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Plötzlich arbeits­unfähig – und dann?

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Arbeits­unfähigkeit kann jeden treffen. Und auch wenn diese in den meisten Fällen nicht selbst verschuldet ist, leiden die Betroffenen meist doppelt: Neben den Folgen der Krankheit oder des Unfalls sind finan­zielle Probleme keine Seltenheit. Denn der Heilungs­prozess dauert oft länger, als der Arbeitgeber Lohn zahlt.

Es gibt eine Reihe von Leistungen, die dich unterstützen, wenn du krankheits­bedingt nicht arbeiten kannst. Diese solltest du kennen, um zu wissen, wo und wann du sie beantragen kannst und ob die Leistungen, die du erhältst, für dich ausreichend sind. In vielen Fällen ist es ratsam, dass du dich zusätzlich privat absicherst und dich nicht nur auf die Leistungen des Staates und der Kranken­kasse verlässt.

In diesem Artikel erfährst du, welche Gelder du wann, von wem und wie lange erhältst. Außerdem zeigen wir dir, welche zusätz­lichen Vor­kehrungen du treffen kannst, damit du im Ernstfall keinen finanziellen Engpass erleidest.

Wann gilt jemand als arbeits­unfähig?

Krankheit

Wenn ein Arbeit­nehmer seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, dann gilt er als arbeits­unfähig. Dafür kann es verschie­dene Gründe geben: Wenn jemand eine schwerere körperliche Krankheit hat, wie zum Beispiel ein Krebs­leiden, dann kann dies bedeuten, dass er für lange Zeit nicht in der Lage ist, arbeiten zu gehen. Dabei ist es ziemlich egal, welchen Beruf die Person normaler­weise ausübt. Unabhängig davon, worum es sich genau handelt: Die Person ist höchst­wahr­schein­lich zu schwach dafür, sich zu konzen­trieren oder körperlich zu betätigen. Außerdem könnte zusätz­licher Stress durch die Arbeit dazu führen, dass sich die gesundheitliche Situation der Person verschlimmert. Das gilt auch bei psychischen Krankheiten. Wer einen Burnout erleidet, muss sich so lange von der Arbeit erholen, bis er sich wieder voll­ständig regeneriert hat. 

Unfall

Anders ist das bei Unfällen. Wer einen schweren Unfall hat und im Kranken­haus liegt, kann natürlich nicht zurück ins Büro gehen oder sich zu Hause an den Schreib­tisch setzen und normal weiter­arbeiten. Wenn sich jemand allerdings „nur” den Fuß bricht, kommt es darauf an, welchen Beruf die Person ausübt. Bei einer körper­lichen Tätigkeit, wie zum Beispiel auf dem Bau, bedeutet ein gebrochener Fuß genug Einschränkung. In diesem Fall ist die Person für die Heilungs­zeit arbeits­unfähig. In einem Büro­job hat man durch den gebrochenen Fuß weniger Probleme, seinen Aufgaben nachzugehen. Wenn zu dem Aufgaben­bereich jedoch auch stehende Arbeiten gehören, kann der Chef der Person andere Aufgaben zuteilen, die im Sitzen erledigt werden können. Es besteht also keine Arbeit­sunfähig­keit, wenn die Aufgaben im Team anders verteilt werden können.

Wie lange zahlt der Arbeitgeber?

Krank­meldung und Attest

Wenn du krank bist oder einen Unfall hattest und es abzusehen ist, dass die Genesungs­zeit länger als zwei Tage dauern wird, solltest du direkt zum Arzt gehen und dir deine Arbeit­sunfähig­keit bescheinigen lassen. Ab dem dritten Krank­heits­tag bist du dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber ein Attest vom Arzt vorzulegen. Dein Chef kann allerdings auch schon früher auf diese Beschei­nigung bestehen, wenn er Zweifel an deiner Krankheit hat. Um sicher zu gehen, macht es also Sinn, direkt einen Nachweis beim Arzt einzu­fordern.

Lohnfortzahlung

Mit einer Krank­meldung und einem offiziellen Attest musst du dir dann auch keine Sorgen um dein Gehalt machen. Nach §3 des Entgelt­fortzahlungs­gesetzes ist dein Vorgesetzter dazu verpflichtet, dir dein Gehalt weiter zu bezahlen, wenn du krank oder arbeits­unfähig bist. Um einen Anspruch auf Lohn­fort­zahlung zu haben, musst du vor dem Arbeits­ausfall mindestens 4 Wochen lang in dem Unternehmen gearbeitet haben. Du bekommst dann das Gehalt, das du normaler­weise erhältst, zu 100% ausbezahlt – für ganze sechs Wochen.

Wer zahlt nach sechs Wochen?

Leider dauern manche Heilungs­prozesse deutlich länger als die sechs Wochen, in denen du Lohn­fort­zahlung von deinem Unternehmen bekommst. In diesen sechs Wochen musst du dir keine Sorgen um deine finan­zielle Lage machen, weil du weißt, dass dein normaler Lohn trotz Krankheit weiterhin auf dein Konto eingeht. Aber was kommt danach, wenn du keine großen Erspar­nisse hast oder diese nicht für die Miete und Essen ausgeben möchtest?

Damit du nicht früh­zeitig wieder in den Beruf zurück­kehren musst und damit deine Gesundheit gefährdest, bekommst du nach den sechs Wochen Hilfe von der gesetzlichen Kranken­kasse. Ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die Kranken­kasse deine finanzielle Unterstützung. 

Achtung: Private Kranken­kassen decken diese Leistung normal nicht ab. Wenn du privat versichert bist, solltest du dich um eine zusätzliche Absicherung für Kranken­tagegeld kümmern.

Wie viel Geld bekomme ich von der Kranken­kasse?

Sechs Wochen lang bekommst du deinen voll­ständigen Lohn von deinem Arbeit­geber ausbezahlt. Das ist beim Krankengeld leider nicht mehr der Fall. Es fällt niedriger aus und deckt möglicher­weise nicht alle Kosten ab, die normaler­weise von deinem Lohn bezahlt werden. Das macht sich besonders für diejenigen Angestellten bemerkbar, denen ihr monat­liches Einkommen gerade so ausreicht. 

Die Kranken­kasse zahlt im Normalfall 70 Prozent deines regelmäßigen Bruttogehalts, maximal aber 90 Prozent des Netto­gehalts als Krankengeld aus. 

Vom Krankengeld werden allerdings noch Beiträge für Arbeits­losen­versicherung, Renten­versicherung und Pflege­versicherung abgezogen, der Beitrag zur Kranken­versicherung wird aber nicht fällig. Das Krankengeld ist bedingt steuerfrei. Das heißt, dass das Kranken­geld, das dir ausbezahlt wird, bei der Auszahlung zunächst nicht besteuert wird, wie das normal bei deinem Lohn der Fall ist. Du musst es aber später in deiner Steuer­erklärung angeben, wenn du mehr als 410 Euro Krankengeld in einem Jahr erhalten hast. Dein Steuersatz kann sich dadurch erhöhen.

Das Kranken­geld kannst du länger beziehen als die Lohn­fort­zahlung deines Arbeitgebers. Insgesamt hast du  innerhalb von drei Jahren aber nur 78 Wochen Anspruch auf Kranken­geld. Wenn du also 19,5 Monate bzw. knapp über eineinhalb Jahre arbeitsunfähig bist, bekommst du kein Geld mehr von der Kranken­kasse.

Was kommt nach dem Kranken­geld?

Das Krankengeld, das du von der Kranken­kasse erhältst, endet in der Regel nach 78 Wochen. Das Ende der Zahlung nennt man „Aus­steuerung”. Nach der Aus­steuerung gibt es verschiedene Möglich­keiten, wie es weitergehen kann – abhängig davon, ob du du körperlich und/oder mental in der Lage bist, wieder deinen ursprüng­lichen oder einen neuen Beruf auszuüben.

1. Wiedereingliederung

Im besten Fall ist die Genesung so weit vorangeschritten, dass du deinen Beruf wieder aufnehmen kannst. Aber nicht immer ist man direkt bereit, wieder voll in den Job einzu­steigen. Vor allem bei psychischen Erkran­kungen wie einem Burnout wäre es fatal, wieder mit 100 Prozent zu starten und durch den Stress direkt wieder zu erkranken. Und psychische Erkran­kungen sind heute so häufig wie nie zuvor. Deshalb gibt es das „Hamburger Modell”, das – in Begleitung mit dem Arzt – dem Arbeit­nehmer einen stufenweisen Wieder­einstieg in den Beruf ermöglicht.

2. Berufliche Rehabilitation

Wenn du dich wieder bereit fühlst, zu arbeiten, deine gesund­heit­lichen Probleme aber nicht zulassen, dass du deinen vorher­igen Job ausübst, kommt eine berufliche Reha­bilitation für dich in Frage. Die berufliche Reha wird auch unter dem Begriff „Leistungen zur Teilhabe am Arbeits­leben“ (LTA) zusammen­gefasst und fördert die Wieder­eingliederung ins Arbeits­leben. Das kann zum Beispiel heißen, dass dir dabei geholfen wird, einen neuen Beruf zu erlernen.

3. Erwerbs­minderungs­rente

Wenn du nach deiner Erkrankung nicht mehr arbeitsfähig bist und du weder deinen ursprüng­lichen noch einen neuen Job antreten kannst, gilst du als erwerbs­gemindert. Da dies ein dauerhafter Zustand ist, der sich im Laufe deines Lebens vielleicht nicht mehr ändern wird, kannst du Erwerbs­minderungs­rente beantragen. Nach deinem Antrag wird geprüft, ob du die Erwerbs­minderungs­rente tatsächlich erhältst oder nicht. Die Auszahlung der Erwerbs­minderungs­rente lag 2019 durch­schnittlich deutlich unter 1.000 Euro pro Monat.

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Dieses Verfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Manchmal dauert der Prozess so lange, dass die 78 Wochen, in denen Betroffene Kranken­geld erhalten, überschritten werden. In dieser Zeit rutschen die Personen durch das soziale Netz, da sie in dieser Periode weder das Krankengeld noch die Zahlung der Erwerbs­minderungs­rente bekommen und zusätzlich ihren Kranken­versicherungs­schutz verlieren.

Um Personen vor dem finanziellen Ruin zu schützen, kann die Lücke zwischen Krankengeld und Erwerbs­minderungs­rente mit dem Arbeitslosengeld bei Arbeits­unfähig­keit (nach § 145 SGB III) überbrückt werden. Dieses Arbeits­losengeld erhältst du dann so lange, bis die nächste Leistung greift. In dieser Zeit werden auch die Beiträge für deine Krankenkasse von der Agentur für Arbeit übernommen. Du bist also weiterhin finanziell abgesichert und genießt vollen Kranken­versicherungs­schutz. 

Wie kann ich mich privat absichern?

Berufs­unfähig­keits­versiche­rung

In Deutsch­land sind aktuell 20 Prozent aller Haushalte mit mindestens einer Berufs­unfähig­keits­versiche­rung abgesichert (VuMA-Erhebung 2022, Seite 44). Die Versicherung greift dann, wenn eine Person für 6 Monate oder länger ihren bisherigen Beruf nur noch zu 50% oder weniger ausüben kann. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um körper­liche und psychische Krankheiten, bei denen die Dauer des Heilungs­prozesses nicht abzusehen ist. Wenn aber klar ist, dass deine Heilung nur einige Wochen oder Monate in Anspruch nimmt und du danach wieder in deinen Beruf einsteigen kannst, zahlt dir die Versicherung noch kein Geld, obwohl es auch hier schon zu Ein­kommens­einbußen kommt.

Arbeits­unfähig­keits­versiche­rung

Für den Fall, dass dein Heilungs­prozess zeitlich abzusehen ist und eine reine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung nicht zahlen würde, gibt es eine Arbeits­unfähig­keits­versiche­rung. Die greift auch dann schon, wenn du einige Wochen außer Gefecht gesetzt bist, und gleicht deinen Lohn­ausfall aus. Diese Versicherung gibt es meistens als Zusatz zu deiner bestehenden Berufs­unfähig­keits­versiche­rung, für den nochmal extra monatliche Beiträge fällig werden. 

Arbeitsausfallversicherung

Eine Arbeits­ausfall­versiche­rung, wie zum Beispiel die Arbeits­ausfall­versicherung von Getsurance, kann auch unabhängig von einer Berufs­unfähig­keits­versiche­rung abgeschlossen werden. Die Versicherung zahlt dir Geld als Ersatz für dein Gehalt. Du bekommst einen monatlichen Betrag ausgezahlt, wenn du drei Monate oder länger krank­geschrieben bist – zum Beispiel 1.500 Euro. Und zwar auch dann, wenn du nur für ein paar Monate krank bist und eine BU nicht zahlen würde. Du kannst deinen monatlichen Beitrag selbst wählen, je nachdem, wieviel du für eine Versicherung ausgeben kannst und wie hoch deine monatliche Auszahlung im Krankheitsfall sein muss, um deine Lohnlücke zu schließen. Diese Arbeits­ausfall­versiche­rung ist günstiger als eine BU und eignet sich auch als Alternative für Personen, deren individueller Beitrag für eine BU zu hoch wäre.

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