Muss man mit Krebs arbeiten?
Die Diagnose Krebs ist für viele Menschen erst einmal ein Schock. Neben vielen Ängsten und Unsicherheiten kommen noch andere Fragen auf. Wie geht die finanzielle Situation weiter? Muss man mit Krebs weiter arbeiten? In diesem Artikel findest du die wichtigsten Informationen zum Thema Krebs und Berufsleben, welche finanzielle Hilfe es gibt und warum ein Schwerbehindertenstatus beantragt werden sollte.
Inhaltsverzeichnis
- Krankschreibung bei Krebserkrankung
- Kann ich als Krebspatient:in gekündigt werden?
- Muss man mit Krebs arbeiten, wenn man einen Schwerbehinderten-Status hat?
- Rente beantragen – nur unter bestimmten Voraussetzungen
- Darf ich arbeiten, wenn ich Krebs habe?
- Darf ich trotz Chemo arbeiten?
- Lohnfortzahlungen und Krankengeld bieten eine finanzielle Basis
- Wiedereingliederung nach einer Krebserkrankung
- FAQ: Arbeiten mit Krebs
Krankschreibung bei Krebserkrankung
In den meisten Fällen werden Krebspatient:innen zunächst einmal krankgeschrieben. Diese Krankschreibung ist unverzüglich bei den Arbeitgeber:innen abzugeben. Der Grund des Ausfalls hingegen, geht die Vorgesetzten nichts an. Ob du auf deinem Arbeitsplatz erzählen möchtest, dass du an Krebs erkrankt bist, bleibt dir selbst überlassen. Wer in einem eher freundschaftlichen Verhältnis zu seinen Vorgesetzten steht, kann das Thema offen ansprechen. Dadurch hat der Betrieb die Möglichkeit, den Arbeitsausfall besser aufzufangen und gegebenenfalls auch den Arbeitsplatz nach der Rückkehr auf die neuen Bedürfnisse anzupassen. Teilweise kann es auch sinnvoll sein, die Krebserkrankung offen anzusprechen, denn einige Betriebe gehen verständnisvoll und hilfsbereit mit dieser Diagnose um.
Allerdings gibt es auch Arbeitsstellen, wo das Verhältnis zwischen Angestellten und Vorgesetzten nicht so gut ist. Hast du Angst, dass für dich Nachteile entstehen könnten, hast du das Recht, die Krebserkrankung zu verschweigen.
Lies im Artikel Was passiert bei Krebs? vom Ablauf von der Diagnose bis zu Heilung der Krankheit.
Kann ich als Krebspatient:in gekündigt werden?
Grundsätzlich können Krebspatient:innen genauso gekündigt werden, wie alle anderen auch, die krankgeschrieben sind. Neben persönlichen Ängsten kommt auch noch die Sorge hinzu, finanziell nicht mehr richtig abgesichert zu sein. Ein besonderer Kündigungsschutz für Krebspatient:innen gilt erst dann, wenn sie einen Schwerbehinderten-Status erreicht haben.
Muss man mit Krebs arbeiten, wenn man einen Schwerbehinderten-Status hat?
Der Schwerbehinderten-Status wird bei Krebspatient:innen üblicherweise ohne Probleme ausgestellt. Dazu müssen Betroffene einen Antrag bei ihrem zuständigen Versorgungsamt stellen. Handelt es sich durch die Diagnose Krebs um einen Erstantrag auf Schwerbehinderung, erhalten die Antragstellenden meist eine Schwerbehinderung von 50 Prozent. Dadurch genießen die Betroffenen einen Kündigungsschutz von fünf Jahren. Sollten Arbeitgeber:innen eine:n Mitarbeiter:in mit Krebs kündigen wollen, müssen sie dazu beim Integrationsamt einen entsprechenden Antrag stellen. Die Stelle prüft, ob die Kündigung aufgrund der Schwerbehinderung vorgenommen werden soll. Sollte das der Fall sein, kann die Stelle die Kündigung ablehnen.

Nach fünf Jahren muss erneut ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt werden
Leiden Betroffene auch über fünf Jahre hinaus an den Folgen ihrer Erkrankung, können sie erneut einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Da für die erneute Ausstellung des Schwerbehindertenausweises der Gesamtzustand der Patient:innen begutachtet wird, ist es in diesem Fall empfehlenswert, auch andere gesundheitliche Probleme oder Erkrankungen zu nennen. Beispielsweise auch psychische Leiden oder Rückenprobleme. Trotz eines eher schlechten Allgemeinzustands kann das Amt den Antrag ablehnen. Dann können Krebspatient:innen einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit stellen. Der Grad der Behinderung muss hierfür mindestens 30 Prozent betragen, damit die Agentur für Arbeit einem Antrag auf „Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen“ stattgibt. Der Kündigungsschutz besteht dann genauso wie bei einer Schwerbehinderung und Betroffene können nur gekündigt werden, wenn das Integrationsamt diese nicht ablehnt.
Schwerbehinderung führt zu Nachteilsausgleichen bei Patient:innen
Der Schwerbehindertenstatus sorgt allerdings nicht nur für einen besonderen Kündigungsschutz, sondern die Betroffenen haben Anspruch auf sogenannte Nachteilsausgleiche. Darunter fallen auch Steuererleichterungen oder Anspruch auf mehr Urlaub. Weiter zählen dazu auch Wohnraumförderung oder vergünstigte Telefonanschlussgebühren. Bei diesen Förderungen sind jedoch die unterschiedlichen Bestimmungen in den Bundesländern zu beachten. Informationen erhalten Betroffene bei den zuständigen Behörden, teilweise auch in den behandelnden Kliniken.
Rente beantragen – nur unter bestimmten Voraussetzungen
Reha und Wiedereingliederung sind Maßnahmen, die Krebspatient:innen zurück ins Berufsleben bringen sollen. Bestehen hierbei Probleme oder sind die Betroffenen nicht fähig wieder arbeiten zu gehen, kommt eine sogenannte Erwerbsminderungsrente in Frage. Diese kann jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden pro Tag aufgrund seiner Krankheit arbeiten kann. Bevor der Staat nach einer Krebserkrankung jedoch eine Erwerbsminderungsrente zahlt, werden weitere Maßnahmen getroffen, um die Betroffenen doch noch zurück ins Berufsleben zu führen.
Der Antrag der regulären Altersrente ist ebenfalls möglich, wenn die betroffene Person nur noch wenige Jahre bis zum regulären Renteneintritt vor sich hat. Durch einen Schwerbehindertenstatus haben Erkrankte die Möglichkeit, zwei Jahre früher in Rente zu gehen, ohne Abschlag.
Darf ich arbeiten, wenn ich Krebs habe?
Wer an Krebs erkrankt, erhält eine Krankschreibung, die von der Arbeit freistellt. Allerdings geht es nicht jedem gut damit, zu Hause zu sitzen, zu grübeln und sich Sorgen zu machen. Viele Menschen schöpfen gerade auf ihrer Arbeitsstelle Kraft und bekommen am Arbeitsplatz das Gefühl, weiterhin am „normalen“ Alltag teilzuhaben. Ob Betroffene wirklich arbeitsfähig sind, hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen müssen sich die Erkrankten fit genug fühlen, um den Belastungen am Arbeitsplatz standzuhalten. Gerade körperlich anstrengenden Arbeiten können dem bereits geschwächten Körper sehr zusetzen, so dass der Beruf nicht über einen längeren Zeitraum ausgeübt werden kann. Teilweise sind die Nebenwirkungen der Krebsbehandlung so stark, dass es für viele Menschen überhaupt nicht möglich ist, weiterhin in ihrem Beruf zu arbeiten. Damit Krebspatient:innen weiterarbeiten können, müssen sich Arbeiternehmer:in und Arbeitgeber:in zusammensetzen und gemeinsam herausfinden, wie und in welchem Umfang eine Ausübung der Tätigkeit möglich ist.
Darf ich trotz Chemo arbeiten?
Wer an Krebs erkrankt, sollte sich erst einmal etwas Zeit lassen, bevor er über die Wiederaufnahme der Arbeit nachdenkt. Plötzlich stehen Betroffene nämlich nicht nur psychisch vor Herausforderungen, sondern es muss auch geregelt werden, wie behandelt wird und in welchem Umfang. Sobald die Therapiemaßnahmen klar sind, können sich Erkrankte darüber informieren, wie sie weiterhin arbeiten können. Das setzt natürlich ein Gespräch mit den Vorgesetzten voraus. Während einer Chemotherapie zu arbeiten, ist meistens dann gut möglich, wenn es sich dabei um eine milde Behandlung handelt. Natürlich ist das auch davon abhängig, wie gut ein:e Patient:in die Chemo verträgt. Einige reagieren mit sehr starken Nebenwirkungen auf die Behandlung, andere können fast ohne Einschränkungen am Alltag teilnehmen. In vielen Fällen können die Arbeitszeiten an die Therapiezeiten angepasst werden, so dass Krebspatient:innen beispielsweise gerade dann nicht im Job eingesetzt werden, wenn durch die Chemotherapie eine absehbare Phase der Erschöpfung eintritt.
Lohnfortzahlungen und Krankengeld bieten eine finanzielle Basis
Was die Zahlungen von Arbeitgeber:innen und Krankenkassen angeht, wird die Diagnose Krebs genauso wie alle anderen Erkrankungen, die zu einem Arbeitsausfall führen, behandelt. Patient:innen haben sechs Wochen lang Anspruch auf eine Lohnfortzahlung von den Arbeitgeber:innen. Das heißt, ab dem Tag der Krankschreibung erhältst du sechs Wochen lang dein volles Gehalt. Geht deine Krankschreibung über diesen Zeitraum hinaus, wird dir Krankengeld gezahlt. Insgesamt erhältst du 72 Wochen lang Krankengeld, jedoch sind das nur etwa 70 Prozent des bisherigen Bruttogehalts. Wer bisher schon wenig verdient hat, läuft Gefahr, in eine finanzielle Notlage zu geraten. Vor der Armut durch Krebs kann beispielsweise eine Krebsversicherung helfen, die dein finanzielles Risiko senkt. Wer länger als 78 Wochen nicht arbeiten kann, braucht Unterstützung. Diese gibt es vom Staat in Form von Arbeitslosengeld 1, auch wenn bis dato keine Arbeitslosigkeit bei den Betroffenen besteht. Wer überhaupt nicht mehr arbeiten kann, auch nicht in einem anderen Job, der hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente, die jedoch nur eine eher geringe finanzielle Stütze bietet.
Eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Absicherung bei Krebs bietet zudem die Krebsversicherung der Nürnberger Versicherung (unserem Mutterkonzern).
Wiedereingliederung nach einer Krebserkrankung
Bei der Wiedereingliederung nach einer Krebserkrankung sollten Betroffene einige Punkte beachten. Manche Patient:innen landen zu schnell wieder auf der Arbeit und können den Belastungen und Anforderungen nicht standhalten. Nach einem Klinikaufenthalt haben Krebspatient:innen in der Regel Anspruch auf eine Reha. Hier gibt es beispielsweise physio- und psychotherapeutische Unterstützung. Im Anschluss findet üblicherweise eine Belastungserprobung statt, die feststellen soll, ob und in welchem Umfang der oder die Reha-Patient:in wieder in den Berufsalltag einsteigen kann. Ist eine Rückkehr in das Berufsleben ausgeschlossen, kann nun die Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Steht der Wiederaufnahme des Berufs nichts im Wege, startet die Wiedereingliederung in den Beruf nach dem Hamburger Modell. Stufenweise werden die Betroffenen während sechs Wochen wieder an den Arbeitsalltag herangeführt, indem sie beispielsweise erst nur einige Stunden pro Tag arbeiten, dann das Pensum langsam steigern, bis sie letztlich wieder vollständig einsetzbar sind.
FAQ: Arbeiten mit Krebs
Was passiert mit dem Beruf nach einer Krebsdiagnose?
Je nach Behandlungsform und körperlichen Befinden, können Krebspatient:innen weiterhin arbeiten. Dennoch muss man mit Krebs nicht arbeiten und kann wie bei allen anderen Krankheiten auch so lange krankgeschrieben bleiben, bis man wieder ganz normal arbeiten kann.
Kann mich mein Arbeitgeber während der Krebstherapie kündigen?
Grundsätzlich ja. Eine Krankschreibung, auch über einen längeren Zeitraum bietet keinen Kündigungsschutz. Erst mit Erhalt eines Schwerbehinderten-Status besteht ein Kündigungsschutz für fünf Jahre. Möchte dich dein:e Arbeitgeber:in trotzdem kündigen, muss er dafür einen Antrag beim Integrationsamt stellen.
Welche Probleme treten im Arbeitsleben einer oder eines Krebspatient:in auf?
Viele Betroffene können mit Krebs und während der anschließenden Behandlung nicht weiterarbeiten.
Bekommt man Sozialleistungen, Krankengeld, o.ä.?
Bis zu sechs Wochen lang erhältst du eine Lohnfortzahlung, also dein volles Gehalt. Im Anschluss bis zu weitere 72 Wochen Krankengeld, allerdings sind das etwa 70% deines Bruttogehalts. Bist du nach dieser Zeit immer noch nicht wieder erwerbsfähig, kannst du die sogenannte Erwerbsminderungsrente beantragen.
Wann kann man nach einer Krebsdiagnose in Rente gehen?
Hast du einen Schwerbehinderten-Status, kannst du ohne Abschläge zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen.
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