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8 Fakten zur Dienst­unfähigkeits­versiche­rung für Beamte und Beamten­anwärter

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Beamte brauchen eine Dienst­unfähig­keits­versicherung (DU). Schon für Beamten­anwärter ist die Dienst­unfähigkeits­versiche­rung sinn­voll. Sie deckt die Lücke zum Ruhegehalt, wenn ein Beam­ter in den Ruhe­stand ver­setzt wird. Es gibt bei der Berufs­unfähigkeits­versiche­rung für Beamte jedoch ein paar Beson­der­heiten, die wir dir in diesem Rat­geber erklären.

Das musst du wissen:
  • Eine Dienst­unfähigkeits­versiche­rung (DU, DUV) zahlt dir eine monatliche Rente als Ergänzung zu deinem Ruhe­gehalt (Pension), wenn du in den Ruhe­stand ver­setzt wirst, damit du deinen Lebens­standard nicht senken musst.
  • Solange du Beamter auf Probe, Referen­dar oder Beamter auf Wider­ruf und nicht mindestens fünf Jahre Beamter auf Lebens­zeit bist, führt deine Versicherung deine DU-Versicherung zunächst als normale  Berufsunfähigkeits­versicherung.
  • Eine DU-Ver­siche­rung ist jedoch oft teu­rer als eine BU ohne Dienst­unfähig­keits­klausel. Wenn du Geld spa­ren und dich trotz­dem gegen Berufs­unfähig­keit absi­chern willst, genügt also eine nor­male BU.

1) Das zahlt dir der Staat

Als zukünftiger Beamter oder Beamtin genießt du die Treue- und Fürsorgepflicht deiner Dienstherren. Bund und Länder versorgen ihre Staatsdiener bei Krank­heiten und Unfällen besser, als dies normalen Angestellten durch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung zuge­standen wird. Wenn du beispielsweise als Beamter auf Lebenszeit nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalles dienst­unfähig wirst, erhältst du bereits ein Ruhegehalt. Du hast nach Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit also immer eine Wartezeit von fünf Jahren, bevor du überhaupt in den Genuss eines Ruhe­gehaltes kommen kannst. Dies liegt nach fünf Jahren Dienstzeit jedoch nur bei rund 35 Prozent deiner letzten Bezüge. Bei Bundesbeamten beträgt die Mindest­versorgung 1.660 Euro monatlich (Stand Juli 2017). Die Bundesländer gewähren Ruhegehälter in ähnlicher Größenordnung.

Die Höhe des Ruhegehalts steigt zwar mit jedem weiteren Dienstjahr an, die Pensions­höhe erreicht jedoch nie das Niveau des normalen Beamtengehalts. Wenn du dienst­unfähig werden solltest, entsteht also eine Versorgungslücke – das ist die Differenz zwischen deinem Ruhe­gehalt und dem normalen Gehalt, das du vor der Dienst­unfähigkeit bekommen hast.

Normale Angestellte haben keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Sie erhalten teilweise nicht einmal nach einem ganzen Berufsleben eine ausreichende Rente bei Erwerbs­unfähig­keit. Für sie gibt es maximal noch die Regelung einer Erwerbs­minde­rungs­rente und die liegt im Durch­schnitt bei weniger als der Hälfte des Beamten­ruhe­gehaltes in der jeweils gültigen Mindesthöhe.

Aber auch bei einer hohen Mindest­versor­gung für Beamte gilt: Du solltest in jedem Fall schon als Beamtenanwärter oder Referendar die Versorgungslücke zwischen Ruhegehalt und ordentlicher Besoldung schließen, die bei einer Dienst­unfähig­keit entsteht. Zudem musst du wissen, dass du ein Ruhegehalt in der Mindesthöhe nur bekommst, wenn du mindestens fünf Jahre als Beamter auf Lebenszeit deinen Dienst versehen hast. Wenn du vorher dienst­unfähig wirst, erhältst du kein Ruhegehalt. Dein Dienstherr versichert dich für die Zeit deines Dienstes bei der Deutschen Rentenversicherung nach. Dann gelten für dich nur noch die Regelungen normaler Angestellter und du erhältst eine Erwerbs­minderungs­rente.

Eine Dienst­unfähig­keits­ver­siche­rung – also eine Berufs­­unfähig­­keits­­ver­siche­rung mit Beamten­­klausel – sollten daher alle Lehrer, Beamte bei Polizei und Feuerwehr und verbeamtete Verwaltungs­mitarbeiter des Bundes, der Länder und Kommunen sowie Soldaten abschließen. In diesem Beitrag erfährst du, wie du dich als künftiger Staatsdiener optimal gegen eine Dienst­unfähigkeit als Beamter absichern kannst.

Eine Dienst­unfähig­keits­versiche­rung füllt deine Versorgungslücke, indem sie dir eine monatliche Rente als Ergänzung zu deinem Ruhe­gehalt auszahlt, wenn du in den vor­zeitigen Ruhe­stand ver­setzt wirst. So kannst du deinen Lebensstandard halten, wenn du durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr arbeiten kannst.

2) Dienstunfähig­keit von Beamten wird enger ausgelegt als Berufs­unfähigkeit

Die Dienst­unfähig­keits­versiche­rung für Beamte ist eine besondere Variante der Berufs­unfähig­keits­versiche­rung.

Die Versicherer bieten eine Dienst­unfähig­keits­versiche­rung allen Beamten im öffentlichen Dienst an. Dazu gehören:

  • Beamtenanwärter
  • Beamte auf Widerruf
  • Referendare
  • Beamte auf Probe
  • Staatsanwälte
  • Richter
  • Lehrer
  • Polizisten
  • Justizvollzugsbeamte
  • Soldaten
  • Feuerwehrleute
  • Verwaltungsangestellte mit Beihilfeanspruch in Bund, Ländern und Kommunen
  • Ärzte, Agrar- und Forstwirte, Volks- und Wirtschaftswissenschaftler, Pädagogen, Geistes- und Sozialwissenschaftler im Öffentlichen Dienst.

Diese Berufsgruppen im Öffentlichen Dienst sind in der Regel verbeamtet und unterliegen dem Dienstrecht der Bundes- oder Landesbeamtengesetze. In §44 des Bundesbeamtengesetz steht bei­spiels­weise:

„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienst­unfähig) ist. Als dienst­unfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienst­fähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“

Aus dieser Formulierung wird deutlich, dass der Staat an die Dienst­unfähig­keit seiner Beamten hohe Voraussetzungen knüpft, bevor er sie in den Ruhestand versetzt.

Bevor der Dienstherr einen Beamten in den Ruhestand versetzt, ordnet er eine amts­ärztliche Unter­suchung an. Diese muss der Beamte erdulden und sich bei Zweifeln an seiner Dienst­unfähig­keit sogar über einen unbestimmten Zeitraum beobachten lassen. Mit anderen Worten: Bevor die Dienst­unfähig­keit eines Beamten festgestellt wird, prüfen die Dienstherren den gesundheitlichen Zustand ihres Beamten ziemlich gründlich.

3) Dienst­­unfähig­keit ist nicht Berufs­­unfähig­keit

Bei einer klassischen Berufs­unfähig­keits­versiche­rung reicht es, wenn du deinen bishe­rigen Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität nicht mehr ausüben kannst, um ihre Renten­leistung zu be­kommen. Dann liegt Berufsunfähigkeit vor. Die Kriterien für Dienst­unfähig­keit sind jedoch strenger. So kann der Dienst­herr einen Beamten zu einer ander­weiti­gen Verwen­dung ohne dessen Zu­stimmung berufen, wenn dieser die gesundheitliche Eignung dafür hat. Allerdings muss die andere Position weiterhin derselben Laufbahngruppe entsprechen. So kann die Dienst­unfähig­keit für einen Lehrer, der aufgrund einer Depression nicht mehr vor einer Klasse auftreten kann, dazu führen, dass er beispielsweise in einen Bürojob im Schulamt versetzt werden kann.

Wenn ein Beamter jedoch end­gültig als dienst­unfähig gilt, wird er in den vor­zeiti­gen Ruhe­stand versetzt. Dies muss nicht zwangs­läufig bedeu­ten, dass er dann auch gleich­zeitig berufs­unfähig ist. Häufig ist es jedoch so, dass ein Beamter, der für seinen Arbeit­geber als dienst­unfähig gilt, seinem bis­heri­gen Beruf auch außer­halb des Beamten­verhält­nisses nicht mehr als zu 50 Pro­zent nach­gehen kann. In diesem Fall bekommt der Beamte auch die Rente einer normalen BU.

Weil das Risiko der Dienst­unfähig­keit also höher ist als das der Berufs­unfähig­keit, ist eine BU mit Dienst­unfähigkeitsklausel meist teurer als eine normale BU. Wenn du daher Geld sparen und dich trotz­dem gegen Berufs­unfähig­keit absi­chern willst, ist eine BU ohne DU-Klausel die bes­sere Wahl. Das siehst du auch in der fol­gen­den Tabelle

Monat­liche Bei­träge einer Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung für Gymna­sial­lehrer

An­bieter DU-Klau­sel Bei­trag pro Monat
Get­surance Job mit Psyche nein 35,22 Euro
Nürn­berger SBU 2900 Pre­mium nein 50,11 Euro
HUK-Co­burg Dienst­unfähig­keits­ver­siche­rung ja 46,10 Euro
Württem­bergi­sche BURV DU ja 62,91 Euro

*Quel­len: Web­seiten der HUK-­Coburg sowie Check­24, 12/2017

4) Die echte Dienst­unfähig­keits­klausel: Was bedeutet sie?

Wenn dich dein Dienstherr als dienst­unfähig in den Ruhestand versetzt und das minimale Ruhegehalt zahlt, bedeutet dies nicht automatisch, dass du auch berufs­unfähig bist. Wenn du also eine normale Berufs­unfähig­keits­versiche­rung für Beamte abgeschlossen hast, zahlt diese nicht automatisch. Und selbst wenn du eine Dienst­unfähig­keits­versiche­rung für Beamte abgeschlossen hast, muss diese eine klare Aussage darüber treffen, unter welchen Bedingungen diese zahlt. Behält sich der Versicherer eine eigenständige Prüfung deiner Dienstfähigkeit vor, gewährt er nur eine allgemeine Dienst­unfähig­keits­klausel.

Anders ist es, wenn deine BU-Versicherung eine sogenannte echte Dienst­unfähig­keits­klausel hat (auch Beamtenklausel genannt). Denn nur dann zahlt dein Versicherer auch für Beamte mit attestierter Dienst­unfähigkeit. Nur mit dieser echten Dienst­unfähig­keits­klausel hast du als Beamter den vollen Versicherungsschutz, weil dann die Folgen für den Versicherer bei einer Versetzung und Entlassung in den Ruhestand ausdrücklich geregelt sind. In den Versicherungsbedingungen deiner DU-Versicherung muss inhaltlich folgende Bestimmung stehen:

Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gehört die Verset­zung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufs­unfähig­keit im Sinne dieses Versicherungsvertrags.

Das ist eine Version der echten Dienst­unfähig­keits­klausel. Sie bedeutet, dass der DU-Versicherer sich der Entscheidung deines Dienstherrn anschließt. Die Versicherer einer Berufs­unfähig­keits­versicherung für angehende Beamte verzichten in Folge auch auf eine eigen­ständige medizinische Überprüfung. Dadurch wirst du nie in die verzwickte Situation kommen, von deinem Dienstherrn als dienstunfähig, von deinem Versicherer aber als berufsfähig eingestuft zu werden!

Eine Dienst­unfähig­keits­versicherung (DU) ist eine Berufs­unfähig­keits­versicherung (BU) mit einer echten Dienst­unfähig­keits­klausel. Als Beamter kann es von Vorteil sein, wenn du eine DU abschließt und nicht eine normale BU ohne die wichtige Klausel.

5) Nach­versiche­rungs­garantie bei Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamten­anwärter

Neben einer echten Dienst­unfähig­keits­klausel, solltest du vor allem als Referendar und Beamtenanwärter auf eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsfragen achten. In unserem Beitrag über die Berufs­unfähig­keits­versiche­rung für Studenten und Azubis hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass vor allem junge Leute bereits frühzeitig eine Berufs­unfähig­keits­versicherung abschließen sollten. Denn die Jahres­netto­beiträge sind für die Policen dann besonders günstig. Da Beamtenanwärter und Referendare nur eine geringe Besoldung erhalten, ist es daher ratsam, zunächst nur eine Dienst­unfähig­keits­versicherung mit einer niedrigen DU-Rente zu vereinbaren. So kannst du bei­spiels­weise mit einer DU-Rente von nur 750 Euro starten und dich später nach­versichern, wenn du mehr verdienst.

6) Berufsgruppen­einteilung bei Beamten

Wie bei der Berufs­unfähig­keits­versiche­rung unterscheidet die Dienst­unfähig­keits­versiche­rung für Beamte die ver­schie­denen Berufs­gruppen nach ihrem Risikopotenzial bzw. Gefährdungspotenzial. Berufe mit einem hohen Gesundheitsrisiko wie Soldaten und Polizisten oder Feuerwehr zahlen daher höhere Beiträge zu ihren Policen. Am günstigsten sind die Jahres­netto­beiträge für Ver­waltungs­beamte ohne Publikums­verkehr. Auch Lehrer erhalten eine günstige Einstufung bei der Dienst­unfähig­keits­versiche­rung. Aber Grundschullehrer haben ein höheres Gesundheits­risiko als Gymnasial­lehrer und zahlen deshalb höhere Jahres­brutto­beiträge. Bei der Berufs­gruppen­einteilung solltest du daher genau darauf achten, wie dich dein Versicherer ein­gruppiert.

Die Stiftung Warentest berichtet zudem, dass die Anbieter bei besonders gefährdeten Berufsgruppen die DU-Versicherung stark einschränken. So begrenzen einige Anbieter die Dienst­unfähig­keits­versicherung für Angehörige der Polizei und Feuerwehr. Manche Anbieter zahlen eine DU-Rente dann nur maximal drei Jahre. Andere gewähren die Dienst­unfähig­keits­versicherung für Polizisten nur bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres. Auch ist es schwierig, eine Dienst­unfähig­keits­versicherung für Soldaten zu finden. Manche Versicherer bieten auch nur eine Dienst­unfähig­keits­versicherung für Beamte auf Lebenszeit. Das bedeutet, dass Beamtenanwärter, Referendare sowie Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf bei diesen Anbietern keine Dienst­unfähig­keits­versicherung abschließen können.

Auch als Beamter kannst du eines Tages berufs­unfähig werden. Für den Fall soll­test du dich mit einer privaten Ver­siche­rung ab­sichern. Die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job kannst du in wenigen Minuten komplett online ab­schlie­ßen.

7) Dienst­unfähig­keits­versiche­rung von der Einkommen­steuer absetzen

Generell kannst du die Kosten einer Dienst­unfähig­keits­versiche­rung von der Steuer absetzen. Allerdings hat der Fiskus einen Höchstbetrag für Vorsorge­aufwendungen festgelegt. So gilt für Beamte, dass sie maximal 1.900 Euro pro Jahr steuer­mindernd geltend machen können. Da Beamte beihilfe­berechtigt sind, kannst du als Beamten­anwärter oder Referendar von dieser Regelung profitieren. Denn mit der Beihilfe übernimmt dein Dienstherr bei unverheirateten Beamten 50 Prozent der Krankheits­kosten. Entsprechend günstig ist die private Kranken­versicherung für Beamte (Restkosten­versicherung). Ein Beispiel:

Beamter, 22 Jahre, Sold: 28.000 Euro
Private Kranken­versicherung 50 Prozent 1.100 €
Private Haftpflicht 54 €
Kfz-Haftpflicht 352 €
DU-Versicherung 420 €
Summe 1.926 €
Steuerlich anrechenbare Versorgungs­aufwendungen 1.900 €

In unserer Beispielrechnung kannst du also fast die gesamten Aufwendungen für die Dienst­unfähigkeits­versicherung bei der Steuer geltend machen. Übrigens: Eine Rechtsschutzversicherung kannst du nicht als Vorsorgeaufwendungen absetzen.

8) Bei Aus­zahlung einer Dienst­unfähig­keits­versicherung ist diese zu versteuern

So wie der Fiskus die Beiträge zu einer Dienst­unfähig­keits­versiche­rung steuerlich begünstigt, musst du allerdings bei der Auszahlung die Berufs­unfähig­keitsrente bzw. DU-Rente nach deinem individuellen Steuersatz versteuern. Wenn du bereits fünf Jahre Beamter auf Lebenszeit warst, bevor du dienst­unfähig wurdest, erhältst du ein Ruhegehalt von etwa 1.600 Euro. Zahlt dir dann der DU-Versicherer monat­lich 750 Euro der DU-Rente aus, hast du ein zu versteuerndes Jahres­einkommen von 28.200 Euro. Da das steuerfreie Existenz­minimum aktuell bei 8.820 Euro pro Jahr (Fiskaljahr 2017) liegt, musst du je nach deinem individuellen Steuersatz und nach Abzug der Freibeträge also höchst­wahr­schein­lich Steuern auf deine DU-Rente zahlen.

Dienst­unfähig­keits­versiche­rung Pro und Contra (Fazit)

Es gibt Experten, die eine Dienst­unfähig­keits­versiche­rung für Lehrer, Richter, Staatsanwälte, Ver­waltungs­beamte und andere Beamte im höheren Dienst nicht für notwendig halten. Vor allem ab den Besoldungsgruppen B und C kann das zutreffen. Denn in diesen Gehaltsklassen lassen sich die Lebensrisiken und die Altersvorsorge schon nach zehn Beamten­jahren alleine über das Ruhegehalt abmildern. Die Beamten in unteren Besoldungs­gruppen brauchen vor allem in wirklich gefährlichen Berufen eine Zusatz­versorgung, die einen frühzeitigen Ruhestand finanziell absichert. Die Dienst­unfähig­keits­versiche­rung für Soldaten, Polizei und Feuerwehr gehört ganz sicher dazu.

Auch wenn die Laufzeit mit einem Endalter von häufig nur 55 Jahren begrenzt ist, stellt eine Dienst­unfähig­keits­rente eine wichtige Absicherung dar. Aber auch eine Dienst­unfähig­keits­versiche­rung für Lehrer ist immer angeraten. Denn Lehrer sind durch die Belastungen im Schuldienst in besonderem Maße von psychischen Erkrankungen bedroht. Und noch ein Tipp zum Abschluss: Beamte der unteren Laufbahngruppen mit niedrigem Gehalt profitieren auch besonders von den staatlichen Zuschüssen bei der Riester-Rente.

Häufige Fragen

  • Welche Beamten sollten eine Dienst­unfähig­keits­versicherung abschließen?

    Alle Beamten, Beamtenanwärter, Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf und auch Beamte auf Lebenszeit sollten eine Dienst­unfähig­keits­versiche­rung haben.
  • Wann sollten Beamte eine Dienst­unfähig­keits­versiche­rung abschließen?

    So früh wie möglich, also mit dem Beginn der Beamtenlaufbahn. Bereits Beamtenanwärter sollten zu Beginn ihrer Ausbildung eine DU-Versicherung haben. Und ebenso Studenten, die bereits wissen, dass sie in den Staatsdienst gehen, sollten eine DU abschließen. Und je früher du in die Police einzahlst, desto günstiger sind deine Jahresnettobeiträge.
  • Warum brauche ich eine Berufs­unfähig­keits­versicherung mit einer echten Dienst­unfähig­keits­klausel?

    Nur wenn du einen BU-Vertrag mit einer echten Dienst­unfähig­keits- oder Beamten­klausel hast, wird dieser nach deiner Ernennung zum Beamten auf Lebens­zeit in eine Dienst­unfähig­keits­versicherung umgestellt.
  • Was kostet eine Dienst­unfähig­keits­versicherung für Beamten­anwärter im Monat?

    Je früher du anfängst, desto geringer ist deine monatliche Belastung. Ein 18-Jähriger Beamten­anwärter bekommt schon eine Dienst­unfähig­keits­versiche­rung für weniger als 30 Euro pro Monat.
  • Wo kann ich mich über die Dienst­unfähig­keits­versicherung informieren?

    Du findest bei Getsurance viele Ratgeber-Texte, die alle Facetten der Berufs­unfähigkeit und die speziellen Regelungen für Beamte bei der Dienst­unfähig­keits­versiche­rung erläutern.
4 Kommentare
  1. K. Lindner sagt

    Dankef ür die ausführlichen Informationen. Meine Fragen an Sie:

    1. Ist noch möglich/sinnvoll, im Alter von 58 als Beamtin eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen und was kostet das ca.?
    2. Welche Versicherungen sind für den o.g. Fall empfehlenswert?
    Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Lindner,

      es ist möglich, dass manche Anbieter auch noch Menschen mit 58 Jahren versichern. Um genaue Beiträge für dich in Erfahrung zu bringen, kannst du anonyme Voranfragen bei den einzelnen Anbietern machen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  2. Niklas sagt

    Hallo zusammen,

    ich möchte gerne ein, zwei Frage loswerden:

    – Sollte, kann oder muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem späteren Eintritt in den öffentlichen Dienst und der Anstellung auf Lebenszeit in eine Dienstunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden?

    – Kann pauschal gesagt werden, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung günstiger ist als eine Berufsunfähigkeitsversicherung? (Natürlich bei der gleichen bzw. ähnlichen Tätigkeit; hier Innendienst ohne Publikumsverkehr)

    Über eine hilfreiche Antwort, wäre ich Ihnen sehr dankbar!

    Viele Grüße
    Niklas

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Niklas,

      zu deinen Fragen:

      – Du musst eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in eine Dienstunfähigkeitsversicherung umwandeln, wenn du in den öffentlichen Dienst gehst. Du kannst dies zwar tun, eine BU bietet dir in dem Fall allerdings schon einen ausreichenden Schutz deiner Arbeitskraft.

      – Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist generell teurer als eine BU. Dabei bietet dir eine BU schon einen ausreichenden Schutz für den Fall, dass du wegen Krankheit oder Unfall deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Um die BU-Rente zu bekommen, genügt es jedoch nicht, vom Dienstherrn in den vorzeitigen Ruhestand geschickt zu werden. Du musst dich unabhängig davon von einem Arzt untersuchen lassen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

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