"

Dienstunfähigkeit bei Beamten – was ist das?

5

Den Begriff Dienst­unfähigkeit hast du bestimmt schon gehört, wenn du Beamter bist oder dich in einer Ausbil­dung befindest, mit der du die Beamten­lauf­bahn einschlagen willst. Dienst­unfähig­keit bedeutet, dass ein Beamter seinen Dienst aus gesund­heit­lichen Gründen nicht mehr leisten kann. Wir erklären dir, wann genau ein Beamter dienst­unfähig ist, wie er dann vom Staat abgesichert wird und warum eine private Berufs­unfähig­keitsver­sicherung auch für Beamte wichtig ist.

Das musst du wissen:
  • Dienst­unfähig können nur Beamte werden. Zum Beispiel Lehrer, Mitar­beiter beim Finanzamt, in Kranken­häusern oder auch Staats­sekretäre in der Politik.
  • Es gibt knapp 1,9 Millionen Beamte in Deutschland. Ein Beamter ist dienst­unfähig, wenn er aus gesundheit­lichen Gründen lang­fristig seinen Dienst nicht ausüben kann.
  • Beamte auf Lebens­zeit erhalten bei Dienstun­fähigkeit ein Ruhegehalt, aber Beamte auf Zeit oder auf Probe nicht. Sie werden aus dem Dienst entlassen und erhalten nur eine geringe Erwerbs­minderungs­rente.

Das ist Dienstunfähigkeit

Ein Beamter ist – einfach erklärt – dann dienst­unfähig, wenn er wegen einer Erkran­kung oder nach einem Unfall seine Dienst­pflichten für einen längeren Zeitraum nicht erfüllen kann. Im Bundes­beam­ten­gesetz (BBG) ist geregelt, was für Beamte Dienstun­fähigkeit genau bedeutet. Dort heißt es in § 44 (1):

“Die Beamtin auf Lebens­zeit oder der Beamte auf Lebens­zeit ist in den Ruhe­stand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körper­lichen Zustandes oder aus gesund­heit­lichen Gründen zur Erfüllung der Dienst­pflichten dauerhaft unfähig (dienst­unfähig) ist. Als dienstun­fähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass inner­halb weiterer sechs Monate die Dienst­fähig­keit wieder voll hergestellt ist.”

Dies bedeutet, dass eine Erkrankung bei dir also inner­halb der vergangenen sechs Monate für mindestens drei Monate aufgetreten und sie voraus­sichtlich weitere sechs Monate vorhanden sein muss, damit du als Beamter dienstun­fähig bist. Für einige Berufs­gruppen, wie zum Beispiel Polizei­beamte, gibt es eigene gesetz­liche Regelungen, beispiels­weise das Bundes­polizei­beamten­gesetz (BpolBG). Kannst du deinem Dienst nicht mehr nachgehen, wird dir das von deinem Dienst­herrn bescheinigt und es folgt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienst­unfähig­keit. Welche Folgen das für dich hat, zeigen wir dir weiter unten im Artikel.

Dienstun­fähigkeit in Zahlen:

In Deutschland gab es 2015 nach An­gaben des Statis­tischen Bundes­amtes 10.500 Fälle von Dienst­unfähig­keit. Die Größen­ordnung ist seit rund zehn Jahren ungefähr gleich geblieben. Sie schwankt zwischen 9.900 und 12.200 Fällen von Dienst­unfähig­keit pro Jahr.

Kommt es bei Beamten zu Dienst­unfähig­keit, sind übrigens psychische Erkran­kungen wie Depres­sionen die häufigsten Gründe. Bei Frauen sind es 66 Prozent und bei Männern 50 Prozent aller Fälle. Zwischen Dienstun­fähigkeit und Depressionen besteht also ein enger Zusammen­hang. Die zweit­häufigsten Ursachen sind Erkran­kungen des Muskel- und Skelett­systems (Männer 19 Prozent und Frauen 13 Prozent). An dritter Stelle der Gründe für Dienst­unfähig­keit kommen Erkrankungen des Nerven­systems (Männer mit 13 Prozent und Frauen mit 8 Prozent). Die Angaben stammen aus dem Versorgungs­bericht der Bundes­regierung (S. 53) vom Mai 2013.

In Deutschland gilt das Beamten­recht zur Dienst­unfähig­keit auf drei verschiedenen Ebenen. Beamte können auf Bundes-, auf Länder- oder auf kommunaler Ebene tätig sein. Nach der Födera­lismus­reform 2009 können die Bundes­länder bestimmte Elemente des Beamten­rechts selbst­ständig regeln. So kann es sein, dass etwa Verwal­tungsvor­schriften zur Besoldung von Beamten oder die Fristen bis zum Eintritt von Dienst­unfähig­keit je nach Bundes­land unterschied­lich geregelt sind.

Was machen eigent­lich Beamte?

Im Grund­gesetz ist die Ausübung hoheits­recht­licher Befug­nisse im Artikel 33 Abs. 4 geregelt. Diese Befugnisse betreffen Bereiche, in denen der Staat im Interesse der Allge­meinheit in die Rechte und Pflichten des Einzelnen eingreifen muss. Dazu gehören Polizei, Feuer­wehr, Zoll- und Steuer­verwaltung sowie Justiz­vollzug. Hier werden haupt­sächlich Beamte eingesetzt. Auch die Leitungs­positionen in den obersten Behörden und der Diploma­tische Dienst werden mit Beamten besetzt. Soldaten und Richter sind zwar keine Beamte, aber in einigen Bereichen wie der Besoldung und Versorgung werden sie wie Beamte behandelt.

Es gibt nach Angaben des Deutschen Beamten­bundes 1.873.750 Beamte in Deutschland (Stand 2019). Sie stehen in einem besonderen Dienst­verhältnis zu ihrem Arbeit­geber, dem Staat. Beamte gehören zum öffent­lichen Dienst (Staats­dienst), wie auch Tarif­beschäftigte, die zum Beispiel als Lehrer an Schulen angestellt sind. Insgesamt arbeiten 4.645.450 Menschen im öffent­lichen Dienst. Die folgende Tabelle zeigt die Ver­teilung der Aufgaben­felder inner­halb des Beamten­tums:

Aufteilung der deutschen Beamten nach Aufgabenbereichen

Aufgaben Anzahl Beamte
Allgemeine Dienste (Politik, zentrale Verwaltung, auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Finanzverwaltung) 937.560
Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur (z.B. Schulen und Hochschulen) 717.810
Soziales, Familie, Jugend, Arbeitsmarktpolitik (z.B. Kindertagesbetreuung) 71.430
Verkehrs- und Nachrichtenwesen 45.665
Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung 18.850
Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung (z.B. Krankenhäuser, Heilstätten) 15.145
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 14.495
Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen 14.610
Finanzwirtschaft 1.690

*Quelle: dbb, beamtenbund und tarifunion, Zahlen Daten Fakten, Januar 2017

Dienstun­fähigkeit und ihre Folgen

Auch als Beamter musst du mit finanziellen Einbußen rechnen, wenn du dienst­unfähig wirst. Da geht es dir nicht anders als jedem anderen Arbeit­nehmer. In vielen Fällen bist du aller­dings besser abgesichert, das heißt, du erhältst mehr Geld vom Staat als viele andere. Aber wie wird das bei Beamten genau geregelt? Deine Dienstun­fähig­keit wird dir nicht von einem Arzt bescheinigt, sondern dein Dienst­herr stuft dich dement­sprechend ein – natür­lich auf Grund­lage der ärzt­lichen Einschät­zung deiner Erkrankung.

Wirst du als dienstun­fähig eingestuft, dann gilt für dich der Begriff “vorzeitiger Ruhe­stand”. Beamte haben dann finanzielle Ansprüche. Da stellt sich die Frage: Was bekommt der Beamte bei Dienstun­fähigkeit? Die Höhe deiner Ansprüche bei Früh­pensio­nierung wegen Dienstun­fähigkeit ist individuell sehr verschieden und sie hängt von deinem Beamten­status ab. Dabei müssen drei Möglich­keiten unter­schieden werden: Entweder bist du Beamter auf Lebens­zeit, auf Probe oder auf Widerruf.

Beamter auf Lebenszeit

Im Ideal­fall bist du bereits seit fünf Jahren Beamter auf Lebens­zeit. Dann erhältst du nämlich ein Ruhe­gehalt, wenn du von deinem Dienst­herrn als dienst­unfähig eingestuft wirst. Die Höhe des Ruhege­haltes wird nach einer vorgegebenen Formel berechnet. Dabei spielen deine ruhege­halt­fähigen Dienst­bezüge, dein Ruhe­gehalts­satz und mögliche Abschläge eine Rolle. Die Formel lautet: Ruhegehalt­fähige Dienst­bezüge x Ruhege­haltssatz = Ruhe­gehalt. Die ruhe­gehalt­fähigen Dienst­bezüge setzen sich aus dem Grund­gehalt der jeweiligen Besoldungs­gruppe, der Erfahrungs­stufe und einem gesonderten Familien­zuschlag zusammen. Der Ruhe­gehalts­satz wird ebenfalls individuell fest­gelegt.

Ein Beispiel zur Berechnung des Ruhege­haltes vom Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales: Ein Beamter ist am 01.02.1964 geboren und seit 1992 im Dienst. Seine ruhe­gehalt­fähige Dienstzeit bis zum 67. Lebens­jahr beträgt 38,36 Jahre. Diese Zahl wird in diesem Beispiel ohne weitere Zuschläge mit dem Ruhege­haltssatz von 1,79375 Prozent multipli­ziert. Heraus kommt ein Ruhe­gehalt von 68,81 Prozent der aktuellen Besoldung.

Die Höhe des Ruhege­haltes, auf das du einen Anspruch hast, steigt mit jedem Dienst­jahr. Bei einer relativ frühen Berufs­unfähig­keit verringert sich natürlich die geleistete Dienst­zeit und dement­sprechend reduzieren sich auch deine finanziellen Ansprüche.

Beamter auf Probe

Ganz anders sieht es aus, wenn du Beamter auf Probe bist. Während dieser Probe­zeit wirst du getestet, ob du fach­lich dazu befähigt bist, später in den Beamten­dienst auf Lebens­zeit über­nommen zu werden. Trifft dich während der Probe­zeit eine Dienst­unfähig­keit, dann erhälst du kein Ruhe­gehalt. Statt­dessen wirst du aus dem Dienst entlassen und in der gesetz­lichen Renten­versiche­rung nachver­sichert. Damit erhältst du die gleichen Leistungen wie alle anderen in der gesetz­lichen Renten­versiche­rung Versicherten. Diese Leistungen erhältst du dann in Form der gesetz­lichen Erwerbs­minderungs­rente, die nur eine geringe Absicherung bietet und 2015 bei durch­schnitt­lich 735 Euro lag.

Beamter auf Widerruf

Das gleiche gilt, wenn du Beamter auf Widerruf bist, also wenn du dich in einer Aus­bildung zum einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst befindest, vielleicht als Polizei­kommissar­anwärter. Diese Zeit ist die Vor­stufe zum Beamten auf Probe. Wenn du dann dienst­unfähig wirst, droht dir die Entlassung aus dem Dienst. Auch dann bekommst du nur eine Erwerbs­minderungs­rente.

Eine private Berufsun­fähig­keits­ver­sicherung hilft bei Dienstun­fähigkeit

Egal welchen Beamten­status du hast, im Fall von Dienst­unfähig­keit droht dir ein finanziel­les Risiko. Denn du musst dann mit deutlich weniger Geld auskommen als zuvor und es entsteht eine Ver­sorgungs­lücke. Als Beamter auf Lebens­zeit hast du zwar Anspruch auf ein Ruhe­gehalt, aber auch das wird nicht an deine bisherigen Einnahmen heran­kommen. Bist du aber noch Beamter auf Probe oder auf Widerruf, dann bekommst du nicht einmal ein Ruhe­gehalt. Auf alle Fälle wird es für dich schwierig, deinen bisherigen Lebens­standard aufrecht zu erhalten. Um die entstehende Versor­gungs­lücke zu schließen, empfehlen wir eine private Berufs­unfähigkeitsver­sicherung (BU), die bei Beamten häufig auch als Dienst­unfähigkeits­versiche­rung bezeichnet wird. Diese Versicherung zahlt dir eine monat­liche Berufs­unfähigkeits­rente, wenn du deinen Dienst aus gesund­heit­lichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Das macht die Dienst­unfähigkeits­versicherung für Beamte so sinn­voll. Die Höhe der Rente legst du beim Vertrags­abschluss fest. Dafür zahlst du während der Laufzeit der BU einen monat­lichen Beitrag. In einem Ratgeber­artikel haben wir uns ausführ­lich mit der Berufsun­fähigkeitsver­sicherung für Ärzte beschäftigt, die ja in bestimmten Bereichen auch als Beamte arbeiten können.

Auf dem Ver­siche­rungs­markt findest du eine ganze Reihe von Anbie­tern. Die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Getsurance Job zum Beispiel kannst du mit nur wenigen Klicks kom­plett online ab­schlie­ßen. Auch als Beamter kannst du damit einen güns­tigen Berufs­unfähig­keits-Schutz finden.

Achte auf deine Berufs­gruppe

Dienstun­fähigkeit für Lehrer ist ein besonderes Thema. Lehrer gelten für viele Versiche­rungen als Risiko­gruppe, denn das Risiko, berufsun­fähig zu werden, ist statistisch gesehen relativ hoch. Der Ver­sicherungs­schutz wird bei einigen Tarifen nur begrenzt gewährt: “Beamte auf Widerruf oder auf Probe haben es teilweise schwer, das Risiko Dienstun­fähigkeit zu versichern,” wie die Stiftung Waren­test in ihrem “Themen­paket Berufsun­fähigkeit” 2015 auf den Seiten 26 und 27 schreibt. Darum sollte bei einer Dienstun­fähigkeits­versicherung für Lehrer oder auch Lehramts­anwärter genau auf die Bedingungen geachtet werden, die die Versicherer anbieten.

Bist du Polizist oder Beamter im Justiz­vollzug, dann bist du besonderen körper­lichen und seelischen Belastun­gen ausgesetzt. Für diese Gruppen gibt es eine spezielle Dienst­unfähig­keit, die auf die besonderen Anfor­derun­gen des Berufes ausgelegt ist. So heißt es beispiels­weise im Rahmen­gesetz zur Vereinheit­lichung des Beamten­rechts, § 101 (1): “Der Polizei­vollzugs­beamte ist dienstun­fähig, wenn er den besonderen gesund­heitlichen Anforde­rungen für den Polizei­vollzugs­dienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungs­fähig­keit innerhalb zweier Jahre wieder­erlangt (Polizei­dienstun­fähigkeit).” Wichtig ist, dass dein BU-Vertrag auch diese speziellen Fälle wie die Polizei­dienstun­fähigkeit einschließt, damit sie zu einer Art Dienst­unfähigkeits­versiche­rung für die Polizei wird.

Eine weitere Besonder­heit ist Dienst­unfähig­keit bei der Bundes­wehr. Als Berufs­soldat hast du Anspruch auf ein Ruhe­gehalt. Bist du aber Soldat auf Zeit, dann gelten für dich die gleichen Regelungen wie bei Beamten auf Probe. Du wirst im Fall der Dienstun­fähigkeit aus dem Dienst entlassen und erhältst kein Ruhe­gehalt. Gerade für die letzte Gruppe ist eine private BU daher besonders sinnvoll. Eine spezielle Dienstun­fähigkeitsver­sicherung für Soldaten gibt es aber nicht.

Häufige Fragen

  • Gibt es Pensions­rechner bei Dienstun­fähigkeit für Beamte?

    Ja. Im Internet findest du verschiedene Möglich­keiten, bei Früh­pensionie­rung eine Berechnung deines Ruhege­haltes durchzu­führen. Egal ob die Dienstun­fähigkeit Lehrer betrifft oder ob es um Dienst­unfähig­keit wegen Depression geht. Doch es handelt sich dabei um keine offiziellen Angaben. Wenn du wirklich genaue und offizielle Zahlen haben möchtest, dann solltest du deinen Dienst­herrn fragen.
  • Wie sieht die Mindest­versorgung für Beamte aus?

    Auch bei Dienstun­fähig­keit sollen Beamte eine Mindestver­sorgung erhalten. Das ist das Ruhe­gehalt, das einem Beamten mindestens zusteht. Diese Mindest­versorgung ist allerdings von mehreren Faktoren wie etwa den ruhege­halt­fähigen Dienst­bezügen abhängig. Außerdem gibt es in den Bundes­ländern unterschied­liche Regelungen. Die komplizierte Berechnung für Bundes­beamte kannst du bei einem Informationsportal des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales nachlesen.
  • Was ist eine Zusatzver­sicherung?

    Es besteht die Möglichkeit, eine BU mit einer anderen Versiche­rung zu kombinieren, das nennt sich dann Berufsun­fähigkeits­zusatzver­sicherung (BUZ). Diese Kombination kannst du mit einer Lebens- oder einer Renten­versiche­rung abschließen. Wir empfehlen dir eine BUZ aber nicht, sie ist nicht günstig für dich. Der Nachteil dabei ist nämlich: Falls du einmal die dazu­gehö­rige Renten­versiche­rung kündigen willst, verlierst du auch deinen BU-Schutz.
  • Sind bei einer Dienstun­fähigkeitsver­sicherung die Kosten steuer­lich absetzbar?

    Ja, das sind sie. Du kannst die Kosten für deine Dienst­un­fähig­keits­ver­­siche­rung bzw. Berufsun­fähigkeits­versiche­rung zur Steuer­erklärung beim Finanzamt bei den “Vorsorge­aufwen­dungen” angeben. Das geht bis zu 1.900 Euro im Jahr bei Angestellten und bis zu 2.800 Euro bei Selbst­ständigen. Unter Vorsorge­aufwen­dungen fallen alle Versiche­rungen, die deine private Gesund­heitsvor­sorge und Einkommens­absicherung betreffen.
5 Kommentare
  1. Aleksi C. sagt

    Guten Tag, ich bin zum 01.08.2018 entlassen worden. Zur Zeit hat die Behörden Leitung mich in den Urlaub geschickt und will mich als Beamter nicht mehr sehen. Ich habe Innendienst auferlegt bekommen, da ich wegen einer Stress Situation nicht mehr beamten tauglich sein soll. Ich bin aber im Wochenplan mit Urlaub und Überstunden Abbau eingetragen . Und das schlimmste , ich habe für den Juli 2018 kein Lohn mehr erhalten, obwohl ich darauf angewiesen bin. Ich war 2 Jahre auf Probe Beamter und jetzt durch fehlender Leistung und Krankheit aus der Beamten Sache raus . Aber sollte ich das Gehalt vom 01.07.2018 nicht erhalten ? Vielleicht können Sie mir helfen. Weil jetzt gelange ich schnell ins negative auf meinem Konto.

    Mit freundlichen Grüßen

    Aleksi C.

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Aleksi,

      wenn du zum 1.8. entlassen wurdest, dann müsstest du tatsächlich noch den Lohn für Juli bekommen. In diesem Fall solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

      1. Marie sagt

        Ich als Beamte werde zu Beginn des Monats bezahlt. Vielleicht ist dadurch eine Verwechselung aufgetreten. Also das Gehalt, welches Anfang Juli gezahlt wurde, ist bereits für Juli und nicht Juni gewesen.
        Nur eine Idee.

  2. Paul sagt

    Hallo,

    ich bin Paul 52 Jahre und zum 1.2.2019 in den Vorzeigenruhestand (Dienstunfähigkeit) versetzt worden. Vor meiner Beamten Zeit habe ich 10 Jahre in der Freien Wirtschaft gearbeitet.
    Jetzt bekomme ich ja ca. 65% meiner letzten Bezüge, ist es richtig das ich mit Eintritt in den regulären Ruhestand die von mir in der Zeit erwirschaften Rente auf meine Mindestversorgung? So das ich auf 73% (Ruhestandgehalt) bekomme?

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Paul,

      wenn du vor deiner Zeit als Beamter in die Rentenversicherung eingezahlt hast, dann müsstest du auch Geld von der Rentenversicherung kriegen, sobald du das Renteneintrittsalter erreicht hast. Allerdings kann es sein, dass diese Rente deiner Pension angerechnet wird, wenn beide Einkünfte eine bestimmte Grenze überschreiten.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

Hinterlasse einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.