Steuererklärung: Welche Versicherungen du absetzen kannst
Wenn du deine Versicherungen beim Finanzamt geltend machst, erhältst du oft bares Geld zurück. Doch welche Versicherungen lassen sich überhaupt absetzen? Wo du deine Versicherungen in der Einkommensteuererklärung einträgst und wie hoch dein Steuervorteil wirklich ist, beantworten wir dir in diesem Artikel.
Das musst du wissen:
- Versicherungen zur Gesundheitsvorsorge und zur Einkommensabsicherung kannst du als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Dazu zählen z.B. Krankenversicherung, Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung.
- Beruflich bedingte Versicherungen wie Arbeitsrechtsschutz-, Berufshaftpflicht- oder Diensthaftpflichtversicherung machst du als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend.
- Steuerlich nicht absetzbar sind reine Sachversicherungen wie Hausratversicherung, Kfz-Kaskoschutz, Gebäude-, Fahrrad- oder Reisegepäckversicherung.
Versicherungen sind nicht nur wichtig, sondern können dir auch helfen, Geld vom Finanzamt zurück zu erhalten. Absetzbare Versicherungsbeiträge mindern nämlich dein zu versteuerndes Einkommen. Wie hoch dein finanzieller Vorteil ausfällt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab, der mit dem Einkommen steigt. Faustregel: Je höher dein Steuersatz und je mehr du absetzen kannst, um so größer ist deine Steuerersparnis!
Hier findest du in alphabetischer Reihenfolge die wichtigsten Versicherungen und ihre steuerlichen Absetzmöglichkeiten:
1) Basisrente
Wenn du eine Basisrente (auch: Rürup-Rentenversicherung) abgeschlossen hast, kannst du die Beiträge nach dem Alterseinkünftegesetz zu einem jährlich wachsenden Anteil steuerlich als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Absetzbar sind zurzeit 94% des Jahresbeitrags (Stand 2022). Dieser Prozentsatz steigt mit jedem Jahr um 2%, bis die Basisrente im Jahr 2025 zu 100% absetzbar ist – maximal bis zu einem Höchstbetrag von 25.639 Euro für Ledige bzw. 51.278 Euro für Verheiratete.
Beispiel: Simon zahlt als beruflich Selbstständiger 150 Euro im Monat in seine Basisrente ein. Das Finanzamt erkennt 94% des Jahresbeitrags an, das sind 1.692 Euro pro Jahr. Bei einem persönlichen Steuersatz von 25 % spart Simon somit 396 Euro Einkommensteuer – er erhält praktisch einen Zuschuss vom Staat zu seiner Altersvorsorge.
2) Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für viele Freiberufler unerlässlich, zum Beispiel für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Hebammen oder IT-Dienstleister.
- Als Selbstständige:r kannst du die Beiträge zu deiner Berufshaftpflichtversicherung als Betriebsausgaben in deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung absetzen. Dadurch mindert sich dein steuerpflichtiger Gewinn.
- Wenn du angestellt arbeitest, zum Beispiel als Anwalt, Architekt oder Bauingenieur, kannst du die Kosten deiner Berufshaftpflichtversicherung in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Gib in diesem Fall den Jahresbeitrag ab Zeile 46 der Anlage N an.
3) Berufsunfähigkeitsversicherung
In welcher Höhe du eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) von der Steuer absetzen kannst, hängt davon ab, ob es sich um einen eigenständigen Vertrag handelt oder um eine BU-Zusatzversicherung in Kombination mit einer Rürup-Rente.
- Die Beiträge zu einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung zählen steuerlich zu den Vorsorgeaufwendungen. Du kannst sie in Zeile 49 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.
- Falls du deinen Berufsunfähigkeitsschutz als Zusatzversicherung zu einer Basisrente abgeschlossen hast, trägst du den gesamten Beitrag für den Kombivertrag in Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
4) Haftpflichtversicherung
Mit Haftpflichtversicherungen sorgst du dafür, dass von dir geschädigte Personen zuverlässig finanziell entschädigt werden. Der Gesetzgeber belohnt das und berücksichtigt deine Beiträge zu jeder Haftpflichtversicherung für den privaten Lebensbereich in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen. Absetzbar sind Beiträge zu Haftpflichtpolicen wie:
- Privathaftpflicht
- Kfz-Haftpflicht
- Hundehaftpflicht
- Pferdehaftpflicht
- Bauherrenhaftpflicht
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Gewässerschaden-Haftpflicht für Öltankbesitzer
- Bootshaftpflicht
- Jagdhaftpflicht
Eine Haftpflichtversicherung ist in der Regel also steuerlich absetzbar. Deine Beiträge zu Haftpflichtpolicen kannst du zusammenrechnen und in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand in deiner Steuererklärung angeben.
5) Kapital-Lebensversicherung
Die Beiträge zu einer Kapital-Lebensversicherung kannst du nur dann als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2005 geschlossen wurde. Gib in diesem Fall den Jahresbeitrag in Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
Ab 2005 abgeschlossene Kapital-Lebensversicherungen sind nicht mehr steuerlich absetzbar. Im Gegenzug wird aber die spätere Auszahlung der Kapitals nur sehr gering besteuert, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren,
- die Ablaufleistung wird in einem Betrag ausgezahlt,
- die Auszahlung erfolgt nach Vollendung des 60. Lebensjahrs (für Neuverträge seit 2012 nach Vollendung des 62. Lebensjahrs),
- der Todesfallschutz beträgt mindestens 50 Prozent der Beitragssumme.
6) Kfz-Versicherung
Steuerlich absetzen kannst du den Beitragsanteil, der auf die Kfz-Haftpflichtversicherung entfällt. Ebenfalls absetzbar ist der Anteil für eine Personen-Unfallversicherung, sofern du diesen Baustein in deiner Kfz-Police abgeschlossen hast. Gib diese Kosten in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand (Unfall- und Haftpflichtversicherungen) an.
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Kilometerpauschale für den Weg zur Arbeit
Du bist Arbeitnehmer? Dann kannst du auch die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend machen. Trage ab Zeile 31 in der Anlage N ein, an wie viel Arbeitstagen im Jahr du die angegebene Strecke zur Arbeitsstätte zurückgelegt hast. Je Entfernungskilometer erkennt das Finanzamt eine Pauschale von 30 Cent als Werbungskosten an.
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Geschäftsfahrzeug: Versicherung ist Betriebsausgabe
Falls du selbstständig bist und ein Auto geschäftlich nutzt, kannst du bei der Steuererklärung den gesamten Beitrag zur Kfz-Versicherung einschließlich Haftpflicht, Kasko und Unfallschutz als Betriebsausgabe in deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geltend machen. Dadurch vermindern sich der zu versteuernde Gewinn bzw. deine steuerpflichtigen Einkünfte.
7) Krankenversicherung
Die Beiträge zu deiner Krankenversicherung (KV) erkennt das Finanzamt in voller Höhe an, soweit sie das normale Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen absichern („Basiskrankenversicherung“).
Wenn du als Angestellter gesetzlich krankenversichert bist, trägst du den von dir finanzierten Arbeitnehmeranteil am Krankenversicherungsbeitrag in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Falls du zum Beispiel als Selbstständiger zeitweise freiwillig und ohne Anspruch auf Krankengeld gesetzlich versichert warst, gibst du den darauf entfallenden Beitragsanteil in Zeile 12 an. Sofern du einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung abgeschlossen hast, trägst du Rückerstattungen in den Zeilen 14 und 15 ein.
Auch wenn du privat krankenversichert bist, kannst du die Kosten steuerlich absetzen – sowohl den Beitrag für dich selbst wie auch für deinen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner und für deine Kinder.
Voll absetzbar sind Beiträge zur privaten KV, soweit sie die medizinische Basisversorgung ähnlich einer gesetzlichen Krankenversicherung abdecken. Von deinem Anbieter erhältst du eine Bescheinigung über den Beitragsanteil für diesen Basisschutz. Trage diesen Wert in Zeile 23 der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
Beitragserstattungen gibst du in Zeile 25 an. Beiträge für Extraleistungen außerhalb der Basiskrankenversicherung (z.B. für Einzelzimmer und Chefarztbehandlung in der Klinik) machst du in Zeile 27 geltend.
8) Krankenzusatzversicherung
Krankenzusatzversicherungen ersetzen Kosten, die nicht von den gesetzlichen Kassen getragen werden – zum Beispiel für teuren Zahnersatz, für Brille und Kontaktlinsen oder für Privatleistungen in der Klinik. Auch ein Krankenhaustagegeld kannst du absichern.
Über die Basisversorgung hinausgehende Beiträge für solche Leistungsextras einer gesetzlichen Kasse gibst du in Zeile 22 der Anlage Vorsorgeaufwand an. Falls du eine private Krankenzusatzversicherung besitzt, trägst du den Jahresbeitrag abzüglich Beitragsrückerstattungen in Zeile 27 ein.
9) Pflegeversicherung
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Gesetzliche Pflegeversicherung
Als Arbeitnehmer bist du gesetzlich pflegeversichert. Den Beitrag tragen dein Arbeitgeber und du je rund zur Hälfte. Den Arbeitnehmeranteil kannst du der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Trage diesen Wert in Zeile 13 der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
Wenn du als Arbeitnehmer oberhalb der so genannten Versicherungspflichtgrenze verdienst, kannst du dich privat kranken- und pflegeversichern. Der Arbeitgeber übernimmt weiterhin rund die Hälfte des Beitrags. In diesem Fall gibst du deinen Arbeitnehmeranteil am Pflegeversicherungsbeitrag in Zeile 24 an.
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Pflege-Zusatzversicherung
Eine Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke zwischen gesetzlicher Pflegeversicherung und tatsächlichem Finanzbedarf im Pflegefall. Falls du eine Pflegezusatzversicherung besitzt, machst du den Jahresbeitrag abzüglich Beitragsrückerstattungen in Zeile 28 der Anlage Vorsorgeaufwand geltend.
10) Reisekrankenversicherung
Auch die Kosten einer Reisekrankenversicherung kannst du als als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Als gesetzlich Krankenversicherter setzt du den Beitrag über Zeile 22 der Anlage Vorsorgeaufwand ab, als Privatversicherter über die Zeile 27.
11) Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist anteilig absetzbar, sofern sie den Baustein “Arbeitsrechtsschutz” enthält. Die Kosten für den Arbeitsrechtsschutz kannst du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen.
Im Regelfall ist der Anteil für den Arbeitsrechtsschutz gesondert in der Beitragsrechnung ausgewiesen. Falls nicht, frage einfach beim Rechtsschutzversicherer an, welcher Teil des Beitrags auf den Arbeitsrechtsschutz entfällt.
12) Riester-Rente
Als Riester-Sparer erhältst du ohnehin staatliche Zulagen, dein Eigenanteil ist dann nicht zusätzlich absetzbar. Bis zu 2.100 Euro im Jahr an Riester-Beitrag erkennt das Finanzamt allerdings als Sonderausgaben an. Wenn du überdurchschnittlich verdienst und einen hohen persönlichen Steuersatz hast, kann sich dieser Sonderausgabenabzug mehr lohnen als die staatlichen Zulagen. Mehr zu diesem Thema erfährst du auch in unserem Artikel „Riester-Rente: Zulagen oder Steuervorteil?“
13) Risikolebensversicherung
Beiträge zu einer Risikolebensversicherung, die ausschließlich im Todesfall leistet, werden vom Finanzamt steuerlich als Sonderausgaben anerkannt. Den Jahresbeitrag zu einer Risikolebensversicherung machst du als Beitragszahler in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand geltend.
14) Unfallversicherung
Wenn du eine private Unfallversicherung besitzt, machst du den Jahresbeitrag in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand steuerlich geltend.
Beiträge zu Unfallversicherungen, die ausschließlich gegen berufliche Unfälle schützen (einschließlich Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte), erkennt das Finanzamt als Werbungskosten an. Trage den Jahresbeitrag unter „weitere Werbungskosten“ ab Zeile 45 der Anlage N ein.
15) Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ermöglicht eine würdevolle Beisetzung und schützt die Hinterbliebenen des Versicherten vor unerwartet hohen Kosten.
Sterbegeldversicherungen werden vom Gesetzgeber wie Kapital-Lebensversicherungen behandelt: Die Beiträge sind nur noch steuerlich als Vorsorgeaufwand absetzbar, wenn der Vertrag vor 2005 geschlossen wurde. Den Jahresbeitrag machst du in diesem Fall in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand geltend.
16) Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Du besitzt als Tierbesitzer eine Haftpflichtversicherung für deinen Hund oder für dein Pferd? Dann kannst du die Beiträge wie andere Haftpflichtversicherungen auch als Sonderausgaben in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand steuerlich geltend machen.
Versicherungen absetzen: Wie sinkt meine Steuerbelastung?
Steuerlich absetzbare Beiträge zu Versicherungen mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Wie hoch dein Steuervorteil ausfällt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Faustregel: Je höher dein Steuersatz und je mehr du absetzen kannst, um so größer ist deine Steuerersparnis.
Beispiel:
– Katrin ist Krankenschwester und verdient jährlich 36.000 Euro brutto. Als Arbeitnehmerin kann sie maximal 1.900 Euro an Vorsorgeaufwendungen absetzen. Diese Höchstgrenze erreicht sie schon mit ihren jährlichen Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherung von 3.060 Euro, die in voller Höhe steuerlich anerkannt werden. Für ihre Berufshaftpflichtversicherung zahlt sie 240 Euro im Jahr, die sie als Werbungskosten* geltend macht.
– Leonard verdient als Industriekaufmann mit halber Stelle 22.000 Euro im Jahr. Er zahlt jährlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von 1.900 Euro, so dass auch er weitere Vorsorgeversicherungen nicht absetzen kann. Die Kosten für seinen Arbeitsrechtsschutz von 110 Euro erkennt das Finanzamt als Werbungskosten an.
– Marie ist Architektin, sie verdient brutto 45.000 Euro im Jahr. Als Selbstständige darf sie bis zu 2.800 Euro jährlich als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Zusätzlich zu den Kosten ihrer privaten Krankenversicherung von 1.920 Euro kann sie deshalb auch ihre Privathaftpflicht (Jahresbeitrag 60 Euro) und ihre Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Jahresbeitrag 820 Euro) geltend machen. Ihre Berufshaftpflichtpolice (Jahresbeitrag 330 Euro) setzt sie als Werbungskosten ab.
* Auch ohne Nachweis erkennt das Finanzamt 1.000 Euro pauschal als Werbungskosten an. Das Geltendmachen von Versicherungen als Werbungskosten lohnt sich also nur, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten diese Pauschale übersteigen. Das ist aber oft schon der Fall, wenn du einen längeren Arbeitsweg hast, im Steuerjahr aus beruflichen Gründen umgezogen bist oder wenn du ein häusliches Arbeitszimmer absetzen kannst.
Versicherungen | Katrin | Leonard | Marie |
---|---|---|---|
– Als Vorsorgeaufwendungen absetzbar (Kranken- und Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Unfallversicherung usw.) | 3.060 € | 1.900 € | 2.800 € |
– Als Werbungskosten absetzbar (z.B. Arbeitsrechtsschutz, Dienst- und Berufshaftpflicht) | 240 € | 110 € | 330 € |
Absetzbare Versicherungen insgesamt | 3.300 € | 2.010 € | 3.130 € |
Persönlicher Steuersatz | 21% | 14% | 24% |
Steuervorteil (Absetzbare Versicherungen x persönlicher Steuersatz) | 693,00 € | 281,40 € | 751,20 € |
Beispiel: Steuervorteil durch Versicherungsbeiträge (Werte geschätzt)
Die absetzbaren Versicherungen mindern dein steuerpflichtiges Einkommen. Um deinen tatsächlichen finanziellen Vorteil zu ermitteln, multiplizierst du die Summe der absetzbaren Versicherungsbeiträge einfach mit deinem persönlichen Steuersatz.
- Leonard aus dem Beispiel zahlt 14 % Einkommensteuer und kann Versicherungsbeiträge von insgesamt 2.010 Euro absetzen. Sein Steuervorteil beträgt 281,40 Euro (2.010x 14 %).
Deinen persönlichen Steuersatz kannst du mithilfe deines aktuellen Steuerbescheids berechnen: Nimm die gezahlte Einkommensteuer mal Hundert und teile durch dein steuerpflichtiges Einkommen.
- Katrin aus dem Beispiel zahlt 7.560 Euro Einkommensteuer bei einem Einkommen von 36.000 Euro. Ihr persönlicher Steuersatz liegt deshalb bei 21 % (7.560 x 100 / 36.000).
Häufige Fragen
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Wie weise ich dem Finanzamt meine Versicherungsbeiträge nach?
Deine Sozialbeiträge (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) werden automatisch an das Finanzamt gemeldet und in deiner “elektronischen Lohnsteuerkarte” erfasst, zusätzliche Nachweise musst du nicht erbringen. Das gilt für auch für deine Beiträge zu einer Basisrente oder zu einer Riester-Vorsorge.
Private Versicherungen wie Haftpflicht-, Unfall-, Lebens-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibst du einfach in der Steuererklärung an. Falls das Finanzamt Belege verlangt, legst du Kopien des Versicherungsvertrags und der jährlichen Beitragsrechnung vor.Wenn du eine laufende Versicherung einmal gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht hast, reicht in den Folgejahren als Beleg ein Nachweis der Zahlungen, zum Beispiel durch Kopien der Kontoauszüge. -
Wo kann ich Versicherungen in meiner Steuererklärung eintragen?
- Die meisten Policen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen gibst du in der Anlage Vorsorgeaufwand deiner Einkommensteuererklärung an.
- Beruflich bedingte Versicherungen wie Arbeitsrechtsschutz, Berufshaftpflicht- oder Diensthaftpflichtversicherung machst du als Werbungskosten in der Anlage N geltend.
- Beiträge zu Riester-Verträgen trägst du in der Anlage AV ein.
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Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Deine Steuererklärung für das Steuerjahr 2021 muss bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eintreffen – das geht auch online mithilfe des Elster-Systems. Falls du deine Steuerklärung von einem Steuerberater erstellen lässt, gewährt das Finanzamt eine Fristverlängerung bis zum 31. August 2023. -
Kann ich auch Versicherungsbeiträge für mein(e) Kind(er) absetzen?
Wenn du als privat Krankenversicherter Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung deines Kindes bzw. deiner Kinder zahlst, kannst du diese Kosten als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Trage die Werte in Zeile 40 bis 45 der Anlage Vorsorgeaufwand ein, für kindergeldberechtigte Kinder ab Zeile 31 der Anlage Kind. -
Welche Versicherungen sind nicht steuerlich absetzbar?
Als Privatperson kannst du reine Sachversicherungen wie Kfz-Kaskoschutz, Hausratversicherung, Gebäude-, Fahrrad- oder Reisegepäckversicherung nicht steuermindernd geltend machen. Der Grund: Sie dienen weder der persönlichen Vorsorge noch brauchst du sie, um deinen Beruf ausüben zu können.
Sehr übersichtlich und schlüssig aufgebaut. Sehr gute Anleitung für das Ausfüllen des Steuerbescheides.
Leider sind einige Aspekte für Rentner nicht explizit mit herausgearbeitet. Dennoch eine „beruhigend“
angenehme Grundlage.
Mit freundlichen Grüßen!
Hallo Herr Schmeil,
danke für Ihren Kommentar! Rentner müssen nur dann Steuern bezahlen, wenn ihr Einkommen über einem bestimmten Freibetrag liegt. Bei der Steuererklärung werden für Rentner dann eine Reihe von Besonderheiten interessant, um einen Teil ihres Einkommens von der Steuer absetzen zu können. Dazu gehören beispielsweise der Altersentlastungsbetrag oder der Behindertenpauschbetrag. Auch bestimmte Ausgaben, die im Alter anfallen, lassen sich absetzen, wie beispielsweise eine Haushaltshilfe.
Viele Grüße
Kathrin
Genau danach habe ich gesucht! Sitze gerade an meiner Steuererklärung und war mir nicht so sicher was ich absetzen kann und was nicht.
Liebe Grüße
Sehr Aufschlußreich, leider hat das Finanzamt bei mir und meiner Frau, die Privat Haftpflicht, KFZ Haftpflicht u.s.w nicht berücksichtigt. Mein Fehler das ich die nicht als Sonderausgaben eingegeben habe. Als ich aber mit dem Finanzamt Telefoniert habe, wurde mir gesagt, das meine Frau Ihre 14 KM täglich schon berücksichtigt wurden und deshalb die auf Sie laufenden Versicherungen ohnehin nicht berücksichtigt werden würden. Meine hingegen wurden Berücksichtigt trotz meine 103 KM täglich zur Arbeit. Nun weiß ich nicht ob ich ein Wiederspruch einlegen soll und wie ich ihn Formulieren sollte.
Gruß
Franco
Hallo Franco,
wenn deine Ausgaben für Privathaftpflicht- und Kfz-Haftpflicht nicht berücksichtigt wurden, kannst du einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Dafür hast du jedoch nur einen Monat Zeit, nachdem du diesen erhalten hast. Was du bei so einem Einspruch genau zu beachten hast, kannst du unter anderem auf der Webseite von SmartSteuer lesen.
Viele Grüße,
Wolfdietrich