes Jahr April einen Unfall mit Schien – Wadenbeinbruch und einem komplexen Trümmerbruch des Tibiakopfes. Auch nach knapp einem Jahr später trotz Reha und 10 monatiger Physio lässt sich das Kniegelenk nur bis maximal 50 Grad beugen. Eine Knie TP kommt auf Grund meines noch relativ jungen Alters trotz der erheblichen Bewegungseinschrànkung nicht in Betracht. Wie viel Prozent Invalidität wären das ihrer Meinung? Danke für eine Info….
Hallo Jana,
wenn du dein Knie nur halb so weit beugen kannst wie in gesundem Zustand, ist ein Invaliditätsgrad von bis zu 30 Prozent wahrscheinlich. Der Invaliditätsgrad in deinem konkreten Fall muss jedoch von einem Arzt bestimmt werden.
Viele Grüße,
Wolfdietrich
Hallo, ich habe mir durch einen Fahrrad Sturz das rechte Handgelenk gebrochen und wurde operiert.
Nach einem Jahr wurde die Platte, die bei der OP eingesetzt worden ist, entfernt, da ich dauerhaft leichte Schmerzen und schon bei geringer Belastung starke Schmerzen im Handgelenk und Unterarm hatte. Leider sind die Schmerzen geblieben. Heben und tragen sind mit der rechten Hand Auch der Bewegungsräder der Hand ist eingeschränkt. Ich bin übrigens Rechtshänder.
Die Versicherung bezieht zwar den Unterarm mit ein (Invalidität 70%) bestimmt aber meine tatsächliche Invalidität mit 10% . Ist das realistisch?
hallo habe vor einen halben Jahr das Innenband , Kniescheibenbruch und Knorbelbruch zugezogen. Bekommt man was von der Unfallversicherung?