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Die Berufs­unfähig­keits­versicherung ohne Gesundheits­fragen ist ein Mythos

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Möchtest du dich ohne Gesundheits­fragen gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern, musst du deinen Plan leider überdenken. Denn Tatsache ist, dass es eine Berufsunfähigkeits­versicherung ohne Gesund­heits­fragen nicht gibt. Es ist äußerst wichtig, dass du dich trotzdem gegen Berufsunfähigkeit absicherst, denn jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. In diesem Artikel erklären wir dir, warum es eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Gesund­heits­fragen nicht gibt.

Das musst du wissen:
  • Die „Berufsunfähigkeits­versicherung ohne Gesundheits­fragen“ ist ein Mythos – ein Versicherer, der sie anbietet, ist meist unseriös.
  • Die Ge­sund­heits­fragen brau­cht der Ver­siche­rer dazu, das Risiko ein­zu­schät­zen, dich zu ver­siche­rn.
  • Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung mit vereinfachter Gesundheits­prüfung ist jedoch möglich und bei manchen Anbietern zu finden.

Knapp jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Viele Menschen glauben, Unfälle seien die Hauptursache für Berufsunfähigkeit. Das stimmt so nicht. Nach offiziellen Zahlen des Statistikportals Statista für 2014 stellen gesundheitliche Probleme in Form von Krankheiten die größte Gefahr für Arbeitende dar, ihren Job irgendwann einmal nicht mehr ausüben zu können. Psychische Erkrankungen, wie Depressionen oder Burnout, sind dabei die Hauptursache für Berufsunfähigkeit. Aber auch Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates und auch Krebs zählen mit knapp 21 Prozent bzw. 14 Prozent zu den Ursachen für Berufs­unfähig­keit. Erkrankungen, die sogar von heute auf morgen dazu führen können, dass du plötzlich nicht mehr in der Lage bist, deinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Absichern mit der Berufsunfähigkeits­versicherung

Mittels einer Berufs­unfähig­keits­versicherung (BU) kannst du dich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern. Egal ob schwerwiegende Erkrankung oder Arbeitsunfall – die BU kann dich schützen, wenn das Gehalt aus deinem Job plötzlich wegfallen sollte. Herzstück dieser Absicherung ist eine Berufs­unfähig­keitsrente – kurz: BU-Rente. Diese wird gezahlt, wenn du voraussichtlich mindestens sechs Monate lang nicht mehr deiner beruflichen Tätigkeit nachkommen kannst.

Die Rentenhöhe kannst du bei Vertrags­abschluss meist frei festlegen. Allerdings richten sich auch die Kosten für diesen Schutz nach dem gewünschten Renten­niveau. Je höher das ist, desto höher ist der für deine Versicherung fällige Beitrag. Da das Einkommen die finanzielle Grundlage für die meisten Arbeitnehmer darstellt, zählt die Berufs­unfähig­keits­versicherung mit als wichtigste Absicherung für Angestellte überhaupt. So sieht es auch die Stiftung Warentest, die allen Arbeitnehmern den Abschluss einer BU empfiehlt.

Weshalb es Gesundheits­fragen gibt

Im Rahmen der Antragstellung für eine Berufs­unfähig­keits­versicherung musst du im Regelfall diverse Gesund­heits­fragen beantworten, häufig sogar einen ganzen Gesundheitsfragebogen durchgehen. Bei manchen Versicherern kannst du immerhin in Form verkürzter Gesund­heits­fragen Auskunft über deinen Gesundheitszustand geben. Anhand dieser Fragen bzw. deiner Antworten kann der Versicherer einschätzen, wie hoch dein individuelles Risiko einer späteren Berufsunfähigkeit ist. Erscheint dem Versicherer das Risiko sehr groß, wird er einen Risikozuschlag von dir verlangen oder deinen Antrag sogar ablehnen. Zum Beispiel dann, wenn du im Zusammenhang mit den BU-Gesund­heits­fragen diverse relevante Vorerkrankungen mitgeteilt hast.

Alternativ zu einer Ablehnung ist jedoch auch ein Ausschluss bestimmter Risiken möglich. Das bedeutet, dass du trotz erfolgreich abgeschlossener Versicherung gegen bestimmte Ursachen von Berufsunfähigkeit nicht geschützt wärst. Hast du beispielsweise ein Rückenleiden als Vorerkrankung angegeben, kann Berufsunfähigkeit aufgrund schlimmer Rückenbeschwerden vom Versicherer ausgeschlossen werden. Mit einer Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung ohne Gesund­­heits­­prüfung werben einige An­bie­ter, doch eine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung ganz ohne Gesund­heits­fragen geht es nicht. Zumindest vereinfachte Gesund­heits­fragen – zum Beispiel im Rahmen einer BU-Aktion – sind praktisch immer üblich. Denn die Fragen dienen einer für den Versicherer existenziell wichtigen Risikobeurteilung. Aus denselben Gründen gibt es in der Praxis zum Beispiel auch keine Lebensversicherung ohne Gesund­heits­fragen. Eine gute Übersicht darüber, welche Gesund­heits­fragen es gibt, haben wir dir in dem Artikel Berufs­unfähig­keits­versicherung Gesund­heits­fragen zusammengestellt.

Möch­test du eine BU ab­schlie­ßen, aber nicht seiten­weise Frage­bögen mit Gesund­heits­fragen be­ant­worten, so können wir dir die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job em­pfehlen. Hier musst du nur wenige Fragen beant­worten, was kom­plett on­line geht. Bei Get­surance Job gibt es übri­gens auch keine Risiko­zuschlä­ge wegen bestimmter Vor­erkran­kungen.

Die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung ohne Gesundheits­fragen gibt es nicht

Vielleicht hast du auch schon einmal von Werbeversprechen gehört wie „Beste Berufs­unfähig­keits­versicherung ohne Gesund­heits­fragen“ oder „Berufs­unfähig­keits­versicherung ohne Gesund­heits­fragen – Testsieger!“ Fakt jedoch ist, dass es eine Berufs­unfähig­keits­versicherung ohne Gesund­heits­prüfung nicht gibt. Das Versprechen einer BU ohne Gesund­heits­fragen ist schlichtweg unseriös, denn es entspricht nicht der Wahrheit. Rein logisch betrachtet: Wenn ich als Versicherer nicht den kompletten Gesundheitszustand der zu versichernden Person kenne, kann ich auch das Risiko nicht abschätzen. Wer würde z.B. einen schwer kranken Kettenraucher versichern wollen, der gerade eine komplizierte OP hinter sich hat? Ein Versicherer, der jedem Antragsteller eine Berufsunfähigkeits­versicherung ohne Prüfung gibt, würde bald pleite gehen! Daher kann es keine BU ohne Gesund­heits­fragen geben.

Vereinfachte Gesund­heits­prüfung

Es existieren allerdings Anbieter, die dir immerhin eine vereinfachte Antragstellung bzw. eine verkürzte Gesund­heits­prüfung ermöglichen. Zwar musst du auch bei diesen Unternehmen Gesund­heits­fragen beantworten, wenn du eine Berufs­unfähig­keits­versicherung abschließen möchtest. Jedoch entfallen beispielsweise Fragen nach einzelnen Vorerkrankungen, der Versicherer fragt dann eher nach deinem allgemeinen Gesundheitszusatnd. Ganz ohne Fragen zur Gesundheit geht es jedoch auch bei diesen Versicherungen nicht. Ebenso existiert übrigens auch keine Risikolebensversicherung ohne Gesund­heits­fragen.

Beachte: Nicht immer ist eine verkürzte oder vereinfachte Gesund­heits­prüfung einfacher zu bestehen als eine normale Gesund­heits­prüfung. Manchmal wird bei der verkürzten Prüfung z.B. nach Erkrankungen in den letzten 10 Jahren gefragt, während bei der vollständigen Gesund­heits­prüfung nur die letzten 5 Jahre abgefragt werden. Hier bekommst du mit der vollständigen Variante eventuell leichter eine BU-Versicherung.

Jedoch wird eine Berufs­unfähig­keits­versicherung mit vereinfachter Gesund­heits­prüfung von vielen Versicherern nur bis zum Alter von maximal 40 Jahren angeboten. Teils ist das Höchsteintrittsalter sogar noch deutlich niedriger. Junge Menschen kommen also gut an eine BU mit vereinfachten Gesund­heits­fragen heran, etwas ältere Personen nicht mehr. Klar: Je älter man wird, desto mehr Krankheiten häufen sich an. Und die sind natürlich interessant für den Versicherer – im Rahmen ausführlicher Gesund­heits­fragen.

Bestimmte Berufs­gruppen haben es einfacher

Um eine risikogemäße Beitragsberechnung durchzuführen, teilen Versicherer Berufe in unterschiedliche Risikoklassen ein (in der Regel 4-5 Gruppen, es gibt aber auch mehr). In der 1. Risikoklasse sind lediglich Berufe mit eher geringen Risiken in Bezug auf Berufs­unfähig­keit zu finden. Mit steigender Einstufung erhöht sich das statistische Versicherungsrisiko bis hin zu Gruppe 4 bzw. 5, in der Berufe mit starker körperlicher und psychischer Belastung und somit außergewöhnlich hohem Risiko zu finden sind. Dazu zählen beispielsweise Maurer, Feuerwehrleute, Holzfäller oder Sprengmeister.

Gehörst du einer Berufsgruppe an, der ein höheres Berufsunfähigkeitsrisiko unterstellt wird, musst du für deine Versicherung einen entsprechend höheren Beitrag zahlen. Trotz der Einteilung in Risikoklassen musst du bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeits­versicherung Gesund­heits­fragen beantworten. Eine BU ohne Gesund­heits­prüfung gibt es auch für Berufsgruppen mit niedriger Risikoklasse in der Praxis nicht. Dennoch haben es Menschen mit Berufen einer niedrigeren Risikoklasse deutlich einfacher, eine preisgünstige Berufs­unfähig­keits­versicherung abzuschließen. Dazu zählen zum Beispiel Anwälte oder Ärzte.

Häufige Fragen

  • Warum sind Risikovoranfragen sinnvoll?

    Wurde dein Antrag auf Abschluss einer Berufs­unfähig­keits­versicherung erst einmal abgelehnt, dann hast du es in der Praxis häufig schwer, eine solche Versicherung bei einem anderen Versicherer zu bekommen. Denn Versicherer fragen meist nach bereits in der Vergangenheit gescheiterten Versuchen eines Vertragsabschlusses und bewerten dies kritisch. Bei einigen Gesellschaften ist dies sogar ein regelrechtes K.O.-Kriterium für einen Vertragsabschluss. Deshalb ist eine sogenannte Risikovoranfrage gerade dann sehr sinnvoll, wenn du eine für die Berufs­unfähig­keits­versicherung relevante Vorerkrankung haben solltest. Denn dabei erfährst du, ob und zu welchen Konditionen deine gewünschte Absicherung möglich ist. Und über eine solche Risikovoranfrage musst du bei einer späteren Antragstellung keinerlei Auskunft geben. Bei Get­surance Job ist eine Risiko­voran­frage übri­gens nicht nötig – du kannst dir dein Ange­bot anzei­gen lassen, ohne per­sön­liche Daten anzu­geben.
  • Was sind die Vorteile und Nachteile vereinfachter Gesund­heits­fragen?

    Stellst du einen Antrag auf eine eine Berufsunfähigkeits­versicherung, dann musst du allgemeine Fragen zu deinem Gesundheitszustand beantworten. Manche Versicherer bieten eine vereinfachte Prüfung deines individuellen Risikos an und stellen dir deshalb nur vereinfachte Gesund­heits­fragen. Der große Vorteil dieser Angebote besteht zweifellos in ihrer Unkompliziertheit. Mitunter kann es aber auch den Nachteil geben, dass der Versicherungs-Beitrag höher ausfällt, da die Versicherer sich des Risikos ihrer vereinfachten Risikoprüfung bewusst sind.
  • Wie wird die Nutzung einer Berufs­unfähig­keits­versicherung gefördert?

    Eine direkte Förderung für die Finanzierung einer Berufs­unfähig­keits­versicherung gibt es nicht. Allerdings kannst du deine BU steuerlich absetzen. Denn die Beiträge zu solchen Versicherungen kannst du als Sonderausgaben berücksichtigen lassen. Ob sich die Zahlungen für deine Berufs­unfähig­keits­versicherung tatsächlich steuermindernd auswirken, hängt allerdings vor allem von der Höhe eventueller weiterer Vor­sorge­auf­wendungen ab. In unserem Artikel zum Thema Berufs­unfähig­keits­versicherung Steuererklärung erfährst du alle Details.
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine BU-Versicherung ohne Gesund­heits­fragen erfüllt sein?

    Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung völlig ohne Gesund­heits­fragen gibt es nicht. Manche Versicherer setzen im Rahmen der Beantragung nur verkürzte Gesund­heits­fragen voraus, was die Antragstellung für dich erleichtert. Dabei kann es verschiedene Voraussetzungen geben. Zum Beispiel kann eine solche verkürzte Gesundheitsprüfung nur für Anträge bestimmter Berufsgruppen vorgesehen sein. Bei der Berufs­unfähig­keits­versicherung gibt es für Schüler und Studenten hin und wieder Aktionen, bei denen Versicherungsunternehmen vereinfachte Antragstellungen ermöglichen.
  • Was muss ich beim Abschluss einer Berufs­unfähig­keits­versicherung beachten?

    Wenn du eine Berufs­unfähig­keits­versicherung abschließen möchtest, solltest du dabei verschiedene Dinge beachten. So hat beispielsweise die Stiftung Warentest auf eine von den Versicherern oftmals verwendete Klausel der „abstrakten Verweisung“ hingewiesen. Diese ermöglicht es den Gesellschaften, dich auf gleichwertige Alternativberufe zu verweisen und die Renten­zahlung zu verweigern, wenn du berufsunfähig werden solltest. Ob du tatsächlich im betreffenden Beruf tätig bist, spielt bei der abstrakten Verweisung aber keine Rolle. Deshalb ist es wichtig, dass du vor Antragstellung immer auch das Kleingedruckte liest und auf diese Klausel prüfst. Viele Anbie­ter – wie bei­spiels­weise Get­surance Job – ver­zich­ten heut­zu­tage je­doch auf die ab­strakte Ver­wei­sung.
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