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Berufs­unfähig­keits­versiche­rung wech­seln: Überleg‘ es dir gut

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Auch die Berufs­unfähig­keits­versiche­rung (BU) ist in die Jahre gekommen. Das bedeutet in diesem Fall zum Glück, dass die Bedingungen heute vielfach besser sind als früher. Das spontane „Policen-Hopping“, also unüberlegt eine Versicherung kündigen und eine neue abschließen, ist aber nicht zu empfehlen. Denn was auf den ersten Blick wunderbar erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen oft als Fallstrick. Worauf du achten musst, wenn du deine BU wechseln willst, erfährst du in diesem Artikel.

Das musst du wissen:
  • Einen Grund musst du nicht angeben, wenn du kündigst.
  • Ein Wechsel der BU-Versicherung hat eine neue Risiko­kalkula­tion zur Folge. Du bist älter und hast wahrscheinlich ein paar Krank­heiten auf dem Buckel. Das kann unter Umständen zu höheren Beiträgen führen.
  • Es gibt auch Alternativen zur Kündigung deiner Berufs­unfähig­keits­versiche­rung, zum Beispiel kannst du den Vertrag eine gewisse Zeit ruhen lassen.

Für die Berufs­unfähig­keits­versiche­rung gilt: Auf das Kleingedruckte kommt es an. Zwar sind die Bedingungen von BU-Versiche­rungen heute meist über­sicht­licher und kundenfreundlicher als Verträge vergan­gener Zeiten. Dennoch gibt es einige Dinge, auf die du beim Vertrags­abschluss achten solltest. Neben inhaltlichen Fragen ist vor allem der richtige Zeitpunkt bedeutsam. Und da gibt es nicht so wahnsinnig viele.

Unterschrieben und anders überlegt? Kein Problem

Manchmal geht alles ganz schnell. Du hast eine BU-Versicherung ausgesucht, unterschrieben, eine Kopie des Antrages in den Händen und alles scheint in trockenen Tüchern zu sein. Doch dann sprichst du mit einem Freund oder einer Freundin und erfährst eher zufällig, dass in den Vertrags­bedingungen Klauseln versteckt sind, die so gar nicht in deinem Sinne sind.

Geschieht all das recht schnell nach der Antragstellung, kommst du aus der Nummer sehr einfach wieder raus. Denn bis 30 Tage nach Erhalt des Versiche­rungs­scheins kannst du die Police widerrufen (gesetzliche Widerrufsfrist). Dafür brauchst du nicht mal eine Begründung, die Versicherungs­gesellschaft muss deinen Widerruf akzeptieren, solange du dich an den Fristablauf hältst. Anders sieht die Sache aber aus, wenn du die Widerrufsfrist überschritten hast. Tipp: Im besten Fall überprüfst du schon vor der Unterschrift, ob wirklich alles so gestaltet ist, wie du es dir vorgestellt hast. Einer nachträglichen Prüfung steht aber innerhalb der Fristen nichts im Wege.

Was passiert beim Wechsel der Berufs­unfähig­keits­versiche­rung?

Im Prinzip nichts anderes als würdest du eine andere Versicherung kündigen. Du beendest einen Vertrag und schließt woanders einen neuen. Es gibt allerdings ein paar Unterschiede, die sich auf den neuen BU-Vertrag auswirken – nämlich dein gestiegenes Alter und die Gesund­heits­fragen, die du noch einmal beantworten musst:

Du hast ein neues Eintrittsalter Maßgeblich für die Höhe des Beitrages, den du für die Versiche­rung zahlst, ist dein Eintrittsalter. Wenn deine BU-Versiche­rung also schon eine Weile läuft, „verlierst“ du sozusagen die Zeit, die du bereits versichert warst. Für den Ver­siche­rer ändert sich die Kal­kulations­grundlage, was für dich höhere Beiträge bedeuten kann.
Die Gesund­heits­fragen werden neu gestellt Wenn sich dein Gesund­heits­zustand verändert hat, kann die Antragstellung schwer werden. Denn mögliche Erkran­kungen und Vor­erkran­kungen wirken sich ebenfalls auf die Höhe des Beitrages aus. Auch hier können wieder höhere Beiträge resultieren oder Versicher können Krankheiten ausschließen oder dich gar nicht versichern. Das Problem umgehst du übrigens keinesfalls, indem du Krank­heiten oder Besch­werden verschweigst. Die Versicherungen können dir später dann die Zahlung verweigern.

Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung als Zusatz­versiche­rung wech­seln

Bei einer selbstständigen BU-Versicherung handelt es sich um einen Vertrag, den du entsprechend der Kündigungsfrist einfach kündigen kannst. Da es sich bei einer Berufs­unfähig­keits­versiche­rung um keine Pflichtversicherung handelt, ist ein Wechsel also problemlos möglich. Wenn du deine BU-Versicherung jedoch mit einem anderen Vertrag gekoppelt hast – zum Beispiel mit einer Altersvorsorge – kann es knifflig werden. Eventuell gibt es in beiden Verträgen unterschiedliche Kündigungsfristen. Es ist auch möglich, dass du nur beide Versicherungen zusammen kündigen kannst. Und spätestens dann wird’s ernst, denn besonders für die Altersvorsorge heißt das womöglich, dass du richtig viel Geld verlierst. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist es immer besser, eine selbstständige Berufs­unfähig­keits­versiche­rung abzuschließen. Zusätzliche Versicherungen wie Altersvorsorge oder Unfallversicherungen sind meist in extra Policen besser aufgehoben.

Kann ich nur bei einem Berufswechsel kündigen?

Der Berufswechsel mag ein guter Anlass für eine Kündigung bzw. einen Wechsel sein. Voraussetzung ist er aber nicht, da wir ja festgestellt haben, dass die Berufs­unfähig­keits­versiche­rung keine Pflicht­versicherung ist. Ob ein Berufswechsel zu höheren oder niedrigeren Beiträgen führt, hängt unter anderem vom alten und neuen Beruf ab. Ein „Schreibtischhengst“, der plötzlich Stuntman werden will, dürfte Schwierigkeiten haben, einen Versicherer mit günstigen Beiträgen oder ohne Risiko­zuschlag zu finden. Einen Dachdecker, der an den Schreibtisch wechselt, nimmt jeder Versicherer mit Kusshand. Die Risiko­einstufung hängt also mit der Berufs­gruppe zusammen.

Die Alternativen zum Wechsel der BU-Versicherung

Grundsätzlich gibt es Alternativen zum Wechsel der Berufs­unfähig­keits­versiche­rung. Wenn du womöglich nur einen überschaubaren Zeitraum „ausruhen“ möchtest, gibt es zwei Möglichkeiten:

Du lässt den Vertrag ruhen Die meisten Versicherer bieten dir die Möglichkeit, die Versicherung bis zu sechs Monate ruhen zu lassen. In dieser Zeit werden dann keine Beiträge fällig, du hast aber auch keinen oder nur sehr eingeschränkten Versicherungsschutz. Aufhorchen solltest du, wenn du deine BU-Versicherung länger als sechs Monate ruhen lassen kannst. Denn in diesen Fällen kann es sein, dass bei Wiederaufnahme eine neue Gesundheitsprüfung fällig wird.
Du kündigst nur einige Vertragsbestandteile Wie schon beschrieben, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einzelne Bestandteile wie Risiko­lebens­versiche­rung oder Unfallversicherung zu kündigen. Du kannst auch die Dynamik streichen (sie lässt deine Beiträge regelmäßig steigen, um der Inflation ent­gegen­zuwirken) oder die BU-Rente reduzieren.

Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung wech­seln: Worauf achten?

Im Fall der Berufs­unfähig­keits­versiche­rung sollte man einen Produktcheck machen und die wichtigsten Leistungen über­prüfen. Natürlich beginnt das bei der Höhe des Beitrages; ein Preisvergleich alleine reicht aber nicht aus. Zu checken sind außerdem:

  • Der Verzicht auf die abstrakte Verwei­sung: Bei so einer Klausel kann der Versicherer dich nämlich auf einen anderen Beruf verweisen, den du noch ausüben könntest – auch wenn du gar keinen Arbeits­platz findest.
  • Die Möglichkeit der Nach­versiche­rungs­garantie: Damit kannst du deine BU-Rente später anheben – ohne erneute Gesundheits­prüfung.
  • Die Einrichtung einer Beitrags­dynamik: Dabei werden deine Beiträge automatisch angepasst, um der Inflation entgegenzuwirken.
Bist du mit deiner bis­herigen Ver­siche­rung unzu­frieden, ist viell­eicht die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job inter­essant für dich. Sie hat unter anderem eine Beitrags­dynamik, eine Nach­ver­siche­rungs­garantie bei vielen Ereig­nissen und verzichtet auf die ab­strakte Verwei­sung.

Und zum Schluss: Erst die Annahmebestätigung abwarten

Halten wir noch einmal fest: Wenn du die BU-Versicherung wechseln willst, ist das ein großer Schritt. Du hast ein neues Eintrittsalter, womöglich ist in der Zwischenzeit die eine oder andere Krankheit aufgetreten. Beides wirkt sich auf den neuen Vertrag aus und sollte bei der Planung deiner neuen Berufs­unfähig­keits­versiche­rung daher gut durchdacht werden.
Wenn du aber einen neuen Anbieter gefunden hast, solltest du auf keinen Fall deinen alten Altvertrag einfach kündigen. Warte zunächst die Antragsannahme des neuen Anbieters ab. Selbst wenn auf den ersten Blick alles bestens ist, gibt es doch immer Gründe, die dem Abschluss im Weg stehen können. Kündige also wirklich erst, wenn der neue Versicherer dir auch Bescheid gegeben hat. Er bestätigt schriftlich, dass du dich bei ihm versichern kannst.

Häufige Fragen

  • Berufs­unfähig­keits­versiche­rung-Wechsel: Sinnvoll oder nicht?

    Zumindest solltest du genau abwägen, ob es Sinn macht, die BU-Versicherung zu wechseln. Neben den oben beschriebenen Faktoren weißt du letztlich nicht, ob der neue Anbieter hält, was er verspricht. Zumal gilt auch für die Berufs­unfähig­keits­versiche­rung: Anbieter wechseln ist nicht die einzige Option. Denkbar ist auch ein Tarif­wechsel innerhalb der bestehenden BU.
  • BU wechseln: Nachteile, mit denen du rechnen musst

    Selbst wenn du bei deinem neuen Anbieter einen günstigen Tarif findest, solltest du die Nachteile eines Wechsels nicht aus den Augen verlieren: Du hast ein höheres Eintrittsalter und musst eine neue Gesundheitsprüfung unterlaufen.
  • Was sind eigentlich Standard­tarife?

    Die meisten Versicherer haben heute Verträge, die im Großen und Ganzen eine gewisse Ähnlichkeit aufweisen. Sie werden dann auch als Standard­verträge bezeichnet. Wirklich wichtig sind die Konditionen, die über diese Vertrags­leistungen hinausgehen. Bei denen gibt es Unterschiede, die für dich wichtig sein könnten.
  • Was sind Leistungszeitraum und Versicherungsjahr?

    Der Leistungszeitraum bezeichnet die Zahlungsdauer der BU-Rente, wenn du berufs­unfähig wirst. Sinnvoll ist es, diese bis zum Eintritt ins Rentenalter zu wählen. So entsteht keine Lücke. Allerdings wirkt sich das natürlich auf die Höhe des Beitrages aus, so dass unter Umständen auch ein kürzerer Zeitraum in Frage kommt. Am besten ist es, wenn du beides durchrechnen lässt.
    Mit dem Versicherungsjahr hingegen ist der Zeitpunkt der korrekten Kündigung gemeint. Die Kündigungsfristen betragen dann meist einen bis drei Monate, das hängt von den Vertragsbedingungen und deiner Zahlweise ab.
  • Ist die BU zusammen mit einer Kapitallebensversicherung empfehlenswert?

    Eher nicht. Zum einen sind die Konditionen oft weniger attraktiv als bei getrennten Verträgen. Zum anderen kannst du Probleme bekommen, wenn du eine der beiden Versicherungen kündigen willst. Gleiches gilt auch für eine Betriebsrente, sie solltest du besser extra abschließen.
  • Aufnahmeerklärung und Anzeigepflicht: Was ist das genau?

    Die Anzeigepflicht (genauer: die vorvertragliche Anzeigepflicht) bezieht sich auf deine Angaben im Versicherungsantrag. Hier geht es natürlich in erster Linie um die Gesundheitsfragen. So lange der Versicherungsfall nicht eintritt, behandeln die Versicherer deine Angaben in der Regel sehr kulant. Hellhörig werden sie aber, wenn du berufs­unfähig wirst und eine Rente beantragst. Hast du im Antrag falsche Angaben gemacht oder Vorer­kran­kungen verschwiegen, wird das der Versicherer später auch heraus­bekommen. Sei also beim Ausfüllen des Antrages sehr genau und verschweige nichts.
    Die Aufnahmeerklärung bekommst du, wenn die Versicherung deinen BU-Antrag geprüft und für einwandfrei befunden hat. Liegt dir diese Aufnahmeerklärung vor, kannst du auch ganz entspannt deine alte BU-Versicherung kündigen (auf keinen Fall vorher!).
  • Ist die Berufs­unfähig­keits­versiche­rung steuerlich absetzbar?

    Grundsätzlich ja, allerdings hängt das auch davon ab, ob du verheiratet bist und welche Freibeträge du bereits für die sogenannten “sonstigen Vor­sorge­aufwendungen” in Anspruch genommen hast. In jedem Fall besteht generell die Möglichkeit, deine BU in der Steuererklärung anzugeben. Dazu gibt es auch einen Beitrag: „Die Berufs­­unfähig­keits­­versiche­rung in der Steuer­­erklärung absetzen – so geht’s„.
  • Ist die Erwerbminderungsrente das gleiche wie eine BU-Rente?

    Nein, sie ist quasi die Ablösung der früheren gesetzlichen Berufs­unfähig­keits­rente. Man könnte sagen, dass der Gesetzgeber “beschlossen” hat, dass es keine Berufs­unfähig­keit mehr gibt, sondern nur noch eine Erwerbs­minderung. Diese staatliche Erwerbs­minderungs­rente betrug 2015 im Schnitt 735 Euro.
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