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Berufsunfähig­keitsrente – vom Antrag zur Auszahlung

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Falls du einmal berufsunfähig werden solltest, ist das natürlich keine schöne Sache. Zumindest finanziell würdest du dann aber nicht so schlecht dastehen, wenn du eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abgeschlossen hast. Doch bevor die Versicherung deine monatliche Berufsunfähig­keitsrente zahlt, musst du einen Antrag stellen. Damit das problemlos über die Bühne geht, haben wir für dich in diesem Artikel zusammenge­tragen, was du alles bei deinem Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­rente beachten solltest.

Das musst du wissen:
  • Den Antrag auf eine Berufs­unfähig­keitsrente kannst du formlos stellen, wenn alle Voraus­setzungen vorliegen, dass du berufsunfähig geworden bist.
  • Die Sachbear­beiter deiner Versicherung prüfen deinen Antrag und erkundigen sich auch bei deinen behandelnden Ärzten. Diese sind zur wahrheits­gemäßen Auskunft verpflichtet.
  • Die Fragebögen zu deinen bisherigen beruflichen Tätigkeiten musst du wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Da der Antrag auf Berufsunfähig­keitsrente sehr komplex ist, solltest du dir dazu Hilfe von einem Fachmann holen.

Was ist eine Berufsunfähig­keitsrente?

Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland wird im Laufe seines Arbeits­lebens berufsunfähig. Wenn dir das passiert, dann kannst du nicht mehr selbst für deinen Lebensunterhalt aufkommen. Gegen den entstehenden finanziellen Verlust kannst du dich mit einer Berufsun­fähigkeitsver­sicherung absichern. Diese zahlt dir eine zuvor festgelegte monatliche BU-Rente, z.B. 1.000 Euro, bis zu deinem Rentenalter. Dafür musst du natürlich zuvor, während der Laufzeit der Versicherung, Beiträge zahlen. Auch die beste Berufs­un­fähig­keits­rente wird dir aber nur ausgezahlt, wenn du alle Voraus­setzungen erfüllst. Grundsätzlich kann jeder eine BU abschließen, egal ob Selbstständiger, Angestellter, Student oder Hausfrau. Es gibt auch die Möglichkeit einer Berufs­unfähig­keitsver­sicherung für Studenten und Auszubildende.

Besonders schnell und einfach kannst du die Berufsunfähigkeitsversicherung Getsurance Job abschließen – mit wenigen Klicks und komplett online. Damit erhältst du im Ernstfall eine Berufsunfähigkeitsrente, deren Höhe du beim Online-Antrag selber festlegen kannst.

Berufsunfähig­keitsrente: Wann wird gezahlt?

Du musst einige wesentliche Vor­aus­set­zungen erfüllen, damit du deinen Anspruch auf Rente wegen Berufsun­fähigkeit auch durchsetzen kannst:

  • Du kannst nur noch weniger als 50 Prozent deiner bisherigen Arbeit schaffen.
  • Deine Berufsunfähig­keit muss dauerhaft vorliegen, das heißt länger als 6 Monate.
  • Du musst deine BU-Versicherung unverzüglich und schriftlich über deine Berufsun­fähigkeit informieren.

Was die Versicherung von dir wissen will

Wenn du berufsun­fähig wirst und alle Voraus­setzungen erfüllst, kannst du einen Antrag einreichen, um deine BU-Rente zu erhalten. Den Antrag kannst du zunächst formlos, aber unbedingt schriftlich bei deinem BU-Versicherungs­unter­nehmen einreichen. Damit ist es aber nicht getan. Dein BU-Versicherer sendet dir dann umfassende Fragebögen für dich und deine behandelnden Ärzte zu. Darin möchte der Versicherer genau wissen, warum du die Berufs­un­fähigkeits­rente beantragen willst, wie es zu der Berufsunfähig­keit kam, was genau du in deinem Beruf machst und wie du künftig eingeschränkt bist. Er fordert Berichte von deinen Ärzten und kann auch selber Unter­suchungen veranlassen. Folgendes dokumentieren die Mediziner in ihren Stellung­nahmen:

  • Den Grad deiner Berufsunfähigkeit: Erst ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Prozent zahlt deine BU-Versicherung.
  • Die voraussichtliche Dauer deiner Berufsunfähigkeit.
  • Beginn und genaue Beschreibung deiner körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen und wie sie dich im erlernten Beruf beeinträchtigen.
  • Die Prognose über den weiteren Verlauf deiner Beeinträchtigung.
Tipp: Sprich unbedingt mit deinem Arzt. Es kommt unter anderem auf seine Angaben bei der Versicherungs­gesellschaft an, ob und wie schnell du deine BU-Rente ausgezahlt bekommst.

Unverzüglich Berufsunfähig­keitsrente beantragen

Ganz wichtig ist, dass du deine Ver­sicherung unverzüglich über deine Berufsunfähig­keit informierst und damit das Verfahren zur Prüfung deines Falles einleitest. Wenn du deinen Antrag erst nach einigen Wochen stellst, kann es passieren, dass du deine BU-Rente verspätet und eventuell auch nicht rückwirkend ab Eintritt der Berufsun­fähigkeit erhältst. Wenn du zügig vorgehst, dann musst du dir auch keine Sorgen machen, plötzlich vor der Situation zu stehen: Meine Berufs­unfähig­keitsversiche­rung zahlt nicht. Bestimmt wird es dir helfen, wenn du dir für die Antrag­stellung eine Unter­stützung suchst. Neben dem ganzen Papierkram, der auf dich zukommt, bist du natürlich auch psychisch erheblich belastet, da du ja erst noch verar­beiten musst, dass du jetzt berufsun­fähig bist. Also, suche dir Hilfe. Das kann dein Versiche­rungs­makler, ein Rechtsanwalt oder auch ein fachlich versierter Lebens­partner oder Freund sein.

Pauschale Schweige­pflichtentbindungs­erklärung

Wenn dein Antrag bei deinem BU-Versicherer eingegangen ist, beginnen die Sachbe­arbeiter eine manchmal recht zeitauf­wendige Prüfung, ob die Voraus­setzungen für eine BU-Rente vorliegen. Kein Wunder, schließlich sollen sie dir die BU-Rente über einen langen Zeitraum zahlen. Wenn du eine Berufsun­fähig­keitsver­sicherung abschließt, vereinbarst du mit deinem Versicherungs­geber, bei wem er sich im Fall deines Leistungs­antrages Stellung­nahmen zu deiner Krankheits­geschichte einholen darf.

Hast du eine pauschale Schweige­pflicht­entbindungs­erklärung unter­schrieben, dann darf sich der Versicherer Auskünfte nicht nur von deinem Arzt, sondern auch von Pflege­heimen, Kranken­kassen und sogar Behörden einholen. Diese Lösung empfehlen wir dir allerdings nicht. Besser ist die Einzeler­mächtigung. Diese Möglichkeit besteht seit einem Urteil des Bundesver­fassungs­gerichts im Jahr 2013. Damit kannst du ausschließlich deinen Arzt von der Schweige­pflicht entbinden. Du musst deinen Arzt zwar von der Schweige­pflicht entbinden, musst aber keiner pauschalen, umfassenden Schweige­pflicht­ent­bindung zustimmen. Dein Versicherer wird dann von dir den Namen und die Anschrift deines behandelnden Arztes anfordern. Manche Versicherungen, wie z.B. Getsurance Job, verzichten bereits auf die pauschale Schweige­pflicht­entbindungs­erklärung, damit das ganze Antragsverfahren für dich transparenter wird.

Die abstrakte Verweisung

Dies ist eine Klausel im Versi­che­rungsvertrag, über die du unbedingt Bescheid wissen solltest. Die abstrakte Verweisung bedeutet, dass der BU-Versicherer dich auf einen anderen Beruf verweisen kann, der deiner Lebens­stellung und Qualifi­kation entspricht. Du giltst dann nicht als berufsunfähig und erhältst keine BU-Rente. Die konkrete Verweisung hingegen ist etwas anderes. Sie greift, wenn du sowieso schon in einem anderen Job arbeitest, der deiner Lebensstellung entspricht und in dem du annähernd genauso gut verdienst wie in deinem vorherigen Beruf. In so einem Fall zahlt der BU-Versicherer dann natürlich nicht, da du dir deinen Lebensunterhalt ja durch Arbeit in einem anderen Job verdienst. Insbesondere die Klausel zur abstrakten Verweisung ist ungünstig, daher solltest du darauf achten, eine BU abzuschließen, die diese Klausel nicht enthält. Die meisten BU-Versicherungen verzichten mittlerweile sowieso schon auf die abstrakte Verweisung. Mehr zu diesem Thema findest du in unserem Artikel “Abstrakte Verweisung”.

Fragebogen über deine berufliche Tätigkeit

Neben den Fragen zu deiner Krankheits­geschichte musst du auch einige Fragen zu deiner bisherigen beruf­lichen Tätigkeit beantworten. Damit wird überprüft, wie sich deine körper­lichen oder psychischen Beein­trächtigungen auf deine bisherige berufliche Tätigkeit auswirken. Die Antworten müssen ehrlich sein. Du solltest auf keinen Fall lügen. In manchen Fällen kann es aber vorteilhaft für dich sein, wenn du geschickt antwortest und deine Berufsunfähigkeit so genau wie möglich beschreibst. Ein Beispiel soll dir verdeutlichen, was wir hiermit meinen.

Beispiel: Ein Handwerker beantragt BU-Rente aufgrund einer Knieverletzung

Der angestellte Schreiner Sebastian ist im Holzlager unglücklich gestürzt und hat sich am rechten Knie alle Bänder gerissen, den Unter­schenkel gebrochen, die Gelenk­kapseln und die Knorpel beschädigt. Seine Ärzte teilen ihm mit, dass das Knie versteifen wird. Er kann also nicht mehr körperlich arbeiten. Da ein Teil seiner bisherigen Tätigkeit zu 60 Prozent auch aus Beratung und Büroar­beiten bestand, möchte der BU-Versicherer nicht zahlen, weil er meint, Sebastian könne seine Tätigkeit im Büro weiterhin ausüben. Sebastian kann nun aber sehr genau beschreiben, dass er das nur kann, wenn er auch beim Kunden tätig ist und dort auf Leitern und Dächer klettern muss, um Maß zu nehmen. Daraus folgt, dass er auch seine Bürotätig­keit nur erfüllen kann, wenn er vor Ort ist und körperlich schwer beansprucht wird. Er kann mit dieser exakten Beschreibung seiner Tätig­keiten nachweisen, dass er seinen Beruf als Schreiner zu weit mehr als 50 Prozent nicht mehr ausfüllen kann. Und erhält seine Berufsunfähig­keitsrente.

Häufigste Gründe für die Ablehnung einer Berufsun­fähigkeits­rente

Es besteht das Vorurteil, dass BU-Versicherer grundsätzlich erst einmal Renten­zahlungen ablehnen und die Versicherten mit einem umständ­lichen Prüfungsver­fahren zermürben würden. Das stimmt nicht. Gute Versicherer halten sich an die gegenseitige Verein­barung, wenn auch die andere Seite ehrlich und gewissen­haft ist. In den aller­meisten Fällen wird einfach nur sehr genau geprüft, ob wirklich die Voraus­setzungen für eine Renten­zahlung vorliegen. Wird der Antrag wirklich abgelehnt, dann gibt es gute Gründe dafür. Eine Analyse von Franke und Bornberg hat die Hauptgründe für die Ablehnung von Anträgen auf Berufs­unfähig­keitsrenten herausgefunden.

Der häufigste Grund ist die medizinische Ablehnung mit 49%. Das bedeutet, dass der erforderliche Grad der Berufsun­fähigkeit von 50 Prozent nicht erreicht wird. Der tatsächlich gegebene Grad der Berufsun­fähigkeit lässt sich aufgrund von Stellungnahmen der Ärzte und eventuell zusätzlich bestellter Gutachter feststellen. An zweiter Stelle kommen Rücktritte und Anfechtungen des Vertrages (26%). In diesen Fällen hat der Versi­che­rungs­nehmer seine Anzeigepflicht verletzt, indem er falsche oder unvoll­ständige Angaben gemacht hat. Der dritt­häufigste Grund (9%) ist die Nichter­füllung des Prognose­zeit­raumes. Das bedeutet, dass die gesundheit­lichen Probleme nicht länger als 6 Monate anhalten. Bei 4% der Ablehnungen prüft der Versicherer den Renten­antrag erneut. Nur in 3% aller Fälle kommt es so weit, dass der Antragsteller gegen den Versicherer klagt. In 2% der Fälle führen abstrakte oder konkrete Ver­weisungen zu einer Ablehnung (dass der Versicherer dich im Fall der Fälle also auf einen anderen Beruf verweist, kommt in der Realität nur selten vor). Bei 1% kommt eine Ausschluss­klausel, mit der bestimmte Erkrankungen von der BU-Rente ausgeschlossen werden, zur Anwendung.

Ablehnungsgründe von Versicherern

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Quelle: Franke und Bornberg, BU-Leistungs­studie 2016

Was bedeutet die Klagequote?

Bei der Wahl deines Versicherungs­unternehmens kannst du auch danach gehen, wie “kunden­freundlich” das Unternehmen ist. Das erkennst du unter anderem an der Klagequote oder auch Prozessquote BU. Die sagt nämlich aus, wie häufig Versicherungs­nehmer gegen einen Versicherer klagen. Je höher die Klagequote ist, desto häufiger wird geklagt. Oder anders herum: Eine geringe Klagequote weist darauf hin, dass es wenige Gründe für gerichtliche Auseinander­setzungen gibt. Bei der Klage­quote musst du jedoch berück­sichtigen, dass sie immer nur eine Moment­auf­nahme dar­stellt. Und gerade junge An­bieter sind hierbei noch nicht be­rück­sich­tigt, wie bei­spiels­weise Getsurance.

Fazit

Falls du berufsun­fähig wirst, dann bedeutet der Anspruch auf eine Berufsunfähig­keitsrente eine große Sicherheit für dich. Den Antrag auf eine private Berufsunfähig­keitsrente solltest du sorgfältig angehen. Du bist bei allen Fragen deiner BU-Versicherung zu deiner Krankheits­geschichte und zu deinem Beruf verpflichtet, wahrheits­gemäß und vollständig zu antworten. Der Versicherer hat das Recht, alle deine Angaben ausführlich zu prüfen. Nimm dir also ausreichend Zeit, alle Fragen zunächst zu verstehen und dann sorgfältig aber auch geschickt zu beantworten.

Häufige Fragen

  • Was ist Berufsun­fähigkeit und kann man die Kosten für eine private Berufsunfähig­keitsversicherung berechnen?

    Berufsunfähig bist du, wenn du länger als sechs Monate deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Zudem muss ein Arzt oder Gutachter diagnosti­zieren, dass deine Arbeitsun­fähigkeit min­destens 50 Prozent beträgt. Ursachen können sowohl psychische als auch körperliche Erkrankungen oder ein Unfall sein. Zur Frage, was die für dich beste Berufs­unfähigkeitsver­sicherung kosten darf, gibt es keine allgemein­gültige Antwort. Der Beitrag der BU-Versicherung hängt von unterschied­lichen Faktoren ab: von deinem Alter, von deinen Vorer­krankungen und von den Risiken, die dein Beruf mitbringt sowie von der versicherten Rente. Wenn du eine Dynamisierung vereinbart hast, steigen die Beiträge zu deiner BU automatisch jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz an, um inflations­bedingte Preis­steigerungen auszugleichen.
  • Ab wann gibt es eine Berufsunfähigkeits­rente?

    Die Rente bei Berufsunfähig­keit erhältst du, wenn ein Arzt oder Gutachter eine Berufsun­fähigkeit von mindestens 50 Prozent für sechs Monate oder länger diagnostiziert hat. Dies wird von deinem BU-Versicherer geprüft. Ist diese Prüfung abge­schlossen, kann die Rente ausgezahlt werden. Das kann mitunter mehrere Wochen dauern. Daher ist es sinnvoll, bereits bei der Auswahl des Ver­sicherers darauf zu achten, dass die BU-Versicherung auch rückwirkend zahlt. Sie zahlt also nicht erst mit der Genehmigung des Antrags, sondern schon mit Eintritt deiner Berufs­unfähig­keit, also rückwirkend.
  • Sind Erwerbsunfähig­keitsver­sicherung und Arbeitsun­fähig­keit­sver­sicherung das gleiche?

    Eine Arbeitsun­fähigkeitsver­sicherung in dem Sinne gibt es gar nicht. Arbeitsun­fähig bist du ja nur vorrübergehend, wenn du krank bist, und da bekommst du Geld in Form von Lohnfort­zahlungen deines Arbeit­gebers oder Kranken­geld von deiner Krankenver­sicherung. Anders sieht es mit der Erwerbs­unfähigkeitsver­sicherung aus. Dies ist eine private Versicherung, die du abschließen kannst. Falls du irgendwann so krank oder verletzt sein solltest, dass du gar nicht mehr arbeiten kannst, zahlt dir die Versicherung eine Erwerbsunfähig­keitsrente. Eben genauso wie die Berufsun­fähigkeitsrente. Von staatlicher Seite gibt es leider nur noch sehr wenig Unter­stützung. Die gesetzliche Berufsunfähig­keitsrente für vor 1961 geborene Menschen sah zwar noch gewisse staatliche Leistungen vor. Inzwischen hat der Gesetz­geber die Begriffe Erwerbsun­fähigkeit und auch Rente wegen Erwerbsunfähig­keit aber aus seinem Vokabular gestrichen. Heutzutage gibt es die Erwerbs­minderungsrente, die sehr gering ist (im Schnitt 735 Euro). Eine staatliche Arbeits­unfähig­keitsrente bzw. eine gesetzliche Berufsun­fähigkeit gibt es also nicht mehr.
  • Dienstun­fähigkeitsver­sicherung und Berufsunfähig­keitszusatzversicherung (BUZ): Was ist das?

    Die Dienstun­fähigkeitsver­sicherung ist eine Berufsun­fähigkeitsab­sicherung für Beamte. Die Berufs­unfähig­keitszusatzversicherung ist ein Koppel­vertrag: Hier wird eine Vorsorge­versicherung, z.B. eine Risikolebens­ver­sicherung oder ein Altersvorsorge­vertrag, mit einer BU-Versicherung kombiniert. Die BUZ-Versicherung hat aber doch einige Nachteile, daher empfehlen wir sie nicht.
  • Berufs­unfähigkeits­rente: welche Höhe sollte es sein?

    Bei der Frage nach der Höhe der Berufsun­fähigkeits­rente gilt es zu prüfen, wie groß deine Ein­kommens­lücke im Fall des Falles ist. Dafür ist dein letztes Nettogehalt wichtig, aber auch die Frage, ob du vom Staat etwas Geld bekommst (darüber kannst du dich auch bei der deutschen Renten­ver­sicherung informieren). Natürlich spielt auch deine familiäre Situation eine Rolle. Hast du Kinder, brauchst du mehr Geld als ein Single. Als Faustformel kannst du dir merken: Versichere ungefähr die Hälfte deines letzen Nettoeinkommens als Rente, mindestens aber 1000 Euro.
  • Ist die Berufsun­fähigkeits­versicherung steuerlich absetzbar?

    Grundsätzlich ja, es handelt sich dabei um den Posten Vorsorge­aufwendungen. Inwieweit du die Berufs­unfähig­keits­ver­­siche­rung über die Steuer­er­klä­rung absetzen kannst, hängt unter anderem von deinen Freibe­trägen ab.
  • Gibt es eine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung ohne Gesund­heits­fragen?

    Du kannst keine BU abschließen, ohne vorher eine Reihe von Fragen zu deiner Gesund­heit beantworten zu müssen. Schließ­lich muss der Ver­siche­rer fest­stellen, was für ein Risiko du hast, eines Tages berufs­unfähig zu werden.
18 Kommentare
  1. franke p. sagt

    bekomme seit 2004 eu-rente habe zu ostzeiten meine 1000mark und zu west Zeiten meine 3200 dm und bekomme 870euro rente ist das richtig

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Peter,

      die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt nicht nur von deinem bisherigen Einkommen ab. Auch wie lange du in die Rentenversicherung eingezahlt hast, wirkt sich auf die Höhe deiner Erwerbsminderungsrente aus. Die Deutsche Rentenversicherung kann dir hierzu genauere Auskunft geben.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  2. Odelia R. sagt

    Im Februar 2017 habe ich einen Antrag auf BU gestellt und ihn mit dem Attest meines Facharztes bestätigt in dem klar steht dass ich meinen Beruf wegen einer chronischen Krankheit nicht mehr durchführen kann, ich keine Last mehr als 5 kg heben darf und keine beruflichen Zwangsbewegungen machen darf.. Die Private BU Versicherung hat den Antrag angenommen und ich habe einen vorgegebenen Antrag ausgefüllt, weitere Dokumente wie z.B. Krankheiten der vergangenen Jahre, Zertifikat meiner PVK das sie die letzten 5 Jahre nichts zahlen musste, ein Attest meines alten Hausarztes der die Diagnose des Facharztes bestätigt, beigelegt. Die private BU Versicherung hat mir mitgeteilt dass sie AOK, meinen Hausarzt und meinen Facharzt angeschrieben hat z.T. mit zu beantworteten Fragebogen und mich gebeten auf die Aerzte und die AOK einzuwirken dass sie diese Schreiben der BU Versicherung beantworten. Das habe ich dann auch getan und diese höflich gebeten zurückzuschreiben und die Versicherung. Leider haben weder die Aerzte, noch die AOK der Versicherung zurückgeschrieben. Jetzt macht mich die Versicherung dafür verantwortlich den ich müsste diese Unterlagen besorgen bzw. die Aerzte müssten auf ihr Schreiben antworten. Dies kann ich so nicht nachvollziehen denn wir haben die Aerzte und AOK darum gebeten der Versicherung zu antworten. Ist es wegen des niedrigen Betrages von Euro 30 bzw. 60 dass die Arzte nicht antworten? Ich bin ziemlich verzweifelt da ich auch weit weg umgezogen bin und nicht persönlich zu den Arzten bzw. AOK gehen kann. Was kann ich denn jetzt tun außer nochmals einen Brief zu schreiben denn die Versicherung droht mit Einstellung der Bearbeitung und hat eine Frist gesetzt. Vielen Dank!

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Odelia,

      in deinem Fall solltest du dich noch einmal an die Krankenkasse und die Ärzte wenden und nachfragen, warum sie der Versicherung noch nicht geantwortet haben. Sollten sie auch danach die Auskunft verweigern, solltest du dir Rat von einem Anwalt mit Erfahrung im Versicherungsrecht holen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

      1. Erich R. sagt

        Danke. Fast ein Jahr und jetzt hat die Versicherung alles seit ca. 7 Wochen und sagt nur dass sie alles zeitnah auswertet. Wie lange müssen wir noch warten. Aber erst mal Danke, wir haben Rechtsschutz und werden davon Gebrauch machen.

        1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

          Hallo Erich,

          wie lange es dauert, bis die Versicherung den Leistungsantrag auswertet, kann ich leider nicht pauschal sagen.

          Viele Grüße,
          Wolfdietrich

  3. Steffi C. sagt

    Hallo,
    Ich hab gehört, dass man bei BU immer nur eine Rente gezahlt bekommt, also entweder die private ODER die gesetzliche… Entspricht das der Wahrheit? Ich bin krebskrank und werde vermutlich nicht wieder in das Arbeitsleben zurückkehren können, hab eine private BU-Versicherung und bin momentan ziemlich unsicher, wie ich jetzt vorgehen soll…
    Vielen Dank und beste Grüße
    St. Clauß

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Steffi,

      wenn du für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Beiträge gezahlt hast, dann bekommst du auch die volle, vereinbarte Rente ausgezahlt, sobald du berufsunfähig bist. Unabhängig davon zahlt dir der Staat eine Erwerbsminderungsrente, aber nur dann, wenn du gar keiner Arbeit für mehr als 6 Stunden am Tag nachgehen kannst. Bist du vor 1961 geboren, erhältst du bereits bei Berufsunfähigkeit eine staatliche Rente. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, kannst du beide Arten von Rente erhalten – die private Berufsunfähigkeitsrente sowie die staatliche Erwerbsminderungsrente.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

    2. Erich sagt

      Am besten ist natürlich wenn du eine private BU abgeschlossen hast einen Antrag zu stellen auf BU. Aber ich bin kein Experte, deshalb lieber einen Anwalt

      1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

        Genau, in jedem Fall solltest du einen Antrag auf beide Renten stellen – sowohl auf die staatliche Erwerbsminderungsrente als auch auf die private Berufsunfähigkeitsrente. Wenn dir eine oder beide Renten verweigert werden, kannst du einen Anwalt zurate ziehen.

        1. Klaus T. sagt

          Andere LV Gesellschaften reduzieren den Beitrag um den Sofortgewinnüberschuß.
          Ergeben sich bei dieser Gesellschaft auch durch das angelegte Geld Überschüsse, die den Versicherten Zugute kommen. Wenn nicht, was wird mit den erwirtschaften Gewinnen gemacht?

          1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

            Hallo Klaus,

            bei Getsurance Job gibt es keine Überschussbeteiligung und damit auch keine unerwartete Anhebung der Beiträge auf den Bruttobeitrag. So sind die Kosten von Getsurance Job transparenter als bei anderen Anbietern.

            Viele Grüße,
            Wolfdietrich

  4. Cali sagt

    Hallo,

    leider beziehe ich seid einiger Zeit eine BU Rente von der Continentalen.

    Ich hatte dort schon einmal angefragt, weil meine BU Rente statt Monatlich nur 1 mal im Quartal ausgezahlt wird.

    Ist das normal oder hat man doch irgendwie Chancen auf eine Monatliche auszahlung ?

    Vielen Dank für Ihre Mühe

    Mit freundlichen Grüßen

    Cali

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Cali,

      ob eine BU-Rente monatlich oder quartalsweise ausgezahlt wird, hängt von den Versicherungsbedingungen ab und davon, was du beim Antrag ausgewählt hast. Frage am besten bei deiner Versicherung nach, ob sie die Auszahlung zu einem monatlichen Rhythmus verändern kann.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  5. Michael M. sagt

    Hallo ich bekomme mittlerweile seid 7 Jahren Geld von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich habe Innerbetriebliche die Stelle gewechselt und arbeite anstatt 40 Std nur noch 32 Std. Ich bin jetzt mit meinem Arbeitgeber am verhandeln für eine Lohnerhöhung. Jetzt habe ich gehört das wenn ich mehr wie 75 % des ursprünglichen Lohn vor der Krankheit bekomme ,die Versicherung nicht mehr zahlen muss, ist das richtig? Nicht das die BU nicht mehr zahlt weil ich 50 Euro mehr bekomme. Gruß Michael

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Michael,

      es ist möglich, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zahlt, wenn du eine Stelle findest, die mit deinem alten Beruf vergleichbar ist. Dabei spielt meist nicht nur das Einkommen eine Rolle. Genauso wichtig ist es in der Regel, dass die neue Stelle auch deiner Ausbildung entspricht und dieselbe soziale Wertschätzung hat. Genaueres kannst du den Versicherungsbedingungen entnehmen.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

  6. Sylvia D. sagt

    Hallo, ich habe für ein Jahr eine BU Rente bekommen und dann einen Anruf der Versicherung, dass sie sie jetzt nicht weiterzahlen, davon ausgehen, dass die Krankheit schon vorher bestand usw.
    Sie haben das an einer situativen Diagnose meines Hausarztes festgemacht, der ihnen allerdings dahingehend eine Richtigstellung geschickt hat, die sie ignorieren.
    Statt dessen haben sie die Diagnose in den Ausschluss gestellt und dafür eine vorherige Ausschlussdiagnose entfernt.
    Ich war 2017 nicht in der Lage, dem etwas entgegenzusetzen, hatte gehofft, dass ich nicht wieder darauf angewiesen sein werde..
    Ist das so rechtens, dass sie erst zahlen und dann schauen, wie sie es doch einsparen können??

    1. Dr. Wolfdietrich Peiker sagt

      Hallo Sylvia,

      in deiner speziellen Situation solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen, der sich im Versicherungsrecht gut auskennt.

      Viele Grüße,
      Wolfdietrich

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