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Berufs­unfähig­keits­versiche­rung für Selbst­ständige

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Gerade Berufseinsteiger starten oft als Selbstständige ins Arbeitsleben ein. Als Freiberufler oder Unternehmer musst du dabei oft eine höheres finanzielles Risiko eingehen als Angestellte. Das macht auch Spaß. Ich weiß, wovon ich rede – bin ja selber Freiberuflerin. Das Risiko kannst du aber eingrenzen, indem du eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung abschließt. In diesem Artikel erfährst du alles über die Berufs­unfähig­keits­versiche­rung für Selbstständige und Freiberufler.

Das musst du wissen:
  • Die Berufs­unfähig­keits­versiche­rung (BU) ist gerade für Selbst­ständige sehr sinnvoll, weil sie das ganze unter­nehmerische Risiko allein tragen und ihre Arbeitskraft essentiell ist.
  • Als Einsteiger ins unter­neh­merische Berufs­leben solltest du sofort eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung für Selbstständige abschließen. Denn dann ist sie noch günstiger und als meist Top-Gesunder leichter zu bekommen.
  • Wichtig ist es, die Gesund­heits­fragen im Versicherungs­antrag wahrheits­gemäß zu beantworten, die richtige Höhe der BU-Rente festzulegen und eine dynamische Anpassung der Beiträge zu vereinbaren.

“Stress ohne Ende” – Das habe ich nach den ersten drei Wochen als Freiberuflerin gedacht. Ich kann mich noch lebhaft an die Lawine von Aufgaben erinnern, die über mich gewalzt ist. Es fängt bei der Anmeldung beim Finanzamt an und endet bei der privaten Altersvorsorge.
Am anstrengendsten sind wohlmeinende “Experten”, die so gerne “tolle Tipps” geben – gerne auch drei völlig verschiedene zum gleichen Thema. Glücklicherweise hat mir ein Freund in dem ganzen Durcheinander den wichtigsten Hinweis gegeben: “Schließ jetzt eine BU für Selbstständige ab.” Der Tipp ist Gold wert. Hier erzähle ich dir, warum:

Berufs­unfähig­keits­versiche­rung für Selbst­ständige – So startest du

Gerade wenn deine eigene Arbeitskraft das wichtigste Kapital ist, dann ist es sehr wichtig, sich gegen den Verlust abzusichern. Immerhin wird in Deutschland knapp jeder Vierte im Laufe seines Lebens berufs­unfähig (übrigens sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit psychische Krankheiten). Falls dir das passieren sollte, bist du mit einer Berufs­unfähig­keits­versiche­rung für Selbstständige gut geschützt, denn sie zahlt dir dann eine monatliche Rente, wenn du deiner Ar­beit nicht mehr nach­gehen kannst. Deren Höhe vereinbarst du bei Vertragsschluss.

Die BU brauchst du sofort beim Start als Freiberufler, Unternehmer oder Selbständiger (als Angestellter übrigens auch). Denn gerade dann kommst du noch leichter und günstiger an die Risiko­versicherung, weil du meist noch topfit bist. In den ersten fünf Jahren deines Gewerbes zahlt die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente sowieso nur bei Arbeits­unfällen und Berufskrankheiten – und dann auch nur so wenig, um etwa im Invaliditätsfall davon dauerhaft zu leben. Auch die gesetzliche Unfall­versicherung zahlt da nicht ausreichend – und wer hat da schon die private Unfall­versicherung, die vielleicht zumindest die ersten Folgen einer Verletzung im Beruf abfedern kann?

Was auch noch ein guter Tipp ist: Schließe gleichzeitig eine Rechts­schutz­versiche­rung ab. Denn die muss mindestens drei Monate bestehen, damit sie dich auch bei einem eventuellen Streit mit der Arbeits­unfähigkeits­versicherung (so wird die BU auch manchmal genannt) vertreten kann. So ein Streit kann schon mal vorkommen, schließlich prüft der Versicherer genau, ob er dir die vereinbarte BU-Rente auch zahlt. Mehr zur Zahlungsmoral der Versicherer findest du in meinem Artikel „Prozessquote BU“.

Meine Empfehlung:

Achte bei der Auswahl eines Vertrags gerade als Berufsanfänger auch darauf, dass sofort eine rückwirkende Zahlung ohne Karenzzeit geleistet wird. Denn manche Versicherungen zahlen erst, wenn du schon mindestens sechs Monate berufsunfähig bist. Oft hast du aber gerade beim Start in die Selbst­ständigkeit nicht genug Finanzpuffer, um diese Zeit ohne Pleite durch­zu­stehen. Darum achte darauf, dass die rückwirkende Zahlung ab dem ersten Tag der Berufs­unfähigkeit geleistet wird, auch wenn diese Berufs­unfähigkeit vielleicht erst Monate später endgültig festgestellt wird.

Berufs­unfähig­keits­versicherung für Selbst­ständige – So viel Schutz brauchst du

Beamte lieben Absicherung – und schließen daher oft beim Berufsstart die Dienst­unfähig­keits­versicherung ab, so heißt bei ihnen die BU. Selbstständige Gründer mögen dagegen oft das Risiko ohne Anstellung im Betrieb und können auch schon mal eine Durststrecke durchstehen. In Sachen Durststrecke solltest du deinen finanziellen Bedarf aber nicht zu niedrig ansetzen. Denn du musst bedenken, dass du eine Berufs­unfähig­keits­rente vielleicht so lange brauchst, bis die Altersrente einsetzt. Und das heißt am Anfang des Berufslebens natürlich: Jahrzehnte.

Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung für Selbst­ständige: Renten­höhe

Es ist wichtig, die BU-Rente nicht zu niedrig anzusetzen. Ich habe die Basisrente mit Hilfe der Verbraucherzentrale ausge­rechnet: Dann habe ich mir die Kontoauszüge aus dem ersten Jahr Selbstständigkeit vorgenommen und alle Einnahmen und Ausgaben ganz genau aufgelistet. War gar nicht so kompliziert mit einem Haushaltsrechner. So ist mein Nettoeinkommen rausgekommen, inklusive Alters­vorsorge­aufwen­dungen, anderen Versicherungen und so weiter. 80 Prozent dieser Summe solltest du aus der Rente bestreiten können – ein Leben lang.

An der Stelle kommt auch noch die Dynamik (oder auch Dynamisierung) ins Spiel: Denn die Rente aus einer selbstständigen Berufs­unfähig­keits­versicherung (SBV) sollte sich mit der Inflationsrate mindestens dynamisch weiterentwickeln, das heißt, deine Versicherungsbeiträge sollten jährlich leicht steigen. Wenn du eine jährliche Erhöhung vereinbarst, dann solltest du sie zumindest in jedem dritten Jahr auch vornehmen. Denn wenn du eine Erhöhung dreimal in Folge ablehnst, kann die Versicherungsgesellschaft eine weitere Dynamik verweigern.

Das folgende Rechenbeispiel verdeutlicht die Dynamik:

Wenn der Beitrag jährlich dynamisch um fünf Prozent angehoben und eingezahlt wird, dann steigt die versicherte Rente kräftig an. Dynamisierung vereinbart man wegen der Inflation, die das Geld entwertet. So bleibt deine Kaufkraft in der BU-Rente erhalten.

2003 2013
Monatlicher Beitrag 27,15 € 44,23 €
Versicherte Rente 1.500 € 2.394 €

Also, sei dynamisch bei deiner Berufs­unfähig­keits­rente als Freiberufler oder selbstständiger Unternehmer. Übrigens: deine Berufsun­fähigkeitsver­sicherungs-Beiträge können auch prinzipiell in der Steuererklärung als Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Und in der Auszahlungsphase wird eine Berufs­unfähig­keits­rente oft als “abgekürzte Leibrente” behandelt. Nur den “Ertrags­anteil” musst du dann versteuern.

Berufs­unfähig­keits­versiche­rung für Freiberufler – Darum solltest du deine Ärzte nerven

Als Freiberuflerin, die gerade ins Berufs­leben startet, muss man die eigenen Leistungen ja manchmal ein bisschen schillernder darstellen als sie tatsächlich sind. Schließlich willst du neue Kunden ja begeistern, auch wenn du noch gar nicht soviel vorzuzeigen hast. Ein bisschen Show darf sein.
Für die Gesundheitsprüfung einer Berufs­unfähig­keits­versiche­rung gilt das nicht – du musst den Versicherern ehrlich antworten. Wer da die eigene Gesundheit robuster darstellt als sie eigentlich ist, der riskiert später seine Rente. Denn wenn du mal einen Antrag auf Berufs­unfähig­keits­rente stellen musst, dann wird die Versicherung vorher all deine Gesundheitsangaben im Vertrag komplett durchchecken. Bei Antragsstellung solltest du also unbedingt alle Gesundheitsfragen absolut wahrheitsgemäß beantworten. Klar, denn machst du falsche Angaben, kann der Versicherer später vom Vertrag zurück­treten und die Renten­zahlung verweigern. Bist du also schon mal operiert worden? Hattest du eine chronische physische oder psychische Erkrankung? Auch wenn das schon viele Jahre zurückliegt, musst du es unbedingt angeben. Besonders, wenn dazu Unterlagen vorliegen und man das nachprüfen kann. Ich habe darum vor dem Ausfüllen des Antrags bei allen meinen Ärzten und meiner Krankenkasse nachgefragt, ob es Kopien von Kranken­akten gibt und habe dann genau die Angaben gemacht, die darin stehen. Mit meinem Hausarzt habe ich vorher sogar noch mal manche Begriffe durch­ge­sprochen, damit ich auch keine falschen Diagnosen eintrage.

À propos falsche Diagnosen: Ich habe bei einem Arzt eine Eintragung gefunden, die ein anderer Arzt später anders und richtig diagnostiziert hatte. Deswegen habe ich den ersten Arzt gebeten, diese Diagnose zu korrigieren. Hat er auch gemacht, sonst hätte mir das später mal beim Antrag auf eine Berufs­unfähigkeit auf die Füße fallen können.

  Mein Tipp: Behalte unbedingt den Antrag mit den Gesundheitsfragen als Kopie bei deinen Akten. Denn wenn du später mal eine Berufs­unfähig­keits­rente beantragst, solltest du wissen, was du damals gesagt und zu den Akten gegeben hast. Schließlich kann der Versicherer auch bis zu zehn Jahre alte Angaben von Ärzten noch einmal abfragen.

Wenn du dich als Selbst­ständiger ab­sichern möch­test, ohne viele Gesund­heits­fragen zu beant­worten, bietet sich die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job an. Hier kannst du die ganze Gesund­heits­prüfung in wenigen Minuten ab­schlie­ßen, kom­plett on­line.

BU-Versicherung für Frei­berufler – So lange bist du abgesichert

Du erinnerst dich, was mir mein Freund gleich eingeschärft hatte, als ich die Berufs­unfähig­keits­versicherung abge­schlossen habe? Sie sollte sofort zahlen, wenn ich mal nicht mehr arbeiten kann. Aber eine andere Frage ist natürlich genauso wichtig: Wie lange soll die Rente denn ausgezahlt werden? Der Eintritt-Rentenalter spielt dabei eine Rolle.

Zwei Begriffe kommen hier ins Spiel: Die Versicherungs- und die Leistungszeit bis zur regulären Rente. Als ich meine Berufs­unfähig­keits­versicherung bei einer Direktversicherung abge­schlossen habe, war ich 28 Jahre alt. Ich habe mir damals gedacht: Wenn ich nicht bis zum 55. Lebensjahr berufs­unfähig werde, habe ich sicher einiges auf die finanzielle Seite gelegt. Ich könnte also danach vom Ersparten bis zum Eintritt der normalen Rente leben, wenn es mich doch noch trifft. Vorteil: Die Beiträge im Ein­zahlungs­zeit­raum halten sich in Grenzen: Ich habe darum die Versicherungszeit bis 55 Jahre gewählt – und nebenbei regelmäßig 50 Euro monatlich in einen Aktienfonds und noch etwas in eine Risiko­lebens­versicherung eingezahlt. So habe ich das Kapital, mit dem ich zur Not bis zum Beginn der gesetzlichen Rente meinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Vorher würde ja die Berufs­unfähig­keits­versicherung anfangen zu zahlen.

Aber wie lange zahlt die Berufs­unfähig­keits­versicherung, wenn ich vor dem 55. Lebensjahr berufsunfähig werde? Ich bin da auf Nummer sicher gegangen: Werde ich vorher berufsunfähig, dann zahlt die Versicherung bis ich 67 Jahre alt bin und gesetzliche Rente bekomme. Jeden Monat. Das ist die sogenannte Leistungszeit.

Achtung! Das ist hier natürlich mein individueller Lebensentwurf in Sachen BU. Also überlege dir gut, ob du nicht lieber ganz auf Nummer sicher gehen willst. Die Leistungszeit würde ich immer möglichst nah an den Eintritt der tatsächlichen Rente legen, also bis 65-67 Jahre. Und auch die Ver­siche­rungs­zeit solltest du nicht zu sehr verkürzen. Das macht zwar die Prämie niedriger, nur nützt das eben nichts, wenn du dann nach Ablauf der Versicherungszeit erst erkrankst.

Häufige Fragen

  • Berufs­unfähig­keitsversicherung für Selbstständige – sinnvoll?

    Ja. ja. ja. Gerade für dich als Frei­berufler, Selbst­ständiger oder Unter­nehmer ist eigene Ar­beits­kraft und eigenes Risiko eng verbunden. Darum solltest du die Gefahr der Berufs­unfähig­keit früh­zeitig ab­sichern. Gerade weil eine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung bei Burn­out und anderen Krank­heiten zahlt, die durch Stress ver­ur­sacht werden, ist sie für Selbst­ständige beson­ders wichtig.
  • Was ist die Umorgani­sations­pflicht?

    Für Selbständige gibt es bei der BU eine “Um­organisations­pflicht” – im Prinzip. Der Versicherer kann verlangen, dass du deine Tätigkeit, etwa durch Beschäftigung deiner Ange­stellten, so veränderst bzw. umorganisierst, dass eine Wieder­aufnahme der Arbeit möglich ist. Die Umorganisation muss aber zumutbar sein. Wenn du also zum Beispiel einen Betrieb mit vielen Angestellten hast, dann solltest du das einmal einen Versicherungs­berater prüfen lassen.
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