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Karenzzeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Die Karenz­zeit bei der Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung (BU) ist eine Op­tion, die du bei eini­gen An­bie­tern zu­sätz­lich aus­wählen kannst. Viel­leicht hast du den Be­griff ge­rade im An­trags­formu­lar gesehen oder auf einer Rat­geber­seite ge­le­sen und fragst dich nun, was sich hinter diesem selt­samen Wort ver­birgt. Wir erklären dir, wie die Karenz­zeit bei der BU genau funk­tio­niert und ob sie für dich über­haupt sinn­voll ist.

Ver­ein­barst du bei deiner Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung eine Karenz­zeit, dann be­kommst du erst eine be­stimm­te Zeit nach Beginn deiner Berufs­unfähig­keit das Geld von der Ver­siche­rung.

Karenz­zeiten können zwi­schen 6 Monaten und 2 Jahren dauern. BU-Ver­träge mit Karenz­zeit haben den Vor­teil, dass sie güns­tiger zu be­kommen sind.

Wir raten den­noch von solchen Karenz­zeiten in der BU ab, weil du dann in den ersten Mona­ten der Berufs­unfähig­keit kein Geld be­kommst – obwohl du das Geld be­reits dann brau­chen kannst.

Was ist die Karenzzeit?

Der Begriff Karenz­zeit kann unter­schied­liche Bedeu­tung haben. In jedem Fall geht es je­doch darum, dass eine be­stimmte Sache hi­naus­gezö­gert wird. Auch bei einer Ver­siche­rung gegen Berufs­unfähig­keit kann es so eine Karenz­zeit geben. Sie hat fol­gende Aus­wir­kungen:

  1. Stell dir vor, dass du nach einem Unfall oder einer Krank­heit deinen Beruf nicht mehr aus­üben kannst. Dann gehst du zu deinem Arzt, der dir offi­ziell Berufs­unfähig­keit bestätigt.
  2. Nun stellst du bei deiner Ver­siche­rung einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente. Hast du für die Ver­siche­rung eine Karenz­zeit vereinbart, bekommst du nicht sofort Geld, sondern musst erst einmal eine be­stimmte Zeit lang warten.
  3. Diese Karenz­zeit beginnt mit Eintritt deiner Berufsunfähigkeit. Bei manchen Ver­siche­rern musst du während dieser Zeit sogar wei­ter­hin Bei­träge an den Ver­siche­rer zahlen. Dies ist jedoch nicht bei allen An­bie­tern der Fall.

Erst nach Ende dieser Wartezeit erhältst du deine monatliche Rente von der Ver­siche­rung. Bei einer Karenz­zeit gibt es keine rück­wirkende Zah­lung der Berufs­unfähig­keits­rente, für die ersten Monate deiner Berufs­unfähig­keit erhältst du also gar kein Geld.

Karenzzeit in den Versicherungsbedingungen

Willst du wissen, ob du für deine gewünschte BU eine Karenz­zeit ver­ein­baren kannst, musst du dazu in die allge­meinen Ver­siche­rungs­bedin­gungen (AVB) schauen. Eine entsprechende Klausel sieht zum Bei­spiel so aus:

Ist eine Karenz­zeit ver­ein­bart, entsteht der An­spruch auf die Rente erst ab Beginn des auf den Ab­lauf der Karenz­zeit fol­genden Monats. Die Karenz­zeit beginnt mit Ein­tritt der Berufs­unfähig­keit (Ver­siche­rungs­bedin­gungen für den Berufs­unfähig­keits­schutz von Canada Life, Stand: 01/2019).

Die Karenz­zeit ist bei vielen An­bie­tern eine Option, für die du dich bei Ab­schluss der BU – oder beim Wechseln deines Tarifes – frei­willig ent­scheiden kannst. Es gibt zur Zeit keine BU auf dem Markt, bei der eine Karenz­zeit stan­dard­mäßig fest­gelegt ist. Das heißt: Du kannst selbst ent­scheiden, ob du bei Berufs­unfähig­keit sofort eine Rente be­kommen möch­test – oder ob du eine zeit­lang auf Leis­tungen ver­zich­test, aber dafür ger­ingere Bei­träge an die Ver­siche­rung zahlen musst.

Hast du bereits eine BU und fragst dich, ob diese eine Karenz­zeit bein­haltet? Dann musst du auf deinen Ver­siche­rungs­schein schauen – dort stehen alle Infos zu deiner per­sönli­chen Ver­siche­rung drauf.

Dauer von Karenz­zeiten

Wie lange die Karenz­zeit bei Berufs­unfähig­keit dauert, kann von Ver­siche­rungs­vertrag zu Ver­siche­rungs­vertrag unter­schied­lich sein. Ihre Dauer kannst du inner­halb eines be­stimm­ten Rahmens selbst festlegen. Möglich sind bei einer BU häufig Karenz­zeiten von 6 Mona­ten bis zu 2 Jahren. Je länger diese Zeit dauert, desto später be­kommst du deine Rente, wenn du berufs­unfähig wirst. Und weil der Ver­siche­rer so insge­samt weniger zahlen muss, kannst du die Ver­siche­rung für niedri­gere Bei­träge bekommen. Mit einer Karenz­zeit lassen sich die Bei­träge um bis zu 25 Prozent senken – aller­dings nur, wenn die Karenz­zeit ganze 24 Monate beträgt. Wirst du berufs­unfähig, müsstest du dann also zwei Jahre lang auf Geld von der Ver­siche­rung ver­zich­ten.

In manchen Ver­siche­rungs­bedin­gungen ist von einer addi­tiven Karenz­zeit die Rede. Viel­leicht warst du bereits berufs­unfähig, ohne dass die Karenz­zeit in dieser Zeit voll­ständig abge­laufen ist und du eine Rente be­kommen hast. Später wirst du dann wieder berufs­unfähig. Steht in den Bedin­gungen deiner BU eine addi­tive Karenz­zeit drin, so beginnt die Karenz­zeit nicht von neuem, sondern die erste Phase der Berufs­unfähig­keit wird auf diese Zeit ange­rechnet. Dies ist aller­dings meist nur dann der Fall, wenn du beides Mal wegen der­selben Ur­sachen berufs­unfähig warst.

Bringt die Karenz­zeit Vor- oder Nach­teile?

Indem der Versicherer die BU-Rente erst mehrere Monate bis Jahre nach Beginn der Berufs­unfähig­keit aus­zahlt, spart er im Leis­tungs­fall insge­samt Geld. Deshalb kann er für seine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung die Kosten senken – und du kannst bei Zah­lung deiner Bei­träge Geld sparen. Dies ist aber auch schon der ein­zige Vor­teil einer Karenz­zeit.

An­sons­ten bedeutet Karenz­zeit, dass du eine Weile lang kein Geld bekommst, obwohl du deinen bis­heri­gen Beruf nicht mehr aus­üben kannst. Deine Kran­ken­ver­siche­rung zahlt dir zwar Kranken­geld aus, wenn du länger als 6 Wochen lang krank­ge­schrie­ben bist – das er­setzt aber auch nur einen Teil deines bis­heri­gen Ein­kommens. Wenn du nur für be­stimm­te Zeit – bei­spiels­weise ein Jahr – berufs­unfähig bist, die Karenz­zeit jedoch zwei Jahre dauert, bekommst du für diese Zeit gar kein Geld, obwohl du auf dein bis­heri­ges Ein­kommen ver­zichten muss­test. Bei Berufs­unfähig­keit kann die Karenz­zeit also eine finan­zielle Lücke hinter­lassen, wenn du nicht ge­rade über aus­rei­chende Geld­reserven verfügst.

Vorteile der Karenzzeit Nachteile der Karenzzeit
Die Beiträge für die BU sind niedriger. Wirst du berufsunfähig, bekommst du erst nach einer bestimmten Zeit Geld von der BU.
Insgesamt erhältst du für die ersten Monate deiner Berufsunfähigkeit kein Geld, obwohl du auf dein bisheriges Einkommen verzichten musst.

Fazit

Die Karenz­zeit bei einer BU ist meis­tens nicht zu em­pfeh­len, weil du im Ernst­fall meh­rere Monate lang auf die Berufs­unfähig­keits­rente ver­zich­ten musst. Und das, obwohl dir nach Ablauf der Lohn­fort­zahlung bereits dein bis­heri­ges Ein­kommen ent­geht. Es ist besser, ein wenig höhere Bei­träge zu zah­len und im Ernst­fall sofort Geld zu be­kommen. Nur dann, wenn du genug finan­zielle Reser­ven zur Über­brückung be­sitzt, ist eine BU mit Karenz­zeit unter Um­ständen sinn­voll.

Gerade weil die Karenz­zeit für viele Kunden nicht sinn­voll ist, ver­zichten manche An­bieter von vorn­herein auf sie, wie bei­spiels­weise die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job. Sie bietet sowieso schon eine gün­stige Ab­siche­rung, so dass ein Karenz­zeit-Rabatt hier gar nicht nötig ist.

Häufige Fragen

Allge­mein bedeutet der Be­griff “Karenz­zeit”, dass eine be­stimmte Sache ver­zögert wird. Karenzzeit bei einer Ver­siche­rung bedeu­tet, dass die Leis­tungen erst eine gewisse Zeit aus­ge­zahlt werden, nachdem der Leis­tungs­fall einge­treten ist. Bei einer pri­vaten Kranken­tage­geld­ver­siche­rung zum Bei­spiel wird die Leis­tung frühes­tens 6 Wochen aus­ge­zahlt, nachdem jemand arbeits­unfähig wurde. So lange dauert nämlich die Lohn­fort­zahlung durch den Arbeit­geber. Auch eine ge­setz­liche Kran­ken­ver­siche­rung zahlt erst nach Ablauf dieser 6 Wochen ein Kranken­geld.

Karenzzeit bei einer BU bedeu­tet, dass die Berufs­unfähig­keits­rente erst eine be­stimmte Zeit nach Ein­tritt der Berufs­unfähig­keit aus­ge­zahlt wird. Auch wenn du wäh­rend der Karenz­zeit auf dein bis­heri­ges Ein­kommen ver­zich­ten musst, be­kommst du für diese Zeit keine Leis­tungen aus­ge­zahlt. Dafür sind für die BU gerin­gere Beiträge fällig. Eine Karenz­zeit soll­test du – wenn über­haupt – nur ver­ein­baren, wenn du genü­gend Er­spar­nisse hast, um die Karenz­zeit über­brücken zu können. An­sons­ten droht dir eine finan­zielle Lücke.

Die Karenz­zeit bei der BU be­ginnt mit dem ersten Tag deiner Berufs­unfähig­keit. Und zwar unab­hängig davon, wann der Arzt die Prog­nose ge­stellt hat, dass du im Sinne der Ver­siche­rung berufs­un­fähig bist. Berufs­unfähig bist du üblicher­weise dann, wenn du mindes­tens 6 Monate lang nur noch zu 50 Prozent oder weniger in deinem bis­heri­gen Beruf arbei­ten kannst.

Karenzzeiten können unter­schied­lich lang sein. Bei der BU kannst du üblicher­weise eine Karenz von 6 Monaten bis zu 2 Jahren ver­ein­baren. Für diesen Zeit­raum be­kommst du keine Rente von deiner Ver­siche­rung. Je länger die Karenz­zeit ist, die du ver­ein­barst, desto stärker redu­zieren sich deine Bei­träge.

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