Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit – der Unterschied!
Für dich als junger Mensch ist der Verlust der Arbeitskraft ein hohes Risiko: Deine monatlichen Kosten laufen weiter, auch wenn du wegen einer Erkrankung oder nach einem schweren Unfall plötzlich kein Geld mehr verdienst. Die mageren Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung reichen zum Leben meist nicht aus. In diesem Beitrag erkläre ich dir den Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit – außerdem erfährst du, wie du dich gegen diese Gefahren bestmöglich absichern kannst.
Das musst du wissen:
- Die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung zu kennen lohnt sich, denn es gibt jeweils andere Voraussetzungen und Leistungen.
- Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung reicht in der Regel nicht aus, um den Lebensstandard halten zu können.
- Eine private Absicherung muss nicht teuer sein. Je früher du sie abschließt, desto besser.
Begriffserklärung: Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsminderung
- Von Berufsunfähigkeit spricht man, wenn du wegen Gesundheitsproblemen nicht mehr in deinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kannst. Beispiel: Du bist Krankenpfleger. Nach einem Bandscheibenvorfall und mehreren Operationen musst du deinen Job aufgeben, weil du nicht mehr in vorgebeugter Position arbeiten und keine Patienten mehr heben kannst. In anderen Tätigkeiten – zum Beispiel im Büro oder als Empfangskraft – wärst du aber noch einsetzbar. Du bist daher berufsunfähig.
- Erwerbsunfähigkeit ist gegeben, wenn du aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr berufstätig sein kannst, auch nicht in einem anderen als dem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf. Beispiel: Du erkrankst am Parkinson-Syndrom. Nach einiger Zeit ist deine Feinmotorik so stark eingeschränkt, dass du überhaupt nicht mehr arbeiten kannst – nicht einmal in einfachen und wenig belastenden Tätigkeiten. Du bist dann erwerbsunfähig.
- Erwerbsminderung ist ein Begriff aus dem deutschen Rentenrecht. Voll erwerbsgemindert sind Personen, die weniger als drei Stunden täglich in irgendeiner beliebigen Tätigkeit einsetzbar sind. Falls du weniger als sechs, aber noch mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kannst, giltst du als teilweise erwerbsgemindert. Wer täglich sechs Stunden oder mehr arbeitsfähig ist, ist per Definition nicht erwerbsgemindert.
Wie du siehst, unterscheiden sich die Definitionen erheblich. So ist z.B. der Nachweis einer Berufsunfähigkeit ein ganz anderer als bei einer Erwerbsminderung.Der gesetzliche Schutz reicht nicht
Wenn du als Auszubildender oder Arbeitnehmer gesetzlich rentenversichert bist, bekommst du bei Erwerbsminderung zwar eine Erwerbsminderungsrente (auch bekannt als „Frührente“) – allerdings nur, falls es gar keine Tätigkeit mehr gibt, in der du noch sechs Stunden täglich arbeiten könntest.
Dein bisheriger Beruf spielt dabei keine Rolle: Selbst als Akademiker darf die gesetzliche Rentenversicherung dich auf einen ganz anderen Job verweisen und die Erwerbsminderungsrente verweigern. Wenn du weniger als sechs, aber mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig bist, hast du lediglich Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Ein Antragsformular für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente findest du bei der Deutschen Rentenversicherung.
Das Problem: Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente hängt von deinem letzten Bruttolohn ab und davon, wie lange du bereits Rentenbeiträge zahlst. Weil du als junger Mensch erst seit kurzem im Berufsleben stehst, reicht die Erwerbsminderungsrente in aller Regel nicht aus, um auch nur die wichtigsten Ausgaben des täglichen Lebens zu decken. Im Ernstfall musst du mit einem drastischem Einkommensverlust rechnen.
Beispiel: Die 25jährige Anja verdient als Bürokauffrau 2.800 Euro brutto, sie ist seit sechs Jahren gesetzlich rentenversichert. Wegen einer dauerhaften psychischen Erkrankung verliert sie ihre Stelle, nach Einschätzung der Rentenversicherung könnte sie aber noch drei Stunden täglich in einer leichteren Tätigkeit arbeiten. Anja hat Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von rund 490 Euro – davon kann sie nicht einmal ihre monatliche Kaltmiete von 580 Euro decken.Weil ihre Erwerbsminderungsrente zum Leben nicht ausreicht, muss die junge Frau einen Antrag auf Bürgergeld-Leistungen stellen. Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt insgesamt 502 Euro, für Miete erstattet die Arbeitsagentur unter Berücksichtigung des Mietniveaus in Anjas Wohnort höchstens 350 Euro, die Heizkosten von 70 Euro im Monat werden übernommen. Anja hat also insgesamt einen Anspruch auf 922 Euro. Da sie bereits 490 Euro aus der Erwerbsminderungsrente kriegt, bekommt sie noch die restlichen 339 Euro ihres Regelbedarfs als Bürgergeld-Leistung ausgezahlt*:
Regelbedarf 409 Euro +Kaltmiete 350 Euro +Heizkosten 70 Euro = Summe Bedarf 922 Euro – Erwerbsminderungsrente 490 Euro = BürgergeldLeistung 432 Euro *Zirka-Werte, Stand 2023
Achtung: Wenn du der gesetzlichen Rentenversicherung noch keine fünf Jahre angehörst, bekommst du überhaupt keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Für Berufseinsteiger und junge Leute ist die private Absicherung deshalb besonders dringend.Wie sichere ich mein Risiko am besten ab?
Gegen den Verlust deiner Arbeitskraft kannst du dich zum Glück finanziell schützen – entweder mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Beide sind als eigenständige Versicherung oder als Zusatzversicherung z.B. zu einem Altersrente-Produkt erhältlich. Vertragspartner sind in beiden Fällen private Versicherungsgesellschaften, die dir im Ernstfall eine fest vereinbarte Monatsrente überweisen. Die Leistung beider Varianten unterscheidet sich allerdings deutlich:
Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Rente nur, wenn du zu 100 % erwerbsunfähig bist und in keinem Beruf mehr arbeiten kannst – also im allerschlimmsten Fall. Das Problem: Falls du „nur“ berufsunfähig wirst, aber keine andere Arbeit findest, die du mit deiner angeschlagenen Gesundheit noch ausüben könntest, leistet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt schon dann ein, wenn du im erlernten oder im aktuellen Beruf für voraussichtlich sechs Monate oder länger zu mehr als 50 % berufsunfähig bist – wenn du also weniger als die Hälfte der Arbeitsleistung erbringen kannst, die du in gesundem Zustand leisten könntest.
Anders als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängig davon, ob du weniger belastende Arbeiten theoretisch noch ausüben könntest oder nicht. So ist dein Einkommen bei gesundheitlichen Einschränkungen in jedem Fall gesichert. Du bleibst frei von finanziellen Sorgen und kannst dich – falls deine Gesundheit es noch zulässt – ohne Zeitdruck beruflich neu orientieren. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet also den umfassendsten Schutz – gerade als junger Mensch ist das wichtig, um den Einkommensverlust bei dauernder Arbeitsunfähigkeit zuverlässig aufzufangen.
Wenn du berufsunfähig oder sogar erwerbsunfähig wirst, musst du auf einen großen Teil deines bisherigen Einkommens verzichten – es sei denn, du hast eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt dir nämlich in beiden Fällen monatlich Geld aus. Es gibt viele verschiedene Produkte am Markt – die Berufsunfähigkeitsversicherung Getsurance Job ist eine davon.
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Berufsunfähigkeitsversicherung Erwerbsunfähigkeits-
versicherungRentenversicherung Was wird gezahlt? Berufsunfähigkeitsrente Erwerbsunfähigkeitsrente Gesetzliche
ErwerbsminderungsrenteWann wird gezahlt? Du kannst den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens 6 Monate zu weniger als 50% ausüben Du kannst weder deinen aktuellen Beruf noch irgendeinen anderen ausüben. Du kannst weniger als 6 Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgehen. Bei weniger als 6, aber mindestens 3 Stunden bekommst du die halbe, bei weniger als 3 Stunden die volle Erwerbsminderungsrente. Wie berechnet sich die Monatsrente? Höhe der Rente wird im Versicherungsvertrag vereinbart Höhe der Rente wird im Versicherungsvertrag vereinbart Abhängig vom letzten Bruttolohn und den Beitragszeiten Ab wann gilt der Versicherungsschutz? Ab Zahlung des ersten Beitrags Ab Zahlung des ersten Beitrags Frühestens nach 5 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung *angenommen, die Beispielperson hat eine private Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro versichert
Was kostet mich die Absicherung meiner Arbeitskraft?
Weil vollständige Erwerbsunfähigkeit in der Praxis deutlich seltener eintritt als Berufsunfähigkeit, erhältst du eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung für weniger Geld als eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung – du bekommst dafür jedoch auch nicht den vollen Schutz einer BU. Die Beiträge zu beiden Versicherungen richten sich nach deinem Alter, der Risikoeinstufung deines Berufs, deinem Gesundheitszustand, der benötigten Rente und der gewünschten Versicherungsdauer.
Ein 25-jähriger Bankkaufmann, der im Ernstfall eine Rente von 1.000 Euro monatlich bis zum Alter von 65 erhalten möchte, kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab 18 Euro erhalten. Die BU Getsurance Job beispielsweise kostet ihn 22,74 Euro und Getsurance Job mit Psyche 30,62 Euro. Diese Versicherungen zahlen jedoch schon dann, wenn der Bankkaufmann seinem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen kann und nicht erst dann, wenn er erwerbsunfähig ist.
Mein Tipp: Je jünger du bei Abschluss deiner Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung bist, desto günstiger ist der monatliche Beitrag während der gesamten Laufzeit. Es lohnt sich also doppelt, die eigene Arbeitskraft so früh wie möglich abzusichern. Übrigens: Auch als Schüler, Student oder Berufseinsteiger findest du geeignete Angebote.
Welche Versicherung ist die richtige für mich?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht meistens nicht annähernd, um den Einkommensausfall auszugleichen, wenn du plötzlich wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kannst. Daher empfehle ich dir eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung, denn sie zahlt in jedem Fall, auch wenn du theoretisch noch in anderen Tätigkeiten einsetzbar wärst.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung springt dagegen nur bei 100-prozentiger Invalidität ein – das ist in der Praxis aber nicht immer der Fall, auch wenn du in deinem bisherigen Job berufsunfähig bist. Ein Erwerbsunfähigkeitsschutz ist deshalb nur dann sinnvoll, wenn du wegen deiner Risiken keine echte Berufsunfähigkeitsversicherung bekommst oder wenn der Beitrag zu hoch ist.
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Ist mit Arbeitsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung das gleiche gemeint?
Der Begriff Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird meist gleichbedeutend mit Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet. In beiden Fällen ist eine Versicherung gemeint, von der du eine private Rente bekommst, wenn du deinen Beruf für längere Zeit nicht mehr ausüben kannst. Arbeitsunfähig bedeutet aber eigentlich, dass du für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr arbeiten kannst (also wenn du “krankgeschrieben” bist). Berufsunfähig meint, wenn du dauerhaft nicht mehr deinen Job ausüben kannst. -
Welche Gesundheitsfragen muss ich bei der Antragstellung erwarten?
Im Antrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung musst du Fragen zu deinem Gesundheitszustand beantworten – zum Beispiel nach aktuellen oder früheren Erkrankungen, nach Beschwerden, Behandlungen, ärztlichen Diagnosen, Krankenhausaufenthalten oder Operationen. So kann der Versicherer dein Berufsunfähigkeitsrisiko realistisch einschätzen. Wenn dem Versicherer das Risiko zu hoch erscheint, kann er deinen Antrag ablehnen. Alternativ kann er bestimmte Erkrankungen aus dem Versicherungsschutz ausschließen oder einen Risikozuschlag verlangen. Die BU Getsurance Job verhält sich jedoch anders: Hier müssen nur wenige Gesundheitsfragen beantwortet werden; Risikozuschläge gibt es nicht. Achtung: Falls du die Gesundheitsfragen im Antragsformular falsch oder unvollständig beantwortest, kann dich das im Ernstfall später die Berufsunfähigkeitsrente kosten. -
Brauche ich zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung noch eine Unfallversicherung?
Eine Unfallversicherung springt finanziell ein, wenn du durch einen Unfall bleibende Gesundheitsschäden erleidest. Immerhin sind 10% aller Fälle von Berufsunfähigkeit auf einen Unfall zurückzuführen – andere Ursachen sind jedoch häufiger. Eine Unfallversicherung kann deshalb einen echten Berufsunfähigkeitsschutz nicht ersetzen. -
Worauf muss ich beim Abschluss meiner Berufsunfähigkeitsversicherung achten?
Dein Berufsunfähigkeitsversicherer sollte in den Vertragsbedingungen unbedingt auf eine „abstrakte Verweisung“ verzichten. Andernfalls könnte der Versicherer – ähnlich der Erwerbsunfähigkeitsversicherung – die Leistung verweigern, wenn du in einer anderen Tätigkeit noch einsetzbar wärst. Deine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte laut Vertrag auch rückwirkend zahlen. Du erhältst die Rente dann nachträglich für jeden Monat ab Beginn deiner Berufsunfähigkeit, auch wenn die Berufsunfähigkeit erst nach einiger Zeit festgestellt wird, z.B. weil ärztliche Gutachten erstellt werden müssen. -
Kann man Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente gleichzeitig bekommen?
Ja, das ist möglich! Anders als viele denken, wird weder die Berufsunfähigkeitsrente auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet noch anders herum. Du solltest allerdings nicht davon ausgehen, dass du bei einer Berufsunfähigkeit die volle Erwerbsminderungsrente bekommst, denn viele erhalten in diesem Fall nur die halbe Erwerbsminderungsrente oder gar keine. -
Kann ich die Beiträge für BU oder EU von der Steuer absetzen?
Im Steuerrecht werden die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung genau gleich behandelt. Wenn du die gezahlten Beiträge in deiner Steuererklärung angibst, kannst du sie eventuell von deiner Steuer absetzen. Die Details erklären wir dir in unserem Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung.
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Ich bin im Alter von 12 schwer erkrankt und seit meinem 15. Lebensjahr komplett erwerbsunfähig (konnte noch nicht mal die Schule abschließen).
Mittlerwekle bin ich fast 21. Aktuell zahlen mir meine Eltern Unterhalt.
Da ich ja noch nie gearbeitet und somit noch nie in die Rentenkasse eingezahlt habe, steht mir ja keine Erwerbsminderungsrente zu.
Wovon soll ich denn dann leben? Müssen meine Eltern mir ein Leben lang Unterhalt zahlen? Was ist wenn sie arbeitslos werden oder sterben? Wer wäre dann zuständig?
Hallo,
wenn du keine Erwerbsminderungsrente erhältst, kannst du Geld in Form der sogenannten Grundsicherung bekommen. Wie du diese beantragen kannst und wie viel Geld du bekommst, kannst du beim Sozialamt erfragen.
Viele Grüße,
Wolfdietrich
Hallo, ich beziehe seit 1997 eine Erwerbsunfähigkeitsrente (50 % Schwerbehinderung) – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst (war in der Altenpflege tätig und aufgrund eines Verkehrsunfalls beziehe ich die Ewerbungsunfähigkeitsrente/Verletztenrente 50 %). Ich möchte nun versuchen, einen Job im Büro zu finden auf 450 Euro bzw., wenn es gesundheitlich möglich ist, einen Teilzeitjob (20 Stunden/Woche). Wie wirkt sich das auf meine 50%ige Erwerbsunfähigkeitsrente aus? Wird die komplett gestrichen oder erhalte ich die in voller Höhe weiterhin, wenn ich eine Beschäftigung finde? Vielen Dank im voraus
Hallo Thomas,
du bekommst die 50-Prozentige Erwerbsminderungsrente dann, wenn du für weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kannst. Und zwar unabhängig davon, ob du einen Teilzeitjob findest oder nicht. Du müsstest de 50-Prozentige Erwerbsminderungsrente also auch dann erhalten, wenn du einen Teilzeitjob mit 20 Stunden pro Woche ausübst.
Viele Grüße,
Wolfdietrich
Hallo, ich bin seit 2012 rückwirkend voll erwerbsgemindert, aber meine Berufsunfähigkeits-Versicherung zahlt nicht. Laut der Versicherung und dessen Gutachtern habe ich die Berufsunfähigkeit nicht bewiesen. Die vielen stationären Aufenthalte und Reha-Maßnahemen reichen der Versicherung nicht. Da kann man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur weniger als 3 Stunden arbeiten, aber laut Versicherung kann man in seinem qualifizierten Beruf mehr als 50% arbeiten. Hier läuft doch was falsch. Ich denke, solch ein Thema sollte man diesem Beitrag ergänzen, damit man auch sieht, wie es im schlimmsten Fall laufen kann.
Top Beitrag, vielen Dank.
Hallo Stephan,
nicht jeder Versicherung reicht alleine der Status der vollen Erwerbsminderung als Nachweis für die Berufsunfähigkeit aus. Einige Versicherungen verlangen, dass du eine eigene Diagnose vom Arzt brauchst, um deine Berufsunfähigkeit nachzuweisen.
Viele Grüße,
Wolfdietrich