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Das Krankengeld: Wieviel dir die Krankenkasse zahlt

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Krank sein an sich ist un­ange­nehm genug – doch wenn du deinen Job län­ger als 6 Wochen lang nicht aus­üben kannst, ist es mög­lich, dass du finan­zielle Pro­bleme bekom­mst. Dein Arbeit­geber zahlt dir dann näm­lich kei­nen Lohn mehr. Zum Glück hast du wenig­stens ein Recht auf Kran­ken­geld, sofern du bei einer gesetz­lichen Kran­ken­kasse ver­sichert bist. Doch wieviel Kranken­geld bekommt man und wie kannst du Kranken­geld bean­tragen? Das liest du hier.

Kranken­geld er­hältst du von deiner gesetz­lichen Kranken­kasse, wenn du länger als 6 Wochen lang nicht arbei­ten kannst. Dann be­kommst du näm­lich keinen Lohn von deinem Arbeit­geber mehr.

Wie hoch ist das Krankengeld, wenn du länger als 6 Wochen krank bist? Die Berech­nung von deinem Kranken­geld hängt von deinem letzten Ein­kommen ab: Du er­hältst 70 Prozent von deinem Brutto-, aber höchs­tens 90 Prozent von deinem Netto­ein­kommen. Da­von werden je­doch noch Sozial­versiche­rungs­bei­träge abge­zogen.

Auch bei einer längeren Er­kran­kung bekommst du das Kranken­geld jedoch maximal 78 Wochen lang. Von daher solltest du dein Ein­kommen zusätz­lich privat ab­sichern.

Wann be­komme ich Kranken­geld?

Wenn du deinen Beruf im Krankheitsfall oder nach einem Unfall für eine be­stimmte Zeit nicht aus­üben kannst, bekommst du erst einmal deinen Lohn vom Arbeit­geber weiter­hin ausge­zahlt – und zwar für insge­samt 6 Wochen. Dafür musst du dich von deinem Arzt offi­ziell krank­schreiben lassen. Wenn du inner­halb eines Jahres öfter wegen der­selben Krank­heit arbeits­unfähig bist, werden die Fehl­zeiten zusammen­gezählt, bis insge­samt 6 Wochen erreicht sind. Nach dieser Zeit endet die Lohn­fort­zahlung.

Bist du danach immer noch arbeits­unfähig und deshalb krank­ge­schrieben, kannst du Geld bei deiner gesetz­lichen Kranken­kasse bean­tragen. Dieses Kranken­geld wird nach 6 Wochen – also ab Tag 43 deiner Krank­schreibung – ausge­zahlt. Die Höhe des Kranken­geldes hängt von deinem bis­herigen Einkommen ab, wie wir dir im nächsten Ab­schnitt genauer erklären. Der Kranken­geld­anspruch endet spätes­tens nach 78 Wochen, also insge­samt ander­thalb Jahren. Der An­spruch auf Kranken­geld kann jedoch be­reits früher enden, wenn du als erwerbs­gemindert ein­ge­stuft wirst. Ab dann kannst du nur noch von einer privaten Ver­siche­rung ausreichend Geld bekommen, wie zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Krebsversicherung

Unter­brechung der Krank­schrei­bung

Um das Kranken­geld zu bekommen, musst du unun­ter­brochen krank­geschrie­ben sein. Wenn auch nur für einen einzigen Tag eine Beschei­nigung fehlt, hast du keinen An­spruch mehr auf Kranken­geld. Du solltest deine Krank­schrei­bung also immer recht­zeitig verlängern lassen, damit keine Lücke entsteht – und dafür spä­tes­tens am letzten Tag deiner Krank­schrei­bung zum Arzt gehen.

Ein Sonder­fall liegt vor, wenn du öfter wegen der­selben Krank­heit krank­geschrie­ben bist. Dann bekommst du für die ganzen Fehl­zeiten Kranken­geld ausge­zahlt – allerdings insge­samt maximal 78 Wochen lang über einen Zeit­raum von 3 Jahren hinweg.

Arbeits­unfähigkeit ist nicht zu ver­wech­seln mit Berufs­unfähig­keit. Berufs­unfähig bist du dann, wenn du für sechs Monate oder länger deinem bis­heri­gen Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger nach­gehen kannst. Das können ent­weder 50 Prozent deiner bis­heri­gen Arbeits­zeit oder 50 Prozent deiner bisheri­gen Arbeits­menge sein.

Wie kann ich die Höhe vom Kranken­geld berech­nen?

Dein letztes Ein­kommen ist ausschlag­gebend für die Be­rech­nung von deinem Kranken­geld. Wie hoch das konkret ausfällt, hängt von 4 Regeln ab:

  • Die Kranken­kasse zahlt dir 70 Prozent deines bis­herigen Brutto­einkommens
  • …aber höchs­tens 70 Prozent von 4.537,50 Euro. Das ist die Beitrags­bemessungs­grenze. Ver­dienst du mehr als 4.537,50 Euro brutto im Monat, bekommst du nicht mehr Kranken­geld als eine Person, die genau 4.537,50 Euro brutto verdient.
  • Das Krankengeld darf außerdem höchstens 90 Prozent deines Netto­ein­kommens betragen. Die 90 Prozent vom Netto liegen meist unter den 70 Prozent vom Brutto, so dass dies in den meisten Fällen die aus­schlag­gebende Regel ist. Nur bei niedrigen Ein­kommen beträgt das Kranken­geld 70 Prozent des Brutto­gehalts.
  • Von diesem Geld werden jedoch noch die Beiträge zur Sozial­ver­siche­rung abgezogen, aller­dings nicht die Beiträge für die Kranken­ver­siche­rung, weil du ja von dieser Geld er­hältst. Steuern werden für das Kranken­geld nicht fällig, da es sich hierbei um eine soge­nannte Lohn­ersatz­leistung handelt.

Diese 4 Regeln bestimmen die Höhe von deinem Kranken­geld. Wie lange du es beziehen kannst, hängt jedoch nicht von deinem Ein­kommen ab – die 78 Wochen gelten für jeden.

Bei der Kranken­geld­berechnung müssen auch Einmalzahlungen vom Arbeit­geber berück­sichtigt werden, sofern diese beitrags­pflichtig sind. Das sind zum Beispiel Weih­nachts­geld oder Gewinn­beteili­gungen. Diese erhöhen das durch­schnitt­liche Monats­einkommen und damit das Kranken­geld.
Monat­liche Höhe des Kranken­geldes für ver­schie­dene Personen (Stand: 01/2019)

Stefanie (Steuer­klasse I) Markus (Steuer­klasse I) Ahmet (Steuer­klasse III) Cindy (Steuer­klasse I)
Brutto­gehalt 1.000€ 2.000€ 3.500€ 6.500€
Netto­gehalt 792€ 1.368€ 2.461€ 3.555€
Brutto­kranken­geld 700€ (= 70% vom Brutto) 1.231€ (= 90% vom Netto) 2.215€ (= 90% vom Netto) 3.176€ (=70% von Bei­trags­be­messungs­grenze)
Netto­kranken­geld 613€ 1.078€ 1.946€ 2.784€
Lücke zum Netto­gehalt 179€ 290€ 515€ 771€

Lückenhafte Versorgung

In der Tabelle siehst du das Haupt­problem: Auch wenn beim Kranken­geld die Höhe von deinem bis­herigen Gehalt abhängt, fällt es geringer aus als dein Nettolohn. In jedem Fall musst du Ein­kommens­einbußen hin­nehmen, wenn du länger als 6 Wochen lang krank­ge­schrie­ben bist. Stell dir vor, mit diesem Geld müsstest du all deine bis­herigen Ausgaben stemmen – Miete, Essen, Kleidung und deine Familie ver­sorgen.

Deshalb solltest du dich nicht alleine auf die Kranken­kasse ver­lassen – und besser eine private Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung (BU) ab­schlie­ßen, die dir bereits während der Kranken­geld­zahlung zu­sätz­liches Geld gibt. Das Kranken­geld bekommst du außer­dem maximal 78 Wochen lang. Es kann jedoch wesent­lich länger dauern, bis du wieder bei voller Gesund­heit bist und Geld verdienen kannst. Damit du auch nach Ende des Kranken­geldes deinen Lebens­standard halten kannst, brauchst du eben­falls eine BU. Vom Staat kriegst du nämlich nur dann die – magere – Erwerbs­minde­rungs­rente, wenn du gar keiner Arbeit mehr nach­gehen kannst.

Suchst du noch einen privaten Ver­siche­rungs­schutz für deine Arbeits­kraft, der dir auch nach Ein­stellung des Kranken­geldes Geld zahlt? Dann ist viel­leicht die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job für dich inter­essant. Sie zahlt bereits dann, wenn du 6 Monate lang deinen Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben kannst – und ergänzt so bereits dein Kranken­geld. Du kannst deinen Beitrag in nur 1 Minute berechnen.

Wann bekomme ich Kranken­geld­zuschuss?

Es ist nicht in allen Fällen so, dass eine Person, die längere Zeit arbeits­unfähig ist, nur das Kranken­geld kriegt. Manchmal bekommt der Arbeitnehmer von seinem Arbeit­geber einen Zuschuss hinzu­gezahlt. Dies ist vor allem im öffent­lichen Dienst so: Der Kranken­geld­zuschuss wird im TVöD, also den Tarif­vertrag für den öffent­lichen Dienst, im Tarif­vertrag für den öffent­lichen Dienst der Länder (TV-L) und im Tarif­vertrag Ver­sorgungs­betriebe (TV-V) vor­geschrie­ben. Der Kranken­geld­zuschuss gleicht den Unter­schied zwischen Netto­gehalt und Kranken­geld aus. Wie lange du ihn bekommst, hängt davon ab, welcher Tarif­vertrag für dich gilt und wie lange du schon bei deinem Unter­nehmen arbeitest:

Aus­zahlungs­dauer vom Kranken­geld­zuschuss

Tarif­vertrag Be­triebs­zu­gehörig­keit Aus­zahlungs­dauer Kranken­geld­zuschuss
TVöD mehr als 1 Jahr bis Ende 13. Woche der Krank­schrei­bung
TVöD mehr als 3 Jahre bis Ende 39. Woche der Krank­schrei­bung
TV-L mehr als 1 Jahr bis Ende 13. Woche der Krank­schrei­bung
TV-L mehr als 3 Jahre bis Ende 39. Woche der Krank­schrei­bung
TV-V mehr als 6 Monate bis Ende 39. Woche der Krank­schrei­bung

Quelle: TVöD, TV-L und TV-V, Stand: 01/2019

Kranken­geld in der Steuer­erklä­rung

Musst du das Kranken­geld ver­steuern? Nein! Es wirkt sich jedoch auf deinen Steuer­satz für das ganze Jahr aus – über den soge­nannten Pro­gressions­vorbe­halt. Hast du in einem Jahr 30.000 Euro an Lohn ver­dient und 15.000 Euro Kranken­geld erhalten, musst du nur Steuern für die 30.000 Euro Lohn zahlen. Aller­dings ist dabei der Steuer­satz fällig, den du für dein gesamtes Ein­kommen von 45.000 Euro zahlen müss­test.

Du musst das Kranken­geld in der Lohn­steuer­erklä­rung in Anlage N, Zeile 27 ein­tragen. Im Gegen­satz zu anderen Angaben in der Steuer­erklä­rung musst du für das Kranken­geld keine Belege einrei­chen – das über­nimmt die Kranken­kasse für dich.

Wie kommen privat Ver­siche­rte an Kranken­geld?

Bist du privat ver­sichert oder möchtest du von der gesetz­lichen in eine private Ver­siche­rung wechseln? Dann aufge­passt! Bei einer privaten Kranken­ver­siche­rung gibt es kein Kranken­geld – sondern das soge­nannte Kranken­tagegeld. Dies gehört jedoch nicht immer zur Standard­aus­stattung von Ver­siche­rungs­ver­trägen. Deshalb solltest du nach­schauen, ob diese Option bei deiner Ver­siche­rung enthalten ist oder nicht – und diese gegebenen­falls dazu­buchen.

Wenn Selbst­ständige frei­willig in einer gesetz­lichen Kasse ver­sichert sind, müssen sie das Kranken­geld in jedem Fall extra verein­baren – für sie ge­hört es nicht zur Standard­ausstattung. Der Bei­trags­satz erhöht sich mit dem Kranken­geld jedoch nur von 14,0% auf 14,6%.

Wann du das Kranken­tage­geld be­kommst und wie hoch es aus­fällt, kannst du – im Gegen­satz zum gesetz­lichen Kranken­geld – in einem bestimmten Rahmen selbst bestimmen. Es darf jedoch dein durch­schnitt­liches Netto­ein­kommen der letzten 12 Monate nicht über­steigen. Bei Selbst­ständi­gen gelten oft 70 bis 80 Prozent des Gewinns vor Steuern als obere Grenze. Auf dieses Kranken­tage­geld musst du keine Steuern oder Abgaben zahlen – und es kann deinen Steuer­satz auch nicht über Pro­gressions­vorbehalt er­höhen.

Bist du angestellt, dann genügt es, wenn das Kranken­tage­geld nach Ende der Lohn­fort­zahlung – also nach 6 Wochen – ausge­zahlt wird. Selbst­ständige hin­gegen sollten so früh wie möglich Geld von der Ver­siche­rung bekommen – denn wenn sie nicht mehr arbei­ten können, be­kommen sie auch kein Geld. Die Kranken­tage­geld­ver­siche­rung ist eine gute Er­gän­zung zu einer Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung für Selbst­ständige, deren Leistungen du ab 6 Monaten Berufs­unfähig­keit erhältst. Die BU Getsurance Job mit Option Psyche zahlt dir übri­gens sofort Geld aus, wenn eine private Tage­geld­ver­siche­rung ihre Zah­lungen ein­stellt, weil sie bei dir Berufs­unfähig­keit fest­ge­stellt hat.

Häufige Fragen

Ich möchte wegen längerer Krankheit Krankengeld beziehen: Ab wann wird es ausgezahlt?

Du hast Anspruch auf Kranken­geld, wenn du länger als 6 Wochen lang krank­ge­schrie­ben bist. In dieser Zeit muss näm­lich dein Arbeit­geber noch deinen Lohn fort­zahlen, wenn du krank bist. Ab dem 43. Tag jedoch kannst du von deiner Kranken­kasse Kranken­geld bekommen.

Krankengeld: Wie lange wird es ausgezahlt?

Du be­kommst das Kranken­geld für eine Dauer von maximal 78 Wochen. Bist du länger krank, gibt dir nur noch eine private Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Geld.

Wie hoch ist das Krankengeld nach 6 Wochen?

Du brauchst dein Brutto- und dein Netto­einkommen, um das Kranken­geld zu be­rechnen. Wieviel Prozent von deinem Ein­kommen es beträgt, hängt davon ab, ob dein Ein­kommen eher hoch oder niedrig ist. Das Kranken­geld hat eine Höhe von 70 Prozent deines Brutto­einkommens, aber höchstens 90 Prozent des Netto­einkommens. Außer­dem kann das Brutto­kranken­geld es nicht höher sein als 3.045 Euro im Monat. Vom Brutto­kranken­geld werden außerdem die Bei­träge zur Renten-, Arbeits­losen- und Pflege­ver­siche­rung abge­zogen. Einen Kranken­geld­rechner findest du auf mehreren Seiten im Inter­net.

Wie kann ich Krankengeld beantragen?

Dein Arzt muss dich für mehr als 6 Wochen krank­schreiben. Diese Krank­schreibung musst du bei deiner Kranken­kasse einreichen, damit die Kranken­geld­aus­zahlung beginnen kann. Heut­zu­tage ist es gesetz­lich vor­geschrie­ben, dass Kranken­kassen dir einen Berater zur Seite stellen müssen, der dir beim Antrag auf Kranken­geld hilft.

99 Kommentare
  1. markus sagt

    verdiene im durchschnitt ca 2500 éuro netto was bekomme ich an Krankengeld heraus

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Markus,

      die Höhe deines Krankengeldes wird anhand des Bruttoeinkommens bestimmt. Von diesem bekommst du 70 Prozent, aber höchstens 70 Prozent von 4350 Euro.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

    2. Ayred sagt

      Hallo Herr Dr.Pelker,

      Ich werde demnächst länger ausfallen 4-5Monate.
      Ich bekomme einen Bruttogehalt von 3140 Netto 1991Euro!
      Wieviel Krankengeld Netto würde ich bekommen?
      Ich habe zusätzlich eine Versicherung abgeschlossen der ab Tag 43 , 15euro Täglich Krankentagegeld zahlt
      Würde ich auf meine 100% kommen??
      Vielen Dank im Voraus
      Lg
      Ayred

      1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

        Hallo Ayred,

        du wirst bei deinem Einkommen 90 Prozent vom Netto als Krankengeld bekommen, also 1.791 Euro. Davon werden jedoch noch Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen, so dass du vermutlich auf ungefähr 1.550 Euro kommst. Wenn du zusätzlich Krankentagegeld erhältst, ist es möglich, dass du ungefähr auf dein ursprüngliches Nettoeinkommen kommst.

        Viele Grüße,
        Wolfdietrich

  2. Shelly sagt

    Hallo ich habe da mal eine Frage und zwar war ich 6 Tage krankgeschrieben wieviel Krankengeld würde man da bekommen

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Shelly,

      Krankengeld bekommst du erst, wenn du 6 Wochen lang krank geschrieben warst. Wenn du nur 6 Tage krank geschrieben warst, dann bekommst du für diese Zeit deinen normalen Arbeitslohn ausgezahlt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  3. B. Schubert sagt

    Wie wird das Krankengeld innerhalb der ersten 4 Wochen nach Neueinstellung bezahlt.
    Der AG zahlt bei Krankheitsfall innerhalb der ersten 4 . Wochen nicht, sondern die Krankenkasse..
    Wieviel Krankengeld bekommen ich, wenn ich ein Wochenbrutto von ca. 500 Euro habe.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo B.,

      in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses zahlt dir die Krankenkasse Krankengeld. Bei einem Wochenbrutto von 500 Euro kannst du 1.400 Euro Krankengeld bekommen (also 70 Prozent vom Monatsbrutto) oder 90 Prozent von deinem Nettoeinkommen, je nachdem, was niedriger ist.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  4. User123 sagt

    Ich hatte einen Arbeitsunfall vor 6 1/2 Wochen. Daraufhin wurde ich 3 Wochen später von meinem Arbeitgeber zum Mitte Juni gekündigt. Meine Frage ist jetzt, wieviel Netto Krankengeld werde ich bekommen können? Mein Bruttogehalt war 2200€/Monat.

    MfG

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo User,

      die Kranken­kasse zahlt dir 70 Prozent deines bis­herigen Brutto­einkommens, was in deinem Fall 1.540 Euro sind, aber höchstens 90 Prozent von deinem Nettoeinkommen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  5. Mandy sagt

    Hallo, ich habe ein riesiges Problem. Ich bin leider vom 7.5 bis zum 28.6. aus gesundheitlichen Gründen krank geschrieben. Für Mai hab ich kein volles Gehalt bekommen. Scheinbar nur bis zum 7.5.18 bezahlt worden. Das war für mich ein grosser Schock. Mir war so, dass der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen zahlen muss, dann springt die Krankenkasse.

    Was muss ich jetzt tun, damit ich mein Geld bekomme?

    Mfg Mandy

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Mandy,

      normalerweise ist es tatsächlich so, dass der Arbeitgeber bei Krankschreibung das Gehalt 6 Wochen lang weiterzahlen muss. Du solltest nachfragen, ob hierbei ein Versehen vorliegt und dich gegebenenfalls von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  6. Andy sagt

    Hallo hätte gerne eine Frage , brutto Lohn ist 3600€. Wenn jemand 6 Wochen krank ist um es zu verstehen, zahlt der Arbeitgeber ja.?
    Nach denen 6 Wochen zahlt ja dann die Krankenkasse 70% von bruttolohn im normalsten Fall 78 Wochenlang oder ,?
    Wenn ich jetzt in mein Festen Gehalt mit schichtzulagen z.b spätschicht 3600€ brutto habe was bekömme ich genau netto raus .
    Wenn man krank ist bekommt man ja nicht die Zuschläge ja,?

    Viele Grüße Andy

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Andy,

      richtig, in den ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber deinen normalen Lohn weiter. Die Krankenkasse zahlt danach 70% von deinem Bruttolohn, aber höchstens 90 Prozent von deinem Netto­ein­kommen. Dabei werden keine Zuschläge für Spätschichten berücksichtigt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  7. Petra sagt

    Ich habe gehört, dass das Krankengeld mehr als 70 % beträgt, wenn man psychisch krank ist.
    Stimmt das?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Petra,

      bei der Höhe des Krankengeldes wird kein Unterschied zwischen körperlichen und psychischen Erkrankungen gemacht.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  8. Michal sagt

    Hello sorry i write in english but my german in writing its bad 🙂
    i have problem AOK dont pay me money after 6 weeks and its been allready a whole month and for reason they put i didnt sign the papers where they put i didnt have insurence for 2 years and its true but i wasnt in Germany then and im not German and in country where i was there is no rights that you must have health insurance
    i dont wanna sign this papers because i know they can put biig STRAF on me can smb help me ??
    they left me without money allready a whole month and i cant walk i had an operation on my knee and im not able to do nothing for 8 weeks please help me

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hello Michal,

      if you want to get money – the „Krankengeld“ – from AOK, you will need to sign the paper. If you have been abroad for more than 12 months, it is not a problem that you haven’t been member of the AOK insurance. They won’t demand money from you then. Only if you stay abroad for less than 12 months, you need AOK cover.

      Best,
      Wolfdietrich

  9. Marek sagt

    Hallo,
    Ich hätte mal eine Frage, ich bin nun krankgeschrieben und werde bald im Krankenhaus stationär behandelt. Ich hab AU Bescheinigung meiner Krankenkasse abgegeben. Der Anspruch auf Krankengeld wurde zugesagt. Da mein Arbeitgeber mich aber gekündigt hat, musste ich mich freiwillig versichern. Wie hoch ist dann mein Krankengeld Anspruch, wenn ich 1166 Brutto verdient habe??

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Marek,

      für die Höhe des Krankengeldes ist dein letztes Einkommen ausschlaggebend. Du bekommst üblicherweise 70 Prozent deines bis­herigen Brutto­einkommens, aber höchstens 90 Prozent deines Nettoeinkommens. Du kannst in deinem Fall also nicht mehr bekommen als 816,20 Euro im Monat.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  10. Alex sagt

    ich habe bei einem Arbeitgeber neu angefangen und bin nach 10 Tagen erkrankt.
    Da ich noch in der Probezeit war wurde mir fristgerecht gekündigt. Meine Krankenkasse muss ja
    nun weil ich ja noch keine 4 Wochen beschäftigt bin ein Krankengeld zahlen wenn ich das richtig verstanden habe.
    Meine Krankheit dauert länger (ca 2 Monate) was passiert wenn in (!!!) den 2 Monaten mit einer weiteren Krankheit dazu kommt? Ich bin ja nicht mit der selben dann krank….
    Also kurz gesagt ich bin 7 Wochen Krank und nun bräuchte ich noch ein neues Knie (andere Krankheit wie die erste Krankheit)
    a.) zahlt da auch die Krankenkasse weiter das Krankengeld?
    b.)oder das Arbeitsamt?
    c.)oder werde ich da neu eingestuft und wenn ja wie?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Alex,

      sofern du noch wegen der ersten Krankheit krankgeschrieben bist, erhältst du weiterhin das Krankengeld für diese Krankheit. Wenn nach Ende der ersten Krankheit die zweite Krankheit noch nicht länger als 6 Wochen vergangen ist, erhältst du für diese Zeit Arbeitslosengeld. Nach Ablauf der 6 Wochen seit Beginn der zweiten Krankheit bekommst du Krankengeld für die zweite Krankheit.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  11. Sabrina sagt

    Hallo, ich habe eine Frage: das Krankengeld wird 78 Wochen gezahlt, aber man wird doch wieder gesund in den 78 wochen wie wird es dann geregelt?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Sabrina,

      wenn du in diesen 78 Wochen gesund wirst, dann endet die Auszahlung des Krankengeldes.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  12. Sascha. A sagt

    Hallo habe mal ne frage..
    Ich bin krank geschrieben seit Dienstag 3 Wochen
    Und habe anschließend die Kündigung bekommen von wem bekomme ich jetzt das Geld von Krankenkasse oder vom Amt ? Und wie viel wäre das ca
    Danke im Voraus

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Sascha,

      wenn du gekündigt wurdest, ist es möglich, dass der Arbeitgeber dir trotzdem noch den Lohn zahlen muss. Und zwar unter folgenden Bedingungen:

      – Du hast mehr als 4 Wochen in dem Unternehmen gearbeitet, bevor du krank wurdest.
      – Du wurdest wegen deiner Krankheit gekündigt. Der Arbeitgeber muss nur dann nicht zahlen, wenn er nachweisen kann, dass er dich aus einem anderen Grund gekündigt hat.

      Dann kannst du noch bis zu vier Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses deinen Lohn bekommen. Wenn du weniger als 4 Wochen gearbeitet hast vor der Krankheit, bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er dich aus einem anderen Grund gekündigt hat, dann bekommst du nach der Kündigung erst einmal Arbeitslosengeld und später Krankengeld.

      Lass dich zu deiner speziellen Situation gegebenenfalls von einem Anwalt beraten, der sich im Arbeitsrecht auskennt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  13. Armin R. sagt

    Hallo,
    wie sieht es aus wenn ich vorher schon wegen einer anderen Krankheit krankgeschrieben war, ich habe Poligluboly, muss deshalb alle 4 Wochen zum Aderlass, und bin nun in einer Tagesklinik da ich psychisch angegriffen bin. Wie bekommt mein Arbeitgeber mit wie viel Tage ich jeweils für die Krankheiten arbeitsunfähig war. Die Therapie in der Tagesklinik dauert ca.12 Wochen. Gruß Armin Rath.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Armin,

      in deiner Krankschreibung sollte drin stehen, wegen welcher Krankheit genau du arbeitsunfähig bist. Ist das nicht der Fall, solltest du den Arzt um einen solchen Nachweis bitten.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  14. Roland sagt

    Hallo.
    Ich bin Freiberufler, versichert durch die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Krankenkasse. Dort bezahle ich einen Zusatzbeitrag, dass ich nach 15 Tage Krankschreibung ein Anspruch auf Krankengeld habe. So ist auch den Fall aufgetreten, dass ich Geld für 35 Tage Krankschreibung bekommen habe. Nun möchte ich wissen wie wird das berechnet?
    Die Krankenkasse erklärt es wird als Basis das Einkommen für die letzte 12 Monate genommen, das bei KSK gemeldet ist. Das, was ich bei KSK melde ist ein Nettoeinkommen. Also angenommen 10000 Netto für die letzte 12 Monate, geteilt durch 365 Tage mal 35 Tage Krankschreibung und davon 70 oder 90 Prozent. Wie ist richtig?
    Danke schön!

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Roland,

      üblicherweise wird die Höhe des zusätzlichen, früheren Krankengeldes (für Freiberufler) genauso berechnet wie das normale Krankengeld, das später beginnt. Die Höhe sollte also 70 Prozent von deinem Brutto-, aber höchs­tens 90 Prozent von deinem Netto­ein­kommen betragen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

      1. Roland sagt

        Vielen Dank! Also 10000:365×35 und davon 90% sind 863€ Liege ich da richtig? Geht von diese Summe etwas weg für Renten und Pflege Versicherung?

        Danke schön!

        1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

          Hallo Roland,

          wenn du 35 Tage lang Krankengeld kriegst und 90% von deinem Nettogehalt weniger sind als 70% von deinem Bruttoeinkommen, dann ist das richtig. Davon werden ungefähr 12 Prozent für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.

          Viele Grüße,
          Wolfdietrich

  15. Heike sagt

    Hallo
    ich habe 8 AT gearbeitet und hatte dann eine Seintenstrangangina. Also war ich 4 Tage krank.
    Der AT hat 8,5 Std x12€ Stdlohn.
    Welchen Betrag muss hier die BKK überweisen?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Heike,

      wenn du nur vier Tage krank warst, bekommst du noch kein Krankengeld. Sondern der Arbeitgeber muss dir für diese Zeit den Lohn fortzahlen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  16. Susanna s. sagt

    Hallo ich verdiene brutto 1120 wie viel bekomme ich von der Krankenkasse nach 6 Wochen Krankschreibung

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Susanna,

      du bekommst 70 Prozent deines Bruttogehaltes oder 90 Prozent von deinem Nettogehalt als Krankengeld, je nachdem, was niedriger ist.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  17. Susanne R. sagt

    Hallo, ich bin geringfügig Beschäftigt. Und über meinen Mann mit versichert. Bin jetzt über 6 Wochen Kranken geschrieben und wird vorraussichtlich auch noch andauern. Von meiner Firma habe ich eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 6Wochen erhalten. Nun meine frage habe ich jetzt auch trotz gering Verdiener ein Anspruch auf Krankengeld von der Kasse?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Susanne,

      auch wenn du wenig verdienst, hast du Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  18. Kerstin sagt

    Hallo,
    ich bin seit dem 28.8.2018 krank geschrieben da ich eine Schulter OP hatte, seit dem 4.10.2018 bin ich im Krankengeld.
    Meine Krankenkasse hat mir bescheid gegeben das ich pro Tag 61,37 Euro Netto Krankengeld bekomme, nun meine Frage, da ich nur eine 3 tage Woche in Teilzeit habe weiß ich nicht wie das berechnet wird? Bekomme ich jeden Tag 61,37 Euro oder nur die 3 Tage die ich normalerweise arbeiten würde?
    Mein Bruttoverdienst ist ca 3100Euro.
    Viele Grüße
    Kerstin

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Kerstin,

      das monatliche Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Brutto-, aber höchstens 90 Prozent vom Nettoeinkommen. Dieses monatliche Krankengeld wird auf 30 Tagessätze verteilt, unabhängig davon, ob du in Teilzeit oder Vollzeit arbeitest.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  19. Bubu sagt

    Hallo bin schwanger in 23ssw und hatte mrinen job neu nach 1monat hab ich erfahren das is schwanger bin und wegen erbrechen andauernt konnte ich nicht mehr arbeiten und seitdem bin ich krank zuhause und dieses monat hat mich meine arbeitsstelle nur die 6tage ausbezahlt und ab 7.10 .2018 bin ich bei der krankenkasse hab dieses monat noch kein geld bekommen ich war bei der gkk und sie hat mir gesagt es wird nachgeschaut ob es stimmt mit dem krankenstandes was der dienstgeber geschickt hat ob alles richtig is und es wird aussgerechnet und bemisst wie lange dauert sowas??für dieses monat wie soll ich meine rechnungen bezahlen wie lange dauert sowas bemessung berechnung???

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Bubu,

      normalerweise sollte das Krankengeld immer nach einem Monat rückwirkend ausgezahlt werden.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  20. Marianne sagt

    Hallo ich bin jetzt im Krankengeldbezug mein brutto ist 2300€ mein netto 1600€ vom netto 10% waren 160€ weniger kommt da noch was weg ,oder bekomme ich die 160weniger.M.wagner

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Marianne,

      von deinem Krankengeld werden zusätzlich Beiträge zur Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung abgezogen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  21. Jakob sagt

    Hallo ,
    Ich bin seit dem 19.9.18 bis 28.9.18 krankgeschrieben gewesen(erstbescheinigung), war dann ganz normal arbeiten und bin dann nochmal krank geworden vom 18.10.-18.11( wieder erstbescheinigung mit folge Bescheinigung)
    Habe ich nach dem 18.11 Anspruch auf krankengeld ?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Jakob,

      wenn du wegen derselben Krankheit unterbrochen krankgeschrieben warst, dann werden die Krankheitszeiten eines Jahres tatsächlich zusammengezählt. Dann müsstest du ab 18.11. Krankengeld bekommen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  22. Marlen sagt

    Hallo..Ich habe mal eine Frage.Ich bin jetzt seit 5 Wochen wegen einer psychischen Sache krank geschrieben und nun weiterhin 5 Wochen hinzu…Nun bekam ich Post von meiner Krankenkasse, dass ich mich telefonisch am…um…melden soll,um eine individuelle Beratung durchzuführen. Kann meine KK mir das Krankengeld verweigern, trotz Diagnose und Krankschreibung meines Neurologen?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Marlen,

      wenn du mehr als 6 Wochen lang wegen derselben Krankheit krankgeschrieben bist, dann hast du einen Anspruch auf Krankengeld, was dir deine Krankenversicherung nicht verweigern darf.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  23. Petra M. sagt

    Hallo habe da eine Frage, bin seid dem 01.11.2018 in einer Firma, leider bin ich ausgefallen. Vom 14.11.2018 bis 20.11.2018 Nun meine Frage, wir verhalte ich mich richtig und was bekomme ich an Krankengeld, wenn ich ein Brutto von 2660,45 habe. Krankenkasse weiß auch schon bescheid. Was passiert wenn ich über diesen Termin hinaus weiter krank geschrieben werden muss?

    Lieben Gruß
    Petra

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Petra,

      wenn du über diesen Termin hinaus krankgeschrieben wirst, dann musst du die Krankschreibung an deine Krankenkasse senden. Sobald du mehr als 6 Wochen wegen derselben Krankheit krankgeschrieben bist, bekommst du Krankengeld ausgezahlt. Das bekommst du in der Regel am Ende eines Monats rückwirkend ausgezahlt.

      Du bekommst zwar 70 Prozent vom Brutto-, aber maximal 90 Prozent vom Nettogehalt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  24. Mohamad N. sagt

    Hallo, ich habe ne Frage darüber und zwar : ich bin Azubi und leider muss ich 2 wochen wegen haut Erkrankung zu Hause bleiben, die Frage ist : ist mein Arbeitgeber verpflichtet mein Lohn zu bezahlen oder wie wird es mir gerechnet?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Mohamad,

      normalerweise ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Lohn bis zu 6 Wochen lang weiterzuzahlen, wenn du krank bist. Danach kannst du Krankengeld von der Krankenkasse bekommen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  25. Frank sagt

    Hallo! Folgendes: ich bin am 19.10 zum 6.11 gekündigt worden. Hatte mich natürlich sofort zum 7.11 Arbeitslos gemeldet.
    Dann hatte ich am 5.11. einen Fahrradsturz und bin bis zum 25.11 krank geschrieben. Ich hatte Arbeitslosengeld ab den 7.11 beantragt das aber abgelehnt wurde weil ich dem Arbeitsmarkt durch die Verletzung nicht zur Verfügung stand. Kann ich nun von der Krankenkasse Krankengeld beantragen?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Frank,

      wenn du wegen deiner Verletzung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kannst, dann muss die Krankenkasse dir Krankengeld zahlen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  26. Petra sagt

    Guten Abend,Ich bin seit dem 15.11.2018 krank geschrieben,meine Krankschreibung geht bis ins Jahr 2019,zählen die 6 Wochen im neuen Jahr von vorn?
    Viele Grüße,
    Petra

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Petra,

      die 6 Wochen zählen im neuen Jahr nicht von vorn. Wenn du länger als 6 Wochen ununterbrochen krank geschrieben bist, dann bekommst du Krankengeld.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  27. Jonas sagt

    Guten Abend,
    Ich bekomme derzeit BaB da ich mich in einer Ausbildung befinde.
    Leider bin ich schon seit 6 Wochen wegen der gleichen Krankheit krankgeschrieben.
    Wird dass Krankengeld nun nach meinem BaB-satz berechnet oder nach dem Gehalt das mir der Betrieb zahlt?
    Liebe Grüße
    Jonas

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Jonas,

      bei Berufsausbildungsbeihilfe gilt eine andere Regelung als bei der Lohnfortzahlung. Deine BaB wird bis zum Ende des dritten Monats gezahlt, der auf den Eintritt der Krankheit folgt. Danach beträgt das Krankengeld ebenfalls 70 Prozent deines Brutto- oder 90 Prozent des Nettoeinkommens.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  28. Siegfried sagt

    Frage, die Krankenkasse zieht mir jetzt zum 2 mal einen Tag Krankengeld ab weil ich angeblich zwei mal im Monat Krankengeld bekommen habe. Darf sie das,?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Siegfried,

      Krankengeld bekommst du monatlich in Höhe von 30 Tagessätzen. Wenn du tatsächlich einen Tag zuviel überwiesen bekommen hast, dann ist es zulässig, dass die Krankenkasse dir einen Tag abzieht.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  29. Sascha sagt

    Hallo
    Ich habe einen Durchschnitt Brutto von 2700 und Netto von 1760 ich hab einen vorläufigen bescheid der sich auf 960 euro beläuft.ost das korrekt?es wurden die letzten 3lohnabrechnungen genommen Aug Sep Okt ,am 6nov began die Krankheit und endet im April,mein Vertrag lief Ende Nov fristgerecht aus .im Juni bekam ich Urlaubsgeld und im Nov Weihnachtsgeld wird das nicht mitberücksichtigt?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Sascha,

      bei deinem Einkommen müsstest du pro Monat eigentlich über 1.000 Euro Krankengeld im Monat erhalten (d.h. 90% des Nettoeinkommens abzüglich Sozialbeiträge). Frage am besten noch einmal bei der Krankenkasse nach, ob sich bei der Berechnung ein Fehler eingeschlichen hat. Sonderzah­lungen wie Urlaubs- und Weihnachts­geld werden dem Einkommen angerechnet.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  30. Jenniii sagt

    Hallo,
    Ich Falle leider ins Krankengeld…
    Mein brutto ist 2500€
    Wie viel würde ich netto mit allen Abzügen bekommen von der KK?
    Ich würd mich über Hilfe freuen.
    Danke

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Jenni,

      du bekommst 70 Prozent deines Bruttoeinkommens, aber höchstens 90 Prozent von deinem Nettoeinkommen als Krankengeld. Davon werden noch die Beiträge zur Sozial­ver­siche­rung abgezogen, aller­dings nicht die Beiträge für die Kranken­ver­siche­rung, weil du ja von dieser Geld er­hältst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  31. Andrea sagt

    Hallo, ich bin seit 03.12.2018 krankgeschrieben. Die Krankschreibung geht durchweg bis 08.01.2019. Wenn mich mein Arzt ab 11.01.2019 auf eine andere Diagnose krankschreibt, hätte ich dann weiterhin 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung? Für Samstag/Sonntag (09./10.01.2019) hätte ich in dem Fall ja keine Krankschreibung.
    Viele Grüße, Andrea

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Andrea,

      du hast nur dann einen Anspruch auf erneute 6 Wochen Lohnfortzahlung, wenn es sich um eine unterschiedliche Krankheit mit einer anderen Ursache handelt und die erste Krankheit beendet ist. Wenn deine erste Krankheit weiterhin besteht und eine neue Krankheit hinzu kommt, dann hast du nur Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  32. Ela sagt

    Hallo Herr Peiker, ne frage
    Wenn man 4 Wochen wegen der selben Krankheit krankgeschrieben ist und zwischendurch arbeiten gegangen ist, anschließend wieder wegen der selben Krankheit au ist- kriegt man ganz normal das Krankengeld ? 4 Woche krank. Arbeiten … und nach einer Woche wieder zwei Wochen wegen der selben Diagnose krank – Krankengeld ? Ganz normal ?

    Lg.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Ela,

      wenn du öfter wegen der­selben Krank­heit krank­geschrie­ben bist, bekommst du für die ganzen Fehl­zeiten Kranken­geld ausge­zahlt – auch wenn du mit Unterbrechungen krankgeschrieben bist. Allerdings insge­samt maximal 78 Wochen lang über einen Zeit­raum von 3 Jahren hinweg.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  33. Niko v. sagt

    Hallo
    Meine Frage an Sie lautet.
    Ich bin seit 15.08 18 Arbeitslos gemeldet.
    Musste am 21.08 18 eine OP machen.Und bin seitdem bis einschließlich 19.02 2019 Krankgeschrieben. Danach hat mir das Arbeitsamt 6 Wochen Krankengeld gezahlt. Danach habe ich von meiner Krankenkasse das Krankengeld bekommen. Nun aber hat mir die Krankenkasse einen Brief geschickt das sie das Krankengeld zum 21.01.19einstellen wollen. Nun meine Frage : Wer bezahlt dann weiter ? Was kann ich machen.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Niko,

      solange du krank geschrieben bist, müsstest du das Krankengeld bis zu 78 Wochen lang bekommen. Es sei denn, die Krankenkasse hat dich für erwerbsgemindert erklärt. Dann würdest du statt des Krankengeldes eine Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung bekommen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  34. Tom sagt

    Hallo Herr Peika

    Ich bin jetzt 6 wochen mit der selben Diagnose krank geschrieben .
    Ich habe hier im Beitrag gelesen das ich auch im längeren Krankheitsfall zusätzlich zum Krankengeld auch Geld bei meiner Berufsunfähigkeits Versicherung beantragen kann.
    Hab ich das so richtig verstanden ?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Tom,

      Krankschreibung – also Arbeitsunfähigkeit – und Berufsunfähigkeit sind nicht dasselbe. Es ist jedoch möglich, dass du zusätzlich zur Krankschreibung auch berufsunfähig bist. Wenn dir dein Arzt eine Prognose stellt, dass du voraussichtlich für 6 Monate oder länger deinen bisherigen Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben kannst, dann kannst du die Rente bei deiner Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  35. Helmut sagt

    Hallo Herr Pelker.
    Eine Bekannte von mir ist seit mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig. Sie hat bis dahin die Lohnfortsetzung bekommen, allerdings ca. 35% weniger als normal, da ihr Lohn teilweise aus Zuschlägen besteht. (Nachtzuschlag und ähnliches) Jetzt bekommt sie von der AOK Krankengeld. Dies wurde aber nur nach der letzten niedrigeren Abrechnung des Arbeitsgeber berechnet ohne Berücksichtigung der höheren früheren Einkünfte. Ist dies rechtens oder muss das normale Entgeld berücksichtigt werden?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Helmut,

      normalerweise müsste beim Krankengeld der ganze Nettolohn berücksichtigt werden, wie auch Weihnachtsgeld. Frage am besten noch einmal bei der Krankenkasse nach.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  36. Irina sagt

    Hallo Herr Peiker,
    kurz zu meiner Situation: ich bin momentan krankgeschrieben für eine Woche, aber das dauert definitiv länger – am Montag 11.02.2019 gehe ich wieder zum Arzt. Wurde von meine AG in Probezeit zum 23.02. gekündigt worden nachdem ich am Montag diese Woche meine Krankenschein vorgelegt habe ( Habe am 04.02. AU per Post abgeschickt, am 06.02. wurde Kündigung erstellt und am 07.02. habe ich sie auch bekommen). Meine Frage jetzt: bekomme ich jetzt das Krankengeld von der KK, wenn ich länger als 6 Woche krankgeschrieben werde. Sollen 6 Wochen auf einmal von Artz aufgeschrieben werden? Oder kann ich Lohnfortzahlung noch bekommen? Und wenn, ab welchem Datum bekomme ich das Krankengeld? ich bedanke mich im Voraus!

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Irina,

      du kannst die Lohnfortzahlung mindestens bis zu dem Tag bekommen, an dem du gekündigt wurdest. Wenn du vor der Krankheit mehr als 4 Wochen in dem Unternehmen gearbeitet hast und du wegen deiner Krankheit gekündigt wurdest, dann muss dein Arbeitgeber dir sogar bis zu 4 Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses den Lohn fortzahlen. Ist das nicht der Fall, bekommst du nach Ende des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld. Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung plus Arbeitslosengeld bekommst du das Krankengeld ausgezahlt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  37. Nine sagt

    Hallo Herr Dr. Peiker,
    Wie verhält sich folgendes Problem. Ich war vor kurzem ca. 4 Wochen krank. War dann zwischenzeitlich eine Woche arbeiten und bin dann mit einer anderen Krankheit wieder ausgefallen, die voraussichtlich länger dauert. Zählen dann die ersten 4 Wochen mit der anderen Krankheit mit dazu oder zählt man wieder von vorn?
    Und wenn ich ins Krankengeld fallen würde, wie viel würde ich bei folgenden Gehalt raus bekommen?
    Brutto: 3150 €
    Netto: 1951 €
    Vielen dank schon mal Voraus.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Nine,

      die ersten 4 Wochen zählen nicht zu deiner aktuellen Fehlzeit hinzu, wenn du damals wegen einer anderen Krankheit krank warst. Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, würdest du Krankengeld in Höhe von 1.755 Euro bekommen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  38. Tom B. sagt

    Hallo Herr Peiker,

    ich habe mich privat beim Skilaufen verletzt. Werde mindestens 5 Wochen krank sein.
    Muss mein Arbeitgeber trotzdem das Gehalt weiter zahlen? War ja am Wochenende und nicht für die Firma .

    Viele Grüße
    Tom

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Tom,

      dein Arbeitgeber muss auch dann das Gehalt weiter zahlen, wenn du wegen eines Skiunfalls krank geschrieben bist, solange der Unfall nicht durch grobe Fahrlässigkeit passiert ist.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  39. Marko sagt

    Hallo Herr Dr. Pleiger,

    bei mir sieht es so aus, ich war Ende 2018 für 6 Wochen und einen Tag krankgeschrieben.
    6 Wochen Lohnfortzahlung, einen Tag Krankengeld. Rückenprobleme in der unteren Wirbelsäule…
    In dieser Zeit habe ich nur Medikamente zu mir genommen und nichts an weiteren Krankenleistungen erhalten.
    Jetzt sieht es so aus, dass ich wegen dieser Krankheit operiert werden muss.
    Zählt das Krankengeld weiter, also ab dem zweiten Tag Krankengeldzahlung oder beginne ich wieder mit den 6 Wochen Lohnfortzahlung, da OP?

    Vielen Dank

    Gruß

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Marko,

      wenn du zweimal wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig bist und zwischen diesen beiden Krankschreibungen nicht mehr als 6 Monate liegen, dann bekommst du vom Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr. Es kann jedoch problematisch werden, statt dessen Krankengeld zu bekommen, wenn die Krankschreibung unterbrochen war. Frage am besten bei der Krankenkasse nach, was du in deinem speziellen Fall bekommen kannst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

      1. Andrea sagt

        Hallo meine Frage habe in meinem neuen Job erst angefangen und leider habe ich einen infackt bekommen und musste mit den Krankentransport in die Klinik gebracht werden.
        Und nun meine Frage da ich nicht weiß wie viel ich das erste Mal verdiene.wie hoch ist das Krankengeld ungefähr
        Ich habe einen brutto Stunden Lohn von 9,50
        Und wie lange dauert es bis man. Das Krankengeld erhält habe alles abgegeben schon bei der Krankenkasse

        1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

          Hallo Andrea,

          dein Krankengeld beträgt 70 Prozent von deinem Brutto-, aber höchstens 90 Prozent von deinem Nettolohn. Das Krankengeld wird dir normalerweise immer zum Ende eines Monats rückwirkend gezahlt.

          Viele Grüße,
          Wolfdietrich

  40. Anna sagt

    Hallo, mein Brutto­einkommen ist jeden Monat unterschiedlich (gleicher Grundgehalt plus Spesen, Nachtsicht etc)
    Ich habe in Jan (Anfang der Krankheit) anderen Brutto als in Feb. Wie wird das Krankengeld in meinem Fall berechnet?
    Wird die Krankenkasse nach der 6. Woche (Anfang März) nur meinem Feb. Bruttogehalt berücksichtigen?
    Herzlichen Dank für die Antwort.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Anna,

      die Krankenkasse berücksichtigt immer das Einkommen des letzten Entgeltabrechnungs-Zeitraums, also meistens des letzten Monats. Um die Höhe des Krankengeldes zu ermitteln, werden auch Einmalzahlungen berücksichtigt, wenn diese beitragspflichtig sind.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  41. Cristian V. sagt

    Hallo ich habe eine frage ich arbeitet hier in Deutschland zeit 2 jahre und ich bin sehr krank wegen meine rücken bekomme ich kranken geld und Wie Lange?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Cristian,

      wenn du länger als 6 Wochen am Stück krankgeschrieben bist, dann kannst du Krankengeld von der Krankenkasse beantragen. Du kannst dieses Krankengeld dann maximal 78 Wochen lang bekommen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  42. Ivan sagt

    Hallo Herr Peiker,

    Kann mir die KK das Krankengeld verweigern wenn ich die Krankmeldungen erst nach 4 wochen an die kasse zugeschickt habe?

    MfG
    Ivan

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Ivan,

      du kannst das Krankengeld auch dann noch rückwirkend ausgezahlt bekommen, wenn du es vier Wochen später beantragst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  43. Elena sagt

    Hallo Herr Peiker.
    Bin seit 27.02.18. krankgeschrieben. Aber bei Krankengeld war nicht dazu gerechnet Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Was machen?

    Mit Grüße,
    Elena

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Elena,

      Sonderzah­lungen wie Urlaubs- und Weihnachts­geld werden dem Einkommen angerechnet, sofern diese beitrags­pflichtig sind. Frage am besten noch einmal bei der Krankenkasse nach, ob sich bei der Berechnung ein Fehler eingeschlichen hat.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  44. Simone sagt

    Hallo Herr Peiker,
    mich interessiert Folgendes:
    Ich war im Juni 2017 und Dezember 2017 wegen einer Sache krank geschrieben, insgesamt 7 Wochen und habe da auch Krankengeld erhalten. Seitdem war ich wegen der selben Sache nicht noch einmal erkrankt. Wie viel Zeit muss denn dazwischen liegen, damit die 6 Wochen erneut beginnen? Wenn ich mich jetzt erneut wegen der selben Sache krank melde, erhalte ich dann direkt Krankengeld, bis die 78 Wochen innerhalb 3 Jahren voll sind?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Simone,

      wenn du in den letzten 6 Monaten nicht wegen dieser Sache krank geschrieben warst, dann bekommst du erneut für 6 Wochen deinen Lohn fortgezahlt, bevor du Krankengeld erhältst.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  45. Jessy sagt

    Ich verdiene 4521,96 brutto und 2717 netto,
    bin seit 25.02. – einschließlich 19.04. krank geschrieben. Dann werde ich voraussichtlich wieder arbeiten. bis 12.04. zahlt mein AG, wenn ich das richtig verstand. von 13.04. bis einschließlich zahlt die KK.

    Frage 1 wieviel zahlt die KK?
    Frage 2 bekomme ich dann ab 20.04. wieder Gehalt, obwohl ich wegen Ostern erst am 23.04. wieder arbeiten gehe?

    Krankschreibung ist lückenlos von 25.03.-19.04.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Jessy,

      nach den ersten 6 Wochen wirst du 90 Prozent von deinem Nettoeinkommen als Krankengeld erhalten, also ungefähr 2.445 Euro Krankengeld. Davon werden jedoch noch Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Wenn du ab 20. April nicht mehr krankgeschrieben bist, bekommst du ab dann auch wieder volles Gehalt, auch wenn zu dieser Zeit erst einmal Feiertage sind.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  46. Bettina sagt

    Hallo Herr Dr. Peiker,

    Ich hab da eine Sache wo ich nicht mehr durch sehe.
    Ich hatte am 8.10.18 eine OP.
    War dann bis zum 29.10 au.
    30.10. Bis 13.1. Arbeiten
    Da sich die Zellen im Labor nicht vermehrten wie sie sollte, wurde diese OP am 14.1. Wiederholt.
    Also au vom 14.1.19 bis 6.2.19
    Die Zellen wurden mir am 4.3. Durch eine weiter OP wieder eingesetzt. War vom 7.2. Bis 3.3 also arbeiten.
    Seit dem 4.3. Wieder wegen OP, au nun für ca 15 bis 18 Wochen.
    Da dies alles eine Krankheit ist, ist nun meine Frage an welchem Datum bekomme ich krankengeld?
    Ich habe am 19.3 mit der kk telefoniert, sie meinten ab 22.3. Krankengeld.
    Mein AG meinte eben am Telefon das die erste OP im Oktober mit zuzählt wegen den 6 Monaten.
    Das habe ich aus den vorherigen Kommentaren auch rausgelesen.
    Aber was ist nun wenn sich AG und kk nicht einig werden weil die kk geschlafen hat, wegen OP im Oktober?
    Vielen Dank im voraus

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Bettina,

      es stimmt, dass du Krankengeld bekommst, wenn du innerhalb von 6 Monaten mehr als 6 Wochen wegen derselben Sache krankgeschrieben warst. Von daher müsste die Krankenkasse auch die Zeit im Oktober mitberücksichtigen. Wenn sie dies nicht tun sollte, kannst du sie auf die Ärzte verweisen, die dich im Oktober behandelt haben. Sie müssen der Krankenkasse diese Behandlung eventuell noch einmal bestätigen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  47. Martina sagt

    Bin seit 15.02 wieder arbeiten. War vorher daheim ohne Arbeitslosengeld. Allerdings geht es mir gesundheitlich nicht gut. Körperlich und psychisch. Kann wahrscheinlich nicht mehr lange arbeiten. Wie wird mein krankengeld berechnet?

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