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Kranken­versi­cherung als Student: Optimal versichert im Studium!

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Vor Beginn deines Studiums hast du wahrscheinlich andere Themen im Kopf als Versicherungen. Es gibt jedoch eine Versicherung, über die du dir auf jeden Fall einmal Gedanken machen solltest: die Kranken­versi­cherung. Sie ist nämlich Pflicht in Deutschland. So bist du auch als Student dazu verpflichtet, eine Kranken­versi­cherung und in der Regel auch eine Pflege­versicherung zu haben. Doch was sollte man bei der Kranken­versi­cherung als Student beachten und wie teuer ist sie? Alles Wichtige erfährst du hier!

Das musst du wissen:
  • Für dich als Student gilt: Du musst krankenversichert sein.
  • Viele Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr noch über ihre Eltern familienversichert. Das ist die einfachste Variante, im Studium abgesichert zu sein.
  • Günstig ist nicht immer am besten! Achte bei der Wahl deiner gesetz­lichen Kranken­kasse als Student nicht nur auf die monatlichen Beiträge, sondern auch auf die unterschiedlichen (Zusatz-) Leistungen der jeweiligen Kranken­kassen.

Warum eine Kranken­versi­cherung als Student?

Bist du Student, musst du eine Kranken­versi­cherung (KV) haben. Diese Versi­cherung ist in Deutschland eine Pflicht­versi­cherung und sorgt dafür, dass du bei einer Krankheit die notwendigen Behand­lungen erhältst, ohne dafür selbst zahlen zu müssen. Gerade Studenten mit nicht so prall gefülltem Geld­beutel ziehen also einen großen Vorteil aus dieser Versi­cherung, beispielsweise dann, wenn ein Studentenkredit ihre einzige Geldquelle ist. Studenten profitieren außerdem von günstigen Studenten­tarifen. Neben der Kranken­versi­cherung gibt es noch weitere Versi­cherungen, die für dich als Student sinnvoll sein können. Hierzu zählen insbesondere die Berufs­unfähig­keits­versi­cherung (BU) und die Haft­pflicht­versi­cherung für Studenten.

Der Nachweis einer KV ist auch eine Voraussetzung, um dich bei einer Universität einschreiben zu können. Die Frage, warum du eine Kranken­versi­cherung als Student brauchst, ist durch die Versicherungspflicht also schnell beant­wortet. Für dich als Student gibt es bei der KV jedoch einige wichtige Dinge zu beachten, die du unbedingt wissen solltest.

Suchst du noch eine geeignete BU? Dann interessiert dich vielleicht die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job. Die kannst du mit nur wenigen Klicks kom­plett online ab­schlie­ßen. Und sie ist auch für den studen­tischen Geld­beutel sehr günstig – schon ab 19,90 Euro im Monat kannst du dich ab­sichern.

Zu Beginn des Studiums: Ausgangslage ent­schei­dend

Vor deinem Studium solltest du genau in Erfahrung bringen, was dein persönliches Versicherungsverhältnis ist. Hier gibt es nämlich mehrere Möglichkeiten:

  1. Du bist über die gesetzliche Kranken­versi­cherung (GKV) deiner Eltern familien­versi­chert Das ist die günstigste und einfachste Ausgangslage für dich und dein Studium. Bis zu deinem 25. Lebensjahr bist du über die GKV deiner Eltern mitversichert. Du musst dir also erst einmal keine Gedanken über eine eigene Kranken­versi­cherung als Student machen. Nach deinem 25. Lebensjahr musst du dich dann aber in jedem Fall selbst versichern, kannst in der GKV jedoch von günstigen Studen­ten­tarifen profitieren.
  2. Du bist über die private Kranken­versi­cherung (PKV) deiner Eltern mit­versi­chertAuch bei der PKV kannst du bis zu deinem 25. Lebensjahr über deine Eltern mitversichert sein. Nach dem 25. Lebensjahr steigen die Kosten jedoch weit über die gesetzliche Kranken­versi­cherung für Studenten. Denn dann fällt die sogenannte Beihilfe der privaten Versicherung weg, da du auch kein Kindergeld mehr bekommst.Möchtest du die hohen Beiträge umgehen, kannst du dich vor deinem Studium auch ganz einfach über eine wesentlich günstigere GKV selbst versichern. Hier profi­tierst du nämlich bis zum Abschluss des 14. Fach­semesters und/oder der Voll­endung deines 30. Lebens­jahres von den günstigen Stu­denten­beiträgen der GKV. Überlege dir also vor deinem Studium gut, ob eine private oder gesetz­liche Kranken­versi­cherung für Studenten für dich sinn­voller ist. Hast du dich für eine Art der Versicherung entschieden, kannst du sie während des Studiums nämlich nicht mehr wechseln!
  3. Du bist bereits selbst kranken­versi­chertBist du über 25 Jahre oder hast vor deinem Studium bereits gearbeitet, bist du höchst­wahrschein­lich schon Mitglied in der GKV. Beginnst du jetzt ein Studium, zahlst du bis zum Abschluss des 14. Fach­semesters oder der Voll­endung deines 30. Lebens­jahres einen günstigeren “Studentische-Kranken­versi­cherung-Beitrag” an deine GKV.Bist du bereits Mit­glied in einer PKV, bekommst du als Student leider keine Vergünst­igungen. Wenn dir die Beiträge deiner privaten Versicherung während deines Studiums zum Beispiel zu teuer sind, kannst du zu Beginn deines Studiums auch in eine gesetz­liche Kranken­kasse wechseln. Das ist jedoch nicht immer so einfach. Nur wenn du 30 Jahre oder jünger bist, kannst du problemlos zu einer gesetzlichen Kranken­kasse wechseln.

Gesetz­liche oder private Kranken­versi­cherung als Student?

Jeder Student (unter 30 Jahren) hat zu Beginn seines Studiums theoretisch die Auswahl, ob er sich gesetzlich oder privat versichern lassen möchte, ganz egal, wie er bisher versichert gewesen ist. Hast du dich jedoch einmal für eine gesetzliche Kranken­versi­cherung (GKV) oder eine private Kranken­versi­cherung (PKV) entschieden, bist du für dein gesamtes Studium an diese Entscheidung gebunden. In unseren Augen ist die gesetzliche Kranken­versi­cherung für Studenten meist die bessere Wahl, da die private Versicherung einige entscheidende Nachteile mit sich bringt:

  • Nach deinem 25. Lebensjahr musst du wesentlich höhere Beiträge für deine PKV zahlen.
  • Hast du dich einmal für eine private Versicherung entschieden, ist es nicht einfach oder sogar unmöglich, zur gesetzlichen Versicherung zu wechseln, zum Beispiel dann, wenn du finanzielle Engpässe und Probleme hast.
  • Möchtest du dich nach deinem Studium selbstständig machen, bist du auch über dein Studium hinaus an die PKV gebunden und kannst nicht zu einer GKV wechseln.
  • Auch wenn du nach deinem Studium nicht sofort einen Job findest, musst du die höheren Beiträge der PKV zahlen. Beziehst du nach deinem Studium Arbeits­losen­geld II, bekommst du entweder nur einen kleinen Zuschuss oder es besteht die Möglichkeit, in einen Basistarif zu wechseln, der schlussendlich die gleichen (aber immer noch teureren) Leistungen einer GKV bietet.

Was ist eine Studentische Kranken­versi­cherung?

Die Studentische Kranken­versi­cherung ist der Sondertarif der gesetzlichen Kranken­versi­cherung für Studenten. Bei der Kranken­versi­cherung für Studenten zahlst du bis zum Ende deines 14. Semesters und/oder der Vollendung deines 30. Lebensjahres den Studententarif der Kranken­kasse. Um diesen Tarif zu erhalten, musst du deinen Wohnsitz in Deutschland haben und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sein (Imma­triku­lations­nachweis).

Beitrag der Kranken­versi­cherung als Student

Was kostet die Kranken­versi­cherung für Studenten? In der studentischen Kranken­versi­cherung zahlst du einen vergünstigten Studententarif. Dieser Studentenbeitrag der Kranken­kassen ist bundesweit an die Entwicklung bzw. Höhe des Bafögs gekoppelt und beträgt 10,22 Prozent des aktuellen Bafög-Höchstsatzes, der zur Zeit bei 735 Euro liegt (Stand: Januar 2019). Hieraus ergibt sich der aktuelle Grund­betrag von 75,12 Euro. Der Grundbetrag kann sich über die Jahre auch geringfügig erhöhen und ist unabhängig davon, ob du tatsächlich Bafög beziehst.

Unterschiede der monatlichen Beitrags­sätze ergeben sich aus dem Zusatz­beitrag, den jede Kranken­kasse erhebt. Dieser Beitrag wird nämlich in unterschiedlicher Höhe auf den staatlich fest­gelegten Grund­betrag addiert. Hieraus ergibt sich der individuelle Gesamt­beitrag der Kranken­kasse. Der durch­schnitt­liche Zusatz­beitrag der Kranken­kassen liegt 2019 bei rund 0,9 Prozent.

Mit der Kranken­versi­cherung schließt du meist auch eine Pflege­versi­cherung ab, deren Beitragssatz ebenfalls bundesweit geregelt ist und sich ebenfalls am Bafög-Höchstsatz orientiert. Der Beitragssatz zur Pflege­versi­cherung liegt 2017 bei 3,3 Prozent für unter 23-Jährige und für Kinderlose.

Bei­trags­zuschuss mit Bafög

Beziehst du monatlich Bafög und möchtest dich selbst versichern, kannst du einen Zuschuss für die Kranken­versi­cherung (71 Euro) und die Pflege­versi­cherung (15 Euro) beantragen. Alle notwendigen Formblätter gibt es direkt auf der Webseite des Bundes­ministeriums für Bildung und Forschung. So wird fast dein gesamter Beitrag durch den Bafög-Zuschuss abgedeckt. Dieser Zuschuss ist genauso wie der Rest des BAföG zur Hälfte ein zinsloses Darlehen, das Teil der BAföG-Rückzahlung ist.

So findest du die optimale Kranken­versi­cherung als Student

Auf der Suche nach der richtigen Kranken­kasse für Studenten solltest du Folgendes unbedingt beachten: Neben der Höhe des monatlichen Beitrags spielen auch der Umfang der Leistungen sowie Zusatz­leistungen eine wichtige Rolle bei deiner Entscheidung für eine Kranken­kasse als Student. Viele Versicherungen bieten dir mittlerweile weitaus mehr als “nur” die Behandlung bei einer Krankheit. Zu diesen Zusatz­leistungen gehören Bonus­programme (Bargeldprämien) oder auch Sonderleistungen wie eine Brille, eine professionelle Zahnreinigung, Fitnesskurse oder gratis Reise-Impfungen. Es gibt eine ganze Menge unterschiedlicher Zusatz­leistungen, durch die sich die Kranken­kassen voneinander unterscheiden.

Achte bei deinem Vergleich unbedingt darauf, dass eine günstige Kranken­versi­cherung für Studenten nicht automatisch auch die beste Kranken­versi­cherung für einen Studenten ist! Die Kranken­versi­cherungen zeichnen sich auch durch unterschiedliche Leistungen aus.

Kosten der Kranken­versi­cherung

Damit du einen ersten Überblick über mögliche Versicherungen und ihre Beiträge erhältst, haben wir dir eine Auflistung von sieben Kranken­versi­cherungen für Studenten mit ihren monatlichen Beiträgen erstellt:

Beiträge: Studentische Kranken­versi­cherungen im Vergleich

Studentische Kranken­versi­cherung Beitrag/Monat (inkl. Zusatzbeitrag)
hkk Kranken­kasse 70,16 €
AOK 72,17 €
BIG direkt gesund 72,82 €
Techniker Krankenkasse 72,82 €
Barmer 73,47 €
ikk classic 75,42 €
DAK Gesundheit 76,07 €

*Quelle: Angaben der Kranken­kassen auf ihren jeweiligen Webseiten (Stand: 03/2017)

Leistungen der Kranken­kasse

Die Beiträge selbst unterscheiden sich kaum, hinsichtlich der Leistungen der einzelnen Versicherungen gibt es jedoch Unterschiede. Die eine Kranken­kasse übernimmt deinen Fitnesskurs, die andere nicht. So zieht es sich durch unzählige Zusatz­leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, die du dir ganz genau anschauen solltest, um die auf deine Bedürfnisse am besten passende Kranken­versi­cherung zu finden. Du solltest also die Kranken­versi­cherung auswählen, die dich sowohl preislich als auch hinsichtlich ihrer Leistungen und Zusatz­leistungen anspricht. Check diese also am besten direkt auf den Webseiten der Kranken­kassen oder anhand eines Preis-Leistungs-Vergleichs. Einen umfassenden Versicherungs-Vergleich der gesetzlichen Kranken­kassen bietet zum Beispiel die Stiftung Warentest.

Beispiele für Unter­schiede bei der Studen­tischen Kranken­versi­cherung

Beispiele für Leistungen AOK Techniker Barmer
Zuschuss für Sehhilfe
Yoga
Alternative Arzneimittel
Impfung Gebärmutterhalskrebs
(HPV)
Magen- und Darmkrebsvorsorge
Zuschuss für Apple-Watch oder
Fitness-Tracker

*Quelle: Angaben aus den Leistungskatalogen der Studentischen Krankenversicherungen von AOK, Techniker und Barmer

Veränderungen während des Studiums

Während deines Studiums kann es zu Veränderungen kommen, die auch deine Kranken­versi­cherung als Student beeinflussen:

  • Kranken­versi­cherung Student über 25 Jahre: Wirst du während deines Studiums 25 Jahre alt und bist noch über deine Eltern familienversichert, musst du dich jetzt um eine eigene Versicherung kümmern. Du kannst dich sowohl für eine gesetzliche als auch eine private Kranken­versi­cherung als Student entscheiden.
  • Auch wenn du einen Job neben deinem Studium hast, bei dem du langfristig monatlich mehr als 450 Euro verdienst, musst du aus der Familienversicherung raus und dich selbst versichern. Bist du selbst versichert, kannst du langfristig mehr als 450 Euro verdienen. Grundsätzlich hat die studentische Kranken­versi­cherung aber keine Ein­kommens­grenze, wenn du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest (Werkstudent). Am besten erkundigst du dich im Vorhinein genau bei deiner Kranken­kasse, wie dein Versi­cherungs­verhältnis durch einen Job beeinflusst werden kann. Übrigens: Einen passenden Werkstudentenjob findest du schnell und einfach mit unseren Kollegen von Campusjäger!
  • Kranken­versi­cherung als Student über 30 Jahre: Bist du bereits selbst versichert und wirst während deines Studiums 30 Jahre und/oder vollendest dein 14. Semester, zahlst du nicht mehr den Studentenbeitrag. Um wieviel sich dein Beitrag dann erhöht, kannst du ganz einfach bei deiner jeweiligen Versicherung herausfinden.

Häufige Fragen

      • Was passiert nach dem Studium mit meiner Kranken­versi­cherung, wenn ich einen Job habe?

        Die Entscheidung für eine Kranken­versi­cherung als Student bindet dich nicht nur während des Studiums. Sie kann auch Auswirkungen auf die Zeit nach deinem Studium haben. Arbeitest du nach deinem Studium als Angestellter, sollte es hinsichtlich deiner GKV und auch PKV keine Probleme geben.Möchtest du dich nach deinem Studium selbstständig machen, sieht es je nach Versicherung wie folgt aus: Bist du im Studium gesetzlich versichert gewesen, kannst du das auch weiterhin bleiben oder du wechselst zu einer PKV. Das ist zu Beginn der Selbstständigkeit und hinsichtlich der teureren Beiträge jedoch meist nicht zu empfehlen. Bist du im Studium privat versichert gewesen und machst dich nach deinem Studium selbstständig, musst du in der PKV bleiben. Du kannst dann nicht zu einer GKV wechseln und musst den vollen Beitrag der PKV zahlen.
      • Was passiert nach dem Studium mit meiner Kranken­versi­cherung, wenn ich keinen Job finde?

        Findest du nach dem Studium keinen Job, steht dir vom Staat das Arbeits­losen­geld II zu (Arbeits­losen­geld I erhältst du erst dann, wenn du bereits in die Arbeits­losen­versicherung eingezahlt hast). Beanspruchst du das Arbeits­losen­geld und bist in einer GKV, übernimmt das Arbeitsamt deine monatlichen Kosten. Nimmst du das Arbeits­losen­geld nicht in Anspruch, bieten die gesetzlichen Kranken­kassen meist einen vergünstigten Regelbeitrag an. Die PKV hingegen bietet keine vergünstigten Beiträge. Es besteht nur die Möglichkeit, in einen Basistarif zu wechseln.
      • Wie komme ich als Student aus der privaten Kranken­versi­cherung?

        Hast du dich zu Beginn deines Studiums für eine private Kranken­versi­cherung entschieden und möchtest nun zu einer gesetzlichen Kranken­versi­cherung wechseln, kannst du das
      • Welche Versicherungen sind als Student noch wichtig?

        Es gibt weitere Versicherungen neben der Kranken­versi­cherung, die für dich als Student sinnvoll sein können. Hierzu zählen insbesondere die Haft­pflicht­versi­cherung und die Berufs­unfähig­keits­versi­cherung. Die Haftpflichtversicherunghilft dir finanziell, wenn du versehentlich das Eigentum einer anderen Person beschädigst. Zum Beispiel dann, wenn du aus Versehen das neue Handy deines Freundes auf den Boden fallen lässt oder in deiner Mietwohnung das teure Parkett zerkratzt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen schützt dich finanziell, wenn du aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten kannst. Lies dazu mehr in unserem Artikel “Studentenversicherungen – Diese 3 brauchst du”.
      • Wo kann ich die Kranken­versi­cherung als Student vergleichen?

        Du suchst einen Preisvergleich, einen Versicherungs-Rechner oder einfach den “Kranken­versi­cherung-Student-Testsieger”? Hierzu findest du in jedem Fall einige nützliche Webseiten im Internet. Gib bei Google doch einfach mal “Kranken­versi­cherung Student Test” ein. Empfehlen können wir dir die Tests der Stiftung Warentest und ihrem Magazin Finanztest, das immer aktuelle Themen rund um Versicherungen und Preisvergleiche beinhaltet.
      • Ist die studentische Kranken­versi­cherung steuerlich absetzbar?

        Ja, die studentische Kranken­versi­cherung ist wie die “normale” Kranken­versi­cherung steuerlich absetzbar. Du kannst sie in deiner Steuererklärung im Bereich der Sonderausgaben angeben.
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